Re ⸗ und Staatsanzeiger Nr. Sæ vom 6. April 1935.
S. 4
Zu Posten 5. Rückwechsel und Inkgssowechsel (gl. Bemerkungen zu Posten h dürfen nicht im Wechselbestand enthalten sein. im eine einheitliche Liquiditätsberechnung zu ermöglichen, ist der Wechselbestand mit seinem wirklichen Wert am Bilanztag (Nennwert abzüglich Rückdiskont) zu erfassen. Falls eine genaue Errechnung des Rückdiskontbetrages auf Schwierigkeiten stößt, genügt Ermittlung durch Schätzung, Zu den Handelswechseln im Sinne von 8 16 Abs. 2 KWö rechnen auch alle Wechsel, für welche eine Rediskontzusage der Reichsbank vorliegt.
An Posten 6. Hinsichtlich des einzusetzenden Wertes gelten die
zu Posten 5 getroffenen Bestimmungen. In diesen Posten sind auch Steuergutscheine i mn, nicht aber Zinsver⸗ gütungsscheine, die in den Posten 7d. gehören. In dem Unterposten sind nicht nur die Werte derjenigen Papiere aus⸗ zuweisen, die bereits laut Verzeichnis der Reichsbank tatsäch⸗ lich zur Beleihung zugelassen sind, sondern auch alle Bestände, die nach den Bestimmungen des Bankgesetzes G 21, 3) zur Be⸗ leihung zugelassen werden dürfen. Hierzu rechnen nicht Schuldverschreibungen, die vom Gewährverband des berich⸗ tenden Kreditinstituts ausgegeben sind.
Zu Posten J. Unter 7h sind alle sonstigen Bestände, auszuweisen, die nach den Bestimmungen des Bankgesetzes (8 21, 3) zur Beleihung zugelassen werden dürfen (vgl, auch Erläuterung zu Posten 6). Hierzu rechnen nicht Schuldverschreibungen, die von dem eigenen Gewährverband ausgegeben sind. Wegen des Begriffs „börsengängig“ vergleiche die Bemerkung zu Posten g. Unter 7d sind auch die ö Zins⸗ und Dividendenscheine sowie Zinsvergütungsscheine aufzuführen (vgl. die Bemerkungen zu Posten 3 und 6.
Zu Posten 8. Soweit solche Guthaben bei anderen Kreditinsti⸗ tuten als der eigenen Girozentrale unterhalten werden und eine Fälligkeit von mehr als drei Monaten haben, sind sie unter den Schuldnern (Posten 9) zu verbuchen. Beruhen die Guthaben darauf, daß andere Kreditinstitute auf ihr Er⸗ fuchen feste Darlehen bekommen haben (z. B. Schuldschein⸗ darlehen an die eigene Girozentrale), so sollen sie als weniger liquide ebenfalls unter die Schuldner aufgenommen werden.
Zu Posten 9g. Hier sollen alle in laufender Rechnung und im sonstigen Kreditverkehr entstandenen Sollsalden, mit Aus⸗ nahme der in den Posten 8, 19 und 11 bereits enthaltenen, ausgewiesen werden. Unter den Schuldnern soll nur die Summe der tatsächlich beanspruchten Kredite erscheinen; so sind Vorschußkonten der Kunden gegen freie, keinerlei Bin⸗ dungen unterliegende Guthaben derselben Kunden auf Scheck konto oder in laufender Rechnung zu n ,, wenn sie gleiche Fälligkeit haben und auf dieselbe Währung lauten.
Nicht zu kompensieren sind u. a. Spareinlagen und be⸗ fristete Guthaben eines Kunden gegen einen etwaigen Soll— saldo in laufender Rechnung.
Unter ga 2 sind Forderungen gegen die ausländischen und alle deutschen Kreditinstitute, die dem Reichsgesetz über das Kreditwesen unterliegen, zu erfassen. .
Zu den „gedeckten Schuldnern“ gehören auch, die teil⸗
woeise gedeckten, und zwar in Höhe des Betrages, für den die Deckung reicht. Zur Deckung rechnen nicht Wechsel und andere Obligationen, aus denen der Schuldner allein haftet. Börsen⸗ gängige Wertpapiere sind solche, die an einer Börse des In— oder Auslandes notiert werden.
Zu Posten 10. Hierunter sind alle Grundschulden und Hypo⸗ thekenforderungen einschließlich derjenigen. Hypotheken⸗ darlehen auszuweisen, für die eine zusätzliche Kommunal⸗ bürgschaft hereingegeben wurde. Es fallen (in der Anlage B / C) unter R
a) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach Abschnitt B der Beleihungsgrundsätze für öffentliche Sparkassen gemäß § 25 der Mustersatzung einschließlich der unverzinslichen Zusatzforderungen aus der Zins⸗ erleichterung für den landwirtschaftlichen, Realkredit (VO. vom 57. 9. 1932 Reichsgesetzbl. I, S. 180).
b) städtische Grundstücke — Hausgrundstücke nach Abschnitt A der Beleihungsgrundsätze für öffentliche Sparkassen ge⸗ mäß 8 25 der Mustersatzung, d. h. Grundstücke, „die nicht in der Hauptsache land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen“.
Aus anderen Rechtsverhältnissen herrührende Forderungen, die grundbuchlich gesichert sind (z. B. durch Sicherungshypo⸗ thek, Grundschuld u. ä. gesicherte Kontokorrentkredite), ge⸗ hören nicht hierunter, sondern i. d. R. unter die Schuldner (Posten 9).
Zu Posten 11. Hier handelt es sich um Ausleihungen von zweck⸗ gebundenen Mitteln der öffentlichen Hand oder sonstiger Stellen, ohne daß damit eine mehr als treuhänderische Haf⸗ tung für das berichtende Kreditinstitut verbunden ist (Gegen⸗ posten Passiva 5).
Zu Posten 12. Hier sind die Beteiligungen bei dem zuständigen Sparkassenverband und der eigenen Girozentrale sowie Ge⸗ schäftsguthaben bei Genossenschaften aufzuführen.
Zu Posten 14. Hier ist bis zu seiner endgültigen Abwicklung auch der Ausgleichsstock auszuweisen.
II. Passiva.
Zu Posten 2. Wegen der Kompensierung von Guthaben eines Schuldners gegen gewährte Kredite vergleiche die Bemer⸗ kungen zum Aktivposften 5. Für die Feststellung der Gesamt— verpflichtungen nach ss 11 und 16 KWG gelten die weiter⸗ gehenden , des Art. 7 der J. Durchführungsverordnung zum KWG. Zu den Nostro⸗ verpflichtungen (2 a) rechnen solche Gelder, die den Charakter von Schulden und Krediten, nicht von Einlagen haben. So sind beispielsweise alle Geldaufnahmen gegen Verpfändung von Aktiven (z. B. Reichsbanklonibard) oder gegen Bürg⸗ schaft als Nostroverpflichtungen anzusehen, ferner Haben⸗ salden auf Nostrokonten. Uehberhaupt fallen alle Gelder und Kredite hierunter, deren Hereinnahme oder Jnanspruchnahme auf die Anregung des berichtenden Kreditinstituts zurückgeht; über Monatsende von anderen Kreditinstituten hereingenom⸗ mene Gelder sind im Zweifelsfall als Nostroverpflichtungen zu betrachten. Zu den Nostroverpflichtungen im Sinne des 5 11 H 1 KWö gehören nicht die unter Posten 4 aus⸗ zuweisenden Anleihen und Hypotheken sowie Verpflichtungen aus durchlaufenden Krediten (Posten 5). Unter 2b sind die Einlagen aller Kreditinstitute zu erfassen, die dem Reichs⸗ gesetz über das Kreditwesen unterliegen. Guthaben von Gixo⸗ zentralen sind regelmäßig als Nostroverpflichtungen zu be⸗ trachten.
Zu Posten 2a und 3. Anzugeben ist der tatsächliche Bestand dieser Verpflichtungen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften, die i. d. R. bei Kreditauf⸗ nahmen die n eng bestimmter Voraussetzungen (Genehmi⸗
ungspflicht, Finanzierung vorübergehenden Auszahlungs⸗ zedarfs) erfordern.
Zu Posten 4. Hier handelt es sich in der Regel nur um Ver⸗ pflichtungen aus Hypotheken und Grundschuͤlden. Doch fallen
, auch langfristige Verpflichtungen aus der Weiter⸗
eitung von zweckgebundenen Mitteln der öffentlichen Hand oder sonstiger Stellen, soweit damit eine mehr als treuhände⸗ rische Haftung für das berichtende Institut verbunden ist. Für die Ausweisung der Anleihen und Hypotheken gelten auch die Bemerkungen zu Posten 2a und 3.
Zu Posten 5. Wegen der durchlaufenden Kredite vergleiche die Bemerkung zu Aktivposten 11.
Zu Posten 6. Hierunter fallen nur die gesetzlichen Rücklagen und
Zu Vosten 7.
Zu Posten 8.
Unter der Linie.
für Preußen auch Regierungsbezirk .....
die Kursrücklagen.
Abschreibungen und Rückstellungen brauchen hier⸗ unter nur insoweit zu erscheinen, als entsprechende Posten in der letzten Jahresbilanz ausgewiesen waren.
Hier sind bis zur endgültigen Abwicklung auch Ausgleichsstock und Härtemittel auszuweisen.
Unter „Eigene Indossamentsverbindlichkeiten“ sind die wechselrechtlichoen Eventuüalverbindlichkeiten aus weitergirierten Wechseln aufzunehmen. Indossamentsver⸗ bindlichkeiten aus Reichsschatzwechseln sollen unberücksichtigt bleiben.
Die Angabe der „Eigenen Ziehungen im Umlauf“ erfolgt nach dem tatsächlichen Verpflichtungsstand unbeschadet der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen über die Zu⸗ lässigkeit der Eingehung derartiger Verpflichtungen.
Muster 7
Nicht zur Beröffentlichung im einzelnen bestimmt! Sparkassen Anlage RB /
Land ö . ; Zum Monatsausweis
Zur Bilanz
Sonderangaben. Bilanzwert in RM (unter Weglassung der Pfennige) 1. Arbeitsbeschaffungswechsel ..... k jn Ri 2. Privatdiskonten und Sparkassenakzepte ..... lin Vilanzposten 6 8. In den eigenen Indossamentsverbindlichkeiten enthaltene Redis⸗ kontierungen bei der Reichsbank ..... 4. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen (Bilanz- posten 6) a) des Reichs 989898 b) des eigenen Landes ...... ...... ...... ...... 4. o) sonstiger Länder ...... ...... ...... .... 4444. . Von den Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und der Länder (Bilanzposten 6) sind tatsächlich bei der Reichsbank beleihbar ...... ..... . J 6. Von den eigenen Wertpapieren (Bilanzposten 7a und h) sind tat⸗ sächlich bei der Reichsbank beleihbar ... .... 7. In den Wertpapieren (Bilanzposten 7) enthaltene a) Schuldverschreibungen des Reichs ...... ...... b) Schuldverschreibungen des eigenen Landes ...... ) Schuldverschreibungen des Gewährverbandes ...... .... d) Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden .. ..... ...... J 35 e) sonstige kommunale Schuldverschreibungen ...... .... 8. Von den Guthaben bei Kreditinstituten (Bilanzposten 8) entfallen auf Liquiditäts⸗Konten a) bei der eigenen Girozentrale ...... :.: b) bei sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Kreditinstituten ...... Au ßerdem rechnen auf das Liquiditätssoll der Besitz an bzw. Einzahlungen auf 4 99 Reichsanleihe 1935 in Höhe von .. 9. In den Schuldnern (Bilanzposten 9) enthaltene, jederzeit kündbare Faustpfanddarlehen ... 10. In den Schuldnern (Bilanzposten 9) enthaltene Darlehen mit einer Fälligkeitsfrist bis zu einem Jahr ...... von mehr als einem Jahr insgesamt —— 22892 2 a) Kreditinstitute ö 22 darunter Genossenschaften ...... ...... b) Sonstige Schuldner 1) öffentl.⸗rechtl. Körperschaften 888486898866 darunter an den eigenen Gewährverband ... ...... ..... 2) andere Schuldner eee eageeocceeeceeeee eee eee ee ee e.
11. Von den Hypothekenforderungen (Bilanzposten 10) entfallen auf 4a) landwirtschaftliche Grundstücke 8888 b) städtische Grundstücke ..... .... .... ***
12. In den sonstigen Aktiven (Bilanzposten 14) sind enthalten a) Rückstände an Zinsen und Verwaltungskostenbeiträgen im Hypothekengeschäft 2228 b) Ausgleichsstock 8288888686
13. Auslandsaktiva a) Fremde Geldsorten (Bilanzposten D „...... .... b) Schuldner im Ausland (Bilanzposten 9) * o) , . im Ausland (Bilanzposten 10 .... 4) sonstige Anlagen im Ausland ...... .....
Von den Nostroverpflichtungen (Bilanzposten 24) sind durch Ver⸗ pfändung von eigenen und fremden Wertschriften gesichertu)
a) insgesamt Wert?) Belastung =
b) von den eigenen Unterpfändern entfallen auf Werte, die na 6 16 Abs. ö KWG deckungsfähig sind . der deckungsfähigen Unterpfänder e ,
16. eee eee — 2899999808999 e 26
17. e e eee e Nur zu den Monatsausweisen für Ende März, Juni und September bzw. zur Rohbilanz für Ende Juni 18. Feste Gelder und Gelder Spareinlagen mit besonders auf Kündigung vereinbarter Kündigungsfrist (Gläubiger, Teilposten 2) (Passivposten 1)
Insgesamt ..... 22 ö 5... : 4
davon entfallen auf solche mit einer Kündigungsfrist oder ursprünglichen Laufzeit von
weniger als 3 Monaten ..
3 bis zu weniger als 6 Monaten ..... ...... ......
6 bis zu weniger als 12 Monaten ...... ......
12 Monaten und darüber
19. Auslandspassiva
a) Gläubiger im Ausland (Bilanzposten 2) H
b) Spareinlagen aus dem Ausland (Bilanzposten 1) ...
j sonstige Auslandsverpflichtungen (ohne Giro⸗ und Bürg⸗
schaftsverpflichtungen) ... ...... ...... .... ...... ...
Für die preußischen Sparkassen: Sparkassen⸗Anlegungsgesetz: Die Sparkasse fällt unter 3 i Ji des Sparkassen⸗Anlegungsgesetzes vom 23. 12. 1912 (68 1913 S. 3). (Nichtzutreffendes ist zu streichen). ; . Falls der Sparkasse hinsichtlich der Anlegung a) in Reichs-
svom 6
2 2 r
eee e 2 2
*
222209009 099292
— 899999998 2222
165
—
der Unterpfänder 8eeeeeeeeeeeeee eee eee ee
— 828 98999899989999 2 2 222222
— 204
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FgbeNr... , e / den. 2 * ,
d . r 1
9 Dazu gehören u. 4. Wechsel und Wertpapiere jeder Art.
ö Muster 7 Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt! Sparkassen
Anlage P Name der Sparkasse:
— ö— 2222 zum Monatsausweis . ö San,, zur Rohbilanz vom 30. Juni 19. für Preußen auch Regie⸗
run gsbegir
Gliederung der Kredite und Einlagen Stand vom 30. Juni 19.. Beträge in 1000 RM (unter Weglassung der Nullen) Sonstige Schuldner!) (Bilanzposten 9b)
. — Wechselobligo der Einreicher (ohne Privatdiskonten, Schatz⸗ wechsel des Reichs und Arbeits⸗ beschaffungswechsel!)
Kundenzahl 1000 RM Kundenzahl 1000 RM offen ic z fentsig ö öff dtlich ö ferrlich ö öffentlich⸗ öffentlich⸗ öffentlich öffentlich⸗ en, , e,, e,, e. schaften ner schaften ner schaften ner schaften .
1 2 Größengruppen Insgesamt
davon Beträge bis 300 RM über 3001000 RM über 1000-5000 RM über 5000-20 000 RM über 20 000 100 000 RM über 100 000— 500 000 RM über 500 000—1 000 000 RM über 1 000 000-5000 000 RM über 5 000 000 RM
Sonstige Gläubiger?) Spareinlagen?)
(Bilanzposten 2c) (GBilor it. 6
Kundenzahl 1000 RM Zahl der Sparer 1000 RM
a b a) b a b a h davon . . ö. ; ö ; fallen auf in fallen auf in öffentlich⸗ öffentlich . den letzten . ne . Hier . . . ö. 12 e. h ö ĩ , . i 8 ausgegebene ausgegebene schasten biger schasten biger . . sparbücher sparbücher
3 4
ee e 2 den .
2 2 2 2 *
(Name der Sparkasse und rechtsverbindliche Unterschriften)
1) Die von ein- und demselben Kunden auf verschiedenen Konten in Anspruch genommenen Kredite sind in der Aufgliederung stückzahl⸗ und betragsmäßig als ein Kredit zu betrachten.
) Forderungen ein⸗ und desselben Kunden auf verschiedenen Konten sowie mit verschiedener Befristung und Fälligkeit sind in der Aufgliederung stückzahl⸗ und betragsmäßig als e in Posten zu behandeln.
3) Mehrere Sparkonten desselben Sparers sind statistisch als Ein⸗ heit zu erfassen.
) Die Verpflichtungen ein und desselben Kunden aus im Bestand befindlichen und weiterbegebenen Wechseln find stückzahl⸗ und betrags⸗ mäßig als ein Kredit zu betrachten.
Bekanntmachung.
Die am 3. 4. 1935 ausgegebene Nummer 38 des Reichs gesetzblatts Teil Jenthält:
Sechste Verordnung zum Aufbau der Innungskrankenkassen), vom 13. März 1935,
Verordnung über die Behörden zur Entscheidung von Kom⸗ petenzkonflikten, vom 27. März 1935 —
Verordnung über Bildung und Aufgaben von Betriebsaus⸗ schüssen im Saarland, vom 28. März 1935
Wildhandelsordnung, vom 1. April 1935 i ,. zur ö der Verordnung zur Durch—
führung des 5 53d der Gewerbeordnung, vom 1. April 1935 Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, vom 2. April 1935.
Umfang: 1Bo0gen. Verkaufspreis: 915 RM. Postversendungs⸗ gebühren: G04 . für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 5. April 1935. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
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Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der . Gesandte Stefan Tauschitz hat Berlin verlafsen. Während feiner Abwesenheit führt zega⸗ tionsrat Seemann die Geschäfte der Gesandtschaft.
Sozialversiche rung
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich: . : l für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigentei und für den Verlag:
Direktor i. V. Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
25 Bei den eigenen Wertpapieren Bilanzwert, bei fremden Wert⸗ papieren Kurswert.
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen
zum Deutschen Reichsa
Nr. 82
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 6. April
—
nzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
4295
Ver kehrswesen.
Sonderschau in der Postwertzeichenabteilung des Neichspostmuseums.
In der Postwertzeichenabteilung des Reichspostmuseums werden jetzt bostalisch gestempelte Briesbogen“ aus dem ehe⸗ maligen Königreich Sardinien gezeigt. Sie mußten zu Anfang des 19. Jahrhunderts für Briefe benutzt werden, die auf andere Weise als durch die Post befördert werden sollten. Für derartige Briefe war eine Abgabe von 15, 25 oder 59 Centesimi — je nach der Entfernung gf hen Abgangs⸗ und Bestimmungsort — an die Post zu entrichten. Man unterscheidet eine vorläufige Aus⸗ gabe dieser Briefbogen mit blau aufgedrucktem Wertstempel, die nur für das Jahr 1819 gül 1 war, und die endgültige Ausgabe mit farblos eingeprägtem Wertstempel und einem über den egen J gehenden Wasserzeichen, die bis 1836 benutzt worden ist.
Beamte und Arbeiter des Fernsprechdienstes führen Ausweiskarten mit sich.
In einzelnen Fällen haben Unbefugte sich bei Fernsprechteil⸗ nehmern Einlaß in Geschäftsräume und Wohnungen verschafft unter dem Vorwand, mit der Prüfung der Fernsprecheinrich⸗ tungen beauftragt zu sein. Die im Fernsprechdienst beschäftigten Beamten und Arbeiter der Deutschen Reichspost sind durchweg mit Ausweisen versehen, die ein Lichtbild des Inhabers tragen. Man gestatte deshalb nur solchen Personen den Zutritt, die die Berechtigung zum Betreten der Wohnung usw. durch eine ö. Lichtbild versehene Ausweiskarte nachweisen önnen. .
Rundfunk auf deutschen Kauffahrteischiffen.
Um für die auf Seereisen befindlichen deutschen Volksgenossen während der Dauer der Reisen auf deutschen Kauffahrteischiffen die geistige Verbindung mit Volk und Heimat sicherzustellen, soll auf allen größeren deutschen Schiffen der genannten Art nach Möglichkeit Rundfunk⸗Gemeinschaftsempfang für Besatzung und Fahrgätte eingerichtet werden. Die reibungslose Einordnung
dieses Rundfunk-Gemeinschaftsempfangs der deutschen Seeschiffe
in den allgemeinen Seefunkdienst ist durch Verordnung des Reichs⸗ postministers vom 1. April 1935 mit den is fiche Bedin⸗ gungen für die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk⸗ empfangsanlagen auf 3
eli n, elt worden. Die Verordnung und die Bedingungen, ie mit sofortiger Wirkung in Kraft treten, sind im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 33.1935 veröffentlicht.
Nach den „Husätzlichen Bedingungen“ sind auf allen deut— schen Kauffahrteischiffen, die mit einer , einer Funk⸗ peilstelle oder einer Empfangsstelle für bestimmte Funkdienste (Hochseefunk, einseitiger Seefunk) ausgerüstet sind, nur Rund⸗ , . für Gemeinschaftsempfang zugelassen; es ürfen daher auf . Schiffen weder Besatzungsangehörige noch Fahrgäste Rundfunkempfangsanlagen für den Einzel⸗ empfang errichten und betreiben. Die Rundfunkempfangsanlage
ist möglichst in dem Raum der Funkstelle für den allgemeinen
Berliner Börse am 6. April. Meist kleine Rückgänge.
. Abgesehen von einigen Versorgungswerten, für die etwas Interesse des Publikums zu Anlagezwecken bestand, zeigt die Mehr⸗ ahl, der unn, geenüber . Schlußnotierungen kleine Jückgänge. zenn auch sachliche Gründe für das Nachlassen der Notierungen nicht vorlagen, so verstimmte an der heutigen Börse doch etwas, daß das Interesse des Publikums wieder recht gering war. Die Kulisse zeigte 3 einige Abgabeneigung. m Ver⸗ lauf, wurde die Stimmung etwas freundlicher, da man von der heutigen Aufsichtsratssitzung der J. G. Farben⸗Industrie einen günstigen Bericht erwartet. Abgesehen von Chade⸗Aktien, die stark heruntergingen, zeigte sich im Verlauf bis zum Schluß der Börse eine behauptete ** tung. Am Montanmarkt waren Rheinstahl plus I) sowie Ver⸗ einigte Stahl splus 3) etwas stärker begehrt, während die Kurse der übrigen Montanwerte keine Veränderungen aufwiesen. Unter den Braunkohlenpapieren gewannen Bubiag (11) und Ascherz⸗ leben ( 23). J. . G. Farben lagen behauptet, dagegen Chemische Heyden 11 3 niedriger. Am Elektromarkt pes, die gestern ziemlich begehrten Chade Aktien, und zwar die Serie a bis e 13 Mark und die Serie d 11 Mark ein. Sonst waren noch größere Umsätze in R. W. E. zu bemerken (plus 13). Unter Spezial⸗ eh een waren B. M. W. 111 , Schultheiß und Muag je . iedriger.
„Der Kassamarkt zeigte uneinheitliche Tendenz, Renten lagen lll und kursmäßig kaum verändert. Tagesgeld blieb 355 bis 33 6. Am internationalen Devisenmarkt lag die holländische Währung erneut unter Druck, während englische Pfunde wieder gesucht waren. In Berlin wurde das g g Pfund mit 12,06 (12, 7½) und der Dollar mit 1,489 (1,195 RM notiert.
—
Bewegung der Unternehmungen.
Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts wurde im März 1935 1 Aktiengesellschaft mit 0, J Mill. RM. Nominal⸗ kapital gegründet. Ferner wurden 18 Kapitalerhöhungen um zusammen 6 Mill. RM vorgenommen und A Kapitalherab⸗ setzungen um zusammen 11,4 Mill. RM. 76 Aktiengesellschaften mit einem Nominalkapital von 14,4 Mill. RM wurden auf⸗ gelöst, darunter 4 wegen Konkurseröffnung. Der Kurswert der gegen Barzahlung im Monat März ausgegebenen Aktien betrug 54 Mill. RM. — Ferner wurden im März 1935 137 Gesellschaf⸗ ten m. b. H., 1255 Einzelfirmen und Personalgesellschaften und 189 Genossenschaften gegründet. Aufgelöst wurden 840 Gesell⸗ schaften m. b. H. (darunter 307 von Amts wegen gelöscht), los Einzelfirmen und Personalgesellschaften (darunter 143 von Amts wegen gelöscht) und 185 Genossenschaften.
—
n Kauffahrteischiffen“ soeben grund⸗
Handelsteil.
Seefunkdienst unterzubringen und von dem Personal dieser Funkstelle zu bedienen und zu warten. Der allgemeine Seefunk⸗ dienst, der wesentlich die 3 der Schiffahrt und den Schutz des menschlichen Lebens auf See betrifft, geht dem Rundfunk⸗ empfang natürlich vor; auch der Rundfunkempfang untersteht daher der Oberaufsicht des Schiffsführers. Die Einrichtungen der k für den öffentlichen und den Sicherheitsverkehr dürfen für den Rundfunk -Gemeinschaftsempfang nicht benutzt werden. Die Rundfunkgebühr von monatlich ? RM wird für jedes Schiff ohne Rücksicht auf die Zahl der Hör-Anschlußstellen nur einmal erhoben. .
Die Veschästigungslage der Rheinschiffahrt.
In der schon im Februar ungünstigen Beschäftigungslage der Rhein chi ahn war nach dem Bericht der Industrie⸗ P a e, lammer Duisburg⸗Wesel im März 1935 noch keinerlei Aufschwung festzustellen. Dies ist besonders auf den Rückgang der Kohlen⸗ verladung nach Süddeutschland zurückzuführen, der sich daraus er⸗ gibt, daß die großen oberrheinischen dagervorrate infolge der mit einer kürzeren Unterbrechung weiterhin vorherrschenden milden k keine nennenswerte Abnahme haben finden können und daher auf lange Sicht die Anfuhr neuer Ware stark beeinträch⸗ tigen. Auch die Kohlenausfuhr über die Seehäfen blieb um etwa 12 95 hinter derjenigen im Februar zurück. In Rotterdam sind zwar die ersten großen Ueberseemassentransporte bereits einge— troffen, in der Weiterverfrachtung rheinauswärts jedoch bisher ohne Einfluß auf den Verkehr geblieben. Es dürfte auch noch einige Wochen dauern, ehe auf eine regelmäßige größere seewärtige Anfuhr der Hauptgüterarten gerechnet werden kann. Vorderhand beschänkt sich daher der Hauptverkehr von Rotterdam bergwärts im wesentlichen auf die Erztransporte für das Ruhrgebiet. Im Talverkehr ab Straßburg war ebenfalls die Erzverfrachtung vor⸗ herrschend, daneben standen Kalimengen ungefähr wie im Vor— mongt zur Verfügung. Wesentliche Veränderungen sind hier ebensowenig wie im Schweizer Verkehr Straßburg —Basel einge⸗ treten, Eine gewisse Belebung war in der Verladung von Steinen und Baustoffen ab Main- und Mittelrheinstationen zu Tal fest⸗ ,, Jedenfalls ist aber der Umfang des Gesamtverkehrs und amit die Nachfrage nach Kahnraum bisher noch überaus gering geblieben, wenn auch eine kleine Entlastung hinsichtlich des Kahn⸗ raumangebotes eintrat, so blieb das Angebot an Frachtraum doch z roß, daß an der Ruhr vor allem die in großer Anzahl vor⸗ andenen Partikulierkähne je nach Typ nach wie vor eine Warte⸗ eit bis zu 7 Wochen und darüber hinaus durchzumachen haben, evor ihnen eine Reise zufällt. Die Zahl der hier beschäftigungs⸗ los liegenden Kähne betrug durchschnittlich etwa 806. Verschärft wurde dieser Zustand noch ö den im großen und ganzen recht
t
günstigen Wasserstand, der fast stets die volle Abladung der Fahr⸗ zeuge ermöglichte und somit den Bedarf an Frachkraum ver⸗ ringerte. Auch in Rotterdam sammelte sich viel Leerraum an, weil infolge des geringen Ladungsangebotes in den Seehäfen während des ganzen Monats ebenfalls nur wenig Kahnraum aus dem Markt genommen wurde. Auf dem Ruhrorter Frachten⸗ markt blieben die schon im Februar erreichten niedrigen Sätze unverändert bestehen.
Vereinbarung über die Wirkung der Belga⸗ Abwertung auf das deutsch⸗belgische Ver⸗ rechnungsabktommen.
Brüssel, 5. April. Die Verhandlungen zwischen Deutschland und Belgien über die Wirkungen der Belga⸗Abwertung auf das deutsch⸗belgische Verrechnungsablommen haben zu einer Ver⸗ einbarung geführt. Auf Grund dieser Vereinbarung können die Zahlungen vom Sonnabend, den 6. April, ab in Berlin nnd Brüssel wieder aufgenommen werden, und zwar nach den Bestim⸗ mungen des Kompensationsabkommens vom 5. September 1934. Von beiden Seiten wird täglich ein Umrechnungskurs festgesetzt, der bei den Verrechnungen angewandt werden muß.
Wiederaufnahme des deutsch⸗belgischen Ver⸗ rechnungsverkehrs.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium folgendes mit: Nachdem die Verhand⸗ lungen in Brüssel zu einem vorläufigen Ergebnis geführt haben. wird die Notierung des Belga an der Berliner gr vom Sonn⸗ abend, dem 5. April 1935, an wieder aufgenommen. Auf Grund der neuen Notiz wird der seit Sonnabend, dem 30. März 1936, vorläufig unterbrochene Verrechnungsverkehr wieder in Gang gesetzt. Demzufolge können von diesem Tage an Einzahlungen im Wege des deutsch⸗belgischen Verrechnungsabkommens vom 5. September 1934 wieder geleistet werden.
Arbeitsbeschaffung durch das RWö.
Essen, 5. April. In einer Besprechung, zu der die verschiedenen Interessentengruppen, geladen waren, wurden von einem Ver⸗ treter des RWE. Mitteilungen über die neuen Maßnahmen des RW. zur Förderung der Arbeitsbeschaffung gemacht. Für die unmittelbare Förderung der Arbeitsbeschaffung habe das RWE. früher schon Millionenbeträge vorgesehen, und auch jetzt seien wieder bedeutende Bauarbeiten in Angriff genommen. . die mittelbare Förderung der ir m it hesch fullg abe das RWE. er⸗ hebliche Zuschüsse beim Ankauf von Herden und Speichern wie bei der Ausführung elektrischer Installationen gewährt und dazu noch eine begrenzte Finanzierung beim Gerätekauf eingeführt. Um jetzt erneut und wirksam zur Arbeitsbeschaffung beizutragen, werde das RWE. sein bisheriges Ratenzahlungssystem, das sich auf Herde und Speicher erstreckte, nicht nur fortführen, sondern noch aus⸗ dehnen, indem z. B. Herde, Kessel usw. für Großküchen, ferner Kühlschränke für gewerbliche Betriebe, Großbacköfen für Bäckereien, weiterhin für Gewerbe und Industrie: Schweißanlagen usw.,, end⸗ lich Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie a Installa⸗ tionsanlagen ebenfalls finanziert werden. Außerdem soll von der
Aus der Verwaltung.
Zur Spartassen⸗Aufwertung in Preußen.
Für die 4 von Sparguthaben bei den öffentlichen Sparkassen in Preußen war eine Anmeldung für den . nicht vorgeschrieben. Die Deutsche Steuerzeitung weist darauf hin daß nunmehr für die Fälle, in denen bei der gleichen Spar⸗ asse ein Guthaben von einem Konto auf ein anderes übertragen worden ist, eine Anmeldung bis spätestens 30. April 1935 ver⸗ langt wird, sofern für die Aufwertung dieses Guthabens ein höherer Geldmarkwert als im Zeitpunkt der Uebertragung zugrunde gelegt werden kann. Sparkassengläubiger also, die in der Infla—⸗ tionszeit ein Guthaben bei der gleichen Sparkasse von einem Kento auf ein anderes haben übertragen lassen, müssen nunmehr, falls dies noch nicht geschehen ist, beantragen, daß bei der Auf— wertung des Guthabens der für die Einzahlung des ursprünglichen Guthabens maßgebende Goldbetrag zugrunde gelegt wird. Anderen⸗ falls wird der nach dem Zeitpunkt der Uebertragung des Gut⸗ habens maßgebende Goldwert eingesetzt, der regelmäßig niedriger ist. Ist ein Sparkassenguthaben in der Inflationszeit von einer
Sparkasse auf eine andere uͤberwiesen worden, so konnte ebenfalls
beantragt werden, das Sparguthaben entsprechend dem Goldmark⸗ betrag aufzuwerten, der für den Zeitpunkt der Einzahlungen bei der ersten Sparkasse galt. Die für diesen Antrag laufende Frist tst bereits seit längerer Zeit abgelaufen.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 7. — 15. April.
Staatsoper. Sonntag, den J. April. Lohengrin. Martin a. G. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 8. April. Eugen Onegin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 95. April. Festvorstellung Die ägyptische 7 6 a. Musikal. Leitung: Clemens Krauß. Beginn: 4 hr. Mittwoch, den 109. April. Ernani. Musikal, Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr. — Donnerstag, den 11. April. Sizilianische Vesper. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 12. April. Die ägyptische Helena. Musikal. Leitung: Clemens Krauß. Beginn: 20 Uhr, Sonnabend, den 13. April. Die Zauberflöte. Musikal. Margarete. Musikal. Leitung
Leitung: Heger. Beginn: 19½ Uhr. Sonntag. den 14 April. Martin a. G. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 15. April. Lohengrin. Musikal. Leitungt Martin a. G. Beginn: 19 Uhr. Staatliches Schauspielhaus.
8. den ng. April. Prinz von Preußen. * Montag, den 8. April. Das Konzert. Beginn: 20 Uhr.
Musikal. Leitung:
Beginn:?
Dienstag, den 9. April. Faust 1. Beginn: 19 Uhr.
k 19. April. Der Große Kurfürst. Beginn den e den 11. April. Das Glas Wasser. Beginn 3 12. April. Die Herm annsschlacht. Begian n,, den 13. April. Daz Glas Wasser. Beginn: . den 14. April. Das Glas Wasser. Beginn:
r. Montag., den 15. April. Heroische Leiden schaften. Die Tragödie des Giordano Bruno. Beginn: 20 Uhr.
i nn n, auch der Volksempfänger in noch größerem Um⸗— ang, als bisher bereits geschehen, erfaßt werden. Um hier den n Heng e und das Gewerbe weitestgehend unterstützen zu können, seien ,, . für die Zwecke dieser Finanzierun 8 Mill. RM ber e eln dle nicht etwa Betriebszwecken des 66 dienen. Der RWE.-⸗Vertreter verteidigte dann noch den besonderen Aufbau der Stromerzeugungsanlagen des Konzerns. Um mög— lichst billigen Strom liefern zu können, habe das RWE. den Aus⸗ bau seiner Steinkohlen⸗ Braunkohlen⸗ und Wasserkraftwerke be⸗ trieben, wobei der Ausbau der Wasserkraftwerke mehrfach kritisiert worden Een Die Richtigkeit dieser Maßnahmen lehre aber ein Blick auf das Ausland, denn im ganzen europäischen Ausland seien in weitestgehendem Maße die Wasserkraftanlagen ausgebaut worden. Wenn die Baukosten nach einer gewissen Zeit abgeschrieben seien, stehe eine sehr billige Energie . Verfügung, wodurch die Industrie bedeutend gestärkt werde. Ein billiger Strom sei auch Voraussetzung für die eigene Erzeugung von Rohstoffen.
Vesserung der Lage in der Solinger Industrie.
Die Lage der Solinger Industrie im März hat sich laut Be⸗ richt der Industrie⸗ und Handelskammer Solingen gegenüber dem Vormonat teilweise etwas besser gestaltet. In der Schneid⸗ warenindustrie ist im Inlandsgeschäft eine gewisse Belebung zu verzeichnen. Sie ist aber keinesfalls als befriedigend zu i , und gestattet den meisten Unternehmungen auch noch keine volle Beschaftigung. In vielen Betrieben dürfte der Umsatz des Vorx⸗ 6. nicht erreicht werden. — Auf dem Auslandsmarkt ist gleich⸗ p s in einigen Artiteln eine gewisse Steigerung des Umsatzes zu beobachten. Die Preisverhältnisse sind zum größten Teil unbefriedigend. Insbesondere wirken sich die Preise der einzelnen Wettbewerbsindustrien auf dem Weltmarkt weiter ungünstig aus. Die Leipziger Messe brachte zahlreichen Ausstellern einen erhöhten ,, , und zwar insbesondere auch auf dem Gebiete der Ausfuhr. ei den Schlägereien war der Beschäftigungsgrad in den ersten drei Monaten d. J. in Werkzeugen und Scheren recht gut, dagegen in Bestecken ungenügend. Die Besteckbranche leidet sehr unter Preisschleuderei — Der . in der Schirmfurniturenindustrie ist im Monat März sowohl im Inland als auch im Ausland etwas besser . als um die gleiche Zeit des vergangenen Jahres. In der Taschen⸗ und Kofferbügel⸗ industrie ist die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Weltmarkt stark rückläufig. Der Umsatz ist so stark zurückgegangen, daß er den je erreichten niedrigsten Stand fast wieder eingenommen hat. In der Fahrrad⸗ und e n ndustrie brachte der März eine weiter gesteigerte Geschäftsbelebung und damit einen er— nn i ,, Auftragseingang und Auftrags⸗ estand sind im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres etwas stärker. Das Auslandsgeschäft hielt sich im großen und ganzen auf bisheriger Höhe.
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