Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. Mära 3. S. 2
Be sch lüsse ver Unterabteilung B „Warthe und Retze“ des Frachten⸗ ausschusses Breslau. Vom 19. Februar 1935. 1. Ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 betragen die Grund⸗ frachten für Kies l
ab Marienwalde 2, 10 je t
ab Marienwalde 2, 20 je t
ab Marienwalde 2,25 je t
ab Marienwalde 2, 40 je t
ab Marienwalde nach Lebus... RM 2,35 je t
ab Marienwalde nach Frankfurt a... RM 2,60 je t
a) Ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 werden folgende Grundfrachten für Steine neu in den Tarif aufgenommen;
ab Morrn nach Driesens.. .. RM 1,70 je t ab Morrn nach Landsberg a. Bx. . RM 1,50 je * ab Morrn nach Küstrin RM 1,80 je t
p) Winterzuschläge kommen für Steine nicht in Frage.
a) Für Weich⸗ und Hartbrennholz werden die Grund⸗ frachten vom 1J. März 1935 bis 29. Februar 1936 durch⸗ weg um 10 Pfg. je rm erhöht. ;
b) Die Höchstgewichte für Brennholz werden je rn wie folgt begrenzt: .
Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) 460 kg Hartbrennholz (Spaltkloben u. Rundknüppel) 575 kg Hartholz⸗Rundkloben 690 kg Gespaltene Buchenkloben, Essigholz unter 141 em
Spaltfläche d Für je begonnene 500 Ueberschreitung dieser Gewichte sind 509 Frachtzuschlag zu zahlen.
e) In den Tarif wird die. Position Langnutz holz neu aufgenommen. Die Grundfrachten dafür werden ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 wie solgt festgesetzt:
ab Landsberg a. W. nach Berlin. . RM 3,90 je t ab Schwerin nach Berlin. .... RM 4,15 je t ab Kreuz nach Berlin RM 4,40 je t Dt. Filehne nach Berlin RM 41,90 je t ab Usch nach Berlin... RM 5, 90 je t Zuschlag zur Grundfracht nach Hamburg / Magdeburg RM 1,95, Abschlag nach Stettin RM 1,10 je t.
d) Für Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) wird der Abschlag nach Stettin auf 30 Pfg. gegen bisher 20 Pfg. festgesetzt. . ;
e) Die Drage Zuschläge stellen sich ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 wie folgt:
Zuschlag für Drage bis oberhalb
Hochzeit Hochzeit RM RM 06,70
0,50 0.76 0, 5 6, 55
nach Küstrin
nach Kienitz
nach Gr. Neuendorf. nach Hohensaaten. ..
RM RM
9 9 9
Kiefern⸗Stammholz u. Stammware .. Bes. Bretter nach Einzelmaß, Kantholz, Weichholz⸗Schnittmaterial, Grubenholz Unbes. Seitenbretter ... Unbes. Kistenbretter.... Bes. Bretter nach Flächenmaß .... Hartholzschnittmaterial (unbes.) . .. Weichbrennholz (Spaltkloben u. Rund⸗ knüppel) Fichten⸗ und Kiefern⸗Schleifholz ... Hartbrennholz (Spaltkloben u. Rund⸗ knüppel) Hartholz⸗Rundkloben Kiefernschnittmaterial nach Blockmaß . Stackschalen (0,4) Gespalt. Buchenkloben, Es
— * — **
3nd ihne
5. Im übrigen werden sämtliche bisherigen Frachten vis zum 29. Februar 1936 verlängert.
6. Ebenso bleiben die bisherigen Bestimmungen über Ladezeit, Liegegeld, Kleinwasserzuschläge und Abfertigungsgebühr bis 29. Fe⸗ bruar 1936 in Kraft.
7. Für Abschlüsse, die zwischen dem 1. Dezember und Ultime Februar mit der Maßgabe getätigt werden, daß der Schiffer sich nicht vor dem 1. März an der Bestimmungsstation melden darf, ferner für Einladungen während bestehender Eisbehinderungen, beträgt der Winterzuschlag RM 1, — je t. Wird der Abschluß dagegen getätigt „auf Fahrt“ und zur Beladung innerhalb der gesetzlichen bezw. vom Frachtenausschuß festgesetzten Ladezeit, so besteht ein Anspruch auf Winterzuschlag nicht.
8. Die von den Verladern übernommene Abgabe an den Frachten⸗ ausschuß wird bis auf weiteres auf die Hälfte der bisherigen Höhe herabgesetzt.
Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung vom 1. März 1935 bestätigt.
Breslau, den 15. März 1935.
Der Oberpräsident — Chef der Oderstrombauverwaltung.
J . V.: Braun. .
Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 13. März 1935.
1913 — 100
1935 6. März 13. März
Ver⸗ änderung in 96
Indergruppen
L. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 2. Schlachtvieh 3. Vieberzeugnisse .. KJ Agrarstoffe zusammen ... 5. Kol onialwaren II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle Eisenrohstoffe und Eisen ... Metalle (außer Eisen) . ... en, . ute und Leder... CGhemikalien) ..... „Künstliche Düngemittel. . .. Technische Oele und Fette Kautschuk . 5. Papierhalbwaren und Papier. 3. Baustoffe Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel ... 18. Konsumgüter. .. . Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen Gesamtindevx ....
)Monatẽdurchschnitt Februar.
114,B3 76, 102,7 105,3 hh * 80,7
1193 76 1627 1652 941 83]
115,32 10356 15. Ig 2 9 8 59,9 . 673 16047 115 101. 1117
91,7
1152 1025 156 786 590 1605 673 16556 11.5
—
—
—
— 2
—
—— 80 de o
D— *
1135 1244
1197 106
— 22
1 8 2
— —
] Die für den 13. März berechnete Indexziffer der Groß— handelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert. Preiserhöhungen für . und Kolonialwaren standen
Preisrückgänge für industrielle ͤ
gegenüber. ie Preise der industriellen Fertigwaren waren
im Durchschnitt unverändert. .
Im einzelnen haben sich an den Schlachtviehmärkten die Preise für Rinder, Kälber und Schafe befestigt. In der
Gruppe Vieherzeugnisse wurde ein Rückgang der Schmalz⸗
preise durch eine Erhöhung der Käsepreise ausgeglichen.
Unter den Futtermitteln haben Kartoffelflocken, Mais und
Futterbohnen im Preise leicht nachgegeben. .
Die Erhöhung der Indexziffer für Kolonialwaren ist durch Preissteigeriingen für Margarineöle bedingt; die
Pfefferpreise sind weiter gesunken. . ö
Am inländischen Eisenmarkt waren Preisrückgänge für
Maschinengußbruch (Berlin) zu verzeichnen. In der Index⸗
ziffer für Textilien lagen die Preise für Baumwolle, Baum⸗
wollgarn und Rohseide niedriger als in der Vorwoche; die
Preise für Weichhanf haben weiter angezogen. Der Rück⸗
gang der . für Häute und Leder ist hauptsächlich
auf Preisabschwächungen für Unter- und Oberleder zu rück⸗ zuführen; daneben haben auch die Preise für Rindshäute und Kalbfelle leicht nachgegeben. Von den technischen Oelen und Fetten ist Leinöl im Preis gestiegen; die Preise für Talg waren rückläufig. In der Indexziffer für Baustoffe wirkte sich neben einer Erhöhung der Mauersteinpreise (Berlin) eine Steigerung der Preise für Leinölfirnis aus. Berlin, den 16. März 1935. Statistisches Reichsamt.
Bekanntmachung.
Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 27 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung zur Aenderung des Plans für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, vom 7. März 1935
Verordnung zur Durchführung des 8 3 des Dritten Gesetzes zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 8. März
1935 Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten in der Reichsfinanzverwaltung und in den Finanzverwaltungen der Länder ohne Preußen, vom 9. März 1935 ' Dritte Verordnung über Aenderung der Eichgebührenordnung, vom 9. März 1935; ; Verordnung über die Zulassung von nicht metrischen Meß⸗ geräten im eichpflichtigen Verkehre, vom g. März 1936. Verordnung über die Anerkennung der mit, dem Eichzeichen des Saargebiets geeichten Meßgeräte, vom 9. März 1936, Verordnung über Berufungen gegen HBescheide des Staat⸗ lichen Versorgungs- und Pensionsamts für die Freie Stadt Danzig vom 9. März 1935; ; Verordnung über den weiteren Ausbau des Gemeinschafts⸗ lagers Hanns Kerrl, vom 9. März 1935 . Pächterentschuldungsverordnung, vom 12. März 1935 Verordnung über die Ablösungsschuldverschreibungen nach dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuld verhält⸗ nisse, vom 12. März 1935 . . Verordnung über die Verfahrenskosten bei Anträgen auf Grund des Zweiten Gesetzes über einige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalverkehrs, vom 18. März 1955,
Verordnung zur Aenderung der Durchführungsverordnung
4
Berlin MW 40, den 18. März 1935. Reichs verlagsamt. Fabrieius.
— —
Bekanntmachung.
Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk; Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht, vom 16. März 19865.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: (, 1ß RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (0 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 18. März 1935.
Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Bekanntmachung. Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 13 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“, vom
8. März 1935; Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung,
1935 Verordnung über das Inkrafttreten einer Vereinbarung
zwischen Preußen und Hessen über Aenderung der Landesgrenze, vom 12. März 1935;
vom 8. März
ö
för die Eehohkong onserst hilsfsbe go rtftigs ne Gedott sehen Arbeife ond Kinder
Meldong en. an ö 9geöoppe de .
cRuolilh6ös we r
Rohstoffe und Halbwaren
/
1
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Sich Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗schweizerischen Abkommen den gegenseitigen Warenverkehr, vom 153. März 1935 . Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 7. März 193 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen . und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 12. März 19h) Bekanntmachung über die Ratifikation der Ersten Zust einbarung zum deutsch⸗ungarischen Handelsvertrag, dez! kommens über die Zahlungen aus dem deutsch⸗ungarischen verkehr und des Notenwechsels über Aenderungen des da ungarischen Handelsvertrags, vom 12. März 1935. Umfang; 1 Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. Pn sendungsgebühren: Gb4 RM für ein Stück bei Voreinfen Berlin NW 40, den 18. März 1935.
Reichs verlagsamt. Fabrieius.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die Einzic kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Mg gesetzbl. I S. 293), in Verbindung mit dem Gesetz üben Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. JI S. 479) und der Pr. ührungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. G amml. S. 207) wird die auf dem Hausgrundstück in Adolfstraße 35, Grundbuch des Amtsgerichts Kiel Nr.] Bd. 73, für die Frau Charlotte Wehner, geb. Loeb unbekannten Aufenthalts, eingetragene Hypothek S000 PM, aufgewertet auf 246, 86 GM, unter Bestätg der' polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Lu Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidenten Schleswig, eingezogen.
Gemäß § 3 der angezogenen Verordnun an dem eingezogenen Gegenstand bestehenden
Schleswig, den 16. März 1935.
Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).
erlöschen 6h
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung bo nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgeschl S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volktz— staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (M gesetzbl. 1 S. 479) wird das Vermögen :
des Arbeiter⸗Turnvereins in Wiesbaden⸗Dotzhei des ö Solidarität in Wiesbaden tadt, * des Arbeitergesangvereins in Winkel, Rheingau ferner das Fahrrad Miele⸗Melior, Nr. 189 91 Karl Jelinek von Frankfurt a. M. jetzt unbet ten Aufenthalts, . hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Bch
machung wirksam.
n aka 832 aF T- — / 1 76 1 9 93*
hz Pol itze präasidenten
Wiesbaden, den 11. März 1935. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Misch ke.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 190. April 182
setzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriumt 1. Dezember 1934 über die Verleihung de. E nungsrechts an die Stromversorgungs-AG. 9 burg⸗Ostfriesland in Oldenburg i. O. zum Ban 20 o00⸗Volt⸗Leitungen im Kreise Norden durch Amtsblatt der Regierung in Aurich Nr. 50 6. ausgegeben am 15. Dezember 1934
der Erlaß des 2 Staatsministeriums 31. Januar 1935 über die Verleihung des C6 nungsrechts an das Rheinisch-Westfälische El tätswerk A.-G. in Essen, zum Bau einer zunächs einer Spannung bis zu 160 000 Volt zu betreibt Höchstspannungs⸗Doppelleitung von Limburg Kreuztal durch die Amtsblätter der Regierum Wiesbaden Nr. 6 S. 15, ausgegeben am J. Ich 1935, der Regierung in Arnsberg Nr. 7 S. II, gegeben am 16. Februar 1935, und der Regiermn Koblenz Nr. 9 S. 62, ausgegeben am 23. Februar!
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Schwedische Gesandte af Wirsen Berlin am 13. d. M. verlassen. ährend seiner Abn heit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte der sandtschaft.
Nummer 8 des Reichsarbeitsblatts vom 15. März 19365 genden Inhalt: Teil J. Amtlicher Teil, ]. Allgem Gesetze, Verordnungen, Erlgsse; Gesetz zur J leitung des Bergwesens auf das Reich. Vom 28. Februar Ih III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Ge setze ordnungen, Erkafse: Festsetzung der Abstimmungsth die Vertrauensratswahlen im Jahre 1935. Vom 5. März 6 Vierte Aenderung der Anordnung über die Weitergeltun Tarifverträgen als Tarifordnungen. — V. Wohnungs⸗ ö, wesen, Landesplanung und , , Gefetze, Veng nungen, Errasf e: GVorstädtische) Kieinsieblung; hie
reisermäßigung für Kleingärtner und Kleinsiedler. ; über Anerkennung und Beaufsichtigung von ereiniguns Hausbesitzern und' Mietern. Vom J. März 1535. Mit Beg = Anerkennung. * VI. Versorgung und Fürsorge. Gel Verordnungen, Erlasse; elterfüähtunß, der nahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der pe isestt die minderbemittelte Bevölkerung. — Einführung det nahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speijef die minderbemittelte Bevöllerung im Saarland.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März 1935. S. 3
Bertehrswesen.
Personalbüro des n,, ,. Straße 11115, zu richten. auch die Reichspostdirektionen.
Reichspostzentralamts
ellung von Supernumeraren für den fern⸗ ö Nähere Auskunft
etechmjchen Dienft bei der Deutschen Reichs⸗ vpost. Die Deutsche n g stellt Anwärter für den gehobenen seren fernmeldetechnischen Beamtendienst) (Supernumerar⸗ hahn) ein. Für die instellun ] icht, die u, a. das Reifezeugnis für die, Ybersekunda einer sstufigen allgemeinbildenden öffentlichen höheren Lehranstalt En. Ein Zeugnis über eine erfolreiche Aufnahmeprüfung hie Obersekunda wird ebenfalls anerkannt, Die Bewerber n ferner mindestens zwei Jahre in Betrieben der elektro⸗ ichen Industrie (Feinmechanik und möglichst Schwachstrom⸗ mit gutem Erfolge praktisch gearbeitet und das Reife⸗ nis einer staatlichen oder staatlich anerkannten höheren tech⸗ ten ,, in der Fachrichtung Elektrotechnik erworben g. Die Anstalt muß in der Reichsliste der höheren tech⸗ n Lehranstalten, deren Reifezeugnisse zum Eintritt in die bahnen des e e mittleren technischen Dienstes berech⸗ aufgeführt sein (Reichsministerialbl. 1933. S. 275. Berück⸗ it werden nur Bewerber, die vollkommen gesund und für den z bei der Deutschen Reichspost geeignet sind. Sie müssen ter Abstammung (u. U. auch die Ehefrau) sein und Gewaͤhr möbieten, daß sie, jederzeit rückhaltlos für den national⸗ histischen Staat eintreten. Frische, sportgestählte Männer, die Hedanken der Volksgemeinschaft voll in sich aufgenommen ihn auch bereits in die Tat umgesetzt haben, werden bevor⸗ Kenntnisse in der Deutschen Kurzschrift und im Maschine⸗ ben sind erwünscht. Die Bewerber sollen bei der Einstellung schst nicht älter als 25 Jahre sein. Vorübergehend werden Fewerber bis zum vollendeten 28. Lebensjahr eingestellt. erbungsgesuche mit Lichtbild, selbst verfaßtem und selbst schriftlich geschriebenem Lebenslauf sind unter Beifügung porstehend geforderten Zeugnisse und Nachweise an das
der Reichspostminister mit, daß die Werbetelegramme mit des Monats März 1935 wegfallen.
angenommen werden.
Praxis sich nicht so großer Beliebtheit erfreut hat, da behaltung zu rechtfertigen wäre. Der Verlauf bei. von Werbetelegrammen war der, seinen Werbeteryt auf Telegrammformularen niederlegen und daß die Zustellung dur
die Beförderung auf dem üblichen Postwege vor sich ging.
teile, die von Deutschland den spanischen Kraft werden.
polizeilich zugelassenen
Aus der Ber waltung.
krwägungen über eine Meugeftaltung des Hoheitszeichens des Reichs. Der Reichsjustizminister weist in einem Erlaß an die deut⸗ Justizbehörden darauf gecsustizbehörden zu den Reichsbehörden zählen, und daß für Feichs behörden die Führung der Hoheitszeichen des Reichs, sondere in den Dienstflaggen und Dienstsiegeln, vorgeschrie⸗ „Gleichwohl sehe ich, jo sagt der Minister, davon ab, Betrag von 1144 RM in Frage gekommen, nuch ffung solcher Stücke anzuordnen, weil gegenwärtig Der Reichsfinanzminister hal nunmehr diese hen wird, dem Hoheitszeichen des Reichs eine andere Gestal— — Lage für mitverdienende Ehefrauen beseitigt. ju geben“. Der Minister ordnet für den Uebergang an, die Beflaggung der Gebäude wie bisher mit der schwarz⸗ sroeten Flagge (ohne Hoheitszeichen) und der Hakenkreuzflagge solgen hat. An erster Stelle ist die Hakenkreuzflagge zu Wo ein dritter Flaggenstock fest angebracht ist, ist eine ' Hakenkreuzflagge zu setzen. Die Justizbehörden und n, ihre jetzigen Dienstsiegel und ⸗Stempel einstweilen zuführen. .
hatten, als für den Ehemann in
ein Gehalt in
14, 82 RM zu bezahlen. Gehalt von 400 RM erhielt, dann wäre als L
mann erhoben wird, bei der , nicht mehr. der Steuer ist dann dem Gehalt des Ehemanns
merke auf den beiden Steuerkarten einzutragen.
zuführen, da berücksichtigt wurden. Die Ehe
bezahlen als ob sie kinderlos verheiratet wäre.
ne Sonderfteuer mehr für mitverdienende CEhefrauen.
die bisherigen Bestimmungen über die Lohnsteuer für mit⸗
nende 6 haben dazu geführt, daß die Eheleute in
etracht kommenden
. Fällen eine nennenswerte steuerliche stellung bringen.
6chlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 11. bis 16. März 1935. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
Berlin-Tempelhof,
erteilen
Ab 31. März keine Werbetelegramme mehr.
8 emmen mur Bewerber i In einer ar en an die nachgeordneten Behörden teilt
Ablauf
l In diesem Monat noch auf⸗ e n n der er nm, müssen spätestens am 31. März zu⸗ gestellt sein. Vom 1. April an dürfen Werbetelegramme nicht mehr
Hierzu verlautet, daß die Einrichtung der Werbetelegramme,
die im deutschen Postbetrieb noch verhältnismäßig jung ist, in der ö ihre Bei⸗
erwendung
daß der Reklameinteressent
konnte,
Telegrammzusteller erfolgte, während
Steuerfreiheit deutscher Krafträder in Spanien.
Vorübergehend nach Spanien kommende deutsche Kraftwagen genießen bekanntlich in bezug auf genf e, dieselben Vor⸗ ahrzeugen gewährt
Wie der Reichsverkehrsminister in Nr. 6 des Reichs⸗ verkehrsblattes, Ausg. B, mitteilt, werden jetzt auch die verkehrs⸗ d Krafträder deutscher Touristen, die vor⸗ übergehend nach Spanien kommen, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn der einzelne inländische Aufenthalt die Dauer von drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht überschreitet. steuerfreie inländische Aufenthalt kann sich beliebig wiederholen.
Der
vielen Fällen weit 6 Beträge an Lohnsteuer zu entrichten e e rage gekommen wäre, wenn er
Höhe seines Gehalts zuzüglich des Gehalts seiner r 1 l Ehefrau bezogen hätte. Wenn z. B. der Ehemann und die Che⸗ in, daß vom 1. April 1935 ab die . je ein Gehalt von 200 RM bezogen, dann hatten sie nach der . ,, einen Steuerbetrag von zusammen
Wenn jedoch der Ehemann allein ein
ohnsteuer nur der
ungünstige
Er hat
urch Runderlaß angeordnet, daß in solchen Fällen von nun an die Eheleute beantragen können, daß die Lohnsteuer nur bei dem Ehe⸗
ur Berechnung as Gehalt der
Ehefrau pier r ne Das Finanzamt hat entsprechende Ver⸗
Die ee ungünstigere Regelung war darauf zurück⸗ die Kinderermäßigungen nur bei dem Ehemann
. mußte dagegen Lohnsteuer
Außerdem wurde ihre Steuer von einem monatlich um 52 RM fiktiv erhöhten Ge⸗ . errechnet. Die nungerfolgte Neuregelung dürfte in allen in
Besser⸗
arktorte:
.
Dortmund Hannover
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ine: al a2 b
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S R R 2 Qa X . S88888 SRS St c c C O Or . . Q. 8
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Reichs durchschnittspreise Februar
Märkte I9. 23. . IJ.
343 303 143 73
hchsen, vollfleischige (b e f ih ber nnn
weine, 100- 120 kg (e) 9
bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 60 vom 11. März 1936. — ) 813 Fette Specksauen. derlin, den 16. März 1036 Satistisches Reichsamt.
Kunft und Wißfssenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Staatsoper:
Preuß. Beginn: 19 Uhr.
Schauspielhaus: Lessing.
Minna von Barnhelm. L Beginn: 19 Uhr. helm. Lusts
Dienstag, den 19. März. Madame Butterfly. Mu
sikalische Leitung:
piel von
Sauptversammlung der Deutschen Bunsen⸗ Gesellschaft vom 865. Mai bis 6 Suni *
Die Deutsche Buns Chemie hält ihre diesjä bis 2. Juni in Berlin ab. Die
wurde festgelegt:
in Berlin. en⸗Gesellschaft für
angewandte physikalische
hrige 40. Hauptversammlung vom 30. Mai
halten, die auch , der Kreise
Gesellschaft größte Bea
htung finden werden.
Als Hauptthema für die Vorträge elegt. Bedeutung der
Forschung für die deutsche Volkswirtschaft.“ werden berufene Vertreter der physikalis
physikalisch⸗chemischen
Zu diesem Thema chen Chemie Vorträge der Deutschen Bunsen⸗ Den einleitenden
Vortrag wird der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bunsen⸗ Gesellschaft, Professor D. H. G. Grimm, J. G. ö
A-G., Ludwigshafen a, Rh., halten und wird dabei wirtschaftlichen Zusammenhänge werden zum Hauptthema sprechen:
Linie die
in erster
darlegen. Ferner
Direktor Dr. H. Bütefisch,
Leuna b. Merseburg: „Ueber die chemische Großinduft rie“, Pro— eln Dr. W. Köster vom Kaiser-Wilhelm⸗Institut für Metall⸗
orschung, Dr. G. Kränzlein, Dr. J. Eggert,
Stuttgart, Höchst, Leipzig,
über über über
„Metallindustrie“ „Textil industrie „Photoindustrie“,
Direktor Profe ssor Professor
/
Dr. G. Grube, Stuttgart, über „Elektrochemische Industrie“, Pro⸗
fessor Dr. Wo.,
Reihe
2stwald, Forschung und chemische Industrie“.
Leipzig,
über „Kolloidchemische
Außerdem ist eine große von Einzelvorträgen von berufenen .
Vertretern der
chemischen Forschung und Industrie vorgesehen.
Nachweisung des Steuerwerts der im Monat Januar 19335 gegen Entgelt verausgabten und ohne Gegenleistung!) her⸗ gegebenen Tabakfsteuerzeichen sowie der daraus berechneten Menge der Erzeugnisse.
G1 der Bestimmungen über die Tabakstatistik. Vorläufige Ergebnisse.)
1. Zigarren.
Kleinverkaufspreis für das Stück
Steuerwert in Neichsmark
Berechnete Menge der Erzeugnisse
1000 Stück vS
—— — —— — — — — — — 2 — d 0 9 0 0 9 9 , 9
zu von über 50 Rpf zusammen
bl 623 89 704 1499212 1189 476 74191 336 531 20789 4512 309 11212 327 665 15 931 7736 2142709 24 699 5609 16341 401
732 337 119922 142 664 114114 2211
27 382 732 12573 11491
8931 9750 130 366 86 194 4608 18 290 1904 196 187 443
11 872 533 240
62 108 b7l 143 395
9 15920 2370 2481
1 654 27
298
7
109 58
—
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—
11 499 554
2. Zigaretten.
DS 0 , D — — d e = do er, do d d, do
S OO
— —
5h64 668
1
Kleinverkaufspreis für das Stück
Steuerwert in Reichsmark
Berechnete Menge der Erzeugnisse
1000 Stück
zu zu zu zu zu zu zu zu zu von über 15 Rpf .
zusammen .
a.
4914452 16191 887 5 762 457 1896957 1502234
65h 2659 1619189 44 714 111586 71 535 617
343
0
3
28
— — —
— —
30 302 M4
S8 — w O ςά s S d ,
2 923 265
—
—
Feingeschnittener Rauchtabak.
Kleinverkaufspreis für das Kilogramm
Steuerwert in Reichsmark
Berechnete Menge der Erzeugnisse
g 1
16 RM. 15 RM. 20 RM. 22 RM. 25 RM. 30 RM. 36 RM. 40 RM. 46 Rm. 30 RM. 50 RM.
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