Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Ur. 154 vom 8. Juli 1935. S. 6
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Bu dl 23139 Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Junker C Kölling G. m. b. H. in Schöt⸗ mar, vertreten durch ihre Geschäfts— führer Carl Junker und Max Sommer, beide in Bad Salzuflen, wird heute, am 2. Juli 1935, nachmittags 6. Uhr 15 Min., das Konkursverfahren eröffnet, da die Firma zahlungsunfähig ist. Der Rechtsanwalt Dr. Werner in Bad Salz⸗ uflen wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 1. August 1935 bei dem Gericht an⸗ zumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses und eintretendenfalls über die im 5 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Mittwoch, den 7. August 1935, vormittags 9 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 21. August 1935, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson⸗ derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. August 1935 Anzeige zu machen.
Bad Salzuflen, den 2. Juli 1935.
Das Amtsgericht. I.
Salzuflen.
Berlin. 23440 Ueber das Vermögen der Bacon⸗ Exportschlächterei G. m. b. H. in Berlin W 57, Blumenthalstr. 18, und Neustadt⸗ Glewe in Mecklenburg ist heute, am 29. Juni 1935, 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. — 351/250. N. 47. 35. — Verwalter: Diplomkauf⸗ mann Wunderlich in Berlin-Tempelhof, Hohenzollernkorso 3. Frist zur Anmel⸗ dung der Konkursforderungen bis 4. August 1935. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 24. Juli 1935, 11,30 Uhr, mit der erweiterten Tagesordnung: Auf⸗ bringung eines Vorschusses zur Ver⸗ meidung der Einstellung des Verfahrens, Prüfungstermin am 11. September 1935, 14 Uhr, im Gerichtsgebäude Berlin in Berlin N 65, Gerichtstr. A, III. Stock, Zimmer 342. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. Juli 1935. Berlin, den 29. Juni 1935. Amtsgericht Berlin, Zweigstelle Gerichtstraße. Abt. 3651.
Duisburg. 23441 Konkursverfahren. Geschäfts nummer: 21 N 2ß / 35. Ueber das Vermögen der Firma Otto Stark, Inhaber Otto Stark, Fleischwaren fabrik in Duisburg, Poststr. 36, wird heute, am 1. Juli 1935. 12 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Schulz II in Duisburg, Claubergstraße, wird zum Konkursverwalter ernannt. KLonkursforderungen sind bis zum 25. August 1935 bei dem Gericht anzu— melden. Erste Gläubigerversammlung am 39. Juli 1935, 10,465 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin am 10. Sep⸗ tember 1935, 19 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Saal 85, Erdgeschoß. Offener Arrest mit Anzeigepflicht an den Konkursverwalter bis zum 25. August 1935. . Amtsgericht in Duisburg.
Emmerich.
Konkursverfahren. Ueber, das Vermögen des Spediteurs Joh, Hiltges ist heute, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts— anwalt Bick in Emmerich ist zum Kon— kursverwalter ernannt Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 25. Juli 1935. Erste Gläubigerversammlung gemäß S8 80. 87 Abs. 2, 132 Konkursordnung am 31. Juli 1935, 11 Uhr, Zimmer Nr. 1090. Termin zur Prüfung der bis um 25. Juli 1935 anzumeldenden For⸗ rungen am 31. Juli 1935, 11 Uhr, Zimmer Nr. 10.
Emmerich, den 1. Juli 1935. Das Amtsgericht.
23442
Essen, t unn. 23443
Ueber das Vermögen des Kauf— manns Heinrich Groß, alleinigen In⸗ habers der handelsgerichtlich einge⸗ tzagenen Firma Heinrich Groß, Butter⸗ Eier⸗, Käsegroßhandlung in Essen, Hermann Göring⸗Straße 237, ist heute das Anschlußkonkursverfahren eröffnet, nachdem das Vergleichsver⸗ fahren eingestellt worden t, Ron kurs verwalter ist Bücherrevisor Fried⸗ lich Bopp, Essen, Gummertstr. 17. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 22. Juli 1935. Anmeldefrift bis zum 209. August 1935. Erste Gläubiger—⸗ versammlung den 1. August 1535 vorm; 11* Uhr. Prüfungstermin den 30. August 135, vorm. 114 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32
Essen, den 2. Juli 1935. 9. .
Amtsgericht.
Gelsenkirehen-HBuer. I23444] Konkursverfahren. . Ueber das Vermögen der Firma Martin Rings, Kominanditgesellschaft, Manufakturwaren und Konfektion, Gelsenkirchen Buer, Hochstraße 2 4, ist heute, 7 Uhr 15 Minuten, der An⸗ schlußkon kurs, nachdem das Ver⸗ gleichsverfahren eingestellt worden sst, eröffnet. Konkursverwalter ist der Treuhänder Dr. Holubars in Wester⸗— holt. — 8 N 5— 35. . . GelsenkirchenBuer, 21. Juni 1935. . Das Amtsgericht.
elsenkirehen-Huer. 23445 Ueber das Vermögen der Firma Ernst Hegerfeld in Gelsenkirchen⸗Buer ist heute, 17 Uhr nachmittags, der Kon⸗ kurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Treuhänder Tr. Holubars in. Wester⸗ holt. Offener Axrrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 30. Juli 19335. Erste Gläubigerversammlung am 2. Auguft 1935, vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Westerholter Straße Nr. 7, Zimmer Nr. 18. Prü- fungstermin am 16. August 1935, vor⸗ mittags 19 Uhr, daselbst. ö Gelfenkirchen Buer, 2. Juli 1935. Das Amtsgericht.
Herrnhut. 23446
Ueber den Nachlaß der am 23. De⸗ zember 1934 in Oberoderwitz ver⸗ storbenen Frau Ida verw. Glathe geb. Schramm aus Oberoderwitz Nr. 271 wird heute, am 29. Juni 1935, vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter; Herr Rechtsanwalt Gocht, hier. Anmelde⸗ frist bis zum 20. Juli 1935. Wahl⸗ termin am 14. August 1935, nachm. 3 Uhr. Prüfungstermin am 9. Ok⸗ tober 1935, vorm. 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. August 1935. (U 535.)
Amtsgericht Herrnhut, 29. Juni 1935. Pirmasens. 23447 Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Pirmasens hat am 29. Juni 1935, mittags 12 Uhr, über das Vermögen 1. der Firma Hirsch u. Schmitt, offene Handelsgesellschaft, Schuhfabrik in Pirmasens, Fahrstr. 1, 2. deren persönlich haftenden Gesell⸗ schafter, als a) Adolf Hirsch, b) Fried⸗ rich Schmitt, beide Schuhfabrilanten allda, nach Ablehnung des Vergleichs⸗ verfahrens den Anschlußkonkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter ist Rechts⸗ anwalt Dr. Schwerdtfeger in Pirma⸗ sens. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis 17. August 1935. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den 8§ 132, 134 und 137 Konk⸗Ordng. bezeichneten Fragen am 29. Juli 1935, allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 27. August 1935, beide Termine je nachmittags 3 Uhr im Zimmer Nr. 11 des Amtsgerichts⸗
gebäudes, Bahnhofstraße 2b.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Schͤ ppenstedt. 23448
Ueber das Vermögen der Firma Al⸗ bert Grübel, Schöppenstedt, Inhaber Kaufmann Hermann Grübel, Schöppen— stedt, ist am 2. Juli 1955 15. Hhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Otto Krebs, Schöppenstedt, ist zum Konkursverwalter ernannt. An— meldungen der Konkursforderungen bis 17. August 1935 beim Konkursgericht. Erste. Gläubigerversammlung und all⸗ gemeiner Prüfungstermin am 31. August 1935.9 Uhr, Zimmer Nr. 6. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 3. August 1935 an den Konkursverwalter. Ge⸗ 6 des Amtsgerichts Schöppen⸗ edt.
Tilsit. 234491
Ueber das Vermögen des Tischler— meisters Erich Riegert in Tilsit, Elau— siusstr. 15, ist heute, 17 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursverwal—⸗ ter: Kaufmann Fritz Deutsch in Tissit. Erste Gläubigerversammlung und all— gemeiner Prüfungstermin am Freitag, den g. August 1935, 10 Uhr, 6 Nr. 280 (Neubau). Anmeldefrist für Konkursforderungen und offener Arrest , mer geh lich. bis zum 5. August 755
Tilsit, den 1. Juli 1935. Amtsgericht.
Wegberg. 23450
Ueber das Vermögen 1. der Firma Witwe Wilhelm Görtz und Schmitz in Wegberg. 2. deren Inhaber, des Kauf⸗ manns Josef Kohlhags, Drogerie- und Kolonialwaren in Wegberg. Beecker Straße 2, wird heute, am 28. Funi 1935, vormittags 12.30 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. — 2 N 2/35 — Ver⸗ walter; Rechtsanwalt Dr. Marohn II. in M-Gladbach, Bismarckstraße 80. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis zum 29. Juli 1935. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin am Freitag, den 9. August 1935, vor⸗ mittags 19 Uhr, im Gerichtsgebäude, Wegberg, Beecker Straße 35, Zimmer Nr, 5. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 28. Juli 1935.
Amtsgericht Wegberg.
Luerhbhach, Voꝶt!l. 23451
Das Konkursverfahren über das Ver—
mögen des Gastwirts und Konditor—
meisters Walter Schreiter, Inhabers der Konditorei und des Kaffees Canis in Auerbach i. V, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. Amtsgericht Auerbach (Vogtl.), den 1. Juli 1935.
Rautren. . 2846521 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Hermann Kuschke, alleiniger Inhaber der Firma Hermann Kuschke, Lebensmittel- und Kolonialwarengeschäft in Bautzen, Schülerstraße 5, wird hierdurch aus⸗ gehoben, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 3. Mai 1935 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 3. Mai 1935 bestätigt worden ist. Amtsgericht Bautzen, den 28. Juni 1935.
Düsseldorf. 123453
Die Konkursverfahren: 1. über das Vermögen der Ehefrau Minna Glatt, Inhaberin der Firma Max Glatt, zu⸗ letzt wohnhaft in Düsseldorf, Karlstr. 25 (14a N 1134), 2. über den Nachlaß des am 10. Dezember 1933 in Düssel⸗ dorf, Bismarckstr. 40, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen kaufmännischen Direktors i. R. Bernhard Lindner (14a N 45/34) sind nach erfolgter Ab⸗ haltung der Schlußtermine hierdurch aufgehoben.
Düsseldorf, den 27. Juni 1935.
Amtsgericht.
Errurt. 23454 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Vaeuumtrockner G. m. b. H. in Erfurt, Rudolstädter Straße Nr. 2, Apparatebau für die chem. Industrie, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben werden. Erfurt, den 2. Juli 1935, Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 16.
Hamburg. 23455
Das Konkursverfahren über das Nach⸗ laßvermögen des am 23. Februar 1933 zu Hamburg verstorbenen Walter Chri⸗ stoph Fehling, zuletzt wohnhaft gewesen Hamburg, Heilwigstraße 122, ist nach Abhaltung des Schlußtermins am 2. Juli 1935 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Kiel. Konkursverfahren. [23456 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft H. C. Reimers, Maschinenfabrik und Automobil⸗Zentrale in Kiel, Wilhelm⸗ . 2, wird aufgehoben, da der ge⸗ chlossene Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt worden ist. — 25 a N 89 / 32 —
Kiel, den 1. Juli 1935.
Das Amtsgericht. Abt. 25 a
HKirchhain,. XN. L. Be schlus. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers Oskar Voigt aus Kirchhain (Nd. Lausitz wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Kirchhain (Nd. Lausitz), 28. Juni 1935. Das Amtsgericht. Dr. Linkhorst.
23457
Kronach. 23458
Das Amtsgericht Kronach hat am 3. Juli 1935 das Konkursverfahren über den Nachlaß des früheren Gastwirts Georg Knoth von Küps wegen ungenü⸗ gender Konkursmasse eingestellt. 5 204 K. O. Die Vergütung der Konkursver⸗ walter wurde insgesamt auf 81,50 RM festgesetzt.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kronach.
Leipzig. 23459 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Architekten und Baumeisters Otto Bruno Oehlschlegel in Leipzig 1, Weststraße 22, Alleininhabers eines Baugeschäfts unter der handelsgericht⸗ lich eingetragenen Firma „H. Br. Oehl⸗ schlegel' in Leipzig CG 1, Alexanderstraße Nr. 9, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Das Amtsgericht zu Leipzig, Abt. 168, den 2. Juli 1935.
Lindlar. Beschluß. 23460
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Wilhelm Busch in Frielingsdorf wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 5. April 1934 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, aufgehoben.
Lindlar, den A. Junt 1935.
Das Amtsgericht.
Li heche. 23461 Das Konkursverfahren über den Nach— laß des am 1. Dezember 1933 verstor— benen Maklers Hans Bruse wird nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben. Lübeck, den 29. Juni 1935. Das Amtsgericht. Abt. 11.
Mud ehburg. 23462 Konkursaufhebung.
Das Konkursverfahren über den Nach— laß des am 7. Mai 1933 verstorbenen Gastwirts Rudolf Bahrmann sen,. in Magdeburg, Herrenkrugchaussee 72, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht A, Magdeburg, 1. 7. 1935.
Meerane, Sachsen. 234631 Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 22. Juli 1934 verstor⸗ benen Holzhändlers Paul Hugo Hof⸗ mann in Meerane wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. (K 6 / 34.) Amtsgericht Meerane, den 3. Juli 1935. Vanumhburg, Saale. 23464 Konkursverfahren. Das Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß des Rechts⸗ anwalts Dr. jur. Paul Walther, zuletzt wohnhaft in Naumburg (Saale), wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Naumburg (Saale), den 28. Juni 1935.
Penig. 23465 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der „Penika“ Maschinenbau Ges.
m. b. H. in Penig wird nach Abhaltung
35 Schlußtermins hierdurch aufge⸗ oben.
Amtsgericht Penig, am 2. Juli 1935.
Saar brickren. ( 23466 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Stricker in Güdingen, einziger Inhaber der Firma Ernst Stricker in Saarbrücken, Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Neureuter da⸗ selbst, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Juni 1955.
Das Amtsgericht. Abt. 18.
Sch weidnitz. Beschluß. 234671
In dem Konkurs über das Vermögen 1. der Firmg R. Oblatz, 2. des Kauf⸗ manns R. Oblatz, hier, wird das Kon⸗ kursverfahren na Abhaltung des Schlußtermins und Verteilung der Kon—⸗ kursmasse aufgehoben.
Schweidnitz, den 15. April 1935.
Amtsgericht. König. Soltau, Hann. Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Töpfermeisters Robert Koch in Soltau wird nach erfolgter Abhal⸗ 6 des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Soltau, 1. Juli 1935.
Tilsit. 28469 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Krueger in Tilsit, Fabrikstr. M / 9s, ist im heutigen Termin der allgemeine Prüfungstermin vertagt worden auf Mittwoch, den 17. Juli 1935, 2 Uhr, Zimmer 280 (QNeubau). Tilsit, den 2. Juli 1935. Amtsgericht.
28468
Allenstein. 23470 Am 1. Juli 1935, 12,15 Uhr, ist beim Amtsgericht Allenstein ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über das ö. der offenen Handelsgesell⸗ Ecft Niegisch und Meißner, Allenstein, Inh. Alfred Niegisch und Elisabeth Di nn Allenstein, eingegangen. Der Bücherrevisor Richard Hufenbach, Allen⸗ stein, . 35 1, ist zum vorläufi⸗ gen Vergleichsverwalter bestellt. Amtsgericht Allenstein, 2. Juli 1935.
Annaberg, Erzgeb. 23471 Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Richard Paul Langer in Buchholz i. Sa., Karlsbader Straße 19, all. Inhabers der Firma Langer K Levin in Buchholz, Am Graben 5, in, wir heute, am 1. Juli 1935, vormittags 3 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver—= fahren eröffnet. Vergleichsverwalter: Herr Rechtsanwalt Meyer in Buchholz i. Sa., Vergleichstermin am 3. 8. 1535, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Annaberg, 1. Juli 1935.
HKHurg, Ez. Magd eb. 234721
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Willi. Weber, Lebensmittel⸗Engros⸗ ich in Burg b. M., Gartenstr. 42, wird heute, am 2. Juli 1935, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bücher— revisor Ernst Schäpköwitz, Burg, Unterm Hagen 33, wird zum Vergleichsverwal⸗ ter ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 23. Juli 1935, gyz Uhr, vor dem nachbezeichneten Gericht (Ver⸗ leichsgerichtz, Burg b. M., Johannes⸗ traße 13, Zimmer Nr. 10, anberaumt. Die Gläubiger werden hiermit aufge⸗ fordert, ihre Forderungen alsbald an⸗ zumelden.
Burg b. M., den 2. Juli 1935.
Das Amtsgericht.
Düsseldorf. 234731 Der Kaufmann Hans Busch (Inhaber der Wein-, Spirituosen⸗ und Tabak— waren andlung Peter Busch) in Düssel⸗ dorf, Hohe Straße 50, hat einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Ver gleichsverfahrens gestellt. Als vor⸗ . Verwalter ist der Diplom⸗ kaufmann Hexmann Janssen in Düssel⸗ dorf, Breite Straße 7, beftellt. Düsseldorf, den J. Jul 1935. Amtsgericht.
——
Hr Hegfschafter Schuh lng Tie Grafschafter Schuhzentrale
b. H. in Glatz hat am 1 0 mn Gericht den Antrag gestellt, über 8 Vermögen das Vergleichsverfahren . exöffnen. Zum vorläufigen Verhnl ist der Rechtsanwalt r n Glatz bestellt worden. — 3. V
. PV. N. 183. Amtsgericht Glatz, 1. Juli id
Magdeburg. Beschluß. 2347 Auf den heute, am 1. a 10 , . Antrag der Firma Ert erecke C Co. G. m. b. H., Zigarren i b ding, Magdeburg, inf Weg 43, auf, Eröffnung des gericht. lichen Vergleichsverfahrens über hr Vermögen wird zum vorläufigen Ver walter der Kaufmann Erich . Magdeburg, Gr. Diesdorfer Str 7 bestellt. ö Amtsgericht A, Magdeburg, den 1. Juli 1935.
Pässneckę. lad WVergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen ö n Carl Wächter, Inh. Frau Elise Wächter geb Schöniger in Pößneck, wird heute um 12 Uhr das Vergleichsverfahren eröff net, Vergleichsverwalter: Rechtsan— walt Feustel in Pößneck. Termin zut Verhandlung über den Vergleichsvor— schlag: 30. Juli 1935, vormittags 10 Ühr, vor dem unterzeichneten Ce, richt, limmer 8. Die Gläubiger haben ihre Forderungen nach Betrag und Schuldgrund alsbald in zwei Stücken anzumelden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit seinen An' lagen ist auf der Geschäftsstelle 2 dez Amtsgericht, hier, zur Einsicht der Be— teiligten niedergelegt.
Pößneck, den 2. Juli 1935.
Das Amtsgericht. 2. Just.
Wolfenbüttel. 23477 Der Kaufmann Erich Streblow in Wolfenbüttel, , hat am 29. Juni 1935 die Eröffnung des Ver— leichsverfahrens beantragt. Als vor— äufiger Verwalter t der Rechtsanwalt Dr. Grünkorn, Wolfenbüttel, bestellt. Amtsgericht Wolfenbüttel.
Wuppertal-Rarmen. 23479 Vergleichs verfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Schott C Sohn, G. m. b. H. in Wupper—⸗ tal⸗Barmen, Gemarker Ufer 27, ist am 1. Juli 1935, vorm. 12,10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Schieß in Wuppertal— Barmen ist zum Vergleichsverwalter er⸗ nannt. Die Gläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen alsbald bei dem Vergleichsgericht anzumelden. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs» vorschlag wird auf Samstag, den N. Juli 1935, vorm. 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sedan— straße, Zimmer Nr. 15, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver— . mit Anlagen und das rgebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts, Zimmer 45, zur Ein— sichtnahme der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht, Abt. 2, Wuppertal⸗Barmen.
Annaberg, Erzgeb. 23479 Das Vergleichsverfahren zur Abwen— dung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Max Winkler — alleiniger Inhaber der Firma Richard Winkler — Bäckerei und Konditorei in Annaberg, Wolkensteiner Straße 11, ist . mit der t r min des im ergleichstermin vom 29. Hunt 1936 angenommenen Vergleichs durch Be— schluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Annaberg, 1. Juli 193ñ.
NRredstedt. 23460
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Tech—Q nikers Ernst Volquardsen in Langen— horn( Inhaber der Firma Jacob Vol⸗ quarbsen in Langenhorn, wird nach er— folgter Bestätigung des am 20. Jun 1955 geschlossenen Vergleichs aufgehoben.
Das Amtsgericht Bredstedt.
HKäiÿln. Vergleichsverfahren. 2366
Das Vergleichsverfahren zur Abwen— dung des Konkurses über das Ver— mögen der Kauffrau Ehefrau Hubert Müller, Margarete geborene Feser, zu Köln, Luxemburger Straße 172, Inhaber der nicht eingetragenen Firma. Radio⸗ Müller in Köln, vlltüiche 8, ist durch Beschluß des Gerichts vom 28. Juni 1935 aufgehoben worden, da der Zwangs vergleich angenommen und bestätigt worden ist.
Köln, den 298. Juni 1955.— Der Ürkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts. Abt. 80.
2350]
ergleichsverfahren.
Albert Langguth, Inh. Albin
Thomas, Meiningen, Wöorthstr. 3, nach
Bestätigung des Vergleichs aufgehohen.
Rechtsanwalt Lincke, Melningen, über—= wacht Vergleichsdurchführung. Meiningen, den 2. Juli 1935. Das Amtsgericht. Abt. J.
Meiningen.
ter
Deutscher Reichsanzeiger
Prennischet Staatsanzeiger
21
O0 9
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Tin an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MQα A einschließlich 0, 8 MM Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,00 GerK
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8
i Mr. 155 Reichs bantgirotonto
Berlin, Sonnabend, den 6. Juli, abends
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Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung üher den Londoner Goldpreis.
Begründung zum Gesetz zur Ergänzung der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung. Vom 26. Juni 19535.
Sechste Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetz es. Vom 3. Juli 1935.
Preuszen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Ur⸗ kunden usw.
Amtliches. Deutsches Reich. Reichs justizministerium. Es sind versetzt: k Vizepxäsident bei dem Amtsgericht Berlin Grau als Senatspräsident an das Kammergericht, Landgerichtspräsident Dr. Biermann in Paderborn nach Münster (Westf.); Landgerichtsdirektor Dr. Niermann in Münster (Westf.) ist zum Landgerichtspräsidenten in Paderborn ernannt.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 19. Ottober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 6. Juli 1935 für eine Unze Feingold ;.... — 141 sh 0 ld, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 6. Juli 1935 mit RM 12,28 umgerechnet.. — RM 86,5740, für ein Gramm Feingold demnach ... — Pence 54,3990, in deutsche Währung umgerechnet. ... — RM 278342. Berlin, den 6. Juli 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank.
Dr. Döring.
Begründung zum Gesetz zur Ergänzung der Kleingarten⸗ und
Kleinpachtlandordnung.
Vom 26. Juni 1935. Die Förderung des Kleingartenwesens ist eine vordring⸗ liche sozial⸗ und bevölkerungspolitische Aufgabe der Reichs⸗ regierung. Hemmnisse, die einer gesunden Weiterentwicklung des Kleingartenwesens entgegenstehen, können daher nicht still⸗ schweigend geduldet werden, sondern sind so schnell wie nur irgend möglich zu beseitigen. Als ein solches Hemmnis erweist sich auch die Tatsache, daß das vorhandene Kleingartenland vielfach entgegen seiner eigentlichen Zweckbestimmung nicht nur gartenbaumäßig genutzt wird, sondern daneben oder sogar ausschließlich auch Wohnzwecken dient. Namentlich in den Kleingartengebieten der Großstädte haben sich Zustände ent⸗ wickelt, die dringend der Abhilfe bedürfen. Infolge der Woh⸗
nungsnot und der Erwerbslosigkeit der Nachkriegszeit, aber auch aus anderen hier nicht näher zu erörternden Gründen sind viele Kleingartenbesitzer dazu übergegangen, ihre Lauben
als Dauerwohnung einzurichten, ohne daß diese jedoch in bau⸗— technischer, feuerpolizeilicher und gesundheitlicher Hinsicht den einfachsten Anforderungen genügen, die billigerweise an eine zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Baulich⸗ leit gestellt werden müssen. Wird dieser noch andauernden Entwicklung nicht entgegengetreten, so müssen schwere Schä⸗ digungen des Kleingartenwefens wie auch der städtischen Sied⸗ lung besorgt werden. Es gilt daher einerseits zu verhindern, daß weitere Kleingartenlauben zum Zwecke des Dauerwoh⸗ nens bezogen werden, und andererseits, die allmähliche Ueber⸗ führung der Laubenbewohner in ordnungsmäßige Wohnunter⸗ künfte, insbesondere in Kleinwohnungen und bei entsprechen⸗
der persönlicher Eignung auch in Klein siedlungen, in die Wege
zu leiten, um mit der Zeit zu einer Wiederherstellung des un⸗ verfälschten Kleingartencharakters des betroffenen Geländes zu gelangen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden vornehmlich von den Gemeinden zu treffen sein.
Naturgemäß kann das gesteckte Ziel erst im Verlauf einer Reihe von Jahren verwirklicht werden. Der Gesetzentwurf geht davon aus, daß die Durchführung der Maßnahmen sich auf einen Zeitraum von etwa 5. Jahren erstrecken wird. Für diese Uebergangszeit müssen notwendig neben den behörd⸗ lichen Maßnahmen auch die privaten Rechtsbeziehungen zwi⸗ schen den Laubenbesitzern und den Verpächtern von Klein⸗ gartenland geregelt werden.
Das derzeitige Kleingartenrecht, wie es in der Klein⸗ arten- und Kleinpachtlandordnung geregelt ist, versagt gegen⸗
Über den hier geschilderten Verhältnissen. Nach der herrschen⸗ den Rechtsanschauung entsprechen Kleingärten mit ständig be⸗ wohnten Lauben nicht den Voraussetzungen des eben genann⸗ ten Gesetzes. Infolgedessen besteht in vielen Wohnlauben⸗ gebieten ein Zustand der Rechtsunsicherheit und starker Gegen⸗ sätze zwischen den Verpächtern und den Laubenbesitzern. Mit den allgemeinen Rechtsbehelfen des bürgerlichen Rechts allein läßt sich hier keine ausreichende Abhilfe schaffen. Um an⸗ gesichts der vorhandenen Notstände den erforderlichen Inter⸗ essenausgleich zu ermöglichen und für die Uebergangszeit den namentlich auch im Interesse der Allgemeinheit dringend erwünschten Rechtsfrieden herzustellen, sind weitergehende Maßnahmen unerläßlich. — Der Entwurf sieht daher vor, daß bis zum 31. Oktober 1940 die Vorschriften der Kleingarten und Kleinpachtlandord⸗ nung auch in den Fällen Anwendung finden, in denen bei Inkrafttreten des Gesetzes auf Kleingartengelände ständig be⸗ wohnte Lauben vorhanden sind. Der Schutz der Kleingarten⸗ ugd Kleinpachtlandordnung wird also für einen beschränkten Mtraum auch auf Grundstücke ausgedehnt, die gleichzeitig Wohnzwecken dienen. Soweit im Laufe der Zeit andere Wohnunterkünfte außerhalb des Laubengebietes verfügbar werden, wird es in erster Linie Sache der Verwaltungsbehör⸗ den sein, auf die Räumung der Lauben hinzuwirken. Daneben hat aber nach dem Gesetzentwurf auch der Verpächter die Mög⸗ lichkeit, durch Geltendmachung eines wichtigen Kündigungs⸗ grundes diejenigen Laubenbesitzer zur Räumung zu zwingen, die nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und nach der Lage des Wohnungsmarktes imstande sind, eine Mietswoh⸗ nung oder ein Eigenheim zu erwerben. 3
Gegenüber den Laubenbesitzern, die nach dem 31. März 1935 ohne Zustimmung des Eigentümers die Laube als stän⸗ dige Wohnunterkunft bezogen haben, soll von vornherein das Kündigungsrecht gegeben sein, da zu diesem Zeitpunkt die Unzulässigkeit des weiteren Zuzugs bereits allgemein bekannt war und insoweit daher kein Anlaß zu einer Beschränkung der Eigentümerbefugnisse besteht. .
Zum Ausgleich für die über die Kleingarten und Klein⸗ pachtlandordnung hinausgehende Duldungspflicht ist den Ver⸗ pächtern ein Anspruch auf ein zusätzliches Entgelt für das Dauerwohnen eingeräumt worden. Dieser Anspruch wurde bisher schon von den ordentlichen Gerichten nach den Grund⸗ sätzen der ungerechtfertigten Bereicherung anerkannt, wobei allerdings recht unterschiedliche Beträge zugesprochen wurden. Um in dieser Hinsicht für die Zukunft eine gewisse Einheit— lichkeit zu gewährleisten und um gleichzeitig sicherzustellen, daß das Wohnlaubenentgelt das für die Kleingärtner tragbare Maß nicht übersteigt, sollen von der unteren Verwaltungs⸗ behörde nach Anhörung von Sachverständigen für die Beteilig⸗ ten verbindliche Höchstbeträge festgesetzt werden. .
In Ergänzung der vorgenannten Maßnahmen ist weiter vorgesehen, daß durch Einzelanordnung des Reichsarbeitsmini⸗ sters die Vorschriften dieses Gesetzes und der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung auch hinsichtlich solcher Grund⸗ stücke für anwendbar erklärt werden können, die sich ihrer tatsächlichen Nutzung nach als reine Kleingärten oder als dau⸗ ernd bewohnte Kleingärten darstellen, jedoch von dem Eigen⸗ tümer aus bestimmten Gründen, insbesondere zur Umgehung der Vorschriften der Kleingarten und Kleinpachtlandordnung nicht oder nur in zweiter Linie zur kleingärtnerischen Nutzung überlassen sind. Diese Ermächtigung soll im Interesse einer umfassenden Ordnung des Kleingartenwesens ermöglichen, alle Grundstücke zu erfassen, deren Unterstellung unter die Vorschriften der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung und des Ergänzungsgesetzes sachlich gerechtfertigt erscheint.
Die Durchführung der in dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf vorgesehenen Maßnahmen wäre erheblich erschwert, wenn an sie Entschädigungsforderungen geknüpft werden könnten. Entschädigungsansprüche sind daher in dem auch in anderen Gesetzen üblichen Umfange ausgeschlossen worden.
(Veröffentlicht vom Reichs- und Preußischen Arbeits⸗ ministerium.)
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Sechsfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 3. Juli 1935.
Es haben sich wiederholt Unzuträglichkeiten daraus er⸗ geben, daß Filme, die von den Filmprüfstellen vor der natio⸗ nalsozialistischen Erhebung zugelassen worden sind, auf Grund dieser Zulassung noch heute vorgeführt werden. Wenn auch Einzelfälle dieser Art im Nachprüfungsverfahrem durch die Filmoberprüfstelle bereinigt werden, so erweist es füch doch als erforderlich, nunmehr alle vor dem 30. Januar 1933 aus⸗ gesprochenen Zulassungen von Ton- und Stummfülmen all⸗ gemein außer Kraft zu setzen. Die Filmprüfstelle kann die Nachprüfung der für eine Neuzulassung in Betracht kommen⸗ den Filme vornehmen.
Auf Grund des § 32 des Lichtspielgesetzes vom R6. Fe⸗ bruar 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 9g5) in der Fassung das Ge⸗ setzes vom 28. Juni 1935 (a. a. S. 1 S. 811) wird daher folgendes verordnet: ; 31
Die bis 30. Januar 1933 ausgesprochenen Zulassungen aller stummen Spielfilme treten mit dem 31. Juli 1935 außer Kraft. Eine Neuzulassung kann nur in besonders begründeten Aus⸗ nahmefällen bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der Filmprüf⸗ stelle beantragt werden; hierüber entscheidet die Filmprüfstelle endgültig.
§ 2.
Die bis 30. Januar 1933 ausgesprochenen Zulassungen aller Tonspielfilme treten nach folgender Zeitstaffelung auff, Kraft: 1. die bis 31. Dezember 1929 zugelassenen Tonspielfilme mit dem 31. Juli 1935, z ; 2. die im Jahre 1950 zugelassenen Tonspielfilme mit dem 30. September 1935, 3. die im Jahre 1931 zugelassenen Tonspielfilme mit dem 30. November 1935, 4. die im Jahre 1932 und bis zum 30. Januar 1933 zuge⸗ lassenen Tonspielfilme mit dem 31. Dezember 1935. Anträge auf Neuzulassung können nur zu den oben an⸗ gegebenen Zeitpunkten bei der Filmprüfstelle eingereicht werden.
83 53. Anträge auf Neuzulassung von Filmen, die in einer anderen
als der früher zugelassenen Fassung oder Länge vorgelegt werden. werden zurückgewiesen. § 4.
Für alle sonstigen Filme (Kultur-, Lehr⸗, Werbe⸗, Aktuali⸗ täts, Vereins⸗, Schmal⸗ usw. Filme) gelten die im 8 2 gegebenen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß die Filmprüfstelle ohne formellen Brüfantrag auf Grund einer einfachen Besichtigung des Films die Neuzulassung verfügen kann.
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85. Die auf den Zulassungskarten aufzudruckende Entscheidung im Falle der Neuzulassung hat zu lauten:
a) Neu zugelassen auf Grund der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes vom 3. Juli 1935.“ b) Neu zugelassen auf Grund der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes vom 3. Juli 1935. 16 Alle Zulassungskarten mit Prüf⸗ oder Ausfertigungsdatum vor dem 30. Januar 1933 sind ungültig. 86. Die Prüfung ist gebührenfrei. § 7.
Die früher ausgesprochene Zulassung der Reklame tritt inso⸗ weit außer Kraft, als die Filme, zu denen sie gehört, nicht neu zugelassen worden sind.
Berlin, den 3. Juli 1935. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. V.: Walther Funk.
Preußen.
Der Reichsforstmeister und Preußische Landesforstmeister. Die Forstmeisterstelle Gifhorn im Landforstmeisterbezirk Lüneburg ist zum 1. September 1935 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juli 1935 eingehen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ ien, 1 S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur
urchführung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) und dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) wird hiermit sämtliches im Regierungsbezirk Frank⸗ furt (Oder) vorhandenes und von der Staatspolizeistelle
Anzeigenvreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und oo mm breiten Zeile 1,10 Mu, einer dreigespas tenen 3 win hohen und g2 mm breiten Jeile 1,5 MA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. sind r seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusemiden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wel unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen ein.