1935 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Apr 1935 18:00:01 GMT) scan diff

] Bekanntmachung,

taats anz

90

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1.90 c , ö 26 rer,. für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 48, Wil bel mstraße elne . *. einzelne Beilagen 10 Me. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betra

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ei. GA. A

orte

4 Mr. 77 ö Reichsbankgirokonto Juhalt des amtlichen Teiles. . Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssãtze für die Umsätze im Monat März 1935.

*

auf Reichsmark.

Betanntmachung über den Lendaner Soldpreis,

Durchführungs verordnung über die Einfuhr von Waren aus Frankreich. Vom 23. März 1935. ö 4 Bekanntmachung des Reicht⸗ und Preußischen Ministers des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. Erlaß über die Zulassung der Schaf⸗ und Ziegenfelle ver⸗

arbeitenden Betriebe der Ledererzeugungsindustrie zur ver⸗

stärkten Kurzarbeiterunterstützung. BVPerordnung über Landungsplätze im amis Karlsruhe.

Bezirk des Landesfinanz⸗

dug X

nken in Merseburg, be⸗

anntmachung des Regierun as werten zugunsten des

treffend die Einziehung vor Landes Preußen.

Der Präsident des Landesfinanzamts München, Ge⸗ imer Regierungsrat Mirre, ist zum Präsidenten des Neichsfinanzhofs in München ernannt worden.

ö

; Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungs sätze auf Reichsmark r die Umsätze im Monat März 1935 werden auf rund von 85 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 6. Oktober 1934 (Reichsgejetzbl. ] S. 947) in Verbindung

mit 5 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗

steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 947)

wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr.

———

Einheit

Staat

1 Pfund 100 Papierpesos 100 Belga 100 Milreis 100 Lewa 1Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark 100 Franes 100 Drachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat 100 Litas 500 Franes 100 Kronen 100 Schilling 100 Zloty 100 Eskudos 100 Lei. 100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 109 Kronen 1ẽPfund 100 Pengö Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika ;

Die Festsetzung der Umrechnungssatze für die nicht in ö . auländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am Berlin, 1. April 1935. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Schlüter.

Aegypten Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Canada Dãänemark Danzig Estland Finnland , riechenland Großbritannien olland Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen DOesterreich Polen . umänien Schweden Schweiz Spanien Tschechoslowakei Türkei Ungarn

O G0 M O , , de -=

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: Eo Bergmann Id

Berlin, Montag, den i. April, ahends

! Mengen Einfuhrbewilligungen zu erteilen. ö Ferner wird die Reichsstelle für Tiere und tierische . ö

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 8 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Soldmarh lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569.

Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. April 1935 für eine Unze Feingold .?. . in deutfche Währung nach dem Berliner Mittel:

kurs für ein englisches Pfund vom 1. April 1935 mit RM 11,94 ungerechnet . = R 86,9879, 6 ein Gramm Feingold demnach... P. e H 2135, deutsche Währung umgerechnet.... R 279672.

Berlin, den 1. April 1935. ;

Statistische Abteilung der Reichsbank. De. Döring.

1165 sh sz 4.

Durchführungs verordnung über die Einfuhr von Waren aus Frankreich Vom 23. März 1935.

Auf Grund der S8 3, 5 der Verordnung über die Einfuhr von Waren aus Frankreich vom 12. Januar 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 26) wird verordnet:

1 . Der Reichskommissar für Aus⸗ und n e n n Ab⸗ wicklungsstelle, wird ermächtigt, im zweiten Vierteljahr 1935 für die in der Anlage aufgeführten Waren bis zu den angegebenen

.

nisse, Berlin W 8, Kochstt. 65,

nich tigt. , ,.

8 1115665 r Wäre. er r hr ir. , de, r, nchen arenverzeichnisses Därme,

Magen von Vieh, nicht zum Genuß; tierische Blasen laußer Hausenblase) bis zu einer Menge von 2663 dz Einfuhrbewilliga ngen zu erteilen.

Auf die angegebenen Mengen sind diejenigen Warenmengen anzurechnen, um welche die durch die Durchführungsverordnung über die Einfuhr von Waren aus Frankreich vom 12. Januar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 15. Januar 1934) und die später erlassenen Durch⸗ führungsverordnungen für die Zeit vom 1. Januar 1934 bis zum 31. März 1935 festgesetzten Einfuhrhöchstmengen durch Anrechnung der in ' 1 Abs. ? der Durchführungsverordnung vom 12. Januar 1954 bezeichneten Einfuhr überschtitten worden nd!

§5 2.

Unter dem französischen Zollgebiet im Sinne der Verordnung über die Einfuhr von Waren aus Frankreich vom 12. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 26) ist Frankreich einschließlich Rorsitas und des Fürstentums Monako zu verstehen.

8 3. Diese Verordnung tritt mit ihter Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. März 1935.

Der Reichswirtschaftsminister. J V; PRoss e. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Walter.

Einfuhrhöchst⸗ menge für das 2. Vierteljahr ; 1935

Einfuhr⸗Nr. des Stat. Warenver⸗

Bezeichnung der Waren zeichnisses .

A. Für die Einfuhr aus dem französischen Zollgebiet.

Champignons, einfach zubereitet .. Frische Blumen (Schnittblumen), Blüten, Blütenblätter, Knospen zu Binde⸗ oder Zierzwecken Wein zur Herstellung von Weinbrand unter Zollsicherungs .. Anderer Wein . Stiller Wein und frischer Most in anderen Behältnissen Schiefer: rohe Blöcke, rohe Platten, roher Tafelschiefer, Dachschiefer Blauholzauszüge; Gelb⸗, Rotholzaus⸗ züge, Auszüge aus anderen pflanz— lichen Farbstoffen.. Terpineol, Vanillin, Anethol und ähnliche zur Bereitung von Riech⸗ mitteln dienende künstliche Riech⸗ 1 Wohlriechende Fette, Salben, Po⸗ maden, Oele (fette und mineralische) Kölnisches Wasser, andere äther⸗ oder weingeisthaltige Riech⸗ und Schön⸗ heits mittel; wohlriechende Auszüge und Wässer; wohlriechender Essig; äther⸗ oder weingeisthaltige Kopf⸗= Mund⸗, Zahnwässer ....

12 V *

5 * . 61 J

Pofticheckkonto: Berlin

Ein fuhr⸗Nr. des Stat. Warenver⸗

Bezeichnung der Waren

Wm

nfuhrhoch menge für das 2. Vierteljahr

1935 2

zeichnisses

357 358

361 375 asb 384 a / o

398 a 2 398 b 1 398 a 1 398 b 2 398 0

398 d 398 e

Wässer, wohlriechende, nicht äther⸗ oder

weingeisthaltig

Puder, Schminken, Zahnpulver, wohl⸗ riechend; Zahnseife u. a. n. g. Riech⸗ und Schönheitsmittell...

Thomasphosphatmehl .. Leim (außer Eiweißleim); Gelatine Eichen⸗‚ Fichten⸗, Kastanienholzauszug; Guebrachoholzauszug; Sumachaus⸗ zug, tein; künstliche Gerbstoffe; andere Gerbstoffauszüge Florettseidengespinste, ungefärbt: ein⸗ fach: aus künstlicher Seide. Florettseidengespinste, ungefärbt: mehr fuch: aus natürlicher Seide Florettseidengespinste, ungefärbt: ein⸗ fach: aus natürlicher Seide.. Florettseidengespinste, ungefärbt: mehrfach: aus künstlicher Seide. Florettseidengespinste, gefärbt (auch weiß gefärbt) Seidenstreichgarn (Boutettegarn) .. Florett seidengespinste in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Ge⸗ spinsten. Andete Gewebe (als Bänder): (40ß6 dsi) Krepp (soweit nicht 408 ach: ganz aus künstlicher Seide ö Anderer Andete Geweb Krepp: in Kette oder Schuß ganz aus klnstlicher Seide Andere Gewebe als Krepp: ganz aus künstlicher Seide Andere Gewebe als Krepp: in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide (405 m in) Krepp (soweit nicht 408 et): aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, jedoch ohne natürliche Seide 123 1 6 1 12 1 2 1 2 8 12 2. 2 anderer Andere Gewebe als Krepp: aus künst⸗ licher Seide und anderen Spinn⸗ stoffen, jedoch ohne natürliche Seide Andere Gewebe als Krepp: andere . Tüll aus Seide . Beuteltuch aus Seide (Müllergaze) (408 asfJ Undichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp ssoweit nicht 405 d /f oder 405 min], Flor u. dergl.), mit Ausnahme von Tüll, Beuteltuch, Spitzenstoffen u. Spitzen: (408 a/d) ganz aus Seide: ganz aus künstlicher Seide in Kette oder Schuß ganz aus künst⸗ licher Seide andere: im Gewicht von mehr als 20 g auf 1 4m —: im Gewicht von 20 g oder weniger auf 1 4m (408 et) teilweise aus Seide: aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, jedoch ohne natürliche Seihe —: andere. J Spitzenstoffe und Spitzen aus Seide: gewebte Wolle, gekrempelt oder gekämmt (Kammzug) Mohär⸗, Kaschmir⸗ Kamelhaargarn:

roh, eindrähtig: Mohärgarn, Kaschmir⸗ garn 1 12 2

9 0 0 2

Alpaka⸗ und

—: Alpaka⸗, Kamelhaargarn.⸗.

roh⸗, zwei⸗ oder mehrdrähtig: Mohär⸗ garn, Kaschmirgarnn—..

—: Alpaka⸗, Kamelhaargarn .

Hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 em Länge, roh (422/5) Garn aus Wolle oder an⸗ deren Tierhaaren usw. nicht unter 417121 fallend:

Kammgarn, roh: eindrähtig. ...

: zweidrähtigg

: drei⸗ oder mehrdrähtig ...

Kammgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt: eindrähtig

: zweidrähtig

: drei⸗ oder mehrdrähtig——

Streichgarn, roh; auch eindrähtiges gefärbtes Grisaillegarn

w 26

*

23

62

267.218 360