Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 26. April 1935. S. 4
Zur Neuordnung des öffentlichen Vankwefens in der Rheinprovinz.
Die Verständigung, die zwischen der rheinischen Provinzial⸗ verwaltung, der Landesbank der Rheinprovinz und dem Rheini⸗ schen Sparkassen⸗ und Giroverband als Vertreter der rheinischen Sparkassen im Jahre 1934 über die mit der Landesbank zu— ammenhängenden Fragen erzielt worden war, hat sich in der Folgezeit über Erwarten günstig ausgewirkt. Dank des Ge— meindeumschuldungsgesetzes kann heute mit Befriedigung fest⸗ gestelli werden, daß die im Jahre 1931 aufgetretene Illiquidität der Landesbank der Rheinprovinz beseitigt und damit der Weg für eine aktive Geschäftspolitik wieder frei geworden ist. Diese Fe stellung hat auch die Deutsche Revisions⸗ und Treuhand— A.-G. getroffen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Bilanzen der Rheinischen Landesbank für die Jahre 1931 bis 1934 einschl. geprüft hat. Sie hat ihrer Auffassung Ausdruck gegeben, daß nach dem Ergebnis der Revision Bedenken auch dagegen nicht beständen, der Rheinischen Landesbank die Funk— tionen einer Girozentrale, d. h. einer . wieder zu übertragen. Dieser Auffassung haben sich nicht nur die unmittelbar Beteiligten, Provinz und Sparkassenverband, son— dern auch die zuständigen Minifterialressorts in Reich und Preußen angeschlossen. Hieraus ergab sich die Folge, daß die früher betonte Notwendigkeit zur Gründung eines völlig neuen Instituts nicht mehr bestand, daß vielmehr die Möglichkeit sich eröffnet, die wieder aktionsfähige Landesbank unter Umwandlung in eine Gemeinschaftsbank weiter zu führen.
Diese Gemeinschaftsbank, die die Firma
„Rheinische Girozentrale und Provinzialbank“ führt, wird zu gleichen Teilen getragen von dem Rheinischen Provinzialverband und dem Rheinischen Sparkassen- und Giro⸗ verband. Außer dem voll eingezahlten Stammkapital von ins— gesamt 40 Mill. RM haften diese beiden Gewährsträger, Pro⸗
Die gewerblichen Genosfenschaften zu Beginn 1935.
Vom Deutschen Genossenschaftsverband e. V., Berlin, wird uns geschrieben:
Nach Ablauf der ersten Monate des Jahres 1935 interessiert ein Hinweis auf die Entwicklung der gewerblichen Kreditgenossen⸗ schaften. Es kann dies nicht besser dargestellt werden als im An— schluß an das nunmehr vorliegende zahlenmäßige Ergebnis ihrer Geschäftsentwicklung im verflossenen Wirtschaftsjahr 1934. Nicht so sehr aus der Entwicklung der Bilanzsummen, die 6. 1934 ein⸗ schließlich der Beamtengenossenschaften um 5i auf 1940 Mill. Reichsmark, also auf fast ?7 Mrd. RM, erhöht haben, als durch die Beobachtung der Entwicklung im einzelnen, läßt sich genossen— schaftliche Fortentwicklung erkennen. Hier ergibt sich als un— mittelbare Folge der Geschäfts und Wirtschaftsauflockerung ein Rückgang der eigenen Verbindlichkeiten um 4 auf 158 Mill. RM bei einer gleichzeitigen Zunahme der flüssigen Mittel (einschließ⸗ lich Bankguthaben) um 49 auf 255 Mill. RM, während anderer⸗ seits die Einlagen und auch die eigenen Mittel sich erhöhten. Obgleich die gewerblichen Genossenschaftsbanken im Vergleich zu den gesamten ihnen zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln bereits in angespannter Zeit sich im wesentlichen aus eigener Kraft finanziert haben, haben die gewerblichen Genossenschaften noch weiter an einer Umwandlung der Verbindlichkeiten in Kredit⸗ reserven gearbeitet. Sie haben damit den seit Jahrzehnten bastehenden Grundsatz der genossenschaftlichen Selbsthilfe erneut
tte! Beweis gestellt.
mus Teilergebnissen des Jahres 1935 läßt sich eine Wei entwicklung in der gleichen Richtung erker Diese Gesamtent⸗ wicklung hat sie instand geset ich de zfristigen Betriebs
erstarkung
vinz und Sparkassenverband, unbeschränkt für alle. Verbindlich⸗ keiten der Bank. Durch diese Regelung ist die bisherige Haftungs⸗ grundlage der Bank wesentlich verbreitert worden. (
Die Geschäfte der im Juli 1931 in Köln zur Unterstützung der rheinischen Sparkassen errichteten Zweiganstalt der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunalbank —, Berlin, gehen ins⸗ gesamt einschl. der Liquiditätsreserven der Sparkassen auf die Gemeinschaftsbank über. .
Die Erfahrungen der Liquiditätskrise des Jahres 1931 haben bekanntlich zu einschneidenden gesetzlichen Vorschriften geführt, die auch in der Satzung der Bank ihren Niederschlag gesunden haben. Insbesondere ist jetzt jede Gewähr dafür ge⸗ geben, daß die Liquiditätsreserven der Sparkassen völlig gesichert und unantastbar sind. Diese Sicherheit gewährleistet die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehende und für das Bankwesen in letzter Zeit durch das Kreditgewerbegesetz noch verstärkte Staatsaussicht. . ,
Die Wiedexerstellung einer leistungsfähigen öffentlich recht⸗ lichen Kreditanstalt, deren Aufgabe es ist, die Obliegenheiten einer Sparkassenzentralbank (Girozentrale) zu besorgen, als Provinzial⸗ bank zu dienen sowie den Kommunal- und Hypothekarkredit zu rflegen, war nur möglich nach der der starken zielbewußten natio nalsozialistischen Stagtsführung zu dankenden Festigung aller politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Erst in dieser At⸗ mosphäre der Sicherheit und des Vertrauens war es den un— mittelbar Beteiligten möglich, ihre für die rheinische Wirtschaft so bedeutsamen Entscheidungen unter Führung und Förderung des Reichswirtschaftsministers zu treffen.
Die Bekanntmachung über die Umwandlung der Landesbank der Rheinprovinz in eine Rheinische Girozentrale und Provinzial— bank ist im amtlichen Teil der heutigen Ausgabe veröffentlicht.
kredites innerhalb des deutschen Mittelstandes stärker anzunehmen. Die Entwicklung der kurzfristigen Betriebskredite in 1934 von 1182 auf 1192 Mill. RM läßt nur deshalb andeutungsweise die gesamte genossenschaftliche Kreditleistung erkennen, weil diese ziffernmäßige Zunahme lediglich die Zahlendifferenz der Kredit⸗ eingänge und ausgänge darstellt. Tatsächlich ist die Entwicklung weiter vorangegangen, wie dies deutlich aus den bereits vor⸗ liegenden Zahlen des Jahres 1935 hervorgeht.
Auffallend, aber in das Gesamtbild hineinpassend, ist der
Rückgang der. Giroverbindlichkeiten und die Zunahme der Hypothekarkredite (letztere um 22 auf 142 Mill. RM). Zu beachten ist auch die im Gesamtverhältnis zwar geringe Zunahme der Position „Grundstücke“, ebenso wie die Erhöhung des eigenen Wextpapierbestandes. Die städtischen Genossenschaften haben also auch ihrerseits an der Wiedererstarkung des Kapitalmarktes mit⸗ gearbeitet. — Auch in 1935 haben bei nennenswerter Konten⸗ bewegung im Ein- und Ausgang die Einlagen zugenommen.
Es ist dies die Fortsetzung der Entwicklung des Jahres 1934, in dem die Gesamteinlagen sich um 88 Mill. RM auf 13365 Mill. RM erhöht haben, dem Gesamtkredite in Höhe von 1441 Mill. RM gegenüberstehen. Wie im Vorjahre sind die Kreditgenossenschaften bemüht, für eine Erweiterung des Personal⸗ kredits Sorge zu tragen. Sie verfolgen damit zusammen mit den Standesvertretungen der mittelständischen Wirtschaft die gleiche wirtschaftspolitische Linie, die darin beruht, durch Erhöhung der Personalkreditmöglichkeiten im weitmöglichsten Umfange zur Ver⸗ breiterung und Vertiefung der . wel rer me n in Stadt und Land beizutragen. So schließen sich die städtischen
haften harmonisch der dentschen Gesamtentwicklung deutschen Wieder⸗
an un ö rebt, anch n rem Teil ar der
nitzu arbeiten
2
Der Zufammenschsuß der deutschen Brauwirtschaft.
Die Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Brauwirtschaft vom 18. April. 1935 (Reichsgefetzbl. 1 S. 556) fügt ein für die deutsche Volkswirtschaft besonders wichtiges Wirt— schaftsgebiet in die Marktordnung des Reichsnährstandes ein. Die Bedeutung der Brauwirtschaft für den Staatshaushalt ergibt sich schon aus der Tatsache, daß der Biersteuerertrag Reichssteuer) im Steuerjahr 1933ñ34 rund 243 Millionen Reichsmark betragen hat. Der Bierverbrauch selbst wird für das Jahr 1933534 auf rund 34 Millionen Hektoliter angegeben. Für die deutsche Hopfen⸗ und Braugersteerzeugung ist das Braugewerbe der wichtigste Ab⸗ nehmer. Bauer ünd Brauer gehören wirtschaftlich aufs engste zusammen.
Die ö geht von dem Gesichtspunkt aus, daß die Ordnung eines Wirtschaftsgebiets durch die verantwortliche Zu⸗ sammenarbeit aller an einem Wirtschaftskreislauf beteiligten Gru hpen unter verantwortlicher Führung des Standes erfolgen soll. Tementsprechend werden zu Brauwirtschaftsverbänden alle an dem Rreislauf der Bien een ts hg beteiligten Wirtschaftsgruppen zusammengeschlossen, also die Erzeuger von Gerste und Weizen, soweit diese Erzeugnisse zu Brauzwecken in den Verkehr gebracht werden, die Erzeuger von Hopfen sowie die Mälzereien und Brauereien, ferner die Verteiler von Hopfen und Malz sowie die Hroßverteiler von Bier. Die Gastwirte sind zwar aus formalen Gründen in die Zusammenschlüsse nicht einbezogen. Die markt— regelnden Anordnungen können aber auch auf sie erstreckt werden dies ergibt sich aus 3 6 der dritten Verordnung über den vor— läufigey Aufbau des Reichsnährstandes im Zusammenhang mit der Tatsache, daß die Verordnung über den Zusammenschluß der Brauwirtschaft sich auch auf 5 2 des Reichs nährstandsgesetzes gründet). Die Brauwirtschaftsverbände, deren Gebietsabgrenzung
urch die vom Reichsbauern führer zu erlassende Satzung vor genommen wird, werden ihrerseits n Hauptvereinigung der beutschen Brauwirtschaft zusammengeschlossen.
Den Zusammenschlüssen obliegt die 6 , der Markt⸗ ordnung, also ingbesondere die Regelung des Verkehrs mit Hopfen, Braugerste, Malz und Bier, die ire n von Preisen und Preisspannen für diese Erzengnisse sowie von Gütebestimmungen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, wettbewerbsregeknde Anordnungen zu treffen. Bekanntlich war gerade innerhalb des Braugewerbes ein außerordentlich übersteigerter Wettbewerb ein gerissen. Die Gewährung von Brauereidarlehen und von Neben⸗ leistungen, die Verschulduͤng der Wirte, Preisunterbietungen durch Außenseiter in Verbindung mit einem erheblichen Absatzrückgang hatte für einen Teil des Gewerbes eine besonders schwierige Lage n , Dazu kommt die weitere Tatsache, daß seit der Jahr⸗ zundertwende, insbesondere aber auch nach dem Krieg, der Kon⸗ jentrationsprozeß, im Braugewerbe erhebliche Fortschritte machte, der mit einem Rückgang der Klein- und Mittelbetriebe verbunden war. Hier ist es in erster Linie Aufgabe der Marktordnung, ge⸗ sunde Marktverhältnisse zu schaffen und einen gerechten Ausglesch zwischen den verschiedensn Betriebsformen zu finden.
Die Ermächtigung zur Hopfenanbaguregelung, die durch die Verordnung vom 16. August 1934 dem Reichs nährstand übertragen worden war, wird nunmehr den Zusammenschlüffen erteilt, die diese Aufgaben an Stelle des Reichsnährstandes 6 werden.
Den Zusammenschlüssen steht endlich das Recht zu, den Arbeitsumfang der Betriebe zu regeln, glso Kontingentierüngen durchzuführen, im Einzelfall auch volkswirtschaftlich unnötige Be⸗
triebe stillzulegen. Die Neuerrichtung von Mälzereien, Brauereien und Großverteilerbetrieben bedarf der Genehmigung der Haupt⸗ vereinigung. Im übrigen entspricht die Verordnung, der binnen kurzem die vom Reichsbauernführer zu erlassenden Satzungen folgen werden, den Erfahrungen und Bedürfnissen der Markt⸗— ordnung. Auf biese Weise wird das Rüstzeug geschaffen, die Brau⸗ wirtschaft im Sinne der nationalsozialistischen Agrar⸗ und Wirt⸗ schaftspöolitik zu ordnen und zu führen und ihr eine ihrer volks⸗ wirtschaftlichen Bedeutung entsprechende Gestaltung zum Wohl aller beteiligten Betriebe und der Gesamtwirtschaft zu geben.
Dr. Hans Merkel.
Brand schadenstatistik der privaten Feuer- versicherungsgesellschaften im Monat März 1935.
Im Monat März 1935 sind bei den Gesellschaften des Ver⸗ bandes privater Feuerversicherungsgesellschaften 19910 Schäden mit einer Schadenssumme von 4118 641 RM angemeldet worden.
egenüber dem vorausgehenden Monat Februar blieb der Schaden⸗ anfall um 14,4 Z zurück. Es ist somit eine kleine Abschwächung festzustellen. Der Schadenverlauf der ersten drei Monate (Januar — März) dieses Jahres mit einer Summe von 19613 796 Reichsmark weist gegenüber dem Ergebnis der gleichen Monate des Vorjahrs mit einer Schadenshöhe von 18 236 455 RM eine leichte Steigerung auf.
Hierzu bemerken wir noch ergänzend: Unter den 19910 Schadensfällen befinden sich 12 Großschäden (über 50 000 RM). Diese Großschäden erstrecken sich auf die verschiedensten Wirt— schaftszweige. So sind davon u. a. betroffen:; die Gesamtanlagen eines Elektrizitätswerks, radiotechnische Fabrikate einer Porzellan—⸗ fabrik, ein Säge⸗ und Holzwerk, eine Bootswerft, ein Zementwerk, ein Textilunternehmen; auch im landwirtschaftlichen Bereich ent— standen einige größere Schäden, so z. B. an einem Erbhof im Rheinland.
Als Brandursachen sind hervorzuheben:; Schadhafte
euerungsanlagen, vorsätzliche Brandstiftung, spielende Kinder, unkenflug aus Schornsteinen, Selbstentzündung durch Chemi⸗ alien usw., in einem Falle wurde sogar durch Absturz eines Flugzeugs eine Scheune in Brand gesetzt.
Der Ueberblick über diesen Schadensverlauf zeigt, daß die Schadenszahlungen der privaten Feuerversicherungsgesellschaften um a Teil bestimmt sind, zum Wiederaufbau zerstörter Irbeitsstätten verwendet zu werden.
Die Er dölgewinnung in Preußen im März.
Wie der amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, betrug die Erdölgewinung Jö im März 1935 nach den e gr Ergebnissen der amtlichen Statistik 38 706 t gegen 30 879 t im Vormonat und 26 Mi t im Monatsdurchschnitt 19534. Auf das Gebiet von Hänigsen—Obershagen — Nienhagen entfallen 1 233 t, auf Wietze Steinförde 4390 t und auf den Bezirk Eddesse —el⸗ heim Oberg N44 t. Die Zahl der e , . Arbeiter betrug am Ende des Monats 2728 gegen N26 am Ende des Vormonats.
—
.
gegangen, so daß k der Durchschnittserlös für 1 kg
—
Die deutsche Rohftahlgewinnung nach Wieder⸗ vereinigung des Saarlandes mit dem Deutschen Reich im März 1935.
Die Wirtschaftgruppe n , . Industrie veröffent⸗ licht in der Zeitschrift „Stahl und Eisen“ das Ergebnis ihrer Erhebung über die Rohstahlgewinnung im Deutschen Reich im März 1935 wie solgt: ⸗
(in Tonnen)
Thomasstahl⸗Rohblöcke . ... Bessemerstahl⸗Rohblöcke ... Bas. S. M. Stahl⸗Rohblöcke. Saure S. M. Stahl⸗Rohblöcke Tiegelstahl⸗ u. Elektrost. Rohbl. Schweißstahl (Schweißeisen) . Bessemer Stahlguß .... Basischer Stahlguß .... Saurer Stahlguß
Tiegelstahl⸗ u. Elektrostahlguß 3 605
Zusammen 1064 401 1296909 Durchschnittl. arbeitst. Gewinnung: 44 350 49 881.
Nach Bezirken stellt sich die Gewinnung wie folgt: Rheinland und Westfalen 836 847 803 569 Sieg⸗, Lahn⸗, Dillgebiet und
Oberhessen Deutsch⸗Schlesien . Nord⸗, Ost⸗ u. Mitteldeutschld. Land Sachsen Süddeutschland (einschl. Bayer.
Rheinpfalz) Saargebiet .
Februar 1935 März 1935 (24 Arb. Tg.) (26 Arb. Tg.) 385 899 518 205
704 944 165 723 23 687
614 542 14 088 19 488
6 474 19717 3 567 4592
5219 17531 3 829
29 216 135 925 37 525
30 243 147 66s 41 379 26 612 d 157 538
Zusammen 1064 40 1296 909
Die Rohstahlgewinnung im Deutschen Reich betrug im Mär 1935 (E26 Arbeitstage) 1296 909 t gegen 1 064 401 (ohne unre; im Februar 1935 (24 Arbeitstage). Arbeitstäglich wurden im März ö. durchschnitt 49 831 t hergestellt gegen 44 350 t im Fe—⸗ ruar 1935.
24 888
Kunstseideausfuhr um ein Drittel gestiegen.
Bereits im Monat Februar hat sich die deutsche Kunstseiden⸗ außenhandelsbilanz gegenüber dem Januar, der mit einer Ausfuhr von 2703 da einen Tiefstand gebracht hatte, etwas gebessert. Im Monat März ist ein deutlicher Aufschwung des Exports einge⸗ treten. Die Ausfuhr an Kunstseidegarn stellte sich mit 4088 da gegen 3034 dz im Februar um gut ein Drittel höher. Diese Ent⸗ wicklung darf nicht als rein zufällig angesehen werden. Nachdem die deutsche Kunstseideindustrie in 1934 zuerst an eine ö des heimischen Bedarfs herangegangen ist und demzufolge an die Exportpflege erst in zweiter Linie gedacht wurde, ist jetzt die ent= scheidende Wendung eingetreten. Die Versorgung des heimischen Marktes mit Kunstseide durch die deutsche Industrie ist sicher⸗ gestellt, andererseits hat die Produktionsausdehnung dazu ge— führt. daß wieder größere Exporte getätigt werden können.
In diesem Zusammenhang dürfte wohl auch das langsame , der Einfuhr von Kunstseidegarn zu betrachten sein.
er Garnimport, der im Januar noch 7i64 de betrug, ging im Februar auf 6890 dz und im März auf 6818 da zurück. Immer⸗ hin bleibt aber noch in der Gesamtbilanz ein Passivsaldo von 27360 dz, der jedoch gegenüber dem Februar um 11256 dz niedriger ist.
Wertmäßig macht die Einfuhr 2, 8h der Export 1,64 Mill. RM aus. Die im Durchschnitt erzielten Erlöse je kg Kunstseidegarn sind dabei im Vergleich zum Februar um je 615 RM zurück— eingeführtes Garn auf 4,1 und für ausgeführtes Garn auf 01 RM stellt.
Zugenommen hat die Einfuhr von Kunstseidengarn nur aus Frankreich und der Schweiz, während die Steigerung der Aus⸗ . nach fast allen Ländern eingetreten ist. Hauptabnehmer ist
ngarn mit 718 (419) dz, dann folgt die Tschechoslowakei mit 432 (344) deæ.
Zufriedenftellender Besuch auf der Leipziger Rauch waren⸗Oßstermesse.
Die Rauchwaren⸗Ostermesse in Leipzig, die am 24. April be⸗ gonnen hat, kann erfreulicherweise einen zufriedenstellenden Besuch gus allen Teilen des Reiches verzeichnen. Auch die Beteiligung der deutschen Kürschnerschaft, die vom 27. bis 29. April ihre Oster⸗ tagung, verbunden mit einer Neuheitenausstellung und Modenwahl, n entspricht den Erwartungen. Man rechnet am Brühl damit, daß aus den Umsätzen auf der Messe auch die deutsche Ver⸗ edelungsindustrie einen neuen Impuls erhalten wird. Zu der Neuheitenausstellung haben sich, 125 Firmen angemeldet, die Meisterarbeiten einschicken. Außerdem werden noch Lehrlings⸗ arbeiten ausgestellt und prämiiert, um auch dem Nachwuchs einen weiteren Ansporn zu besonderen Leistungen zu geben. Die Haupt⸗ versammlung des Reichsbundes deutscher Kürschner findet am Sonntag statt. Auf ihr werden u. a. der Reichshandwerksmeister Schmidt und der Vorsitzende des Reichsbundes deutscher Kürschner, Adolf Heincke, sprechen. Weiter wird der Reichsstabsleiter, Haupt⸗ mann Alfred Reinhardt, einen Vortrag über „Stand der dentschen Pelztierzucht und Verwendung deutscher Farmfelle“ halten.
Tag der deutschen Technik.
Vom 4. bis 6. Juni 1935 findet in Breslau unter dem Vor⸗ sitJt des Beauftragten für Technik und deren Organisationen, Generalinspektor Dr.Ing. Todt, der erste Tag der deutschen Tech⸗ nik unter dem Leitwort: „Technik ist Dienst am Volk“ statt in Ver⸗ bindung mit der 25⸗Jahrfeier der Technischen Hochschule Breslau und der 73. Hauptversammlung des Vereins deutscher Ingenieure. Ziel der Tagung ist es, die hohe Bedeutung der deutschen In⸗ genieurarbeit für die Lösung der staats⸗, wirtschafts⸗ und sozial⸗ politischen Probleme unserer Zeit darzulegen. Ihr Leitwort zeigt den festen Willen der deutschen Ingenieure und ihrer Verbände, ihr gesamtes Schaffen unter dem Gesichtspunkt der Arbeit für die Volksgesamtheit zu stellen.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich: . ; für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teih, Anzeigenteil und für den Verlag:
i. V. Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzs h in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1935
Nr. 97
Berlin, Freitag, den 26. April
m t ᷣ—ᷣ—2ᷣ· en — — —
Devisenbewirtschaftung.
Sonderkonten im Saarland.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat an die De⸗ visenstelle Saarbrücken das nachstehende Schreiben vom 18. i 1935 — Dev. A 1777/35 — gerichtet: ö. 1
1
Behandlung der bei saarlãndischen Kreditinstituten am 28. Fe⸗ bruar 1935 vorhandenen Ausländerkonten.
Jer Sinn der durch die 1. Verordnung zur Aenderung der Richtlinien vom 25. Februar hinsichtlich 9 Huthaben bei . ländischen Kreditinstituten getroffenen Vorschriften war, esner⸗ seits die Schaffung von förmlichen Sperrguthaben und Altkredit u vermeiden, andererseits die im Zeitpunkt der Rückgliederung estehenden Guthaben auch nicht als freie Reichmarkguthaben oder freie Währungsguthaben eines Ausländers zu behandeln. Um die in der Praxis hieraus entstandenen Schwierigkeiten wenigstens insoweit zu beheben, als die betreffenden Kontoinhaber über diese Guthaben zu eigenen Zahlungen innerhalb Deutschlands verfügen pollen, trage ich keine Bedenken, daß derartige Guthaben, soweit ö. bereits am 28. Februar 1935 bei saarländischen Kredit- nstituten bestanden haben, auf bei den gleichen Instituten zu ührende Sonderkonten übertragen werden, über die zu folgenden ahlungen für eigene Rechnung des Kontoinhabers ohne Geneh⸗ migung der Devisenstellen verfügt werden kann:
a) Zu Zahlungen, die der Verwaltung im Inland befindlicher Vermögenswerte dienen (3. B. Steuern, Mieten, Pachten,
Reparaturkosten, Sachversicherungsprämien),
zur Begleichung von Verbindlichteiten persönlicher Art (6. B. Versichexungsprämien, Darlehnszinsen, Darlehns⸗ rück- und tteilzahlungen),
e) zu unentgeltlichen Zuwendungen im Inland (z. B. an Verwandte zur persönlichen Unterstützung oder an soziale, veligiöse und andere kulturelle Einrichtungen),
d) zur Zahlung angemessener Unterhaltsbeträge an im In—
land ansässige Unterhaltsberechtigte,
e) zu nicht geschäftlichen Reisen innerhalb Deutschlands sowie zur Bezahlung von Kur- und Aufenthaltskosten für den Kontoinhaber, seine Familienangehörigen und sein Haus⸗ 9 . * diesem . .. ohne Genehmi⸗ ung bis zu einem Betrag von 20 M je Pers Monat verfügt werden, ö J
h) zur Bezahlung kleinerer , . für den rein per⸗ sönlichen Bedarf des Kontoinhabers oder seiner Familien⸗ angehörigen, die anläßlich seines Aufenthalts in Deutschland gemacht werden.
Die Bezahlung bon Waren aus dem Sonderkonto ist nicht gestattet. Andere Verfügungen über die Sonderkonten dürfen nur mit Genehmigung erfolgen; ein Erwerb von Devisen zu Lasten der Sonderkonten kann nicht gestattet werden.
II.
Bezahlung von Vechselforderungen französischer Gläubiger gegen saarländische Schuldner.
Weder in der Verordnung über die Umstellung der Schuld⸗ verhältnisse im Saarland von französischen Franken auf Reichs= mark vom 22. Februar 1935 noch in dein Schreiben des Reichs⸗ ministers des Auswärtigen an den Vorsitzenden des Völkerbunds— ausschusses für das Saargebiet über die egelung der Schuldver⸗ ä n . im Saarland vom 16 Februar 1935 ist eine Bestimmung oder Pereinbarung über die Behandlung von Wechselforderungen französischer Gläubiger gegen Saarländer, die nach dem B. Fe⸗ brugr 1935 fällig werden, getroffen worden. Aus 5 5 Äbf' 1 Ziff. 3 der Verordnung vom 2. Februar 1935 geht nun hervor,
b)
daß diese ,, Forderungen von der Umwandlung in Reichsmark orderungen ausgenommen sind. Zusiche rungen hin⸗ sichtlich einer bevorzugten Einlösung sind jedoch im Zuge der gin einbarungen und Verhandlungen nicht gegeben worden. Da die derzeitige Devisenlage eine Bereitstellung von Devisen für diesen Zweck iet eg gr, sind. Anträge zum Devisenerwerb zur Ein⸗ n, echselverpflichtungen abzulehnen und Genehmigungen zur Hahl nn des Gegewertes derartiger Wechselforderungen guf freie Reichsmarkkonlen nicht zu erteilen. Sofern die Gläu⸗ biger einer Prolongation der Abschnitte nicht zustimmen und ofern es sig nicht um Schulden aus dem Warenverkehr handelt, ie nach Maßgabe des deutsch⸗französischen Verrechnungs⸗ abkommens zu behandeln wären, bin ich damit einverstanden, daß die Genehmigung zur Einzahlung des Gegenwertes derartiger Wechselforderungen auf ein Sonderkonto bei einer Devisenbaänk erteilt wird, sofern die Voraussetzungen nach Abschn. II 5 44 ö vom ö . 5 erfüllt sind. Ueber das sondertontg kann in dem gleichen Umfange wie unter Abschn.
dieses Erlasses verfügt ö . ö
= —
ins gutschriften für Sremdwährungsforderungen
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat der Wirt— schaftsgruppe Privates Bankgewerbe das , . an eine Devisenstelle gerichtete Schreiben vom 12. Aprit 1835 — Dev. A 58 a r, , .
„8 estätige, daß ein inländischer Schuldner fällige Til— gungs⸗ und I ch ge einer , . e⸗ nehmigungsfrei einem ausländischen Gläubiger in ausländischer Währung gutschreiben kann. Die Gutschrift ist ein buchungs⸗ technischer Vorgang, durch den das Bestehen bzw. Entstehen der Forderung in den Büchern kenntlich gemacht wird. Eine rechts— begründende Wirkun kommt der Gutschrift nicht zu. Lautet die Hauptschuld auf . Währung, so entsteht auch die Zins— sordexung in ausländischer Währung. Es bleibt daher dem Schuldner nichts anderes übrig, als die Zinsen in ausländischer Währung gutzuschreiben, wenn er sie nicht in irgendeiner Form zur Auszahlung. bringen kann. Eine Gutschrift von Tilgungs⸗ raten wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Meist werden nicht zur Auszahlung gelan ende Tilgungsraten in den Büchern des Schuldners als Teik der Hauptforderung verbleiben, ohne daß Umbuchungen vorgenommen werden. Wo aus beson⸗ deren Gründen, wie sie in dem berichteten Falle vorliegen, eine Gutschrift von Tilgungsraten erfolgt, hat sie ebensowenig rechts⸗ begründende Wirkung wie die Gutschrift von Zinsraten. Sie ver— deutlicht nur eine Stundung, die nach Ri. II, 9 nicht genehmi⸗ gungshedürftig ist.
Die in meinem Erlaß vom 3. August 1933 — Dev. 1 33 071 / 33 vertretene Auffassung halte ich nicht mehr aufrecht, soweit sie mit diesen Ausführungen in Widerspruch steht.“
; . . . 1 erwähnte Erlaß vom Augu — Dev. — ist in n iben Nr. 76133 Ziff. 1 ahbaedruckt. k
Konversionsprãmie der ssentuchen 2cιε in Ausländerbesitz.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt der Wirt⸗ schaftsgruppe Privates , mit Schreiben vom 16. April 1935 — Dev. A 22 086535 — mit, daß die bei der Kon⸗ dersion der öffentlichen Anleihen und Schuldbuchforderungen in § 13 Abs. 2 des Zinsermäßigungsgesetzes vom N. Februar 1935 vorgesehene Entschädigung von 296 ebenso wie die Kassaprämie bei den Pfandbriefen an die Konversionskasse zu zahlen ift.
DJ Wirtschaft des Auslandes.
Aus weise ausländischer Notenbanken.
Paris, 25. April. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 19. April 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand Si C94 (Abn. 361), Auslandsguthaben 13 (Zun. 3), Devisen in Report (Abn. und Zun. — Wechsel und Schatzscheine 5179 (gun. 162), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 38872, diskontierte ausl. Handelswechsel 221, zusammen 4098 (Zun. 126), in Frankreich gekaufte börfenfähige Wechsel 213, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel S3, zu— J . 1086 (Zun. 377, Lombarddarlehen 3124 (Abn. 31), Bonds er Autonomen Vmortifations affe 5805 Jun verändert). Pa ssiva. Notenumlauf 82 386 (Abn. 431), täglich fällige Verbindlichkeiten 18657 (3un. 41), davon: Tresorguthaben 447 (Abn. 137), Gut⸗ haben der Autonomen Amortisatisnskasse 3062 (Abn. 51), Privat= guthaben 14966 (un. 228), Verschiedene 182 „un. 15, Devisen in Report — (Abn. und Zun. —, Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold So, 19 oo (80, 23 o/ G0).
London, 24. April. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 24. April 1935 (in Klammern 8 und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund zterling. Im Umlauf befindliche Noten 3983 180 (8un. 730, hinterlegte oten 59 409 (Abn. 7Tio), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 246 86 (gun. 10), andere Sicher⸗ . der Emissionsabteilung 210 (Abn. 20, Silbermünzen estand der Emissionsabteilung 1900 (unverändert, Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der , 192 580 (Zun. 20), Depositen der Regierung 620 (Abn. 1536), andere Depositen: Banken 98 140 (Abn. 1865, Private 39 600 (gun. 210, Regierungs⸗ sicherheiten 8 330 (Abn. S260), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 5820 [Abn. 100, Wertpapiere 9620 (Abn. 380), Gold, und Silberbestand der Bankabteilung 490 (unverändert. Ver= ältnis der Reserven zu den Passiven 41,19 gegen 40,71 oso, learinghouseumsatz 447 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 171 Millionen weniger.
Srankreich bemüht sich um den südamerikanischen Markt.
„Paris, 26. April. Die französische Wirtschaft sucht auf dem
südamerikanischen Markt ins Geschäft zu kommen. Zu diesem
Zweck wird, wie die „Journée Indußtrielle“ mitteilt, mit Unter—
nn des Außenamtes und des Handelsministeriums eine
tüdienkommission der Außenhandelsräte Frankreichs sich Ende
Juni für drei Monate nach Südamerika begeben. Sie soll ersteng
3
die augenblickliche Wirtschaftslage aller südamerikanischen Staaten untersuchen, zweitens Möglichkeiten für die Förderung des Wirt— schaftsaustausches zwischen Frankreich und diesen Staaten er— mitteln, drittens nach Mitteln und Wegen für den Ausbau der ,, . suchen. Der Mission werden Sachver⸗ ständige des Außenamtes und des Handelsministeriums angehören.
Weitere Golbabgaben der gꝛiederlandijchen Vank.
Amsterdam, 25. April. Aus dem am Donnerstag bekannt⸗ gegebenen Wochenausweis der Niederländischen Bank geht her⸗ vor, daß das Noteninstitut in der vergangenen Woche noch Gold im Betrage von 193 Mill. hfl. abgab, womit sich der Goldvor⸗ rat auf 642,7 Mill. hfl. verringert hat. Diese Goldausfuhr dürfte ganz nach Amerika gegangen sein, da der Dollarkurs sich in der vergangenen Woche noch oberhalb des Goldausfuhrpunktes
y den letzten Tagen nahmen jedoch die Kurse auf dem Amsterdamer Devisenmarkt auf der ganzen Linie eine rück⸗ läufige Tendenz, so daß erwartet wird, ia; nunmehr keine weite⸗ ren , . zu erfolgen brauchen. Lediglich auf dem Ter⸗ minmarkt kommt an den noch etwas hohen Agio⸗Notierungen ür fremde Valuten die letztwöchige Guldenbeunruhigung zum
usdruck. Trotz der oben erwähnten Goldabgaben ist die Gold⸗ deckung der Banknoten so gut wie unverändert geblieben, da der ,,,, um 11,2 auf 845,5 Mill. hfl. zurückgegangen ist. Die sofort kündbaren r, n, er Notenbank sind zur 5 zu 106 (Vorwoche: 709) 35 durch Gold und zu 72,8 (U13, 0) 3. durch Gold und Silber gedeckt.
——
Nur langsame Verkehrsbefferung bei den tschecho⸗ slowakischen Bahnen.
Prag, 25. April. In der Plenarversammlung des Eisenbahn⸗ zentralrates erklärte Eisenbahnminister Bechyne u. a., 6 ich wesentliche Besserungen der Betriebsverhältnisse der tschechoslo⸗ wakischen Bahnen nur sehr langsam einstellen. Im Jahre 18934 wurden von den ischs ho r har gen Staatsbahnen um 3 35 Pe = giere und um 8, 25 Waren mehr befördert als im Vorjahre. Vie Betriebsausgaben wurden im verflossenen Jahre gekürzt und der Bilanzverlust um 19 6 gegenüber dem Vorjahre verringert. Mit elf Staaten werden zwischenstaatliche Abkommen über Fransport— begünstigungen vereinbart werden. Für den bevorstehenden Reise⸗ verkehr wurde . Auslandsgäste, die eine gewisse Zeit in der Republik verweilen, ein Sondernachlaß für die Rückfahrt in der Höhe von 665 5 eingeführt. .
3 Berlin festgestellte uszahlung, aus ländis
Telegraphische Auszahlung.
Notierungen und telegraphische che Geldsorten und Banknoten.
—
Aegypten (Alexandrien , Argentinien (Buenos K Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de K Bulgarien (Sofia) . Canada (Montregh. Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). . Estland gie e , mg innlan elsingf. Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Jsland (Reykiavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga) . .. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) Norwegen (Oslo) .. Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz (Posen). Portugal (Eissabon) . Rumãänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) k. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. gie e p ö. ) echoslow. (Prag Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapeft) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten vyn Amerika (New Jork)
I Pap.⸗Pes.
IL ägypt. Pfd.
100 Belga
1Milreis 100 Leva IL kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 isl. Kr.
100 Lire 19Jen
100 Dinar 100 Latts
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten 100 Kronen Ltürk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1Dollar
26. April
Geld
12,255 12, 285 0, 662
o, bs 41,98
201 364 216z
o5 9
51.11
11355
68, 3 5255
1635 .
167,77 168,11
54,11
206538 GJ 6z
5 649 86 9?
41,51 50 6g 1855 46,87 10356 Iss ol, 6h 80 72 z3 93 16 375 1975 10l9
2482
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Brief
4206
o 203 3555 24167 5 49 ol 2 11355
68, H 53295
1513 2358
542
20,72 G õs
5,561 S1, 08
41, 69 0 2j 9, 55 46,97 1635 24192 61,77 S0, 88 33,99 16 355 1585
.
Geld
12286 o, 5s 4,98
0201
3 ö
2465 55 52 51 11 11 355
6843 5 hh
1635 25354
167,73 54, 25
20668 GJ ba
5,649 6 5?
41,61 60 * 1855 46,87 1083 2488 61,81 0 72 33,93 16 375 1575
Toi9
2, 486
2,483
25. April
Brief
12, 315 0,62
42 06
0203
3553
4 53 52 ol 37 12515
68,57 5303
16 4 2358
168.07 54 35
2072 6 7õs
5,561 S1, 08
11,59 go t Ih Bo 16,9] 19 3h 2152 oi gz 0 88 33 99 15 335 1353 .
2,487
—
Sovereigns . ..... 20 Franes⸗Stücke .. Gold⸗Dollais .... Amerikanische:
2 und 1 Dollar.. Argentinische . . .. Belgische. ..... Brasilianische ... Bulgarische ..... Canadische .. . ... n, . J Englische: große . ..
1 u. darunter Estnische .... imnische .. ranzösische ..... olländische ..... Italienische: große.
100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... Lettländische . . ... , . Norwegische . .... Oesterreich.: große. .
100 Schill. u. dar. Polnische . Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lei unter 500 Lei ... Schwedische .. ... Schweizer: große ..
100 Frs. u. darunt. Spanische
Tschechoslowakische:
h000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Tůrkische 2 2
Ungarische ......
für 1 Stück
1Dollar 1Dollar 1Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
1 kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden Lengl. Pfund Lengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 1 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen türk. Pfund 100 Pengö
2b. April
Geld
20,38
16.16 4, 185
2,434 2,454 0,63 41,82 0, 177
2,405 53,18 S0, 93 11,92 11,92
522 1655 6735 2076
56
112 6
14673
61,44 80, 24 S0, 24 33,46
Brief
20,46
16,22 4,205
2454 2454 5.55 41 98 O15?
2425 53,40 81,25 11,96 11, 96
5, 21 16,38 168,03
2634 55
4158 6 13
4631
—
668 doõ ß S6 56 33 56
Geld
20, 38
16, 16 4, 185
2435 2435 0,53 41,82 0, 177
2,41 53,31 80,93 11, 95 11,95
523 163 1673
2076 d 6
142 gh dj
1673
61, 60 S0 24 S0 24 33, 46
9. Apr
Brief
20 416
16,22 4,205
24585 24565 6555 41 98 0, 197
243 o5 55 ol 25 11 59 1135
527 16 55 167989
20 84 55
4158 60 *
4691
—
61, 84 S0 56 S0 66 33, 60
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrredier: Am 85. April 1985: Gestellt 18 452 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. R. B. * am 26. April auf 4400 1 (am 25. April auf 4406 M) für
100 kg.
Berlin, 25. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. . des Lebens mitteleinzel-⸗ o
handels für 100 Ki Bohnen, weiße, mittel 27,00 bis 28,00 M, L Linsen, kleine, käferfrei. 1934
37,00 bis 39,00 ,
frei Haus Berlin in Originalpackungen.) angbohnen, weiße 39,
00 bis
11,90 M. Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 45, 00 bis 48, 90 4. Linsen, große, käferfrei, 1934: 5o, 00 bis 71, 00 αις, Speiseerbsen, Viktorig,
I gelbe z C0 vi Sh Ho , Ebeisecmbsen / zollberbilligt! a g bi