1935 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Beutralhandelsregisterbeilage zum

NMeichs und Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935. S. 6

Chiedenften Farben und in der in der Anmeldung angegebenen Form, Fabrik⸗ nummern 7080 mit 7085, verschlossen in einem Briefumschlgg. plastische Erzeng⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre. Bamberg, den 6. Juli 1935. Amtsgericht Registergericht.

Bonn. x63 15 In das Musterregister 1076 ist am 12. 7. 1935 eingetragen worden: Bonner Papierverarbeltungswerk P. Oblef G. m. b. S. in Lengsdorf⸗Bonn ein gfsener Briefumschlag, enthaltend das Muster eines Tütenaufdrucks, Fabriknummer l, Flächener zeugnis, Schutz frist drei Ighre, angemeldet am 11. Juli 1935, 9 Uhr. Amtsgericht, Abt. 5b, Bonn.

Geislingen. Steige.0 263161 Musterregistereinträge für die Wttbg.

Metallwarenfabrik in Geislingen⸗

Stg. vom 12. Juli 1935 ö

Band IV Nr. 723. Spargelservice 6336, Essiggestell 7830, 71891, Salat⸗ schüssel Ssos a, 8308 ka, Kuchenplatte 68375, Kabarett 9113, 114, 9115, 116, ii7, 9118, lig, Eisbecher 2161 But⸗ terdose 9672, 9573, 9674, 9675, Butter⸗ teller 10306, 10307, 10305, 1994, 10308 a, 10369 a, Dose 104182 Näse⸗ locke 10592, Käsehalter 196410, 10641, tierbecher 1754, Becher 12018, 12017, Kork 12101, 12105, 12106, Glãserteller 12468, Flaschenteller 12568. Flaschen— ständer 12709, Pokal 13830, Weinkühler 13383, 13384, 13385, Bowle 14060, 14061, 14062, 14063, Teeglas 14310, 14311, 14314. .

Nr. 724. Zigarettenlöscher 236735 e, 3073, 3072 a, 236073, 23073 b, 23074, 23550, 23551,

23552 e, 23552 d,

23072 b, 23073 Ha, 23552 a, 23552 e, Zündholz⸗

spitzen

kasten Rauchserviee 238896. 23 23813, 23914, 23915, lumen I7337a, Uäbo7; Marmor: Schreibzeuge 239, 240, 241, Löscher 204, 239, Kaxrten⸗ tänder 91, 239, Federschale mit Füll⸗ ers und Kalender 108, Photo⸗ ahmen 106, 107. . . 3 725. Brieföffner 24956. Brief⸗ markenkasten 25162, Notizblock 25146, 5145, Füllfederhalterständer 25188, pielteller 26962. Schmuckklasten 2106, hotorahmen 2369 a, 2370 a, 2371, F358 a, 27369, 27375, 27368, Taschen⸗ kamm 27957, 27957 a, 2gõß, 27956 a, Eig55, 27555 a, 2795, 37954 a, Haar- bürste 27946, 27950, 27958, Kleider⸗ hurste 27, 2en5 1. Voß, Kamm 2952, 27948, 27969, Handspiegel 27949, 7953, Mo6 1, 27962. 27963, 27964, 965, 27066, 27967. Schachspiel 31326, Salzgestell i627, Speiseschieber 61h, Iölf, 4612, Reitpeitsche 31002, 31093, parbüchse 30625, 306526, Gebärschüssel

42 Cr. ö. Nr. 726. Pastetenheber 4095, 1006, 4097, 4098, Messerbank 5727, 5727 g, S725, 5729, Serviettenxing 6506, 6508, hß509g, 6511, 6507, Zahnstocherträger 731, 6732, 6732 k, 6733, Servietten⸗ tänder 6813 Z, 6370 3, 6814, öl, siß, Glocke 7030, Salzgestell 625, Litörbecher 15044, 15045, 150465, 15047, Iö5h s, Korb 15518, 15525, 15536, 15537, 15535, 15539, 1550, 15543, iss 5 k, 15515, 15550, Fruchtschalen 16363, 6375, 16102, 16403, 16104, 16195, 16106, 16107, Blumenhalter 17405, 17406. ö

Nr. 727. Rahmgestell 19545, 19546

19517, Zuckerkorb 19055, Teesiebschale z30li7, Teesieb 20011, Teekannenunter⸗ satz 20 250, Fingerwaschschale 19911, 19910, 19912, Heiß wa serlan ne 20286, Kaffee- und Teeservice 21038, bestehend aus: Kaffeekanne 21034, Teekanne 21035, Rahmkanne 21036, Zuckerdose 2367, Brett 22194, Kaffee⸗ Und Tee⸗ service 21043, bestehend aus: Kaffee⸗ kanne 21039, Teekanne 21940. Rahm— kanne 2041, Zuckerdose 21042, Kaffee⸗ und Teeservice 21048, bestehend aus: Kaffeekanne 21044, Teekanne 20st, Rahmkanne 21016, Zuckerdose 21047, Kaffee- und Teeserviee 21053, bestehend aus: Kaffeekanne 21049, Teekanne 21050, Rahmkanne 21051, Zuckerdose 21052, Kaffee⸗ und Teeservice 21958, be⸗ stehend aus: Kaffeekanne 21054, Tee⸗ kanne 21055, Rahmkanne 21056, Zucker⸗ dose 21057, Kaffee- und Teeservice 219063, bestehend aus: Kaffeekanne 21059, Teekanne 21060, Rahmkanne 21051, Zuckerdose 210623, Kaffeekanne 21059 k, Armleuchter 22299, 22293, 22295, 22296, 22297, 22291. Leuchter 22494, 22496, 22497, S2 i53s, 227509, 22561, 22592. Ascher 22876, 22877, 22877, 22373, 22879, 235330, 225351, 225883.

Schutzfrist 3 Jahre, Tag der Anmel⸗ dung: J2. 7. 1935, 15 Uhr, plastische Erzeugnisse. .

Amtsgericht Geislingen-Stg.

Geldern. 263171 Im Musterschutzregister ist heute ein⸗ etragen worden unter Nr. 1465, Firma

Jos. Thum G. m. b. H., Kevelger,

Rheinland, 2 photographische Abbil-

dungen für eine Krippengruppe nach

Spöttl aus Hartguß nebst, zusammen⸗

flappbarem Stall, Muster für plastische

Erzeugnisse, Fabriknunimer 28, Schutz⸗

frist drei Jahre, angemeldet am 5. Juni

1935, vormittags 9,22 Uhr.

Geldern, den 28. Juni 1935. Amtsgericht.

¶C äiGppingen. lLssi8 Musterregistereinträge.

Nr. 518. Firma Thomas Scheuffelen A. G., Ebersbach a. F., 2 Stoffmuster Whipcords unter en,, von grauer Baumwolle: Nr. 60 B? und 5zo78szz, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Juni 1X6 vorm. 1015 Uhr, eingetragen 6. Juni 1935. .

Nr. 519. Firma Papierfabrik Fleischer, o. SH. G., Eislingen a. F. 18 Servietten mufter: 63862 1, Poeste Serie Il, 3853 1, Poesie Serie II, o3861 -, özsß0 = 1. G63863 2, Poesie Serie 1, Trio 1 Boesie Serie IJ 03774, 37633, Strauß 3, Poesie Serie III. Lido 1 Zs 14, Duett 1203813, Vienna 3 Poesie Serie II! G664, 3857 2, Extra⸗ Serie il, G3866 1. Extra Serie II G3Gs65—= 14, Extra Serie Ul CG63864 - 1 Extra Serie III. 3148 - 5, Extra Serie IJ, 3816 —8 Extra Serie Il, 3841 = 4 Extra Serie II, 3834-2 Extra Serie , 7 Flächenmuster: Ag -= 1, 2100-3, 2100-1, 2101 - 14, 21101, 31I17— 51, 2007-55, 3 Muster für Friese: 5046, 5047, 5049, Flächenerzeug⸗ niffe, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 7 Juni 1935, vorm. 7 Uhr, einge— tragen 14. Juni 1935.

Rr. T4. Firma A. Gutmann ur Co, G. m. b. H., Göppingen, Möbel⸗ Jacquard Nr. 598 und 609, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist verlängert um. weitere 3 Jahre, angemeldet 12. Juni 1935, vorm. 10 Uhr 30 Min., einge⸗ tragen 17. Juni 1935.

Amtsgericht Göppingen.

Idar-Oberstein. ; 26319 In unser Musterregister ist heute bei Nr. I47 eingetragen: Firmg Wilhelm Klein in Idar⸗Oberstein 3, hat für die unter Nr. 747 eingetragenen Stein⸗ muster die Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf 3 Jahre angemeldet am 27. Juni 1935. ö.

Idar-Oberstein, den A. Juni 1935.

Amtsgericht.

Landau, EfaIIr. 263201 In das Musterregister ist einge⸗ tragen: Firma „Herxheimer Leder⸗ taschenfabrik August Gauly“ in Herx— heim b. L, 2 offene Geschmacksmuster, Herren- und Damenledergürtel aus ge— stanzten und zusammengeflochtenen Le⸗ derteilchen, mit Schnallen, zur Aus⸗ führung in allen Lederarten Und Far⸗ ben und allen Leder⸗ und Farbenzu⸗ sammenstellungen, Fabrit⸗Nr. 100, pla⸗ stische Erzeugnisse, Schutzfrist je drei Jahre, angemeldet am 2. Juli 1935, vorm. 10 Uhr.

Amtsgericht Landau j. d. Pf.,

13. Juli 1935.

Langenhberg, Rheinl. 126321 In das hiesige Mustexregister ist heute unter Nr. 170 bei der Firma Feldhoff Co. in Langenberg, Rhld., eingetragen: 1 versiegelter Karton mit einem Textilerzeugnis, Artikel 11522, 11523, 1524, 11535, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist bis 1. Juli 1936, angemeldet am 9. Juli 1935, 15,45 Uhr. Langenberg, Rhld., den 12. Juli 1935. Amtsgericht.

Lörrach. 263221 Muß er egi erein e ag; = Musterregistereintrag III Nr. 1027, Gewebe G. m. b. H., Lörrach⸗Stetten, in Lörrach: ; 1versigeltes Paket Nr. 6 mit 29 Mu⸗ stern für Seiden⸗ und Kunstseiden— stoffe, Fabriknummern 1001, 4002, 4993, öl, 1065, 4005, 4007, 40068, 4099, 1019, 401i, 4013. 16014, 4015, 4016, 1017, 4018, 4019, 4021, 4022, 4923, 1024, 4025, 4027, 4023, 4029, 4930, 10631, 4032, Flächenmuster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am A. Juni 1935, vormittags 109 Uhr. Amtsgericht Lörrach.

Mörs. . 26323 In unser Musterregister ist unter Nr. 56 bei der Firma Heinr. Schulte, Textilwarenfabrik, Gesellschaft mit be⸗ schtänkter Haftung in Homberg-Nieder⸗ rhein, eingetragen: . 1 Muster eines Kleiderschutznetzes für Damenfahrräder, plastisches Erzeugnis, Fabriknummer 118, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Juli 1935, vormittags g, 40 Uhr. Mörs, den 12. Juli 1935. Das Amtsgericht.

München. 26324

In das Musterregister wurde einge⸗ tragen:

F. unter Nr. 3957: Indanthren⸗ Haus München Ge eu ichast mi be⸗ schränkter Haftung in München, Dessin 265, 063535 (Bomwollstoff. be⸗ druckt), versiegelt, Muster für . erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 7. Juni 1935, 9 Uhr 35 Minuten.

Unter Nr. 3958: Ludwig Loewen⸗ thal, Kaufmann in München, ein Muster eines Miniaturlederhöschens Seppl Höserl) in Gold oder Silber als Geldbörse mit Reißverschluß und sil⸗ bernen Druckknöpfen, Gesch.⸗ Nr. B, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 12. Juni 1935, 19 Uhr 10 Minuten.

Unter Nr. 3959: Magister Litör⸗ fabrik Meyer ( Hirsch, ,,,. in München, ein Muster eines Miniatur⸗ lederhöschens (Seppl Höserl) mit Zug⸗ verschluß, das als Behälter für zwei jefäße irgendwelcher Art dient, Gesch.⸗

Nr. 1314, offen, Muster für plastische

Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ n fein 12. Juni 1935, 10 Uhr 5 Minuten.

Unter Nr. 3960; Jetty Greck, Kunst⸗ gewerblerin in ,,, ein Muster eines Puppenkopfes, Gesch⸗Nr. 13661, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. Juni 1935, 18 Üühr 10 Minuten.

Unter Nr. 39661; Anna Mahler, Fabrikantin in München, sechs Muster einer Verpackung für Herzen jeder Art, in verschiedenen Größen, Gesch. Ny; 83 bis 86, versiegelt, Muster für . Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, aun⸗ gemelbet am 25. Juni 1935, 11 Uhr 10 Minuten.

B. Bei Nr. 3675. Friedrich Deckel Präzisions Mechanik (X Maschinen⸗ bau, Firma in München. Schutzfrist um weitere sieben Jahre verlängert. Bei Nr. 3676: Friedrich Deckel Präzisions Mechanit C Maschinen⸗ bau, Firma in München. Schutzfrist um weitere sieben Jahre verlängert. Bei Nr. 3677: Friedrich Deckel Präzisions Mechanik „* Maschinen⸗ bau, Firma in München. Schutzfrist um weitere sieben Jahre verlängert. München, den 1. Juli 1935.

Amtsgericht.

Ie int eln. 26325 In das Musterregister ist unter Nr. 5 bei der Firma Schroeder & Wagner, Papierwarenfabrik in Rinteln, einge— tragen: ö . ;

Zwei . für Kaffeebeutel mit Blechverschlu ö offen. Fabrik ⸗⸗Nr. 19535627, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 5. Juli 1935, 11,315 Uhr. Rinteln, den 11. Juli 1935.

Das Amtsgericht.

Hint eln. J 2b 326

In das Musterregister ist unter Nr. 6 bei der Firma Schroeder K Wagner, Papierwarenfabrik in Rinteln, einge⸗ tragen; . j rei Muster für Kaffeebeutel mit eingestanztem Etikettenverschluß, offen, Fabrik⸗Nr. 1935 628, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 5. Juli 1936, 11530 . . J Rinteln, den 11. Juli 1935.

Das Amtsgericht.

Uslar. . Ess]

Nr. 4 des Musterregisters, Firma Herlag Holzwarenfabrik 2. G. in Laugn⸗ förde, offener Briefumschlag mit 39 Mu— ster⸗-Abbildungen für Puppenwagen, Renner, Dreiräder, Kindermöbel, Pup⸗ denmöbel, Spielkarren, Schutzgitter, Fabriknummern 682, 683, 684, 685, 69l, 692, 686, 687, 690, 3689, 3681, 3682, 3683, 3684, 3685, 3686, 3687, I6z858, 3689 Sch. K., 3690, Turbo 1 Sch, K., Turbo II Sch. K, S2z K., Sai, 39) offen, 191, 192, 2518 N, 193, 3517 R, 2611 N, 55, 5a S, 66, 335, 40, 342, 110, 128, Schutzfrist 1 Jahr, angemeldet am 28. Juni 1935, vorm. 8 Uhr. = Amtsgericht Uslar, den 10. Juli 1935.

, ,n, . 26328 In unfer Musterregister ist unter Nr. 3 bei dem Tischlermeister Karl König in Peckelsheim eingetragen; Bienenkasten, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 1I. Juli 1935, 11 Uhr 55 Minuten. Amtsgericht Warburg, 12. Juli 1935.

Weiss wasser. Böldo] In das Musterregister ist eingetragen a) unter Nr. 226 für die Vereinigten Lausitzer Glaswerke, Aktiengesellschaft, Weißwasser, O. L, am 11. Juni 1935, eine versiegelte Kiste, enthaltend drei Muster für eine Garnitur Scheinwerfer, die aus Wirtschafts⸗, Trink- und Zier⸗ gläsern besteht, Fabriknummer A 4316, ßlastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. Juni 1935, vormittags 10 Uhr 15 Minutenz b) unter Nr. 187 für die Glasfabrik Weißwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, . O. L., am 31. Mai 1935: Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 30 Mai 1935, vormittags 9 Uhr 30 Mi⸗ nuten, auf weitere sieben Jahre an⸗ gemeldet. .

Weißwasser, O. L., den 2. Juli 1935. Amtsgericht.

J. Konkurse und Vergleichs achen.

Rerlin. 26191 Ueber das Vermögen der offenen Han— delsgesellschaft in Fa. H. Rosenbaum (Mode⸗Atelier), Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 64, ist heute, am 13. Juli 1935, 12 Uhr, das Konkursverfahren er— öffnet worden. 353. X. 120. 35. Verwalter: Kaufmann Theodor Bau— dach in Berlin-Oberschöneweide, Helm⸗ holtzstraße 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 28. August 1935. Erste Gläubigerversammlung: 12. August 1935, 11,15 Uhr, Prüfungs⸗ termin am 30. September 1935, 11,30 Uhr, im Gerichtsgebäude Berlins in Berlin N 65, Gerxichtstraße 27, III. Stock, Zimmer 314. Offener Arrest mit An— zeigefrist bis 10. August 1335. Berlin, den 13. Juli 1935. . Amtsgericht Berlin. Abteilung 353.

Hreslau. 264921

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Glaeser (Alleininhaber der Firma Karl Glaeser, Lack- und Farbengroß⸗

handlung in Breslau, Hummerei S8 und

Lechenich.

Friedrich⸗Karl⸗Str. 19 ist am 11. Juli 1935 um 12,30 Uhr das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Ferdinand Meinow in Breslau, Palmstraße 35. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 15. August 1935. Gläu⸗ bigerversammlung zur Beschlußfassung über: a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters, b) die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses, c) die inte regung belle für die Konkursmassengelder, Wert⸗ apiere und Kostbarkeiten, d) die son⸗ . Gegenstände des 5 132 der Kon⸗ kursordnung am 9. August 1835 um 11609 Uhr und Prüfungstermin am 30. August i535 um 9 Uhr, vor, dem Amtsgericht in Breslau, Museumstraße Nr. H, Zimmer Nr. 142 im 1. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 15. August 1935 einschließlich; Breskau, den 11. Juli 1935. Amtsgericht. (14 N. 4/685.)

HKarlsrulie, Badem. 264931

eber das Vermögen des Max, Eugen Weber, Futtermittelgroßhandel in Lin⸗ kenheim, wurde heute, vormittag 12 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Johann Nist, Bücherrevisor und kaufm. Sachver⸗ ständiger, hier, Hans- Thomg⸗Str. 5. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 3. August 1935. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin am Freitag, den 9. August 1935. vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 8. 3. Stock, Zimmer Nr. 2652. Karlsruhe, den 12. Juli 1935. Amtsgericht. A 8.

26494 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des unter der Firma Johann, Kallrath handelnden Kaufmanns Johann Kallrath in Erp wird heute, am 11. Juli 1935, vormit⸗ tags 11½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeßagent Schmitz aus Lechenich wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1935 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschluß⸗ faffung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die im s 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 8. August 1935, vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf den 5. Sep⸗ tember 1955, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 17, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ maffe etwas schuldig sind, wird aufge⸗ geben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson—⸗ derte Befriebigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. August 1935 Anzeige zu machen.

Amtsgericht in Lechenich.

Leipzig. 26495

Ueber das Vermögen des Baumeisters Georg Schließer in Oschatz, Garten⸗ straße 14, alleinigen Inhabers einer Möbelkleinhandlung unter der im Han⸗ delsregister nicht eingetragenen Firma „Möbelhaus Georg Schließer“ in Leip⸗ zig C 1, Windmühlenstraße 43, wird i, am 13. Juli 1935, vormittags 11M Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Direktor Wilhelm Knoche in Leipzig C 1, Ran⸗ städter Steinweg 2. Annieldefrist bis zum 10. August 1935. Wahltermin und Prüfungstermin am 24. August 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 27. Juli 1935.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 13. Juli 1935.

wismar. Konkursverfahren. 26496

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Reinhard Klopp in Bad Kleinen i. M. Häuslerei Nr. 15, wird heute, am JI. Juli 1935, nachmittags 17 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Podey in Wismar. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am Freitag, den 16. August 1935, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10. Anmeldungen der Konkursforderungen beim Gericht bis zum 7. August 1835. Offener Arrest mit Anzeigepflicht an den Konkursverwalter bis zum 2. August 1935.

Wismar, den 11. Juli 1935.

Amtsgericht.

NRerlin. . 26497

Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am J. November 1934 ver⸗ storbenen Laura Meyer geb. Davidsohn, zuletzt wohnhaft gewesen Berlin⸗-Wil⸗ mersdorf, Gasteiner Str. Nr. 26 (Klein⸗ rentnerin) ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben worden.

Berlin, den 12. Juli 1935.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Berlin, Gerichtstraße. Abteilung 364.

IDemmim. [2649851

Ter 6 . Beschluß vom 15. 6. 1935, betreffend Eröffnung des Kon⸗ lurtznrerfahrens über das Vermögen des

Kaufmanns Friedrich Wilhelm Köpcke in Demmin ist aufgehoben. Der auf den 20. J. 1935 anberaumte Prüfungs- termin wird aufgehoben. Demmin, den 15. Juli 1935. Das Amtsgericht. Hagen, West. 26499 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Elektrizitätsgesellschaft Ing. Geisler &. Schuller i. L. zu Hagen ö durch Schlußverteilung beendet und wird hierdurch aufgehoben. Hagen, den 10. 7. 1935. Das Amtsgericht.

uedlinburg. 26500 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Alwin Wilkerlin Nachf. Max Zepperitz in Thale u deren Inhaber, des Kaufmanns Max Zepperitz und seiner Ehefrau Elfriede ZJepperitz geb. Biedermann daselbst, wird nach Abhaltung des Schlüßtermins auf— gehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 13. 7. 1935.

Hamburx. 26501

Cäsar Schultz jun, in nicht einge— tragener Handelsbezeichnung Cäsar Schultz C Sohn, Hamburg, Beleuch⸗ tungs-Einzelhandel und Installations— geschäft, Hamburg, Wandsbecker Chaussee Nr. 19, Zweiggeschäfte: Mittelstraße 5 und Hamburger Straße 25, hat den Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens gestellt. Zum vorläufigen Verwalter wird der beeidigte Bücher— revisor J. W. Herwig, Hamburg, Kai⸗ ser⸗Wilhelm⸗Straße 23 —31, bestellt.

Hamburg, den 15. Juli 1935.

Das Amtsgericht.

Münster, Westt. 26502

Zur Abwendung des Konkurses äber das Vermögen der Firma M. Holthaus Wwe, offene Handelsgesellschaft zu Münster (Westf.,, Inhaber die Kauf⸗ leute Frau Wwe Maria Holthaus und Clemens Schwarze in Münster, ist heute, um 12 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 15. August 1935, 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 5 des Amtsgerichts Münster, Ge—= richtsstraße 2, anberaumt. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Lühn in Münster i. W. Salzstraße 39, Fernsprecher 23715, is zum Vergleichsverwalter bestellt. Die Vergleichsgläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen alsbald anzu— melden. Der Eröffnungsantrag mit seinen Anlagen und das Ergebnis der angestellten Ermittlungen kann bei dem Gericht eingesehen werden.

Münster i. W., den 11. Juli 1935. Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts.

Quedlinburg. 26503

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Dessauer in Thale a. H. ist heute, am 13. Juli 1935, g, 30 Uhr, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ gleichstermin am 10. August 18935, 10 Uhr. Vergleichsverwalter: Kauf⸗ mann Friedrich Ullrich in Quedlinburg. Die Gläubiger haben ihre Forderungen alsbald beim Amtsgericht anzumelden. Die Unterlagen liegen daselbst, Zimmer Nr. 12, zur Einsicht aus.

Amtsgericht Quedlinburg.

Schwerin, MHeclelIb. 26504 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Gebrüder Lexow G. m. b. H. in Schwerin, Meckl., Wittenburger Straße Nr. 12, Fabrik Mecklenburgischer Fleischwaren, ist am 13. Juli 1936, mittags 12 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren eröffnet. Der Kaufmann Lub⸗ wig Dahms in Schwerin, Mecklb. Friedrich⸗Franz⸗Straße 61 b, ist zum Vergleichsverwalter bestellt. Es ist ein Gläubigerbeirat bestellt, zu dessen Mit⸗ gliedern berufen sind: 1. Direktor Ernst Peters in Schwerin⸗-Ostorf, Osterberg Nr. 8a, 2. Schlachtermeister Stüwe in Schwerin, Wallstraße 57 a, 3. Bücherrevi⸗ sor Paul Müller in Schwerin, Obotri⸗ tenring 44, 4. Rechtsanwalt Kassow in Schwerin, Blücherstraße 8, 5. Schlach⸗ termeister Otto Rühlke in Schwerin, Seestraße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist aut Mittwoch, den 7. Auguft 19335, 9 Uhr vormittags, vor dem Amtsgericht in Schwerin, Mecklb., Zim⸗ mer Nr. 31, anberaumt. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, ihre For= derungen (Betrag und Gründ) alsbald auf der Geschäftssftelle des Amtsgerichts anzumelden. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens, nebst seinen Anlagen liegt auf der Geschãfts⸗ stelle des Anitsgerichts, Zimmer Nr. 13, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus

Schwerin, Mecklb,, den 15. Juli 1935.

Amtsgericht.

Lauenstein, Huanwmn. . 26506 J. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Moritz heil⸗ bronne in Salzhemmendorf wird nch Erfüllung des“ bestätigten Vergleichs . 2. Die Vergütung für den Vergleichs verwalter Rechtsanwalt . Blank in Coppenbrügge wird 230 R? n, ,, Reichsmark, seine Nuslagen werden auf 32,54 NM (zen- unddreißig Reichsmark 54 Pfg. fest⸗

esetzt. hei ft erich Lauenstein i. S., 18. 7. 1936.

4 ö .

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Bestellgeld; für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 48, Wilhelmstraße 32.

einschließlich des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MM einschließlich 0, 8 MaM Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 GM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin

Nummern dieser Ausgabe kosten 0 , einzelne Beilagen 10 MM. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: Eh Bergmann 76573.

;

9

Einzelne

O Nr. 165 ; Reichs bantgirotonto

Anzeigenypreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 0 mm breiten 33 l, 10 Ma, einer dreigespaltenen 3 mm 9. 92 mm breiten

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darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

en und Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein druckreif einzusenden, insbesondere ist

eile 1685 MM.

Berlin, Donnerstag, den 18. Juli, abends

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anordnung 32 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. Juni 1935 über Verwendung von unedlen Metallen

in der Elektrotechnik.

Anordnung 33 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 8. Juli 1935 über Abänderung der Anordnung 26

vom A. April 1935.

Entscheidungen über die Widersprüche gegen die Steuerkurse

von Wertpapieren auf den 1. Januar 1935.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Nummer 79 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil I. ;.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und Feingold (Goldmark)

sonstigen Ansprüchen, die auf lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569. er ͤ 'r l. uli 5

ö tze g z 2 7 . War deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 18. Juli *

1935 mit RM 1225 umgerechnet.. RM S6 5, f ein Gramm Feingold demnach ... pence hä, 3829, n deutsche Währung umgerechnet.... RM 2, 78269.

Berlin, den 18. Juli 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Anordnung 32

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. Juni 1935, betr. Verwendung von unedlen Metallen in der Elektrotechnik.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1.

Leitungen, Erdungen, Verbindungs⸗ und Befestigungsteile aus Kupfer und dessen Legierungen (d. s. unedle Metalle der Klassengruppen VIII und 1X n S1 der Anordnung 27, betr. ,, und Bestandsmeldung für unedle Metalle, vom 26. April 1935) dürfen nicht mehr verwendet werden für

a) Starkstromfreileitungen aller Spannungen in Blank⸗ material mit einem Querschnitt von mehr als 6 qmm; ausgenommen hiervon sind Fahrleitungen und Schienen⸗ verbinder für Hebezeuge, Transportgeräte und Bahnen;

b) Starkstromfreileitungen aller Spannungen in Ausfüh⸗ rung als umhüllte und isolierte Leitungen mit einem Querschnitt von mehr als 6 amm; ausgenommen hier⸗ von find Leitungen innerhalb von Höfen und Fabrik⸗ anlagen sowie für Hausanschlüsse und Kreuzungen, so⸗ weit diese Leitungsart nach den Vorschriften des VDE. für den Bau von Starkstromfreileitungen erforderlich ist;

c) Null⸗Leiter (Starkstromrückleitungen) in Erdverlegung, auch wenn diese schwach umhüllt sind;

d) Sende⸗ und Empfangsantennen;

e) Blitzableiter.

Ausgenommen von dem Verbot sind Klemmen für den An⸗ schluß von Kupfer an Aluminium.

§ 2. Die Verbote des 8 1 dieser Anordnung treten ohne Uber⸗ gangsfrist sofort in Kraft. . . Rund- und Sektorleiter aus Kupfer und 2 Legierungen dürfen nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von

a) Starkstrombleikabeln mit einem Querschnitt der einzel⸗ nen Leiter von mehr als 6 4mm für Spannungen bis zu 1 kV als obere Grenze; b) k für Spannungen von mehr als § 4.

Die Verbote des 53 dieser Anordnung treten ohne Uber⸗ gangsfrist sofort in Kraft für die Herstellung von Kabeln nach 33a mit Rundleitern mit einem Querschüitt des einzelnen deiters von 25 qmm und darüber, sowie für die Herstellung von Kabeln nach 5 3b für Spannungen von mehr als 1 KY bis 30 kV. Im übrigen wird für die *

nung eine ÜUbergangsfrist von zwei Wochen na difser Ubergangsfrist

Ausfü rr ttreten der Anordnung ind.

S 5.

den Einbau als Hausans

werden, wenn der Au Versicherun

geben, die ihm gehen.

des Gegenstandes, wachungsstelle für unedle Metalle anzuzeigen. Wer auf Grund einer

stelle für unedle Metalle den Nachweis erbringen, da ausschließlich für den durch Absatz 1 dieses Paragrap

und bereitzuhalten. . §6.

fällt, dürfen, auch soweit sie bereits vor dem Inkraft⸗

ö einer Uebergangsfrist von 6 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung nur noch mit vorheriger schriftlicher . der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle verwendet, verlegt oder montiert werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung nach Maßgabe der Vorschrift des 5 dieser Anordnung.

.

Leiter aus Kupfer und dessen Legierungen dürfen, unbeschadet des Verbots nach 5 1b dieser Anordnung, nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von isolierten Leitungen für feste Ver⸗ legung mit einem Querschnitt von mehr als 25 qmm.

88.

Während einer Uebergangsfrist von 2 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anerdnung dürfen Leiter aus Kupfer und dessen Legierungen zur Herstellung von isolierten Leitungen, die unter das Verbot des § 7 dieser Anordnung fallen, noch ver⸗ wendet werden, soweit es sich um die Ausführung von Inlands⸗ aufträgen handelt, die nachweislich beim Inkrafttreten der An⸗ ordnung bereits fest erteilt und eingeteilt sind.

§ 9.

Flach⸗, Profil⸗ und Rundmaterial aus Kupfer und dessen

Legierungen darf nicht mehr verwendet werden für die Her⸗

stellung von

a) Sammelschienen und deren Abzweigleitungen bei Stark⸗ strom⸗Innenraumschaltanlagen mit Querschnitten von 100 qmm und darüber; ausgenommen hiervon sind Sammelschienen und deren Abzweigleitungen bei ge⸗ kapselten Anlagen;

b) Wicklungen für Lasthebemagnete; e) Schleifbügeln für Stromabnehmer. 8 10.

Die Verbote des § g dieser Anordnung treten ohne Ueber⸗ gangsfrist sofort in Kraft. 6u 11.

Bleimäntel (d. h. Mäntel aus unedlen Metallen der Klassen⸗ gruppe III der Anordnung 27 vom 26. April 1935) dürfen nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von Mehrfachbleikabeln mit Rundleitern, gleichviel aus welchem Material, mit einem Querschnitt des einzelnen Leiters von mehr als 16 4mm für Spannungen von weniger als 15 kV.

§ 12.

Während einer Uebergangsfrist von 2 Wochen nach dem In⸗ krafttreten dieser Anordnung dürfen Bleimäntel für die von dem Verbot des 5 11 dieser ,, betroffenen Zwecke noch ver⸗ wendet werden, soweit es sich um die Ausführung von Inlands⸗ aufträgen handelt, die nachweislich beim Inkrafttreten der An⸗ ordnung bereits fest erteilt und eingeteilt sind.

§ 13.

Werden bei der Herstellung von Leitungen, Erdungen, Kabeln usw, die unter die Vorschriften dieser ,, fallen, an Stelle eines Leiters mehrere Leiter verwandt, ohne daß der Verwendungs⸗ . dieser Erzeugnisse den Ersatz eines Leiters durch mehrere

eiter erforderlich macht, so sind die Vorschriften insoweit mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Querschnitt durch Zusammen⸗ rechnung der einzelnen Querschnitte der verwendeten Leiter zu

erbote des 3 3 dieser Anord⸗

i r dem Inkraft⸗ treten dieser n, gewährt mit der Maßgabe, daß während t und⸗ und Sektorleiter aus Kupfer und

dessen Legierungen zur Herstellung der im § 3 bezeichneten Er⸗ zeugnisse noch verwendet werden dürfen, soweit es sich um die rung von K handelt, die nachweislich beim

ereits fest erteilt und eingeteilt

Ausgenommen von den Verboten des § 3 ist die Verwendung von Rund⸗ und Sektorleitern aus Kupfer und dessen Legierungen ur Herstellung von Starkstrombleibkabeln mit einem QOuerschnitt es einzelnen Leiters 6 26 amm als obere Grenze, die für e ; lußabzweigkabel dienen sollen. Kabel, die unter diese 1 fallen, dürfen jedoch nur hergestellt

traggeber dem Hersteller eine schriftliche

tsicherung des Inhalts abgibt, daß die bestellten Kabel aus⸗ schließlich für den Einbau als Hausanschlußabzweigkabel bestimmt sind, und daß er sich verpflichtet, die bestellten Kabel nur für diesen Zweck zu verwenden bzw, nur an solche Abnehmer abzu⸗ gegenüber schriftlich die gleiche Verpflichtung ein—

Jede Lieferung von Kabeln, die unter die Ausnahme dieses 5 5 fallen, ö. vom Lieferer sofort unter genauer Angabe er Menge und des Empfängers der Ueber⸗

t schriftlichen Verpflichtung gemäß Absatz 1 dieses Paragraphen bezogene Kabel verwendet. verlegt oder montiert, muß jederzeit 6 Anfordern der Ueberwachungs⸗ die Kabel r en gekenn⸗ zeichneten Zweck verwendet worden sind, und hat die erforderlichen . und Beweismittel zu diesem Zweck aufzubewahren

Kabel, deren Herstellun unter die Verbote des § Z dieser

treten dieser Anordnung hergestellt worden sind, nach Ablauf

mr m,

O Pofstsicheckkonto: Berlin 41821 1935

§ 14.

Unter Herstellung im Sinne der 85 3 bis 5 dieser Anordnung werden alle Arbeitsvorgänge vom Isolieren der blanken Leiter bis zum Umpressen der Kabel mit dem Bleimantel einschließlich verstanden.

§ 15.

„Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Her⸗ stellung von Gegenständen, die nachweislich zur Ausführung von Auslandsaufträgen bestimmt sind.

§5 16.

Weitere Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung können in einzelnen besonders begründeten Fällen von der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle bewilligt werden. Anträge mit eingehender Begründung und Mengenangabe sind an die Ueber- wachungsstelle zu richten. Vor erteilter Genehmigung ist die Ver— wendung für die verbotenen Zwecke unzulässig.

Eine Ausnahmebewilligung von den Verboten dieser Anord—⸗ nung für die Herstellung von Gegenständen schließt ohne weiteres die etwa erforderliche Ausnahmebewilligung für die Verwendung dieser Gegenstände in sich.

8 17

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 8s§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1931.

§ 18.

Wer Gegenstände oder Anlagen, deren Herstellung auf Grund dieser Anordnung verboten ist, von einem Dritten herstellen läßt oder bei einem Dritten in Auftrag gibt, obgleich er weiß oder annehmen muß, daß zur , e. des Auftrages eine auf Grund dieser Anordnung verbotene Herstellung erforderlich ist, oder von einem Dritten erwirbt, obgleich er weiß oder annehmen muß, 1h mit der Herstellung der Gegenstände oder Anlagen eine Zuwider , diese Anordnung begangen wurdk, macht sich in gleicher Weise wie der Hersteller frag

§ 19.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

Die Anordnung 22 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 17. Dezember 1934, betr. Verwendung von Kupfer und dessen Legierungen (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 5 vom 7. Januar 1935),

der Abschnitt IIIA, 1 bis 4 der Anordnung 25 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle, betr. Inkrafttreten von Anord= nungen der Ueberwachungsstelle im Saarland, vom 1. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 51 vom 1. März 1935.

Die auf Grund der Anordnung 22 und des Abschnittes III A, §S§ 1 bis 4 der Anordnung 25 erteilten Ausnahmebewilligungen bleiben im bisherigen Umfange (Menge, Zeitdauer und Ver⸗ n,, auch nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung gültig.

Die Vorschriften der Anordnung 10 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 15. August 1934, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 190 vom 16. August 1934) in Form der Berichtigung vom 27. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 212 vom 11. Sep⸗ tember 1934) bleiben soweit in Kraft, wie sie nicht mit dem * krafttreten der Anordnung 22 vom 17. Dezember 1934 aufgehoben worden sind.

Berlin, den 25. Juni 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Anordnung 33 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 8. Juli 1935, betr. Abänderung der Anordnung 26 vom 24. April 1935.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. Ss) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

91

Die Herstellungsverbote für Ueberzüge und Mischüberzüge

aus Chrom, Nickel und Kobalt gemäß Abschnitt VI der Anord⸗—

nung 26 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 24. April

1935, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, inn Queck⸗

silber, Chrom und Kobalt (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 101 vom

2. Mai 1935), werden aufgehoben. Hieraus ergeben sich folgende

Abänderungen der Anordnung 26:

1. Die Ueberschrift der Anordnung 26 lautet künftig:

Anordnung 26 der Ueberwachungsstelle für unedle

Metalle vom 24. April 1935, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, Zinn und Quecksilber.

2. Im z 1 Satz 1 der Anordnung 25 werden die Worte

errechnen ist.

„sowie auf Chrom und Kobalt“ gestrichen.