1935 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Rr. 714 vom 28. März 1935. S. 4

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs und Strafsachen. 2. Zwangs versteigerungen.

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

7ẽ. Altiengesellschaften,

8 9

Kommanditgesellschaften auf Aktien. Deutsche , ,

10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften, 12. Unfall- und Invalidenversicherungen,

13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

I. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

79263] Berichtigung. .

In der Bekanntmachung 71018 in der Ersten Beilage zur Nr. 66 des Teut⸗ chen Reichsanzeigers vom 19. d. Mts. ind zwei Druckfehler unterlaufen.

Es sollse nicht heißen: „Auf Grund des 5 51“, sondern „Auf Grund des §z 1. Die Straßenbezeichnung des in London vorhandenen Jakob Zünder ist nicht „Bethnal Green Road“, sondern „Bethaal Green Road“, ö ö;

Frankfurt (Oder), 2. März 1935

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. von Seydlitz.

einer Größe von 1 a 80 4m, Gemarkung Dönhofstädt, Kartenblatt 7. Nr. 4, 14, 21, 53, 58, Weg von Klein Wolfsdorf nach Krimlack bzw. von Freudenberg nach Kamplack bzw. von Groß Wolfs⸗ dorf nach Kamplack bzw. nach Gr. Wolfsdorf bzw. nach Plehnen mit einer a. von 85 a 50 qm bzw. 67 a 90 4m bzw. 2 ha 17 a 10 dm bzw. 41 a 90 dm bzw. 1 ha 6 a 50 am, für die ein Grund⸗ buch nicht angelegt ist, beantragt. Die etwaigen Eigentümer dieser Trennstücke werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 135. Juni 1935, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Termin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird. .

Amtsgericht Barten, 18. März 1935.

3. Aufgebote.

7913]

In der Aufgebotssache Ködel-Naun⸗ dorf zum Zwecke der Kraftloserklärung der auf den Inhaber lautenden Wert— papiere, nämlich: 20090 RM. 42 36 Meckl. Strel. Hyp. Bk. Pfdbr. Serie II Lit. F Nr. 31, 500 RM 4 *. Meckl. Strel. Hyp. Bk. Pfdbr. Serie II Lit. H Rr. 110, 300 RM 4M 2 Meckl⸗Strel. Syp. Bk. Pfdbr. Serie II Lit. 1 Nr. 411, 300 RM iz . Meckl. Strel. Hyp. Bk. Pfdbr. Serie 11 Lit. 1 Nr. 412, 5) RM 1, 83 Meckl. Strel. Hyp.-Bk.⸗Pfdbr. Serie II Lit. L. Nr. 260, 16 RM 43 36 Meckl. Strel. Hyp. Bk. Pfdbr. Zertifikat Serie II Nr. 764 ist die durch Beschluß vom 2. Februar 1935 verfügte Zah⸗ lungssperre durch Beschluß vom 12. Fe⸗ bruar 1935 aufgehoben.

Neustrelitz, den 20. März 1935.

Amtsgericht. Abt. 3.

ol 36] Das Amtsgericht Schwandorf hat am 25. März 19355 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Zum Zweck der Kraftloserklä⸗ rung wird die Lebensversicherungspolice Nr. 613 616 der „Alba“, Allgemeine Le⸗ bensversicherungsbank in Berlin, jetzt: Nordstern, Lebensversicherungsbank A. G. in Berlin über 1000 GM, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, lautend auf Josef Hilburger, Buchhalter von Schwandorf, auf Antrag des Lokomotiv⸗ führers Zacharias Hilburger von Schwandorf aufgeboten. Der Inhaber diefer Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 24. Oktober 1935, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 8, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Schwandorf, den 25. März 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwandorf i. Bay.

79139

In der Aufgebotssache der Deutschen Reichspost, vertreten durch den Präsi⸗ denten der Reichspostdirektion Berlin, in Berlin⸗Charlottenburg 5 hat das Amtsgericht in Köpenick durch den Ge⸗ richtsassessor Dr. von Karkowski für Recht erkannt: Der Wechsel Nr. 80 155 über 200 RM Gweihundert), ausgestellt vom Baugeschäft Max Lerche in Fried⸗ richshagen am 31. März 134, fällig am 31. Mai 1934, Bezogener Ernst Werner in Friedrichshagen, dessen Rechte von der letzten 3 Hardy & Co., G. m. b. H. in Berlin, auf die Antrag⸗ stellerin übertragen sind, wird für kraftlos erklärt. (9. F. 11. 34.)

Köpenick, den 8. März 1935.

Das Amtsgericht. Abt. 9.

79132 Aufgebot.

Der Gastwirt Älbert Jungnickel in Bad Sülze hat das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des Eigen⸗ tümers des Scheunengrundstücks in der Predigerworth, hier Nr. 421, Grund⸗ buchblatt 421, alte Nr. 3, Flurbuch⸗ abte lung J, gemäß 5 927 B. G.⸗B. be⸗ antragt. Der Bäckermeister Adolf Mester, der im Grundbuch als Eigen⸗ tümer eingetragen ist, bzw. dessen Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1935, vormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, ö ihre Ausschließung erfolgen, wird.

Bad Sülze, den 18. März 1935.

Mecklenburgisches Amtsgericht.

797133 Aufgebot. ;

Die Ostpreußische Landgesellschaft mit beschränkter after hg in Königsberg, Pr., hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der folgenden, Trenn⸗ stücke: , Dönhofstädt, Ge⸗

79141] Ausschlußurteil. Verkündet am 19. März 1935. Lietz, Justizsekretär,. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. In der Aufgebotssache der Frau Fabrikbesitzer Elisabeth Wolf, geborene Wilke, in Guben, Antragsstellerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Bewier in Guben, Klosterstr. 5, hat das Amts⸗ gericht in Neuß durch den Gerichts⸗ assessor Kesternich für Recht erkannt: Die Aktien Nr. 253 bis 266 der Aktien—⸗ brauerei Tormagen vorm. Becker C Cie. in Dormagen im Betrage von 14900 Reichsmark werden für kraftlos erklärt. Die e, des Verfahrens hat die An⸗ tragstellerin zu tragen pp. Das Amtsgericht. Abt. 1.

7940)

Das Amtsgericht München hat am 23. März 1935 solgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: Für kraftlos wird er⸗ klärt auf Antrag der Versicherungs⸗ aktiengesellschaft Allianz und Stutt⸗ garter Verein in Berlin W 8, Tauben⸗ straße 1-2, der 43 35 Liguidations⸗ pfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München Reihe 1 Buchst. DD Nr. 43 989 zu GM 500, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

79134

Durch Urteil vom 20. März 1935 sind

die eingetragenen Eigentümer der

Grundstücke Sberwiederstedt Band 11

Band 353 und Oberwiederstedt Band 8

Blatt 262 mit ihren Rechten aus⸗

geschlossen worden.

Hettstedt, den 20. März 1935. Amtsgericht.

79137 Durch Urteil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 15. März 1935 ist der ver⸗ schollene Johann Wilhelm Kiefer, geb. 11. Februar 1876 in Frankenberg a. Eder, zuletzt wohnhaft in Essen⸗-Ruhr, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1919, 24 Uhr, festgestellt. Essen, 19. März 1935.

Amtsgericht.

79138

Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 20. März 1935 sind die verschollenen Romanus Sandin, geboren am 29. Juli 1850, und dessen Sohn Georg Sandin, geboren am 16. März 1877, zuletzt wohnhaft gewesen in Hohenhameln, für tot erklärt. Amtsgericht Peine, den 20. März 1935.

4. Oeffentliche Zustellungen.

79150) Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Alexander Berg⸗ holtz, vertreten durch das Bezirks⸗ jugendamt des Verwaltungsbezirks Schöneberg der Stadt Berlin, dieses wiederum vertreten durch den Stadt⸗ vormund Georg Egerland, klagt gegen den Buchhalter Nicolai v. Felixhoff, zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Lutherstr. 2, wegen Unterhalt mit dem Antrag, der Beklagte wird kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar verurteilt, an den Kläger vom 1. Ja⸗ nuar 1951 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine vierteljährliche Unterhaltsrente von 117 RM am Ersten jeden Vierteljahrs im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz, auf den 1. Jun 1935, 9 Uhr, Zimmer 142, geladen. Berlin⸗ Charlottenburg, 2. 3. 1935. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

——

ustellung.

79143] Oeffentliche Heinrich geb.

Die Frau Elisabet Bauch in Weißwasser, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Gilow in

d. der Beklagte

mann, Glasmacher Erwin Heinrich, früher in Weißwasser, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter arbeitsscheu und dem Trunke ergeben sei, auch widernatürliche Un⸗ zucht im Sinne des 5 175 St.- G.⸗B. treibe, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 17. Mai 1935, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der i, sich durch einen bei diesem Gericht zu— ö Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. I / 34.

Görlitz, den 14. März 1935. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.

79144 Oeffentliche Zustell ung.

Frau Frieda Schlirf, Friseuse in Nurnberg, vertr. durch R. II. Dr. Keil in Nürnberg, klagt gegen den Kellner Friedrich Schlirf, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, beantragt Scheidung der Ehe aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten und ladet diesen zur münd⸗ lichen Verhandlung vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg⸗ ürth auf Donnerstag, den 6. Juni 935, vorm. 9 Uhr, Saal Nr. 276 des Ger.⸗Geb., unter der K sich durch einen bei diesem Gericht zu—⸗ gelassenen Rechtsanwalt vertreten zu

lage Nürnberg, den 25. März 1935. Geschäftsstelle des Landgerichts.

79147 Ladung.

Harrecker, Katharina, geb, Glocker, in Augsburg, klagt en ihren Ehe⸗ mann Harrecker, 6 zuletzt in Eisenärzt bei Traunstein, mit dem An⸗ trag auf Scheidung der Ehe. Ver⸗ handlungstermin: Montag, den 17. Juni 1935, 9 Uhr, vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein. . Geschäftsstelle des Landgerichts.

ol 48 Oeffentliche Zustellung. In Sachen der minderjährigen Eva Maria Erika Kochte in Pirna, Kloster⸗ straße Nr. 5e, vertreten durch den Amtsvormund, den Vorstand der Amts⸗ vormundschaft, Stadtrat 66 in Pirna, Stadthaus 1, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: . endamt der Stadt Berlin-Mitte, Stadtinspektor Emil Bartsch, Berlin, Waisenstr. B, klagt gegen? den. Stallschwveiser Meller Anton Fischer, zuletzt wohnhaft Berlin⸗Charlottenburg, Huttenstraße 32 bei Knöfel, Beklagten, wird zur münd⸗ lichen rhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstr. 15, 2. Stock, , . 16719, Quergang 7, auf den Juni 1935, vormittags 11 Uhr, laben. Berlin, den 19. März 1235. ie Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

78936) Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige uneheliche Ernst . in Repnitz, vertreten durch den Kreisausschuß (Jugendamt) des Kreises Malchin, klagt gegen den Arbeiter Hans Guza, zuletzt wohnhaft in Wanzka bei Blankensee i. Mecklbg., z. Zt. unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit bem Antrage, den Beklagten zu verurteilen: a) dem Kinde z. Hd. seines Vormundes, des Jugend⸗ amts des Kreises Malchin i. Mecklbg., von seiner Geburt, d. i, vom 11. Juli 1933, ab eine Unterhaltsrente von 25 RM monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs, und zwar die rück⸗ i en Beträge sofort, die künftig älligen am 11 eines jeden Monats im voraus zu zahlen; b die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Das rteil ist nach 5 708 Ziffer 65 3-P.-O. n, vollstreckbar. Der Kläger ladet den ⸗Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Neustrelitz, Töpferstr. 15, Zimmer A, auf Montag, den 20. Mai 1935 vorm. 9 Uhr.

Neustrelitz, den 25. März 1935. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts. Abt. 2.

79142] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Robert Pütz in Bonn, vertreten durch seinen Vater Kaspar Pütz in Bonn, Dorotheenstr. 172, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Oedekoven in Bonn, klagt gegen den Hans Schmitz, früher in Köln, Brüsseler Straße 58, wegen Forderung und Feststellung mit dem Antrage auf: 4. e n von 45 RM und 104,55 Reichsmark, 2. Feststellung, daß der Be⸗ klagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, den er aus dem . vom 8. 9. 1933 erlitten hat und noch erleidet. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer

straße 21, J. Stock . Nr. 45, auf ben 714. Mal 1535, i uhr vorm., mit der Aufforderung, sic durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bonn, den 23. März 1935.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

79149] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Lorenz Hüber in Breslau, Reuschestr. 14/12, klagt gegen den Kaufmann Heinrich Müller, früher in Breslau, Gutenbergstraße 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 968, 86 Reichsmark Schadensersatzansprüchen aus Kauf, mit dem Antrag auf kosten⸗ pflichtige und ö, vollstreckbare Verurteilung zur 5a ung von 966,86 Reich mark ap go Zinsen seit 1. Sep⸗ tember 1934. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 2715, auf den 13. Mai 1935, vormittags 10 Uhr, geladen. Amtsgericht Breslau, 16.. März 1935. 19 C. 67/35.

79151] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Lorenz Hübner in Breslau, Reuschestraße 11512, klagt gegen den Kaufmann Heinrich Müller, früher in Breslau, Gutenbergstraße 8, jetzt unbekannten Aufenthalts. wegen 1000 RM Teilbetrag von Schadens⸗ ersatzansprüchen aus Kauf mit dem Antrag 9 J und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung zur . von 1000 RM nebst 413 insen seit 1. September 1934. ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Museum⸗ straße 9, Zimmer Nr. 278, auf den 13. Mai 1935, vormittags 10 Uhr, geladen. 19 C. 68 / 35.

Amtsgericht Breslau, 16. März 1935.

79152] Oeffentliche Zustellung.

Der Bezirkskommissar Heinrich Grobe in Gera, Bismarckstraße 22, vertreten durch Rechtsanwalt Burkhardt in Gera, klagt gegen den Inspektor Helmut Nasch, früher im Forsthaus Logau bei Lauban i. Schles., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, den Ver⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 633 RM nebst 12 Zinsen über dem jeweiligen Reichsbankdiskont—⸗ satz zu bezahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur Güteverhandlung wird der Verklagte vor das Thüringische Amtsgericht in Gera, Landgerichtsgebäude, Zeppelin⸗ straße 2, hohes Erdgeschoß, Zimmer 21, auf Montag, den 13. Mai 1935, Sz Uhr, geladen. Falls der Verklagte zu diesem Termin nicht erscheint und sich auch nicht durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten läßt, kann 9m Antrag Ver⸗ säumnisurteil gegen ihn erlassen werden.

Gera, den 25. März 1935.

Die Geschäftsstelle des Thüringischen Amtsgerichts.

79153) Oeffentliche Zustellung. Martin Goll, Baumeister und Lan— desgewerberat in Nürnberg, Färber⸗ straße 10, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thorwart in Nürnberg, klagt zum Amtsgericht Nürnberg gegen den Kalku⸗ lanten Willi Heck, früher in Nürnberg, kale Kontumazgarten 9, nunmehr un⸗ ekannten Aufenthalts, wegen Forde⸗ rung und Räumung 2? C 583/85 mit dem Antrag auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare , ,. des Beklagten zur Zahlung von 55 Reichsmark nebst 42 Zinsen aus 25 RM seit 1. 8. 1934, 160 RM seit 1. 9. 1934, 175 RM seit 1. 10. 1934, 2560 RM seit 1. 11. 1934, 325 RM seit 1. 12. 1934, 400 RM seit 1. 1. 1935, 475 RM seit 1. 2. 1935, 550 RM seit 1. 3. 1935 und Herausgabe und Räu⸗ mung der Wohnung im Anwesen Kon— tumazgarten 9so in Nürnberg, bestehend aus zwei Zimmern, einer Küche, Gar⸗ derobe und Bad sowie einem Keller⸗ anteil. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Montag, den 13. Mai 1935, vorm. 9 Uhr, S. S. 336, vor das Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße Nr. 116, geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung ist durch Beschluß vom 19, März 1935 bewilligt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg. Abt. für Mietsachen.

79154 , Zuste ll ung.

Der 8 narzt Johannes Wetzel, Erkner, Siedlerweg 1, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Arthur

zu dulden.

auf den

mann,

mündli

den 16.

Antrag, die teilen, einzuwilligen, daß die Rechte Beklagten aus der Rückzahlung 138,10 RM an die Preuß. Landespsn briefanstalt in Berlin auf die Hypa Nr. 1 des Grundstücks Erkner g 1243 von 2680 g Feingold an

Kläger abgetreten werden. Der bell Ehemann hat die Zwangsvollstrel in das eingebrachte Gut seiner Chen

Behrens von

Tegeler We

1. Frau Emma Brotz geb. Winll 2. den Kaufmann Hugo Brotz, zur]; unbekannten Aufenthalts, Erkner, Siedlerweg 1, wegen Forder aus Genossen 26st

früher

svertrag mit

eklagte zu 1 zu der

Zur mündlichen Verhn

wegen

Sehnert, der Deutschen Arbe front, Berlin NW 7, Friedrichstr. klagt gegen den Fleischermeister Zyber, früher in Berlin S 42, Brand burgstraße 665, und Kostgeldentschädigung mit dem! trag . Zahlung von 61,28 RM. en Verhandlung des Rec streits wird der Beklagte vor das beitsgericht in Berlin⸗Charlottenb

lung des Rechtsstreits werden die klagten vor das Amtsgericht in Rüde dorf (6. Berlin), Schulstr. 22, Zimmen 3. Mai 1935, geladen. 2. C. 1052. 34. Rüdersdorf (bei 23. März 1935.

Die Geschäftsstelle des Amtsgericht

109 mn

Berlin),

79155] Oeffentliche Zustellung. Der Fleischergeselle Arnold Rudt Berlin ⸗Charlottenburg, Platz 15, Prozeßbevollmächtigte: Schi Wenhake,

Stuttgag Golln

Lohnforder

17120, auf Donnerst ai 1935, vormitta

9 Uhr, Saal 141, geladen. Berlin, den 25. März 1935. Das Geschäftsstelle des Arbeitsgerit

Nr. P 458104 P 623053 610199 508201 569336 5066320 433543 558761 609544 417595 420987 586774 402106 515650

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P 420614 H 311366 VP 840832 P Sd 76 A A66832 P 389800 P 420622 GP obz951 z38344 178066 25893 36670 z6670 239482 253676 db 2678 zh 772 hoi] ho 0ꝰ4 224793 2658345 401166 z17748 226751 151712 446275 obo 141887 z2s 188 441069 P ha / 149 Ih s zz 980 j7 186929 227855 1597 14

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markung Gr. Wolfsdorf, Kartenblatt 1, Nr. 29, Weg von Klein Wolfsdorf mit

Weißwasser, klagt gegen ihren Ehe⸗

des Landgerichts in Bonn, Wilhelm⸗

Levy i und Max Ziegler, Berlin N 64 Rosenthaler Str. gralg klagt gegen

VP Sl 190665621.

5. Verluft⸗ und Jundsachen.

IT79I56]. Bictoria zu Berlin Allgem. Vers.⸗Act.⸗Ges.

Auf gebot.

vom: 14. 2.1912 10. 7. 1919 9. 4.1919 K 12. 10. 1916 6. 6.1913 5. 8.1931 17. 3. 1915 7J. 4. 1919 28. 1. 1911 1. 3.1911 25. 4. 1918 186. 8. 1910 186. 8.1913 8. 1911 25. 2. 10911 3. 4.1916 16.11. i918 7. J. i914 21. 9.1933 22. 3. 1910 25. 2. 1911 26. 1. 1908 17. 3.1908 26. 9. 1898 11. 2. 1901 8. 5. 1878 1-28 26. 10. 1902 19. 9. 1905 16. 7. i914 31. 1.1913 1. J. ib i4 30. 3. 1915 160.16. gol 17. 3. 1931 17. 3. 1051 27. 3. 1907 29.11.1901 21. 12. 1911 14.10.1917 15. 6. 1913 3.10. 1911 30. 9. 1907 25. 9. 1911

27. 7. 1910 16. 2.1921 16. 12. 1921 13.11. 1912 190i /sas

11. 6. 1597

Die als verloren gemeldeten Po (P), Hinterlegungsscheine (H), Präm rückgewährscheine (R), Aufwertungssch (A) und Volkspolicen (VP) der folgen Versicherungen werden kraftlos, fall die Inhaber der Dokumente nicht i halb von 2 Monaten bei der ch bezeichneten Gesellschaft melden.

ausge stelll A. Schönhe H. Wortman Max Simon F. H. Kolbe Ella Look Inge Uelzen Wilh. Rettig R. M. Frey R. M. Frey Wilh. Digna A. W. Coele Berth. Strn P. Hoffman G. Oppenln Lis. Schmih Ziegenmeye

bͤhrist. Graf

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Berlin, den 28. März 1935. Dr. Hamann. Pppa.

3weite Beilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 28. März

r. T4

235

Auslosung usw. Wertpapieren.

der Alktiengesell

sosungen

n Aktien, e Ischaften, Gesellschaften m. b. S

genossenschaften werden in den diese Gesellschaften bestimmten rabteilungen 7 - 11 veröffent Auslosungen des Reichs und bänder im redaktionellen Teile.

Bekanntmachung.

Geldwert für die am 1. April silllgen Zinsscheine zu den Gold⸗ riefen des Landschaftlichen Kre⸗ 1 Gold⸗

andes wird berechnet: 1 Reichsmark. wabestelle

n Ausgabe saftliche Bank in Kiel. den 26. März 1935.

wig⸗Holsteinische General⸗ Direktion

hhaftsdirektion als mdschaftlichen Kreditver bandes se Provinz Schleswig-⸗-Holstein.

der Kohlen- und Thonwerke. Teilschuldverschreibungen von 19021, Gesamtkündigung. kündigen hiermit die noch im ff befindlichen Teilschuldverschrei⸗ unserer 5 3 Hypothekaranleihe El zur Rückzahlung am 1. Ok⸗ 1635. Die Stücke sind mit dem aufgedruckten Nennbetrage von 3 bzw. RM 150 gegen Rück⸗ zr Teilschuldverschreibungen zahl⸗

leit die Zinsen nicht bereits lau⸗ zahlt sind, kommen gemäß Ar⸗ der Durchführungsverordnung sufwertungsgesetz die Zinsen für it vom 1. Januar 1925 bis ptember 1935 zuzüglich Zinses⸗ bei der Einlöfung der Stücke Auszahlung. Die Verzinsung ilschuldverschreibungen hört mit September 1935 auf. Für die für die am Rückzahlungstage sen bereits bis zum 31. Dezember szahlt sind, erfolgt ein entspre⸗ Abzug.

sellen sind: köreslau: Deutsche Bank und onto⸗Gesellschaft, Filiale Bres⸗

atz Deutsche Bank und Dis⸗ to⸗Gesellschait. Zweigstelle Glatz. ode, Bezirk Breslau, im März

der Kohlen- und Thonwerke.

digung der Verteilung der fände der Teilungsmassen der seußischen und Neuen West⸗ chen Landschaft und der Aus⸗ on 52 75 Ostpr. Goldpfand⸗ (Liquidationspfandbriefen) mit Anteilscheinen. Frund der Sechsten Verordnung Vereinfachung und Verbilligung waltung landschaftlicher (ritter⸗ her) Kreditinstitute vom 25. Fe⸗ 65 (Preußische Gesetzsammlung verden die Westpreußische Land⸗ d die Niere Westpreußische Land⸗ Marienwerder, Westpr., mit preußischen Landschaft in Königs⸗ n, verschmolzen. Maßgabe der Zwölften Verord⸗ iber die Aufwertung der An⸗ aus Pfandbriefen und Schuld⸗ stungen landschaftlicher (ritter⸗ t) Kreditanstalten vom 25. Fe⸗ (Pr. Ges⸗S. S. 25 ff. end nur als Verordnung“ erfolgt die Verteilung der bmassen der Westpreußischen und ken Westpreußischen Landschaft e Ostpreußische Landschaft. Be⸗ ät werden alle von der West⸗ sen und der Neuen West⸗ en Landschaft ausgegebenen, r oder Mark lautenden, Pfand⸗ mtlicher Jahrgänge. Fesetzlichen Bestimmungen sind

die Barbestände der Teilungs⸗ ine Ausschüttung in bar er⸗ n, erhalten die Pfandbrief⸗ einen Barbetrag nach einem az des Goldmarkbetrages der ichtigenden Pfandbriefe. Außer⸗ den den Pfandbriefgläubigern möbriefe der an, .

ausgehändigt; zugleich mit dpfandbrief ist dem Gläubiger en Inhaber ausgestellter An⸗ mit Ratenscheinen auszu⸗ ba der zur Empfangnahme usschüttungen aus der Tei⸗ ere niat (5 2 Abs. 1 der l auf den Aufwertungsanspruch mndbriefglänbigers ein Betrag, uf 19, oder 25, Goldmark Vielfaches von 10 oder Ildmark lautet, so ist der

Kommanditgesellschaften deutschen Kolonial⸗

, für die neuen Zins⸗ bogen zu unseren 8 2. Goldpfand⸗ 1931 ist die

Nennbetrag übersteigenden Hundert— satzes in bar abzulösen (worin eine Entschädigung für den hier fehlenden, bei Liquidationspfandbriefen mitzu⸗ gebenden Anteilschein liegt). Durch die bare Ablösung sind demnach die An⸗ sprüche des Pfandbriefgläubigers auf die dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Ausschüttungen aus der Tei⸗ lungsmasse abgegolten (5 4 Abs. 1 der Verordnung). Legt ein Gläubiger mehrere Pfand⸗ briefe vor, so kann er hierbei nach Maß— gabe der vorhandenen Stückelung den Umtausch der vorgelegten Pfandbriefe in einen oder mehrere Goldpfandbriefe verlangen, auch soweit auf den ein— zelnen vorgelegten Pfandbrief ein Be— trag entfällt, der nach 5 4 Abs. 1 der Verordnung in bar abzulösen wäre (8 4 Abs. 2 der Verordnung). Die Ansprüche der Gläubiger von Pfandbriefen, die nach dem 31. De— zember 1917 ausgegeben sind, werden durch Barzahlung in Höhe eines Hundertsatzes des Goldmarkbetrages ab⸗ gelöst C 13 der Verordnung). Die nach vorstehenden Vorschriften zu bestimmenden Hundertsätze sind ge— mäß § 5 Abs. 3 und 13 der Verordnung auf Vorschlag des Verwaltungsrats der Westpreußischen Landschaften mit Zu— stimmung der Ostpreußischen General⸗ Landschafts⸗-Direktion durch gemein—⸗ schaftlichen Erlaß des Reichs und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichswirt—⸗ schaftsministers und Preußischen Mi⸗ nisters für Wirtschaft und Arbeit und des Reichs- und Preußischen Justiz⸗ ministers vom 21. März 1935 wie folgt festgesetzt: A. Westpreustische Landschaft. J. Für die vor dem 1. Januar 1918 ausgegebenen Pfandbriefe: . . der Barausschüttung: 2, gö, 2. Hundertsatz der Aushändigung von Goldpfandbriefen: 2, zu 1 und 2 berechnet vom Gold⸗ markbetrage des Pfandbriefs, 3. Hundertsatz der Spitzenbeträge: 175, berechnet vom Spitzenbetrage. II. Für die nach dem 31. Dezember 1917 ausgegebenen Pfandbriefe: Hundertsatz: 6,45, berechnet nach dem Goldmarkbetrage des Pfandbriefs. B. Neue Westpreusische Landschaft. J. Für die vor dem 1. Januar 1918 ausgegebenen Pfandbriefe: . . der Barausschüttung: (69, 2. Hundertsatz der Aushändigung von Goldpfandbriefen: 5, zu 1 und 2 berechnet vom Gold⸗ markbetrage des Pfandbriefs, 3. Hundertsatz der Spitzenbeträge: 155, berechnet vom Spitzenbetrage. Il. Für die nach dem 31. Dezember 1917 ausgegebenen Pfandbriefe: Hundertsatz: 12,50, . berechnet vom Goldmarkbetrage des Pfandbriefs. Den Gläubigern der Westpreußischen und der Neuen Weftpreußischen Land—⸗ schaft werden die gleichen Liguidations—⸗ pfandbriefe der Ostpreußischen Land⸗ schaft ausgehändigt. Sie sind Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber und von diesem unkündbar. Sie lauten auf eine bestimmte Anzahl Goldmark gleich dem Preise einer entsprechenden Menge Feingold. Für die Wertberechnung ist maßgebend 5 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1933 (R.⸗G. Bl. J S. 482) und die Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zur

der Einlösung durch Zahlung des Nenn⸗ wertes. Die Auslosung und Einlösung erfolgt jährlich mindestens einmal aus den in die Deckung der Goldpfandbriefe eingehenden ordentlichen und außer— ordentlichen baren Rückzahlungen. Die durch Auslosung bestiminten Stücke werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger auf— gerufen. Der Aufruf kann nur zum

1. April und 1. Oktober jeden Jahn

vorgenommen werden. Zwischen dem

Aufruf und dem Einlösungstermin muß

eine Frist von mindestens einer Woche

liegen.

Es werden ausgegeben: Liquidations— pfandbriefe zu 10. —, 20, 25, —, 50, ibo, ho, =, sho. = Goldmark. Die

Stücke unter 50—— Goldmark werden

an der für die Zulassung vorgesehenen

Berliner Börse voraussichtlich nicht ein⸗

geführt werden. Die den Liquidationspfandbriefen bei⸗

zugebenden Anteilscheine sind ver— schiedenartig, je nachdem der Liqui⸗ dationspfandbrief einem Pfandbrief— gläubiger der Westpreußischen oder der

Neuen Westpreußischen Landschaft zu—⸗

steht. Der Pfandbriefgläubiger der

Westpreußischen Landschaft erhält einen

Anteilschein, der sich auf die restliche

Teilungsmasse der Westpreußischen Land⸗

schaft bezieht; derjenige der Neuen West—

preußischen Landschaft einen solchen, der auf die restliche Teilungsmasse der

Neuen Westpreußischen Landschaft Be⸗

zug nimmt.

Der Inhaber eines Anteilscheines ist

berechtigt, aus der jeweiligen Teilungs—⸗

masse diejenigen weiteren Ausschüt⸗ tungen zu erheben, welche außer der bereits in Form des Liguidations⸗ pfandbriefes bewirkten ersten Aus⸗ schüttung noch verteilt werden. Die

Termine für die weiteren Ausschüt⸗

tungen werden im Deutschen Reichs⸗

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht.

Den Anteilscheinen sind je vier Raten⸗

scheine beigegeben. Bei den weiteren

Ausschüttungen muß der jeweils auf⸗

gerufene Ratenschein, bei der Schluß⸗

ausschüttung der Anteilschein selbst mit den noch nicht aufgerufenen Raten⸗ scheinen zurückgegeben werden.

An alle Pfandbriefinhaber der West⸗

preußischen Landschaft und der Neuen

Westpreußischen Landschaft ergeht die

Aufforderung, dieselben in der Zeit vom

1. April bis 30. Juni 1935 zur Geltend⸗

machung ihrer Ansprüche bei den An⸗

nahmestellen vorzulegen.

Annahmestellen sind:

1. die Zeichnungs⸗Abteilung der Reichsbank, Berlin Sw 111, Haus⸗ vogteiplatz 34, und alle Reichs⸗ bankanftalten,

2. die Preußische Staatsbank (See⸗ handlung), Berlin W 8,

die Deutsche Bank und Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, Berlin We s, und ihre sämtlichen Zweignieder⸗ lassungen,

die Bank der Ostyreußischen Landschaft, Königsberg, Pr., Landhofmeistersiraße 1618, und ihre sämtlichen Geschäfts⸗ und Nebenstellen.

Bei der Ostpreußischen Landschaft ist

eine Annahmestelle nicht eingerichtet.

Zinsscheinhogen und Erneuerungs⸗

scheine sind, soweit vorhanden, mit ein⸗

zureichen. Soweit dies nicht geschehen kann, muß eine Prüfung der Legiti⸗ mation des Pfandbriefinhabers durch die Ostpreußische General⸗Landschafts⸗

Direktion vorbehalten bleiben.

Den Pfandbriefinhabern wird anheim⸗

gestellt, sich entweder der Annahme⸗

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold⸗Goldmark lauten, vom 10. Oktober 131 (R⸗G. Bl. 1 S. 569. Es ist ferner bestimmt, daß für jede zu zahlende Goldmark eine Reichsmark zu entrichten ist, sofern sich bei der Um⸗ rechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als Reichs⸗ mark 2820 und nicht weniger als RM 2760, ergibt.

Die Liquidationspfandbriefe verzinsen sich seit dem 1. Januar 1935 mit 5 3 jährlich. . Den Liquidationspfandbriefen sind Zinsscheinbogen für einen Zeitraum bis zu zehn , der übliche Er⸗ neuerungsschein beigegeben.

Die Zinsscheine für Liquidations⸗ pfandbriefe von 50. Goldmark und höher sind Halbjahreszinsscheine. Der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1935 fällig und bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1935. Die weiteren Zinsscheine sind jeweilig am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig. Die Zinsscheine der Liguidations⸗ pfandbriefe unter 5M. Goldmark sind Jahreszinsscheine. Der erste Zinsschein ist am 1. April 19365 fällig und bezieht sich auf die Zeit vom 1. Januar 1935 bis 31. März 1936. Die weiteren Zins⸗ scheine sind jeweilig amal April jeden Jahres fällig.

Die Tilgung der Liquidationspfand⸗ briefe geschieht von seiten der Landschaft

dem Vorleger mehrerer Pfandbriefe zu⸗

Zuteilung nach

stellen unmittelbar zu bedienen oder an sie durch Vermittlung einer anderen Bank (Sparkasse, Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein usw.) heranzutreten. Für die Einreichung der Pfandbriefe sind besondere Formulare zu benutzen, die von den Annahmestellen und auch von der Ostpreußischen General⸗Landschafts⸗ Direktion, Königsberg, Pr., Landhof⸗ meisterstraße 8 / d, kosten los ausgehändigt werden.

Eine Tabelle über den Goldmark⸗ betrag der nach dem 31. Dezember 1917 ausgegebenen Pfandbriefe es handelt sich um 652 Stück bei der Westpreußi⸗ schen und 1752 Stück bei der Neuen Westpreußischen Landschaft kann bei den Annahmestellen und auch bei der Ostpreußischen General ⸗Landschafts⸗ Direktion eingesehen werden.

Die auszugebenden Liquidations⸗ pfandbriefe werden nach Möglichkeit in derjenigen Stückelung dargestellt wer⸗ den, die der Gläubiger wünscht und im Einreichungs formular hat angeben lassen. Wünsche nach Stückelung von 1060 Goldmark aufwärts werden vor⸗ aussichtlich stets berücksichtigt werden können. Es wäre erwünscht und auch im Interesse der Gläubiger vorzuziehen, wenn die Ausgabe kleinerer Stücke auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt würde. Vorbehaltlich des

stehenden Anspruchs (5 4 Abs. 2 der Verordnung) erfolgt im übrigen die freiem Ermessen der

und die Liquidationspfandbriefe mit Anteilscheinen, die auf die nicht ein⸗ gereichten Pfandbriefe entfallen, hinter⸗ egen, sofern nicht innerhalb der Frist der Antrag auf Einleitung eines Auf⸗— gebotsverfahrens oder auf Zahlungs⸗ sperre nachgewiesen ist (3 6 Abs. 2 der Verordnung). Die Ansprüche eines Pfandbrief⸗ inhabers auf Leistungen jeder Art aus der Teilungsmasse erlöschen, wenn der Vfandbrief nicht bis zum 30. Juni 1940 bei der Ostpreußischen Landschaft eingereicht oder der Antrag auf Erlaß des Aufgebots zum Zwecke der Kraft— loserklärung des Pfandbriefs gestellt wird und der Antragsteller der Ost⸗ preußischen Landschaft hiervon bis zum gleichen Zeitpunkt schriftlich Mitteilung macht (G 15 Abs. 1 der Verordnung). Den Zeitpunkt, die Art und die Höhe weiterer Ausschüttungen aus den Tei⸗ lungsmassen bestimmt die Ostpreußische General⸗Landschafts⸗-Direktion mit Ge⸗ nehmigung der zuständigen Minister. Der Wert der Anteilscheine ist mit Rücksicht darauf, daß die Hauptbestand⸗ teile der restlichen Teilungsmassen durch Hypotheken (Kapital⸗- und Zinsforde⸗ rungen) auf Grundstücken in Polen ge⸗ bildet werden, nur unverbindlich zu schätzen. Die Schätzung des gegen— wärtigen Barwerts beläuft sich, wie auch in der Bemessung des Hundert⸗ satzes für die Spitzenbeträge und die nach dem 31. Dezember 1917 ausge— gebenen Pfandbriefe zum Ausdruck ge⸗ langt ist, für die Westpreußischen Pfand⸗ briefe auf 150 , für die Neuen West⸗ preußischen Pfandbriefe auf 2,75 3 des Goldmarkbetrages, also auf etwa 75 bzw. 55 des auf den Anteilscheinen aufgedruckten Liquidationspfandbrief⸗ betrages. Dieser Betrag kann sich in Zutunft durch den Eingang von zur Zeit als unsicher angesehenen Beträgen erhöhen. Königsberg, Pr., den 25. März 1935. Cstyreußische General⸗Landschafts⸗Direktion. Lechler.

7. Altien⸗ gesellschaften.

Portland⸗Zementwer ke Tyckerhoff⸗Wicking A. ⸗G.

Wir laden hiermit unsere Attionäre

zu der am Mittwoch, den 17. April

1935, vormittags 11 Uhr, in Mainz

im Kasino „Hof zum Gutenberg“, Große

Bleiche 29, stattfindenden ordentlichen

Generalversammlung ein.

. Tagesordnung:

1. Vorlage der Geschäftsberichte für die Geschäftsjahre 1932, 1933 und 19834 nebst Bericht des Vorstands über die Notwendigkeit einer Kapi⸗ talhe rabsetzu ng in erleichterter Form auf den 31. 12. 1935.

Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf den 31. 18. I935.

Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichts rat für das Jahr 192.

Beschlußfassung über die Herab⸗

setzung des Grundkapitals in er⸗ leichterter Form, und zwar im Ver⸗ hältnis 5: 3 von RM 2A QO G ο , - auf RM 16200 009, —. Die Kapi⸗ talherabsetzung soll zur Deckung des Verlustes und zur Bildung eines gesetzlichen Reservefonds er⸗ folgen. Ermächtigung des Vorstands, im Einvernehmen mit dem Aussichts⸗ rat die zur Durchführung der Kapitalherabsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Beschlußfassung über die Einräu⸗ mung des Rechtes an die Attio⸗ näre, bis zum Ablauf der bei der Durchführung der Kapitalherab⸗ setzung zu bestimmenden Umtausch⸗ frist an Stelle von je fünf neuen Aktien zum Nennbetrage von RM 2, eine Aktie im Nenn⸗ betrage von RM 100, und an Stelle von je 10 neuen Aktien im Nennbetrage von RM 100, eine Aktie im Nennbetrage von Reichs⸗ mark 1990, zu verlangen.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung der aus der Sanierung ge⸗ wonnenen Beträge

; e, ,, des Grundkapi⸗ als:

a) sofortige Erhöhung durch Aus⸗ abe von RM 3 30 000, auf den Inhaber lautenden Stammaktien im ̃ von je RM 100, unter usschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Attionäre. , Aktien werden von Gläubigern der Gesellschaft zu Pari unter Verrech⸗ nung eines entsprechenden Teiles ihrer Forderungen übernommen.

rag in Höhe eines seinen

auf Grund von Auslosungen im e

General⸗Landschafts⸗Direktion.

ö Werden Pfandbriefe nicht bis zum 20. Juni 1935 eingereicht, so kann die Ostpreußische Landschaft die Barbeträge

von auf den Inhaber lautenden Stammaktien unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktio⸗ näre. Ermächtigung des Aufsichts⸗ rats zur Begehung dieser Aktien mit der Maßgabe, daß diese Kapi⸗ talerhöhung innerhalb von . Jahren seit dem Tage der Gene— ralversammlung durchgeführt sein muß.

Genehmigung der Bilanz und Ge⸗— winn⸗ und Verlustrechnung auf den 31. 12. 1933 unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu 4, 65 und 7a

Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat für das Geschäftsjahr 19633.

„Satzungsänderungen:

a) Ermächtigung des Aufsichts⸗ rats, den 5 4 des Gesellschaftsver⸗ trags, betr., die Höhe und Stücke⸗ lung des Grundkapitals, unter Be⸗ rücksichtigung der Beschlüsse zu 4, 5 und 7a neu zu fassen.

b) Aenderung der 55 19 bis 13, betreffend die Rechtaverhältnisse des Vorstands, und der s§5 15 bis 18, betreffend den Aussichtsrat.

c) Aenderung des 5 20, betreffend das Stimmrecht der Aktien.

Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf den 31. 12. 19334 unter Berück⸗ sichtigung der Beschlüsse zu 4 bis 7a und Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung des Reingewinns.

Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat für das Geschäftsjahr 1934.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl des Bilanzprüfers

Aktionäre, die an der Generalver⸗

sammlung teilnehmen wollen, haben die

Aktien spätestens am Samstag, den

13. April 1935, an un serer Saupt⸗

kasse in Amöneburg eder an den nach⸗

genannten Stellen mit einem doppelten,

nach Nummern geordneten Verzeichnis,

wovon eines als Legitimation zurück⸗

gegeben wird, zu hinterlegen, und zwar

außer bei den Giroeffektenbanken

bei der Tresdner Bank in Berlin, Bielefeld, Bremen (Bremer Bank), Düsseldorf, Duisburg., Essen, Hannover, Köln, Mainz, Münfter, Osnabrück, Wies⸗ ba den,

bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft in Berlin,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank A.⸗G. in Berlin, Biele⸗ sjeld, Bremen, Düffeldorf, Duis⸗ burg, Essen, Hamm, Hannover, Köln, Mainz, Münster, Osna⸗ brück,

bei der Teutschen Bank und Dis⸗ conio⸗-Gesellschaft in Berlin, Ahlen, Bielefeld, Bremen, Tüßeldorf, Duisburg, Essen, Hamm, Hannover, Köln, Mainz, Veünster, Csnabrück,

bei der Norddeutschen Kreditbank⸗ Aktie ngesellschaft, Sremen,

bei dem Bankhaus A. Spiegelberg, Hannover,

bei dem Beckumer Spar⸗ und Dar⸗ lehns⸗Kafsen⸗Verzin e. G. m. b. H., Beckum.

Mainz⸗Amöneburg, im März 1935.

Der Vorstand.

12.

1 1

790249

Herr Handelsgerichts rat a. D. Henry Heine, Berlin, ist infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft au? geschieden.

Alrowa Teutsche Strickerei A.⸗G., Lichten ftein⸗Callnberg (Sa.).

7918 Bekanntmachung. Rheinische Stahlwerke, Essen. Kündigung der 71, jetzt 6 igen hyvothekarischen Obligationsanleihe

von 1925.

Auf Grund des 5 7 der Anleihe⸗ bedingungen unserer 7M, jetzt 6 wigen hypothekarischen Anleihe von 125 spre⸗ chen wir hiermit die Gesamtkündigung dieser Anleihe zum 1. Juli 19335 aus. Von diesem Tage an erfolgt die Ein- lösung der Obligationen gegen Einrei⸗ chung der Stücke nebst Zinzerneuerungs⸗ schein zum Kurse von 192 * zuzüglich der fälligen Zinsen bei den betannten Zahlstellen. Die weitere Verzinsung der Anleihe hört mit dem genannten Tage auf.

Für Teilschuldverschreibungen, die nicht innerhalb eines Jahres von der Fälligkeit an gerechnet, zur Einlösung vorgelegt sind, werden die Kapital⸗ beträge auf Gefahr und Kosten der Gläubiger der betreffenden Teilschuld⸗ verschreibungen bei der zuständigen Be⸗ hörde oder einer sonstigen zur Anlegung von Mündelgeldern geeigneten Stelle hinterlegt. Die Berechtigten verlieren damit jeden Anspruch aus den gekün⸗ digten Teilschuldverschreibungen gegen die Schuldnerin und können sich wegen ihrer Ansprüche nur an die hinterlegte Summe halten. Die se verfällt 10 Jahre nach der Hinterlegung mit den etwa aufgelaufenen Zinsen zugunsten der Schuldnerin, sosern begründete An⸗ sprüche auf die hinterlegten Beträge nicht geltend gemacht worden sind ffen, den 3. März 1935.

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Nhein ische Stahl werke.

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