Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20. Mai 1935. S. 2
e
Be- oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Art, die sie bisher hergestellt haben, oder auf die Wlederbrauchbarmachung von Faser⸗ Altstoffen oder ⸗Abfällen zur gewerblichen Weiterverarbeitung ausdehnen noch die Leistungsfähigkeit bereits vorhandener Betriebe oder re n. der weiteren Be⸗ oder Verarbeitung erweitern.
5 12a Die Aufsicht über die Durchführung des 2. Teils der Ver⸗ ordnung liegt den für die Durchführung der Arbeitszeitordnung zuständigen Behörden ob. § 183 Zuwiderhandlungen . Wer einer Vorschrift des §5 11 oder 8 12 zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung der Vor chrift angehalten werden. Er wird vom Kartell⸗ gericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist un⸗ begrenzt. U 3. Teil
Verbot ungerechtfertigter Preiserhöhungen § 14
() Es ist verboten, für rohe oder be⸗ oder verarbeitete Faser⸗ toffe (Textilien) im Inlandsverkehr höhere Preise zu fordern oder ich oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen, als der Verkäufer in der Zeit vom 1. bis 21. März 1934 bei Verkäufen, die nach Art, Güte und Menge vergleichbar sind, überwiegend erzielt hat. 3 ; k .
(2) Liegen für einen Verkäufer vergleichbare Abschlüsse in der Zeit vom 1. bis 21. März 1934 nicht vor, so darf der Preis den⸗ senigen nicht überschreiten, der der Marktlage vom 21. März 1934 entspricht. w
(3) Der nach Abs. 1 oder 2 höchstzulässige Preis darf um den Betrag überschritten werden, um den sich der tatsächliche Einkaufs⸗ preis der Rohstoffe, der Halb⸗ oder Fertigwaren durch nicht zu vermeidende Umstände erhöht hat. Er darf ferner um den Betrag Überschritten werden, um den sich der tatsächliche Aufwand an Löhnen, an Unternehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und an Umsatzsteuer erhöht hat. Das gleiche gilt für ö für Vertreter, sofern der Vomhundertsatz der Vergütung der gleiche ist wie zu der im Abs. 1 oder 2 genannten Zeit. Eine Ueberschreitung nach den Sätzen 1 bis 3 ist jedoch nur in dem Umfang zulässig, als nicht die Erhöhung einzelner der obengenannten Kostenteile durch Verminderung anderer der obengenannten Kostenteile ausgeglichen
wird. ;
(4 Ist ein vergleichbarer Preis nicht zu ermitteln, h darf der Verkäufer keinen 1 Preis fordern oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen lassen, als erforderlich ist, um die Selbftkosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des Kapitals zu decken. . . .
6) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 finden keine Anwen⸗ dung auf rohe, be- oder verarbeitete Faser toffe, soweit sie der Verordnung über Preise für ausländische Waren vom 22. Sep⸗ tember 1937 (Reichsgesetzbl. J S. 843) unterliegen,.
(6) Für inländische Schafwolle gelten als höchstzulãässige Preise die mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüberwachung festgelegten landwirtschaftlichen Festpreise; Handelsaufschläge dürfen 5 3 nicht übersteigen. Für andere rohe, im Inland erzeugte Faserstoffe werden die Preise im Bedarfsfall vom Reichskommissar für Preisüberwachung geregelt. Solange das nicht der Fall ist, gelten die Absätze 1 bis 4. ö ;
(7) Waren gleicher Art und Güte, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu verschiedenen Preisen verkauft werden müssen, dürfen zu einem Durchschnittspreis Mischpreis) verkauft werden. Dieser Durchschnittspreis muß unter Berücksichtigung der Mengen ermittelt werden.
ie i cieblichen Kennzeichen der Waren dürfen nicht 6) Die innerbetrieblichen Ken deich ꝝ, ,,
q . ö ö Höhhdir find. rssen die zu diesem Zeitpunkt angewandten Bezeich⸗ nungen für Waren gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden.
(9) Bei 5 durch Personen, die sich in nichthandels⸗ üblicher Weise in die Verteilung eingeschaltet haben, darf höchstens der Preis berechnet werden, zu dem der Verkäufer eingekauft hat.
10 Preis⸗ oder Lieferungsvorbehalte sowie Abschlüsse ohne Preisvereinbarung aus Gründen der Rohstoffeindeckung sind unzu⸗ lässig. Verkäufe dürfen nicht ohne entsprechende Rückdeckung erfolgen.
11) Verkürzungen der Zahlungsfrist sind unzulässig, ö nicht handelsüblich sind oder durch die besonderen Um
es Falles gerechtfertigt werden.
§ 14a
() Die zuständigen Ueberwachungsstellen — § 3 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 — (Reichsgesetzbl. 1 S. sSi6) werden ermächtigt, im Einvernehmen mit mir und mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüber⸗ wachung Preise für den Verkauf von rohen oder be⸗ oder ver⸗ arbeiteten Faserstoffen Textilien) im Inlandsverkehr festzusetzen. Die Preise werden im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht.
(2) Es ist für den Käufer und Verkäufer verboten, die von der zuständigen Ueberwachungsstelle festgesetzten Preise zu über⸗ chreiten. Soweit nach Abs. ü Preise festgesetzt worden sind, ist
14 Absätze 1 bis 4 nicht anzuwenden.
815 Ausnahmen
() Die durch oder auf Grund des § 2 Abs 1 Satz 1 der Ver⸗ ordnung. gegen , ,,, vom 16. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 389) in der Fassung der Verordnung über Preisüberwachung vom 8. Juli 1954 (Reichsgesetzbl. 1 S. 607) und etwa weitere Er⸗ rn ge. oder Durchführungsverordnungen hierzu bestimmten
reisüberwachungsstellen können in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des 8 14 zulassen.
(E) Dertlich zuständig ist die Preisüberwachungsstelle, in deren Bezirk das verkaufende Unternehmen seinen Sitz hat oder in deren Bezirk die Niederlassung sich befindet, für deren Absatz die Ausnahme beantragt wird.
G) Ich behalte mir vor, die Entscheidung an mich zu ziehen oder die Entscheidung der Preisüberwachungsstelle abzuändern.
516 Zuwiderhandlungen
(M) Wer dem Verbot der S§ 14 und 14a vorsätzlich oder fahr⸗ . zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, deren Höchstmaß unbeschränkt ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf meinen Antrag oder den der Preisüberwachungsstelle ein. Der Antrag kann zurück— genommen werden. , zuständig ist die Preisüberwachungs⸗ stelle, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, in dessen Geschufts betrieb die Zuwiderhandlung begangen worden ist.
() Wird der Antrag nicht gestellt, so kann die Preisüber⸗ . gegen die Personen und Unternehmen, bei denen sie eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot des 5 ig feststellt, Ordnungsstrafen bis zu zehntausend Reichsmark für jeden einzel⸗ nen Fall Ligen,
Die rdnungsstrafen fließen in die Reichskasse.
Die Ordnungsstrafen werden auf Ersuchen der Preisüber⸗ wachungsstelle durch die Finanzämter nach den Vorschriften der Reichs abgabenordnün beigetrieben.
63) Gegen die ilfe einer Ordnungsstrafe steht dem Be⸗ troffenen die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist bei der Preis⸗ überwachungsstelle innerhalb einer Woche nach Zugang der Straf⸗ ellen n e,, einzureichen, Erachtet die Preisüberwachungs⸗ telle die Beschwerde als begründet, so hat sie ihr abzuhelfen;
. tände
andernfalls ist die Beschwerde scheide endgültig. Die
(4 Wenn au
eschwerde hat behalte mir vor, bei unbegrün
schwerdeführer it gr .
an mich weiterzuleiten; ich ent⸗ aufschiebende Wirkung. deten Beschwerden dem Be⸗
tzes 1 oder 2 rechtskräftig auf
Strafe erkannt worden ist, kann ich oder die von mir bestimmte Behörde die Fortführung des Betriebes, in dem die Zuwider⸗ be festgestellt wurde, auf Zeit oder auf Dauer
6)
at eine Person in leitender Stellung eine 36
lung im Sinne des Absatzes 1 begangen, so kann i n, von höchstens einem Jahr die wirtschaftliche
sn leitender Stelle und die Belätigung in den
und Körper ten der Wirtschaft ganz oder unter B a, Teilgebiete oder bestimmte Betätigungsarten
Grund des Absatzes 4 oder 5
er Behörde, welche die Anord⸗ und mit Geldstrafe oder mit
nung auf Grund des Ab⸗
auf bestimmte untersagen.
(G) Wer einer Anordnung auf
zuwiderhandelt, wird auf Antrag d hat, mit Gefängnis
nung erlassen einer dieser Strafen bestraft.
(7) Ich behalte mir vor, eine Anord satzes 4 oder 5 vorzeitig aufzuheben. ; (8 In den Verfahren nach den Absãätzen
der Strafverfolgung und der Stra ĩ chriften des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich ent⸗ Strafverfolgung verjährt in drei Jahren; als 68 StGB. gilt die ent⸗
die Verjährung die 669 ; sprechend. Die
richterliche Handlung im Sinne
des
sprechende Handlung der Preisüberwachungsstelle.
8 17
4
untersagen. iderhand⸗ ihr auf die
etätigung anisationen eschränkung
2 und 3 gelten für fvollstreckung
Ist einem Verbande oder einem anderen Zusammenschlusse
auf Grund des 8 1 Ab. 1 der V rungen vom 16. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 3 nach der genannten Verordnung zuständigen Preisüber telle oder auf Grund der Verordnung ö über Preisbindung Novem
der Bedarfsdeckung vom 12.
en und geg
des Reichskommi
erordnung gegen Preissteige⸗ S. 389) von einer wachungs⸗ ssars für en Verteuerun ber 1934 (Reichsgesetzbl.
S. 1110 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 12418) eine Einwilligung zur Verab⸗
redung, Festsetzung oder Empfehlun worden, so gilt der durch die Einwi für die Beteiligten als ein nach 5 fern er für die Beteiligten höher ist als der § 18
Die Verordnung zur Verhinderung von P
dem Textilgebiet vom 19. April 1934 (Reichsges 4. Teil
Schluß bestimmungen § 19
Höchstpreis.
ich auf.
g eines Mindestpreises erteilt
lligung gedeckte Mindestpreis
15 zugelassener Höchstpreis, so⸗ nach § 14 zugelassene
reissteigerungen auf etzbl. IS. 317) hebe
Ich kann zur Durchführung dieser Verordnung Rechtsver⸗ ordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften auch ergän⸗
zender Art erlassen.
dem Reichsarbeitsminister.
Berlin, den 21. April 1935
§8 20
Der 2. und 3. Teil dieser Ve ihrer Verkündung, der 1. Teil tritt am 23. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Veron ich, soweit der 1. Teil in Betracht kommt, im Einverne
Der Reichswirtschaftsminister
äereeetann, Fur das Saarland ergeht gemäß 8 i n,. vom 21. 4. 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S
esondere Verordnung.
—
rordnung treten am Tage nach Juli 1934 in Kraft. ordnung bestimme hmen mit
3 der Er⸗ ö6l) eine
Die Inderziffer der Großhandels preise
vom 15. Mai 1935.
Indergruppen
1913 — 100
1935 8. Mai 16. Mai
Ver⸗ änderung in vy
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . 2. Schlachtviehs .. . 3. Vieherzeugnisse 4. Futtermittel Agrarstoffe zusammen .. 5. Kolonialwaren II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle Eisenrohstoffe und Eisen. .. Metalle (außer Eisen) 3. ... Textilien .. ö äute und Leder.... Chemikalien) .... . Künstliche Düngemittel. ... Kraft- und Schmierstoffe . .. J ) ; — und Papier. ,, Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel... .. 18. Konsumgüter . Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen .. Gesamtindevß )..
Monatsdurchschnitt April.
114,5 80.8 103,4 104,7 100,7 84, 0
1125 10355 162 755 55 1005 665 77 10.9 10153 11156
906 11355 125,9
119,4 100, 8
114,5 79,9 163,2 104,6 100,4 84, 0
112.6 165,1 473 7972 59 16069 655 577 115 1601. 1103
90,7 11355 123,9
119,4 100,8
— —
—
—
— — — — 2 O — d — O
—
—
6 —— x — — D — CQ ⏑ O DN — C — O
8
—
w
Die für den 15. Mai berechnete Indexziffer der Groß⸗
handelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert.
Von
den Hauptgruppen hat die Indexziffer für Agrarstoffe etwas nachgegeben, während die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren leicht angezogen hat und die Indexziffer für
industrielle Fertigwaren unverändert blieb.
Im einzelnen sind an den landwirtschaftlichen Märkten neben Preisabschwächungen für Schlachtvieh Preisrückgänge für Schmalz, Speck, Mails und Futterbohnen zu verzeichnen.
An den
Märkten der Nichteisenmetalle haben sich die
Preise für Kupfer, Blei, Zink und die entsprechenden Halb⸗
fabrikate im Preis erhöht.
Unter den Textilien lagen die
Preise für ausländische Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Jute etwas höher als in der Vorwoche; die Hanfpreise haben nachgegeben. In der Gruppe Häute und Leder standen . ungen für Rindshäute (Berlin) Preisrückgänge für
iegenfelle gegenüber. In der Indexziffer für
austoffe
wirkte fich die nachträgliche Berücksichtigung der für den Monat April gemeldeten Preisrückgänge für Bauholz in Süddeutsch⸗
land aus.
Berlin, den 18. Mai 1935. Statistisches Reichsamt.
SFitmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Thin Man“ (In fremder Sprache) 10 Akte 2541 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn⸗Maher Film A.-G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, USM. ist am 9. Mai 1935 unter Nummer 39 249 verboten worden. Berlin, den 18. Mai 1935. Der Leiter der Filmprüßfstelle. Zimmermann.
—
Aufhebung des Verbots eines Films.
Der laut Nr. I02 des „Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 3. Mai 1935 am 8. März 1935 ver,
botene Film:
„Der Kosak und die Nachtigall“, Nr. 38 804, Antragsteller: Neues Deutsches Lichtspiel⸗Syndila Film G. m. b. H. Berlin, ersteller: Atlantis⸗Film, Wien, it auf Grund des 5 15 des ichtspielgesetzts am 13. Mai 193 unter Nr. 39 296 in abgeänderter Fassung — 9 Alte = 2385 — zur öffentlichen Vorführung im Deutsche Reiche, jedoh nicht vor Jugendlichen, zugelassen worden.
Berlin, den 18. Mai 1935. Der Leiter der Filmprüsstelle. Zimmermann.
0 ᷣ Cᷣ—Qui—r: „ Preußen.
Bekanntmachung. Die in Oppeln O. S. erscheinende Zeitung „Ka toli
2
Trzyrazowy“ ist von mir auf die Dauer von 3 Tagw vom 230. Nai 1935 bis 22. Mai 1935 einschließlich auf Grum des 89 der Verordnung vom 4. Februar 1933 (Reichsgesetzbl. S. I5) verboten worden. Breslau 1, den 17. Mai 1935. Der Oberpräsident. Wagner.
am :8nr—rrwwrnrr m
Nichtamtliches. Aus der Verwaltung.
Die Deutsche Reichspost unterstützt die Arbeits beschaffungslotterie.
In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1935 führt di Reichsleitung der NSDAP. eine Arbeitsbeschaffungs⸗ lotterie durch. Der Reichspostminister wird diese Lotter dadurch fördern, 2 er den Losverkäufern gestattet, die 9j poften und Landkraftposten vom 1. Juni bis 31. August d. 3 zu benutzen J ; Lande abzusetzen. Die Verkaufer müssen ihre Uniform tragen und ihre polizeilich abgestempelten Ausweise vorzeigen.
Einführung neuer Tarifmahnahmen der Neichsbaht im Saargebiet.
Am 18. Mai fand bei der Reichsbahndirektion in San brücken unter Vorsitz des Vertreters des Reichs⸗ und Preußischen Verkehrsministeriums, Staatssekretärs Koenigs, eine Exörterun über Tariffragen mit den beteiligten Vertretern der Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft und der Saarwirtschaft sowie unter Bo teiligung des Gauwirtschaftsberaters statt. Ueber die schweben— den Tariffragen wurde eine Einigung erzielt. Die Deutsh Reichsbahn⸗-Gesellschaft wird zum 1. Juni 1936 die beabsichtigten Tarifmaßnahmen einführen, deren Einzelheiten demnächst der öffentlicht werden. Diese Maßnahmen werden dem Saarland eine fühlbare Erleichterung bringen.
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Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Dienstag, den 21. Mai.
Staatsoper: Uebertragung der Rede des . Musikalische Leitung: Heger. Beginn: Uhr. Schauspielhaus: Wegen baulicher Veränderungen geschlossen.
Fidel
VDandelsten.
Die deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbeziehungen.
Bukarest, 25. Mai. Die wirtschaftlichẽ Wochenschrift Czelsoh veröffentlicht einen Artikel des Leiters der deutschen Abordnum Mintsterialbirettor Wohltat, über die deutsch-⸗Lumänischen It, lungsvertragsverhandlungen. Nach Hervorhebung des Sinnes det neuen Wr h n, Deutschlands betont der Verfasser, di die deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbeziehungen nach Unterzeich nung des Handelsvertrages durch ein Zahlungsabkommen vervol⸗ ständigt werden sollen. Durch die Neuregelung des Wirtschast berkehrs mit Deutschland soll Rumänien nicht nur Getreide Holz, Kupfer, Eier, Fette, Gia gie, Futtermittel und Hängt, sondern auch Mineralöl, andere Deutschland absetzen können. .
insichtlich der Lieferung von Betriebseinrichtungen für i a, , Industrie, insbefoͤndere für die Erdölindustrie, soll n er Finanzierung gelöst werden, wobei die deutsche 6 ; alb von bestimmten Grenzen Kredite sse in De men Dadurch stande 1 . ch⸗rumänischen W 9 zu elsm
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fortgeschritten.
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um ihre Lose auch auf dem flachen
elerzeugnisse und Oelfrüchte in
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20. Mai 1935. S. 3
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Erfolg der Südofst⸗Ausstellung in Breslau.
Bereits jetzt kann von einem vollen Erfolg der Südost⸗-Aus⸗ tellung gesprochen werden. Ganz abgesehen davon, daß sich das t Polen abge chlossene K be⸗ eits am ersten Tage der Ausstellung auch für Breslau ö. be⸗ währt hat, kann der Erfolg darin gesehen werden, daß die drei anderen, ob amtlich oder , auf der Südost⸗Ausstellung ertretenen Staaten, Bulgarien, Jugoslawien und Rumänien, überrascht sind über die Möglichkeiten, die sich ihnen in Breslau ̃n marktpolitischer Hinsicht im Handelsverkehr mit Deutschland er⸗ ffnet haben. Das Ausmaß zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen hat sich ihnen als durchaus ausbaufähig gezeigt, indem auf Grund bon Anfragen Objekte in den Bereich der Erörterung getreten sind, mn die bisher gar nicht gedacht worden war.
In bezug auf Polen laufen bereits Verhandlungen über pri⸗
ate Sonderkompensationggeschäfte, so fn rng festgestellt
werden kann, daß von Breslau aus zu sätzliche Ausfuhr 1h dem Osten in Gang kommt. Geld nherh groß war . alb' des Messe⸗Kompensationsabkammens das Interesse ür ‚ch eineborsten, Bettfedern Pilze, Flachs, Futtermittel und Oel⸗ saten, weit geringer für Schweineschmalz.
Eine Umfrage bei den Vertretungen Bulgariens, Jugo⸗
lawiens und Rumäniens auf der Ausstellung hat ergeben, daß Ees außerordentlich bedauern, den vorhandenen zahlreichen An⸗ ragen von Interessenten, sei es für Getreidesorten vornehmlich : ä ban zwocen, für. Selsaaten, Sämereien, tierische Erzeugnisse, dettfedern, Wolle, Tierhaare, bei Jugoslawien insbesondere auch ir Honig, nur dadurch dienen zu können, daß sie auf die in Frage gmmenden Firmen in den betreffenden Ländern verweisen, ohne, ie auf dem Stande Polens, die Geschäfte direkt abschließen zu önnen. , Die erste Fühlungnahme in Breslau hat aber auf jeden Fall je Möglichkeit einer Ausweitung des Handelsverkehrs bewiesen, ie höchstwahrscheinlich nicht ohne Rückwirkungen bleiben wird. Die herlretungen werden nicht versäumen und haben es zum Teil hon getan, ihre Gesandtschaften zu unterrichten und über diese ch die Regierungen ihrer Länder über den Erfolg und die Ge⸗ häftsmöglichkeiten mit Deutschland aufzuklären.
Auf dem Landmaschinenmarkt ist die Tschechoslowakei als äufer für technisch hochwertige Maschinen auffällig stark in Er⸗ heinung getreten. Für den Erfolg der Breslauer Südost-Aus⸗ ellung spricht auch die Zusammensetzung der Käuferschaft bei den uslandsgeschäften, die sich zu je 30 . aus Schlesien, Berlin und itteldeutschland und Süd⸗ und Westdeutschland zusammensetzt. jelbst nach Ostpreußen ist eine Menge von Geschäften abgeschlossen orden.
Saarinduftrie wirbt.
Der Ausgangspunkt der Werhearbeit für saarländische Indu⸗ leerzeugnisse war die Anfang April durchgeführte Werbewoche er Saarindustrie, verbunden mit einer großangelegten Werbeschau arländischer Industrieerzeugnisse. Die r ns wurde damals n fast 200 0 Personen besucht, eine Zahl, die für eine Fach⸗ zstellung, die nicht auf ausgesprochenen Publikumsbesuch ab⸗ sstellt war, immerhin sehr beachtlich ist. Wichtiger aber war für e Ausstellung der Erfolg. Man hatte zwar 3 auf den ersten nhieb mit großen Aufträgen gerechnet, aber die Zahl der Gäste s dem übrigen Reich war sehr erheblich, um sich einen Ueberblick her die saarländische Erzeugung zu verschaffen.
Mit der Beendigung der Werbeschau riß die Linie aktiver 'ärtschaftswerbung keinesfalls ab. Rundfunk und Presse stellten ch gerne zur Verfügung, wenn es galt, Saarerzeugnissen im groß⸗ ef Raum Eingang zu verschaffen.
Eine zweite Großveranstaltung war die gußerordentlich be⸗ utsame Einkaufstagung des Verbandes der Mittel⸗ und Groß⸗
betriebe des deutschen Einzelhandels in der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Saarbrücken. Rund 100 Sagrfirmen hatten sich mit ihren Musterkollektionen eingefunden, Etwa 30 Einkäufer der ee Handelshäuser, Einkaufsgenossenschaften usw. prüften die aarländischen ,,. Es wurde gekauft, und zwar teilweise recht gut. Die Bedeutung dieser Einkaufstagung erhellt allein die Tatsache, daß die Einkäufer für etwa 200 000 . Waren direkt . und 6. sie weiterhin zusicherten, bis Jahres⸗ schluß für einige Millionen Reichsmark Aufträge in das Saargebiet ö . Wichtig war es auch, daß die Einkäufer feststellen konnten, ß Saarerzeugnisse wirkliche Qualitätsarbeit darstellten. Die schnelle und erfolgreiche Umstellung der Saarbetriebe auf den all⸗ gemeinen deutschen Geschmack fand Anerkennung, so daß der Weg für eine dauernde gute ö, vorgezeichnet ist. Inzwischen ist auch der Warenkatalog saarländischer Industrie⸗ erzeugnisse herausgekommen. Er wurde in der Oeffentlichkeit sehr gut aufgenommen und wird bald vergriffen sein, so daß zu einer , . Auflage geschritten werden kann. Voraussichtlich wird iese zweite Auflage noch umfassender sein als die erste Auflage und möglicherweise wird sie mit Bildmaterial ausgestattet sein. Nebenher laufen ständige Verhandlungen und Besprechungen mit Vertretern der verschiedenen Stellen, alle mit dem einen gel, den Absatz der Saarbetriebe zu fördern. Die Werbearbeit wird sich weiterhin erstrecken auf kommende Veranstaltungen, die Tagung des deutschen Einzelhandels in Saarbrücken, eine Ausstellung beim Nürnberger Bund, eine zweite Einkaufstagung des Verbandes der Mittel⸗ und Großbetriebe des deutschen i or dels die Tagung mit dem deutschen Großhandel, die Leipziger Messe usw.
Die Lage der deutschen Maschinenindustrie im April 1935. Inlands⸗ und Auslandsgeschäft im ganzen
behauptet. Weitere Meueinftellungen in den
meisten Zweigen.
Von der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau wird uns ge— schrieben; Die Ge chäftstätigkeit erreichte im April , wohl infolge der hr e, nicht in allen Zweigen der Ma⸗ schinenindustrie den hohen Stand des vorhergehenden Monats, in dem sich die Leipziger Frühjahrsmesse bemerkbar gemacht hatte. Die ö der Arbeitstage war im April um 2 (— 8 *) geringer als im März. Im ganzen war aber der Eingaug von . und Aufträgen der Inlandskundschaft auch im Berichtsmonat recht befriedigend mit Ausnahme derjenigen Zweige des Maschinen⸗ baues, für deren Abnehmerkreis Erxrichtungsverbote für Neu⸗ anlagen oder Erweiterungen bestehender H bestehen. Im Auslandsgeschäft wurde bei gleichbleibender . die Auftragshöhe des Monats März nicht ganz erreicht. Der vor— handene Auftragsbestand ermöglichte auch im April in fast allen Zweigen der Maschinenindustrie wieder Neueinstellungen von Arbeitskräften, die bei einer Reihe von Maschinengruppen bis u ß 26 der bishexigen Ge ef g f ghte ausmachten. Der Be⸗ . stieg im Laufe des Monats im Durchschnitt der
kaschinenindustrie auf rund 71 4 der Normalbeschäftigung. Eine Zunahme der Inlandsaufträge war zu verzeichnen bei Metall⸗ bearbeitungsmaschinen, Prüfmaschinen, Kranen und. Aufzügen, Papierverarbeitungsmaschinen, Nahrungs- und Genu mittel⸗ maschinen, Apparaten, Triebwerken und Armaturen. Schwächer als im vorhergehenden Monat war das Inlandsgeschäft dagegen in Textilmaschinen, Schuh⸗ und Lederindustriemaschinen, . , raftmaschinen, Zerkleinerungs⸗ und Aufbereitungs⸗ maschinen, Baumaschinen agen und Automaten. Der Eingang von Auslandsaufträgen blieb in April in verschiedenen Zweigen des Maschinenbaues hinter dem Märzergebnis zurück; er erfuhr dagegen eine Besserung in der Textil maschinenindustrie, der Pumpen und Druckluftindustrie, im Äpparatebau und in Walz- werksanlagen.
Echlachwiehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 13. bis 18. Mai 1935. Durchschnittspreise für 0 kg Lebendgewicht in RM.
Marktorte:
Magdeburg Nürnberg
chsen:
llen:
hweine: al a2 b 0 d
g1
RNeichedurchschnittspreise
——
Ayril 29. 4.4. 5.
Ochsen, vollfleischige (
i, bah fg (b ö. ;
alben, mittlere 9 ** weine, 100 - 120 Kg ()
deꝛeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsubersicht in Nr. 106 vom 10. Mai 1935. — g 1 — Fette Spechsauen.
Berlin, den 18. Mai 1935.
Statistisches Reichs amt.
Berliner Börse am 20. Mai.
Kleines Geschäft — Interesse für einige Spezialpapiere.
Trotz verschiedener günstiger Abschlußberichte machte sich zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse eine gewisse 3u⸗ rückhaltung bemerkbar, da das Interesse des Publikums gegen⸗ wärtig am Börsengeschäft nur recht klein ist. Lediglich in einigen Spezialpapieren waren Kauforders für Rechnung der Privat⸗ kundschaft eingelaufen und hier setzten sich auch 26. bis zu 23 durch. In der Mehrzahl der Papiere allerdings überwog kleines Angebot der Kulisse, die durch das Fernbleiben der Publi⸗ kumsorders etwas verstimmt war. Die Kursgestaltung war daher von Anfang an uneinheitlich und die Tendenz im Verlauf bei recht geringen Umsätzen sogar eher eine Kleinigkeit schwächer. Die Börse schloß in wenig veränderter Haltung.
Am Markt der Montanwerte büßten Rheinstahl 15 * und . * 96 ein, während die übrigen Werte gegenüber den Son nabend⸗Schlußnotierungen kaum Veränderungen zeigten. In Braunkohlenpapieren . Angebot. So gingen Ilse und Grube Leopold um je 1 und Eintracht um 1 * zurück. Fester dagegen lagen Kalipapiere, namentlich Aschersleben (plus 1), aber auch Westeregeln plus 1). EChemische Werte konnten den Kursstand von Sonnabend meist halten. Chemische Heyden lagen sogar . höher. Am Elektromarkt nahmen R. W. E. splus 2M) wieder das Hauptinteresse für sich in Anspruch. Sonst lagen Chade 1 RM und Vogel Draht sowie Felten und Guillegume je 1 höher. Andererseits zeigte sich einiges Angebot in Elektrisch Licht und Kraft sowie in Schlesische B Gas. Von den Speziali⸗ täten lagen B. M. W. um 14 P, Deutsche Atlanten um 2 * höher, dagegen Deutsche Linoleum um 2 * niedriger. Von verschiedenen Maschinenwerten wirkte der Absatzbericht über die Lage der Ma⸗ schinen⸗Industrie günstig ein. So gewannen Berlin⸗Karlsruher 141 75 und Berliner Maschinen 1 35. Von den Banken waren Braubank bevorzugt plus 27) und am Kassamarkt Berliner Handelsgesellschaft (plus 1).
Sonst zeigten sich auch am Kassamarkt nur wenig Verände⸗ rungen. In Renten war das Geschäft still, die Tendenz als be⸗ hauptet anzusehen. Der Geldmarkt ist nach wie vor sehr flüssig, Tagesgeld hörte man 315 bis 35 *, teilweise darunter sogar bis zu 2. „. Am internationalen Devisenmarkt liegt das Pfund weiter fest und stellte sich in Berliner Notierungen auf 12,25 (12,24), während der Dollar wieder unverändert blieb (2,488).
Einzug von Coupons ausländischer Wertpapiere.
Das Reichsbank⸗Direktorium hat der Wirtschaftsgru ri⸗ vates Bankgewerbe unter dem 6. Mai 1935 — II 3 endes mitgeteilt: Die Bestimmung in Abschnitt II Ziffer 78 der ichtlinien zur ee n zur Devisenbewirtschaftung vom 23. Juni 1932 — Deutscher Keichsanzeiger Nr. 147 vom 25. Juni 1932; Reichsgesetzbl. 1932 1 S. 317 u. S. 346 — ist durch die Veufassung vom 4. Februar dieses Jahres (Reichsgesetzbl. 1935 1 S. 105 ff. in Abschnitt III Zifser 2 (S. 137) dahingehend ge⸗ ändert worden, daß die Verpflichtung zur Anbietung von fälligen ins und Gewinnanteilscheinen und rückzahlbar gewordenen zertpapieren nur dann entfällt, wenn eine Devisenbank im Auf⸗ trage ihres Kunden vor oder alsbald nach Fälligkeit unter Benach⸗ richtigung der Reichsbank die Einziehung übernimmt und den unwiderruflichen Auftrag erhalten 9. die anfallenden Devisen der Reichsbank zur Verfügung zu stellen. Um die restlose Durch⸗ führung dieser Bestimmung zu gewährleisten, ersuchen wir er⸗ . die in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen auf diese ,, hinzuweisen und ihnen aufzugeben, ihre Mitglieder zu veranlassen, unterschxiftlich vollzogene Durchschriften der Ver⸗ zeichnisse über die zur Einziehung im Auslande abgesandten an⸗ bietungspflichtigen Werte der in § 1 (2 Ziffer 4 der Durch⸗ führungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 bezeichneten Art bei deren Absendung ins Ausland unter Angabe der anfallenden Devisenbeträge der De⸗ visenabteilung der Reichshauptbank, Berlin SW 111, Ablieferungs-⸗ kontrolle, , Außerdem wäre es erwünscht, wenn die betreffenden Banken ihre ausländischen Verbindungen beauftragen würden, den Gegenwert dieser Werte unmittelbar dem Konto des Reichsbank⸗Direktoriums bei einem seiner ausländischen Korre⸗— spondenten unter Aufgabe gutzuschreiben.“ ö.
Das Verzeichnis der Korrespondenten ist gedruckt bei den Reichsbankanstalten erhältlich. Die Wirtschaftsgruppe, Privates Bankgewerbe weist darauf hin, daß die seit langer Zeit übliche Art des Einzugs durch vorstehendes Schreiben nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere bleibt es auch weiterhin zulässig, daß Banken die ihnen von ihrer Kundschaft oder von Provinzbankiers eingereichten Coupons an bestimmte inländische Spezialbanken weiterleiten, die ihrerseits den Einzug in großen Posten vornehmen. Dadurch werden die Spesen vermindert und eine erhebliche Beschleunigung des Einzugs bewirkt. Gegen diese Handhabung sind nach der in einem früheren Rundschreiben abgedruckten Bestätigung der Reichs- bank keine Einwendungen zu erheben. Voraussetzung sollte jedoch sein, daß die Weitergabe von Valutacoupons an eine andere Devisen⸗ bank lediglich im Interesse einer vereinfachten Einziehung geboten ist. Ein unerwünschter Handel in solchen Abschnitten darf sich nicht daraus entwickeln. Die in Richtl. III, Z vorgesehene Benach⸗ richtigung der Reichsbank wird in diesem . von der Spezialbank vorzunehmen sein, da die einreichende Devisenbank ausländische Währung überhaupt nicht erhält.
Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Verpflichtung zur Anbietung nicht nur für den Fall des Einzugs von i,, ö. fällt, sondern auch, wenn der Coupon wegen ö der Anleihe nicht eingezogen werden kann. Von der Anbietung frei sind die Fälligkeiten der in den Tätigkeitsbereich der Ständigen Komimission zur Wahrung der Interessen deutscher Besitzer ausländischer Wert⸗ . einbezogenen Werte. Weiter sind die Fälligkeiten von zollarwerten anbietungsfrei, wenn nicht feststeht., ob dem Gläu⸗ biger ein höherer Gegenwert als der auf Grund des Nennwerts m Tageskurs umgerechnete zusteht; jedoch ist die Freistellung für je Dollaranleihen, die von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Schuldnern aufgenommen worden sind, rück— n eg, . Für die . K der ; istaaten aufgenommene Liberty Loan ist i Anbietungsfreiheit bestehen geblieben. . JJ
Der Stand des nieder lãndisch⸗deutschen Ciearings.
Amsterdam, 20. Mai. Am 15. Mai beliefen sich, wie das Niederländische Clearing⸗Institut mitteilt, die D ungen auf das Deutschlandtonto des Niederländischen Clearing-Instituts bel der Niederländischen Bank auf 79,3 gegen 75,64 . am 8. 5. Bon diesem Betrag waren 1328 (0,16) Mill. hfl. für rückständige e, 1025 C', 46) für den Zinsendienst der Dawes. und ounganleihe sowie für den Stillhaltedienst, 3,7 (308) zur freien Verfügung der Reichsbank und ße, 6e (50, 0) Mill. hfl. für neue, 9 s Clearing fallende Forderungen bestimmt. Der letztere ö vag vermindert sich durch Auszahlungen des Clearing Instituts . S8! (417.430) Mill. hfl. — Die Einzahlungen bei der Deut⸗
2 Vervechnungskasse (auf neue unter das Clearing fallende 3. erungen) betrugen 81,11 C64) Mill. hfl. — Nachdem die iederländische Bank in der Woche vom 18. bis 18. Mai einen
Gesamtbetwag von ungefähr 705 000 (Vorwoche 6b0 G0) RM von 29. ihrem Sonderkonto bei der Deutschen . aus-