1935 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 118 vom 18. Mai 1935. S. 4

Mittweida. liiisi]

Heute ist im Handelsregister A ein⸗ getragen worden: ;

L auf dem die Firma Löffler Scherzer in Mittweida betreffenden Blatt 355, daß der Bauunternehmer Friedrich Robert Löffler in Mittweida ausgeschieden und Inhaber der Architekt Erich Löffler in Mittweida sst, der das Handelsgeschäft auf Grund eines Pacht⸗ vertrags mit Wirkung vom k 1935 unter Fortführung der bisherigen Firma übernommen hat sowie daß der neue Inhaber mit Wirkung vom 1. Ja⸗ nuar 1935 nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich⸗ keiten des bisherigen Inhabers haftet, auch nicht die in dem Betriebe begrün⸗ deten Forderungen auf ihn über⸗ gegangen sind.

2. auf Blatt 531 die Firma F. Hel⸗ mut Güttler in Mittweida und als . der Kaufmann Fritz Helmut

üttler in Mittweida. Angegebener Geschäftszweig: Linoleum⸗, Wachstuch⸗, Tapeten- und Teppichhandlung. Ge⸗ schäftsräume: Mittweida i. Sa., Frei⸗ berger Straße 6 8.

Amtsgericht Mittweida, 18. Mai 1935.

Handelsregistereintragung.

Am 13. Mai 1935. H.-R. B öl. Firma Joh. Karten G. m. b. H. in Rheydt. Dem Kaufmann Karl Beines in Rheydt ist derart Prokura erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Ge⸗ schäftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Firma berechtigt 1 Der Geschäftsführer Erich Karten ist gestorben; an seiner Stelle ist Wil⸗ n Beines zum Geschäftsführer estellt.

Amtsgericht M.⸗Gladbach.

Nordhausen. 11134 Im. Handelsregister B Nr. 18 ist bei der Firma Heinrich Killinger, Verlags gesellschaft mit beschränkter Haftung in Nordhausen, eingetragen: Die Gesell⸗ schaft hat einen oder mehrere Ge⸗ schäfts führer. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Nordhausen, den 11. Mai 19365. Amtsgericht.

Opladen. ö 11135 In unser Handelsregister Abteilung B Nr. 161 ist am 25. März 1935 bei der Firma Leichlinger Sandwerke, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Leich⸗ lingen, folgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Kroitzsch in Köln-Braunsfeld ist zum weiteren Ge⸗ schäftsführer bestellt mit Kollektivver⸗ tretungs⸗ und ,, , Amtsgericht in Opladen.

Ortelshurg. . III36 In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 375 die Firma Louise Krumheuer in Ortelsburg und als ihr Inhaber die Frau Louise Krumheuer in Ortelsburg eingetragen worden. Amtsgericht Ortelsburg, 13. Mai 1935.

Ost erholz-Scharmbeek. IiI137 In das Handelsregister B ist bei der unter Nr. 17 eingetragenen Firma JF. Frerichs K Co., Aktiengesellschaft in Osterholz⸗Scharmbeck, heute folgendes eingetragen: Die Aktiengesellschaft ist auf Grund des Beschlusses vom 24. Ja⸗ nuar 1935 nach dem Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaf⸗ ten vom 9. Oktober 1934 gelöscht. Amtsgericht Osterholz⸗Scharmbeck, den 9. Mai 1935.

Ottweiler, By. Trier. IlI135

In das hiesige Handelsregister Abtei⸗ lung B wurde heute unter Nr. 8, das Gaswerk Schiffweiler, Aktiengesellschaft in Schiffweiler, betreffend, folgendes eingetragen:

Der Ingenieur Johannes Brandt in Bremen ist als Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Kaufmann Fritz Francke aus St. Magnus b. Bremen zum Vorstand bestellt worden.

Ottweiler, den 11. Mai 1935.

Das Amtsgericht.

Paderhorn. 11139 In unser Handelsregister Abt. A ist am 13. Mai 1935 zu Nr. 441 bei der Firma Paul Schwarze in Paderborn folgendes eingetragen: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Paderborn.

Penzlin. 11140

In das hiesige Handelsregister ist am 6. Mai 1935 bei der Dampfziegelei Möllenhagen, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, mit dem Sitz in Möllen— hagen i. Meckl, eingetragen worden: Der Gutshesitzer Victor von Dewitz ist als Geschäftsführer a- 3geschieden.

Alleiniger Geschäftsführer ist somit der Steuersyndikus Martin Jacobs in Waren / Müritz.

Amtsgericht Penzlin (Meckl..

Plettenberg. 11141 Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A ist heute folgendes eingetragen Bei Nr. 61: Die Firma Carl Rein⸗ länder, Kommanditgesellschaft, Pletten⸗ berg, ist erloschen.

Bei Nr. 147: Die Firma Hermann Alberts, Herscheidermühle bei Herscheid, ist erloschen.

Plettenberg, den 29. April 1935.

Das Amtsgericht.

Pxyritæ. 11142

In das Handelsregister Abt. B Nr. 13 ist heute bei der Firma Ge⸗ nossenschaftliche Maschinenwerkstatt, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, in Pyritz eingetragen: Durch . der Gesellschafterversammlung vom IT. 4. 1935 ist der Gesellschaftsvertrag geän⸗ dert. Die Dauer der Gesellschaft lauft bis zum 31. Dezember 1936. Der Ge⸗ sellschaftsvertrag verlängert sich jedes⸗ mal um 1 Jahr, wenn nicht spätestens 1 Jahr vorher die Auflösung be⸗ schlossen wird. Die Geschäftsführer Runte und von Schütz sind abberufen. Zum alleinigen Geschäftsführer ist der Direktor Willi Staebner bestellt. Pyritz, den 7. Mai 1935. Amtsgericht.

Radolfzell. 11143

Handelsregister A Band 1 O.-3. 68: Die Firma Wendelin Roth, Teigwaren⸗ fabrik in Radolfzell, ist erloschen. Radolfzell, den 6. Mai 1935. Amts⸗

gericht.

FHR adolf zell.. 11144

Handelsregister A Band 1 O.-3. 70: Die offene w Hüni und Kaum in Radolfzell ist aufgelöst und die Firma erloschen. Radolfzell, den 6. Mai 1935. Amtsgericht.

Recklinghausen. 11145

In unser Handelsregister Abt. B ist folgendes eingetragen:

Am 25. April 1935:

Zu der unter Nr. 37 i fenen,

irma Otto Meß, Gesellschaft mit eschränkter Haftung in Düsseldorf mit Zweigniederlassung in Reck⸗ linghausen und Hochlarmark: Die Zweigniederlassung in Hochlarmark ist aufgehoben.

Am 30. April 1935:

Zu der unter Nr. 14 eingetragenen Firma H. A. Beckmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wal—⸗ trop: Die Firma ist erloschen.

Am 6. Mai 1935:

Zu der unter Nr. 28 eingetragenen Firma Alfons Deitermann M Cie., Gesellschaft mit beschränkter Sasf⸗ tung, Datteln: Die Gesellschaft . aufgelöst durch Ablauf der im Gesell⸗ schaftsvertrage bestimmten Zeit. Han mann Karl Wessel in Olfen i. W. ist zum Liquidator bestellt.

Am 10. Mai 1935:

Zu der unter Nr. 42 eingetragenen Firma Ringofenziegelei Friedrich Schröder C Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitze in Recklinghausen: Durch den Gesell schafterbeschluß vom 29. März 1935 ist der Gesellschafts vertrag geändert. Die Gesellschaft wird nunmehr vertreten durch einen oder zwei Geschäfts führer, Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so ist seder zur Vertretung der Firma be⸗ rechtigt. Zum stellvertretenden Ge⸗ schäftsführer ist der. Metzgermeister Josef Stewen in Recklinghausen be⸗ stellt. Die Vertretungsbefugnis des Hermann Gertz ist infolge seines Todes erloschen. Ferner wird bekanntgemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen im Deutschen Reichsanzeiger.

Zu der unter Nr. 184 eingetragenen Firma „Vesdruvag“ Vestische Druckerei und Verlags⸗Aktien⸗ gefelsschaft in Recklinghausen: Das Grundkapital ist durch Zusammen⸗ legung der Aktien im Verhältnis von 109, RM Nennwert zu 100 RM Nennwert von 400 006 RM auf 100 000, RM herabgesetzt.

Zu der unter Nr. 137 eingetragenen Firma Josef Sasse, Gesell chaft mit beschränkter Haftung, Reckling⸗ hausen, und .

zu der unter Nr. 186 eingetragenen Firma Recklinghäuser „Allgemeine Zeitung“, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Reckling⸗

ausen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Gefetzes vom 9. Oktober 1934 gelöscht.

In unser Handelsregister Abt, A ist am 10. Mai 1935 zu der unter Nr. 718 eingetragenen Kom manditgesellschaft Friedrich Wolf . Co. in Reckling⸗ hausen folgendes eingetragen worden: Versönlich haftender Gesellschafter ist setzt die Frau Anna Wolf geb. Jung⸗ hans in Recklinghausen.

Amtsgericht Recklinghausen.

Regenwalde. 11146

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A ist bei Nr. 37 . ,,

ute folgendes eingetragen worden: ben . ist geändert in Otto Zaes ke Nachf. Inh. Ernst Steinkrauß.

Das Geschäft ist dem Kaufmann Ernst Steinkrauß in Regenwalde vom 1. April s9g31 ab verpachtet worden. . . Amtsgericht Regenwalde, 16. Mai 1935. Rinteln. Bekanntmachung. 11147

In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 164 die Firma „Heinrich de Pauli, Fahrradfabrik, Rinteln? in Rinteln und als ihr Inhaber der Kauf⸗ mann Heinrich de Pauli in Rinteln eingetragen worden. . Amtsgericht Rinteln, den 13. Mai 1935.

Kamm elghnrß; Pomm. 11145 In unser Handelsregister Abteilung B Nr. 1 Varziner Papierfabrik in Ham⸗ mermühle bei Varzin“ ist heute folgendes eingetragen worden: Dem Erich Köppen in , n, ist Gesamtprokura mit der Maßgabe erteilt, daß er zur Ver⸗

tretung der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede berechtigt ist. Rummelsburg i. Pomm, den 14. Mai 1935. Amtsgericht.

2, all irth andelsregistereintragun . : Ur. 384 64 der dre rnehr Sarg, Inh. August Hille in Saarbrücken 5: Inhaber des Geschäfts ist jetzt der Kaufmann Karl Hille in Saarbrücken., Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Gebr. Sarg, Inh. Karl Hille. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrickhen. 11150

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 871 vom 30. April 1935 bei der Firma Richard C Arthur Levy in Saar⸗ rücken 3:

Die der Klara Kilezan und dem Arthur Stern erteilten Prokuren sind erloschen.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saar hrü cken. 11151 Handelsregistereintragung Abt. A

Nr. 1662 vom 30. April 1935 bei der

Firma „Ulwena“ Tabakfabrikate en ros, en detail Otto Wenzlawiak in aarbrücken:

Die der Ehefrau Wenzlawigk erteilte Prokura ist erloschen. Inhaber des Geschäfts ist jetzt die Witwe Otto Wenz⸗ lawiak, Adelheid geborene Diwersy, in Saanbrücken. (

Die . ist geändert und lautet jetzt: „Ulwena“ Tabakfabrikate en gros, en detail Adelheid Wenzlawiak. Dem Ulrich Wenzlawiak in Saarbrücken ist Prokura erteilt.

Amtsgericht Saarbrücken.

Sa narhrüůcken. 11152 Handelsregistereintragung vom 36. April 1935 Abt. A Nr. 2558, betr. die Firma S. H. W. Saarbrücker⸗Haushalt⸗Wäsche⸗ rei Willy Ernst in Saarbrücken:

In das Geschäft sind als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten: 1. Ehefrau Willy Ernst, Margarethe eborene Krug, 2. Diplomlandwirt udwig Krug, beide in Saarbrücken.

Die hierdurch gegründete offene Han⸗ delsgesellschaft hat am 1. Januar 1935 begonnen. Zur Vertretung der Gesell⸗ schaft sind seweils zwei Gesellschafter in Gemeinschaft miteinander berechtigt. Die Firma ist geändert und lautet jetzt: S. H. W. Saarbrücker⸗Haushalt⸗Wäsche⸗ rei Ernst & Krug.

Amtsgericht Saarbrücken.

Sa ar bruck en. 11153

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2946 vom 30. April 1935 Firma Tapeten⸗ Linoleumhaus Rudolf Spurk in Saarbrücken.

Inhaber: Kaufmann Rudolf Spurk

in Saarbvücken. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11154 Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2947 vom 30. April 1935: Firma Pharmacia Jakob Ebel in Saarbrücken. Inhaber: Kaufmann Jakob Ebel in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken.

Sa ar briücken. 11155

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2948 vom 30. April 1935: Firma Rudolf Hesse C Co. in Saarbvücken. Offene Handelsgesellschaft, die am 15. Januar 1935 begonnen hat. Per⸗ sönlich haftende Gesellschafter sind: 1. Ehefrau Emil Kretschmar, Maria Henriette geborene Risch, 2. Handwerker Rudolf Hesse, beide in Saarbrücken. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die beiden Gesellschafter nur in Gemein⸗ schaft miteinander berechtigt.

Amtsgericht Saarbrücken.

Sa ar hrücken. 11156

Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2949 vom 30. April 1935: Firma Saardeutsche Herrenkleiderfabrik Her⸗ bert Hoff in Saarbrücken. Inhaber: Kaufmann Herbert Jakob Hoff in Saarbrücken.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11157

Handelsregistereintragung Abt. B Vr. 543 vom 30. April 1935 bei der Firma Dr. Otto Saargesellschaft mit beschränkter Haftung in Saarbrücken: Das Vermögen der Gesellschaft ist unter Ausschluß der Liquidation auf die Gesellschaft unter der Firma Dr. C. Otto & Comp. Gesellschaft mit be⸗ , Haftung in Bochum als alleinige Gesellschafterin übertragen. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11158 Handelsregistereintragung Abt. B Nr. 942 vom 30. April 1935 bei der Firma „Inhav“ Industrie⸗ & Handels⸗ vertretung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Comptoir Franco-Sarrois de representations industrielles et commerciales) in Saarbrücken: Die Vertretungsbefugnis des Liquidators ist beendet. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Saarbrücken.

Sa arhricken. 11159

n , me. Abt. B Nr. 309 vom 2. Mai 19535 bei der Firma Saar ⸗Handelsbank , . Banque Commerciale de la Sarre,

Sociéts anonyme, in Saanbrücen: Dee ö ist 4. . . 9 ranken her setzt un rägt je 500 000 Franten. Es ist in 5000 At⸗ tien zu je 100 Franken zerlegt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Durch Beschluß der , vom 12. September 1934 ist 8 3 des Gesell⸗ schaftsvertrags (Grundkapital) entspre⸗

chend geändert. ö. = Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11160 Handelsregistereintragu Abt. A Nr. 958 vom 3. Mai 1935 bei der Firma Lazar Kahn Söhne in Saar⸗ brücken: Der Ehefrau Trude Haymann geborene Kahn in Saarbrücken ist Ein⸗ zelprokuya erteilt. -. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11161 Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2950 vom 3. Mai 19635: Firma Hed⸗ wig Kreul in Saarbrücken. Inhaber: Witwe Wilhelm Kreul, Hedwig gebo⸗ rene Thiel, in Saarbrücken, Amisgericht Saarbrücken.

Saar brũcken. 11162 Handels registereintragung Abt. A Nr. 2951 vom 3. Mai 1335: Firma Otto & Egon Thiery in Saarbrücken. Offene Handelsgesellschaft, die am 1. März 1935 begonnen hat. Persönlich haftende Gesellschafter find: 1. Otto Thiery, 2. Egon Thiery, beide Kaufleute in Saarbrücken. J Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11163 Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2952 vom 3. Mai 1935. Firma Heinrich Fay in Saarbrücken. Inhaber: Kaufmann Heinrich Fay in Saar⸗ brücken. Dem Robert Pawletta in Saarbrücken ist , erteilt. Amtsgericht rbrücken.

Sa ar hriÿck;en. 11164 Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 253 vom 3. Mai 1935. Firma 8. Heinz in Saarbrücken. Inhaber: aufmann Hans Heinz in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken: 11165

Sandelsregistereintragung Abt. B Nr. 782 vom 3. Mai 1955 bei der Firma Walsheim⸗Brauerei Aktiengesellschaft vormals Schmidt & Guttenberger in Saarbrücken: Die Vorstandsmitglieder Dr. Hennemann und Lill haben ihr Amt niedergelegt. Zu Vorstandsmit⸗ Lienen, sind bestellt! 1. Hans Otto

autner, 2. Josef Karmann, beide Di⸗

rektoren in SDanrbrii gen. . Amtsgericht Saarbrücken.

Saar brũck em. 11166 Sandelsregistereintragung Abt. B Nr. 11566 vom 3. Mai 1935 bei der Firma mit n, n,, . mit beschränkter Haftung in Kleinblitters⸗ dorf: Der Sitz der Gesellschaft ist na Saarbrücken verlegt. Durch Beschlu der Gesellschaftewersammlung vom 30. April 1935 wurde der Gesellschafts⸗ vertrag entsprechend geändert. Der Geschãftsführey n . hat sein Amt niedergelegt. Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Feliz Leidänger in Or⸗ mesheim bestellt. ö Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11167

Handelsregistereintragung Abt. B Nr. 1166 vom 3. Mai 1935 bei der ie „Saarbrücher Abendblatt“ Ver⸗= lags⸗Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Saarbrücken: Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 17, April 1935 ist die Gesellschaft. guf⸗ selöst. Der bisherige Geschäftsführer n Feld ist zum Liquidator be⸗ stellt. Amtsgericht Saarbrücken.

,, ali] andelsregiste veintragung bt.

Nr. 1242 vom 3. Mai 1935 bei dern Firma Hartstein⸗ und Baumaterialien⸗ Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Saarbrücken: Die Firma ift geändert und lautet jetzt; J. Ge⸗ raldy Bau materialien⸗Vertriebsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 29. April 1935 wurde der Gesell⸗ schaftswertrag entsprechend geändert.

Amtsgericht Saarbrücken.

Saarbrücken. 11169 Handelsregistereintragung Abt. A Nr. 2954 vom 6. Mai ja35: Firma Os⸗ kar Stolz in Saarbrücken. Inhaber: Kaufmann Oskar Stolz in Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken.

11170 Schmiedeberg, Riesengeb.

In unser Handelsregister A Nr. 127 t heute bei der Firma Hotel Deutscher

aiser, Brückenberg, Rsgb., Inhaber Felix Thiele, folgendes eingetragen worden:

Die Firma lautet jetzt; Berghotel Thiele“ vormals Deutscher. Kgiser, Brückenberg, Rsgb., 57 Feliz Thiele.

Amtsgerlcht Schmiedeberg i. Rfgb.

18. September 1954.

Schmölln, Thür. 11171 In unser handels register A ist heute bei Nr. 566 Fa Schulze & Platzer,

Thonhausen sächs. Ant. einget worden, daß der Ingenieur irn Max Richard Meister in Thonhausen n das Geschäft als persönlich haftenda Gesellschafter eingetreten ist. Die offen Handelsgesellschaft hat am 1. Mai 14 begonnen. chmölln, den 7. Mai 1935. Amtsgericht.

Schweinfurt. . Hin

In das Handelsregister wurde ein getragen: ;

Friedrich Pflaum, Sitz Schwe furt. Inhaber betreibt nun Ern Sachs⸗Str. 15 eine Autoreparatm Werkstätte, Fahrschule und Au tohgndg Firma geändert in: „Auto⸗Haus Frig rich Pflaum“.

Andreas Geßner u. Sohn, S Schweinfurt. Inhaber ist nun v Schreinerm. Witwe Berta Geßner j Schweinfurt.

Grete Bardolf, Sitz Schweinfn Unter dieser Firma betreibt die Kaufm. Ehefrau Grete Bardolf in Schweinft Brückenstr. J, ein Damenartikelgescha Dem Kaufmann Wilhelm Bardolf, hi wurde Prokura erteilt.

Otto Bach (Warenagenturem, ei Schweinfurt: Firma und Prokura n Karl Albert erloschen.

Wilhelm Haft, Sitz Schweinfm Firma erloschen.

F. Stern, Sitz Neustadt a. z Firma erloschen.

Zum spanischen Garten Carl Madrenas, Sitz Schweinfurt: Fin erloschen, weil Kleinbetrieb.

Schweinfurt, den 14. Mai 1935.

Amtsgericht Registergericht. singen. Handelsregister. IiIj

Handelsregistereintrag A II O. 3. i bei der Firma Treuhandgesellschast R Waldschütz C. Co, in Singen: Gesll schaft aufgelöst. Firma erloschen.

Singen, den 13. Mai 1935.

Amtsgericht. II.

Stolp, Pomm. 111

Hand.⸗Reg. Eintr. B 98 v. 9. 5. 1h Pommersche Bank. Aktiengesellscht Filiale Stolp, in Stolp (Hauptnieh sassung in Stettin): Die dem Wi Birr für die Zweigniederlassung Stn erteilte Prokura ist erloschen. Amt gericht Stolp.

Strausherg. ö lills

In unserem Handelsregister ist be der Firma Kurhaus und Strandhot (Altes Schützenhaus) KR. A304 . eingetragen: Die Firma iste oschen.

Strausberg, den 10. Mai 19835. Das Amtsgericht.

17191

waren gor. ; In unser Handelsregister A ist an

s. Mai 1955 die unter Nr. 111 einge tragene Firma „Hirt u. Kirsch, Ware of! gelöscht worden.

Das Amtsgericht Warendorf.

wipner türth. un . Bekanntmachung. In unserem Handelsxegister A ist n 10. Mai 1935 unter Nr. 1114 des h isters die Firma Josef Steeger . bei Wipperfürth (früher Düfseldorf) eingetragen worden. Amtsgericht Wipperfürth.

Wittlich. . 1

In unser Handelsregister Abteilung . unter Nr. 214 bei der Firm

alentin Langner in Wittlich hen folgendes eingetragen worden.

etziger Inhaber ist. der Kürschu

Adolf Langner zu Wittlich.

Wittlich, den 13. Mai 1935.

Das Amtsgericht.

3. Vereinsregiste

Trachenhberg, Schles. lu Der Verein „Freiwillige Feuen Rafchewitz' mit dem Sitz in zi witz, Kr. Trebnitz, ist heute urn Rrü 10 in das Vereinsregister ein tragen worden. i

Anttsgericht Trachenberg, 9. Mai

Trachenberg, Schles. lit Der Verein „Freiwillige Feuerwe des Amtsbezirks Groß⸗Krutschen n dem Sitz in Groß Krutschen ist hen mnler N. 11 Rind das Vereinsregif eingetragen worden. tz Amtsgericht Trachenberg, 9. Mai

Trachenherꝶg Schles- lid Der Verein Fri le deren, Sftroppen“ mit dem Sitz in Etro ist heute unter Nr. 12 . das Ver register eingetragen worden. Amtsgericht Trachenberg, 9. Mai i

für Schriftleitung (Amtli amtlicher Teil, AÄnzeigent l Verlag: i. V. . Dr. S in Potsdam; für den Handelsteil und den ü redaktionellen Teil: Rudolf L in Berlin⸗Lichtenberg. r. Druck der Preußischen Drn cz mum und Verlags⸗ i er i gelt Withe nf st ka e 32.

Sierzu eine Beilage ·

5

66.

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

monatlich 2, 30 G einschließlich 0, 48 RM, Zeltungsgebühr, aber ohne Bestellgels; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 GM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle S 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 0 Hy, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Posrtos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.

0 Nr. 1 16 Reichsbankgirotkonto

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Faserstoffverordnung. Vom 19. Juli 1934. nun . lde differ der Großhandelspreise vom 15. Mai 1935. ilmverbot.

hiufhebung eines Filmverbots.

Zeitungsverbot.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Ottober 1951 zur Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und onstigen Ansprüchen, die auf

Der Londoner Goldpreis beträgt am 20. Mai 1935 für eine Unze e el, 32 in deutsche

sr ein Gramm Feingold demnach «.. . di bh 2, nn deutsche Währung umgerechne t Berlin, den 20. Mai 1935.

Auf Grund des Gesetzes über wirtschaftliche Maßnahmen kom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 565) verordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister und dem seichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, was folgt:

(1) Die Bestimmungen dieses Teiles gelten für alle Betriebe der Faserstoffwirtschaft, in denen ausschließlich oder teilweise Wolle, Baumwolle, Hanf, Hartfaser oder Jute be⸗ oder verarbeitet wird, bis zur Weberei, Wirkerei, Strickerei, Netz. und Filzherstellung inschließlich. Ausgenommen sind die Betriebe der Baumwoll, Hanf⸗ und Jutespinnerei, der Bindfadenherstellung, der Seilerei, zer Posamenten⸗, Spitzen- und Gardinenherstellung, der Band⸗,

ummi⸗ und Tüllweberei, der Hutindustrie und der Veredelung. (2) Als Wolle und Baumwolle im Sinne dieses Teiles gelten icht Kunstwolle und Kunstbaumwolle. g

G) Gehören zu einem Betriebe der nach Abs. 1 unter die Ver= idnung fallenden Gewerbezweige Betriebsagbteilungen oder Be= riebseinrichtungen icht zuzurechnen sind, so gelten die Vorschriften des 1. Teiles der erordnung nicht für sie. Die Vorschriften gelten für einzelne Ab- eilungen der Betriebe anderer elunßen nach der Art der Arbeit den unter die Verordnung allenden Zwelgen zuzurechnen sind.

(h Der Gewerbeaufsichtsbeamte kann Ausnahmen von der lung des 1. Teils der Verordnung zulassen, wenn ihm nach⸗ gewiesen wird, daß ich unter den in dem Betriebe zu verarbeiten⸗ ohstoffen oder

1 mehr als 20 35 folgender Rohstoffe oder aus solchen fh. offen hergestellter Halbfertigwaren befinden: in⸗ und ausländische shafwolle, andere ausländische Tierhaare, Baumwolle einschließ⸗= . 3 Hanf, Jute, Hartfaser, Flachs, alle diese einschließlich

bfälle.

det ) Die Vorschriften über die Arbeitsstreckung gelten auch für hz riebe die nicht der Arbeitszeitordnung (Verordnung vom Juli 1934 Reichsgesetzbl. 1 S. 803 . unterliegen.

, (. Soweit für die nach Abs. 1 66. 2 ausgenommenen Betriebe

In den na i rdnung fallen⸗ et bo . ? unter den 1. Teil der Vero 5 .

O

O0

Staatsanzeiger.

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und oh mm hreiten 3 1, 19 Qt, einer dreigespaltenen 3 mm e und 32? mm breiten Jeile 1,85 Rer. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein. seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Montag, den 20. Mai, abends

——

O Poftsicheckkonto: Berlin 41821 1935

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Preuszen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

141 ah 8 d, Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 20. Mai 1935 mit RM 13,35 umgerechnet .. RM 86,7709,

M 2,8975.

chnet. .

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Faserstoffverordnung. Vom 19. Juli 1934.

1. Teil Regelung der Arbeitszeit

Geltungsbereich

die nach der Art der Arbeit diesen Zweigen

ewerbezweige, wenn die Ab⸗

albfertigwaren dem Werte nach insgesanit

Vbeitsstreckung durch Beschrän

fg gen vorgenommen wird, finden die 85 4 bis 9 auch ef allt. Im

e Betriebe nwendung.

Arbeitszeitverkürzung

triebsabteilungen wird die im 5

auptproduttionsniaschinen auf eine

arbeitstäglich in dem Betriebe mäßig erreicht wurden. als 36 Stunden wöchentlich ergeben, Arbeitszeit im Sinne des § 3 Abs. 36 Stunden. Halbjahres 1934 weniger als 36 Stunde so darf die erreichte durchschnittliche werden.

nicht überschritten wird.

, 6 ersetzt. über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus vor, so bleibt diese vor—Q behaltlich des 5 3 auf der Grundlage der nach ö Sätzen J bis 3 sich ergebenden regelmäßigen Arbeitszeit zulässig.

(2) Die nach § 1 unter den 1. Teil der Verordnung fallenden 56 Betriebe dürfen vom 6 August 1934 an in drei Schichten nur arbeiten, wenn sie innerhalb des ersten Halbjahres 1934 min— destens 13 Wochen lang in drei Schichten gearbeitet haben. Ent— sprechendes gilt für die Arbeit in zwei Schichten. Die durch den Wegfall einer Schicht eintretende Arbeitsverminderung ist auf die nach Abs. 1 vorzunehmende Arbeitszeitverkürzung nicht anzu⸗ Feingold (Holdmarth rechnen.

G) Ist in einem nach 51 unter den 1. Teil der Verordnung fallenden Betriebe oder einer solchen Betriebsabteilung innerhalb des ersten Halbjahres 1934 mindestens acht Wochen lan als einer Schicht gearbeitet worden, so kann eine me

Arbeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsbeamten aus besonverern Sünden fetgesser odSes wieder eingeführt werden. Das gleiche gilt für die Erweiterung bereits vorhandener Schichten. duktionsmaschinen im Sinne des Absatzes 1 sind ꝛ⸗ inspinn⸗ und Zwirnmaschinen, Webstühle, Wirk- und Strickmaschinen, Krempel in der Filz und Watteherstellung.

(5) Arbeiter an Stühlen, die nachweislich zur Musterun Saisonware eingesetzt sind, fallen insoweit nicht unter Abs. 1 bestimmte Arbeitszeitverkürzung, als sie ausschließlich Musterabschnitte bis zu 20 m Länge herstellen.

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nalen Arbeit

1 und 4

Genehmigung von Mehrarbeit ( ID) Für die von § 2 Abs. 1 betroffenen Arbeitergruppen wird die Zulässigkeit von Mehrarbeit im Sinne der 7, 8, 9 und 11 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung über die nach 5 2 Abs. 1 sich er⸗ gebende Wochenarbeitszeit hinaus von der Genehmigung des Ge⸗ werbeaufsichtsbeamten abhängig gemacht. keiten zur Genehmigung von Mehrarbeit für den einzelnen Be— trieb erschöpft sind, darf der Gewerbeaufsichtsbeamte für diesen Betrieb weitere Mehrarbeit im Rahmen des Unterschiedes der nach 1 3. 1 sich ergebenden Wochenarbeitszeit und der vor Erlaß

5 der Faserstoffverordnung gültigen regelmäßigen Arbeitszeit ge⸗ nehmigen.

(2) Die Genehmigung von Mehrarbeit darf nur in folgenden Fällen erteilt werden:

a) wenn nachweislich die rechtzeitige Erledigung von Auf⸗ gen für die Ausfuhr nicht möglich . dabei kann ö erforderlichenfalls gestattet werden, daß diese Aufträge bis zum vollen Umfange außerhalb der verkürzten Arbeitszeit ausgeführt werden. Als Aufträge für die Ausfuhr gelten auch Aufträge inländischer Betriebe, die das Erzeugnis nachweislich an das Ausland weiterkiefern oder zum Zwecke der Ausfuhr weiterverarbeiten. b) soweit eine Mehrverwendung nicht öffentlich bewirtschafteter Rohstoffe oder aus solchen hergestellter Halbfertigwaren innerhalb eines Vierteljahres über die im gleichen Viertel . des Vorjahres verwendete Menge hinaus nachgewiesen wird.

(3) Unter den in mehr als einer Schicht auch a nehmigt werden.

h. J oder für

Vermeidung von Entlassungen

(I) Aus Anla falls von Mehrar

tigten n, daß eine

hr

ebe oder der Betriebsabteilung regel⸗ Würde sich hiern so beträgt die regelmäßige . er rte lee e Hat ein Betrieb im Durchschnitt des ersten 585

n wöchentlich gearbeitet, ; ttliche Arbeitszeit nicht überschritten Die festgesetzte Arbeitszeitgrenze gilt als eingehalten, wenn sie im Durchschnitt von zwei aufeinanderfolgenden Wochen w Die in Tarif⸗ oder Betriebsordnungen vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit, soweit sie 36 Stunden wöchent— lich überschreitet, wird durch die aus den Sätzen 1 bis 3 sich er—

in mehr schichtige

eichen Voraussetzungen kann das Arbeiten bweichend vom § 2 Abs. 3 ge⸗

behalte mir vor, für Aufträge öffentlicher Stellen aisonbetriebe sowie in sonstigen außergewöhnlichen Fällen Ausnahmen zu bewilligen. In diesen Fällen darf die acht- undvierzigstündige Wochenarbeitszeit in der Regel nicht über⸗ schritten werden. Soweit für Saisonbetriebe Mehrarbeit worden ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung außerhalb die auf weniger als 36 Stunden wäöchentli

estattet er Zeit angeordnet werden.“

Schicht weg⸗ Ordnung der

nnehaltung der Auf Entlassungen aus

neuer

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sicherung Anwendung.

Vergütung

Arbeitslosen⸗ und Kurzarbeiterunterstützung

vor Inkrafttreten dieser Verordnung übliche Stundenzahl.

57 Mehrarbeitszuschlag

zeit die des 5 3 Ab

beitszeit. * 8 Sumwioer᷑hanoiungen im wenden.

5 9 Durchführungsbehörden

ächlichen Arbeitszeit die Lohn⸗ und Gehaltslisten einsehen.

Soweit diese Möglich⸗ 8 10

Ich behalte mir vor, im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ arbeilsminifter über Beschwerden gegen die auf Grund diefer Verordnung ergehenden Entscheidungen der Gewerbeaufsichts⸗ beamten unmittelbar zu befinden oder solche Entscheidungen ab⸗

zuändern. 2. Teil Beschräͤnkung der Betriebserweiterung

(1) Es ist verboten, ohne meine Einwilligung

erweitern oder neu zu errichten oder

b) in bestehenden Betrieben die Be⸗ oder Verarbeitun Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Hartfaser oder 5 gestellten Erzeugnissen neu aufzunehmen oder

trieb zu nehmen, es

stillgelegen haben,

ch in bestehenden Unternehmen zur Lohnyeredelung überzu⸗ gehen, wenn eine solche 2 regelmäßig betrieben worden ist,

be Ausbesserung gebrauchter Säcke neu aufzunehmen.

fügens und die Stickerei.

triebseinrichtungen, die nach der Art der Arbeit diesen Zwei nicht zuzurechnen sind, so gelten die Vorschriften des 2. Teils

fallenden Zweigen zuzurechnen sind.

Verbot, die Mehrstufigleit auszudehnen

i Wechsel ein Teil der Belegschaft vorübergehend entlassen wird ach eine geringere Zahl oder vorübergehend die Arbeit aussetzt. In diesem m findet sz 589b des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeltslosenver⸗

Wird die regelmäßige Arbeitszeit in unmittelbarer oder mittelbarer Auswirkung dieser Verordnung herabgesetzt, so ist der Unternehmer berechtigt, die in der Tarif- oder Betriebsordnun oder durch Vereinbarung festgesetzte Vergütung für die regel mäßige Arbeitszeit im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung von Sieht die Tarifordnung Mehrarbeit diesemi Zeitpunkt an herabzusetzen. Ist in der Tarifordnung die

Vergütung für die regelmäßige Arbeitszeit von der für die Mehr— arbeit nicht erkennbar getrennt, so hat auf Anruf der Treuhänder die Tarifordnung durch Trennung der Vergütungen zu ergänzen.

Im Sinne der Vorschriften über die Pflicht zur Arbeitslosen-⸗ versicherung, über Arheitslosen⸗- und Kurzarbeiterunterstützung gilt als in der Arbeitsstätte übliche Zahl von Arbeitsstunden die

Im Sinne der Vorschriften des 3 14 der Arbeitszeitordnung über die . für Mehrarbeit gilt als regelmäßige Arbeits-

1 und 3 4 der Arbeitszeitordnung. Im Sinne der Bestimmungen einer Tarif- oder Betriebsordnung über die Vergütung für Mehrarbeit gilt als regelmäßige Arbeitszeit die n der Tarif⸗ oder Betriebsordnung vor der auf Grund dieser erordnung erfolgten Verkürzung festgesetzte regelmäßige Ar⸗

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des 1. Teiles dieser Verordnung über Arbeitszeit und Schichten sind die Vor- schriften des 5 27 Absätze 3 bis 5 der Arbeitszeitordnung anzu⸗

Die Aufsicht über die Durchführung des 1. Teiles dieser Ver- ordnung liegt den für die Durchführung der Arbeitszeitordnung ehh d gen Behörden ob. Diese können zur Feststellung der tat⸗

a) Betriebe, in denen ausschließlich oder teilweise Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Hartfaser oder hieraus herge⸗ stellte Erzeugnisse be⸗ oder verarbeitet oder andere rohe oder be⸗ oder verarbeitete Faserstoffe veredelt werden, zu

c) in Betrieben der unter a) genannten Art Maschinen oder Einrichtungen, die bis zum 16. Juli 1934 länger als vier Wochen ununterbrochen . haben, wieder in Be⸗

. ei denn, daß in entsprechendem

Leistungsumfange andere Maschinen oder Einrichtungen

außer Betrieb gesetzt werden, oder daß die Maschinen oder

Einrichtungen in dieser Zeit lediglich aus Saisongründen

t im ersten Halbjahr 1934

e) Betriebe, in denen gebrauchte Säcke gesäubert oder ausge⸗ f. werden, zu erweitern oder neu zu errichten, oder in tehenden Betrieben die gewerbliche Säuberung oder

ö . (E) Unter das Verbot des Absatzes 1 fällt nicht die Be⸗ oder der Verkürzung der Arbeitszeit oder des Weg⸗ Verarbeitung d Näh ahnliche Ar z eit auf Grund dieser Verorh ung G6 2 Abs. 5 g 1

darf der Unternehmer binnen vier Wochen nach Inkrafttreten der ung der zu verarbeitenden Verordnung weder eine Verminderung noch eine Vermehrung der ahl vornehmen, es sei den übrigen findet 5 20 des Ge 2 nationalen Arbeit Anwendung.

8 aten Wirz die gahl der Schichten herabgesetzt, so darf der Unter- nehmer die Zahl der in den verbleibenden Schichten Arbeitenden nicht vermehren und ihre Arbeitszeit auch bei 5 2 Abs. I nicht verlängern. indet 5 20 des Gesetzes zur Ordnung der natio- 812 Anwendung.

(G) Der Treuhänder der Arbeit kann die Genehmigung zu Entlaͤsfungen davon abhängig machen, daß in regelmäßigem

G3) Gehören zu einem Betrieb, der nach Abs. I unter die Ver⸗ ordnung fallenden Gewerbezweige, Betriebsabteilungen oder Be⸗

Verordnung nicht für sie. Die Vorschriften gelten für einzelne Abteilungen der Betriebe anderer Gewerbezweige Jr. * Ab⸗ teilungen nach der Art der Arbeit den unter? bie Verordnung

Unternehmen der im S 11 unter a genannten Art dürfen ohne meine Einwilligung weder ihren Geschäftsbetrieb auf die weitere