1935 / 111 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

Etaatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 Gs einschließlich 0, 483 eu Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin ür Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 Mel. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573. -

Restellgeld;

90 * O —ͤ 687

Anzeigenyvreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten 3. 1,19 Mast, einer dreigespaltenen 3 wm hohen und 92 mm breiten ;

Berlin 8M. 48, Wilhelmstraße 32. . beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist arin au unterstrichen) oder durch Sperrdruck (befonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenfte lle eingegangen sein.

Zeile 1,85 Ge. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Alle Druckaufträge sind auf ein⸗

ch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal

O

Berlin, Dienstag, den 14. Mai, abends

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1 935 —— —— ——

r. 11 1 Reichs bankgirotonto

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

ungen und sonstige Personalveränderungen.

ntmachung über den Londoner Goldpreis. Intmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des ern über Verbot der Verbreitung von ausländischen sickschriften im Inland.

ntmachungen über die Ausgabe der Nummer 49 des chsgesetzblatts, Teil J. und die Ausgabe der Nummer 24

Reichsgesetzblatts, Teil II. Preuszen.

ntmachung des Regierungspräsidenten in ö über Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes ußen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

er Führer und Reichskanzler hat nachstehende richter⸗ Beamte zu Mitgliedern von Reichsdisziplinarbehörden nt: chsdisziplinarhof in Leipzig: l. zu m Präsidenten: 3 den Reichsgerichtspräsidenten Dr. Leipzig; 2. zum stellv. Präsidenten: den Senatspräsidenten Gündel in Leipzig. chsdisziplinarka mmer in Erfurt: zum Präsidenten: den Landgerichtsdirektor Schnelle in Erfurt.

Fine in

unntmachung über den Londoner Goldpreis

ß §1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

erung der Wertberechnung von HKypotheken und

gen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

ondoner Goldpreis beträgt am 14. Mai 1935 für eine Unze er , , D 3 142 sh 81 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel:

kurs für ein englisches Pfund vom 14. Mai 1935 mit RM 18,135 umgerechnet. für ein Gramm Feingold demnach? ... in deutsche Währung umgerechnet .. ..

zerlin, den 14. Mai 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

RM 86,5883, pence 55,0681, RM 2.78388.

Bekanntmachung.

ch habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi— zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar die Verbreitung der nachstehend genannten ausländi⸗ Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: Soviet Russia Today-Zeitschrift (New York, Amerika, Prophezeiung über die Bäume (Bern, Schweiy, „Kreuzlinger Echo“ (Kreuzlingen, Schweigz). jerlin, den 12. Mai 1935. Der Reichs und Preußische Minister des Innern. J. A.: Daluege.

Bekanntmachung.

lie am 11. Mai 1935 ausgegebene Nummer 49 des gesetzblatts, Teil 1, enthält:

sset zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzel— vom 9g. Mai 1935 ; ordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln zmittel⸗Kennzeichnungsverordnung), vom 8. Mai 1935. fang: Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postversen⸗ sebühren: o, 93 RM für ein Stück bei Voreinsendung. erlin NM 40, den 14. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. Fabrieius.

Bekanntmachung.

tefam 11. Mai 1935 ausgegebene Nummer 24 des zesetzzlatts, Teil II, enthält:

rordnung über die Einführung von Eisenbahn⸗ und Schiff⸗ iülimmungen im Saarland, vom 27. April 1935 anntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern arenzeichen auf einer Ausstellung, vom 3. Mai 19565;

Bekanntmachung zum Uebereinkommen über die Gewichts⸗ bezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken (Ratifikation durch die Schweiz), vom tz. Mai 1935;

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 1935;

Bekanntmachung über den Schutz don Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 8. Mai 19355.

Umfang: „t Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,93 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 14. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. Fabrieius.

Mx 2 e 2 2 22 O Q Q P Preußen.

Betanntmachung.

Auf Grund des 51 und des 5 3 Satz 2 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 36. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 295) in Verbindung mit der durch den Preußischen Minister des Innern hierzu erlassenen 2 . vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetz⸗ samml. Nr. 397) und in Verbindung mit dem Rei sgesetz über die . volks⸗ und rn e. en Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. N90) wird das gesamte Vermögen

der „Afa“ Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände, Dortmund,

des Deutschen Arbeiterjugendbundes Groß Dortmund,

des Arbeiter⸗Sportelubs 1896, ö

des Zentralverbandes der Dachdecker, Dortmun ;

des Deutschen Baugewerksbundes, Fachgruppe Stukka— teure, Dortmund,

der Arbeiter⸗Konzertvereinigung, Iserlohn,

des Arbeiter-Kulturkartells, Iferlohn,

der Freien Sängervereinigung, Dortmund, der Freien Theatervereinigung, Winz-Baak,

der Sozialistischen Arbeiterjugend, Bergkamen,

der Freien Volksbühne in Bochum unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Herrn Preußi— schen Finanzminister in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des Gesetzes vom 35. Mai 1933 erlöschen die an dem Eigentum bestehenden Rechte, soweit sie nicht dinglich gesichert sind. Das Verzeichnis der im einzelnen eingezogenen Gegenstände und Werte liegt bei mir zur Einsicht offen.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam.

Arnsberg, den 7. Mai 1935.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dellen bu sch.

m e 0 e O ο O Q Q O . Nichtamtliches.

Nr. 19 des Reichsministerialblatts vom 11. Mai 1935 t soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 46, Scharnhorststraße 4, zu beziehen

In halt: 2 nein? Verwaltu eines Ministerialdiretin Re ich z erg; des Innern. I sceioi= es . zum Schutze er ät, af wesen: Uebersicht übe n m,. Zöllen und Abgaben om 1. April 1g bis 81 März 1935. Justizwesen: ung der Gemeindeverzeichnisse nach dem Reichserbhofgesetz im arland. K Er

us lachen Ernennuna

Konsulatwesen: nennung. Exequaturerteitungen und Er ö. von Exequatur⸗ erteilungen. Maß⸗ und Gewichtwesen: ekanntmachung über die Zulassung von Stromwandlerformen zur amtlichen Beglaubi⸗ gung. Medizinal- und Veterinärwesen: Erlaß über Milch flaschenverschlüsse. Statistik: . zur Durchführung der am 25. Juni 1935 erfolgenden Volks-, Berufs- und Betrie bszählung im Saarland. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung.

—— Ver kehrswesen.

Wiederaufnahme des Poftanweisungs⸗ usw. Verkehrs nach Luxemburg.

Nach einer Mitteilung des Reichspostministeriums wird der Postanweisungs⸗, Nachnahme-, Postauftrags⸗ Postüberweisungs⸗ und Gebührenzettelverkehr nach Luxemburg vom 15. Mai an wieder aufgenommen.

Warenproben mit Handels wert und mit zoll⸗ pflichtigem Inhalt nach Britisch Indien. Im Verkehr mit Britisch Indien sind fortan Warenproben

mit Handelswert und mit zollpflichtigem Inhalt zugelassen. Die

Sendungen . auf der Vorderseite mit dem grünen Zoll⸗

ettel versehen sein; auf ihm ist der Inhalt der Sendung nach

zr der Ware, . und Wert vom ö anzugeben.

Fehlt der grüne Zollzettel, so werden die Sendungen mit Zoll-

strafen belegt oder beschlagnahmt.

Der Seeverkehr in Hamburg, Antwerpen, Rotterdam und Bremen im März und im 1. Vierteljahr 1935.

Hamburg, 13. Mai. Regelmäßig pflegt der Seeverkehr in den großen i ,, , Nordseehäfen im März im , mit der saisonüblichen Belebung der Wirtschaft anzusteigen. Die große Bedeutung Hamburgs und Rotterdams für die n. versorgung der deutschen Industrie hatte jedoch eine Verkehrs⸗ belebung zur Folge, die erheblich über das saisonübliche Maß hinausging. Dagegen wies Antwerpen nur eine geringe Zu⸗ nahme 61 die durch die schwierige Lage der bell en u industrie bedingt war. Die Verkehrsentwicklung remens stand mit seiner , n,. Bedeutung als . fir die west⸗ deutsche Schwerindustrie in Verbindung. Die ftärkfte Zunahme im Schiffsverkehr, gegenüber dem Vormonat um 25 *, entfiel auf Hamburg, das wieder die führende Stellung in der See⸗ schiffahrt einnehmen konnte. Es folgte Rotterdain mit 19,5 3, Antwerpen mit 13.736 und Bremen mit 11,1 25. Auch gegenüber dem vorjährigen März ist mit Ausnahme von Bremen in allen Häfen eine Verkehrssteigerung eingetreten.

Entsprechend seiner Stellung als bedeutender n für das Deutsche Reich entfiel auch im Wareneingang bie größte Zunahme gegenüber dem Vormonat auf Hamburg mit 46,9 33. Nur halb so . war die Steigerung in Rotterdam mit 187 3. Antwerpens Empfang erhöhte sich um 9g. z, während Bremens Verkehr eine Einbuße von 73 R erlitt. Mit Ausnahme von Ant

werpen wies der Versand über alle Häfen eine mehr oder weniger starke Zunahme gegenüber dem Vormonat auf. Dank der be⸗ deutenden Durchfuhr von Ruhrkohlen zeigte Rotterdam die größte Steigerung um 12,6 955. Der Warenausgang über Bremen stieg um 8,5 Xx, über Hamburg um 4,9 95, während Antwerpen eine Einbuße um 3,1 zu verzeichnen hatte. Die Verkehrszahlen im ersten Vierteljahr 1955 zeigen, daß die Seeschiffahrt in allen Häfen gegenüber dem Vorjahr sich nur wenig verändert hat. Auch der em Warenverkehr zur See zeigte in Hamburg und Antwerpen ast keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahre. Dagegen wiesen Rotterdam durch den gewaltigen Erz- und Kohlenumschla und Bremen durch die erhöhte Ausfuhr von Ruhrkohlen un Fertigwaren der westdeutschen Schwerindustrie eine bedeutende Verkehrszunahme auf.

Aus der Verwaltung.

Abgrenzung der Zuftändigteit zwischen Neichs⸗ arbeits⸗ und Reichswirtschaftsministerium.

Die Betreuung der sozialpolitischen und der wirtschaftlichen Angelegenheiten war für ( im Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit a . während die Zentral- behörden im Reich, das Reichsarbeitsministerium und das Reichswirtschaftsministerium, nach Arbeit und Wirtschaft ge⸗ trennt sind. Die Wahrnehmung der Geschäfte des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit durch die zuständigen Reichsminister machte eine klare Trennung der Zuständigkeiten wischen Reichsarbeitsministerium und Reichswirtschaftsmini⸗ er e, ö Diese Trennung ist durch den im Reichs⸗ . kr. 48 veröffentlichten Erlaß des Führers über die lbgrenzung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Arbeits⸗ schutzes, der Gewerbeaufsicht und wirtschaftlich⸗technischer An- gelegenheiten vom 2. Mai igs5 erfolgt. Danach ist der Reichs= und Preußische ir, n ir zuständig für die Angelegen⸗ 6 des Arbeitsschutzes einschließlich. der Organisations⸗, Haͤus⸗= alts⸗ und Personglangelegenheiten der Gewerbeaufsicht, der Reichs und Preußische Wirtschafts minister für wirtschaftlich⸗ 5 . Angelegenheiten einschließlich der Genehmigung und inn gewerblicher Anlagen und des Dampfkesselwesens. Durch einen zwischen den beiden Reichsministern vereinbarten in Kürze in den Amtsblättern erscheinenden Ausführungserlaß werden die Einzelheiten kiel Danach gehören zum Ärbeits⸗ schutz und damit zur Zuständigkeit des Reichsarbeitsministeriums außer den im Erlaß vom 2. Mai besonders erwähnten Organi⸗ sations⸗, Haushalts- und Personalangelegenheiten der Gewerbe⸗