1935 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1935. S. 2

.

wird auf die der Bezirksgruppe angeschlossenen ruppen und Unternehmungen des Wirtschaftsbezirkes umgelegt. Die Einziehung der Beträge wird besonders geregelt.

Berlin, den 14. März 1935. Der Leiter der Reichsgruppe Industrie. Ewald Hecker.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 59 des ,,, betreffend die elektrischen

Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 906) ist den Städtischen Elektrizitätswerken in Breslau

die Genehmigung erteilt worden, als „Elektrisches Prüf⸗

amt 32“ amtliche Prüfungen und Beglaubigungen von Elektrizitätszählern und elektrischen Meßgeräten auszuführen,

und zwar

mit Gleichstrom bis 1000 A 600 V, mit Wechsel⸗ und Drehstrom bis 1200 A 15 000 V.

Berlin, den 9. März 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. J. A.: Mentzel.

Druckfehler berichtigung.

In der in Nummer 62 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 14. März 1935 veröffent⸗ lichten „Bekanntmachung, betreffend ein Abkommen vom 21. Februar 1935 zwischen der deutschen und französischen Regierung über die Saarschiffe und die Kohlentransporte von der Saar“ sind im französischen Text des Abkommens einige Druckfehler unterlaufen, die hiermit berichtigt werden.

Es muß in „ARTICLE 2“ im 1. Absatz Zeile 4 statt „des rapproche“ richtig „les rapproche“ heißen, in „AR TICLE3“ im 1. Absatz Zeile 2 statt „ß 6“ richtig „60 25“ und in „ARTICLE 6“ Zeile 5 statt „d'expiration“ richtig „Lexpiration“.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 16. Juni 1933 zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (Reichsgesetzbl. I1 S. 317) vom 21. Juni 1933 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger vom 22. Juni 1933) hat der Frachtenausschuß Stettin beschlossen:

Mit Wirkung vom 1. April d. J. bis 30. September d. J. gelten sür Verladungen im Haff⸗, Bodden⸗ und Peeneverkehr nachstehende

Frachten: 1. Briketts, Kohlen, Düngemittel.

Von Stettin: nach Anklam .. Jarmen Loitz, Demmin Malchin Greifswald, Stralsund . Wologast Achtermosser

lecke rntinde 3

) ) 1 2

ö D . 2.25 NM 1,90 RM 1,5 RM 145 RM 2, 25 RM 2,55 RM l RM alles p. t 40 Pfg. p. t 1095 der Fracht.

Rügen stat hren, nördlich Rügenstationen, suüdlich Woll. Cammin, Dievenown. Barth, Martinshafen Ribnitz, Damgarten .

Stepenitz

Zuschlag für Koks

Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge

2. Getreide.

a) nach Stettin: Anklam ... Jarmen Wolgast Loitz, Demmin Stralsund, Greifswald . Barth , Zuschlag für Hafer . Zuschlag für verlangte Motorfahrzeug b) nach Berlin unterhalb: Anklam... Jarmen . Wolgast ö Loitz, demmin .... Stralsund, Greifswald. Barth Damgarten nach Berlin oberhalb Zuschlag Zuschlag für Hafer ö Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge

) von Stepenitz nach Stettin bis 50 t ö 1,40

1,0 RM

1,90 RM

2, RM

2, 10 RM

2,5 RM

2, 60 RM

3,10 RM alles p. t 25 Pfg. p. t

1099 der Fracht.

8 8 1 8 0 990 1 9 9 9 9 9 9 9 0 9 2 0 1 9 9 a9 9 0 0 9 8 0 9 9 8

d 0 9 2 228

4,35 RM

4,60 RM

4,60 RM

4,85 RM

5, 10 RM

5,35 RM

5,60 RM alles p. t 26 Pfg.

256 Pf

g. 1099 der Fracht.

51-100 t über 100 * 1,30 1,20 alles p. Tonne Zuschlag sür verlangte Motorfahrzeuge 109 der Fracht.

3. Ziegelsteine: von Ueckermünde:

Stettin, unterhalb. ... Stettin, oberhalb Anklam, Usedom, Lassan . Ziegenort, Swinemünde. Greifswald, Stralsund . Jarmen ö.

von

8 9 1 9

6 1 1 1 1 1 . 1

1 1 1 1 2 1. 8

nach 4,50 RM 5, RM 4. RM 4. RM 6, RM 4, 50 RM Achterwasser .. 5, RM Demmin Mölhin⸗

Barth

Wittow, Brege, Prerow

6.25 ih I RM

Für Senksteine, bei denen der Schiffer seine Takelage zur Verfügung stellen muß Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 1094 der Fracht.

. 5. Kies: von Güstow a. Rügen nach Greifswald . 1,80 RM von Balm und Lüttow nach Swinemünde, Ueckermünde ..... 2, RM „Loitz 2,550 Ran Bug a. Rügen 3, 25 RM

.

Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge . . 1099 der Fracht.

6. Schlämmkreide:

von Martinshafen, Polchow a. Rügen nach Sten nin a m Bertin unterhalt 83 30 RM „Berlin oberhalb... ... . . .. . 5,60 RM alles p. t Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge .. 1099 der Fracht.

7. Zement:

von Stettin min. 200 t nach Anklam. .... Jarmen „Loitz, Demmin. . „Greifswald, Stralsund Wolgast, Achterwasser . Ueckermünde .... Swinemünde .. Rügenstationen, nördlich Rügenstationen, südlich WolliLiLn Cammin, Dievenow Barth, Martinshafen Ribnitz, Damgarten

199 - 150 149 - 100 1573 . 2, 10

R- —— S SSSSS3T*

83835

Re R R

R Rsñssũꝰ 388883

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38

c SS b - Rt C Ade EXDbde S SSSSSB

- - NR NRX 3333

de - Ni de =

SSS SSSS

7

3,20 alles p. Tonne Zuschlag für Verladungen ab Finkenwalde . 18 Pfg. Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 1099 der Fracht.

Sonderpostanftalt auf der Austellung „Das Wunder des Lebens“ Berlin 1935.

Die Deutsche Reichspost richtet auf der Ausstellung „Das Wunder des Lebens“ Berlin 1935 in der Ausstellungshalle 5 am Bahnhof Witzleben vom 22. März bis 6. Mai eine Postanstalt ein. Sie befaßt sich neben dem Verkauf von Postwertzeichen mit der Annahme, Ausgabe und Zustellung von Postsendungen jeder Art und von Telegrammen sowie mit der Vermittlung von Fern⸗ i . Ein besonderer Aufgabestempel erhält die Inschrift: k n. 5 Ausstellung „Das Wunder des Lebens“

erlin .

Neues Poftgebührenheft.

7, 50 RM

S8. RM

8. RM für 1000 Stück. 40 Pfg.

Ribnitz, Damgarten ... Ralswiek, Polchow, Lietzow. Fuschlag für Ladungen von Eggesin Zuschlag für Ladungen von Hoppenwalde 20 Pfg. Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge . 109 der Fracht. Für Selbstausladen erhält der Schiffer 1,560 RM fur 1660 Stück.

4. Feldsteine: von Antlam .

9 9 2 9 9 8 2 9 9 0 9 2

dib zh

nach Swinemünde, Achterwasser .... Stepenitz. ö Wollin „Cammin, Dievenow Stahlbrode Für Verladungen von Stationen: oberhalb Anklam bis einschl. Jarmen .... für Stationen oberhalb Jarmen . ......

g. 9,5 Pfg. 10,5 für den Ztr.

1 Pfg. mehr 2 Pfg. mehr

An den . ist jetzt in neuer Auflage wieder das kleine ‚„Postgebührenheft“ (10

.

1 Pfg. mehr

„Bug a. Rügen mit Dampfvperpflichtung 3,50 RM alles p. ebm

pf.) erhältlich das eine ühbersicht!!

ö

Die Frachten sind gleichzeitig Mindest⸗ und Höchstfrach⸗ ere soweit nichts anderes vermerkt, für volle ie h Vieser Beschluß ist von Aufssichts wegen bestätigt. ] Stettin, den 7. März 1935. Der Ober⸗Präsident Wasserbaudirektion. J. V: Wulle.

Preußen.

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 8 der Prein Gesetzsamnilung enthält unter: Nr. 14238 Erlaß des Ministerpräsidenten über die Aemn n Zuständigkeiten innerhalb des Staatsgebiets, vom 11 Umfan 3 * Bogen. Verkaufspreis: 0 20 RM zuzügli Berscn e hr von 3 Rpf. . Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. Schench, W g, Linkstr. 85, und durch den Buchhandel. Berlin, den 16. März 1935.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Michtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Aegyptische Gesandte Prof Nächat Pa 1 a ist nach Berlin zurückgekehrt und hr Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Ver kehrswesen.

liche Zusammenstellung der Post⸗, Postscheck-⸗, Telegraphen Ferns. e, . enthält. Dem Set sind beachtensiwern geln für den , an den Postschaltern beigegeben, auß ist es mit einem Verzeichnis der zum Ortsgebührenberes

erlin gehörenden Ortsteile, Landorte und Siedlungen und ö der Fernsprech⸗Nahverkehrsbeziehungen Berlin ausgestattet.

Aufhebung der Versanbftelle für Sammh marken in München.

Neben der Versandstelle für Sammlermarken beim! rechnungsamt in Berlin W 39, Geisbergstraße 7, hat bisher in. München eine Versandstelle die Abgabe aller im Umlm findlichen deutschen Postwertzeichen an Sammler vermittelt, . in München stellt mit Ende März ihre Tätiglät ihre Geschäfte gehen bon diefen T* .. im

ne m me, me erm, m, m,. sere , m m. 6 . ö

Aus der Verwaltung.

Günftigere Regelung für alle Lohnfteuer⸗ pflichtigen.

Der Reichsfinanzminister stellt in einem Runderlaß fest, . die Veranlagungsrichtlinien für 1934 Anweisungen über die Berück⸗ ichtigung besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse enthalten, die ür den Steuerpflichtigen günstiger sind als die Anweisungen, ie in dem Runderlaß vom 29. November 1934 zur Durch⸗ führung der Lohnsteuer ab 1. Januar 1936 getroffen worden waren um die gleichmäßige Behandlung der lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer und der zur Einkommensteuer zu veranlagenden Steuerpflichtigen zu n ,, . bestimmt der Minister, daß nunmehr auch für die Lohnsteuerpflichtigen eine güstigere Regelung bei Berücksichtigung der ,, wirtschaftlichen Verhältnisse angewendet werden soll. er Minister gibt dafür Richtlinien, die den Veranlagungsrichtlinien für die Veranlagten entsprechen Danach können nunmehr die Lohnpflichtigen die Ermäßigung der Lohnsteuer beantragen beim Vorliegen „außergewöhnlicher Be⸗ lastungen !. .

Als außergewöhnliche Belastung gilt es z. B., wenn der Unterhalt, eines Kindes größere Aufwendungen erfordert als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens und Vermögensverhältnisse. Es ist daͤbei . los, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist und ob es zum Haushalt des Arbeitnehmers gehört oder nicht. Eine . gewöhnliche Belastung stellt es z. B. dar, wenn das Kind in einer Anstalt untergebracht werden muß, in einer Blinden⸗ oder Taubstummenanstalt usw., oder wenn das Kind des 21. oder 265. Lebensjahr vollendet hat und dennoch mangels eigenen oder genügend großen Einkommens durch seine Eltern noch unter⸗ 3 werden muß, oder wenn der Vater seiner verheirateten

ochter oder seinem verheirateten Sohn einen Zuschuß zum Haus⸗

lt erh Hier kann, je nach Lage des Ein . der teuerfreie Betrag so hoch bemessen werden, dh ie dadurch bedinget Steuerermäßigung den Betrag einer Kinderermäßigung erreicht, in besonderen Fällen auch übersteigt. Weiter kommt als außergewöhnliche Belastung in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer entsprechende Ausgaben durch Krankheit, Todesfall, Unglücksfall usw, erwachsen, oder wenn der Arbeitnehmer bedürftige An⸗ gehörige unterhält. Hier ist auch an die Ledigen gedacht, die bedürftige Angehörige unterhalten. Die Aufwendungen kommen aber nur insoweit in Betracht, als sie unter Berücksichtigung der Perhältnisse des Unterhaltsempfängers notwendig und an⸗ gemessen sind.

Der Minister verfügt, daß bei Anwendung dieser Bestim⸗ mungen, insbesondere 3 bei der Anforderung von Unterlagen und Nachweisungen, in keinem Fall kleinlich verfahren werden darf. Er stellt fest, daß die Bestimmungen keine rückwirkende Kraft haben und daß Erstattungen von KLohnsteuern auf Grund der Bestimmungen nicht vorgenommen werden. Die erneute Prüfung von Anträgen, die für das Kalenderjahr 1936 entschieden sind, aber erneut gestellt werden, ist zulässig.

Rund 2,4 Millionen Invalidenrentner in Deutschland. Ueber die Rentenbewegung in der Invalidenversicherung im

Jahre 1934 wird 6e der endgültige amtliche . bekannt⸗ gegeben. Danach bestanden am 1. Januar 15365 in Deutschland

Sonntag, den 17. März:

insgesamt 2 459 872 Iwalidenrenten. Die Renten wurden 1630 858 Männer und an 809 914 Frauen ausgezahlt. Di der zugehörigen zuschußberechtigten Kinder betrug & Außerdem wurden 16 66 Krankenrenten, 27 155 Alters 1781 Witwen⸗Krankenrenten, 598 6562 Witwen⸗ bzw. U renten und 3839 448 Renten für einzelne Waisen gezahlt. 9 über dem 1. Januar 1934 war ein leichtes Ansteigen der] lidenrenten fes fte llen Die durchschnittliche Bezugsdaukl im Berichtsjahre weggefallenen Renten hatte sich bei den? lidenxenten auf acht Jahre sieben Monate gestellt.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. bis 25. März.

Staatsoper.

Die Zauberflöte. Leitung: Heger. Beginn: 1989 Uhr. Montag, den 18. März: Der Prinz von Homb Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 19. März: Madame Butterfly. N

Leitung: Preuß Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 20. März: Unter Leitung des Kompom In er mezzo. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 21. März: Der Bettelstudent. N Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 22. 6 Unter Leitung des Kompor Ariadne auf Naxos. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 28. März: Der Prinz von Homh

Musikal. Leitung: Heger. Beginn: Uhr. . Sonntag, den 24. März: Arabella. Musikal. Leitung: it Beginn: 20 Uhr. Montag, den 25. März: Musikal. Leitung: Beginn: 20 Uhr. Staatliches Schauspielhaus. Ener den 17. März: Zum 1. Male: Prin reußen. Beginn: 193 Uhr. Montag, den 18. März: Das Glas Wasser. Beginn: 1 Dienstag, den 19. März e: Minna von Barnhelm, ginn: 19 Uhr. ;. Mittwoch, den 20. Märzu: Prinz von Preußen. 2 20 Uhr.

Donnerstag, den 21. Mär: Das Glas Wasser Al 20 Uhr.

Freitag, den 22. März: Fau st J. Beginn: 19 Uhr. )

Sonnabend, den 23. März: König Lear. Beginn:?

amn den 24. März: Prinz von Preußen. 20 Uhr. . .

Musih

Ernani.

Montag, den 25. März: Prinz von Preußen. z 20 Uhr.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1935.

S. 3

Wirtschaft und Volkstum.

Im Rahmen eines Vortragsabends der Deutschen Weltwirt⸗ flichen Gesellschaft am Freitag sprach zu diesem Thema satssekretär i. R. Dr. Bang, Vorstandsmitglied der Deutschen swirtschaftlichen Gesellschaft. Mittelpunkt seiner Ausführungen war der Grundsatz, daß, die Wirtschaft zum Selbstzweck macht, notwendigerweise zur begrenztheit des Wirtschaftsbegriffes und des Wirtschafts⸗ eis kommt. Wirtschaft ist aber nicht Selbstzweck, sondern kel zum Zweck. Wir leben nicht, um zu wirtschaften, sondern pirtschaften, um zu leben. Wer wissen will, warum wir ischaften, muß also wissen, warum wir leben. Der Zweck des sens ist die eigene sittliche Vervollkommnung und die Erhaltung pHöherzüchtung der eigenen Art. Zu diesem Zweck unseres sens setzt die Wirtschaft die Bedingung. Sie hat also Artzweck. hl und Wehe einer Wirtschaft bestimmt sich aus ihrem eigensten sen, aus ihrem Raume und aus der seelischen Eigenart der mit im Raume verbundenen Menschen.

Es kommt alles auf die Erkenntnis der biologischen und sig sittlichen Grundkräfte alles geschichtlichen Geschehens und pölkischen Bedingtheiten des staatlichen und wirtschaftlichen dens an. Auch in den Wirtschaftsformen und in der Wirt— zit methodik spricht sich die Volksart der einzelnen Volkstümer Jedes Volk hat seiner geistigen Veranlagung nach einen enen Richtungs- und Wachstumstrieb. Im deutschen Blute ä die Richtung und der Trieb zur organischen Gesetzmäßigkeit zur Gerechtigkeit, also zur sittlichen Wertung. Aus den dem hte eines Volkstums innewohnenden sittlichen Kräften formen die Grundgesetze seines nationalen Lebens und verwirklichen in Kultur, Staat und Wirtschaft. Nur solange Kultur, Wirt⸗ gt und Staat getragen werden von den im Blute eines Volks⸗ ruhenden sittlichen Kräften, ist der organische Aufbau des fen gewährleistet. Jede Abkehr davon zerschneidet die Lebens⸗ mzwischen dem Einzelnen und der Ganzheit und führt zum fall. Wahrhaft schöpferische Taten sind in einem Volke nur dich, solange diese Lebensader nicht zerschnitten wird. Nur nge gibt es für das Volk ein Empor. Der Beweis daftzr ist is mit tausend Bitternissen erbracht worden, und zwar gerade der Wirtschaft.

Unsere Feinde haben nämlich diese geistigen Zusammenhänge schen Wirtschaft und Volkstum viel eher und besser erkannt als ser eigenes Volk. Manche haben bei uns immer noch nicht eigentlichen Sinn der Entwicklung Versailles —awes Young nnt. Es handelte sich dabei um die bewußte und gewillte lehr des Richtungs⸗ und Wachstumtriebes unseres Volkes. Der chlußreichste Satz aller Tributurkunden findet sich im Dawes⸗ mn, wo es heißt: es handele sich im Grunde um die Erzwingung „eistigen Umstellung“ der Deutschen. Das trifft den Kern⸗ lt der ganzen Frage. Wie wollte man das in der Wirtschaft sllen? Durch unsere Einordnung nicht als Nutznießer, wie mnche bei uns geglaubt hatten, sondern als Opfer in das siem des westlerischen Kapitalismus, und zwar durch Ueber⸗ ung des Organisationsprinzips dieses Systems auf unsere ttschfft. Das besagte die Umkehr des deutschen Verhältnisses schen Kapital und Arbeit, zwischen Erzeugung und Finanz. Der seugung wird damit der sittliche Zweck nationaler Wirtschafts⸗ ltung genommen, und zugleich wird die Erzeugung aus einer rin zur Dienerin des internationalen Finanzkapitals als eines sbstzweckes gemacht.

Der Einbruch dieses fremden Systems ging bei, uns bis zur bernahme ausländischer, uns rechtsfremder Schuldformen. Die dnungsgewalt der menschlichen Arbeit liegt nach jenem System ht mehr in den Bedürfnissen nationaler Wirtschaftsgemein⸗ sten, auch nicht mehr in den Bedingungen der Erzeugung als her, sondern in den Bedürfnissen anonymer Finanzgewalten. Im wesentlichen ergaben sich hieraus zwei praktische Folge⸗ sgen: Einmal die Bindung des Erwerbsbetriebes an den Art⸗ ültungstrieb. Der Erwerbstrieb ist als Ausfluß des Selbst⸗ sltungstriebes ein durchaus sittliches Grundelement der Wirt⸗ tt, ja des Lebens. Nicht darum kann es sich deshalb handeln, n Erwerbstrieb als solchen zu diffamieren oder gar abzutöten, 5 nur mit dem Untergang des Volkstums enden könnte, sondern lum, ihn in die Dienstpflicht des Arterhaltungstriebes zu stellen. E zweite praktische Folgerung aus der Erkenntnis der Wirtschaft eines völkischen und sittlichen Tatbestandes ist die grundsätzliche sellung der Wirtschafts- und Handelspolitik auf den binnen⸗ itshaftlichen Gedanken und damit auf den Raumwirtschafts⸗ nken, der nichts zu tun hat mit autarkischen Utopien.

Eine der allerwichtigsten Produktionsbedingungen ist aber die Verwurzelung des einzelnen Menschen mit seinem Boden, seiner Rasse, seinem Volke. Die moralische Grundlage unseres Elends war in der Tat die internationale Gesinnung, die sich für nieman⸗

den weniger einträglich gezeigt hat als für den deutschen Arbeiter.

So kommen wir aus den Beziehungen zwischen Wirtschaft und Volkstum zum Begriff der Nationalwirtschaft als der auf sittliche Ziele und Artzwecke gerichteten Gemeinschaft des Wirtschaftslebens.

GSenossenschaften und Zinssentung.

Von der halbprozentigen , der Habenzinssätze, und zwar für Spareinlagen wie auch für Kündigungs⸗ und Termin⸗ gelder, werden bei den Genossenschaften etwa 3 Mrd. RM be— troffen. Angesichts der für die Senkung der Bankzinsen in Frage kommenden Kapitalbeträge wird die Auswirkung .

. auch für die kleingewerbliche und bäuerliche Be⸗ völkerung von außerordentlicher Bedeutung sein. Durch die neuen Beschlüsse werden bisher ö übertriebene Auswüchse bei der . für f iti Kredite künftig unmög⸗ lich gemacht. Die Regelung sieht vor, daß nunmehr auch diejeni— en , die eine Kündigungsfrist von mehr als 1 Fahr atten und die bisher in der Höh des zu vergütenden Zinssatzes nicht gebunden waren, in das Habenzinsabkommen mit einbe⸗ zogen werden. Dieser Beschluß entspricht durchaus dem allge⸗ mein wirtschaftlichen Bedürfnis und wird für die Folge Um⸗ gehungen der Habenzinsvorschriften unterbinden. Die ländlichen . haben entsprechend den bäuerlichen Bedürfnissen ihre Zinsberechnung in einer Form vorgenommen, in der auch der einfache Mann ich über die Höhe seiner Verpflichtungen klar werden konnte. Sie haben zu diesem Zweck in der Regel ledig⸗ lich einen t ann, in Anrechnung gebracht. Dieser Netto⸗ insfuß lag bei den Dorfkassen erheblich unter dem nach dem . kommen zulässigen e tf dank ihrer vorzugsweisen ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die privaten Lebensversicherungsgesellschaften im Jahre 1934.

Der Verband Deutscher Lebensversicherungsgesellschaften gibt folgende Zahlen aus dem Geschäftsverlauf der ihm angeschlossenen privaten 1 für das Jahr 1934 be⸗ kannt: Am Ende der Berichtszeit standen bei 56 (18 i. V.) Ver⸗ bandsgesellschaften in Kraft; a) in der großen Lebensversichevung: 3 811 246 Versicherungen über 11,16 Mrd. RM K 5⸗ summe, b) in der kleinen Lebensversicherung: 13 179 402 Versiche⸗ rungen über 408 Mrd. RM Bersicherungssumme, zusammen 16990 648 Versicherungen über 16,34 Mrd. RM Versicherungs⸗ summe (gegen 13,71 Mrd. RM Versicherungssumme i. V., wobei zu beachten ist, daß die neu hinzugekommenen acht Gesellschaften eine Gesamtversicherungssumme von 627,4 Mill. RM ausweisen) Die aufgewerteten, vor 1924 fie , Versicherungen mit 0,329 Mrd. RM Versicherun ssumme sind nicht mitgezählt. Die esamte Bruttoprämieneinnahme des Jahres igsz4 belief sich bei en 56 Verbandsgesellschaftemn auf 690 517 355 (i. V. 623 752 240 RM bei 48 Gesellschaften). Die zur Deckung der Ver⸗ e. en bestimmten lang⸗ und kurzfristigen Kapitalanlagen (Hypotheken, Wertpapiere, Darlehen, Grundbesitz, a , usw.) betrugen am Ende des ö 3,3 Mrd. RM (i. V. 3,20 Mrd. RM bei 48 Gesellschaften). Ausgezahlt wurden im

Marktverkehr mit Vieh vom 3. bis 9. März 1935. (Nach Angaben der 47 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

2

Lebende Tiere

Zu (M) biw.

f Zufuhren fe , gut

unmittelbar dem Schlacht⸗ bof zugeführt

davon zum Schlachtho

Auftrieb auf dem Viehmarkt

kliergattungen

davon

von ̃

geschlachteten Tieren

zum hir

markt?

ZJu⸗( ) bzw. Abnahme (=) gegenüber der Vorwoche in vo

gegenüber der

aus dem insgesamt

Ausland )

4124 990 332

2446 251 105

2705

7443

1522

26 596 4268 4758 13 013 4183 374 32279 1175091

13 179

18 869 3327 4126 8117 2999

300

28 498

1090 134 11739

ö usammen 2 * 1 8.

hweine j hafe ö

Din

ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten. Berlin, den 1b. Mäãärz 1936.

30 720 5 258

h 090 15 469 4434 479

24 984 124 944 1470

1469

wm .

e X G =

2569 3266 226

41I**I*Æ*

de e

32.6 0,9

—=

Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 566 Ochsen., 1 Bulle, 607 Kühe, 111 Färsen (Kalbinnen). ) Halbe und viertel Tiere

Statistisches Reichsamt.

Jahre 1934 an Versicherte und deren Sinterbliebene an fällig jsewordenen Versicherungssummen an Gewinnanteilen der Ver⸗ . und an sonstigen Leistungen insgesamt 393 989 441 RM.

on den hierin enthaltenen Fälligkeiten durch Tod traten ein: im ersten Versicherungsjahr 41 314 mit einer Versicherungssumme von 1229 Mill. RM, auf die erst 455 305 RM Prämie gezahlt waren; im zweiten Versicherungsjahr: 21 088 mit einer Versicherungs— summe von 7.46 Mill. RM, auf die erst 713 839 RM Prämie ge⸗ ahlt waren; im dritten Versicheru ahr: 16168 mit einer Ver⸗

ugs ö von 7,21 Mill. . auf die erst 1220 815 RM

Prämie gezahlt waren.

Generalversammtungsłalender für die Woche vom 18. bis 23. März 1935.

; . Montag, den 18. März. Berlin:; J Eichenberg A.-G. für Wäschefabrikation, Berlin, ao. H. V., 12 Uhr. en Westdeutsche Terrain⸗ und Baubank A-⸗G., Essen, 12 Uhr. Magdeburg: Magdeburger Hagelversicherungs⸗⸗Gesellschaft. Magdeburg, 11 Uhr. . Dienstag, den 19. März. Berlin: Gesellschaft für Getreidehandel A.-G., Berlin, 12 Uhr. ere, Kn liger Handels⸗ und Verkehrs⸗Bank A.⸗G., Leipzig, .

; : Mittwoch, den 20. März. Berlin: Actien⸗Bauverein Passage, Berlin, ao. H-⸗V., 9 Uhr. , i erich A.⸗G. für Energiewirtschaft, Bamberg, r.

Bremen: Jute⸗Spinnerei und Weberei Bremen, Bremen, 12 Uhr. Dresden: Dresdner Handelsbank A.-G., Dresden, 17 Uhr. Dresden: Sächsische Bank zu Dresden, Dresden, 12 Uhr. k in Hamburg A.⸗G., Hamburg, r. Donnerstag, den 21. 6 Berlin:; Gebrüder Dopp Maschinen⸗ und Waagenfabrik A⸗G. Berlin, 16 Uhr. Berlin: Ford Motor Company A.-G., Köln, 11 Uhr. Berlin: Norddeutsche Eiswerke A.⸗G., Berlin, 12 ö. Breslau: vom Rath, Schoeller C& Skene A.⸗G., Klettendorf b. Breslau, 1654 Uhr. Epe i. W.: Baumwollspinnerei Germania, Epe i. W, 1195 Uhr. Erlangen: Baumwollindustrie Erlangen⸗Bamberg A.-G., Erlan⸗ gen, 194 Uhr. Heilbronn: Salzwerk Heilbronn A—-⸗G., Heilbronn, 12 Uhr. 3 . Papierwarenfabrik A.-G., Rosenheim, Uhr. Plauen i. B.: Vogtländische Tüllfabrik A.-G., Plauen i. V.

1514 Uhr. Fereitag, den 22. März. .

Chemnitz: Sächsische Webstuhlfabrik (vorm. Louis Schönherr), Chemnitz, ao. H.⸗V., 15 Uhr.

, . H. Fuchs Waggonfabrik A.⸗G., Heidelberg, : *.

Leipzig⸗Lindenau: Leipziger Baumwollspinnerei, Leipzig, 111 Uhr.

Nürnberg: Victoria⸗Werke A⸗G., Nürnberg, 11 Uhr.

Sonnabend, den 23. März. -

Berlin: Mannheimer Lebensversicherungs⸗Bank A⸗G., Berlin, ao. H.-R. 11 Uher, .

Berlin: Transradio A.⸗G. für drahtlosen Uebersee⸗Verkehr i. L., Berlin, 11 Uhr. ;

ö CK Salzer Maschinenfabrik A.⸗G., Chemnitz, 10

Sannover: Hannoversche Papierfabriken Alfeld⸗Gronau vormals Gebr. Woge, Alfeld, 13 Uhr. .

Hannover: ' hler Portland⸗Cement⸗Fabrik A.⸗G.', Hanno⸗ ver, r.

. Kohlen- und Cokes⸗Werke A.⸗G., Ham⸗ urg, 1 r. . .

Lindau: Deutsche A. G. für Nestle⸗Erzeugnisse, Lindau, 13 Uhr.

Neusalz: Gruschwitz Textilwerke A.—⸗G., Neusalz, 12 Uhr.

Sandbach: Veithwerke AG., Sandbach, 11 Uhr

Werbung im internationalen Warenverkehr.

Dr. von Rentein fordert in London die Sinsetzung eines Ausschusses bei der Internationalen Handelskammer.

London, 15. März. Auf einer Tagung der Internationalen Handelskammer, die am 15. März ds. Is. in London stattfand, hat die deutsche Gruppe Vorschläge für die Einsetzung eines Ausschusses unterbreitet, die sich die Ausschaltung unfgirer Gebräuche im inter⸗ nationalen Handel auf dem Gebiet der Werbung zum Ziel gesetzt habe. Zu diesem Thema ergriff als Vertreter Deutschlands Dr. von Renteln das Wort zu längeren Ausführungen. Er ging von der Einrichtung des Werberates der Deutschen Wirtschaft als einer Selbstverwaltungsstelle der werbenden Wirtschaft aus und wies darauf hin, daß weder die Pariser Verbandsübereinkunft, noch das Madrider Markenabkommen, noch das Madrider Herkunftsab⸗ kommen den notwendigen Schutz gewährten. Bei den bisherigen Schutzmaßnahmen, die sich geschichtlich entwickelt haben, sei ein wichtiger Punkt außer Acht gelassen worden. Die Lauterkeit des Wettbewerbs sei nicht nur eine Forderung, die ein Wettbewerber gegenüber dem anderen erheben kann, sondern die auch die All—⸗

emeinheit, insbesondere die Allgemeinheit der Wirtschaftenden, ene muß. Gerade der internationale Warenverkehr bedürfe im besonderen Maße des Vertrauens auf die kaufmännische Ehrbar⸗ keit. Die Förderung des Vertrauens, dem die Internationale

ndelskammer durch ihr bloßes Bestehen bereits dient und die ee auch im einzelnen in ihren Aufgabenkreis gezogen habe, werde ihren Teil an der Wiederbelebung der Weltwirtschaft beitragen.

Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Februar und in dem Zeitraum Januar bis Febrnar 1935.

Januar bis Februar 1935 Wert 1000 RM 1060604 7239 470 867 4595

175 1 16382 288

452291 3599 108 332 910 o86 710 4 265 135 166 16 672

48 522 1662

*

Waren⸗ bezeichnung

Februar 1935

Menge Wert d2 1000 RM

Roggen. ... 468 496 3305 Wellen? 237 811 2565 k. ; 2 * . . ö 148 erste zur Vieh⸗ fütterung 1621 Andere Gerste 394 Daser .. 2468 Milchbutter, 7633 1855

Menge dz

Butterschmalz Käse (Hart. und Weschkäse) . Eier von Feder. vieh u. Feder⸗

wild. 10 450

1632 go ze in 1009 Stuck

165 gho

Statistisches Reichs amt.