1935 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reich g und Staats anzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1935. S. 8

.

m -

Betanntmachung KP 2 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. Juli 1935, bekr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der UVeber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 71 vom 25. Juli 1935), werden die folgenden Kurs⸗ preise festgesetzt:

Aluminium Klassen gruppe M) .

Aluminium, nicht legiert (Klasse 12) . RM 144, bis ö

Aluminiumlegierungen (Klasse 1B). 68, Blei (Klassen gruppe 111)

Blei, nicht legiert (Klasse 1IJ A) 72 bis Hartblei (Antimonblei) (Klasse MIB)... , 21,25. ,

Kupfer Klassen gruppe VIII) . Kupfer, nicht legiert (Klasse VII A) RM 44,25 bis

Kupferle gierun gen (Klassen gruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse 1X A). RM 33,50 bis Rotgußlegierungen (Klasse 18 . 9 175 ö Bronzelegierungen (Klasse IX C) :. . 13, 36 Reusilberlegierungen (Klasse 1X D) f 47,50

Nickel (Klassen gruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse XIIIA) .... RM 249, bis 269,

Zint (Klassen gruppe XIX) J Feinzink (Klasse XIX A) 8 9 9 9 * RM 22, bis 2 Rohzink (Klasse XIXRC) .. 2 9 18, 2 .

Zinn ( Klassen gruppe XX)

i icht legi is 293,75 inn, nicht legiert (Klasse XX A) ... RM 273,15 bis - ischzi XXB 273,75 293, 75 Ein . je 100 kg In Inhalt RM lis, 75 bis 19,75 je 100 kg Rest⸗Inhalt

ötzi ... ... RM 273, 5s bis 03,5 Lötzinn (Klasse XD) . . 2

RM 18,75 bis 19,75 je 100 kg Rest⸗Inhalt tritt am Tage 1 . 6 öffentlichung im Deutschen eichsanzeiger in Kraft. Gleich= 3 tritt . Bekanntmachung KP 1 vom 24. Juli 1935 ir cher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) außer Kraft. Berlin, den 25. Juli 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

19,75 22,25

a6, 28

38, 80 49, 15 Io, 25 ho, 50

9 9 0 2 55

2. Diese Bekanntmachun

Betanntmachung vom 25. Juli 1935.

Auf Grund des 8 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungs⸗ vom 24. Juli 1935 zum Gesetz über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Deutscher Reichs anzeiger undPreußischer Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1935) wird hiermit angeordnet:

§1

alle Waren der i nummern des Si

j d J indet ohne Rück icht auf den Ursprun auf . . n , iste auf . hre tistifchen Warenverzeichnisses endung. 1.

8 2.

(1) Die Verordnung findet außerdem auf alle anderen Waren tschechoflowakischen, französischen und italienischen Ur⸗ sprungs Anwendung. Als. französische Waren gelten auch die Karen aus den französischen Protektoraten und Mandatsgebieten. ö ; . 24

2 ie in 82 Abs. 2a der Verordnung neben anderen Aus, . wn ,. . für Waren im Werte von nicht mehr als 25 RM, die in Postsendungen oder im Eisenbahn⸗, Schiffs⸗ oder Luftfrachtverkehr eingehen, gilt nicht für nach⸗ stehende Waren ischecheflowakischen Ürsprungs:

Einfuhrnummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses: 459 562 ase 606 a 646 a

Kolonien,

Warenbezeichnung:

Handschuhe, Haarnetze Handschuhe aus Leder Perlmutterknöpfe Steinnußknöpfe usw.

679 Halbedelsteine, bearbeitet usw.

3 733 e Porzellanknöpfe 761 Glas⸗, Porzellanperlen usw.

s 836 B 4 Perlen, Rosenkränze, Schmuck⸗ schnallen nicht unter Nr. 887 fallend

Schmuckgegenstände, Toilette⸗ u. Nippsachen

Schmuckgegenstände, Toilette⸗ u. Nippsachen

Schmuck, Zier⸗ und sonstige Luxusgegenstände usw.

5 3.

884 a 885 a 887 a

(I) Die Verordnung findet außerdem auf folgende andere Waren

niederländischen Ursprungs Anwendung:

Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses: 33 a bis v 40 a 40 b

Warenbezeichnung:

Küchengewächse, frisch Blumenzwiebeln Trockene Knollen,

40 o

Rhizome . Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde⸗ oder Zierzwecken, frisch

41 a bis e

(2) Die in 52 Abs. 2a der Verordnung neben anderen Aus⸗ e enthaltenen Ausnahmen für Waren im Werte von nicht mehr als 19 RM, die im Landstraßenverkehr eingebracht werden,

ie für W i t nicht mehr als 25 RM, die in sowie für Waren im Werte von ch h ,,

Postsendungen oder im Eisenbahn⸗, Schiffs⸗ 2 n, n. finden im Falle des Abs. J keine Anwendung.

84 Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juli 1936 in Kraft. Berlin, den 25. Juli 1935.

Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung.

Einf uhrnummern den gtatiftischen waren verneichnisse.

einschließlich Begonien, Gloxinien, Gladiolen Klumpen, Bulben (außer Orchi⸗ deenbulben der Nr. 39) und

AUnlage: .

906 D 4 9g06Dö5 906 D6 906 D 7 go06 DS 906 D 9 906 D 10 906 D 11 . ; 906 DLI2 906 D 13 go6 DI4 906 D15. 906 D 16a g06 D 16 906 DI g06 DI7 906 DIS go D199 9g06 D202 gos D 20 9oß6 D 21 907 a 907 b 907 0 907 4 907 6 907 f 907 g 907 h 908 a 908 b 909 910 a 910 b 910 0 911 a 911b 912 AI 912 A2

754 893 A2 755 893 A3 756 a S93 A4 756 b 893 BI Ih a S93 B2 757 b S94 a 757 e 894b ,,,, S94 e . 758 So dla / d 24 759 S894 d 3 760 S94 e 1/8 76 Sa f 762 894 g 1563 9 S94 h 763 b 894 i 763 9 S9 k 764 . ö 766 S94n 767 a . S94 o 767 b 8094 p 767 0 895 a 767 d S895 b 767 e S96 a 768 896 b 798 a / 99 f 897 898 89h a S909 b 899 e S99 d 899 e 899 f 899 g S99 h 900 90l a 901 b 901 0 902 a 902 b 902 a 903 904 a 904 b 9040 904 d 905 a 905 b 9065 o 906 A 906 B 906 0 90601 906 D 2a 906 D 2b 906 D 20 906 D 2d 906 D 2e 906 D 2 906 D3a 906 D 3b

C G

913 / gl4 q 914 e

9g1I5 a 1d 915 915 916 / 8 919 / 20

921 a / 23 k 924

925

90 00 Q QꝘ— SD W— BR NNNNNKSDS8DGS

88

0 8 D C T oO A cBC S de & de =

3

Vetanntmachung. Die am 25. Juli 1835 ausgegebene Nummer Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: ,, Ge ur Aenderung des Gesetzes über die Vereidigung der a,. der r fen der , vom 29. Juli 1935 Vierte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ver⸗

87 des

polizei, vom

jetz die Erhebungen für den Mon ö 000 win, ,, wurden nen geste ihre Erledigung. Die ic. hat 3 um fast 260 0909 vermindert. B and Abgänge hatte von den 3 das mit dem dort üblichen starken

enhängt. . ̃ von mehr als 7560 000 Volksgenossen mitgewirkt. zh So wurden in Dauerstellen vermittelt, kern tt n gt tig eit erhielten 8Y alte Käm ozialistischen Bewegung i i en n. Stellen betrug rund 722 000. ; der' neugemeldeten Stellen entfällt auf den Kräftebedarf der Landwirtschaft im Hinblick auf die Getreideernte. Au Hast⸗ und 6 in beachtlicher Zahl . Stellen gemeldet worden, jedoch im wesentlichen für küurzfri

die ö 28s 9 6 ! n diesem halben Jahr sind ru ; 3j . 1, e enn worden, und rund 5 Millionen

den ihre Erledigun r Un. . von . als 4.5 Millionen Volksgenossen mitgewirkt.

und 22 Millionen wurden in Dauerstellen vermittelt, 418 900 ö Grund namentlicher Anforderungen in. der Wirtschaft unter⸗ . und 6418 506 in Notstands⸗, Fürsorge⸗

Durchführumg des Sammelverbots einen Erla regierungen und die beteiligten deätauf dwinweist, daß unter das Verbot auch, der. Verkauf, von

Abzeichen, e ert ĩ i ich , ., von Sammellisten durch besonders hierzu t.

bestellte Personen fällt. liche Werbung und den Vertrieb von

listen sowie durch die Veröffentlichun ihn es

mildtäligen Zwecken und auf die Genehmigung des

tret den

hütung erbkranken Na wuchses, vom 18. Juli 1935

Berliner Börse am 26. Juli.

Wenig Geschäft Kurse teilweise etwas gebessert.

Gegenüber dem Vortage zeigte sich an der heutigen Berliner Börse keine Veränderung in der Geschäftstätigkeit und in der Gesamtstimmung. Der Ultimo führte weiterhin zu einer Ein⸗ engung des Geschäfts. Da außerdem besondere Momente, die zu einer stärkeren Anregung führen könnten, nicht vorlagen, er⸗ gaben sich die Kursunterschiede gegenüber dem Vortage wieder nur auf Grund reiner Zufallsorders. Die Kursentwicklung war nicht einheitlich. Insgesamt betrachtet glichen sich Angebot und Nachfrage ungefähr aus. Im Verlauf erfolgten zum Teil kleine Besserungen. Die Gesamtstimmung blieb aber bis zum Schluß des Verkehrs ziemlich unlustig.

Am Montanmarkt hatten nur Hoesch (minus M) gegenüber r änderte Kurse aufzuweisen. Auch in Braunkohlen⸗ und Kali⸗ papieren machten die Kursunterschiede gegenüber Donnerstag nur Bruchteile eines Prazentes aus. Unter chemischen Werten bestand etwas Nachfrage für J. G. Farben, während unter Elek⸗ trowerten eigentlich Aceumulatoren splus 2) und daneben Sie⸗ mens (plus 3) etwas Interesse fanden. Schwach lagen AEG sminus ID. Sonst waren noch BMW (minus 11) und Lino⸗ leumwerte, die bis zu 1 3. einbüßten, angeboten. Bei Rück⸗ käufen profitierte Orenstein C Koppel (splus ), auch Berliner Maschinen zogen erneut um M 9 an.

Am Kassamarkt war die Umsatztätigkeit ebenfalls wieder recht gering. Beachtung fand die Kursbefestigung der Berliner Handelsgesellschaft um 155 *. Heimische Renten lagen wiederum etwas freundlicher, von den Auslandsrenten erschienen rumã⸗ nische Anleihe im Zusammenhang mit dem Leisturz mit dem Zeichen. Tagesgeld erfuhr im Hinblick auf den heran⸗ nahenden Ultimo eine Erhöhung um auf 3 bis 3M 75. Am internationalen Devisenmarkt war der holländische Gulden etwas

Klöckner (minus I) und

Wohlthat.

1 ?;

erholt. Der Dollar notiert in Berlin 2,i85 (4684) und das 6 12.32 (12.31. . 2

dem Vortage etwas stärker ver⸗

ger rug, g ug fuhrung des Geseres über die gandes⸗

Juli 1935. . Umfang S. Bogen. Verkaufspreis; O, 15 RM. Postversen⸗

dungsgebühten: 003 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 26. Juli 1936. RReichsverlagsamt. Alleckna.

m —ᷣ¶Qů?xäx— x

Nichtamtliches.

Gaius der Verwaltung.

4,5 Mittionen wurden in einem halben Sahr vermittelt.

Mehr als 2 Millionen erhielten

: Sauer stellen. .

di jttlungstätigkeit der Arbeitsämter liegen un e , . nat Juni vor. Mehr als en, gestellt, rund in hn en gen

Gesamtzahl der vorliegenden Arberts⸗ 3 . hohe Zu⸗ augewerbe, was usam⸗ nter⸗ Rund Im Rahmen der . der national⸗ auerstellen. Der in Großteil

echsel der Arbeitss ellen Die Arbeitsämter haben im Juni bei der

Arbeit, 6286 davon

ch vom chankwürtschaftsgewerbe und vom Verkehrsgewerbe

. . Ueberblick über i⸗Zahlen wir eichzeitig ein Ueberblick übe ö : . 1935 ermöglicht.

illionen Arbeitsgesuche

e Arbeitsämter haben bei der Unter—

und sonstige

.

rbeiten eingewiesen.

Gammelverbot wird strengstens durchgeführt.

Was fällt nicht unter das Verbot ?ꝰ

eichs⸗ und i minister hat für die Der Reichs- und Preußische Innen ö . ,

Behörden gerichtet, in dem er

.

Karten und anderen geringwertigen Gegenständen Das Verbot gilt ferner für die münd⸗

Eintrittskarten . der⸗

leichen. Dagegen gilt es nicht für die Genehmigung von Samm⸗ Hwerfand von Werbeschreiben und Sammel-

J von Aufrufen. Ferner

keine Anwendung auf . neh i g n hee ,

ü ö i eranstaltungen zu gemeinnutz

ührung von öffentlichen Veran gen zr .

kaufs für die gleichen Zwecke. .

* ö Der Minister ersucht die Polizeibehörden,

1 es ts genauestens zu a e n d ,,. f gen. 1 erinnert en gan

68. irn fre n lich ö ber ch. den

auf die Inne⸗ ten und Ueber⸗

en, Sl z iderruf der bi eee gen, Ge ngen. durch Reichsschatzmeister der NS Da. Von diefem Widerruf werden nicht erfaßt der Verkauf von Karten oder Gegenständen zum Eintritt zu einer öffentlichen Veranstaltung, sofern der Verlauf in den Geschäftsräumen der zuständigen Dienststellen, am Orte der Veranstaltung oder, ausschließlich an Mitglieder der Organi⸗ fation erfolgt. die Trägerin der Veranstaltung ist.

Handelsteil.

Neue 41a oo ige Reichsbahn⸗ und RNeichsp ost⸗ schatzanweisungen.

Unter Mitwirkung des Reichsanleihekonsortiums werden 150 Mill. RM neue ö. 26 ige ,, ausge⸗ geben werden. Diese dienen in erster Linie zum Umtau ch der am J. September d. J. fälligen 6 igen ch fe nf der . schen Reichsbahngesellschaft von 1930. Den Umtau chenden wir eine Barvergütung von 136 * des Kapitals ausgezahlt und außer- dem (in Vonns von . , gewährt werden, Dei neuen 4 * *igen Reichsbahnschatzanweisungen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und werden zur öffentlichen Zeichnung im Rahmen der genannten 150 Mill. RM zum Kurse von 98,25 aufgelegt werden. Fernen werden die am J. Oktober d. J. fällig werdenden 150 Mill. RM 5 ige Reichspostschatz uweisungen von, 1933 bis zu einem Be⸗ trage von 125 Mill. RM unter Mitwirkung des Reichsanleihe⸗ konsortiums in 4M ige Reichspostschatzanweisungen mit fünf⸗ jähriger Laufzeit umgetauscht. Die Barvergütung an die Um⸗ len erben wird 155 „, betragen, wozu auch hier ein Bonus von „g, tritt. Die, neuen vom Konsortium, übernommenen 135 Mill. RM 45 3SSigen Reichspo tschatzanweisungen werden gleichzeitig zum Kurse von 98,50 ura eichnung aufgelegt werden. Die e lug. und Zeichnungsfrist läuft für die Reichsbahnschatz⸗ anweisungen vom 8. bis 20. August, Hir die Reichs postschatzanwei⸗ sungen vom 4. bis 16. September 8d. J. Die näheren Bedingungen für den Umtausch und die Zeichnung werden später bekanntge⸗ nächte werben. Die neuen M, Aigen Neichsbahn⸗ und Reichs⸗ postschatzanweisungen. werden reichsmündelsicher und bei der hel been lombardfähig sein. .

.

Die Erdoige winnung Preußens im Juni.

Wie der Amtliche Pressedienst mitteilt betrug die Erdöl⸗ gewinnung Preußens im Juni 1935 nach ben , Er ebnissen der amtlichen Stati tik 35767 t gegen 398 1t im enn, und 26 0671 t im Monatsdurchschnitt 1934. Auf das

Gebiet Han fen bse Thiel ge en entfallen 27 7090 t, auf Wietze⸗Stein sörde 4230 t und auf den Bezirk ECddesse⸗Oelheim⸗ Sberg 393 t. Die Zahl der angelegten Arheiter betrug Ende des Kongts 2675 gegen 2630 am Ende des Vormongts,.;

Die Erdölgewinnung in Thüringen betrug im Juni 1935

55 t bei 11 Mann Hebegfhaft? in Baden 17 t bei 72 Mann

Faueseefe ö

*

14026 (3un. 508), davon:

Bank von England

heiten der Emissionsabteilung 970 (Zun. 290), und Barrenbestand der Emissionsabteilung 192729 (unverändert), Banken 100 815 (Abn. 27665), Private 6 619 (Abn. 2230), Regierungs⸗

Reiche. und Staats anzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1935. SG.3

Komimture ne Weiterbeie ing des vramt hien.

bergbaus im ersten Halbjaht:.

Dei Geschäftstätigkeit des Braunkohlenbergbaus hat sich in

der ersten Hälfte des laufenden Jahres konjunkturell weiter belebt.

Die Förderung von Rohlohlen ist im ersten und zweiten Viertel⸗ jahr zwar saisonmäßig zurückgegangen, doch war der Rückschlag

nicht annähernd so stark wie in früheren Jahren.? Schaltet man« die jahreszeitlichen Schwankungen aus, so hat, wie das Institut

für Konjunkturforschung in seinem neuesten Wochenbericht schreibt,

96 Rohkohlengewinnung vom letzten Vierteljahr 1934 zum ersten Vierteljahr 1935 um 5,1435 und vom ersten zum zweiten Viertel⸗

jahr 1935 um 1,5 zugenommen. Um die Fährestende stieg die

Förderung in allen Revieren ungefähr gleich stark an; im Früh

jahr 1963 zeigten sich indessen deutliche Unterschiede in der kon—

junkturellen Entwicklung. So ist für den mitteldeutschen und den ostelbischen Bezirk vom ersten zum zweiten Vierteljahr ein wei⸗

terer Aufschwung zu verzeichnen. Im rheinischen Braunkoöhlen⸗ revier trat dagegen ein Rückschlag ein. Mit dem Förderergebnis des zweiten Vierteljahres hat der Braunkohlenbergbau die Krisen⸗

De visen bew

Ergänzende Beftimmungen fur den Neijevertehr.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ha mit Runderlaß Nr. 150/35 D. St. folgendes ern h et Um die in Abschnitt l des RGE 119/35 DSt. vom J9. Juni . estrebte gleichmäßige Behandlung aller n , leisten, ordne ich für den Reiseverkehr nach allen Ländern, mit denen ein Reiseverkehrsabkommen besteht, mit Ausnahme der Schweiz, folgendes an 85 Die Ausgabestellen dürfen die in den einzelnen Runderlassen besonders bezeichneten Zahlungsmittel nur zabgeben, wenn die Reichsbank, Berlin, oder die Deutsche. Verrechnungskasse, die ent⸗ sprechenden Beträge zur Verfügung gestellt hat. Anforderungen an die Reichsbank oder die Deutsche Verxechnungskasse dürfen

nur insoweit und nur in der Höhe gestellt werden, als es den

vorliegenden Aufträgen der Reisenden entsprichh. .

Auf Grund von mit der schweizerischen Regierung ö

nen Sondervereinbarungen können die Anforderungen für den Reiseverkehr nach der Schweiz auf eine Gesamtsumme lauten, die dem laufenden Bedarf entspricht. ; 1

D u

Um zu verhindern, daß. Reisende gleichzeitig bei mehleren ahlungsmittel auf Grund der Reiseverkehrs⸗

Ausgabestellen

abkommen für denselben Monat nach demfelben Lande anfor⸗

dern, ist bei der Entgegennahme eines Auftrages in den Reise⸗

paß des Reisenden folgender Vermerk anzubringen: . „Vorgemerkt für Monat . Gegenwert von RM 11, e , .

DOrt ind Datiim;.

1443 1

ö Stempel der Ausgabestell Unters Befindet sich im Reiseng 6. 2 fchbes Rine

merkung“ einer Ausgaheste . arf eine andere

einen Auftrag des Reisenden für denselten Mongt und dasselbe

Land nicht mehr annehmen. J

Von der Entgegennahme eines Auftrages und der Eintragung

einer entsprechenden Vormerkung kann abgesehen werden, wen ü

7 , wm 9

mit einer Zuteilung des von dem Reisenden angeforderten Be⸗

trages in absehbarer Zeit nicht zu rechnen . . . Der Reisende ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die „Vormerkung“ keinerlei Gewähr für eine endgültige Zuteilung.

kietet, auch nicht zur Mitführung von weiteren 50. RM in deut⸗

schen Scheide niünzen oder in ausländischen Geldsorten über die Freigrenze hinaus oder zur Nachsendung von Zahlungsmitteln ins Ausland berechtigt. e . Auch soweit es nach einzelnen Reiseverkehrsabkommen zu⸗ lässig ist, die Paßeintragung vor der Abreise schon für den zweiten und dritten Monat vorzunehmen, liegt in dieser Paßeintragung nicht schon die Zusage für eine künftige Zuteilung von Reisezah⸗ lungsmitteln für die päteren Monate. In Fällen solcher vorweg— genommenen Paßeintragungen sind die Reisenden hiergus aus⸗ drücklich aufmerksam zu machen- ,, ,, Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß Zusicherungen an die Reisenden, eine Ausstellung bder Nach⸗ sendung der angeforderten Reisezahlungsmittel werde zu einem

usgabe der Reisezahlungsmittel schon jetzt zu gewähr-

Wah rn,

lung verbunden ist.

a. QAnbietung geschenkter intändischer Wertpapiere. usgabe z

verluste von 1929 bis 1932 knapp zur Hälfte wettgemacht. Wäh⸗ rend aber der mitteldeutsche Bezirk seine Einbußen bereits zu 51 . ausgeglichen hat, konnte der ostelbische Bergbau nur 45 3 und der theinische nur 41 aufholen. Der Absatz von Rohkohlen ist kon⸗ jiunkturell weiter gestiegen. Zwar haben die Elektrizitätswerke, die etwa die Hälfte des Rohkohlenabsatzes aufnehmen, ihre Abrufe im Frühjahr eingeschränkt; andererseits bewirkte die Aufwärts⸗ entwicklung der allgemeinen gewerblichen Gütererzeugung eine so starle Zunahme des Rohkohlenversands an die Industrie, daß der Rückschlag bei den Versorgungsbetrieben mehr als ausgeglichen wurde. Die Herstellung von Braunkohlenbriketts ist im Früh⸗ jahr 1935 saisonmäßig zurückgegangen. Auch die Zunahme im zweiten Vierteljahr entsprach der jahreszeitlichen Tendenz. Der Absatz von Briketts belebte sich konjunkturell infolge des wachsen⸗ den Bedarfs der Industrie. Der Versand an den Platzhandel, der in der letzten Heizperiode 1934735 mit Rücksicht auf die milde Witterung 7,z 3, weniger Briketts aufgenommen hatte als im Vorjahr, war im Mai und Juni wieder bedeutend erhöht. Die daldenbestände an Braunkohlen konnten seit März wie in früheren Jahren erheblich vermindert werden. ö

irt sch aftun g.

päteren Zeitpunkt erfolgen, unzulässig sind, es sei denn, daß die Reichsbank oder die Deutsche Verrechnungskasse in . Jällen die Zuteilung der entsprechenden Beträge verbindlich in ö ö

Die Bestimmungen dieses Abschnittes IL finden auf den Reise verkehr nach der Schweiz keine .

r III.

„Eine Unterteilung des nach den einzelnen Reiseverkehrs⸗ ablommen monatlich zur , . stehenden Höchstbetrages von 500. -= RM (bzw. bei Danzig 180, RM) ist in der Weise zu⸗ sässig, daß unter Wahrung der in den einzelnen Abkommen vorge⸗ schriebenen Bestimmungen im gleichen Kalendermonat mehrere Abkommensländer bis zum Höchstbetrage von insgesamt 500. RM besucht werden dürfen. Jedoch ist in solchen Fällen die Mit⸗ nahme der zusätzlichen 50, RM nur einmal im Kalendermonat gestattet. .

. IV.

Die Grenzzollstellen sind entsprechend zu benachrichtigen.

ö. atusbietungs garantie im Zwangsversteigerungs⸗

, verfahren. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat in einem Einzelfall (Erlaß vom 109. Juli 1935 ö ö. ö. ge 42/35 an eine Devisenbewirtschaftungsstelle) dahin entschieden, daß der Abschluß eines Ausbietungsabkommens unter Inländern über die Ausbietung eines zugunsten des einen Inländers auf dem inlän⸗ dischen Grundstück eines Ausländers ruhenden Grundpfandes keiner Genehmigung bedarf. Unberührt bleibt jedoch die Ver⸗ pflichtung zur Einholung der Genehmigung, wenn mit dem Aus⸗ bietungsdbkommen eine sonstige genehmigungsbedürftige Hand⸗

. Die Wit tschnfts gruppe Privates Bankgewerbe bringt in ihrem neuesten Rundschreiben an ihre Mitglieder nachstehende An⸗ ordnung des Reichsbankdirektoriums vom 8. Dezember 1934 zum Abdruck. „In dem Runderlaß Nr. 30/1934, V der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ist vorgesehen, daß eine Freigabe ge⸗ schenkter Wertpapiere erfolgen kann, wenn die persönlichen Ver⸗ hältnisse des Empfängers den mit der Veräußerung der Wert⸗

papiere im Auslande, verbundene Verlust untragbar erscheinen

3 Wir ordnen hiermit an, daß Anträgen . Freigabe von geschenkten Wertpapieren zum Verkauf und zur Verwertung des Verkaufserlöses im Inlande nicht mehr stattgegeben werden darf. es sei denn, daß die Wertpapiere schon vor dem 15. April 1932 Eigentum des chenkers waren.“ Wie die Reichsbank mitteilt Echreihen vom 22. Juli 1935), klagen die Zollfahndungsstellen Darüher, daß die Devisenbanken bei der Hereinnahme der von Ausländern unentgeltlich erworbenen (geschenkten) inländischen Wertpapieren nicht den Devisenvorschriften entsprechend vorgehen; die Devisenbanken verträten die Auffassung, es genüge, wenn die Wextpapiere gleich den Devisen einer Devisenbank zum Kauf an⸗ geboten werden, während der Verkauf solcher geschenkter Wert⸗ Papiere im Inland durch Devisenbanken tatsächlich nur erfolgen darf, wenn vorher die Wertpapiere der Reichsbank angeboten und von ihr zum Verkauf im Inland freigegeben worden sind.

Ws irtschaft des 2tuslandes.

Qtus weise aus ländischer Notend anten.

Paris, 25. Juli. (D. N. B. Ausweis der Bank von Frankreich vom 19. Juli 1935 lin Klammiern Zu⸗ und ß im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. 10 (unverändert). Devisen in Report (Abn. und Zun. Wechsel und Schatzscheine 882 (Zun. 265), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 6858, e ekaufte börsenfähige Wechsel 222, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 97g, zu⸗ sammen 12061 (3un. 1), Lombarddarlehen 3228 (Abn. 48), Bonds der Autonomen Vimortifationskasse 5805 (unverändert). Pasiva. Notenumlauf Si 237 (Abn. 493), täglich fällige Verbindlichkeiten Treforguthaben 163 (Zun. 43). Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 3010 (3un. 99), Privat⸗ guthaben 10 666 (Jun. 377). Verschiedene 18 (Abn— 6) Devisen in Report (Abn. und Zun. —, Deckung des Banknoten umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 74,8 o (74. R-. ,

London, 24. Juli. (D. N. B) Wochenausweis der vom. 24. Juli t Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund zterling: 6. Umlauf befindliche Noten 400 89 (Zun. 1840), hinterlegte Noten 51 9i0 (Abn. 1840), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 246 386 (Abn. 240) andere Sicher Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 1646 (Abn. 5M, Goldmünzen⸗ Depositen der Regierung 8870 (Jun. Hoe), andere Depositen:

sicherheiten 85 740 (Abn. Si5ß0), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 10 320 (Zun. 10407) Wertpapiere 12 390 (Abn. 660),

Golbbestand II 177 (bn. 174) k

dis kontierte ausl. Handelswechsel 223, zusammen 7081 (Zun. 264), in Frankreich

1935 (in Klammern

1 e e n n Their g Passiven 3 egen 35, 70 oo, Clearinghouseumsa illionen, gegen die entsprechende Woche des Hag n, 58 fine mehr. 9 ö ö

QAus weis der Schweizer ischen Nationalbant vom 23. Juli 1935. Weitere Gold zuflüfse. , Erhöhte Deckung.

Bern, 25. Juli. Der Ausweis der Schweizerischen National- bank zeigt ein weiteres Anwachsen des Metallbestands um 2530 31,31) Mill. fr. auf 1278,0tz Mill. sfr. Die Golddevisen sind auf 1063 (10,51). Mill. sfr. gestiegen. Die Entlastung der Bank im Diskontgeschäft macht infolge der Verflüssigung des Geld⸗ marktes weiter bemerkenswerte Fortschritte. Das gesamte In⸗ landsportefeuille ist um 25,56 (23.63) Mill. auf 106.34 (12610) Mill. sfr. zurückgegangen. Die Schatzanweisungen allein haben eine Vermindexrüng um 11,5 (Ut,8s) Mill. ssr. erfahren und werden gegenwärtig noch mit einem Bestand von 3151 (13,01) Mill., sfr. ausgewiesen. Die Wechsel der Darlehnskasse sind um 5,88 (1,47) auf 54,91 Mill. sfr. zurückgegangen. Der Notenumlauf ist mit 123027 Rill. ffr. um A525 (Gs, 3 Mill. sfr. geringer als in der Vorwoche. Die ö. fälligen Verbindlichkeiten haben um 6,71 (2637) auf 31436 Mill. sfr abgenommen. Die gesamten kurzfristigen Verbindlichkeiten werden am 23. 7.

ö s. (60,59) z durch Gold- und Golddevisen gedeckt.

mit

Neue Distonterhðõhung in den Niederlanden.

. Amstecdam, 26. Juli. Die Niederländische Bank hat be⸗ schlossen, 6 Diskontsatz mit Wirkung vom 2 2. 5 auf

Gold und Silberbestand der

23 m,

3 9 J 1 5 5 ö ö ; 6. ö e 2 ; ö . 9 ö. 5 ö . 9 J . ö. k . 2 8 . .

an abteilung Sld. (Gun. 20. Ver

6 30, heraufzusetzen.

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2 6.

Entspannung auf dem Amfsfterdamer und Effektenmarkt.

Amsterdam, 25 Juli. Die gestern auf dem Amsterdamer Devisen⸗ und Effettenmartt im Zusammenhang mit der durch die politische Krise hervorgerufenen währungspolitischen Un⸗ sicherheit zu verspürende Unruhe hat heute wieder einer größeren Entspannung Platz gemacht. Wenn auch naturgemãß die Stim⸗ mung im Zusammenhang mit der um einen Tag verschobenen Lösung der w noch nervös blieb. Sowohl die De⸗ visen⸗ als auch die Effektenkurse gaben gegenüber den gestrigen Kursen def i gh nach. Nachdem die Niederländische Bank gestern erhebliche Goldbeträge Er Stützung der Devisenkurse ab⸗ . hatte, sank heute z. B. der französische Franken nach gestern 532 auf 9.80, d. h. auf einen. Goldausfuhrpunkt. Der Dollar blieb mit Schwankungen nach unten unverändert, ebenso die Belga, während das Pfund von 7,36 auf 7,35 nachgab.

Devisem⸗

Neue Wirtschafts maßnahmen vor dem französischen Minifterrat.

Paris, 25. Juli. Im Ministerrat, der am Donnerstag zu⸗ sammentrat, setzte Ministerpräsident und Außenminister Laval in großen Zügen die neuen Maßnahmen auseingnder, die die Regierung in Kürze ergreifen wird, um gewisse Lasten der ersten Gesetzesverordnungen zweckmäßiger zu verteilen und damit einen Rückgang der Teuerung zu erreichen. Außerdem sind neue Ge⸗ setzes verordnungen zum Schutz der Sparer und zur Belebung des Wirtschaftslebens vorgesehen. Handelsminister Bonnet hat eine Gesetzes verordnung unterzeichnen lassen, die die Garan⸗ tie der staatlichen Kreditversicherungen für den französischen Ausfuhrhandel erhöht. Der Minister für öffentliche Arbeiten Laurent-⸗Eynagc hat einen Erlaß unterzeichnen lassen, der ein Generalkommissariat für Fremdenverkehr, einen beratenden Ausschuß und eine Zentralstelle für die Ausbreitung des Frem⸗ denverkehrs und des Bäderverkehrs schafft. Finanzminister Regnier gab bekannt, daß durch die Einsparungs⸗ und Zu⸗ sammenlegungsmaßnahmen der Staatshaushalt, der 1931 und

1933 51 Mrd. Franken betrug, auf 36 Mrd. herabgedrückt worden sei.

Neuorganisation der rusfischen Petroleum⸗ industrie.

Nach einer Feststellung des zussischen Volkskommissariats ist die Oelgewinnung im Bakugebiet, dem ergiebigsten russischen Petroleumdistrikt, hinter dem Voranschlag nicht unbeachtlich ö U. a. waren die nhl der niederzubringenden hn gen um rd. 150 geringer als vorgesehen, und auch die Rohölförderung im Bakugebjet stellte sich auf etwa 420099 t niedriger, als man . hatte. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt eine Reorganisation des Asneft⸗Oeltrust beschlossen wor⸗ den. Danach wird das Bakugebiet in vier selbständige Trusts aufgeteilt. Diese vier neuen Gruppen unterstehen unmittelbar der Aufsicht des Glawneft⸗Trust. Diese Reorganisation ist in den letzten Tagen endgültig durchgeführt worden.

Chilenische äußere Schuld. Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗ scher Besitzer ausländischer Wertpapiere teilt mit;

Eine chilenische Finanzdelegation hat in den letzten Wochen mit Vertretern der belgischen, deutschen, französischen, niederländi⸗ schen und Schweizer Anleiheinhaber Verhandlungen geführt und die Bedingungen dargelegt, unter denen das chilenische Gesetz vom 31. Januar 1935 über die teilweise Wiederaufnahme des Dienstes für die äußere Schuld entstanden ist und angewendet werden n; Dieses, Gejetz sieht vor, daß alle Einkünste des chilenijchen

taates aus. der Kupfer⸗ der, Salpeter- und der Jod⸗Industrie vom 1. e, nr. 1935 ab an die Tilgungskasse der äußeren Schuld abgeführt und zur Hälfte für den Zinsendienst, zur anderen Hälfte für die Tilgung im Wege des Rückaufs der äußeren Schuld verwendet werden. Angesichts der Erklärungen, die die chilenische Finanzdelegation zur Etatlage und zur gegen- wärtigen Transfermöglichkeit Chiles abgegeben hat, scheint es unter den ,, ., Umständen schwierig, daß die chilenis Regierung für den Dienst der äußeren Schuld Devisenbeträge freimacht, die erheblich höher sind, als die von jenem Gesetz der Tilgungskasse zugewiesenen Beträge. Wenn auch die Ver⸗ treter der Anleiheinhaber die Anstregungen der chilenischen Regierung durchaus würdigen, erschien es ihnen doch notwendig, , der Finanzdelegation Vorbehalte zum Ausdruck zu ringen, zu denen einzelne Bestimmungen des Gesetzes Anlaß geben. Die Vorbehalte, bezogen sich vor allen Dingen darauf, daß der Einzug eines einzigen Coupons nach den Bestimmungen des Gesetzes die ursprüngliche Schuldverpflichtung beendet, ferner darauf, daß an die Stelle der allgemeinen und besonderen, in den Anleiheverträgen vorgesehenen Pfänder bestimmte Ein⸗ künfte gesetzt werden, und schließlich auf die Art der Tilgung. Trotzdem haben die Bertreter der Anleiheinhaber der Finanz⸗ delegation mitgeteilt, daß sie den Inhabern die Annahme des chilenischen Vorschlages werden empfehlen können, sobald die chilenische Regierung im Einverständnis mit ihnen Maßnahmen ergreife, um die Anwendung des Gesetzes auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken, damit den Inhabern die Sicherheit gegeben wird, daß der Bedienungssatz stets in Uebereinstimmung mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Chiles steht. Die Finanzdelegation hat diese Ausführungen ihrer Regierung über⸗ mittel, und die Vertreter der Anleiheinhaber rechnen Darauf, daß die chilenische Regierung nach Fühlungnahme mit den ameri⸗ kanischen und englischen 2 in angemessener Frist Stellung nehmen wird.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrredier: Am 85. Juli 1935. Gestellt 19 793 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für dent che Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. . S. am 26. Juli auf 46,00 1 (am 25. Juli auf 46, 25 M für 100 Rg.

Berlin, 25. Juli. Preisnotierungen für N

mittel. (Einkaufspreise des ,,, handels für 100 Kilo frei Saus Berlin in Originalvackungen) Bohnen, weiße, mittel 26 50 bis 27830 . Langbobnen, weiße 36, 90 bis 38 00 6, Linsen, kleine, käferfrei, 1834: 39 00 dis 41,00 M, Linsen, mittel, käferfrei, 19343 4500 bis 48 00 6 Linsen. große, käferfrei, 1934: 50, 00 bis 69 00 „, Speiseerbsen, Viktor:

gelbe 52,09 bis 61,00 ,. Speiseerbsen, zollverbilligt 6 00 dis 55,20 t, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon-= Reis, unglasiert 26 00 bis 27. 00 , Moulm. Reis unglasiert 835 89 dis 37560 , Siam Patna . Reis glasiert 6. 00 bis 40 60 *. Jtaliener- Reis, glasiert 30 00 bis 310 *, Deutscher Volks reis glaftert 26 506 bis 27.50 4, Gerstengraupen, grob 83 00 dis 84d . Gerstengraupen, mittel 35090 bis 36 00 *,. Gerftengrte o bis 29 00 , Haferflocken 38 90 bis 39 00 C. Qasergrüse, ge- sottene 43, 90 bis 4400 6, Roggenmehl, Type dor 21d dis 26, 900 ½, Weizenmehl Tvpe 790 31.00 dia: RX S0 4 Weizen-

mehl, Type 185 36 50 big 88 50 *. Veizengrießs Tee w 38. 00 bis 4050 A, Kartoffelmehl, superior 86 585 dis 87 M 3