1935 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 18. Mai 1935. S.

Anzeige über die Einstell ung eines Arbeiters oder Angestellten.

(G66. Abs. 1 der 1. Durchführungs-Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, Zz 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)

Name des Beschäftigten:

ne,,

Geboren am: Nr. des Arbeitsbuches: ...... .....

hn nue

(Straße) (Nr.) Eingestellt am: Beschäftigt als: Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt.

Bei der Einstellung Zuletzt polizeilich gemeldet in

MJ Letzte im Arbeitsbuch vermerkte Beschäftigung:

AUnterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)

,, z

An das Arbeitsamt

Anzeige über die Aenderung der Wohnung eines Arbeiters oder Angestellten.

(G 4 Abs. 3 der 1. Durchführungs-Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, 55 7 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)

Rane dee ,,,, e . nnn nn, Rn, Geboren am: Nr. des Arbeitsbuches: .... ...... ö Be scht tigt , , Wish dige Bohn n ,

(Ort) (Straße) (Nr.) nt, ///

(Straße)

ö ö . Eintragung auf Seite 2 des Arbeitsbuches ist erfolgt.

AUnterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)

Art des Betriebes: ö in schrtsFJFGleletltt An das Arbeitsamt

Anzeige über die Aenderung der Beschäftigungsart“) eines Arbeiters oder Angestellten.

(66 Abs. 3 der 1. Durchführungs-Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, S8 6 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)

Mame der Jüiü,, Vornarttre, . . ///, Nr. des Arbeitsbuches: ..... .. . öhnnnne;;, DJ (Ort) (Straße) (Nr.)

in ge ennie bisher heschi ft gt ass . l i,, .

Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt.

Geboren am:

AUnterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand) t de,, Anschrift:

Aenderungen in der Art der Beschäftigung sind in das Arbeits⸗ buch einzutragen, wenn die neue Arbeitsverrichtung eine wesentlich andere ist als die bisherige.

Anzeige über die Entlassung eines Arbeiters oder Angestellten.

6 Abs.! ! der 1. Durchführungs⸗Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, 8 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)

Name des Entlassenen:

Boörngneee ; Geboren am: Nr. des Arbeitsbuches: ...... ö mobile,,

Entlassen am: ht em,, n,,n,,,wöuðuᷣu,, Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt.

. Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)

Art des Betriebes: Anschrift:

Zweite Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 15. Mai 1935.

Auf Grund von 5 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 4. Februar 1955 Reichsgesetzbl. 1 S. 106) werden die Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 119) im Einver⸗ nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichs⸗ minister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft wie folgt geändert:

1. Abschnitt J Nr. 19 Abs. 3 zu b erhält folgende Fassung:

„b) für die Bezahlung von Zinsen, Provisionen und Spesen für Warenkredite und andere der Finanzierung der Wareneinfuhr dienende Kredite sowie von Zins- und Kursverlusten im Zusammenhang mit einer Kaufpreis⸗ verbindlichkeit, wenn für die Bezahlung des Kredites oder der Kaufpreisverbindlichkeit die Devisenstelle zuständig war.“

„In Abschnitt 1 Nr. 13 ist am Ende anzufügen „und vom

16. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 65, 67, 83)“.

„In Abschnitt 1 Nr. 16 Abs. 1 ist zwischen den Worten zist“ und „die Devisenstelle“ einzufügen: „vorbehaltlich der Vor—

schrift in Abschnitt II Nr. 53 Abs. 2 Satz 2.“

In ‚Abschnitt 1 Nr. 18 Abs. 1 Satz 2 ist der zweite Halbsatz zu streichen. Abschnitt II Nr. 53 Abs.? erhält folgenden Satz 2: „Zuständig ist in den Fällen zu a die Devisenstelle, in

6. Abschnitt 1 Nr. 55 erhält folgende Fassung:

„55. (1) Dem ursprünglichen Kontoinhaber eines Sperr⸗ guthabens der in Nr. 53 Abs. J bezeichneten Art kann die Ge⸗ nehmigung zur Uebertragung angemessener Beträge auf ein Sonderkonto bei einer Devisenbank erteilt werden, über das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne weitere Ge⸗ nehmigung zu Zohlungen im Inland für eigene Rechnung des Kontoinhabers für folgende Zwecke verfügt werden kann:

a) zu unentgeltlichen Zuwendungen 6. B. an Verwandte zur persönlichen Unterstützung oder an soziale, religiöse oder andere Einrichtungen) oder zur Leistung an⸗ gemessener Unterhaltsbeträge an inländische Unterhalts⸗ berechtigte;

b) zur Bezahlung von Leistungen an Inländer, die im Zu⸗ ammenhtng mit der Entstehung oder Verwaltung des Sperrguthabens oder anderer Guthaben des Konto⸗— inhabers bei demselben Kreditinstitut oder mit den Vex⸗ mögenswerten, aus denen das Guthaben entstanden ist,

geschuldet werden (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten,

Bankprovisionen bei einer Umlegung des Guthabens);

zur Bezahlung von Steuern, die sich auf das inländische

Vermögen oder Einkommen des Kontoinhabers beziehen;

zur Bezahlung nicht geschäftlicher Reisen des Konto—

inhabers, seiner Familienmitglieder und des begleiten— den Dienstpersonals nach Deutschland, jedoch mit der

Maßgabe, daß für diese Zwecke innerhalb eines Kalender—

monats nicht mehr als 3000 Reichsmark für jede Person

freigegeben werden können. Als Reisekosten gelten auch

Kosten eines Studienaufenthalts des Kontoinhabers oder

seiner Familienmitglieder in Deutschland.

Die Devisenstelle kann bei der Erteilung der Genehmi⸗ gung gestatten, daß auch andere näher zu bezeichnende Zah⸗

lungen im Inland für eigene Rechnung des Kontoinhabers

aus dem Sonderkonto geleistet werden. Die Genehmigung ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontoführende De⸗ visenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbescheid be⸗— stimmten Zeitraumes eine Aufstellung über alle aus dem Sonderkonto geleisteten Zahlungen einreicht, und daß ein nicht verbrauchter Restbetrag auf das Sperrkonto zurückzu— übertragen ist, wenn die Devisenstelle nicht die Genehmigung verlängert.

E) Dem ursprünglichen Kontoinhaber kann die Geneh⸗ migung zur Verfügung über ein Sperrguthaben der in Nr. 53 Abs. 1 bezeichneten Art erteilt werden

a) zu Zahlungen der in Abs. 1 zu a) bis ) bezeichneten

Art. Für Reisen (Abs. 1 zu d) können auch mehr als

2000 Reichsmark freigegeben werden, wenn es sich um

eine Pauschalreise durch Vermittlung eines Reisebüros

handelt;

wenn die Versagung der Genehmigung eine unbillige

Härte bedeuten würde. In der Regel soll nur eine Ge⸗

nehmigung zur Leistung von Zahlungen für eigene Rech⸗

nung im Inland erteilt werden. Eine Devisenerwerbs⸗ genehmigung darf nur in ganz besonderen Ausnahme— fällen erteilt werden, wenn die Versagung eine unerträg⸗ liche Härte bedeuten würde. Für die Erteilung einer

Devisenerwerbsgenehmigung gelten die Bestimmungen

in Abschnitt 1 Nr. 27;

zur Bezahlung von höchstens 25 33 des Rechnungsbetrages

neuer Warenlieferungen oder Dienstleistungen inländi⸗

scher Firmen zur eigenen Verwendung oder für eigene

Rechnung des ursprünglichen Kontoinhabers, soweit nicht

ein Verrechnungsabkommen entgegensteht. Der Aus⸗

landskostenanteil der Waren (ausschließlich der Betriebs⸗ kosten) darf nicht mehr als 20 56 betragen. Die Geneh⸗ migung ist unter der Bedingung zu erteilen, daß der

Rest des Rechnungsbetrages vorher oder gleichzeitig in

ausländischer Währung oder freier Reichsmark bar be⸗

zahlt wird.

G) Auf Altguthaben findet Nr. 53 Abs. 3 entsprechende Anwendung.“

Abschnitt II Nr. 57 erhält folgenden Satz 2:

„In diesem Fall bedarf auch die Einbehaltung der im

Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Bank⸗

provision keiner Genehmigung“.

In Abschnitt 1V Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 ist zwischen den Worten „Abschnitt III“ und „Nr. 28“ einzufügen: „Nr. 11 oder“. Abschnitt IV Nr. 8 Abs. 2 erhält folgende Faͤssung:

(E) Das Kreditinstitut, welches die Zahlungen ausführt, hat die gezahlten Beträge unter Angabe der Währung, in der die Zahlung geleistet worden ist, sowie bei Umrechnungen des Umrechnungskurses auf der letzten Seite des Genehmigungs⸗ bescheides abzuschreihen. Es hat, wenn weitere Zahlungen auf Grund der Devisenbescheinigung nicht in Frage kommen, die Devisenbescheinigung einzubehalten, zu entwerten und an die Ueberwachungsstelle zurückzusenden.

„In Abschnitt IV Nr. 9 Abs. 1 erhält das Ende des Satz 1 folgende Fassung: ; erfolgt und der Wert der Ware von der Zollstelle auf der Bescheinigung abgeschrieben worden ist.“ Abschnitt 1IV Nr.) Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Zollstelle nimmt die Abschreibung vor, wenn die

Hauptbescheinigung bei der zollamtlichen Eingangsabferti⸗

gung vorgelegt wird.“

In Abschnitt 17 Nr. 14 Abs. 2 sind in Satz 5 die Worte „und eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. Satz 6 erhält folgende Fassung:

„Bei der Einzahlung auf das Bestätigung vorzulegen.“ In Abschnitt I9 Nr. 14 Abs. 2 Satz 8 ist an Stelle der V „der Zollbescheinigung“ zu setzen „der Bestätigung“,.“ * „In Abschnitt IV Nr. 15 Abs. 2 sind in Satz 3 die Worte eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. r In. Abschnitt 17 Nr. 33 Abs. 1 ist an Stelle der Worte M verderbliche Waren, Einfuhren von minderer Bedeutung schnitt 1 Nr. 12 Abs. 3 zu )“ zu setzen „Waren mit Pe nahmeschein, Einfuhren von minderer Bedeutung Erla Reichsministers der Finanzen vom 3. April 1935 7 11 240 JI (Reichszollbl. S. 17) Abschnitt JV Nr. 17.1 „In Abschnitt 1IV Nx. 47 Abs. 1 und 2 sind jeweils die „Alt⸗ und“ und „Alt- oder“ zu streichen.

„In Abschnitt IV Nr. 48 Abs. 1 ist der Unterabsatz zu streichen. . Abschnitt IV Nr. 48 erhält folgende Abs. 5 und 6:

„(o) Die Genehmigung zur Einzahlung angemesss Beträge aus Leistungen der in Nr. 46 . 1 genann Art auf ein Sonderkonto des ausländischen Gläubn bei einer Devisenbank kann erteilt werden, über innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne we Genehmigung zu Zahlungen im Inland für en Rechnung des Kontoinhabers für die in Abschnin Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten Zwecke ver werden kann. Die Devisenstelle kann bei der Erten der Genehmigung gestatten, daß auch andere näher bezeichnende Zahlungen im Inland für eigene Rechn des Kontoinhabers aus dem Sonderkonto gl werden. Die Genehmigung kann als Sammelganh gung für mehrere innerhalb eines bestimmten g raumes fällig werdende Leistungen erteilt werden.“ ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontoführn Devisenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbest bestimmten Zeitraumes eine Aufstellung über alle

dem Sonderkonto geleisteten Zahlungen einreicht daß ein nicht verbrauchter Restbetrag an die Kop sionskasse für deutsche Auslandsschulden einzuzahlen wenn die Devisenstelle nicht die Genehmigung längert.

(6) Dem Schuldner einer Leistung der in Nr Abs. 1 genannten Art kann die Genehmigung zu! mittelbaren Zahlungen im Inland für die in schnitt II Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten R für Rechnung des ausländischen Gläubigers en werden.“

16. In Abschnitt 1IV Nr. 51 Abs. 1 ist hinter den Worten richtung eines Sonderkontos“ einzufügen („Verwaltin sonderkonto“ . Abschnitt 1IV Nr. 51 Abs. 2 Satz 4 erhält gende Fassung:

„Ohne Genehmigung darf ein solches Guthaben Verminderung des Debetsaldos auf einem anderen K des Ausländers verwendet werden; die Genehmigung!

Uebertragung angemessener Beträge aus dem Verm tungssonderkonto auf ein Sonderkonto nach Nr. 48 1 kann erteilt werden.“

Abschnitt IV Nr. 54 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Nr. 52 Abs. 2 gilt entsprechend mit der M gabe, daß in den in Abs. 1 und 2 genannten Fällen Einzahlung der Beträge auf das Sonderkonto eine nehmigung nicht erforderlich ist.“

Abschnitt V Rr. 54 erhält folgenden Abs. 4:

„(4 Eine Genehmigung ist in den Fällen der Ah und 2 nicht erforderlich zu Zahlungen an Inländer eigene Rechnung des Bezugsberechtigten.“ .

In Abschnitt 17 Nr. Abs. 4 sind die Anschriften folgen Auswandererberatungsstellen zu ändern: .

Bremen, Dechanatstraße 1511;

Essen / Ruhr, Lindenallee 10 (Deutschlandhan

Königsberg i. Pr., Prinzenstraße 8;

Stettin, Schallehnstraße 9 / 11.

Berlin, den 15. Mai 1935. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. J. V.: Dr. Harten st ein.

Ausländersonderkonto ist

Bekanntmachung.

Die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse bekannt, daß Gesuche auf Erteilung eines Zulassungsschei zur Pferdeeinfuhr für die einzelnen Kalendervierteljh jeweils bis spätestens zum 15. des dem Kalenderviertehjt vorhergehenden Monats einzureichen sind. Später eingehen Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Berlin, den 16. Mai 1935.

Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse. Holzmann, Reichsbeauftragter.

Bekanntmachung.

Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 5h d Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: ! .

Gesetz zur Aenderung des Reichs- und Staats angehr gta gesetzes, vom 15. Mai 1935;

Zweite Verordnung über unzulässige Zusätze und Behn n , , bei Fleisch und dessen Zubereitungen, vom̃ h. 1935

Vierte Verordnung über die Zulassung von Zahnärzzen Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom g. Mqi ö

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der B eam der Sozialverwaltung im Reich und in den Länderm ! Preußen, vom 10. Mai 1935;

Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Amn rung des Brotgesetzes, vom 10. Mai 1935; ö

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes übeß Einführung eines Arbeitsbuches, vom 16. Mai 1935.

Umfang: 1545 Bogen. Verkaufspreis: 9,29 RM. Postve dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckn

ö. a.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teih, Anzeigen

und für den Verlag: i. V. Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellsch Berlin,. Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagenn

zun Deutschen Reichsa

Nr. 115

Bełkanntmachung.

Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 265 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Vorläufige Autobahn⸗Betriebs⸗ und Verkehrs⸗Ordnung, vom 14. Mai 1935

Verordnun ] ungarischen Abkommens über die 14. Mai 1935, ö Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mai 1935 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mai 1835;

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Hisẽ baz fra tert h beigefügten Liste, vom 11. Mai 1935 ; ; ;

Bekanntmachung des Wortlauts einer Vereinbarung zwischen . . Oldenburg über Aenderung der Landesgrenze, vom 5. Mai 1935. ; Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Ver⸗ einbarung über den deutsch⸗französischen Warenverkehr, vom 15. Mai 1935

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935, Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis; 0, 15 RM. Postversendungs⸗ gebühren: G, 0 R für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. Mai 1935. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

über die vorläufige Anwendung eines deutsch⸗ infuhr von Schilfrohr, vom

und

———

Preußen.

Viehseuchenvolizeiliche Anordnung. Auf Grund der S5 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom

26. 6. 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird zum Schutze gegen

die Maul- und Klauenseuche für die Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein folgendes angeordnet.

§1.

Die Provinz . wird zum Beobachtungs⸗

gebiet mit folgender Maßgabe erklärt:

1. die Beschickung von Zucht⸗ und Nutzviehmärkten, Vieh⸗ versteigerungen und -ausstellungen innerhalb und außerhalb der Provinz Schleswig⸗Holstein mit Klauentieren (Rindern, Schafen, i. Schweinen) aus der Provinz Schleswig—⸗ Holstein ist verboten.

Das aus der Provinz Schleswig⸗Holstein nach den Schlacht⸗ viehmärkten in Hamburg, Altong und Harburg⸗Wilhelms- burg gebrachte Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) 6 innerhalb zweier Tage am Marktort ab⸗ geschlachtet werden. Die Versendung auf andere Schlacht⸗ viehmärkte ist sinzulässig.

! 2. Die von dem Regierungspräsidenten in Schleswig ö. Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche angeordneten Maßnahmen werden durch die Bestimmungen des 5 1 nicht berührt.

5 3. uwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der S858 74 ff. des Viehseuchengesetzes. 5 4. Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 14. Mai 1935.

Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

Bekanntmachung.

Artikel IV , Bergpolizeiverordnung, be⸗ treffend die Abänderung *. icher Vorschriften über Sprengstoffe, vom 24. April 1524 lassen wir alle Sprengstoffe und , die der Reichs⸗ und Preußische Wirtschafts⸗ minister durch Aufnahme in die „Liste der Bergbausprengstoffe und zündmittel“ (veröffentlicht im Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit) zum Vertrieb an den Bergbau zu⸗ läht, zur Verwendung zu. Es gelten die in der genannten Liste geen. Bedingungen. Vorhandene Zündmaschinen und Minenprüfer, deren Bauart von den in der Liste zugelasse⸗ nen Bauarten abweicht, dürfen bis zum 1. Juli 1937 weiter⸗ verwendet werden, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes be⸗ stimmt wird.

Die Bestände an Gesteins⸗ und Wettersprengstoffen, Sprengkapseln, elektrischen Zündern und Zündschnüren dürfen aufgebraucht werden.

Bonn, den 27. April 1935.

reußisches Oberbergamt. 7 ic Deng

Nach

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Finnische Gesandte Agrne Wuorim aa hat am 15. d. M Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Pakaslahti die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 14 des Reichzarbeitsblatts vom 15. Mai 1935 hat solgenden Inhalt: Teil J. Amtlicher Teil. II. Arbeits ver= mittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Hesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Aenderung der Richtlinien über die Gewährung von Darlehn aus den Rei smitteln für er⸗ werbslofe altere Angestellte. Betrifft: Umbenennung des Arbeits⸗ amtes Oberstein in Arbeitsamt Idar⸗-Oberstein. Landarbeiter⸗ werlwohnungsbau; hier: Zuschüsse zur Verzinsung und Tilgung nach 5 18 der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 18. Mai

vom 258. August 1934 (Reichsgesetzbl. 1934 1 S. 88). IV. Arbeits⸗ schutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes, der Ge⸗ werbeaufsicht und wirtschaftlich⸗technischer Angelegenheiten. Vom 2. Mai 1935. Ausführungserlaß über die Abgrenzung der Zu⸗ ständigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Gewerbeaufsicht und wirtschaftlich⸗technischer Angelegenheiten. Vom 2. Mai 1935. Bekanntmachung, betr. Ausnahmegenehmigung des Deutschen a, ng fes. Bekanntmachung, betr. Richtlinien für die Etikettierung von Schleifkörpern. escheide, Urteile: 12. Auf⸗ stellung von Automaten auf Fähren. 13. Verkauf von Rasierklingen aus Automaten. V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Betrifft: Reichsbaudarlehen für Eigenheime (J. und II. Bauabschnitt). Be⸗ trifft: Fortführung der Kleinsiedlung. Kosten des Richtfestes. VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz über die Kosten des Anstaltsaufenthalts von Geisteskranken. Vom 29. April 1935. Mit Begründung.

Teil III. Unfallverhütung. Arbeitsschutz. Gewerbehygiene. Fünf Jahre planmäßiger Un an fhun der Continental⸗Bummiwerke A.⸗G., Hannover. Von Oberingenieur Deymann, Hannover. Sicherheitsvorrichtungen an Dampffässern mit Schnellverschluß. Von Gewerberat Dr.-Ing. Brauer, Hannover. Giftige und ge⸗ fährliche Gase an Bord von Schiffen. Von J. Winter, Erstem technischen Aufsichtsbeamten der See⸗Berufsgenossenschaft, Ham⸗ burg. Gewerbemedizinische und technologische Studien in Italien. Von Regierungs- und Gewerbemedizinalrat Dr. Ernst Holstein. Frankfurt (Oder). Unfall⸗Lehren: Vorsicht bei Arbeiten im Innern von Gasgeneratoren! Von Gewerberat Hellwig, Köln. Nochmals: Explosion eines Teer⸗, Asphalt⸗ und Bitumensprengwagens bei der Ausführung von Pflastergußarbeiten. Von Gewerberat i. R. Dr. H. Berger, Wandsbek⸗Hamburg. Tödlicher Unfall durch elek⸗ trischen Strom. Von Gewerberat Holzapfel, Wiesbaden. Ein elektrischer Unfall mit tödlichem Ausgang. Von Dipl.⸗-Ing. Kröning, Bielefeld. Neues vom Arbeitsschutz: Staubverhütung beim Ansetzen der Glasgemenge. Von Gewerberat Gutmann, Cottbus. PBraktischer Arbeitsstuhl. Mitteilungen: Tag der deut⸗ schen Technik. Hauptversammlung des Vereins deutscher Fe⸗ pisions⸗Ingenieure, Fachgruppe für Unfallverhütung und Arbeiter⸗ schutz im VWDJ. am 8. und 9. März 1935 in Gotha. Bücher⸗ und Zeitschriftenschau.

Preußen.

Monatsaus weis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Prem zen im Monat März des Rechnungs jahres 18934.

(Beträge in Millionen RM.)

A. Ordentlicher Saushalt.

1. Zu Beginn des Rechnungsiahres 1934 waren zur eckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1933 zurũckgestellten Restbetrãge verfũghar .

2. Die Fehlbeträge am Schluß, des Rechnungssahres 1932 von zus. 420,A7 sind inzwischen gedeckt worden.

Ist⸗CEinnahme

Jahressoll oder Ist⸗ Ausgabe

Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste

April / Februar

I. Einnahmen.

1. Steuern.... Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden Ge⸗ meinde verbände) usw.

verbleiben..

2. Neberschũsse der Be⸗ triebe

Davon ab: Zuschüsse an Betriebe

verbleiben..

3. Sonstige Einnabmen: a) Justiz 2 2 by Soz. Maßnahmen

u. Gesundheitswesen c) Verkehrswesen . d) Wissenichatt, Kunst

und Volksbildung

,, Theater). e) Uebrige Landes ver⸗

waltung

Einnahmen insgesamt

(abzüglich der Steuerüber⸗ weifungen an Gemeinden usw. und der Zuschüßsse an Betriebe)

II. Ausgaben.

1. Justizverwaltung.. 2. Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer ).. 3. Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen 4. Wissenschast, Kunst u. Volksbildung leinschl. Theater) .... 5. Verkehrswesen ... 6. Wohnungswesen .. 7. Schuldendienst . 8. Versorgungogebũhr⸗ nisse (Ruhegehälter

,, 9. Sonstige Ausgaben

Ausgaben insgesamt

Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1935

R. Außerordentlicher Sanshalt.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsiahres 1933 sind erforderlich 458,7

e,

Ist⸗Cinnahme oder Ist⸗Ausgabe

Axril / Februar

im

Mãrz zusammen

l

I. Einnahmen.

1. Landeskultur⸗ und landw. Sied⸗

2. Verkehrswesen.. . 3. Sonstige Ausgaben der Hoheits⸗

4.

Mithin: Mehrausgabe....

43,9 II. Ausgaben.

lungswesen

verwaltungen uschüsse für Betriebe... l, Darunter Domãnen u. Forsten) U15.72

Ausgabe insgesamt .. 5690 14,ꝓ5

Mehreinnahme....

Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt. Bestand aus dem Rechnungẽjahr 1933 Mehreinnahme aus den Monaten April 1834 / Mãrz 1935

2450 B. Auserordentlicher Haushalt. Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1933 32 455, Mehrausgabe aug den Monaten April 1934 / März 1933 31 473,8

Mithin Vorschuß. .... 228,85 Stand der schwebenden Schulden Ende März 1935:

Schatz anweisungen .. 351,2

Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen ist als Jahres- soll das Haushaitssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die außerplanmãßigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz-

verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den

Steuern, die unter J, 1 und den außerplanmäßigen Einnahmen und i , n die , 9 . . erscheinen. Die hinter⸗ legten Gelder sind unberücksichtigt gelassen. .

; Bis Ende März 1935 betragen die Reichssteuerũberweisungen (Staatsanteilh 6570 Mill., die preußischen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 595,8. Für die preußische Staatgkasse sind also bis setzt insgesamt 1235 8 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen kleberschuß von g8,4 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen Zuschuß von 1391,8, so daß bis Ende März 1935 ins⸗ gesamt eine Mehreinnahme von 2,4 verbleibt.

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unft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 19. bis 27. Mai.

Staatsoper.

Sonntag, den 18. Rei. Die Zauberflöte. Mustkal. Lei- tung: Blech. Beginn: 19 Uhr. ; Montag, den 26. Mai. Der Prinz von Hom burg. Musikal.

Leitung: . Beginn: 20 Uhr. ö. Dienstag, den 21. Mai. Uebertragung der Rede des Führers! Fidelio. Musikal. Leitung. Heger: Beginn: 20 Uhr, Mittwoch, den 2. Mai. Der Ftosenkavalier. Musikal. Leitung: Clemens Krauß. Beginn: 1975 Uhr. ö. Dannerstag, den 28. Mai. Neuinszenierung Der Bilds ch ü tz. Muftkal. Leitung: Blech. Beginn; 20 Uhr. ö Freitag, den 24. Mai. Die aägyptische Helen a. Musikal. Leitung: Clemens y, eginn: 20 Uhr. ; Sonnabend, den 25. Mai. ann häuser. Mufikal. Leitung

Swarowsky. Beginn: 1935 Uhr. . Sonntag, den 26. i. Der fliegende Solländer—

Muftkal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 14 Uhr.

Der Wildsch tz. Musikal. Leitung: Blech. Beginn 20 Uhr. Montag, den 2. Mai. Tosca. Musilal. Leitung: Swarowsky.

Beginn: 20 Uhr.

Staatliches Schauspĩelhaus. Wegen baulicher Veränderungen geschlossen.

Handelsteil.

Die Neuorhbnung der Weltwirtschaft und Deutschlands Wirtjsch aftsgestaltung.

n einem Vortragsabend der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft über die Neuordnung der Weltwirtschaft und Deutsch⸗ lands Wirts , , , , . Prof. Dr. Wiedenfeld aus, daß Ent⸗Europai e, des Welthandels und Weltverkehrs ebenso wie die Industrialisierung neuer Gebiete an sich nur eine Ent⸗ wicklung fortsetze, die sich von jeher geltend gemacht habe. Nen und verhängnisvoll sei aber die gewaltige Beschleunigung des Tempos, weil sie in den älteren Kulturgebieten zu vorzeitiger Bernichtung wertvollster Produktionsmittelbestände, also volks⸗ ö Kapitals, notwendig führe und somit es diesen Ländern erschwere, sich an der . der neuen Gebiete durch Kreditgewährung größeren Stils zu beteiligen. Hiermit tehe in Zusammenhang, daß in den Neuländern der Eisenbahnbau eit dem 3 fast bollständig stocke und kaum noch trotz größerer Möglichkeiten neue Siedlungsgebiete aufgeschlossen würden. Dies wieder wirke sich auf die dichtbevölkerten alten Länder in einer Einengung der Auswanderung aus; dieses früher so wichtige Mittel, die Zunahme der Bebölkerung und die Neu⸗ bildung von Bolkskapital miteinander in Einklang zu halten, lasse ich kaum noch anwenden. Ein Chaos, aus dem sich noch nirgends ie Linien einer neuen Ordnung abzeichnen, sei die notwendige Folge geworden. ;

Deutschlands Wirtschaft wird, so erklärte der Redner weiter, von all diesen Erscheinungen mit besonderer Wucht und Härte ge⸗ troffen. Einmal deswegen, weil ihm durch die Kriegsentwertung und den Kriegsverbrauch sein Vrodultionsmittelbestand gewaltig geschmälert worden ist und die aus Krieg und Ruhrkampf stam⸗ mende Inflation die Erneuerung der Rohstoffvorräte verhindert