1935 / 43 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Febrnar 1935. S. 4

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Zur Börsenneuordnung. Aus der Sitzung des Berliner Börsenvorstandes. .

Dem Wirtschaftsblatt der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin entnehmen wir folgende, in der letzten Sitzung des Ge— samtbörsenvorstandes entwickelten Gedankengänge zur Börsenneu— ordnung: Der Börsenpräsident, Staatsrat Reinhart, wies ein⸗ leitend u. a. darauf hin, daß die Börsenordnung einen klaren Aufbau der Börsenleitung schafft; sie gewähre auch Klarheit über die Aufgaben des Börsenvorstandes. Eine sehr wichtige Neuerung der Börfenordnung sei in folgendem zu sehen: Um die Börse nach Möglichkeit wieder zu einer Versammlungsstätte der Leiter kauf⸗ männischer Unternehmungen werden zu lassen, seien erhebliche Erleichterungen für die Zulassung dritter und weiterer Vertreter eines zur Börse schon zugelassenen Unternehmens geschaffen. Die Börsenleitung habe bei Bekanntgabe dieser Neuerung an. die Mit⸗ glieder der Berliner Börse die Bitte gerichtet, die Vorstandsmit⸗ glieder und Geschäftsinhaber möchten wieder wie früher in dem läglichen Besuch der Börse eine selbstverständliche Beruföspflicht sehen. Man hoffe, daß das neue Jahr die Verwirklichung dieses Gedankens bringen werde.

Hierauf sprach der Syndikus des Börsenvorstandes, Rechts— anwalt Michalke. Der Börsenvorstand, so führte er u. a. aus, fehe es als seine Aufgabe an, die Berliner Börse in ihrer volkswirtschaftlichen Funktion zu stärken, sie reif zu machen, die ihr von der Staatsführung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, sie also zu einem Markt zu entwickeln, auf dem jedes Angebot und sede Nachfrage zu Preisen, die dem inneren Wert der gehan⸗ delten Gegenstände entsprechen, befriedigt werden könne. Die Er⸗ reichung dieses Zieles sei mit davon abhängig, daß eine ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit sich bewußte berufsmäßige Spekulgtion vorhanden sei. In den öffentlichen Erörterungen über das Wesen der Börse sei unter Hinweis auf die Auswüchse einer „hemmungslosen Börsenspekulation“ vielfach der volkswirtschaftliche Wert der Börse in Frage gestellt worden. Der Börsenvorstand habe seine erste Aufgabe darin gesehen, in der Oeffentlichkeit eine andere Auffassung über die Börse wiederherzustellen. Rechtsanwalt Mich alke wies in diesem Zusammenhang auf die Ausfüh⸗ rungen von Sommerfeld über „Börsenprobleme“ hin. Sommer— feld bringe den Mut auf, die Börsenspekulation als volkswirt⸗ schaftlich nützlich zu erklären, wenn gewisse Vorbedingungen für ihre Betätigung gegeben seien. Diese Vorbedingungen seien im

wesentlichen die gleichen, die nach der Auffassung des Börsenvor⸗ standes aufgestellt werden müssen, um die Börse für die Erfüllung ihrer Aufgaben reif zu machen. Mit Sommerfeld sei der Berliner Börsenvorftand der Ansicht, daß es nur dann gelingen werde, die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse zu heben, wenn eine Ausweitung des Marktes stattfinde. .

Die Tätigkeit der Börse sei vielfach von den Beschlüssen der Zulassungsstelle und des Reichswirtschaftsministers abhängig. Mit besonderem Interesse erwarte die Börse die Entscheidungen siber die Beibehaltung von Wertpapieren, die durch die Neu— ordnung der deutschen Börsen notwendig geworden sei. Die Zu⸗ lassungsstelle habe bei 70 Papieren, die an der Berliner Börse zugelassen waren, Erörterungen anzustellen. Für 25 von ihnen sei unzweifelhaft Berlin die Heimatbörse geblieben. Für 17 Pa⸗ piere habe kein Zweifel vorgelegen, daß sie an Provinzbörsen als Heimatbörsen gehörten. Bei 27 Papieren aber sei der Antrag gestellt worden, sie, obgleich an sich eine andere Börse als Heimat⸗ börse in Betracht käme, trotzdem in Berlin zuzulassen. Die Zu⸗ lassungsstelle habe sich entschlossen, 7. Papiere in Berlin zu be⸗ laffen, die übrigen aber nach der Provinz zu geben. Der Nominal⸗ betrag der am Berliner Aktienmarkt zugelassenen Papiere betrage jetzt 6 Mrd. RM, der Kurswert 8,3 Mrd. RM.

Der Präsident der Maklerkammer, Röttger, hob hervor, die Kammer habe es angesichts ihrer Bemühungen als eine Ge⸗ nugtuung empfunden, daß sich der neue Zustand xestlos bewährt habe. Die Zusammenarbeit der Maklerkammer mit dem Börsen⸗ borstand habe sich in loyalster Weise vollzogen und zum Nutzen der Allgemeinheit in allen Fällen bewährt. Trotz der gemein⸗ samen Bemühungen aller für die Börse verantwortlichen Gremien und trotz der in den Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck gebrachten Absicht der Regierung bleibe immerhin festzustellen, daß praktisch die gemeinsam erstrebte Kurswahrheit noch. nicht in vollem Umfange erreicht worden sei. Nach wie vor kämen oft amtliche Kurse durch Ausgleich kleinster Spitzenbeträge zur Notiz, welche rechnerisch zwar richtig festgestellt, aber nicht auf Grund der wirklichen ÜUmsätze zustandegekommen seien. Diese vollziehen sich vielmehr z. T. auch heute noch außerhalb des Marktes oder ogar außerhalb der Börse. Es sei zu hoffen, daß es in Zukunft

den gemeinsamen Bestrebungen gelinge, auch hier Wandel und Abhilfe zu schaffen.

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Der Reichshandwerksmeifter vor dem Kraft⸗ fahr zeughandwerk.

Der Nationalsozialismus hat eine einheitliche Organisgtion des Kraftfahrzeughandwerks aufgebaut, in der es vier Fach⸗ gruppen gibt:

1. Kraftfahrzeuginstandsetzung,

2. Kraftfahrzeugelektrik,

3. Zylinder- und Kurbelwellenschleiferei,

4. Vulkanisierung.

Im Zusammenhang mit der Automobil-Ausstellung hatte Reichsinnungsmeister St upp eine Tagung der Landesinnungs—⸗ meister des jungen Kraftfahrzeughandwerks nach Berlht berufen, auf der Reichshandwerksmeister W. G. Schmidt folgende Ge⸗ dankengänge entwickelte.

Es ist der Wille des Führers, das Kraftfahrzeug auch den breiten Massen des Volkes zu erschließen. Deshalb muß ich an das Kraftfahrzeughandwerk besonders hohe Anforderungen stellen. Der Erfinder des Kraftwagens, Karl Benz, war, wie bei Eröff⸗ nung der Ausstellung hervorgehoben wurde, ein deutscher Hand⸗ werker. Auf seiner Erfindung hat sich eine große Industrie auf⸗ gebaut. Mit ihr muß das Kraftfahrzeughndwerk, nach, dem Grundsatz zusammenwirken: „Die Kraftfahrzeugindustrie fabriziert, das Kraftfahrzeughandwerk setzt und hält instand.“ Erst die ver⸗ antwortungsbewußte und sachkundige Instandsetzung und Instand⸗ haltung schafft die Gewähr für die öffentliche Verkehrssicherheit. Die naͤtionalsozialistische Handwerksgesetzgebung Pflichtorgani⸗ sation, Ehrengerichtsbarkeit, Großer Befähigungsnachweis mit Handwerkskarte schafft auch in dem jungen Kraftfahrzeughand⸗ werk die Voraussetzungen für echtes Meistertum und ständige Leistungssteigerung. In Stadt und Land muß der Kraftfahrer überall gut eingerichtete und saubere Werkstätten antreffen. Jeder Kraftfahrzeugmeister muß sich mit allem Ernst weiterbilden, da⸗ mit er im Fluß der technischen Neuerungen stets Meister in seinem Fach bleibt. Ünd wenn der Führer 1936 die nächste Automobil⸗ ausftellung eröffnet, dann soll er dort auch eine eindrucksvolle Schau des deutschen Kraftfahrzeughandwerks vorfinden.

Anordnung zur Sicherung der Versorgung des Saar⸗ landes mit billigen Nahrungs⸗ und Genußmitteln.

Um den Ausverkauf des Saarlandes zu vermeiden und die Spekulation auf Rückgliederungsgewinne durch gewissenlose Ge⸗ schäftemacher zu verhindern, hat der Reichskommissar für die Rück⸗ gliederung des Saarlandes, Bürckel, folgende Anordnung er⸗ lassen:

; 1. Es ist verboten, die unten bezeichneten Waren aus dem Saarland in andere Gebietsteile Teutschlands zu verbringen bzw. im Saarland aufzukaufen.

2. Die Waren, für die das Verbot zutrifft, sind; Getreide, Mehl, Brot, Futtermittel, Schmalz. Margarine, Pflanzenfette, Speiseöle, Zucker, Tabakwaren, Kaffee, Bier, gesalzener Speck,

esalzene und geräucherte Bäuche (Dörrfleisch), Weine aller Art, Schaumweine, Spirituosen, ferner Rohstoffe, Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikate, die der Faserstoffverordnung unterliegen, ausgenom⸗ men sind Tabakwaren, die für das gesamte Reichsgebiet besteuert sind. Weitere Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen besonderer Ge⸗ nehmigung.

3. Bereits getätigte Käufe sind bis spätestens Mittwoch, den 20. Februar, abends 18 Uhr, auf dem für den Käufer zu⸗ ständigen Bürgermeisteramt anzumelden und irn des Bürger⸗ meisteramtes an das Büro des Reichskommissars für die Rück⸗

liederung des Saarlandes, Abteilung Wirtschaft, Neustadt a. Haardt, zu berichten. Die Verkäufer des Saarlandes werden dringend darauf hingewiesen, sich ebenfalls an diese Bestimmun en i halten und ihrerseits getätigte Verkäufe dem Wirtscha ts⸗

erater der Deutschen Front, Saarbrücken, Adolf⸗Hitler-Straße, anzumelden. 23

4. Jeder, der als Verkäufer, Käufer oder Transporteur solcher Waren festgestellt wird, , bestraft. Für Ver⸗ käufer oder Käufer, die glauben, sich auf diese Art bereichern zu können, erfolgt die , Schließung des Geschäfts. Trans⸗ porteure haben mit der Beschlagnahme des zum Transport ver⸗ wendeten Wagens zu rechnen.

Zahtungsverkehr nach dem Saargebiet.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

Die Tragweite der Verordnung über den Zahlungsverkehr mit dem Saargebiet vom 13. Februar 1935 scheint Zweifeln zu begegnen. Die Aufhebung der Beschränkungen für Reichs mark⸗ zahlungen nach dem Saargebiet durch die genannte Verordnung bezieht sich nur auf den reinen Zahlungsverkehr. Im übrigen stehen die Saarländer für das Devisenrecht bis zur endgültigen Einführung der deutschen Devisengesetzgebung im Saargebiet weiterhin den Ausländern gleich. Insbesondere sind die Ver— fügungsbeschränkungen, die für Sperrguthaben von Saarländern bei deutschen Kreditinstituten bestehen, nicht aufgehoben. Bis auf weiteres dürfen auch inländische Banken oder sonstige Inländer Wertpapiere aus dem Besitz von Saarländern nur unter den⸗ selben Beschränkungen erwerben, die im Verkehr mit Ausländern gelten.

Devisenbewirtschaftung.

Neuregelung der Zahlungen im Reiseverkehr nach Morwegen.

Ueber die Neuregelung der Zahlungen im Reiseverkehr nach Norwegen hat der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung einen Runderlaß Nr. 33135 D. St. vom 18. 2. 1935 heraus⸗ gegeben. Danach sind zwischen Deutschland und Norwegen Vereinbarungen über den Reiseverkehr getroffen worden, die bis zum 30. April 1935 Geltung haben.

Erleichterung des Geschäftsreiseverkehrs

nach Italien.

Der Leiter der Reichsstelle für K im Anschluß an R. E. 126/34 D. St. den R. E. 34135 D. St. vom 18. Februar 1935 herausgegeben, der Erleichterungen des Ge⸗ schäftsreiseverkehrs nach Italien bringt.

Berliner Börse am 20. Februar. Weiter freundlich Interesse für Spezialwerte.

Die freundliche Grundstimmung an der Berliner Börse hält an. Zwar zeigt das Geschäft noch keine Anzeichen einer wesent⸗ lichen Belebung, jedoch macht sich jetzt in Erwartung der allmäh⸗— lich einsetzenden Frühjahrssaison eine zuversichtlichere Grund⸗ stimmung geltend. In diesem Zusammenhang fand die Ankün⸗— digung des neuen Straßenbauprogramms Beachtung. In den Hauptsache war zwar die Kulisse Käufer, aber auch von Publikumsseiten waren in Spezialpapieren Kauforders einge⸗ troffen. Im Verlauf wurde das Geschäft noch kleiner, die freundliche Grundstimmung blieb jedoch bis zum Schluß des Ver⸗ kehrs erhalten.

Von der freundlichen Grundstimmung profitierten Montan⸗ werte nur teilweise. Harpener und Mannesmann waren bis zu ü Yo gebessert, sonst lagen aber Montanpapiere eher eine Kleinig⸗ keit niedriger. Von den Kalipapieren fanden nur Aschersleben einiges Interesse (plus 1), unter chemischen Werten waren J. G. Farben um z é gebessert. Elektrowerte lagen ruhig, Hambur⸗ gische Elektrizitätswerke zogen um 1 25 an, während Akkumula⸗ toren 13 90 verloren. Auch der neuerliche Rückgang der Schult heiß⸗Aktien um 1 25 fand Beachtung. Das Hauptinteresse kon⸗— zentrierte sich auf einzelne Spezialpapiere, namentlich wieder auf Linoleum-⸗Werte. So gewannen Conti⸗Linoleum 3 725, Deutsche Linoleum 2 6. In Bemberg plus 3M) machte sich Material⸗ knappheit bemerkbar.

Sonst lagen noch recht fest Deutsche Kabel (splus 2), ferner am Kassamarkt Hackethal (plus 2M½) und Habermann & Guckes splus 3j. Auch am unnotierten Markt konnten verschiedene Werte

rößere Gewinne verzeichnen, u. a. Karstadt (plus 3) und Winters⸗

96 splus 13). Dagegen war das Geschäft in Renten bei kaum veränderten Kursen wieder nur gering. Tagesgeld war mit 37) bis 4 9 wieder höher im Hinblick auf die demnächst fälligen Steuertermine. Am internationalen Devisenmarkt lagen Pfund und Dollar . die italienische Währung unter Druck. In Berlin wurde der Dollar auf 2,487 (2, 182) und das Pfund auf 12,16 (12,13) RM festgesetzt.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 11. bis 16. Februar.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom il. bis 16. Februar im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats vom 11. 2. vom 4.2. durchschnitt bis 16. 2. bis 9.2. Januar

Attientur se (Kennziffer 1924 bis 1926 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr.... Gesamt ö Kursniveau der 6 Jo igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.« , Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗AUnstalten Kommunalobligationen. Anleihen der Länder und Gemeinden.. Industrieobligationen ... . 4

88, 82 77.03 89,82 83,49

90,23 S0, 00 94, Sc S6, 64

M0, 8h 79,69 94,6 db hd

9b, 15

96,29 94,58

93,83 98,37 dh, 6

9b, 63

96,77 94, 84

94,95 96,77 gh, 96

gb. 06

9b. 2h 94 13

93, 01 98, 82 9h, 44

Die Zinssenkung für Pfandbrieshypotheken.

Von Kreisen des dan ben. ist in der letzten Zeit , worden, die Zinssenkung für Pfandbriefhypotheken würde für den Hausbesitz frühestens im August 1936 und spätestens Ende 1936 fühlbar werden, da die Schüldner von Pfandbriefhypotheken bis dahin die Konversionskosten von höchstens 21 90 abzutragen hätten. Nach unseren Informationen ist eine solche Behauptung in diefer Verallgemeinerung unrichtig. Sicherlich werden zahlungs⸗ kräftige Hausbesitzer vielfach in der Lage und gewillt sein, die gesamten Konversionskosten, die am 1. Oktober d. J. noch höchstens 1,5 o ausmachen, sofort zu erstatten, um sich dadurch ohne Ver—⸗ rößerung der Hypothekenschuld und ohne Verlängerung der Tilgungsfristen sofort für alle Zukunft in den vollen Genuß der Ir 5h igen Zinsermäßigung zu setzen. In manchen Fällen werden die Schuldner von Pfandbriefhypotheken vom 1. Oktober ab. auch noch etwas über ein Jahr lang die bisherige Leistung aufbringen wollen, womit dann ebenfalls die restlichen Konversionskosten ab⸗ gedeckt wären. ; .

In denjenigen Fällen jedoch, in denen eine schnelle Ent— lastung des Schuldners notwendig und wünschenswert ist, besteht durchaus die Möglichkeit, schon ab 1. Oktoher d. J. die volle 1 96ige Entlastung wirksam werden zu lassen. Bei Tilgungs⸗ hypötheken kann dabei so verfahren werden, daß für eine Reihe von Jahren die Tilgung ausgesetzt wird etwa bei einem * „igen Tilgungssatz für 4 ihr und die Tilgungsdauer entsprechend verlängert wird. Damit könnten in wenigen Jahren die Kon⸗ k vom Schuldner getilgt werden, ohne daß er auf die volle 1 9 ige n, . zu verzichten brauchte. Bei Kündi⸗ ungshypotheken bestünde die Möglichkeit der Aufstockung der Ene rj in Höhe der Konversionskosten. Auf Grund der dadurch entstehenden zusätzlichen Hypotheken könnten die Institute Schuld⸗ verschreibungen ausgeben und damit die langfristige Stundung der Konversionskosten finanzieren. Ob dieser letztere Weg in ,, . beschritten werden kann, muß die Praxis lehren. uf jeden Fall wird es überall dort, wo eine Notlage im Haus⸗ besitz vorhanden ist, möglich sein, die laufenden Zahlungen der Schuldner schon ab i. Oktober 1935 um volle 1 90 zu vermindern.

unveränderte Geschäftslage in der Baumwoll- weberei.

Die Geschäftslage hat sich um die Jahreswende und im Verlauf des Monats Januar gegenüber den letzten Monaten des Jahres 1934 nicht geändert. Die rege Nachfrage nach Baumwoll geweben hielt größtenteils an, konnte aber nur zum Teil durch Abschluß neuer Geschäfte befriedigt werden. Die Beschaffung von Baumwollgarnen in den benötigten Mengen stößt immer noch auf große Schwierigkeiten. ö

Im Gegensatz zum Inlandsabsatz läßt der Export sehr zu wünschen übrig.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. ö / / // Verantwortlich für hf fler g nn n,, und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 43

Berlin, Mittwoch, den 20. Februar

1935

Wirtschaft des Auslandes.

Zur italienischen Einfuhrdrosselung.

Rom, 19. Februar. Bei der gestern vom italienischen Finanz⸗ ministerium angeordneten Einrichtung allgemeiner Einfuhrlizenzen handelt es sich, nach den bis jetzt vorliegenden Nachrichten, noch nicht um ein generelles Einfuhwerbot, sondern um eine Maß⸗ nahme zur ben h, e Einfuhrkontrolle, die mit der vor zwei Monaten eingeleiteten Devisengesetzgebung im engsten Zusammen—⸗ hang steht und eine Senkung der Unterbilanz im Außenhandel er⸗ möglichen soll. Dabei steht noch nicht fest, welche Erzeugnisse im besonderen davon betroffen werden sollen. Nach einem Kommentar des halbamtlichen Giornale d' Italia ist aber mit Sicherheit damit zu rechnen, daß das System der Einfuhrlizenzen auf eine sehr große Anzahl von Zollpositionen ausgedehnt werden wird. Aus diesem Artikel ergibt sich ferner, daß man die bisher gegen die deutsche Wirtschaftspolitik des letzten Halbjahres geltend gemachten Einwände fallen läßt und die bisher kritisierten Maßnahmen an⸗ erkennt. Man dürfe annehmen, daß rund 1500, d. h. fast sämt⸗ liche ernstlich in Betracht kommenden Zollpositionen betroffen würden. Die gegenwärtige Einfuhr der kontingentierten Erzeug—⸗ nisse werden auf 35 99 und selbst bis auf 10 9 herabgesetzt. Die Maßnahme solle sofort in Kraft treten, werde aber in einer Ueber⸗ gangszeit bis zum 31. März so gehandhabt werden, daß ein Zwölftel der Gesamteinfuhr des Vorjahres möglich sei. Die bereits in Abwicklung befindlichen Geschäfte könnten so noch frei und ohne plötzliche Zollschranken durchgeführt werden.

Srankreich hat 500 Millionen aus den Saar⸗ gruben eingenommen.

Paris, 19. Februar. Die Finanzzeitschrift „Le Capital“ weist am Dienstag darauf hin, daß die Ausbeutung der sagr⸗ ländischen Gruben trotz der sehr kostspieligen Methoden für Frankreich einen ansehnlichen Reingewinn eingebracht habe. Während der 15 Jahre Ausbeutung durch die französische Grubenverwaltung seien in den französischen Haushalt aus den Saargruben fast 500 Millionen Franken zugeflossen. Unter Be⸗ rücksichtigung des jetzt abgesetzten Wertes dieser Gruben sei dies ein verhältnismäßig hoher Gewinnsatz.

Revision des fran zösischen Schrottausfuhr⸗

verbots?

Paris, 19. Februar. Auf die diplomatischen Vorstellungen Belgiens gegen das französische Schrottausfuhrverbot gestattete das französische Handelsministerium die Ausfuhr einer wöchent— lichen Schrottmenge nach Belgien im Betrage von vorläufig 1500 t Von dem französischen Schrotthändlerverband wird jedoch eine Ausfuhrmenge von 1200 t gefordert. Es wird als wahrscheinlich bezeichnet, daß diesen Wünschen nachgegeben wird, sobald. Maßnahmen gegen eine Weiterausfuhr des Schrottes ge⸗ troffen sein werden. Die Verhandlungen darüber sollen vor dem Abschluß stehen.

Schwedens Außenhandel im Zanuar 1935.

. Stockholm, 19. Februar. Die schwedische Handelsbilanz weist im Januar einen Einfuhrüberschuß von fast 26 Mill. Kronen auf lim Dezember Ausfuhrüberschuß von 28,9 Mill. Kronen). Einer Einfuhr von 109,1 (109,9 Mill. Kr steht die Ausfuhr im Werte von 83 (138,8) Mill. Kr. gegenüber. Während die Ausfuhr von Holz eine leichte Steigerung zu verzeichnen hat, ist die Ausfuhr von Papier und Papiermasse, insbesondere aber von Transport— mitteln, gesunken. Die größte Steigerung der Einfuhr ist in der Warengruppe unedle Metalle zu verzeichnen.

Leichte Belebung des polnischen Sisenmarktes.

Kattowitz, 19. Februar. Der Auftragseingang beim pol⸗ nischen Eisenhüttensyndikat war im Januar 1955 zwar mit 11150 t wesentlich niedriger als im Dezember 1934 (24 550, aber nur deshalb, weil im Dezember die großen Schienenauf⸗ träge der Staatsbahnen vergeben worden waren, während im Januar nur 2090 t Regierungsaufträge eingingen. Dagegen haben sich die Bestellungen der Privatkundschaft erhöht, und zwar die des Handels von 3580 t auf 4900 t, die der Verarbeitungs⸗ industrie von 3220 t auf 3960 t. Der Handel hatte Anlaß, nach der Inventur seine Lager zu ergänzen. Von der Verarbeitungs⸗

industrie waren es u. a. die Lokomotiv⸗ und Maschinenfabriken und die Fabriken von Drähten und Nägeln, Schrauben und Nieten, deren Bedarf im Hinblick auf die kommende Bauzeit sties. Am meisten abgesetzt von allen Walzwerkserzeugnissen wurde Stabeisen. Der Auftragseingang war auch etwas höher als im Januar 1934 (Gesamtmenge 959641 t einschließlich 9223 t Regierungsaufträge).

Das Goldklanselurteil des Obersten ÜSA.⸗Gerichts. Verwirrung in der Berichterstattung.

Washington, 19. Februar. Bei der Verkündung der Ent⸗ scheidung, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Goldklauselfrage gefällt hat, hat die Schnelligkeit in der Berichterstattung, die der Stolz des amerikanischen Pressewesens ist, infolge zu großer Ueberstürzung einige Verwirrung angerichtet. Der Saal, in dem die Entscheidung bekanntgegeben wurde, war sehr klein und außerdem von Juristen und Staatsbeamten über⸗ füllt. Nur ganz wenige Pressevertreter waren zugelassen. Das Urteil selbst wurde von dem Präsidenten des Gerichtshofs, dem ehemaligen Präsidentschaftskandidaten und Außenminister Hughes, in dem von der Erwartung wie von elektrischer Spannung erfüllten Saal langsam verlesen. Er teilte mit, daß das Gericht die Goldklausel in den Libertybonds als ein heiliges Versprechen der Regierung betrachte, das nicht so einfach gebrochen werden könne, während bei privaten Schuldverträgen Regierung und Kongreß unzweifelhaft die Macht hätten, einzugreifen. Dieses Bruchstück ging sofort an alle Redaktionen und vexursachte viele falsche Telegramme und falsche ganzseitige Ueberschriften in den Nachmittagsblättern. Inzwischen hatte Hughes nämlich hinzu⸗ gefügt, daß in den vorliegenden Fällen ein Verlust der Bonds⸗ inhaber nicht entstanden sei und daß sie daher die Bundesregierung nicht verklagen können. Das tatsächliche Resultat in allen Ent⸗ scheidungen war also, daß die Goldklausel den Gläubigern nichts nützt und daß die Regierung zu keinen Nach- oder Mehrzahlungen gezwungen ist. Kurz zusammengefaßt hat das amerikanische Bundesgericht, allerdings mit der knappen Mehrheit von 5 gegen 4 Stimmen, folgende Entscheidung getroffen:

Dem Kongreß stand nach der Verfassung das Recht zu, durch das Gesetz vom 5. Juni 1933 die Goldklausel in privaten Ver⸗ trägen für nichtig zu erklären, da ihm die Gewalt über die Fest⸗ setzung der Währung zusteht und Personen, die beim Abschluß von Privatverträgen diese Klausel eingefügt haben, dies auf ihr eigenes Risiko und ohne amtliche Ermächtigung getan haben. Da⸗ gegen kann der Kongreß, der seinerzeit die Ausgabe von Liberty⸗ bonds mit einer Goldklausel beschloß, diese Verpflichtung, die durch den guten Glauben und durch den Kredit von Kongreß und Regie⸗ rung garantiert war, nicht nach Belieben kündigen und sich da⸗ durch einseitig einer lästigen Schuld entledigen. Insoweit ist das angeführte Gesetz verfassungswidrig. Eine andere Frage ist es, ob die Bondsinhaber deswegen die Bundesregierung verklagen können; das könnten sie nur, wenn sie einen tatsächlichen Schaden erlitten hätten, während sie für entgangenen Gewinn keinerlei Entschädigung beanspruchen können. Schon vor dem Fälligwerden der Bondszinsen hatte aber der Kongreß sowohl den Handel mit Goldmünzen wie den Besitz und die Ausfuhr von Goldmünzen verboten und außerdem den Dollarwert herabgesetzt. Der Bonds⸗ inhaber konnte also keine Goldmünzen beanspruchen, und die ihm gezahlten, im Goldwert herabgesetzten Dollarscheine waren für ihn genau so wertvoll wie die früheren Dollarscheine, denn er konnte ohne jeden Verlust damit seine legitimen Verpflichtungen, wie Steuern, Zinsen und Warenkäufe, bezahlen. Die Bundesregierung kann nur vor dem hiesigen „court of claims“, dem Gerichtshof für Klagen gegen die Bundeskasse, auf Zahlung verklagt werden, und zwar nur für tatsächlich entstandenen Schaden. Da ein solcher nicht vorliegt, erledigt sich damit auch die Klage vor dem höchsten Bundesgericht.

Hierzu ist noch zu bemerken, daß das Bundesgericht stets über konkrete Fälle en scheidet. Es hat also in diesem Falle nicht darüber entschieden, ob im Ausland wohnende Bondsinhaber durch die Entwertung des Dollars Schaden erlitten haben. Das Urteil bedeutet, daß die Bundesregierung sowohl als auch die Einzelstaaten, Städte, Gemeinden, Privatfirmen, die eine Gold⸗ klausel in laufenden oder nach der Dollarentwertung fällig ge⸗ wordenen Schuldverträgen hatten, schätzungsweise etwa 200 Mil⸗ liarden Dollar sparen, und zwar die Bundesregierung etwa 15, die Staaten und Gemeinden etwa 28, die Privatfirmen etwa 155 Milliarden Dollar.

Starker Aufschwung des deutsch⸗türkischen Handels.

Von der Türkischen Handelskammer für Deutschland wird

uns geschrieben: Nach den nunmehr vorliegenden deutschen Außenhandels⸗ ziffer, zeigt der deutsch⸗türkische Handel im Jahre 1934, wie die ürkische eam r e. für Deutschland mitteilt, einen starken . gegenüber 1933. Diese Tatsache ist besonders insofern außerordentlich bemerkenswert, als eine Zunahme im gleichen Ausmaß bei keinem anderen mit dem Dentschen Reich im ande n hr stehenden Staate zu verzeichnen ist. Im Ge⸗ , Deutschlands zeigt somit der deutsch⸗türkische arenaustausch den günstigsten Aufschwung.

Was die Einzelheiten des deutsch⸗türkischen Handels im Jahre 1934 anbetrifft, 1 . die deutsche Einfuhr aus der Türkei von 37,) Millionen Mark im Jahre 1933 auf 67,ů5 Millionen Mark, das heißt um 29,6 Millionen Mark oder um rund 80 2 ge⸗ stiegen. Die Ausfuhr Deutschlands nach der Türkei belief sich auf 50,) Millionen Reichsmark und hat sich damit um 1455 Mil⸗ lionen Reichsmark oder um rund 40 erhöht.

Diesen Daten zufolge schließt die deutsch-türkische Handels⸗ bilanz mit einem Saldo von 16,5 Millionen Reichsmark gegen⸗ über 1,6 Millionen Reichsmark im Vorjahr zugunsten der Türkei ab. Diese sich für Deutschland ergebende Passivität ist jedoch in erster Linie auf die starke Einfuhr aus der Türkei in den letzten drei Monaten des Vorjahres, welche die Hochsaison des türkischen Exports darstellen, zurückzuführen, und ist also nur als eine vorübergehende zu betrachten, da nach den heute geltenden Ver⸗ einbarungen zwischen den beiden Ländern ein Ausgleich in der deutsch⸗türkischen Handesbilanz herbeizuführen ist.

Dem Gesamtvolumen nach weist der deutsch⸗türkische Handel , dem Jahre 1933 eine Steigerung von 74‚3 Millionen

eichsmark auf 118,4 Millionen Reichsmark auf. Es hat sich omit die Gesamtein⸗ und Ausfuhr zwischen den beiden Ländern im Jahre 1934 absolut um 44, Millionen Reichsmark oder um rund 60 76 erhöht.

Der überaus erfreuliche Aufschwung des deutsch⸗-türkischen enge im letzten Jahr 36. einen weiteren Beweis nicht nur ür die ere n Zusammenarbeit beider Länder, sondern auch dafür, daß die deutsche und die türkische Wirtschaft sich stets ergänzen und trotz der Ungunst der immer noch andauernden

Weltwirtschaftskrise in dem Ausbau ihrer Handelsbeziehungen recht gute Fortschritte erzielen konnten, die auch für die Zukunft weitere Erfolge erhoffen lassen.

*

Die deutsch⸗schweizerischen Wirtschafts⸗ verhandlungen beendet.

Bern, 19. Februar. Die seit Mitte Januar in Bern als Er⸗ gänzung zum deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsabkommen, das. im Dezember abgeschlossen wurde, im Gang befindlichen deutsch⸗ schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen sind am Dienstag abge⸗ schlossen worden. Sie haben nach einer vom . departement ausgegebenen Mitteilung zu einer Einigung in einigen Punkten geführt, die die Durchführung des Verrechnungs⸗ verkehrs betreffen. Außerdem sind neue Vereinbarungen über die Einfuhr von Käse aus der ,, Deutschland getroffen worden. Ueber die schweizerischen Wünsche zum deutschen Zoll⸗ tarif und die deutschen Wünsche zur Handhabung der Einfuhr⸗ kontingentierung der Schweiz konnte bisher eine Einigung nicht erzielt werden. Die Erledigung dieser Frage ist deshalb zunächst zurückgestellt worden.

Deutsch⸗südslawische Wirtschaftsverhandlungen in München.

. e Am Montag reist eine südslawische Abordnung nach München ab, um dort mit deutschen Vertretern

Belgrad, 19. Februar.

im Rahmen des ,, . Berlin und Belgrad bestehenden Handelsvertrages irtschaftsverhandlungen zu führen. Be⸗ kanntlich sieht der am 1. Mai 1934 zwischen Deutschland und Südslawien abgeschlossene Handelsvertrag einen ständigen Wirt⸗ chaftsausschuß vor, der als Organ der Regierungen beider änder die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit im Güteraustausch u überwachen, die gegenseitigen Verbindungen zu stärken und ür die volle Ausnutzung des Vertrages zu sorgen. Es haben sich . einige Schwierigkeiten gezeigt, die sich teils auf den egenseitigen Zahlungsverkehr, teils aber auch auf die unvoll⸗ mn, Ausnutzung der e r e, Kontingente beziehen. In den Münchener Verhandlungen hofft man diese Schwierigkeiten zu beheben.

Getreidepreise! an deutschen Großmärkten

in der Woche vom 11. bis 16. Februar 19335

für 1000 kg in Reichsmark. übliche? In du⸗ Notie⸗ 6 strie⸗ rung? gerste gerste

Marktorte Frachtlage?)

Gleiwitz. ... frei Marktort Di, Fr Vürnberg . . . ab Erzeugerstation Do

Frankfurt a. M. frei Marktort Mo, Mi Stuttgart .. . ab Erzeugerstation Di 200,0 ö Mannheim frei Marktort Mo, Do 215,0 165) 200,0 Karlsruhe... frei Marktort Mi 210,0 böM

; Preise für ausländisches Getreide, cif Hambuig: Roggen: La Plata 56,7; Weizen: Manitoba 1 88, , Manitoba il 85,l, Rosafs 59,8, Barusso 58,1; Hafer: La Plata 52,4; Gerste Donau⸗Russ. 4, g, La Plata 63.0. / .

7 197,0 187,0 ) 198,0 192,0 200,0

) Die im Februar gültigen gesetzlichen Verkaufspreise des Groß⸗ handels für Roggen, Weizen, Hafer und Futtergerste siehe in Nr. 30 vom H. Februar 1935 2) Ausführliche Handelsbedingungen für andere Gerste siehe in Nr. 37 vom 13. Februar 1935. 3 Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Gute. 5) Winter- und Industriegerste.

Berlin, den 19. Februar 1935.

Berlin, 19. Februar. Preisnotierungen für Nahrungsa mittel. (Einkaufspreise des Lebensmittelein zei- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 29,090 bis 30,00 S, Langbohnen, weiße 39,0 bis 42,00 S, Linsen, kleine, 1933: bis I 6, 1934: 41,00 bis 43,00 , Linsen, mittel, 1933: 45,00 bis 46,00 6, 1934: 46,900 bis 49,)0 A, Linsen, große, 1933: 4800 bis 50, 0 M, 1934: 54.00 bis 71,00 S6, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 80,0900 bis 9g0,.00 „, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,00 bis 59,00 6, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗— reis 22,00 bis 23,00 S, Rangoon⸗-Reis, unglasiert 24,50 bis 25,50 A6, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,50 bis 37,090 6, Italiener⸗Reis, glasiert 2800 bis 29,00 MS, Deutscher Volksreis, glasiert 25,90 bis 26,00 41ι, Gerstengraupen, grob 34,90 bis 35,90 , Gerstengraupen, mittel 36,90 bis 37,90 S, Gerstengrütze 29,96 bis 30,00 6, Haferflocken 36,560 bis 40,50 6, Hafergrütze, ge⸗— sottene 41,90 bis 42,90 , Roggenmehl, Type 997 25,50 bis 2650 6. Weizenmehl, Type 796 31,50 bis 32,50 Ss, Weizen⸗ mehl, Type 465 37.90 bis 42400 d6ς, Weizengrieß, Type 405 38,90 bis 41,50 A6, Kartoffelmehl, superior 35,55 bis 36,50 „, Zucker, Melis 67,95 bis 68,95 S6, Aufschläge nach Sortentafel bis AM, Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34.00 M, Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,900 bis 38,00 „, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 43,90 bis 48,90 Sς, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 320,90 bis 360,00 M6, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 340,00 bis 490,00 MS, Röst⸗ kaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 430,00 6, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,60 bis 580, 00 , Kakao, stark entölt 170,90 bis 190,)0 Seς, Kakao, leicht entölt 184,99 bis 220,900 M6, Tee, chines. 810,00 bis 880,900 M, Tee, indisch 900,90 bis 1400,90 MS, Ringäpfel amerikan. extra choice 170.00 bis 176,00 M, Pflaumen 4050 in Kisten S6, 060 bis S8, 00 6, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 55,00 bis 68,90 S, Korinthen choice Amalias 5ö,00 bis 64,00 M, Mandeln, süße, handgew., G Kist. 160,00 bis 170,90 dS½, Mandeln, bittere, handgew.,, E Kist. 198,00 bis 208,00 S, Kunsthonig in F kg-Packungen Ti, 90 bis 73,00 ¶νς, Bratenschmalz in Tierces 180,90 bis 182,090 ƽ½, Bratenschmalz in Kübeln 184,00 bis 186,00 S, Purel ard in Tierces, nordamerik. bis M, Berliner Rohschmalz 170,900 bis 172,00 6. Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 S6. Markenbutter in Tonnen 284,50 bis 290,00 A, Markenbutter gepackt 292,00 bis 300,00 4, feine Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 S, feine Molkerei⸗ butter gepackt 286,00 bis 292,00 ½υς, Molkereibutter in Tonnen Ao, 00 bis 272,90 46, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 4, Landbutter in Tonnen 256,90 bis 266,00 „S6, Landbutter gepackt 264,00 bis 268,900 S, Kochbutter in Tonnen bis —— 4, Kochbutter gepackt —— bis M, Allgäuer Stangen 20 osoc 94. 00 bis 164,900 A, Tilsiter Käfe, vollfett 48, 00 bis 164,00 4, echter Gouda 40 96ιά 156,90 bis 168,00 M, echter Edamer 40 0so 160,90 bis 172,00 , echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 220,90 ½6, Allgäuer Romatour 20 9υάη 116,00 bis 124,00 S6. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 19. Februar. (D. N. B.) (Alles in Danziger

Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57, 7 G., 57,91 B., 100 Deutsche Reichsmart B., Ameritanische (5⸗ bis 100-Stücke) G., B. Schecks: London —— G. —— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57, 78 G., 57,0 B. Telegraphische: London 14,908 G., 14,943 B., Paris 20,19 G., 20,3 B., New York 3.0530 G.. 3.0590 B., Berlin 122,78 G., 123,03 B. Wien, 19. Februar. (D. N. B. (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl. Amsterdam 362,62, Berlin 214,87, Brüssel 125,13, Budapest —, Bukarest —, Kopen⸗ hagen 116,26, London 26,12, Madrid 72,47, Mailand 45,45, New York 533,54, Oslo 180,91, Paris 35,43, Prag 21,79, Sofia —„ Stockholm 134,29, Warschau 101,25, Zürich 173,61.

Prag, 19. Februar. (D. N. B. Amsterdam 16,19, Berlin 960, 00, Zürich 774,50, Oslo 586,00, Kopenhagen 521,00, London 116,70, Madrid 327,75, Mailand 203,50, New York 23,87, Paris 157, 99, Stockholm 600 00, Wien 569,90, Marknoten 91209. Polnische Noten 453,7. Warschau 452,25. Belgrad 55,5116, Danzig 784,00.

Budape st, 19. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien S0, 454, Berlin 136,30. Zürich 111,223, Belgrad 7.85.

London, 20. Februar. (D. N. B.) New York 488161, Paris 8,93. Amsterdam Tal, 25. Brüssel 20,900 Italien 57,78, Berlin 128,163, Schweiz 15,97, Spanien 35,68, Liffabon 1105/64. Kopen⸗ hagen 22,40. Wien 26, 090. Istanbul 609,900, Warschau 25, 75, Buenos Aires in S 15.00 Rio de Janeiro 412.00. 4

Paris, 19. Februar. (D. N. B. (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland ——— London 73,77, New York 1ö, 9g, Belgien 3653,75, Spanien 807, 25, Italien 128,20, Schweiz 490. 75, Kopen⸗ hagen = Holland 1024,75, Oslo —, Stockholm 382.00, Prag Rumänien ——, Wien —— Belgrad —— Warschau ——

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