Reichs und Staatsanzeiger Nr. 156 vom S8. Juli 1935. S. S
*
Silber m nnen (alt)
1. In den Monaten Zwei⸗
April, Mai ünf⸗ Drei⸗ und Juni 1935 5. sind geprägt worden stücke
RM
Uebersicht der Prägungen von Reich smart. 6. Silbermünzen (neu) ne gart Rei Rei Reichs mark Reichs mar Reichsmark ⸗ Reichsmark 23 261 RM
—
Füůnf⸗
stůcke RM
Reichsmark⸗ Reschsmark⸗
Nickelmünzen Zwei⸗ Ein⸗ Reichs mark⸗ stůcke stücke RM
Fünfzig⸗ Reichs pfennig⸗ stücke
Aluminium brtonzemünzen
Zehn . . . ; . Reichspfennig Reichepfennig⸗ Reichspfennig⸗ Reichs pfennig Reicht pfennig⸗;
stůcke RM
* Reichs psenniqiinen bei den beutschen Münzstätten bis Ende Juni 19865.
1
Kup ferm ünzen— Vier .
Füũnsf⸗ Zwei ·
stücke RM
stücke RM
stüůcke stücke RM RM
RM
Mulden büũtten ö Stuttgart Karlsruhe
. 111111
53 249 965 39200090 3 560 009
600 000 2394 0090 2985 000
16 oa 20
S839 973.40 227 400. — 120 000, — 235 000, — 124 500, —
34 992,20
48 065,52 e 760. g O6. — 2 4G, zz d 160. 45 gh. dz
32d M 7
bᷣlo oob, S5 4 zh O00. = * IIb C00 — as oo. — 1560 RS 440 ö
go Ho = . 150 130 —
Hamhurg
Summe 1 2. Vorher waren ge⸗
l l
61 950 0 272 7τν 8 213 113 006 020300 6OπποO) 298 830 000
6h 808 965
12600000
16799 207 180 268 201
74 25 137 -
1581 865,60 69 218 11630
22 ghz, 25 D ödo .=
28 073 766.25 5 000 80002 7023 95450
20020935 —
vrãgtꝰ)
3. Gesamtprãgung.. 4. Hiervon sind wieder
761 950 00 272 174 184 213 7435 d IJ oo oo 364 638 966 249 430 194 953 888
17460
12 600 000
197 067 408
1998 6189
74 025 137, — 51531550
70 799 982,40 40 800490
T o 7 2681, 8n
29 299 764,50 5 O48 800, 02 1105230 5103 28
ob? 35. — 1796 33364
173 546 000 263 889 382 s 404 000 iz Los. ) Vgl. den Reichtanzeiger vom 6. Aoril 1935 —
Berlin, den 6. Juli 1935.
eingezogen.. 6. Bleiben
S 284 602 213 493 570 100 046112 364 621 505 12 598 002 Nr. 82 —.
197 051 219
73 93 821,50
o 7d Is7 --
7341 919,89
29 288 712, 20 205 701,36 5 043 696,B 74
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Damm.
Die Inderziffer der Großhandels preise vom 3. Juli und im Monatsdurchschnitt Juni 19355. 1913 — 100.
1935
Monats. Veränd. durch ⸗ in vö schnitt gegen Juni Mai
Indergruppen 3. Juli
I. 2i1grarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvieh ..... 3. Vieherzeugnisse ... 4. Futtermittel .... Agrarstoffe zusammen 5. Kolonialwaren . 11. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. . Kohle . 112,9 7. Eisenrohstoffe und Eisen. 1024 8. Metalle (außer Eisen) . 47,5 2 2 81,0 10. Häute und Leder... 59,9 11. Chemikalien.... . 101, 12. Künstliche Düngemittel. 65.0 13. Kraft und Schmierstoffe . 877 14. Kautschut . . 15. Papierhalbwaren u. Papier 191,4 1, 110,4 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen . 90, III. Industrielle Fertig⸗ waren.?) 17. Produktionsmittel ... 18. , 5 . 2 ndustrielle Fertigwaren zusammen ; 119,2 119,3
Gesamtindey . 101,2 4 ern.
) Monatsduichschnitt Juni. — 3 De wöchentliche Indexziffer dem Feriigwarenpresse gibt die von einem Viertel der Berichtestellen in der Berichtswoche gemeldete Veränderung der Pieise gegenüher dem Stand vor einem Monat wieder; sie läßt nur die jeweilige Monats— tenden; der Preise erkennen. .
Die für den 3. Juli berechnete Indexziffer der Groß⸗ handelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert. Auch die Indexziffern der Hauptgruppen zeigen nur gering⸗ fügige Aenderungen. . .
An den landwirtschaftlichen Märkten sind hauptsächlich Preisrückgänge für Speck und Heu zu erwähnen. .
Unter den Kolonialwaren haben Kaffee und Pfeffer im Preis nachgegeben; die Kakaopreise haben angezogen.
In der Indexziffer für Kohle wirkte sich der Rückgang der Sommerpreisabschläge für Hausbrandsorten aus. An den Märkten der Nichteisenmetalle sind die Preise für Kupfer, Blei und die zugehörigen Halbfabrikate zurückgegangen; die Zinkpreise wurden leicht erhöht Von den Textilien lagen ausländische Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn, Rohseide, Leingarn und Hanfgarn im Preis höher als in der Vor⸗ woche; die Preise für Rohjute waren weiter rückläufig. Der Rückgang der Indexziffer für künstliche Düngemittel ist durch die saisonmäßige Staffelung der Stickstoffpreise bedingt; die Preise für Kali⸗ und Phosphordüngemittel haben sich saison⸗ mäßig etwas erhöht.
Im Monatsdurchschnitt Juni lag die Indexziffer der Großhandelspreise um 0,4 * höher als im Vormonat. Einer Erhöhung der Indexziffern für Agrarstoffe, Kolonialwaren und industrielle Rohstoffe und Halbwaren stand ein leichter k der Indexziffer für industrielle Fertigwaren gegen⸗ über.
Im einzelnen wirkten sich in der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel Preiserhöhungen für Zucker, Hopfen, Lein⸗ samen, Füböl und Kartoffelstarkemehl aus; die Preise für Speiseerbsen sind weiter leicht zurückgegangen. An den Schlachtviehmärkten lagen die Preise aller Schlachtvieh⸗ gattungen höher als im Vormonat.
Von den Kolonialwaren haben sich Kaffee, Zigaretten⸗ tabak, Erdnußöl und Kokosöl im Preis erhöht, Palmkernöl und Pfeffer haben im Preis nachgegeben.
Die Erhöhung der Indexziffer für Kohle ist durch die Ermäßigung der Sommerrabatte für Hausbrandsorten ver⸗ ursacht. An den Märkten der Nichteisenmetalle haben sich die Preise für Blei und Zinn erhöht, wahrend Kupfer und Zink im Preis gesunken sind. Unter den Textilien sind ausländische Wolle, Rohseide, Hanf, Hanfgarn und Jute im Preis gestiegen. In der Gruppe Haute und Leder lagen die Preise für Ziegenfelle und teilweise für Oberleder niedriger als im Vormonat; die Preise für Kalbfelle haben sich weiter erhöht.
Die leichte Senkung der Indexziffer für künstliche Dün⸗ gemittel ist auf saisonmäßige Preisrückgänge für Kali und Superphosphat .
Unter den industriellen Fertigaren haben die Preise für Produktionsmittel und für Konsumgüter im Turchschnitt etwas nachgegeben.
115, 835 1653 104, 16153 gõ. 4
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11660 . 832 . 16564 6 101,5 S6 5
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4. September 1934
anzumelden.
L. Erze: 1. Chromerze 2. Wolframerze 3. a) Uran⸗ b) andere,
II. Ferrolegierungen
Ferxochrom,
haltend
Ferrochrom,
Stahl für die in
dern sind.
samml. Nr. 39)
bu von ten
nahme aus.
Berlin, den 6. Juli 1935. Statistisches Reichs amt.
Auf Grund der Verordnun
Dieser Anordnung unterliegen folgende Waren: Einfuhrnummer
Die Betriebsanmeldungen drucken zu erfolgen, die
, ,,,
mögens liegt in Zimmer 140 a
Anordnung 11
Vom 8. Juli 1935.
der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl (GBetriebs⸗ anmeldung für Erze und Ferrolegierungen).
über Warenverkehr vom
(Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung
81.
§ 2.
mit der Verordnung über die Errichtung von Uberwachungs⸗ stellen vom 4. September 134 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom J. September 1934 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Alle Unternehmen (private und öffentlich⸗rechtliche Betriebe und Verwaltungen), welche die im 3 2 bezeichneten Waren ge⸗ winnen, herstellen, verarbeiten, . Lager halten oder handeln, haben ihren Betrieb bis zum 22. Ju
i 1935 bei der Ueberwachungs⸗ stelle für Eisen und Stahl in Berlin 8SWwös, Markgrafenstr. 26,
des statistischen
8 9 9 9 0 0 0 9 0 9 9 Viriol . Molhbbän. Titanerze unter den statistischen Nummern
237 a-— p nicht besonders genannte Erze (Verbindung mit Metallen, deren spezi⸗ fisches Gewicht 5,0 und darüber beträgt)
4. Ferrosilizium mit einem Siliziumgehalt von mehr als 25 v. H.; Silizium, Kalziumsilizium 5. ,, mit einem Siliziumgehalt von 5 v. H. oder weniger; Ferromangan mit einem Mangangehalt von 50 v. H. oder weniger;
wolfram, titan, ⸗molybdän,
wanadium mit einem Gehalt an Legierungs⸗ metall von weniger als 20 v. H.; Ferroalumi⸗ nium, nickel und andere nicht schmiedbare Eisenlegierungen,
vorherrschend Eisen ent⸗
Ferromangan m mehr als 50 v. ...
wolfram, ⸗titan,⸗molybdän,
wanadium mit einem Gehalt an Legierungs⸗ metall von 20 v. H. oder darüber!.
83.
§ 4.
ptember 1934.
Preußen. Bekanntmachung.
und dem Gesetze über die
S. 479) wird das
Welzow, Kreis
—
Spremberg, Band 3, Blatt Nr. 70, für den Arbeiter⸗-Turn⸗ und Sport⸗ verein . V in Welzow N /L. eingetragene Grundstück, Ge⸗ markung Welzow, Kartenblatt 2, Parzelle 1022/4 sowie das bewegliche Vermögen des genannten Vereins für den Preu⸗ ßischen Staat, vertreten durch den Preußischen Finanzminister in Berlin, eingezogen. Eine Nachweisung des eingezogenen beweglichen Ver⸗
. Regierung zur Einsicht⸗
Warenver⸗
zeichnisses 237 d 237 n
237 4
317 o
777 b S69 BI
S69 B2
haben ausschließlich auf den Vor⸗ bei der UÜeberwachungsstelle für Eisen und §s 21 angeführten Waren unter Kennwort „Meldepflicht Erze“, für die in 21IJ angeführten Waren unter Kennwort „Meldepflicht Ferrolegierungen“ umgehend anzufor⸗
gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 8. 16, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetz⸗
Einziehung
volts⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 ,, 1 8
im Grund⸗ unter
Gemäß § 3 der Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen alle an den eingezogenen Gegenständen bestehenden Rechte.
Diese Veröffentlichung tritt an Stelle der Zustellung nach 5 5 des Gesetzes vom 26. Mai 1933.
Frankfurt (Oder), den 5. Juli 1935. Der Regierungspräsident. J. V.: Lindig.
h. . Diese Anordnung tritt er nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1935. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Scheer⸗Hennings.
—
umtauschange bot für die Anleiheablösungsschuld des Bremischen Staates (Neubesitz) .
Zum 15. Oktober 1935 können nom. 600. — RM Anleiheablösungsschuld des Bremischen Staates ohne Aus⸗ losungsrechte (Neubesitz unter Zugrundelegung eines Kurses von 235 35 mit einer Zuzahlung von J.— RM in nom. 150, — RM 43 Unmtauschanleihe des Brem. Staates von 1934 getauscht werden. — Einreichungsformulare können von
der Bremer Landesbank — Staatsbank — in Bremen ange⸗
fordert werden. . Bremen, den 8. Juli 1935. Bremer Landesbank — Staatsbank —.
umtauschangebot für die T Yo Doll ar⸗Arnteihe des Bremischen Staates von 1925.
Im Auftrage des Senators für die Finanzen der freien
Hansestadt Bremen wird den inländischen Inhabern der am
J. September 1935 zur Rückzahlung fälligen 735 Dollar⸗An⸗
leihe des Bremer Staates folgendes Umtauschangebot gemacht: Wir gewähren:
3000 — RM Nennbetrag Für je 1 Stück 2 J to6M-— 425 auf den Inhaber lau⸗ zw. 2 Stücke à F 500, — tende Reichsmarkschuldoer⸗ Nennbetrag der 7 3, oben er⸗ chreibungen der freien Hanse⸗ wähnten S⸗A1nleihe ohne tadt Bremen, die jährlich mit Zinsscheine 2256 durch idr n oder Aus⸗ losung getilgt werden; mit Zinsscheinen per 15. Oktober 1535.
Stück-Zinsen für die Zeit vom 15. April bis 31. August gelangen zur Berechnung, — .
oder oder e mit Zinsscheinen per 15. Ok⸗ mit dem Zinsschein per tober 1935; unter Berechnung 1. September 1935. von Stück⸗Zinsen für 46 Tage. .
Nähere Bestimmungen und Einreichungsformulare können von der Bremer Landesbank — Staatsbank — in Bremen oder von der Deutschen Landesbankenzentrale A.⸗G. in Berlin W 8, Mauerstraße 53, angefordert werden.
Bremen, den 8. Juli 1935. Bremer Landesbank — Staatsbank —
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachungen der Han dels— vertretung der UdSSR. in Deutschland in den Reichs anzeigern Nr. 172 vom 26. Juli 1934 und Nr. 81 vom 5. April
1935: Bersin, Rudolf, und Anisimow, Jakow, werden
gestrichen. Berlin, den 5. Juli 1935.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. . Rechtsabteilung.
Nummer 19 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Juli 1935 hat folgenden Inhalt: Teil 1: Amtlicher Teil. II. Arbeits⸗ vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, , Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Reichsarbeitsdienstgesetz. Vom 26. Juni 1935. — Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Dauer der Dienstzeit und die Stärke des Reichsarbeitsdienstes Vom 27. Juni 1935. — Erste ,, a n, und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 27. Juni 1935. * Se r Arbeiterzentrale. — III. , n nn, Arbeits recht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Anordnung über Arbeitsruhe in der Wuppertaler und niederrheinischen Lohnhand⸗ weberei. — ,, über Arbeitsruhe in der Kongreßstoff⸗ Madraß⸗, Gardinen⸗ und Tapisseriestoff⸗Lohnweberei des Gebietes der Kreishauptmannschaft Zwickau. — V. Wohnungs⸗ und Bau⸗
wesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Verordnungen,
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 1856 vom 8. Juli 1935. S. 3
Erlasse: Förderung des Wohnungsbaues mit Hilfe dex Rückflüsse aus den gemeindlichen Hauszinssteuerhypotheken. — Weitere För⸗ derung der Kleinsiedlung; insbesondere durch Uebernahme von Reichsbürgschaften. — Verordnung zur Regelung des Mietwesens
im Saarland. Vom 17. Juni 1935. — Verordnung zur Einführung.
von Vorschriften auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungs⸗ wesens im Saarland. Vom 19. Juni 1935. — . zur Ergän⸗ zung der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung. Vom 26. Funi 1935. — Anerkennung von Siedlungsvorhaben als Kleinsiedlung Begleitschreiben und Anerkennungserlaß). — Befugnis des Amts für zentrale Verwaltungsaufgaben der Luftfahrt in Berlin zur Vertretung des Deutschen Reichs bei Uebernahme von Reichs⸗ bürgschaften für Tilgungshypothekendarlehen. — Preußen. Siebente Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 20. Juni 1935. — Anhang II: Ausländische Gesetzgebung. Schweiz. Verordnung über Arbeitsnachweis, berufliche Förderung und Erleichterung der Ver⸗ setzung von Arbeitslosen. Vom 24. Mai 1935. — Schweiz. Ver⸗ ordnüng über den Ardbeitsdienst. Vom 24. Mai 1935. Teil il: Nichtamtlicher Teil. Regelung der Heimarbeit durch Tarifordnungen. Von Hanns Nehls, Regierungsoberinspektor im Reichs- und Preußischen Arbeitsministerium. — National⸗
sozialistische Sozialpolitik auf den Reichsautobahnen. Von Dr. jur.
Carl Birkenholz, Referent bei dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen. — Sozialpolitisches aus dem Auslande: Lösungsversuche von Industriesiedlungsproblemen in England und Frankreich. Von Dr. Dr. Ad. Geck, Berlin. — Statist ik. Die Töhne in der Schuhindustrie. Hauptergebnisse der Lohnerhebung in der Schuhindustrie für März 1935. — Sozialpolitische Zeit⸗ schriftenschau. — Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen.
Bertehrswesen.
Neuzulaffungen von Kraftfahrzeugen — im Juni 1935.
Im Juni hat sich die Zahl der Neuzulassungen von Kraft— fahrzeugen nahezu auf dem hohen Stande des Vormonats ge⸗ 6. gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres lag die
ahl noch um 3 höher. Eine Zunahme im Vergleich zum Vor⸗ monat ergab sich bor allem bei den Lastkraftwagen, von denen 3910 oder 7 33 mehr neu in den Verkehr kamen; unter diesen war besonders stark die Erhöhung der Zahl der Dreiradfahrzeuge ( 191 gegenüber 943). An Kraftomnibussen gelangten 286 (im Vormonat 246) zur erstmaligen Zulassung. Leicht abgaͤschwächt hat sich die Zahl der Neuzulassungen bei den Personenkraft⸗
wagen und bei den Krafträdern. An Personenkraftwagen kamen 17408 oder 43 weniger als im Vormonat (18201 und an Krafträdern 17 557 oder 625 weniger (18632) neu in den Ver⸗ ö. Zahl der erstmals zugelassenen Zugmaschinen betrug
Internationale Verkehrskonferenz in Budapest. Budapest, 8. Juli. Auf Anregung der ungarischen Regierung wird, wie das Wirtschaftsorgan die „Un arische Volkswirtschaft“ berichtet, Anfang September in Budapest eine Konferenz der— jenigen Launen io e. die an den großen, in Vorbereitung befindlichen Plänen des transkontinentalen Straßenbaues inter— essiert sind. Zur Verhandlung soll ferner die Frage der Verein— heitlichung der Ber e T ie sowie die Aufstellung einheit⸗ licher Verkehrszeichen gelangen, um für die transkontinentalen Autostraßen eine einheitliche Verkehrsregelung in jeder Richtung hin zu sichern. Zu der Konferenz werden die Leiter des Verkehrs— wesens der meisten mitteleu ropäischen Staaten erwartet. Auf un⸗ garischer Seite beabsichtigt man, den Teilnehmern der Konferenz den ungarischen Abschnitt der großen, von Berlin bis Istanbul führenden neuen transkontinentalen ÄAutostraße zu zeigen.
Aus der Verwaltung.
Das kommende Steuerverwaltungsgesetz. Einheittiche Aufzeichnungspflichten.
Wie Staatssekretär Reinhardt in der „Deutschen Steuer— Zeitung“ mitteilt, wird das kommende Steuerverwaltungsgesetz die i sge g n. spflichten der Steuerpflichtigen nach dem Grund⸗ 6 der Vereinfachung zu einer Einheit gestalten. Dem Steuer— pflichtigen soll dabei in aller Eindeutigkeit vorgeschrieben werden, was er zu tun und was er im Fall der Unterlassung zu gewär⸗ tigen hat. Gleichzeitig soll den Steuerbehörden die Durchführung ihrer Aufgaben bei der Veranlagung wie bei der Betriebsprüfung wesentlich erleichtert werden. ö die neuen Vorschriften werde eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die im Interesse der Steuerpflichtigen frhchf als auch des Staates liegt. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Aufzeichnungen werde unterschieden werden zwischen Vollkaufleuten, inderkaufleuten einschließlich der selbständigen Handwerker, Angehörigen der freien Berufe,
Land⸗ und Forstwirten und Nichtunternehmern mit hohen Ein⸗
künften.
Hand ers tei.
Das Sparkassen⸗Neugeschäft. Aus einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers.
Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister veröffentlicht unter dem 21. Juni 1935 einen Erlaß, durch den die Kredit⸗ gewährung der Sparkassen geregelt wird. In diesem Erlaß wird zunächst darauf hingewiesen, daß die Sparkassen bis zu 50 , der Spareinlagen auf Grund des Gesetzes über das Kreditwesen vom 9. Februar 1936 in Hypotheken anlegen dürfen. Nachdem mit. dieser neuen Bestimmung dä. Kontingent für die Hypotheken ausleihungen insbesondere im Intereffe des Wohnungsbanes und- der Arbeitsbeschaffung erhöht worden ist, sind die Bestim mungen, die den Sparkassenhypothekenausleihungen über die bisher gesetz⸗ lich gültige enge Grenze von 40 83 der Spareinlagen ermöglichten, erloschen. Sparkassen, die mehr als 50 g in Realkrediten aus⸗ geliehen haben, wird auf Antrag gestattet, dann, wenn in ihrem örtlichen Bezirke im Interesse der Arbeitsbeschaffung und der Förderung des Wohnungsbaues eine besondere Notwendigkeit für neue Hypotheken⸗Ausleihungen vorliegt, die aus den Rückzahlungen bzw. Amortisationen von Hypotheken anfallenden Beträge in neuen Hypotheken wieder auszuleihen. ; ö
Bei Sparkassen, die noch mit Akzepten verschuldet sind, ver⸗ bleibt es bei der bisher geltenden Regelung, daß unbedingt zu mindest 80 8 der die Auszahlungen übersteigenden neuen Mittel zur Tilgung der Akzepte zu verwenden sind. Die restlichen 20 25 dürfen auch fernerhin zur Gewährung von neuen Krediten benutzt werden. — Ueber die Zinsen für langfristige Darlehen der Spar⸗ kassen wird folgendes ausgeführt: Nachdem im Frühjahr des Jahres die Einlagezinsen erneut ermäßigt worden sind, kann davon ausgegangen werden, daß sich nunmehr die Spareinlagenzinsen zur Zeit im Durchschnitt auf etwa 3,2 bis 8,4 43 stellen werden. Bei dieser Sachlage scheint es dem Reichswirtschaftsminister angezeigt, daß von den Sparkassen, jedenfalls vom 1. Juli 19385 ab, bei der Berechnung und Erhebung der Zinsen für ihre langfristigen Hypotheken ohne Bindung für die Zukunft bis auf weiteres ein Zinssatz von 5 96 (einschl. eines etwaigen früher vereinbarten Ver⸗ waltungskostenbeitrages) im allgemeinen als oberster Richtsatz an⸗ gesehen wird, soweit die Zinsen nicht gesetzlich geregelt sind (land⸗ wirtschaftliche Hypotheken, Aufwertungshypotheken). Es verbleibt den Sparkassen im Spargeschäft, das künftig nach 8 25 des Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen gesondert verwaltet werden soll, auch bei den wünschenswerten geringen Zinssätzen eine Zins⸗ spanne, die völlig ausreichen sollte. Dabei wird bemerkt, daß selbstverständlich in dem gleichen Umfange wie die Hypotheken⸗ zinsen auch die Zinsen für langfristige Darlehen an öffentlich— rechtliche Körperschaften, insbesondere für Kommunaldarlehen, herabgesetzt werden sollten; denn in der gleichen Weise, wie in ständiger Uebung von den Sparkassen der Grundsatz beachtet wird, daß Darlehen an die öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften nicht zu Vorzugszinsen ausgeliehen werden dürfen, und daß die Gewährung von Vorzugszinsen jedweder Art gegebenenfalls gleich anderen bestimmungswidrigen Zuwendungen als eine unstatthafte Vorweg⸗ nahme der Ausschüttung des Jahresgewinnes anzusehen ist, gilt auch der weitere Grundsatz, daß die Darlehen an die öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaften keine ungünstigeren Bedingungen als andere Sparkassenkredite tragen solltrlen.
Kampf gegen die Anonymität im Versicherungs⸗ . wesen. ,
Der von Dr,. jur. Ullrich⸗Gotha geleitete Sonderaus⸗ schuß für das Versicherungsagenten⸗ und Maklerrecht der Akademie ür Deutsches Recht hielt am Freitag im Hause der Akademie zu Berlin eine weitere Arbeitstagung ab. Er beschäftigte sich zu⸗
sicht, daß auch. auf. d nymität und für di
die Mißstände dur
diese
nächst erneut mit Maßnahmen gegen die Provisionsabgaben im Ver⸗
3
sicherungswesen, mit dem Delkredere und der Vertretungsvoll⸗ macht des Versicherungsagenten. Als neuer Beratungsgegenstand wurde die Frage der a nr, anonymer Versicherungsagenten ünd Maklerfirmen eingehend erörtert. Es handelt sich hierbei um die Bekämpfung von Mißständen, die sich dadurch ergeben haben, j Firmen als Treuhand⸗ und e , , . als Ver⸗ sicherungsschutzgesellschaften oder unter ähnlicher Firmierung auf⸗ treten, obwohl sie in Wirklichkeit nichts anderes als die Versiche⸗ rungsvermittlung betreiben. Die Folgen dieser unrichtigen Fir⸗ mierung sind eine Irreführung des Publikums und damit eine , im Verkehr. Der Ausschuß war der An—
uf, diesem Gebiet der Kampf gegen die Ano⸗ nymität und für die Firmenwahrheit und Firmenklarheit mit größtem Nachbruck geführt werden müsse und daß . einem Teile entsprechendes Vorgehen der Registergerichte und die entsprechende Einstellung der Rechtsprechung behoben werden könnten. Die Prüfung dieser Frage ist allerdings noch nicht beendet.
Die Berichte, die den Beratungen des Ausschusses zugrunde lagen, wurden erstattet von Generaldirektor Tiedke⸗Leipzig, Generaldirektor Dr. Wie dermann-⸗Frankfurt a. M., Han⸗ delsgerichtsrat Dr. Rohrbeck⸗Berlin, de la Camp⸗Ham⸗ burg (Präsident der Reichsvereinigung deutscher Versicherungs⸗ maktery und Dr. Graupe⸗Berlin vom Präfidium des Reichs⸗ verbandes der Generalagenten.
Förderung des deutschen delsaatenanbaus
— wird fortgesetzt.
Die von der Reichsregierung in den Vorjahren zur Sicher⸗ . der Fettversorgung des deutschen Volkes eingeleitete För⸗ derung des deutschen Oelsaatenanbaues wird fortgesetzt. Dabei beträgt der den Anbauern für Raps⸗ und Rübsensaat in diesem Jahre zu zahlende Preis 32 RM je Doppelzentner und für Lein⸗ saat 25 RM je Doppelzentner. Düe Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse wird, wie schon in den zurückliegenden . den Oelmühlen, die i e en zur Verarbeitung aufnehmen, eine Ausgleichsver⸗ gütung gewähren, auf Grund deren die Oelmühlen wirtschaftlich in der Lage sein werden, die genannten Festpreise zu wahlen Die Ausgleichsvergütungen werden aber nur diejenigen Oelmühlen erhalten, die nachweisen, daß den Anbauern die obengenannten Preise für Raps⸗, Rübsen⸗ und Leinsaat gezahlt worden sind. Eine etwaige Unter⸗ oder Ueberschreitung der Festpreise wird zur Folge haben, daß die Zahlung der Ausgleichsvergütung unter⸗ bleibt. Den Anbauern von Raps⸗, Rübsen⸗ und Leinsaat, die ihre Oelsaaten verkaufen, wird ein Rückkaufsvecht für die bei der ,,. dieser Saaten anfallenden Oelkuchen eingeräumt werden.
Raps⸗, Rübsen⸗, Lein- und Mohnsaat deutscher Erzeugung, die im Lohnvertrag geschlagen werden, werden auch in diesem Jahre wieder in die Vergünstigungsmaßnahmen einbezogen wer⸗ den. Für das aus diesen Saaten im Lohnschlag angefallene Oel wird auch 1 wieder eine n, , ,, . von 50 RM für 100 kg Oel gewährt. Darüber hinaus werden die bei der Verar⸗ beitung dieser Saaten im Lohnschlag angefallenen Oelkuchgn von der Nonoꝑolabgabe freigestellt.
Zur Förderung des vermehrten Anbaues von Flachs zur Faser⸗ und Oelgewinnung sind Anordnungen getroffen worden, die die Deckung des Bedarfs an Leinsaat für die nächste Aussaat sicherstellen sollen. Danach darf Leinsaat für andere als für Saatzwecke nur in den Verkehr gebracht, verarbeitet oder sonst verwertet werden, wenn sie hierfür von einer noch bekanntzu⸗ ebenden Stelle ausdrücklich freigegeben worden ist. Auch Lein⸗ . die ihren Weg in die Oelmühle nimmt, muß von dieser Frei⸗ gabebescheinigung begleitet sein. Die Anbauer von Leinsagt, die die Leinsaat für Saatzwecke abliefern, können die gleiche Menge Leinkuchen zum jeweils geltenden Preise kaufen.
Die Richtlinien für die Durchführung dieser Maßnahmen werden in Kürze bekanntgegeben werden. Es empfiehlt sich für die Oelsagtenanbauer, den Abschluß von Verkäufen deutscher Raps⸗, Rübsen⸗ und Leinsaat bis zur Veröffentlichung dieser Richtlinien nn . .
Die Frage, ob und in welchem Umfang es möglich sein wird, eine Sicherheit für die Preisentwicklung der genannten Oelsaaten der Ernte 1936 zu schaffen, wird beschleunigt geprüft. Das Er⸗ gebnis wird rechtzeitig vor Beginn der neuen Bestellungsarbeiten veröffentlicht werden.
Berliner Börse am S8. Juli.
Auf Materialknappheit stärkere Besserungen.
An der heutigen Berliner Börse kam es in verschiedenen . größeren Kurssteigerungen. Die weitere Zunahme der Sparkasseneinlagen sowie andere Meldungen aus der Wirtschaft brachten Anregung in den Verkehr und mitunter war die Umsatz⸗ — 6 etwas lebhafter als an den Vortagen. Trotzdem können die Umsätze keineswegs als groß angesehen werden. Wenn trotz- dem Gewinne bis zu 43 eintraten, — lag der Hauptgrund in der mehr und mehr sich zeigenden Materialknappheit. Die anfänglich ziemlich ruhige Börse erfuhr im Verlauf eine weitere Befestigung. Die hechsten Tageskurse konnten sich gegen Schluß des Verkehrs, teilweise jedoch nicht ganz, halten.
Am Montanmarkt war die Umsatztätigkeit in Vereinigte Stahl plus 7) sowie in Mannesmann (plus 1) wieder ziemlich be⸗ deutend. Auch Rheinstahl gewannen 19 . Den größten Kurs⸗ gewinn hatten Kalipapiere zu verzeichnen, von denen Salzdetfurth infolge Materialmangels bei einem Umsatz von nur wenigen tausend Mark um 4 3 nach oben gingen. Im Zusammenhang . lagen Westeregeln 2 , und Aschersleben 195, *. 1 Auch J. G. Farben konnten eine verhältnismäßig starke Kurs—⸗ steigerung von 276 erzielen. Am Elektromarkt dagegen war die Kursgestaltung nicht einheitlich. Während R. W. E. erneut um lä X nach oben gingen, verloren andererseits Gesfürel 1 3 und Chade Serie D 2? Mark. Auch Siemens bröckelten ab (minus „). Die Umsatztätigkeit in Schiffahrtswerten hat sich ebenfalls gehoben. Recht fest lagen besonders Nord Lloyd (plus 2), auch Hapag stiegen erneut um 1 35. Von den Spezialwerten verdienen noch Engelhardt (minus I), Aku (plus 1M) und Deutsche Linoleum (splus 153) Erwähnung.
Am Kassamarkt ergaben sich ebenfalls zumeist erneut Kurs— besserungen. Von den Großbankaktien stiegen Berliner Handels⸗ Gesellschaft um 1 3. Renten waren wenig verändert. Am Geld⸗ markt war die Tendenz ziemlich leicht. Tagesgeld erfuhr eine Er⸗ mäßigung auf 3½ bis Soỹ 25, war teilweise aber auch schon darunter zu haben. Am internationalen Devisenmarkt lag der Dollar etwas schwächer, dagegen das englische Pfund erneut leicht befesti t. In Berlin wurde der Dollar mit 2, 78 (2, 4831) und das englische Plaund mit 12.295 (12,28) RM notiert. Daneben lag besonders Paris ziemlich fest.
Ankauf gezogener Auslosungsrechte der An⸗ teiheablösungsschuld des Deutschen Reichs vor ö dem Sälligkeitstermin. ie zur Einlösung am 1. Oktober 1935 gezogenen Auslosungs— rechte der ane , f ichn des . Reichs J, bereits vor dem Fälligkeitstag, und zwar vom 1. August 1935 an, unter Abzug eines zum jeweiligen. Reichsbankdiskontsatz zu be⸗ rechnenden Diskonts, frei von Provision, angekauft. Der Ankauf der Auslosungsrechte erfolgt durch die Reichsbankanstalten, in Berlin durch die Nostrobörsen⸗Abteilung der Reichshauptbank, Jägerstraße 551. Die Inhaber der Auslosungsscheine, die vor dem 1. Ottober 1935 in den Besitz des Einlösungsbetrags gelangen wollen, können schon jetzt ihre Stücke der nächstgelegenen Reichs⸗ . zum , , , , Die Auszahlung des Ein⸗ ösungsbetrags, unter Abzug des Diskonts, erfolgt nas ü der Stücke vom 1. August he. ab. ö Der Ankauf der ausgelosten Schuldbuchforderungen erfolgt zu denselben Bedingungen durch die Reichsschuldenverwaltung.
rr, e e,, Wirtschaft des Auslandes.
Vorbesprechungen der Notenbankpräfidenten. Internationale Währungslage wieder günftiger.
Basel, 8 Inli. — Die Notenbank⸗Gouverneure, die sich am Sonntagnachmittag in Basel vor der 54. Verwaltungsratssitzung der BIZ. versammelten, stellten fest, daß bei den internationalen Valuten die Lage heute wieder günstiger sei als beim Zusammen⸗ tritt im letzten Monat. Die Angriffe auf die Währung der Goldblockländer sind nicht nur abgeschlagen, der sowohl in der Schweiz als auch in Holland und Frankreich wieder zu verzeich⸗ nende Goldzufluß hat sogar in den letzteren beiden Ländern eine Viederan näherung des Diskonts an den früheren Satz ermöglicht. Die Bemühungen zu einer Stabilisierung der Währungen scheinen auch den Gouverneuren heute aussichts reicher. Proseffor Bach⸗ mann hat vor einigen Tagen auf der außerordentlichen S. V. der Schweizerischen Nationalbank dieser Auffassung Ausdruck gegeben. Er konnte sich dabei auf die von der Internationalen Sandels⸗ kammer in Paris gefaßte Entschließung sowie auf die Tendenzen in den angelsächsischen Ländern stützen. Gerade die Währungs⸗ politik der Vereinigten Staaten kann nach Prof. Bachmann in diesem Zusammenhang als ein bemerkenswertes Beispiel eines neueren Versuches zur Lösung des Goldwährungsproblems ange⸗ sehen werden. Die ö der die englische Gesetzgebung von 1926 Rechnung trug, als sie Gold nur für Exportzwecke zur Ver⸗ fügung stellte, zeige möglicherweise den Weg, auf dem die alten Goldwährungen. weiter entwickelt werden können. In Holland wird gegenwärtig, um die schwere Wirtschaftsnot etwas zu lindern, der Gedanke einer allgemeinen Zinsherabsetzung erwogen mit Stabilisierung des Hinsfußez auf 4 23. Würde das durchgehen, so würden andere Länder sicherlich nachfolgen oder nachfolgen müssen. Es werden hiergegen seitens der internationalen Bank⸗ welt um der Risikogarantien willen verschiedene Bedenken laut, die auch im Kreise der Gouverneure zur Sprache kamen. Praäsi⸗ dent Dr; Trip wird darüber der holländischen Regierung und den holländischen Wirtschaftskreisen Bericht erstatten. Reichsbank⸗ präsident Dr. Schacht ist am Sonntagmittag zur Teilnahme an den Verhandlungen der BIZ. in Basel eingetroffen.
Zusammenschluß in der englischen Slugzeug⸗ induftrie.
London, 6. Juli. — Zwei der größten britischen Flugzeug— firmen, Armstrong Siddeley Development e, nn 6 Aircraft Limited, sowie deren Tochtergesellschaften werden dem- nächst ihr Aktienkapital zusammenlegen und einen neuen Konzern unter dem Namen Hawker⸗Siddeley Aireraft Company Limited bilden. Das in Frage kommende Aktienkapital wird auf rund ö oo0 Pfund geschätzt. Der Konzern wird, so meldet „Daily Herald“, in der Lage sein, so gut wie jeden militärischen Flug— . den das britische Luftfahrtministerium benotigt, her⸗ zustellen.
Herabsetzung der dänischen Umrechnungskurse für die Einfuhr. . Kopenhagen, 5. Juli. Bei der Verteilung der Devisenbewilli⸗ gungen für die Einfuhr im Mai dieses Jahres waren von dem dänischen Valutakontor höhere Umrechnungskurse für die verschie⸗ denen ausländischen Devisen festgesetzt worden, die damit allein eine Einschränkung der Einfuhr zur Folge hat. Die Heraufsetzung der Umrechnungskurse betrug bis zu 7 3, so wurde 3. B. die Reichsmark von 174 auf 185,50, also über den Tageskurs, herauf⸗ esetzt. Durch die nunmehr erfolgte Herabsetzung sind die Mai⸗ rhöhungen zwar nicht ausgeglichen worden, die Maßnahme be= deutet jedoch ohne Zweifel eine Erleichterung für die Impor— teure. ee gte 2 3 . skurs für Reichsmark nunmehr 50 beträgt, während der für Sterling mit? verandert geblieben er 1