Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 2. April 1935. S. 2
—
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschrift der 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.
§ 6.
Diese Anordnung tritt am 1. April 1935 in Kraft.
Berlin, den 2. April 1935.
Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung.
8 Rietdo vf.
Bekanntmachung.
Auf Grund der zweiten Verordnung des Herrn Reichs⸗ verkehrsministers vom 21. Juni 1933, zur Durchführung des Gesetzes vom 16. Juni 1933 zur Bekämpfung der Notlage der Vinnenschiffahrt (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 143.33) hat die Fachabteilung V des Frachtenansschusses Berlin in der Sitzung vom 4. Februar 1935 beschlossen:
1. Der Beschluß des Frachtenausschusses vom 11. August 1932, bestätigt am 13. August 1932, über Mindestfrachten für Normalgüter
Schwergüter), ausgenommen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kohlen, Brennstoffe, Baumaterialien und Erden, wird wie folgt abgeändert und ergänzt: Unter Ziffer 2 wird der hinter der Abnahmestaffel stehende Satz:
„Für Kabel auf Trommeln wird ein Zuschlag von 4 Pfg. per
100 kg besonders erhoben“ wie folgt ergänzt: . „Diesen Zuschlag erhält auch der Schiffer auf seine Anteilfracht. Für „eingeschossene Kabel“ wird ein Zuschlag von 6 Rpfg. je 100 kg festgesetzt. Diesen Zuschlag erhält ebenfalls der Schiffer auf seine Anteilsracht ungekürzt.“
Die unter Ziffer 3 festgesetzten Frachten werden aufgehoben.
An deren Stelle treten folgende Frachten: Ab Schiff Ladestelle Berlin⸗-oberhalb bis Ankunftsschiff Empfangsstation: Schiffer⸗ Gesamt⸗Wasserfracht für Güter anteil⸗ der Klassen: fracht ITV V J 38 Maltsch ' Steinau Glogau Tschicherzig .. nn, ,, , Fürstenberg (Oder) Frankfurt (Oder). Cüstrin ande dene, dazu kommen als Mengenzuschläge: unter 200— 150 t —= 1 Rpfg. je 100 kg, unter 150 — 190 t — 2 Rpfg. je 100 kg, unter 150 — 50 t — 4 Rpfg. je 100 kg.
Abnahme⸗ und Mengenzuschläge auf obige Frachtsätze ab Berlin⸗
oberhalb ohne Mengenzuschlag bei Abnahmen von 200t unter unter unter
und 200 t 1650 t 100 t mehr bis 159 6 bis 100 t bis 50 t
Station
— von Berlin- unterhalb eünschl. oberhalb Plötzensee und Charlottenburg....
Berlin- unterhalb, Charlotten⸗ burg, einschl. Spandau und Gartenfeld
Tegel
Hennigsdorf
Oranienburg ⸗
Teltowkanal zuzüglich Teltowkanalkosten. Alles Rpfg. je 100 kg.
Die Frachtsätze gelten bis zu einer amtlichen Tauchtiefe von
120 em. Bei geringerer Tauchtiefe werden als weitere Zuschläge fest⸗
gesetzt:
3 4
unter 120 em bis 110 em Tauchtiefe — 1099, unter 110 em bis 100 em Tauchtiefe — 2099, usw., für je 19 em weniger Tauchtiefe — 1099 Zuschlag mehr.
Staatliche Ufergelder hat der Schiffer selbst zu zahlen.
Für Kernschrot werden folgende Frachten festgesetzt: ab Schiff Ladestelle in Groß⸗Berlin einschl. Hennigsdorf
bis Ankunftsschiff Empfangsstation. Für 100 kg. Schifferanteilfracht: Oppeln 4 Rpfg. 42 Rpfg. Cosel 4 Rpfg. 44 Rpfg.
Diese Sätze verstehen sich für mindestens 1650 t einschl. aller Zuschläge, auch Kleinwasser und bis zu einer amtlichen Tauchtiefe von nicht weniger als 1 m.
Entstehende Ufer⸗ und Hafengelder sind vom Verlader zu bezahlen oder zu erstatten.
2. Der Beschluß vom 31. Mai 1934,12. Juni 1934 über Mindest⸗ frachten für Bleche und Blöcke von Brandenburg nach Hennigsdorf und umgekehrt, veröffentlicht im Reichs und Staatsanzeiger Nr. 140 vom 19. 6. 1934, wird wie folgt abgeändert:
Der 4. Absatz des Beschlusses,
„.. Zur Verrechnung entsprechend der Staffel kommt die Hälfte der Summe beider Ladungen der Hin⸗ und Rückfahrt“
wird durch nachfolgenden Satz ergänzt:
„Uebersteigt die berechnete Fracht die Gesamtfracht der Grund⸗ menge der nachfolgenden Staffel, so ist letztere zur Abrechnung zu bringen.“ ;
Die Beschlüsse treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft.
3. Die Beschlüsse sind von mir bestätigt.
Berlin, den 28. März 1935.
Der Oberpräsident . der Provinz Brandenburg — Wasserbaudirektion Kurmark. FJ. A.: von Both.
Station: Gesamtwasserfracht:
Beschluß des Frachtenausschusses Dresden. Für
festgelegt. ab frei Elbeschiff Riesa bis frei Elbeschiff Hamburg Hertunft Ho henbocka 25 Pfg. für 100 kg
Kundenfracht . Anteilfracht 23 Pfg. für 100 kg Hertunft Schwarzbach b. Ruhland
Lundenfracht .. .. 26 Pfg. für 100 kg
am Dresdner Pegel. stande:
worden.
Reichsgesetzblatts, Teil JI, enthält:
27. März 1935.
Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
und 18. März 1933 (Enteignungen auf dem Gebiete des Städte⸗
Glassand zur nachweisbaren Verschiffung nach außerdeutschen Ländern mit Ausnahme von Dänemark, Nor— wegen, Schweden, Finnland, Lettland, Estland und Litauen in Posten von mindestens 150 t werden mit Wirkung vom 1. März bis 31. Dezember d. J. folgende Mindestentgelte
Diese Frachten gelten bis zu einem Wasserstande von — 180 em Kleinwasserzuschläge bei niedrigerem Wasser⸗
von —181 bis — 190 em Dr. P. 2 Pfg. für 1060 kg
von — 191 bis —200 em Dr. P. 4 Pfg. für 100 Kg
von —?0l bis — 210 em Dr. P. 6 Pfg. für 100 kg
von — 211 bis — 20 em Dr. P. 9 Pfg. für 100 kg
von — 221 bis — 230 em Dr. P. 12 Pfg. für 100 kg
von — 231 und — niedriger 16 Pfg. für 100 kg. Vorstehender Beschluß ist von der Aussichtsbehörde bestätigt
Dresden, am 29. März 1935. Frachtenausschuß Dresden. Unterschrift.)
Bekanntmachung. Die am 29. März 1935 ausgegebene Nummer 35 des
Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes, vom
Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: (45 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (,0s RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 29. März 1935. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Bekanntmachung. Die am 29. März 1935 ausgegebene Nummer 36 des
Gesetz über den Polizeikostenbeitrag der Gemeinden zu den Kosten der staatlichen Polizei, vom 29. März 1935; Gesetz zur Aenderung der Notverordnungen vom 5. Juni 1931
baues), vom 29. März 1935; . ö Gesetz zur Aenderung des Gerichtskostengesetzes, vom 29. März
1986
Drittes Gesetz zur Aenderung des Gemeindeumschuldungs⸗
gesetzes, vom 29. März 1935. Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: , i5 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: (, 64 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 29. März 1935. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Bekanntmachung. Die am 29. März 1935 ausgegebene Nummer 17 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch⸗
rumänischen Niederlassungs⸗, Handels- und Schiffahrtsvertrags, vom 26. März 1935.
Aus der Verwaltung.
Eingliederung des Feldjäͤgerkorps in die
preußische Schutzpolizei.
Nach Durchführung des Berufsbeamtengesetzes und nach organisatorischen Aenderungen in der Polizei werden Fehlstellen in der Schutzpolizei durch das Feldjägerkorps aufgefüllt. Zu diesem Zwecke hat der Reichs- und Preußische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Stellvertreter des Führers und dem Chef des Stabes der S4. das bisherige Feldjägerkorps unter dem 1. April 1935 in die preußische Schutzpolizei eingegliedert. Dadurch wird die Schutz— polizei weiterhin durch alte Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung aufgefüllt. .
Mit der Eingliederung des Feldjägerkorps in die Schutz⸗ polizei entfallen die besonderen Aufgaben Einschreiten gegen An⸗ gehörige der Bewegung usw.), die das Feldjägerkorps bisher im Rahmen der nationalsozialistischen Partei und ihrer Gliederungen zu erfüllen hatte. Vielmehr werden diese Aufgaben nunmehr von der gesamten Polizei wahrgenommen.
Das Feldjägerkorps ist jetzt ein Bestandteil der Schutzpolizei und hat auch ihre Aufgaben mit zu erfüllen. Die Feldjägerbereit⸗ schaften werden im besonderen nach Art der Schutzpolizeibereit⸗ schaften bei Bezirkswachen, Unfallkommandos usw. verwendet. Weiter ist in der Hauptsache der Einsatz der Feldjägerbereit⸗ schaften in der motorisierten Straßenpolizei vorgesehen. Das Feldjägerkorps hat seit seiner Aufstellung der Partei und dem Staat große Dienste geleistet. In Anerkennung dieser Verdienste bleiben die Feldjägerbereitschaften auch im Rahmen der Schutz⸗ polizei bestehen. Sie behalten ihre bisherige bekannte, bewährte und schmucke Uniform, und tragen als Angehörige der Polizei nunmehr die Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei. Die Führer des Feldjägerkorps werden in Offiziersstellen und die Feldjäger in Wachtmeisterstellen überführt.
Die Beauftragten der NSDAP. für die Gemeinden.
Die deutsche Gemeindeordnung sieht die Bestellung von Be⸗ auftragten der NSDAP. zur Mitwirkung bei bestimmten Auf—
gaben der Gemeinde vor,. 5 118 bestimmt, daß die Frage, wer Beauftragter der NSDAP im Sinne des Gesetzes ist, durch den Stellvertreter des Führers geregelt wird. Eine entsprechende Ausführungsverordnung des Stellvertreters des Führers ist. jetzt ergangen. Danach behält sich für die Stadt München der Führer und Reichskanzler die Aufgaben des Beauftragten der NSDAP. selbst vor. Im übrigen bestimmt die Verordnung, daß der Gau⸗ leiter zum Beauftragten der NSDAP. für kreisangehörige Ge⸗ meinden den Kreisleiter ernennt, für Stadtkreise ebenfalls den Kreisleiter oder einen der Kreisleiter, falls mehrere Parteikreise in einem Stadtkreis vorhanden sind. Wenn ein Kreislejter hauptamtlicher Beamter oder Angestellter oder Arbeiter einer Ge⸗ meinde oder einer Aufsichtsbehörde im Sinne der dentschen Ge⸗ meindeordnung über eine Gemeinde ist, für die er als Beauftrag⸗ ter zu erkennen wäre, so ernennt der Gauleiter an seiner Stelle den Gauinspektor (Gaubeauftragter) zum Beauftragten für diese Gemeinde. Die Kreisleiter haben Ehrenämter in den Gemein⸗ den, für die sie als Beauftragter ernannt werden, spätestens mit dem Zeitpunkt ihrer Ernennung zur Verfüf 7 zu stellen. Der Gauleiter kann den Beauftragten der NSDAP. mit bindenden Anweisungen für die Erledigun ,. Geschäftsaufgaben ver⸗ sehen. Er kann auch im Einzelfalle selbst an Stelle des Beauf⸗ tragten dessen Geschäfte wahrnehmen. Die Verordnung tritt am 1. April in Kraft. Die Beauftragten sollen sofort ernannt
Anteilfracht .... 24 Pfg. für 100 kg.
werden.
ng 3M Bogen. Verkaufspreis; 9, 9 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: O98 RM ü für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 29. März 1935.
Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nr. 13 des Reichsministerialblatts vom 29. März 1935 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 46, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.
Inhalt: Verordnung über Aenderung der Ausführungs- bestimmungen zum Branntweinmonopolgesetz.
Vertkehrswesen.
Einftellung des Postanweisungs⸗ ufw. Verkehrs nach Luxemburg.
Der Postanweisungs⸗,, Nachnahme- und Postauftragsverkehr
sowie Postüberweisungsverkehr aus Deutschland nach Luxemburg ist mit sofortiger Wirkung eingestellt worden.
—
CLebhaftes Auslandsinteresse für die neuen Oftasien⸗Schnelldampfer.
Seit längerem macht sich in Ostasien und in anderen Gebieten des überseeischen Auslandes ein außerordentlich starkes Interesse für die neuen Ostasien⸗Schnelldampfer „Scharnhorst“ und „Pot⸗ dam“ und „Gneisenau“ bemerkbar. Obwohl sich zur Zeit die genannten Schiffe auf deutschen Werften noch im Bau befinden, ist doch schon Dampfer „Scharnhorst“ für die erste Heimreise von
stasien nach Europa in beiden Klassen (1. und Touristenklasse) Lollkommen ausverkauft. Der Norddeutsche Lloyd, unter dessen Flagge der neue Ostasien-Schnelldienst betrieben wird, sieht in dieser Tatsache ein gutes Zeichen für weitere erfolgreiche Fahrten der neuen Schiffe. Dampfer „Scharnhorst“ tritt seine erste Aus—⸗ landsreise am 10. Mai von Bremen aus an.
The Baltie and International Maritime Conference. Kopenhagen, 1. April. In Kopenhagen, als dem Hauptsitz der Baltic and , Maritime Conference, hat Ende ver⸗ angener Woche eine Tagung des Exekutivkomitees stattgefunden. 6. nahmen eine Reihe von Schiffsreedern aus verschiedenen ändern mit dem Präsidenten der Konferenz Russel Cairns an der Spitze teil. Deutschland war durch die Schiffsreeder V. Adler, Bremen, und H. Böge, Hamburg, vertreten. Behandelt wurden der Jahresbericht, der Voranschlag sowie verschiedene brennende Fragen auf dem Gebiet der Schiffahrt.
m 2 2 ᷣ᷑ ee e 2 2 2 Q 20 0ᷣòᷣ¶ 0.20 2 2 2 Q —
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Mittwoch, den 3. April. . ng Rigoletto. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: r.
Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Seribe. Beginn: 20 Uhr.
Aus den Staattichen Museen.
Vorträge und Führungen.
In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, den 7. April. 11—12 Uhr im Alten Museum. Der menschliche Körper in der griechischen Plastik. Strenger. 10—11 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abt. Meisterwerke der ägyptischen Plastik. Dr. Zippert.
10,30 - 141,B30 Uhr im Deutschen Museum. Hans Multscher und
Konrad Witz. Dr. Härtzsch. 11—12 Uhr in der Islamischen Abteilung. Die Mschatta. Dr. Erdmann.
Dienstag, den 9. April 11—12 Uhr im Alten Museum. Die Farbe in der antiken Kunst. I: Farbige Architektur. Lange. . 11—12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum. Frühchristliche Kunst. Dr. Deichmann.
Mittwoch, den 10. April.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett. Die Ent— wicklung der graphischen Künste. J. Der Holzschnitt. Direk⸗ tor Winkler.
12—13 Uhr im Deutschen Museum. Nürnberger Kunst. Dr. Härtzsch.
Fassade von
Donnerstag, den 11. April. 11—12 Uhr im Zeughaus. Deutsche Renaissance. deutsche Landsknecht. Dr. Lauts. Freitag, den 12. April. 20,30 Uhr im Schloßmuseum. Die Festräume des Schloßmuseums (bei Beleuchtung). Prof. Klar. Sonnabend, den 13. April.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt, Abt, Rundgang: Das Tier in der Kunst. J. Aegypten (Querführung).
12—13 Uhr in der Islamischen Abt. Rundgang durch die Samm⸗ lung.
VII. Der
—
Von der Preußischen Akademie der Künste.
Die mit der Preußischen Akademie der Künste verbundenen drei Meisterschulen für musikalische Komposition haben die Be⸗ stimmung, den in sie aufgenommenen Schülern Gelegenheit zur weiteren künstlerischen Ausbildung unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben. Die drei Meisterschulen werden ge⸗ leitet von Professor Dr. h. c. Georg Schumann, Professor Dr. h. 0. Paul Graener und Professor Max Trapp. Die Aufnahmen für das Sommersemester 1935 finden jetzt statt, und zwar unmittelbar durch die Meister. Auskunft über die Meisterschulen erteilt das Büro der Preußischen Akademie der Künste, Berlin WS, Pariser
Platz 4.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 2. April 19235. S. 3
Sand eis rei.
Arbeitstagung der Reichs gruppe Handel in Saarbrücken.
Die . Handel veranstaltete am Sonntag in Saar⸗ brücken ihre erste Reichsarbeitstagung, zu der zahlreiche führende Persönlichkeiten des deutschen Groß⸗ und Einzelhandels erschienen waren. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Dr. Hayler, eröffnete die Tagung mit einem Dank des gesamten deutschen Handels an das Saarvolk für seinen erfolgreichen Kampf um die Wiedereingliederung des Saarlandes. Oberbürgermeister Dr. Neikes, Saarbrücken verband die Grüße der Stadt mit einem kurzen Rückblick auf die Geschicke des Saarhandels.
Dann ergriff der Vorsitzende des Schutzvereins für Handel und Gewerbe im Saargebiet, Ernst Köhl, das Wort zu einem Referat über „Die Lage des Saarhandels“. Der Redner dankte namens der saarländischen Spitzenorganisation für die Verlegung der Tagung nach Saarbrücken, worin er einen erfreulichen Beweis kameradschaftlicher Hilfsbereitschaft erblicke. Auch die Saarländer wollten zu ihrem Teil dazu beitragen, daß die Wiedereingliederung des Saarlandes möglichst rasch und reibungslos vonstatten gehe. Sodann schilderte der Vortragende in kurzen Worten den Gaͤsten aus dem übrigen Reichsgebiet die Organisation des saarländischen Handels und ihre Tätigkeit in der Zeit der Fremdherrschaft. Bei der Eingliederung sei zweierlei zu berücksichtigen. Einmal er— scheine es richtiger, den Aufbau in enger Zusammenarbeit durch— zuführen, das heißt, nach Möglichkeit das Meldeverfahren zum Groß⸗ und Einzelhandel sowie für die übrigen Wirtschaftsgruppen und auch den Reichsnährstand gleichzeitig durchzuführen; zum anderen werde vor allem notwendig sein, die Entscheidung des Reichskommissars herbeizuführen, wann diese Arbeit beginnen soll. Schließlich äußerte der Redner den Wunsch einer baldigen Ent— scheidung über die Eingliederung der Handelsorganisation gebiets— mäßig, so wie es der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Saarheimat entspreche und wie es aus höheren Gesichtspunkten den zuständigen Stellen zweckmäßig erscheine. Unbedingt erforder⸗ lich sei die Beibehaltung der bisherigen Orgaͤnisationsform bis u dem Augenblick, an dem die Einfügung in die neue deutsche
flichtorganisation beendet sei. Die Führung der Reichsgruppe dürfe überzeugt sein, hier an der Saar bedingungslose und freu— dige Mitarbeit zu finden. Die Schule des letzten Jahres sei nicht umsonst gewesen. „Wenn wir es früher nie gewußt hätten, so haben wir es in diesem Jahre gelernt, daß eine gesunde Wirt⸗ schaftspolitik nur mit dem Volk, für das Volk und durch das Volk gemacht werden kann. Die wertvollste Lehre aber dieser Leidens— zeit ist die unzerstörbar gewordene Einsicht, daß die Wirtschaft und ihre Organisation nicht Selbstzweck sind, sondern daß sie den Lebensinteressen von Volk und Vaterland sich unterzuordnen haben. In Zukunft soll das Wort, das uns in den Entscheidungs— jahren des Saarkampfes geleitet hat, weiter Mahnung sein und Richtung geben: Alles für Deutschland.“
Nachdem Dr. Hayler weitestgehende ö der Wünsche des Saarhandels zugesagt hatte, behandekte der Leiter der Wirtschaftsgruppe Großhandel, Rumpf, Probleme des Großhandels in Auswirkung der Saarrückgliederung. Dr. Dehnel, stellvertretender Leiter der Reichsbetriebsgemein⸗
schaft Handel in der DAF. überbrachte die Grüße der Reichs—
betriebsgemeinschaft und forderte die Zusammenarbeit von Be⸗ i hen, und Gefolgschaft, die Volksgemeinschaft im Betrieb. Prof. Dr. Lüer sprach dann über die engeren Probleme,
die dem Handel und der Organisation naheliegen. Er stellte zunächst kurz die grundsätzliche Bedeutung des Handels in Staat und Wirtschaft heraus. Logisch ergebe sich die Notwendigkeit seiner straffen organisatorischen Erfassung und Gliederung, um ihn entsprechend seiner Bedeutung als Organ der Volksgemein— 6. nach den jeweiligen staatspolitischen Notwendigkeiten ein⸗ etzen zu können. Es sei erstaunlich, daß ein Fr , mz von dieser Bedeutung immer wieder in die Notwendigkeit ver— setzt werde, um seine Anerkennung und gerechte Bewertung als gleichberechtigtes notwendiges Glied der gesamten . zu kämpfen. Prof. Lüer wies dann auf die kulturelle Bedeutung des Handels auch für die Beziehungen der verschiedenen Völker hin. Der Handel hat hierbei für die Bildung einer Nachfrage i die überhaupt erst die Produktion großer Mengen in ohnender Weise ermöglicht. Auf der anderen Seite bildete der wagende Kaufmann die selbständige Handelstätigkeit als erstes Glied einer mit dem Verkehr rechnenden Wirtschaftverfassung aus. Er, fördert einerseits die arbeitsteilige Wirtschaft, schafft andererseits neue Verhältnisse und greift rationasisierend in die überkommenen Produktions- und Abfatzver ältnisse ein. Mit Recht dürfte man behaupten, daß die Geschichte des Handels im wesentlichen die Entwicklung der Wirtschaft chlechthin gewesen sei. Trotz Verdrängung des Handels aus be errschender Stellung durch die gewaltige Entwicklung der Technik im 19. . sei er heute noch überwiegender Filter im Strom der rzeug⸗ nisse der Produzenten wie auch im Strom der Käufer. Vom , Volkseinkommen 1933 mit 46,4 Milliarden Reichsmark wurden allein 45,7 , in Geschäften des Einzelhandels und im ambulanten Handel, rund 10 95 in Konditdreien, Bäckereien, Fleischereien, reichlich 38 * in Gasthäusern ausgegeben, also ins—⸗ ö über drei Fünftel des deutschen Volkseinkommens. Die msätze des Großhandels bewegen sich mit 27 bis 30 Milliarden
Reichsmark etwa auf gleicher Ebene. angesichts des Sorten⸗ lich höchst zweifelhafter vorwiegende Herstellune deckung notwendigen Waren ein. Er
existenzen im Großhandel, um dann inn usfuhrhandels
hinzuweisen. ochkundigen
ildung. Der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen War von gußen her bedrohen. Er sei bereit, i mit den übrigen Zweigen der Wirtschaf
esse der Nation von Nutzen sei.
verfolgt: 1. Dem nationalsozialistischen Staat
organisation ein
politik in der gesamten deutschen ermöglicht.
linien. Die wirtschaftlichen
die lebendige Fühlung mit der
ich nutzbar machen muß.
Der bisher oft betriebenen Inter bereitet werden. Die Grundsätze vor allem auch die Anwendun, Sicherung einer straffen 53
Die Vereinfachung des gesamten
samtwirtschaft und
wußt bleibt. Professor Lüer erläuterte sodann im
flussung der Verbrauchers Handel hoffe, wenn demnächst auch der gestaltung einbezogen werde, auf freudig arbeit. baues der gewerblichen Wirtschaft und
schloß Dr. Lüer seine Ausführungen.
n rgan zur Verfügun daß ihm die planvolle Durchführung
Wirtschaftslenkung die Möglichkeit, die Bestrebungen wirtschaftlichen Erzeugungsschlacht durch ö. fördern zi können.
Professor Dr. Lüer trat
und Mengenüberflusses volkswirtschaft⸗ und moralschädigender Waren für die der zur volkswirtschaftlichen Bedarfs⸗
streifte kurz die wehr⸗
politische ö einer möglichst großen Anzahl von Einzel—⸗ a
Hinblick auf die Außen⸗
. auf die Notwendigkeit eines selbständigen Ein- und ; Nur ein gesicherter Bestand an
eigenen Einfuhrfirmen ermögliche einen den deut— chen Interessen dienenden Einsatz der Na . Mitbestimmung der internationalen Markt- und Preis—⸗ andel verschließe sich nicht den Gefahren, die die
frage und einer maß⸗
en auf den Weltmärkten n enger Zusammenarbeit t Fragen zu besprechen,
die außerhalb seines engeren Tätigkeitsbereiches liegen und deren Lösung im gesamtpolitischen und gesamtwirtschaftlichen Inter⸗
C 2 * 2 Im- weiteren Verlauf seiner Ausführungen befaßte sich Pro— essor Lüer sodann mit der Organisation des Handels. ge
euorganisation der Wirtschaft werden
i der etwa folgende Ziele
soll in der Wirtschafts⸗
gestellt werden, einer Wirtschafts⸗ gewerblichen Wirtschaft
Die vom Nationglsozialismus bejahte Selbständigkeit und Selbstverantwyrtlichkeit des Unternehmers soll eingesetzt werden zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung im Rahmen der vom Staat gezogenen Grenzen und nach seinen Richt⸗
ͤ Selbstverwaltungsorgani⸗
sationen sollen der staatlichen Wirtschaftslenkung jederzeit
wirtschaftlichen Praxis
hörn deren Erfahrungen, Anregungen und Wünsche sie
essenpolitik soll ein Ende des Nationalsozialismus, des Führerprinzips zur chen Leitung sind auch
in der Wirtschaftsorganisation zur Geltung zu bringen.
Organisationswesens soll
den Leerlauf und die Doppelarbeit und damit unproduktiv aufgewandte Kosten vermeiden, die sachliche Arbeitsfähig⸗ keit und die Qualität der Leistungen zum Nutzen der Ge— lg jedes einzelnen Jedem Unternehmer soll eine verständnisvolle Beratung und Betreuung gesichert sein, die si antwortung gegenüber der Volksgemeinschaft
Betriebes steigern.
aber dabei 1 er Ver⸗ ets be⸗
,, mit der er land⸗ entsprechende Beein⸗ Der deutsche Saarhandel in die Neu⸗ e und bereitwillige Mit⸗
Mit einer ins einzelne gehenden Darstellung des Auf⸗
einer Treuerklärung zu
dem neuesten Erlaß des Führers und Reichskanzlers sowie einem begeistert aufgenommenen dreifachen Sieg Heil auf den Führer
Zu Beginn des Jahres ist zwischen Kontingentsabkommens von den lothring
wie bereits gemeldet, eine Verständigun, auch die Frage einer Beibehaltung von ringischen Restkontingenten zwischen der
Zukunft wieder eine begrenzte Menge vom Saargebiet nach Frankreich und von
En. abreißen und vor allem auch um
dabei an ein Kontingent von 50 050 t.
wenn es negativ ausfallen sollte, das
zösischen Eisenindustrie vereinbart worden, mit 18. Februar alle Eisenlieferungen der Saarwerke nach Frankreich und umgekehrt, die auf Grund des bisherigen deutsch⸗lothringischen
Deutsch⸗französische Verhandlungen um neue saarländisch⸗lothringische Gisentontingente.
der deutschen und fran— Wirkung vom
ischen Hüttenwerken nach
Deutschland ausgeführten Eisenlieferungen wegfallen zu lassen. Wie der DHD. erfährt, ist nun in Paris bei den Verhandlungen über die Quotenfrage aus Anlaß der Saarrückgliederung, in der,
g erzielt werden konnte, saarländischen und loth⸗ deutschen und französi⸗
schen Eisenindustrie erörtert worden. Es besteht die Absicht, in
von Sondererzeugnissen Lothringen nach Deutsch⸗
land gehen zu lassen, damit die alten Geschäftsbeziehungen nicht
die Lieferung besonderer
ualitäten, Profile und Abmessungen sicherzustellen. Man denkt
Es läßt sich jedoch noch
nicht übersehen, ob diese Absichten verwirklicht werden können— Da es sich dabei um eine rein deutsch⸗französische Angelegenheit handelt, wird von dem Ergebnis der weiteren Verhandlungen, auch
Fortbestehen der Inter⸗
nationalen Eisenverkaufsverbände in keiner Weise beeinflußt.
— —
Getreidepreise 9 an deutschen Großmärkten
in der Woche vom
25. bis 30. März 1935 für 1000 Kg in Reichsmark.
.
Marktorte Frachtlage)
Sommer⸗ ger ste als Braugerste notiert
übliche
Notierung?) ger
2 zei
Winter⸗
Industrie⸗
66 ger st e
lig
frei Marktort frei Marktort fiei Marktort rei Marktort rei Marktort Erzeugerstation Ertzeugerstation frei Marktort rei Marktort srei Marktort frei Marktort
Königsberg i. Pr. Han ng . ö. Breslau .. Gleiwitz ... Halle a. S. .. Mandeburg.. Uürnberg. .. Köln w Frankfurt a. M. Mannheim.. Karlsruhe ..
Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg: Roggen: La Plata S,, Rosass 64,0, Barusso 6,2, Hafer: La Plata 52,7; Gerste: La Plata 54,9. .
9 Die im März gültigen gesetzlichen Verkaufäpieise des Groß bom h. März 1935 veröffentlicht. — J Ausführliche Handelsbedingung — 9 Notierung vom 29. März. 9 Fein le. — h)
Vorlagen, sind Industriegerste.
Berlin, den 1. April 1935.
aus diesen Durchschnitte gebildet worden.
en vgl. in Nr hg vom 11. März 1935. —
* Statistisches Reichsamt.
187, 204.0 1940 15759 26235
190 15)
2000
50,6; Weizen: Manitoba 1 89,2, Manitoba
handels für Roggen, Weizen, Hafer und Futtergerste sind in Nr. hq
3) Wo mehrere Angaben Gute. — I) Winter⸗ und
Berliner Börse am 2. April. Nachlassendes Geschäft — Kulisse steht glatt.
Die gestrige starke Aufwärtsbewegung an der Berliner Börse hat nicht angehalten. Zwar zeigte sich von seiten der Privat⸗ kundschaft der Banken nöch Nachfrage. Aber einmal bewegte sich diese in weit engexen Grenzen als am Vortage, außerdem war bei einem Teil der Kulisse das Bestreben vorhanden, die erzielten Gewinne mitzunehmen. Darunter litten besonders die am Vor⸗ tage stärker angezogenen Werte. Sachliche Momente spielten für die Kursentwicklung dagegen keine Rolle. Die Tendenz war infolgedessen uneinheitlich, und nur in den Werten, die in erster Linie als Anlagepapiere in Betracht kommen, wurden neue Steigerungen erzielt. Das ruhige Geschäft blieb auch im Verlauf und größtenteils überwogen bis zum Schluß des Verkehrs jetzt kleine Abgaben.
Am Montanmarkt machten die durchschnittlichen Rückgänge etwa 1 * aus, etwas stärker gedrückt waren nur Hoesch (minus L549. Andererseits waren ,, , gefragt. Die Führung hatte hierbei Ilse splus 7, aber auch Bublag gewannen 2 und Niederlausitzer Kohlen 1595 „3. Unter den Kalipapieren gingen Aschersleben um 1 nach oben, Salzdetfurth um 1 96 nach unten. J. G. Farben bröckelten ab, Kokswerke verloren L, 76. Auch am Elektromarkt überwogen Rückgänge, und zwar stellten sich Siemens 1395 6, ebenso B. K. L. IV. 56, 21. E. G. und Gesfürel je 1 5. niedriger. Aceumulatoren splus 19) setzten da⸗ gegen ihre Aufwärtsbeivegung ebenso wie Schultheiß (plus 11) und Dessauer Gas (plus 1733) fort. Von der Kuliffe wurde Daimler abgegeben (minus 156), desgleichen Gebrüder Junghans (minus 1) und Feldmühle (minus ). .
Am Kassamarkt war die Kursgestaltung ebenfalls uneinheit⸗ lich, ebenso am Rentenmarkt. Hier . Altbesitz etwas stärkeres Interesse (plus „). Tagesgeld erfuhr eine weitere Erleichterung von 275 bis 873 35. Das Anlagegeschäft in Reichsschatzwechsel und Wechseln war wieder ziemlich lebhaft. Am internationalen Devisenmarkt zog das Pfund kräftig an und stellte sich in Terlin auf 12,0475 (11,94), auch der Dollar zog eine Kleinigkeit, und zwar auf 2,494 (2,493) RM an.
Wochenüberficht der Reichsbank vom 30. März 1935
(In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):
Aktiva. RM
1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet .
und zwar: Goldkassenbestand .... Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken 21 818 00
2. Bestand an deckungsfähigen Depisen ..... 8 9) Reichsschatzwechseln ..... b). sonstigen Wechseln und Schecks
deutschen Scheidemũnzen ...
S0 824 00 ( 229 060
RM 9 006 000
4250 000 ( 164 000) 7990000
(4 7750 000 3798 816 000 C 494 707 000 3. Sole
C 95 633 000 4151 000
C 10 858 000 66 027 000 8 929 000)
427 021000 ( 1 86 069 z29 hö? o ( 11609 boh os Oh ( 1565 6069
150 000 000 (unverändert)
71 265 000 (unverändert)
40 261 000 (unverändert) 359 658 000 ö (unverändert) 8. Betrag der umlaufenden Noten ..... 3 663 807 060 ( Ib 25 G6) 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichfeiten . 92 63 000 4 19 785 600
2 209 046 000 (4 20292000)
Ven den Abrechnungsstellen wurden im Monat März abgerechnet St. 3 551 320 RM 4980 000 000, die Giro⸗ umsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe St. 3 678611 RM 52 620 060 000.
0 Noten anderer Banken. ....
. Lombardforderungen ...... (darunter Darlehen auf Reichsschatz. (*
wechsel RM 43 000) 1 deckungsfähigen Wertpapieren ...
ö. sonstigen Wertpapieren.. .... sonstigen Mtlyen⸗⸗
assiva. 1. Grundkapital .. ee.
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds ... ......
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
sonstige Rücklagen... ....
Erläuterung: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 30. März 1935 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert- papieren um 5l3,2 Mill. auf 4629,5 Mill. RM erhöht. Im ein— zelnen haben die Bestände an Handelswechseln und -schecks um 491, Mill. auf 3789.8 Mill. RM, an Lombardforderungen um 8, 9 Mill. auf 6649 Mill. RM, an wer n e eln um 7,8 Mill. auf 80 Mill. KRM und an deckungsfähigen Wertpapieren um 1,8 Mill. auf 427.0 Mill. RM zugenommen. Die Bestände an sonstigen Wertpapieren blieben bei einer Zunahme um rund 41 000 RM mit 329,6 Mill. RM nahezu unverändert. An Reichs banknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 38438 Mill. RM in den Verkehr abgeflossen, und zwar hat der Umlauf an Reichs⸗
banknoten um 368,2 Mill. auf 3663,8 Mill. RM, derjenige an
Rentenbankscheinen um 16,5 Mill. auf 394,5 Pill. R erhöht. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 108,7 Mill. auf 1613, Mill. RM zu. Die Bestände der Reichsbank an Renten— bankscheinen haben 6 auf 14,4 Mill. RM, diejenigen an Scheide⸗ münzen unter Berücksichtigung von 19,2 Mill. RM neu ausge⸗ prägter und 61 Mill. RM wieder eingezogener auf 91,9 Mill. RM ermäßigt. Die fremden Gelder zeigen mit 21,5 Mill. RM eine Zunahme um 198 Mill. RM. ie Bestände an Gold und . Devisen w sich um rund 65 9000 RM auf rund S5, Mill. RM erhöht. Im einzelnen stellen sich die Goldbestände bei einer Zunahme um rund 229 00 RM auf rund 80,8 Mill. RM und die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Abnahme um rund 164 000 RM auf rund 4,3 Mill. RM. Von den Ab rechnungsstellen wurden im März 3531 320 Stück im Betrage von 4980 000 909 RM abgerechnet. Die Giroumsätze betrugen in Cinnahme und Ausgabe 3 678 611 Stück, was einem Betrag von b 620 000 000 RM entspricht.
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