Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S2 vom G. April 1935. S. 2
,
Anordnung über den Betrieb von Leihbüchereien in Warenhäusern. Auf Grund des 5 25 der ersten Verordnung zur Du rch⸗ führung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. 11. 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 797) ordne ich folgendes an: 1. Der Betrieb von Leihbüchereien in Warenhäusern, Kaushäusern und Einheitspreisgeschäften ist untersagt. 2. Bestehende Leihbüchereien in solchen Geschäften sind bis zum 1. Au gust 1935 aufzulösen. Berlin, den 25. März 1935. Der Präsident der Reichsschrifttums kammer. J. B: Dr. Wis mann.
Bekanntmachung.
betresfend Ungültigkeitserklärung von Sprengstofj⸗ erlaubnisscheinen. Die in der nachstehenden Zusammenstellung auf⸗ geführten Sprengstofferlaubnisscheine werden hiermit für ungültig erklärt.
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Aussteller Muster GR. = Gewerberat 2 — Name und Wohnort des Nr. , ne. Inhabers beamter des Scheines l 2 3 Adelfang, A., Maxsein .. A 59/34 GR. Limburg a. d. L. Berges, R., Dortmund.. B 12/24 BR. Dortmund Cierzigere, V., Süplingen .. C 17 GR. Magdeburg I Dahm, J., Fell b. Trier... B 12/34 BR. Koblenz Degenhardt, A., Bickenriede, A 60/34 GR. Halberstadt Dehmel, A., Essen⸗Rüttenscheid B 1/33 BR. Werden Ditzel, K., Hailer / Gelnhausen. B 23/33 GR. Hanau Dornuf, E., Münster (Oberl.
, 1 GR. Wetzlar Ehlert, L., Duisburg... A 9/34 GR. Duisburg Faust, W., Freirachdorf B 86/32 GR. Limburg a. d. L. Freund II, W., Schmitten / T. A 734 GR. Frankfurt a. M. Geßner, J., Holzhausen b. Gl. B 104/33 GR. Wetzlar Greven, H., Schloß Drachen⸗
burg b. Königswinter... B 13,32 GR. Siegburg Heidemann, W., Bochum q B 2/32 BR. Bochum
einz, H., Laubuseschba ö ,, GR. Wetzlar Holtmann, H., Ennigerloh. B 23/33 GR. Münster Hoppe, W., CastropRauxel'. B 1/632 BR. Herne Jödicke, E., Naumburg Krs.
Gan nnn, J BR. Waldenburg⸗
Nord Kiesewetter, O., Nelben. .. C 64 / 34 GR. Sangerhausen Dr. phil. Klüg, A., Hönningen
PR . . GR. Neuwied Kreye, F., Harsum ... B 181 GR. Hildesheim KGähhe ., re; B 65/34 GR. Sangerhausen Lünstroth, A., Loxten Kr. Halle
J A 1/3419. GR. Bielefeld Mühlenbein, R., Ellerss.. B . 3 ö
, H., Hache . C 122 Arnsber ,,, . 1 Gʒzi. . Ristenbieter, M., Ermsleben . C 52/34 GR. Sangerhausen Schlauch, O., Kalthaus Krs.
K B 15 GR. Liegnitz Schmitz, G., Fernthal b. Neu⸗
a wien,, B 66 / Zz; GR. Neuwied Schottmann, O., Großkayna.. C 625 BR. Naumburg a. S. Schreiber, K., Oberhausen⸗
mee, C 4/34 GR. Mülheim⸗Ruhr Schulz, G., Dittersbach Krs. —
J A 346 GR. Liegnitz Sprenger, W., Weringhausen. B 86 / 34 GR. Arnsberg Weiß, H., Roßberg Beuthen
, , BR. Beuthen⸗Nord Weßler, C., Hüsede ... B 58 / 34 GR. Osnabrück Weßler, R., Hüsede... B 21 / 34 GR. Osnabrück Zimmer, P., Uedersdorf .. B 26/30 BR. Koblenz
In der Bekanntmachung vom 30. 10. 1934, betr. Ungültigkeits⸗ erklärung von Sprengstofferlaubnisscheinen (M Bl. Wi A. S. 339), heißt die Nr. des Sprengstofferlaubnisscheines
bei Karl Schunk, Hanau⸗K. richtig: C 16/32 und bei Rudolf Narz, Lieblos (Krs. Gelnhausen): A 12/32.
Verlin, den 2. April 1935. Zugleich für die Preußische Geheime Staatspolizei. Der stellvertretende Chef und Inspekteur. Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. J. A.: Ulrichs.
— —
Dritte Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen.
Auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes über das Kredit⸗ wesen vom 5. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1203) sowie auf Grund von Artikel 2 Abs. 2 der Ersten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für das Kreditwesen vom 13. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 63) wird, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Reichsbank-Direktorium, folgendes bestimmt:
Artikel 1.
(1) Von den im § 20 Abs. 1 Buchstabe e Ziff. 2 des Gesetzes angeführten Monatsausweisen gilt der Monatsausweis für den Monat Juni als Rohhbilanz.
(2) Die im Artikel 2 Abs. 1 und 2 der Ersten Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar d. Is. (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 49) ansgesprochene Befreiung von der Einreichung von Monats⸗ ausweisen umfaßt nicht die Einreichung des Monatsausweises für den Monat Juni (Rohbilanz). Artikel 1 der Ersten Bekannt⸗ machung des Reichskommissars für das Kreditwesen bleibt un⸗
berührt. Artikel 2.
(1) Eingetragene Genossenschaften sowie 6 und ländliche Zentralkassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft haben die im Artikel 2 Abs. 1 der Ersten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für das Kreditwesen angeführten Rohbilanzen und Monatsgusweise nach dem anliegenden Muster (Muster 1) und unter sorgfältiger Beachtung der anliegenden Richtlinien (Muster 2) aufzustellen. ; (2) Die im Artikel 3 der Ersten Bekanntmachung des Auf⸗ sichtsz mts für das Kreditwesen angeführten Erläuterungen zu den Rohbilanzen sind nach dem beigefügten Muster (Muster 9 das die Anlagen B / CL und D umfaßt, zu erstatten.
(3) Die im Artikel 4 der Ersten Bekanntmachung des Auf⸗ sichtsamts für das Kreditwesen angeführten Erläuterungen zu
den Monatsausweisen sind nach dem Muster 3 aufzustellen und hiervon die Anlage BsC den Monatsausweisen, die Anlage D dem
Monatsausweis vom 30. Juni beizufügen.
Für gewerbliche und
ländliche Zentralkassen wird vorstehende Anlage D durch eine
besondere
Anlage D na dem beigefügten Muster ersetzt
(Muster . Diese Anlage ist allen Monatsausweisen beizufügen.
Artikel 3. (1) Oeffentlich-rechtliche und auf privatem Recht beruhende
Sparkassen haben die im Artikel 2 Abs. 1 der Ersten Bekannt⸗
machung des Aufsichtsamts für das Kreditwesen
angeführten
Rohbilanzen und Monatsausweise nach dem anliegenden Muster (Muster 5) und unter sorgfältiger Beachtung der anliegenden Richilinien (Muster 6) aufzustellen.
E) Die im Artikel 3 der Ersten Bekanntmachung des Auf⸗
, . für das Kreditwesen angeführten Erläuterungen zu en Rohbilanzen sind nach dem beigefügten Muster (Muster Y, das die Anlagen B/ C und D umfaßt, zu erstatten.
(3) Die im Artikel 4 der Ersten Bekanntmachung des Auf⸗
sichtsamts für das Kreditwesen angeführten Erläuterungen zu
ben Monatsausweisen sind nach dem Muster 7 aufzustellen und
. die Anlage B/G den Monatsausweisen, die Anlage D dem onatsausweis vom 30. Juni beizufügen.
Artilel 4. (1) Die Einreichung der Rohbilanzen und Mongtsausweise
nebst Anlagen hat bei der Bolkswirtschaftlichen und Statistischen
Abteilung der Monat
Reichsbank, Berlin SWillt, erstmalig für den März d. Is. bis zum 20. April d. Is. zu erfolgen. (2) Vordrucke können von der Druckerei und Matexialienver⸗
waltung der Reichsbank, Berlin SW 111, bezogen werden.
Berlin, den 6. April 1935. Der Reichskommissar für das Kreditwesen. Ern st. Muster 1 Genossenschaften
Name der Genossenschaft:
Monatsausweis für n, . Reichsgesetz über das
Rohbilanz
1. 2. 3.
5.
6.
7.
8.
9. 10. 11.
12. 13.
Kreditwesen (KWG) § 20)
Beträge in RM (unter Weglassung der Pfennige) Fälligkeitsfristen vom Stichtag der Bilanz an gerechnet
Attiva
Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungsmittel) ..... Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postschecklonto ...... ..... Fällige Zins⸗ und Dividendenscheine 2 8. — 6
b) Vorschußwechsel ...... .... w . Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reich und der Länder ...... . JJ J ö.
davon entfallen auf solche, welche die Reichsbank beleihen dar Eigene Wertpapiere
a) Anleihen und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs
und der Länder J 3.
b) sonstige Wertpapiere, welche bie Reichsban heieihen darf ..
e) sonstige börsengängige festverzinsliche Wertpapiere .... ...
d) sonstige börsengängige Dividendenwerte ..... ......
e) sonstige Wertpapiere ... ...... ...... ; Guthaben unzweifelhafter Bonität und Liquidität bei Kredit⸗
instituten
a) mit einer altigtoit bis gu 3 Monaten
bei genossenschaftlichen Zentralkreditinstituten ..... .....
. 1
bei sonstigen Kreditinstituten .... ...... . J Von der Gesamtsumme (7) sind täglich fällig (Nostro⸗ gut haben) ...... 334 Jö . b) längerfristige Guthaben bei genossenschaftlichen Zentral⸗ kreditinstituten Schuldner
a) Kreditinstitute 2 eeeeseeceeeegeeeeceeeeeeeeeeeeeees e b) sonstige Schuldner 1) in laufender Rechnung ...... ...... ...... ...... 2) fest befristete Darlehen... ...... ...... ............. Von der Gesamtsumme (8) sind gedeckt ...... .... ...... Hypothekenforderungen .... ...... ...... Durchlaufende Kredite ..... ...... ...... * 4444 Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere ...... GJ J , davon Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten ... .... ... Grundstücke, Gebäude, Geschäfts⸗ und Betriebsinventar .. ..... Sonstige Aktiva .... .... Summe der Aktiva (übereinstimmend mit der Summe der
Passiva) — 2 2 eeeeeeeeee o Rückständige Einzahlungen auf Geschäftsanteile ...... ......
A A A A
1 Barreserven nach 516 Abs. 1 KWG ...... ...... ...... II Anlagen nach §5 16 Abs. 2 KWG. ...... ..... ...... .... III Wertpapiere nach §517 Abs. 1 KWG .... .... ..... K IV Anlagen nach 5 17 Abs. 2 KWG .... ...... ... ...... ö. Posten AL bis A Il sind erst nach der Trennung des Spar⸗
geschäfts vom sonstigen Geschäft auszufüllen
1.
2.
; EPafsiva Glãubiger
a) Aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen)
I) bei genossenschaftlichen Zentralkreditinstituten .... ....
2) bei sonstigen Stellen ...... ,,, , ,
b) Einlagen deutscher Kreditinstitute ..... ...
) Sonstige Gläubiger .... ...... .. ... 8 Von der Summe b) 4m é) entfallen auf
I) jederzeit fällige Gelder .. ...... ... .
2) feste Gelder und Gelder auf Kündigung ...... ......
Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf .... ...... ......
3. Spareinlagen a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist ..... .. .... , b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist ..... .... ..... 4. Hypotheken ..... . .. . ...... k d 5. Durchlaufende Kredite ..... . ö K 6. Geschäftsguthaben ...... ...... ...... H . ö 7. Reserven im Sinne von § 11 KWG ...... ..... ...... .... ö. 8. Sonstige Rücklagen, Delkredere⸗ und Wertberichtigungsposten .. 8 Gönner n, , ö Summe der Passiva (übereinstimmend mit der Summe der mi, K J 5 Eigene Ziehungen im Umlauf ..... ..... .... .... w Außerdem:
Aval⸗, Bürgschafts⸗ und Garantieverpflichtungen Giroverbindlichkeiten aus weiterbegebenen Wechseln ....
Zuschlag für die Haftsummenverpflichtung nach 5 11 Abs. 20 KWG
2
1ẽ Gesamtverpflichtungen nach §5 16 KWG II Gesamtverpflichtungen nach §S 11 Abs. 1 KWG‘) III Gesamtes haftendes Eigenkapital!) nach 511 Abs. ? KWG a) tatsächlich vorhandenes Eigenkapital ...... ...... ...
b) Haftsummenzuschlag .. .. . ö Posten P IIIb ist erst nach Erlaß der Bestimmungen über den
auszufüllen.
Rückfragen, die infolge undeutlicher oder dem Vordruck nicht ent⸗
sprechender Ausfüllung dieses Formulars erforderlich werden sollten, bitten wir telefonisch oder telegrafisch zu unseren Lasten zu erledigen.
9 den...... ...... .....
(Unterschrisft der einreichenden Genossenschaft)
*) Bruttozahlen, ohne Abzug der liquiden Mittel im Sinne von z 16 Abs. 1 und 2 KW.
3u
Zu
1) a) Zahl 1) der Genossen ..... ...... ..
2) der Geschäftsanteile ...... ö b) Höhe 1) des einzelnen Geschäftsanteils RM ..... ... 2 der Haftsumme je Geschäftsanteil RM .... ....
Muster 2
Richtlinien für die Aufstellung der Monatsausweise und Rohbilanzen
I. Attiva.
Posten 2. Ein bei der Reichsbank in Anspruch genommenes Lombarddarlehen it nicht von dem Guthaben bei der Reichs⸗ bank abzusetzen, sondern unter den Gläubigern (Passiv⸗ posten 12a 2 auszuweisen. Posten 3. Zins⸗ und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei den Zahlstellen bereits eingelöst werdenz unter dieser Voraussetzung können hier auch gekündigte und verloste Wertpapiere ausgewiesen werden. Sonstige verloste und gekündigte Wertpapiere sowie hereingenommene, noch nicht fällige Zins- und Dividendenscheine gehören unier Eigene Wertpapiere“ (Posten 6), und zwar in den der zuge⸗ gor gen Wertpapiergattung entsprechenden Unterposten. eberfällige Zins- und Dividendenscheine, die gegebenenfalls erst später ganz oder teilweise eingelöst werden, sind ebenfalls unter Posten 6 (Eigene Wertpapiere), jedoch in Unterposten e), zu erfassen.
Zu Posten 4. Wechsel und Schecks, welche nur zum Einzug oder
Zu
Bu Polten 6. Unter 6b sind alle sonstigen Bestände auszuweisen,
Zu Posten .
ur Gutschrift nach Eingang eingereicht sind, dürfen in die Elan nicht eingesetzt werden; ebenso dürfen Rückwechsel nicht im e hdl fe. enthalten sein. Um eine einheitliche Liquiditätsberechnung zu ermöglichen, ist der Wechselbestand mit seinem wirklichen Wert am Bilanztag (Nennwert ab⸗ üglich Rückdiskont) zu erfassen. Falls eine genaue Hege nung des Rückhistontbefrages auf Schwierigkeiten stößt, genügt seine Ermittlung durch Schätzung.
Zu den Handelswechseln int inne von § 18 Abs. 2 KWö rechnen auch alle Wechse' ür welche eine Rediskont— zusage der Reichsbank vorlig augtoscen . d im Bilanz- posten 4b ausgewiesene Vorschußiée e, wlnter Vorschuß⸗ wechseln sind die besonders bei gewerblichen Rreditgenossen= schaften vielfach üblichen Abzahlungskredite zu derstehen, d; lediglich zur Erleichterung der Mobilisierung it eine wechselmäßigen Verpflichtung des Kreditnehmers verknäpß und in der Regel in die Form einer Ziehung der Genosse schaft auf den Kreditnehmer oder eines Solawechsels des Kreditnehmers an die Order der Genossenschaft gekleidet sind. Posten 5. Hinsichtlich des einzusetzenden Wertes gelten die zu Posten 4 getroffenen Bestimmungen. In den Posten 5 sind auch Steuergutscheine aufzunehmen, nicht aber Zinsvergütungs⸗ cheine, die in den Posten 6e gehören, In dem Unterposten . nicht nur die Werte derjenigen Papiere guszuweisen, die bereits laut Verzeichnis der Reichsbank tatsächlich zur Be— leihung zugelassen sind, sondern auch alle Bestände, die nach den Bestimmungen des Bankgesetzes (6 21, 3) zur Beleihung zugelassen werden dürfen.
die nach den Bestimmungen des Bankgesetzes 6 21, 3) zur Beleihung zugelassen werden dürfen (vgl. auch Erläuterungen u Posten 5). „Börsengängig“ sind Wertpapiere, die an einer örse des In- oder Auslandes notiert werden. Unter 6e sind auch die überfälligen Zins- und Dividendenscheine sowie J aufzuführen (vgl. die Bemerkungen zu osten 3 und 5). Soweit solche Guthaben bei anderen Kredit⸗ instituten als dem eigenen Zentralkreditinstitut“) unterhalten werden und eine Fälligkeit von mehr als drei Monaten haben, . sie unter den „Schuldnern“ (Posten 8a) zu verbuchen, eruhen die Guthaben darauf, daß andere Kreditinstitute auf ihr Ersuchen feste Darlehen bekommen haben, so sollen sie als weniger liquide ebenfalls unter die Schuldner aufgenommen werden.
Zu Posten 8. Hier sollen alle in laufender Rechnung und im
Zu Posten 9.
sonstigen Kreditverkehr entstandenen Sollsalden, mit Aus= nahme der in den Posten 7, 9 und 10 bereits enthaltenen, ausgewiesen werden. Unter den Schuldnern soll nur die Summe der tatsächlich beanspruchten Kredite erscheinen; so 6 Vorschußkonten der Kunden gegen freie, keinerlei Bin⸗ ungen unterliegende Guthaben derselben Kunden auf Scheck konto oder in laufender Rechnung zu kompensieren, wenn 9 leiche Fälligkeit haben und auf dieselbe Währung lauten. ich zu kompensieren sind u. a. Spareinlagen und befristete Guthaben eines Kunden gegen einen etwaigen Sollsaldo in laufender Rechnung. ; . Unter 8a sind Forderungen gegen alle Kreditinstitute, ö dem Reichsgesetz über das Kreditwesen unterliegen, zu erfassen. u den „gedeckten Schuldnern“ gehören auch die teilweise edeckten, und zwar in Höhe des Betrages, für den die eckung reicht. Zur Deckung rechnen nicht Wechsel und andere Obligationen, aus denen der Schuldner allein haftet. Hierunter gehören alle Grundschulden und Hypo— thekenforderungen ohne Rücksicht auf die Länge der Laufzeit oder Kündigungsfrist. Forderungen aus anderen Rechts⸗ verhältnissen, für die eine Sicherungshypothek bestellt oder fur die eine Hypothekenforderung verpfändet ist, fallen nicht hierunter.
Zu Posten 10. Hier handelt es sich um Ausleihungen von zweck
Zu Posten 13.
ebundenen Mitteln der öffentlichen Hand oder sonstiger tellen, ohne daß damit eine mehr als treuhänderische Haftung für das berichtende Kreditinstitut verbunden ist (Gegenposten Passiva 5). Hier ist „sonstiges Vermögen“ einzusetzen, d. h⸗ alle sonstigen Aktivposten, soweit sie sich nicht in den Bilgni' posten 1 = 12 unterbringen lassen, z. B. transitorische (Ver= rechnungs⸗) Posten; ebenso gehören e. Verlustvortrag, Verwaltungskosten, gezahlte if, Provisionen, Spesen usw. sowie bei ländlichen Genossenschaften Warenbestände.
m
Zu AL -III
Anlagen nach 8 16 und § 17 Abs. 1 KWG dürfen keine
Beträge enthalten, die zur Anlage von Spareinlagen dienen und als solche in Anlage A ausgewiesen sind.
m.
II. Passiva.
Zu n, 1. Wegen der Kompensierung von Guthaben eines
chuldners gegen gewährte Kredite vergleiche die Bemer—
) Zentralkreditinstitute sind die Deutsche Zentralgenossen⸗
e,, die Dresdner Bank sowie die ländlichen und gewerb— ichen Zentralkassen.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S2 vom 6. April 1935. S. 3
n. 3 — 8. ö. . Nostroverpflichtungen (1a) Muster 3 Attiva rechnen solche Gelder, die den Charakter von Schulden und ( k . 2 : erediten! n ht bon Einlagen ha ener o rsind Vensphelswesse Nicht zur Beröfsentlichung im einzelnen bestimmt! . ,,. ,,. und auslandisch Zahlungsmittel) ..... alen Celbans nahmen gage Ver h en nn vb Atti lente. e, ne, ö. gie 43. ,,, und Postscheckkonto ...... .... ! Rei Ssbanklombard) oder gegen Bürgschaft als Nostro⸗ n, . . . 3. ns⸗ un noihend ene, . . lic de, ung , ausgenommen hiervon sind Ein⸗= ohne bee ra . . Sf w . agen, die aus Gründen der Mündelsicherheit von der — nlage ; 1 n,, , ; Dentschen? Zentralgenossen schaftstasse ien . Name der Genossenschaft zum Mongtsausweis! vom 30. Juni Id a) Ven den Bech eln entsprechen den BVestimmungen des Bank⸗ n,. i . ö zur Rohbilanz ö. 36 §5 21 Abs. 2 (Handelswechsel im Sinne von 5 16 Abs. 2 onten sowie Schulden aus Warenbezugsgeschäften. Ueber⸗ Gliederung de WG) = . J . 2 2 — haupt fallen alle Gelder und Kredite hierunter, deren Herein⸗ 8 . r , ,, 6 b) Bon den Bechseln entfallen auf solche öffentlich rechtlicher nahme! der g ne 23 . 44 Stand vom 30. Juni 19 .. Körperschaften
d. Inanspruchnahme auf die Anregung des berich⸗ Beträge in 1600 RM . - . , , m. 442444444 ö tenden Kreditinstituts zurückgeht, Über Ponätsende von ge in RM (unter Weglassung der Nullen) . arunter Wechsel des eigenen Gewährverbandes ... anderen Kreditinstituten hexeingenommene Gelder sind im — . 6. Schaßwech el und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs Zweifelsfall als Nostroverpflichtüngen zu betrachten. Zu den Schuldner) 5 der Länder 23 . 3 * — Nostroverpflichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 KWG ge⸗ . (Bilanzposten 8b) davon entfallen auf solche, welche die Reichsbank beleihen darf hören nicht die unter Posten 4 auszuweisenden Hypotheken Größengruppen 7. Eigene Wertpapier. . . n Verpflichtungen als durchlaufenden Krediten (Kosten 5. Kundenzahl 1000 RM a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und inter 1 sind die Einlagen aller Kreditinstitute zu erfagssen, ] p) k , . — 2 — . die dem Reichsgesetz über das Kreditwesen unterliegen. Gut— onstige Wertpapiere, welche die Reichsbank beleihen darf .. haben von Zentralkreditinstituten sind regelmäßig als Nostro⸗ Insgesamt .. sonstige börsengängige festverzinsliche Wertpapiere ...... = ,, zu betrachten. Unter 1e sind alle Kund= davon Beträge 8 . ,,, , , . . 6, außer den Spareinlagen aufzunehmen. Es bis 3600 RM Guthaben unzweifelhafter Bonität und Liquidität bei Kredit— allen also unter die „Sonstigen Gläubiger“ Kontokorrent⸗ über 300 4000 RM . alliakeit bi guthaben der Kundschaft, ferner Scheckguthaben, Kündigungs- über 1000-5000 RM J 96 ,,
gelder und seste Gelder. . über zo. 20 Goo zih ö ö 5 ,,, , w .
Zu Posten 2. Eigene Akzepte und Solawechsel gelten als im über 20 000 —= 100 090 RM . m a r ten n , , ,,, ; Umlauf befindlich, wenn sie sich nicht im Eigenbestand der über 100 000 — 500 000 RM p) langer ct 1 t ). . ig (Nostroguthaben) =... ĩ berichtenden Genossenschaft befinden. über 500 000 —1 900 000 RM 9 Schul! JJ //)
Zu Posten 3. Als Spareinlagen gelten nur solche Einlagen, die über 1 990 909 = 000 000 RM ; Kreditinstit den in den ss 22 und 23 des KWG festgelegten Bedingungen über 5 000000 Ra 3 ö J J . ; und den vom Aufsichtsamt für das Kreditwesen erlassenen 1. öffentlich rechtliche Körperschaften
Bestimmungen über Kündigungsfristen voll entsprechen. C . JJ
Zu Posten 5. Wegen der durchlaufenden Kredite vgl. die Be⸗ Wechselobligo der Einreicher) w ö merkungen zum Aktivposten 10. (ohne Privatdiskonten, Schatzwechsel des Reichs Von der Gesamtsumme sind gedeckt durch
Zu Posten 6. Unter Geschäftsguthabea der Mitglieder sind nur und Arbeitsbeschaffungswechsel 1. börsengängige Wertnapiere? .. — die wirklich auf Geschẽftsa nteile eingezahlten. Beträge ein⸗ 2. sonstige satzungsmäßige Sicherheiten ..... ..... ..... ..... zusetzen. Bei genossenschaftlichen Attiengesellicheften kritt an Kundenzahl 1000 RM 10. Hypothekenforderungen ...... 44 die Steile der Geschäftsguthaben das eingezer . Aktienkapital. ; darunter solche mit einer Fälligkeit oder Kündigungsfrist von
Zu — 2 ö ö J von §11 ne ind die gesetz⸗ 11 K ichen Reserven und diejenigen außerordentlichen Reserven, * . . i . , . . nicht gebunden sind und aich ,, ,, . Sonstige Gläub ö. . k w ienen. onstige äubige 4 2 2 : 343344 .
Zu Posten 8 Hierunten ückstellungen und Wert ; ö . 13 ginn . .
* ᷣ n . ! . ü ste l sert⸗ . s 5 2 3schâ 8⸗ 5 ie bsi ‚ erich gung often gen,, des Genossenschaftsgesetzes. Kundenzahl 1000 RM Kundenzahl 1000 RM 14. . . ö . ; 4 . . ; ö . k auch alle sonstigen gebundenen Rücklagen 3 . 5 ö der Aktiva (übereinstimmend mit der Summe der . gr e m, . R
Zu Posic it und alle Passivposten einzusetzen, die nicht . ben R a n, nn,, . unter die Poltän 4=8 fallen; so gehören hierher transitorische w ,
eannngs? Posten, der Gewinnvortrag und alle auf den ä —äää—ů 4444444444... Passiva ,, (6. B. Zinsen⸗, Provisionskonto) stehenden (Unterschrift der einreichenden Genossenschaft 1. Spareinlagen . 4 . ö ⸗ ; ⸗ a)nmit gesetzlicher Kundi gungsfristtte ...... ö. acer Linie. Eigene Ziehungen im Umlauf“ sind nur solche 59) Die von ein und demselben Kunden auf verschiedenen Konten b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist ..... . . .. . . . . . Wechsel, bei denen die berichtende Genossenschaft Äussteller in Anspruch genommenen Kredite sind in der Aufgliederung stückzahl=
Auch Giroverbindlichkeiten aus Reichsschatzwechsel l unberüͤckstchtigt bleiben? NJ . Muster 3 Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt! Genossenschaften Anlage B / Name der Genossenschaft: zum Monatsausweis , r . zur Rohbilanz vom ....
58
—
I.
I
Nur
12. Feste Gelder und Gelder
—
J
Unter den sonstigen Aktiven (Bilanzposten 13) enthaltene Waren⸗
Auslandsaktiva
ist, und die sich nicht im Eigenbestand der Genossenschaft befinden, sondern weiterbegeben sind.
. Unter „Giroverbindlichkeiten“ sind nur die wechselrecht— lichen Eventualverbindlichkeiten aus weitergirierten, nicht auch aus lombardierten und in Pension gegebenen Wechseln aufzunehmen. Nicht zu erfassen sind Giroverbindlichkeiten, die schoön unter den „Eigenen Ziehungen“ enthalten sind.
Bilanzwert in RM (unter Weglassung der Pfennige) Sonderangaben Arbeits beschaffungswechsel (Bilanzposten H) ..... ...... .. ..... Privatdiskonten (Bilanzposten 4)
—
Wert? . . der nnn, .
b) von den eigenen Unterpfändern entfallen auf Werte, die nach 5 . Abs. 2 KWG deckungsfähig sind . der deckungsfähigen Unterpfänder. ... .....
beßanunueeee, Unter den sonstigen Passiven (Bilanzposten 9) enthaltene Ver⸗ pflichtungen aus der Reichsgenossenschaftshilfe .... ..... ......
a) Fremde Geldsorten ..... ...... ..... .... . JJ b), . ö e) Hypothekenforderungen im Ausland ..... ..... . .... .... ; d) Sonstige Auslandsaktiva ... .... w K ö. Auslandspassiva a) Gläubiger im Ausland ... . . . . . .. JJ b) Spareinlagen aus dem Ausland ...... ..... w - e) Sonstige Auslandsverpflichtungen (ohne Giro⸗ und Bürg⸗ schaftsverpflichtungen) .... .. .... d ö
2 2 2 2
2
zu den Monatsausweisen für Ende März, Juni und September bzw. zur Rohbilanz für Ende Juni
Spareinlagen mit besonders
auf Kündigung vereinbarter Kündigungsfrist
13. Noch offene reh nnn J J
—
Insge lam; J 6 davon entfallen auf solche mit einer Kündigungsfrist oder ursprünglichen Laufzeit von
wender als 8 Monaten . J 3z bis zu weniger als 6 Monaten ...... ...... ...... ...... 6 bis zu weniger als 12 Monaten .... ... . . . . . ; 12 Monaten und darüber ...... ...... . 5.
Nur für Ende Juni Diskont⸗ und Buchkredite Anzahl RM
ee . den ..... 2
(Unterschrift der einreichenden Genossenschaft)
9 Dazu rechnen u. a. Wechsel und Wertpapiere jeder Art.
und betragsmäßig als ein Kredit zu betrachten.
und Vorschußwechseln sowie aus im Bestand befindlichen und weiter⸗ begebenen Wechseln sind stückzahl⸗ und betragsmäßig als ein Kredit zu betrachten.
Konten, auch solche mit verschiedener Befristung und Fälligkeit, sind ,,, stückzahl⸗ und betragsmäßig als ein Posten zu ehandeln.
Einheit zu erfassen.
Name der Zentralkasse
) Die Verpflichtungen ein und desselben Kunden aus Geschäfts⸗ 3) Forderungen ein und desselben Kunden auf verschiedenen
) Mehrere Sparkonten desselben Sparers sind statistisch als
9 8
mu ster⸗ für Jentraltassen Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt?
Anlage D zum Monatsausweis vom 444.
Gliederung der Kredite und Einlagen bei den Zentralkassen
Beträge in 1000 RM (unter Weglassung der Nullen) Kredite
Von der Gesamtsumme entfallen auf gnsgesamt Einreicherobligo aus wuch⸗ Durch⸗ a) Bestands· D weiter- h. laufende westands begebe nen forderungen wechseln Kechsein Kredite 1 2 3 1 8
Kredit nehmer⸗ und Gläubigergruppen
6
J. Kreditgenossenschaflen II. Warenzentralen III. Warengenossenschaften IV. Molkereigenossenschaften V. Viehverwertungsgenossenschaften VI. 1 VII. Sonstige Genossenschaften VIII. Sonstige Kreditinstitute IX. Sonstige Kunden
Summe 1 - 1IX — r Einlagen deutscher Kreditinstitute, sonstige Gläubiger und Spareinlagen Von der Gesamtsumme entfallen auf davon ; feste Gelder . Insgesamt jeberßeit 1nd Gelder mit einer Spar⸗ fällige auf Fälligkeit anngen Gelder Kündigun bis zu 1 gung z3 Monaten — 8 9 10 J 11 ö , dil (Unterschrift der einreichenden Zentralkasse) Mn ster 5
Name der Sparkasse —
Land...... .
für Preußen auch Regierungsbezirk ..... ..... ..... Monatsausweis Rohbilanz
frember de, den eigenen Wertpapieren ist der Bilanzwert, bei den remden der Kurswert einzuseßen.
Spar ̃᷑ ãssẽñ
‚ (gem. Reichsgesetz über das far Ende Freditwesen Kc] g 20
Beträge in RM (unter Weglassung der Pfennige)
ö
2. Gläubiger ay Aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen)
ö , nnter d . b) Einlagen deutscher Kreditinstitute .... ... . . .. . . . . . . . . . .. ö e n, n in, . Von der Summe b é) entfallen auf 1. eber nige lber ; ö 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung ...... ..... .... . Von 2. werden durch Kündigung oder sind fällig , . b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten ...... . . . . . . . . . . . e) darüber hinaus bis zu 12 Monaten ...... .. . .. . . . . ö. J . JJ 2 ö d .. . ö hn nne, ö ü ꝛ 7. Außerordentliche Rücklagen, Delkrederereserven und Wert⸗ d ;. J Summe der Passiva (übereinstimmend mit der Summe der Aktiva) J , ö Außerdem: J 1. Aval⸗, Bürgschafts⸗ und Garantieverpflichtungen ...... ö. 2. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten ...... .. ... . . . . . ö Von 1. und 2. sind entstanden aus Krediten an den eigenen Gewährverband ..... .... . . . . . . 1Lẽ Gesamtverpflichtungen nach §5 16R W G .... . . . . . . . . ö II Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1K W G*) .. .. .. III Gesamtes haftendes Eigenkapital nach §5 11 Abs. 2 R W G a) tatsächlich vorhandenes Eigenkapital ..... . . ... . . . . b) Zuschlag auf Grund der Haftung des Gewähr⸗ nerha nd,, --
Rückfragen, die infolge undeutlicher oder dem Vordruck nicht entsprechender Ausfüllung dieses Formulars erforderlich werden sollten, bitten wir telephonisch oder telegraphisch zu unseren Lasten zu erledigen.
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(Stempel der Spartasse und rechtagverbindliche Unterschriften)
) Bruttozahlen, ohne Abzug der liquiden Mittel im Sinne von
5 1s Ab. 1 u. 2 Kw .
s) Posten IIIb ist erst nach Erlaß der Bestimmungen über die An⸗ rechnung der Haftung öffentlich⸗rechtlicher Gewährträger auf das
Eigenkapital hn , nde. Sparkassen gemäß z 11 Abs. 50
KWG auszufüllen.
Muster hz
Richtlinien für die Aufstellung der Monatsausweise und Rohbilanzen.
I. Aktiva.
Zu Posten 2. Ein bei der Reichsbank in Anspruch genommenes Lombarddarlehen ist nicht von dem Guthaben bei der Reichs⸗ bank abzusetzen, sondern unter den Gläubigern (Passiv⸗ posten 1 2) auszuweisen. Zu Posten 8. ins⸗ und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei den Zahlstellen bereits eingelöst werden; unter dieser Voraussetzung können hier auch gekündigte und verloste Wertpapiere ausgewiesen werden. Sonstige verlosté und gekündigte , sowie hereingenommene, noch nicht fällige Zins⸗ und Dividendenscheine gehören unter „Eigene Wertpapiere“ (Posten 7), und zwar in den der zu⸗ . en Wertpapiergattung n, , , . Unterposten. e füge Zins- und Dividendenscheine, die gegebenenfalls erst später ganz oder teilweise eingelöst werden, sind ebenfalls unter Posten7 (Eigene Wertpapiere), jedoch in Unterposten ch, zu erfassen. Zu Posten 4. Hier sind auf das eigene Institut gezogene, dem betreffenden Kunden aus irgendeinem Grunde noch nicht belastete Abschnitte nicht n . solche auf andere Viederlassungen des eigenen Instituts können falt als Durchgangsposten hier verbucht werden. Schecks, welche nur
Fälligkeiten vom Stichtag der Bilanz an gerechnet.
* inzug oder zur Gutschrift nach Eingang eingereicht
ind, darf die Bilanz nicht enthalten.