Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 14. März 1935. S. Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 14. März 1925. S. 2
Kupfer (Klassengruppe VI In). p beim Berkauf ab Lager: Kupfer, nicht legiert (Kiasse 6. A): ö = 1 Drahtbarren ö RM 38,50 zi teh kg und darüber. Kathoden und gleichwertiges Kupfer n z n bis obo Ke bis 3000 kg Raff. Kupfer (mind. 8, . 5. 3, 20h00 kg. Raff Kup ser mind. S9, 5e5!. : ; z6 3 6 1e Raff- Kupfer (mind. S9 ee, . It, g . Altes Feuerbuchskupfer (tiegelrecht) . 34, 50 46 JJ = 34, 19928 Alter Ele ltrolhtkupferdraht ; 5
Preis stufe — . ichs. . a n , , ,n. . ; Stand der schwebenden Schuld des Reichs —
8 oder Am t⸗ Ausgabe 28. Gibr.
1935 im in Millionen RM
Bekanntmachung.,
betreffend ein Abkommen vom 21. Februar 1935 zwischen der deut chen und französischen Regierung über die Saarschiffe und die Kohlentransporte von der Saar.
Nachstehend wird der Wortlaut eines Abkommens bekanntgegeben, das am 21. Februar 1936 zwischen der de utschen und der französischen Regierung geschlossen wurde.
Berlin, den 12. März 1935. Der Reichsverkehrsminister.
Deutsch⸗französisches Abkommen über die Saar⸗ schiffe und die Kohlentransporte von der Saar.
Die Deutsche und die Französische Regierung haben sich
2
gsjahres bis
Ja⸗ la. Zahlungverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen mit J
b. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen ohne k .
2. Umlauf an Reichswechseln ....
3. Kurzfristige Darlehen. ......
4. Betriebsktedit der Reichsbank ....
chl. Dezbr. 1934
s k 25 kg. , de stf 1, e mit Richtpreisen oder , e ir, ren Preisen bis RM 25, — ur Preisstufe 2 gehören . mit Richtpreisen oder
33. Schwerkupfer 1629, 0
J. A.: Waldeck.
Späne V ,
Kuyferlegierungen Kk ruppe 12).
Messinglegierungen (Klaffe 1X A): Blöcke (mind. 64,5 9, Cu) ; Neue Blechabfälle, weich
seit Beginn des
29, 25 llt P
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste
Rechnun
eins
l
ACCo0klbh EkaANCGO-ALLEMAND KELIATIE AUX BAlIEAMX DE LA SakRkk Er' Ax TRANSpORFS DE CHaAkkoN A DERPART DECETTIELVoIEk PE AbL.
Le Gouyernement frangais et le Gouvernement
Il. Ausgaben. 1. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt
a6, ni 7,
ur Preisstufe 3 gehören
allemand. deèsireux de régler les questions intéressant la navigation intérieure qui se posent à occasion de l'union du territoire de la Sarre à l'Allemagne et tenant compte du fait que les voies navigables de ce territoire ne sont pratiquement relies qu'aux voies navigables frangaises, sont convenus des dispositions suivanies:
AR TICLEL Ier
Les bateaux appartenant à des ressortissants allemands et immatricules à la date du fer Janvier 1935 dans un registre, de bateaus de la Sarre sont autorisés à franchir la frontière frangaise sous le régime de l''admission tempo— raire avec soumission non cautionnée, tei qu'il est fix par la législation générale krangaise, à condition:
soit d'étre schargéès d'une cargaison importée en France, soit, dans le cas de bateaux vides, de pré- senter un contrat d'affrétement règulier relatik à exportation d'une cargaison à prendre en France. ARTICLE 2.
Les bateaux admis en France pour y importer une Cargaison sont autorisés à faire, dans la zone définie cis dessous, un seul voyage de transport intérieur à condition du ce vovage des rapproche de l'écluse de Güdingen sur la Sarre canalisée.
Ces mämes bateaux sont également autorisés à faire cet unique voyage de transport intérieur sur d'autres tra jels, compris dans ladite zone, mais à la condition qu'ils présen- tent, dans ce cas, un contrat régulier d'affrätement pour une cargaison à exporter de France par la Sarre, et que le transport intérieur les rapproche du point de chargement de cette cargaison.
La zone à l'lintérieur de laquelle est autorisée Pexécution des transports définis aux deux Premiers alinéas du présent Article, comprend toutes les voies situées à l'est d'une ligne englobant le canal de l'Est branche Nord, à l'amont d'Inor incius, le canal de la Marne au Rhin entre Troussey et Toul, le canal de l'Est branche Sud jusqu' à Corre, la Sasne jusqu' à Saint-Jean de Losne inclus le canal du Rhöne au Rhin et lembranchement d'Illuningue.
A titre exceptionnel, et jusqu'au Ier mars 1936, la section du canal de la Marne au Rhin comprise entre Troussey et Vitrycle-Frangois inclus sera comprise dans cette zone.
ARIICLEL 3. . Les transports par voie d'eau des charbons des mines Sarre seront partagèés à raison de 6 95 pour des be aands et de 40 S pour les bateaux frangais. Ne? pris dans ce partage ni les charbons expédiés pa „sau d'un port allemand à un autre port allemand, ne font que transiter par la France, ni les charbons prove- nant des mines amodiées du Warndt qui sont chargés en France.
La répartition prévue cis-dessue ayant été établie pour tenir compte du fait que l'expédition en France des charbons des mines amodiées du Warndt ne peut se faire actuellement que par transport intérieur, bien que ces charbons soient extraits du sol allemand, il est entendu que cette répartition sera révisée à la demande du Gouvernement frangais, en vue de rétablir l'squilibre entre les batelleries des deux pays, dans le cas où les bateaux allemands seraient admis à participer au transport du charbon du Warndt.
ARTICLE 4.
Dans le cas 9ù la création d'un courant important de transports par voie deau entre Sarrebruck et d'autres ports allemands à travers le territoire de la France serait envi- sagée, le Gouvernement frangais déclare qu'il etudiera avec, bienveilance les moyens de rendre économiquement Ppossibles ces transports.
ARFTICLE 5.
Les bateaux visés à article ler se trouvant sur les voies navigables frangaises à la date du 18 février 1935 seront considérés, quant aux deélais d'admission temporaire, comme étant entréès en France à cette date.
Lorsqu'ils seront entrès en France avant la mise en vigueur du présent accord, ils pourront continuer à affec- tuer libremént des transports intérieurs à condition que ceux-ci soient terminés lè 15 avril 1935. ;
AR TICOLEL6.
Le présent accord, qui entrera immédiatement en vigueur, est conclu pour une durée de cinq années. Il sera rengupelé par tacife reconduction d'une année en année, sauf dénonciation moyennant un préavis donné trois mois avant d'expiration de chaque période.
HFait à Paris, en double exemplaire, en frangais et en allemand, le 21 février 1935.
Pierre Laval. Roland Köster.
in dem Wunsche, die Schiffahrtsfragen zu regeln, die an⸗ läßlich der Rückgliederung des Saargebiers an das Deutsche Reich auftreten, und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Wasserstraßen dieses Gebiets mit den französischen Wasserstraßen verbunden sind, auf folgende Regelung geeinigt:
Artikel I.
Die deutschen Staatsangehörigen gehörenden Schiffe, die am
1. Januar 19535 in einem Schiffsregister im Saargebiet ein⸗
getragen waren, sind berechtigt, die französische Grenze nach der
durch die französische Gefetzgebung allgemein getroffenen Re⸗
gelung über die Zulassung auf Zeit mit kautionsloser Verpflich⸗ tung zu überschreiten, wenn sie
entweder Ladung nach Frankreich einführen oder, falls sie
unbeladen sind, einen ordnungsmäßigen Frachtvertrag
über die Ausfuhr einer Ladung aus Frankreich vorweisen.
Artikel II.
Die Schiffe, die in Frankreich zur Einführung einer Ladung w, . sind, sind berechtigt, in der unten erwähnten Zone eine zinnentransportreise aus J. unter der Voraussetzung, daß . Reise sie der Eq kuh Güdingen an der kanalisierten Saar näher bringt.
Diese Fahrzeuge sind in gleicher Weise berechtigt, diese eine Binnentransportreise auf anderen in der erwähnten Zone liegen- den Strecken auszuführen, aber nur, wenn fie in diesem . einen ordnungsmäßigen Frachtvertrag für eine aus Frankreich über die Saar e ,. Ladung vorweisen und der Binnen transport sie dem Einladepunkt für diese Ladung näher bringt.
Die Zone, in der die Durchführung der in den beiden ersten Absätzen bezeichneten Transporte, zugelassen ist, umfaßt alle . die östlich der Linie liegen, die dargestellt wird durch den Canal de l'Est, nördlicher Arm oberhalb Inor (ein⸗ schließlich), den Marne-Rhein⸗Kanal zwischen Troussey und Toul, den Canal de l'Est, südlicher Arm bis Corre, die Sasne bis Saint-Jean de Losne (einschließlich), den Rhöne⸗Rhein⸗Kanal a, den Hüninger Kanal, einschließlich der erwähnten Wasser⸗ raßen.
Ausnahmsweise wird mit Wirkung bis zum 1. März 1936 der Abschnitt des i e , s zwischen Troussey und Vitry-le⸗Frangois Oieses einschließlich) in diese Zone einbezogen.
Artikel II1.
Die Wassertransporte von Kohlen aus den Saargruben r ge Ki utschen und 40 3, für die
310 Diet ung sind nicht e ene ff enen, eon einem deutschen Hafen nach n eren dentschen Haf fördert werden und Frank⸗ reich nur ourchqueren, ferner nicht die Kohlen, die von den . stammen, da sie in Frankreich eingeladen erden.
Da die vorerwähnte Aufteilung erfolgt um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß der Verfand ber Warndt ⸗Pachtgruben nach Frankreich zur Zeit nur durch einen Binnentransport durch—⸗ geführt werden kann, während die Kohle von deutschem Boden ,, besteht Einverständnis, daß die Aufteilung auf Wunsch er Französischen Regierung mit dem Ziele der Herstellung eines Gleichgewichtes im Anteil der Schiffahrt beider Länder einer neuen Lage angepaßt wird, bei der die deutschen Schiffe zum Ab⸗ transport der Warndt-Kohlen zugelassen werden.
Artikel IV.
Für den Fall, daß ein neuer Verkehr von Bedeutung auf dem Wasserweg zwischen Saarbrücken und anderen deutschen Häfen über dan gr i e he Gebiet hinweg in Aussicht genommen wird, erklärt sich die Französische Regierung bereit, die Mittel wohl⸗ wollend zu prüfen, die zur Ermöglichung dieses Verkehrs vom wirtschaftlichen Standpunkt notwendig wären.
Artikel V.
Die in Artikel 1 erwähnten Schiffe, die sich am 18. Februar 1935 auf französischen Wasserstraßen befinden, werden e der Frist für die Zulassung auf Zeit behandelt, als ob 6 in diesem Zeitpunkt die französische Grenze überschritten hätten. Haben sie vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens die fran⸗ zösische Grenze überschritten, fo können sie Binnentransporte weiterhin frei unter der Voraussetzung ausführen, daß diese am 15. April 1935 zu Ende geführt werden.
Artikel VI.
Das vorliegende Abkemmen, das sofort in Kraft tritt, wird für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Es verlängert iich stillschweigend um je ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit dreimonatiger Frist gekündigt wird.
ie nhl
In doppelter Urschrift ausgefertigt auf deutsch und au französisch zu Paris am 21. Februar 1935. ö ᷣ
Roland Köster. Pierre Laval.
Richtpreis anordnung XIII für unedle Metalle. Vom 13. März 1935.
Auf Grund des 5 4 Abs. 1 der Verordnung des Herrn Reichs wirtschaftsministers über Preise für unedle Metalle vom 31. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. JI S. I66) wird folgende Anordnung erlassen:
. 34 . Bis auf weiteres gelten folgende Richtpreise für je 100 kg (die in dieser Anordnung genannten Metallklassen und Klassengruppen entsprechen der Einteilung nach 5 1 der Anordnung 12 vom 25. Sep⸗ tember 1934 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 226 vom 27. 9. 1934): Aluminium (lassengruppe 1). Aluminium, nicht legiert (Klasse 1A): Neue Blechabfälle (mind. ,,, finn 10965, — bis 110, — Alte Drahtseile „88, — 92, — Io) und henkel⸗ freies Geschirraluminium So-, 84, — Späne (mind. 9899) mit einem Mindest— regulus von 85 96
)
. , 2 23 72, — m 76, —
Aluminiumlegierungen (Klasse 1B):
Blöcke in Sandgußqualität (umgeschmolzene Ware) .. RM g98, —
Blöcke in Kokillengußqualität (umgeschmol⸗ zene 108, — Neue Blechabfälle „J2, — Motorengehäuse und gleichwertiger Gußschrott, 66, —
Späne in Sandgußqualität mit einem aus— schmelzbaren Regulus von So- 865 99. ,, 48
13,50 1250 10,50
725
6, 25 lei) ( lasse 111)
d 928 . 16, —
Neue Blechabfälle, hart . Stangenenden .... . Stangenspäne .... . Schwermessing .... . Leichtmessing ..... .
Rotgußlegierungen Rg 10⸗Blöcke. 9 9 98 Rg g⸗Blöcke , Rg 5⸗Blöcke w 686 , 44,50 Alter Maschinenrotguß ... 5650
Bronzelegierungen (Klasse 1X C): Gbz 10⸗Blöcke RM 68, — bi
Neusilberlegierungen (K,lasse 1X I): Neue Blechabfälle mit 309 Ni ..... RM 1 Neue Blechabfälle mit 2555 Ni .. 65, — Neue Blechabfälle mit 17— 1999 Ni h3, — Neue Blechabfälle mit 12— 1365 Ni 44, — Neue Blechabfälle mit 7— S6 Ni 36, — Wibke (iind, 82. —
Nidel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht ann (Glafse Xii a):
Reinnickel (908 — 9999) in Würfeln, Rondellen usw. w RM 260, — biz; Neue Blech- und Stangenabfälle . .... „220, — , Alte, lotfreie Blech, Stangen und Draht⸗ abfälle .. , 200, — Metallische Anodenabfälle und Späne ..... „180,
Zink (Klassengruppe XIX),
. Zint, nicht legiert (Klasse XIX A): Feinzink (mind. 99, 9099 .... RM 19,50 bis Zink (mind. 9999) .. = . 17,50 Original⸗Hüttenrohzink ö . 16,— Garantie⸗Zink k . 64 15, —
ö 16.50
(Klasse 1X B): 92 RM 54, — j. 7
n h *
Remelted⸗Zink ö 13,50 Altzint 8. 1
Zinn (Klassengruppe XX), Zinn, nicht legiert (lasse XX A): Standardzinn (mind. 99, 75099) in Blöcken . RM 275, — bis ö (9999 bis unter 99, 7599) in ,,,
Mischzinn (Klasse XX B): Mischzinn (64,599 Sn) in Blöcken.... RM 163, — bis] Lötzinn⸗-Vorlegierung (35 9 Sn) in Blöcken „108, - „1
Lötzinn (Klasse XX GG): j Lötzinn 2699 in Stangen oder Stengeln . RM 100, — bis Lötzinn 3069 in Stangen oder Stengeln , Lötzinn 3399 in Stangen oder Stengeln . Lötzinn 4059 in Stangen oder Stengeln ö Lötzinn 5064 in Stangen oder Stengeln 5 Lötzinn 606 in Stangen oder Stengeln ö
, r 9)
. 8 2. Für die in 1 nicht genanntèn Formen, Sorten und Legiernn einschließlich Altmaterial, Bruch und Abfällen von Aluminium, Kupfer, Nickel, Zinn und Zink, sind aus den Richtpreisen und abständen des 51 sinngemäße Preise zu errechnen.
. 8 3. Die Richtpreise gelten bei Barzahlung frei Bahnwagen Ven station oder frei Schiff. Erfolgt der Verkauf ab Lager, so sist der
kürzen. Beim Weiterverkauf von Neu⸗ und Blockmetallen n material im Sinne von 5 2 Ziff. 2 der Anordnung 12 — Den
die nachweislich von ihm für die Anlieferung dieser Neu⸗ und metalle aufgewandte Vorfracht anteilmäßig zu berechnen.
Bei Verkäufen auf Kredit dürfen Zinfen bis höchstens M Reichsbankdiskont berechnet werden.
; § 4.
Die nach 5 3 sich ergebenden zusätzlichen Kosten und h müssen gesondert in Rechnung gestellt werden. Weitere Zust sofern sie nicht durch eine Anordnung ausdrücklich zugelassen wa sind verboten. 5
; ' Die se Richtpreis anordi fig tritt am 15. März 1935 in Kraft. gleichen Tage an verliert die Richtpreisanordnung XI ihre Gill
Berlin, den 13. März 1935. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle. Der Reichsbeauftragte: Lüttke.
Richtpreis anordnung XIV für unedle Mete Vom 13. März 1935.
Auf Grund des 5 4 Abs. 1 der Verordnung des hh Reichswirtschaftsministers über Preise für uncble Mu vom 31. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. JI S. 76) wird suln Anordnung erlassen:
51.
Beim Verkauf von Neu⸗ und Blockmetallen (Rohmatern Sinne von 52 Ziff. 2 der Anordnung 12 — Deutscher Reichs Nr. 226 vom 27. 9. 1934), für die Richtpreise gelten oder für di gemäße Preise zu errechnen sind, dürfen Händler die in der gent 1. bis 26. März 1934 handelsüblichen Zuschläge berechnen.
J Diese Zuschläge dürfen die in 52 angegebenen Hunderhsih Richtpreise oder der sinngemäß errechneten Preise nicht übersh
2. Liste der Zuschläge: ; a) beim Stredengeschäft: Preisstufe für Mengen 2 3 von 15 000 kg und darüber unter 16 000 kg bis 5000 kg 5 000 kg , 3000 kg 2000 kg 1000 kg 500 kg 300 kg 100 kg
—
1
1000 kg 0 Kg 300 kg
— V— —— — —
9 . 4
60 E bo Kg
f RM 31,50 bi; mäß errechneten Preisen über „
265, ,
preis um die Kosten für die Beförderung zur nächsten Bahnstatig
Reichsanzeiger Nr. 225 vom X. 9. 1934) ist der Verkäufer bereth
e mit Richtpreisen oder - aan errechneten Preisen über „ ur Preisstufe 4 gehören le mit Richtpreisen oder ' näß errechneten Preisen über § 3. * genannten Zuschläge gelten nicht fur Makler, Diese
. die in der Zeit vom 1. bis 26. März 1934 handelsüblichen gebühren erheben.
765, — nm 200, —
1 200, —
§ 4. zeuger dürfen beim Verkauf von Neu- und Blockmetallen, für Jäpreise gelten oder sinngemäße Preise zu errechnen sind, an nucher, soweit es sich um Mindermengen handelt, die nach §52 hreckengeschäft der Händler für solche Mengen zulässigen Zu⸗ erheben. Als Mindermengen in diesem Sinne gelten bei den len der Preisstufen 1 und 2 (52) Mengen unter 5000 kg, bei den len der Preisstufe 3 Mengen unter 3000 kg und bei den Metallen reisstufe 4 Mengen unter 1000 kg.
§ 5. benn die Zuschläge gemäß S5 1 bis 4 erhoben werden, sind sie hert in Rechnung zu stellen.
§6. hiese Richtpreisanordnung tritt am 15. März 1935 in Krast. gleichen Tage an verliert die Richtpreisanordnung XII ihre leit. Berlin, den 13. März 1935. 5
Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Der Reichsbeauftragte: Lüttke.
Preußen.
Betanntm achung. ie heute ausgegebene Nummer 7 der Preußischen ssammlung enthält unter fr. 14234. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans s Rechnungsjahr 1935, vom 11. März 1935 „ 14235. Weiteres Gesetz über eine Ergänzung des Ge⸗ betreffend Einführung einer Altersgrenze, vom 11. März fr. 142536. Gesetz über dringende Finanzmaßnahmen, vom närz 1935, — . . zn 257. Gesetz über die Vermögensverwaltung in den lichen Landeskirchen, vom 11. März 1935. . 1mfang: 115 Bogen. Verkaufspreis: 0,40 RM, zuzüglich Versandgebühr von 4 Rpf. . . . zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 14. März 1935.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Tichtamtliches. Deutsches Reich.
Monatsausweis
iber die Einnahmen und Ausgaben des Reichs . Monat Januar 18935 des Rechnungsjahres 1934. (Beträge in Millionen Reichsmark.)
A. Ordentlicher Haushalt. Am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von .... . hiervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haus halts⸗ mitteln zur Veiwendung im Rechnungsjahre 1934 zu⸗ lückgestellt .
2110,0
w 2133
Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 — 17967. 2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit, zmächtigungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. 1 E. lg) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung. Jahressoll Ist⸗Einnahme
oder Ist Ausgabe
jahres bis br. 1934
ö e
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste seit Beginn des
Rechnungs einschl. D
k Einnahmen.
teuern, Zölle u. Abgaben havon ab: Länderanteil.
6 093,4 14734
Bleibt Reichsanteil 4 620,0 um Sondervermögen estands darlehen)... —
niechnung von Steuer⸗ ättscheinen , 305,6
er Deu Hesells
Deutschen
) zesellschaft zu e aratisntsaf sungen 5,8 . . Ver 2 mähen Verwaitenge. . 322
Eimahmen inegesamt .. 77I, 0
sind (I. auch 1 7 .... 3603 1792 18,1 1973 2. Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ gelder · ö 749,7 621,3 80,5 701,8 3. Kriegsbeschädigtenrenten, Versorgung u. Nuhegelder 1 2800 930,2 101,4 1 031,6 4. Innere Kriegslasten ... 354,7 2103 13,0 223,3 H. Aeußere Kriegslasten ... 140,0 109,9 10,9 120,8 6. Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bant. 104,0 10490 — 10490 7. 530 394,3 44,4 438,35 2860 1935 471 2450 128,7 107,1 12,2 119,3 19. Arbeitsbeschaffung . 362,5 7114 48,5 ) 759,9 11. Reichsschuld: ; Verzinsung und Tilgung 401,8 289,2 38,93 327,5 &]. G lösans w 172, 162, 7,9 170,0 12. utzpolizei 190, 162,5 16,2 178,7 13. Treiwill. Arbeitsdienst usw. 260 0 261,0 28,6 28956 14. Sächliche Ausgaben der ge⸗ 1739, 13327 198,61 531,3
samten Reichsverwaltung. Ausgaben insgesamt 6771,66 5 595,0 622, 66 217,6
Mithin Mehrausgabe 199, 50,7 Mehreinnahme 148,4
HK. Ausserordentlicher Saushalt.
Ueberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsiahres 1933 ... — 14,2
Jahressoll JIst - Einnahme oder Ist Ausgabe
Sozialversicherung . 8. Lleinrentnerfürsorge 9. Fettverbilligung ..
seit Beginn des
soll) der Vorjahrsreste Rechnungẽfahres bis einschl. Dezbr. 1934
Darunter Soll (Rechnungs⸗
—
L Einnahmen. Insgesamt
I. Ausgaben. Insgesamt 9,3 0,4
Mithin Mehrausgabe .. 9,3; 0,4 Mehreinnahme. 5 ö ö.
Abschluß für das Rechnungsjahr 1931. A. Ordentlicher Saushalt.
Die Einnahmen betragen in den Monaten April 1934 bis FJannar ohr '
Die Ausgaben betragen in den Monaten April 1934 bis w,,
Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats
, , 44
HK. Außerordentlicher Haushalt.
Die Einnahmen betragen in den Monaten April 1934 bis Januar 1935 8 1 1 9 1 1 1 1 9 41 8. 41 1 Die Ausgaben betragen in den Monaten Aprll 1934 bis Janng 1g . —
Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats JI . — 9,36 In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen
q w. nicht enthalten. Fehlbeträge usw. nicht enthalten Stand
Die Kassenlage des Reichs. 31. Jan. 1935
A. Der Kassensollbestand betrug am 31. Januar 1935: in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechseln. ... 364 2. aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1820 3. aus der Aufnahme Furzfristiger Darlehen... 64 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits bei der Reichsbank d . . 5. aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts H 6. Bei der Reichs hauptkasse verwaltete freinde Gelder (Verwahrgelder der Branntweinmonopol⸗ verwaltung, Reichsdruckerei und anderer Reichs⸗
stellen⸗ 92 ; zusammen . TV
Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen ist. .....
Ergibt einen Kassensollbestand von. 2268
Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:
1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von. .... 1796,B?
Dazu die Mehrausgabe gegen—⸗
über den Einnahmen des ordent—
lichen Haushalts für April 1934
bis Januar 1935 — .... 50,7 „Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für
April 1934 bis Januar 1935 rd. 10 „Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗
mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗
halts⸗ und. Rentenzahlungen für
Februar 1935, Vorschüsse, Ultimo⸗
bedarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungen.. .. 238
Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkassen beträgt 1 9 16 1 2 1 1 1 1 1 L . 2 1 . 12 2 1 173
) Einschl. 365,6 Mill. RM Ausgaben für die Förderung von Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden usw. auf Grund des Gesetzes zur Verminderung, der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 — Reichsgesetzbl. JI S. 651 —, die erst im
956
rd. 1 847
zusammen .. 2095
5. Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher⸗
Die Umrechnung der amerikanischen, englischen
Die dem Tilgung fonds zur Rückzahlung des
2093,3
355,9 2449,2
Summe der Zahlungsverpflichtungen ..
heitsleistungen usw.
und schwedischen Veipflichtungen aus dem Lee⸗Higginson⸗Kredit ist zum Mittelkurs des Stichtages erfolgt.
ane, 203,8 187,6
II. Betrag der ausgegebenen
Steuergutscheine. 1. Im Umlauf befindlich ...... 36 wecke der öffentlichen Arbeits⸗ beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗ hel ern sn,,e·e/e,
118273 1180,13
547, 07
547,08
Vertkehrswesen.
Umfang des Poftscheckverkehrs im Februar 1935.
Die Zahl der Postscheckkonten ist im Feburar um 377 Konten auf. 1 048 554 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 60,7 Millionen Buchungen 9251 Millionen RM umgesetzt; davon sind I603 Millionen RM oder 82,2 , bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 505,7 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 533,3 Millionen RM.
Deutsch⸗ruffisches Poftpatetabtommen.
Die Sowjetunion ist bekanntlich dem zwischenstaatlichen Post⸗ paketabkommen des Weltpostvereins nicht beigetreten, sondern hat, wie manche anderen Staaten auch, mit den Ländern, mit denen sie einen Paketaustausch zu unterhalten wünscht, Sonderabkommen abgeschlossen. Deutschland konnte allerdings bereits seit dem 15. Februar 1923 wieder Pakete nach der Sowjetunion schicken. Diesem Verkehr ist nunmehr, wie bereits kurz mitgeteilt wurde, am 7. März 1935 durch den Abschluß eines . Paket⸗ abkommens die notwendige rechtliche Grundlage gegeben worden, ohne daß 966 dadurch an den bisherigen Gebüh⸗ ren und Versen dungsbedingungen etwas ge⸗— ändert hätte. Besonders wertvoll neben der vertraglichen Sicherung des deutsch⸗russischen Paketverkehrs ist, daß nunmehr der Weg über Rußland auch für Pakete nach Iran (Persien) und Japan nebst den japanischen Nebengebieten benutzt werden kann. Die Laufzeiten der Pakete nach diesen Gebieten werden dadurch
erheblich abgekürzt.
Zollpflichtige Briefe und Warenproben nach dem Ausland.
Fortan sind zugelassen im Verkehr mit Britisch Somaliland gewöhnliche und eingeschriebene Briefe mit zollpflichtigem Inhalt und im Verkehr mit Ascension gewöhnliche und eingeschriebene Warenproben mit Handelswert oder mit zollpflichtigem Inhalt. Die Sendungen müssen auf der Vorderseite mit dem grünen Zollzettel versehen sein; auf ihm ist der Inhalt der Sendung nach Art der Ware, Reingewicht und Wert vom Absender anzu⸗ geben.
Die LCeistungen der Reichsbahn im Jahre 1934 im Vergleich mit 1933 und 1929.
Im öffentlichen Güterverkehr hat die Aufwärtsentwicklung 1934 angehalten. Die Anzahl der beförderten Tonnen stieg um 20 . gegenüber dem Vorjahre. Von diesen Tonnen wurden zu Vormaltarifen 36 9 und zu Ausnahmetarifen 14 mehr Tonnen if der! als 1933. Im öffentlichen Kohlenverkehr machte die Verkehrssteigerung 9 * gegenüber dem Vorjahre aus. Der Auslandsverkehr war im Jahre 1934 ebenfalls lebhafter als in dem Vorjahre. So wurden im Versand 3 und im Empfang sogar 19 mehr Güter abgefertigt als 1933. Gegenüber 1925 blieb tonnenmäßig der Versand h um 49 6 und der Empfang um 42 z zurück. Für die Durchfuhr wurden 18 *. (1 ) mehr Tonnen abgefertigt als im Jahre 1933 (1929). Die Zahl der insgesamt gestellten Wagen war um 12 9 größer als im Vor⸗ jahre, dagegen um 23 R geringer als 1929. ⸗
Der Personenverkehr hat, was die beförderten Personen an⸗ betrifft, gegenüber dem Vorjahre sowohl insgesamt als auch im Fernverkehr um 9 R, und im Stadt- und Vorortverkehr in Berlin und Hamburg um 11 8 zugenommen. Hinter 1929 blieb der Ver⸗ kehr insgesamt noch um 31 2, im Fernverkehr um 38 , und im Stadt- und Vorortverkehr in Berlin und Hamburg um 12 25 zurück. Die kö Personenkilometer weisen eine Steige⸗ rung von insgesamt 16 gegenüber dem Vorjahre auf. Im Fernverkehr machte die Steigerung 15 73 und im Stadt—⸗ und Vorortverkehr 18 9 aus. Hinter 1929 blieben die Leistungen ins⸗ gesamt um 26 35, davon im Fernverkehr um 29 945, und im Stadt⸗ und Vorortverkehr um 7 3 zurück. Die mittlere Reiseweite stieg um 696 gegenüber 1933 und war sogar um 8 83 größer als 1929. Der Anteil der 2. Klasse am Fernverkehr ging im Berichtsjahr allgemein zurück. Bezogen auf die beförderten Personen machte der Rückgang 14 35 (51 3) gegenüber 1933 (1929) aus, bezogen auf die . 5 2775 (33 6). Einnahmemäßig ver⸗ schlechterte sich der Anteil der 2. Klasse am Fernverkehr um 4 * gegenüber 1933 und um 3725 gegenüber 1929. Die Zugbesetzung besserte sich gegenüber dem Vorjahre. Es wurden je Zug 9 6 und je Personenwagenachse 6 6 mehr Personen befördert als 1933. An der Zugbesetzung gegenüber 1929 fehlten, auf einen ge bezogen. 312 und auf eine Personenwagenachse bezogen , ..
Das Gesamtpersonal wurde im Jahre 1934 um rund 37500
1934 nicht vorgesehen sind.
Rechnungsiahr 1934 angefallen, für die aber Mittel im Haushalt
Köpfe verstärtt. An Beamten waren rund 3000 Köpfe weniger
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