1935 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 175 vom 30 Juli 1935. S. 2

ö

nehmigungen verlängern. Das gleiche gilt für Ausländersonder⸗ konten . Inlandszahlungen und Geschäfte, die über ein Sperr⸗ konto oder in ähnlicher Weise abgewickelt werden sollen.

(2 Derartige Genehmigungen und Verlängerungen bedürfen in jedem Falle einer Einzelprüfung und gesonderten Entscheidung. Sie sollen nur in Ausnahmefällen unter Beobachtung der in einer besonderen Vereinbarung vorgesehenen Bestimmungen erteilt werden.

Artikel 12.

Das gegenwärtige Abkommen tritt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, an Stelle des Abkommens über die . im Warenverkehr zwischen Deutschland und der

elgisch⸗Luxemburgischen Wirtschaftsunion (Vexrechnungs⸗ abkommen) vom 5. September 1934 einschließlich des Zeichnungs⸗ protokolls und seiner Anlagen sowie der Zusatzprotokolle.

Artikel 13.

(I) Für den Fall der Kündigung des Abkommens werden die in den Monaten vor dem . des Abkommens ein⸗ egangenen Devisen, die infolge der Nichtausnutzung von Zahlungswertgrenzen nicht für die Einfuhr belgischer oder luxem⸗ hurgischer Waren nach Deutschland verwendet worden sind, in den folgenden Monaten zur Bezahlung neuer Waren verwendet werden, sobald der Gegenwert der bereits eingeführten Waren vollständig transferiert worden ist.

() Nach der Abdeckung der für die eingeführten Waren zu zahlenden Beträge wird der Regierungsausschuß, der zu diesem Zweck weiter beben, bleibt, die Art 2 Verwendung der ver⸗ bleibenden Devisen bestimmen.

Artikel 14.

() Dieses Abkommen tritt am 1. August 1935 in Kraft und kann zum Ende eines Kalendermonats mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

(2) Falls die Voraussetzungen, von denen bei Abschluß des Abkommens ausgegangen ist, foͤrtfallen oder sich wesentlich ver⸗ ändern sollten, kann jeder der vertrggschließenden Teile das Ab⸗ kommen vorzeitig und mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle werden die beiden vertragschließenden Teile jedoch nach Möglichkeit vor Ausübung des. Rücktritts rechts über eine anderweitige Regelung des Zahlungsverkehrs in Verhandlungen eintreten.

Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, zu Luxemburg den 27. Juli 1935. Für die Deutsche Regierung: Für die Belgische Regierung:

Flach. Ca steur.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 29. Juli 1935.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 Vierter Teil Soll⸗ änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt schaftsabkommen) 5 1 Reichsgesetzbl. 1 S. 121, 126) wird folgendes verordnet: 56

Der Zolltarif wird wie folgt geändert:

1. In der Tarifnr 11 SSpeisebohnen usw) ist in der An⸗ merkung 3 an Stelle von „31. Juli 1936“ zu setzen „31. Juli 1936“.

2. In der Tarifnr. 176 Abs. 3 he liass) ist in der Anmerkung an Stelle von 31. Juli 1935* zu setzen „30. September 19835“.

3. In der Tarifnr. 197 (Andere Treber usw.) ist in der An⸗ merkung 1 an Stelle von „31. Juli 1935“ zu setzen „Zi. Juli 1936“.

82. ö Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Kraft.

Berlin, den 29. Juli 1935. Der Reichsminister der Finanzen. In Vertretung des Staatssekretärs: Ern st.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Koehler.

Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsftelle für Papier.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4 September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom T. September 1934) wird mit Zustimmung des Rei nswirtschaftsministers angeordnet:

s 1. Alle Natron⸗ (Sulfat⸗ Zellstoff und Natronpapier⸗ abfälle verarbeitenden Betriebe haben mit Inkrafttreten dieser Anordnung besondere Lagerbücher, getrennt für Natron⸗(Sulfat⸗ Zellstoff und r anzulegen und fortlaufend zu führen, aus denen ersichtlich ist;

1. der Vorrat am 1. August 1935

2 jede Bestandsbewegung durch Zu⸗ oder Abgang mit An⸗

gabe der Herkunft und des Verwendungszweckes im eigenen

Betriebe, und zwar .

a) bei Zugängen aus fremden Lägern (Händlern) oder Betrieben auch der Lieferer und bei Abgängen an fremde Läger (Händler) oder Betriebe auch der Empfänger; ;

b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Nummer und Datum der Devisenbescheinigung sowie der Einfuhr⸗ bewilligung.

§ 2. Die in 1 genannten Betriebe haben alle in ihrem unm'sttelbaren oder mistelbaren Besitz befindlichen Bestände sowie die Zu⸗ und Abgänge an Natron⸗ nl . und Natron⸗ papierabfällen der Ueberwachungsstelle für Papier ortlaufend *. ö Monat bis zum 5. des folgenden Monats zu melden; der

jestand des 1. August 1935 bis zum 5. August 1935. .

In derselben Weise sind die monatliche Erzeugung an Papier und Pappe, getrennt nach Sorten und Mengen (Gewicht), soweit dabei Natron- (Sulfat⸗) Zellstoff und ,, vey⸗ wendet worden sind, und die verwendeten Mengen dieser Halb⸗ stoffe zu melden.

Beide Meldungen sind unter Verwendung des Vordrucks P2 zu erstatten

§ 3. Die in § 1 genannten Betriebe haben innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten dieser Anordnung ihre Erzeugung an Papier und Pappe im Jahre 1934, getrennt nach Sorten und Mengen (Gewicht), soweik dabei Natron- (Sulfat⸗) Zellstoff und Natronpavpierabfälle verwendet worden sind, die verwendeten Mengen an Faserhalbstoffen und den Versand an diesen Papieren und Pappen im Jahre 1934 der e,, d,, . für Papier u welden. Diese Meldung ist unter Verwendung des Vor⸗ rucks P zu erstatten.

Dieselbe Meldung ist für das erste Halbjahr 1935 unter Verwendung des Vordrucks P 4 zu erstatten. Hierbei ist in⸗ und ausländischer Natron- (Sulfat⸗) Zellstoff getrennt anzugeben; außerdem find die Bestände am 1. Januar 19535 und 1. Juli 1935, ferner die nach dem 1. Juli 1935 bis zum Meldetag noch ein⸗ gegangenen, die unterwegs befindlichen Er die bestellten aber noch nicht abgesandten Mengen dieser Halbstoffe zu melden.

§ 4. Räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder⸗ lassungen eine . gelten im Sinne dieser Anordnun untereinander als 6 eitriebe und haben demgemäß au die Vorschriften dieser Anordnung gesondert und selbständig zu befolgen.

§8 5. Die in § 1 bezeichneten Betriebe dürfen Natron⸗ (Sulfat⸗ . ansländischer und inländischer Herkunft nur zu den Erzeugnissen und in den Mengen verarbeiten, die ihnen die Ueberwachungsstelle für Papier durch schriftlichen Bescheid aus⸗ drücklich freigegeben hat (Verarbeitungsgenehmigung). Für die erste Hälfte des Monats August 1935 gilt die Verarbeitungs⸗ genehmigung in dem Umfange der durchschnittlichen Verwendung von Natron? (Sulfat⸗) Zellstoff im ersten Halbjahr 1935 und der durchschnittlichen n, an Papier und Pappe, getrennt 3 und Mengen (Hewicht), im ersten Halbjahr 1935 als erteilt.

Die Verarbeitungsgenehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

Die Erteilung von Verarbeitungsgenehmigungen erfolgt für alle Betriebe gleichmäßig nach Richtlinien, die das Reichswirt⸗ schaftsministerium festsetzt. .

Die Verarbeitung einer . als der hiernach zulässigen Menge Natron⸗ ö Zellstoff ist auch insoweit verboten, wie sie aus vorhandenen Lägern entnommen werden kann. Vorgriffe auf spätere als die in der Verarbeitungsgenehmigung angege⸗ benen Zeiträume sind nicht zulässig. .

Die einem Verarbeiter erteilte Verarbeitungsgenehmigung ist nicht übertragbar.

Anträge auf Erteilung von Verarbeitungsgenehmigungen sind mittels Vordrucks P' 5 bei der Ueberwachungsstelle ff apier, Berlin W 8, Behrenstr. 51— 52, zu stellen.

g 6. Auf Antrag kann einem Verarbeiter eine zusätzliche Verarbeitungsgenehmigung erteilt werden, soweit die aus dem zuzuteilenden Natron⸗ (Sulfat⸗) . herzustellenden Papiere unverarbeitet oder verarbeitet ausgeführt werden, wenn durch diese Ausfuhr die durchschnittliche Ausfuhr des Verarbeiters im Kalenderjahr 1934 entsprechend gesteigert wird.

§ 7. Vordrucke für Meldungen und Anträge sind von der Ueberwachungsstelle für Papier zum Selbstkostenpreis zu ., Sie sind anf. ausgefüllt und mit rechtsverbindlicher Unter⸗ schrift versehen einzureichen.

g 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung . unter die Strafvorschriften der 5s 16, 19 bis 16 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1984.

§ 9. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 29. Juli 1935.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.

me nnr Preuß en.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 der Gesetze vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 253) und vom 14. Juli 1933 (eichs⸗ gesetzbl. 1 S. 479) über die Einziehung lom munistischen dolls⸗ und staatsseindlichen Vermögens wird hiermit die Einziehung des Vermögens der , auch „Evangelisch⸗Fohannische Kirche nach der Offenbarung St. Johannes“ genannt ein⸗ schließlich ihrer Untergliederungen und des Kriegervereins , . Leben“ für den Regierungsbezirk Magdeburg an⸗ eordnet. K ! Die entschädigungslose Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verfügung im Reichs- und Staatsanzeiger wirksam.

Magdeburg, den 20. Juli 1935.

Der Regierungspräsident. J. V. Berthold.

Bekanntmach ung.

Die heute ausgegebene Nummer 18 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 14 274. Zweite ,,, zur Durchführung der Ver⸗ ordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung

12

vom 3. tember 1932 (Gesetzsamml. S. 283

26. Mui 1956 en, ö r. 14275. Polizeiverordnun

dunn, 36 23. Juli 1935 r. 14276. Bekanntmachung über die Anderung der Satzu

der ,, Landesrentenbank, vom 12. Juli . .

Nr. 14277. Polizeiverordnung gegen den Mißbrauch der n 3 der k Bewegung, vom

Juli 1935;

Rr. 14278. ,,, zur Anderung der Polizeiver⸗ ordnung über den S 3 der kirchlichen Feiertage vom 19. Mai 1934 (Gesetzsamml. S. 301), vom 24. Juli 1935,

Nr. 14279. Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vermögensverwaltung in den evangelischen Lam tire vom 25. Juli 1935. .

Umfang: A Bogen. Verkaufspreis: 0, 20 RM zuzüglich einer Versandgebühr von 1 Rpf. ö

Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. Schench), Berlin Wäg, Linkstr. 35, und durch den ö .

Berlin, den 30. Juli 1935. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

gegen die konfessionellen

Michtamtliches.

Nr. 30 des Reichsministerialblatts vom 27. Juli 1935 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 46, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

In halt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Bersetzung

eines Ministerialdirektors in den Ruhestand. Entscheidungen auf Grund dee §S8§ 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole. . Konsulatwesen; Exequaturerteilung. 3. Medi⸗ zinal⸗ und Veterinärwesen: Erlaß über die Zuständigkeit und den Geschäfisverrehr in Angelegenheiten des gesundheitlichen Arbeits⸗ utzes 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung es Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils I der An⸗ leitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif, des Teils II der Anleitung . die Zollabfertigung und der Verordnung über Beschränkung er Abfertigungsbefugnisse.

Kunst und Win en schaft.

Aus den Staatlichen Museen.

Führungen und Vorträge.

n der kommenden Woche finden die folgenden Führungen und . in den Staatlichen Museen statt.

Sonntag, den 4. August. ; 10,30 -= 11,30 Uhr im Deutschen Museum, Andreas Schlüter. Dr. iedlausky. 11 -= 12,20 Uhr im Neuen Museum ,,, Das Leben in einem ägyptischen Dorf. Dr. Rortenbeutel. 11—12 Uhr im Museum . Völkerkunde, Ostasien, Volksbelusti⸗ gung in China. Frl. Lessing. Mittwoch, den J. August. 1 12 Uhr in der Porderas. Abt. Vorderasiatische Schriftdenk⸗ mäler. Prof. hh 3 . 1 12 Uhr im Alten Mufeum, Griechische Plastik 11: Das 4. Jahr⸗ 3 v. Chr. u, die hellenist Zeit. Dr. Züchner. 13 Uhr im . useum, Die Rreuzfahrer⸗ kathedrale zu Tyrus. Dr. Deichmann. Donnerstag, den 8. August.

14 —12 Uhr in der Islamischen Abt., islamische Stoffe. Direktor

Kühnel. 12— 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum. Münzbabinett, Das Herrscherbild auf antiken Münzen. Direktor Regling. Sonnabend, den 10. August.

11 1220 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Rund⸗ gang durch die Sammlung.

Die Kunstbibliothel, Prinz⸗Albrecht⸗-Str. 7, bleibt noch bis gegen Mitte August für den Besuch geschlossen

Das Gesicht der Leipziger Herbstmesse 1935.

Am 25. August beginnt die denz ge Herbstmesse 1935. So⸗ wohl in Ausstellerkreisen als auch in an andwerk und Einzelhandel wird ihr eine günstige geschäftliche Prognose gestellt. Im Inland festigt und vereinheitlicht sich die in vollem Gange befindliche Aufwaͤrtsentwicklung. Die öffentlichen Aufträge und die Anregungen, die die Produktion durch die Wiederherstellung des deutschen Verteidigungsstandes erhält, sichern und fördern die natürliche Belebung. Die Arbeitslosigkeit sinkt anhaltend. Die Kaufkraft der Massen des Volkes hebt sich langsam, aber stetig. Die Verbrauchsgüterindustrien . in den Einflußbereich der Konjunktur gelangt. Der Handel disponiert großzügiger; die Einzelhandelsumsätze steigen. Diese gin ige Situation trifft die Herbstmesse als große Vorbereiterin des Winter⸗ und Weihnachts⸗ geschäftes an, und sie kann , diese Weise beitragen zu einer weiteren Ausdehnung der ausgesprochenen Mengenkonjunktur. Da ein Wettrennen um den Preis weder möglich noch nach national⸗ sozialistischen Wirtschaftsgrundsätzen erwünscht ist, wird derjenige ut ins Geschäft kommen, der wirkliche Leistungen aufzuweisen at, der Neuheiten, geschmackliche und qualitative Fortschritte in Leipzig vor die Augen des Handels en fe la gn Für die Durch⸗ setzung von Neuheiten auf dem Markt ist die Leipziger Messe von 93 as ideale Mittel gewesen; ihr kommt heute daher eine be⸗ ondere Bedeutung zu. . .

Im Kampf um die ausländischen Absatzmärkte sind die An⸗ de, . in letzter Zeit vervielfacht worden; der Einsatz der eutschen Industrie im Export⸗Ringen ist in die notwendige ge⸗ schlofsene Form gebracht worden, so daß eine Perbesserung der Wettbewerbschancen eingetreten ist, die sich ebenfalls günstig auf der Leipziger ter f auswirken wird. Das Interesse der Auslandskundschaft ist im Wachsen; die in Leipzig vorliegenden Befucheranmeldungen aus Europa und ÜUbersee lassen das ein⸗ 2 erkennen. .

ie Messe wird am Sonntag, dem 25. August, eröffnet und am Donnerstag, dem 29. August, geschlossen. Sie enthält in den Häusern der Mustermesse der Innenstadt folgende Zweige: Be⸗

leuchtungskörper, ver g; pharmazeutische und kosmetische Arti⸗

kel, Edelmetall⸗ und muckwaren, Uhren, Glas, Porzellan,

Steingut und Tonwaren, Haus⸗ und Küchengeräte, Metallwaren, Kunsthandwerk und Kunstgewerbe, Kurz⸗ und Galanteriewaren, Lederwaren und Reiseartikel, Musikinstrumente, 1 Bilder, Bücher, Spielwaren, Gportartitei, Süßwaren, Nahrungs⸗5 und Genußmittel, Textilien und Bekleidung, Automaten, Ver⸗ ,,. und Reklame. Auf dem Ausstellungsgelände wird die sesse für Bau⸗ Haus und Betriebsbedarf durchgeführt. Dort befindet sich auch die Messe für , ,, rechte, die in ihrer, durch den Werberat der deutschen Wirtschaft a . enen neuen Ausrichtung auf die Heranziehung nur wirklich ernst fter Erfindungen ein ee fie dafür ist, daß der Gedanke des tech⸗ nischen und wirtschaftlichen Fortschrittes von einem neuen Geiste erfüllt werden soll. Dem gleichen neuen Wollen entspringt der fer . vollzogene Ausbau der bisherigen Leipziger Re⸗ lamemesse zu einer Reichswerbemesse, die sich der besonderen Be⸗ treuung durch den Werberat der deutschen Wirtschaft und die Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute erfreut.

Auf der Ausstellerseite ist für die diesjährige Herbstmesse charakteristisch, daß die Ausstellerfirmen neben dem umfa reichen deutschen Winter⸗ und Weihnachtsgeschäft ein starkes Export⸗ geschäft erwarten, auf das sie sich in ihrer Musterung im Ge⸗ genfatz zu früheren Herbstmessen besonders einstellen. Die Er⸗ wartung, auf der Messe zusätzliche Ausfuhraufträge zu 32 hat innerhalb der einzelnen Messezweige neue Gruppen heran egen, So ö die Textil⸗ und Bekleidungsmesse, die aus lesem Grunde auch erstmalig in ihrem Namen den Hinweis auf die Belleidungsindustrie aufgenommen hat. eine Erweiterung durch 4 von bisher nicht oder nür teilweise vertretenen er, e. der Bekleidungsindustrie. Unter gleichen Gesichtspunkten hat die Ausfuhrförderungsstelle des . Bandwerts die Be⸗ teiligung einer Reihe Handwerkszweige an der Messe durchgesetzt, für die Auslandsgeschäfte hier erwartet werden können. azu gehören Drechsler, Büchsenmgcher, Sattler, Bürsten und Pinsel⸗ macher, 24 ner, Musikinstrumentenbauer. iler. Böttcher, Kürschner, Stricker und Wirker, Edelsteinschleifer und Schlosser. Unter den altbewährten Ausstellnngen des i, , , aus den einzelnen Teilen Deutschlands nimmt das hüringer Kunst⸗

Ansprüche gegen die Deutsche

. Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 175 vom 30. Juli 1935. S. 3

i r dadurch eine besondere Stellung ein, daß sie die land⸗

aftliche Eigenart des k ü ; werbendes Moment k Schaffens als abfatz

Auf seiten der Einkäuferschaft ist ebenfalls ein ungewöhn⸗ 14 . für die Herbsimesse schon je ni sess n sicc ehe 3 erbände des deutschen Groß- und Einzelhandels haben eine um⸗ en df Werhung unter ihren Mitgliedern für den Besuch der esse in die Wege geleitet und werden darüber hinaus in Leipzig

für die einzelnen Fachgruppen und . Unterverbände Be⸗

6 . errichten. Die Ausfuhrvermittlungsstelle des han⸗

eatischen Exporthandels erscheint wieder in der bereits bewährten ö auch die Hansestadt Lübeck dürfte sich an ihr hene. en.

us dem Ausland werden neben einem gegenüber der Herbst⸗ , 1934 wesentlich verstärkten allgemeinen . insbesondere . zahlreiche Kaufleute als Teilnehmer von Kollektivreisen in

ipzig erwartet, Der Internationale Juwelier⸗Kongreß in Berlin ist mit Rücksicht i die gef n ff ö gelegt n, daß 9 unmittelbar im Anschluß an diese stattfindet. Die Edelmetall-

hren und Schmuckwarenmesse rechnet daher mit einem aus— gesprochen starken Auslandsbesuch ihrer diesjährigen Herbst⸗ veranstaltung in Leipzig.

Das interngtionale Gesicht der Leipziger Messe erhält einen neuen Zug durch die Beteiligung Hollands mit einer Kollektiv⸗ ausstellun unter Ausstellern aus zahlreichen anderen europäischen und überseeischen Staaten. Die . Bedeutung der Leipziger Messe für das internationale Geschäft wird indessen am stärksten unterstrichen durch den Abschluß eines Abkommens zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei über das Geschäft auf der Leipziger Messe. Deu . sind für bestimmte Er⸗ . den etwa 120 bis 150 tschechoslowakischen Ausstellern der

eipziger Herbstmesse besondere Einfuhrkontingente eingeräumt worden. Diese können jedech nur voll ausgenutzt werden, wenn

Die Oelfaatenanbauförderung für 1936.

In der amtlichen Mitteilung von Anfang Juli 1935 über die Fortführung der Maßnahmen der Reichsregierung zur Förde⸗ rung des deutschen Oelsagtenanbaues im laufenden Jahre wurde eine Ausdehnung dieser . auf die Oelsaatenernte des Jahres 19336 vorbehalten. Nunmehr hat die Reichsregierung die erforderlichen Mittel bereitgestellt, die die Oelmühlen auch im Erntejahr 1936 in die . versetzen, den Bauern für die Oel⸗ saaten, selbst bei wesentlich verstärktem Anbau, wie bisher ange⸗ messene Preise zu zahlen. Darüber hinaus werden auch im näch⸗ sten Jahr die Anbauer von Oelsgaten wieder die Möglichkeit haben, die bei der Verarbeitung dieser Saaten angefallenen Oe ö zu⸗ rückzukaufen. Auch werden die Anbauer von Lein Raps Rübsen⸗ und . die diese Saaten im Lohnvertrag für den Eigender⸗ brauch schlagen lassen, im Exntejahr 1935 die gleichen Vergün⸗ stigungen wie im laufenden Jahr erhalten. Damit ist jetzt auch die Preisentwicklung für Oelsaaten aus der Ernte 1986 sicher⸗ gestellt. Es darf deshalb erwartet werden, daß die deutsche Land⸗ wirtschaft durch immer weitere Steigerung des Anbaues von Oelsaaten dazu beiträgt, die Fett⸗ Futtermittel⸗ und Fasererzeu⸗

gung im eigenen Lande auszudehnen

Deutsche Rentenbank.

Monatsausweis Juni 1935.

Aktiva. ; 31. Mai 1935 30. Juni 1935 Belastung der Landwirtichatt . 2 000 000 000, 2 000 000 00, Bestand an Rentenbriefen: 31. 5. 1935 GM 600 000 000 q 30 6 1935 GM 690 000 00909

Darlehen an das Reich . Abos 886 8828 Deckungshypotheken für Osthilfe⸗ .

Entschuldungebriefe gemäß 52

der Entschuldungs verordnung

vom . Februar 1932

31. 5. 1935 30. 6. 1935

301 711 567.03 301 410 267,03 Davon für Aus⸗

gabe von Ost.

hilfe Ent⸗

schuldun gs

briefen nicht

in Anspruch

genommen

190 369 867093 176 218 76703

408 876 313,51

111 341 700, - 125 191 500, -

Rentenbank⸗Kreditanstalt gem. Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über Ablösungsschuldverschrei⸗ bungen nach dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldverhältnisse vom 1 n , .. Kasse, Reichsbankgiro⸗, Postscheck⸗ und Bankguthaben. . a Sonstige Aktiva. . Pafsiva. Grundtapita Umlaufende Rentenbankscheine.

76 zio.

233 180 a0 zl S. 8 521 300 =— hg 6x5. z/ dab oz os

2 000 000 000, - 2 000 09090 9900, - 408 886 883, - 408 876 314, Umlaufende Rentenbrieftec ..

3 553 d= d nie. ldunge⸗ rie, Ostkbülte Entschuldungs, Amn zu zoo. 120 191 o- 4 oo Ablösungsschuldverschrei⸗

bungen —— Nostroverpflichtungen .

6h bor gz

130 183,54

Gewinnreserd = 4492 189.69

Rückstellungen .. ö

3 ö, . 1493 666,58 roberbindlichkeiten aus weiter⸗ begebenen Wechseln .. 9 309 400,

. ; briefe sind bisher at cb Osthife. Entschutdungebriefe nd g ng, n, g=

ausgegeben worden, von denen. Wom. RM 137 351 400.

etilat wurden, so daß sich noch)... . nom. RM 126191 500 m Umlauf befinden. . , n, .

Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind an eingegangene rache e; e en r weltere RM. 10 569, 7 a hn worden, om die sich daz Darlehen an das Reich und der Umlauf an

Rentenbankscheinen verringerten. . Seit Inkrafttreten des viquid.· Gesetzes sind Nentenbankscheine m Betrage von . 8, 99 gem. 8 7a d. Liquid: Gel. in der K geg.; ung v. 30. 8. 1924 und gem. 5 2 d. Liguld. Ges. in der Fassung . 1. 12. 1930, zih 000 O0, gem. 3 7b d. Liquid. Ges. in der . de, e 397,50 gem. e d. Liquid.Ges. in der ö . z Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. S 7 (I) d. Liquid. Ges. in der zan g. Ker , m wer 34 583, gem. S5 Liquid. ⸗Ges. . ; Fassung v. 30. 8. 1926,

zus. Rt Me 1 671 302 269,49 getilgt worden.

690 9õg, 7h h 645 700,

tschechoslowakische Eir käufer mindestens um ein Drittel mehr Auf⸗ träge an deutsche Aussteller der Leipziger Herbstmesse erteilen. Da tschechoslowalischerseits, mit n ganz weniger Wgren, für die aus der Leipziger Herbstmesse erteilten Aufträge Einfuhr⸗ genehmigungen ohne Anrechnung auf die allgemein Deutschland zustehenden Kontingente erteilt werden, erwartet man einen stark erhöhten Besuch der Leipziger Herbstmesse aus der Tschecho⸗ slowakei. Es handelt sich um die erste zwischenstaatliche Ab⸗ machung dieser Art, die sich der Leipziger Messe als internatio⸗ . . bedient und insofern grundsätzliche Be⸗ 8 hat , .

Wie üblich, wird auch diesmal die Messe einen lebhaften äußeren Rahmen durch zahlreiche Tagungen und Vorträge er⸗ alten. Zunächst findet eine große Tagung der Wirtschaftspoliti⸗ chen Kommission der e ng tatt. Ferner feiert die Organi⸗ ation der deutschen Sportartikel⸗Industrie im Rahmen der Sport⸗ artikelmesse ihr 25jähriges Bestehen, bei welcher Gelegenheit Reichssportführer von Tschammer-Osten das Wort nehmen wird. Außerdem findet am 26. und 27. August unter Führung des Reichs Heimstättenamts eine Baumessetagung statt, auf der über Industrieverlagerung und Finanzierung von Siedlungsbauten ge⸗ sprochen werden wird, während eine esichtigungsfahrt Gelegen⸗ . bieten soll, Mustersiedlungen in der Umgebung Leipzigs ennenzulernen. Von großer Bedeutung wird auch die vertehrs⸗ wirtschaftliche Tagung am 28. August sein.

Am Montag, dem 26. August, 20 Uhr, findet ein Gewandhaus⸗ Sonderkonzert statt, dessen Leitung Generalmusikmeister Dr. Karl Böhm von der geg ff eh e; Dresden übernommen hat. Für die Reise nach Leipzig bestehen die üblichen großen Vergünstigungen der Reichsbahn, die von jedem Besitzer des im Vorverkauf erhält⸗ lichen Meßabzeichens in Anspruch genommen werden können. Einzelheiten darüber werden noch bekanntgegeben.

Devisenbewirtschaftung.

Auflöfung der auf Grund des NRG. 80 / 34 geschaffenen Hinterlegungskonten.

. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ver⸗ öffentlicht folgenden Runderlaß Nr. 148 (68 UeSt.) vom 24. Juli 1935:

1

Die Auflösung der auf Grund des KE So / 4 geschaffenen i, Sskonten kann nur auf Grund von Einzelgenehmi⸗ gungen der Devisenstellen geschehen.

1. Soweit Verrechnungs oder sonstige Abkommen bestehen, . die Auflösung nach den Grundsätzen für die Behandlung alter

aren⸗ und Dienstleistungsschulden zu erfolgen. 6 konten ä Gläubiger können z. B. gemäß RE. 158534 (26 34 UesSt.) durch Erteilung von Erwerbsgenehmigungen auf⸗ elöst werden. Soweit es nach dem Abkommen auf dig Fällig⸗ eit der zugrunde liegenden Forderung ankommt, ist der Allgemeine Erlah vom 6. Oktober 19384 Dev.-B. 82106s34 zu beachten. Im übrigen weise ich darauf hin, daß bereits im RE. 101 34 in teilweiser Abänderung von RE. 8o / 4 die Versendung von Reichs⸗ markakzepten ins Ausland und die Einzahlung der Beträge auf ein Verrechnungskonto wieder für zulässig erklärt worden ist.

2. Soweit keine ,, bestehen oder in den Abkommen eine Auflösung der alten Schulden nicht vorgesehen ist, gilt folgende Regelung:

a) Die Hinterlegungsauthaben können zur e ng neuer

Warenlieferungen oder Dienstleistungen inländischer Firmen ur eigenen Verwendung oder für eigene Rechnung des ur⸗ . Kontoinhabers verwandt werden, und zwar bei

uthaben bis zur Höhe von 1666 RM zur . von 100 53 und bei allen anderen Guthaben zur Bezahlung von 50 9, des ö der Warenlieferungen und Dienstleistungen. er Auslandskostenanteil der Waren (ausschließlich der Vertriebskosten) darf nicht mehr als 20 35 betragen. Soweit erforderlich, ist die Zustimmung der aus⸗ ländischen Verrechnungsstelle beizubringen. Bei Guthaben über 1000 RM ist die Ehn ng nur unter der Bedin⸗ gung zu erteilen, daß der Rest des Rechnungsbetrags vorher oder gleichzeitig in ausländischer r,, oder freier Reichsmark oder im Falle des Bestehens von Verrechnungs⸗ abkommen auf dem Verrechnungswege bezahlt wird. Im ,, die Vorschriften des RE. 75/35 DSt. ent⸗ prechend.

b) Hinterlegungsguthaben in der Hand eines anderen als des ursprünglich Berechtigten können in t gen. Weise aufgelöst werden, jedoch können in diesen Fällen Guthaben bis zur Höhe von 1000 RM nur 6. Bezahlung von 50 3, alle anderen Guthaben nur zur Bezahlung von 25 3 des Rechnungsbetrages der Warenlieferungen und Dienst⸗

leistungen . verwandt werden.

3. Hinterlegungskonten, die erkennbar nicht aus dem Waren⸗ oder nstleistungsverkehr herrühren, sind nach den für die Auf⸗ lösung von Sperrguthaben geltenden Grundsätzen zu behandeln (vgl. II, 53 55 Ri, fowie die Runderlasse 71 = 74/65 DSt.); in besonderen Fällen ist mir zu berichten.

Il

Ueber die Auflösung neuer Hinterlegungskonten nach Il, 23 Ri. ergeht später noch besondere Weisung.

Wirtschaft des Auslandes.

Holländische Finanztreise über die Wiederbetrauung Colijns befriedigt.

Amsterdam, 29. Juli. Die abermalige Betrauung des bis⸗ herigen Ministerpräsidenten Colijn mit der Regierungsbildung rief in holländischen Finanzkreisen einen völligen Stimmungswechsel hervor. Obwohl noch keine Sicherheit darüber besteht, ob und auf welche Weise Colijn die Schwierigkeiten meistern wird, wird doch die Tatsache, daß die Entscheidung über die zur Debatte stehenden wichtigen Fragen wieder in seine Hände gelegt ist, als schwer⸗ wiegend empfunden, so daß alle Devalvationsbefürchtungen in den Hintergrund gedrängt worden sind. An der Börse äußerte sich dies in einer starken Abschwächung der Aktien und Industrie⸗Obliga⸗ tionen und in einer Erholung für Anlagewerte. Auf dem Devisen⸗ markt hatten die Auslandsvaluten auf der ganzen Linie erhebliche Kurseinbußen zu verzeichnen. In Finanzkreisen nimmt man an, daß die Goldabgaben der Niederländischen Bank heute zum Still⸗ stand gekommen sind.

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Bohrungen nach Salz und Erdöl in Südjüttand.

a,,. 30. Juli. Bei Kolding in Südjütland sind Ende vergangener Woche Bohrungen nach 2891 und Erdöl, mit deren Vorkommen man auf Grund der mit Norddeutschland analogen Bodenverhältnisse rechnet, aufgenommen worden. Die 2 werden von einem ö Konsortinm durchgeführt, dem

von der dänischen Regierung eine Konzession erteilt worden ist.

Berliner Börse am 30. Juli.

Im Verlauf schwächer.

Wegen des morgigen Ultimo bewegte sich das Geschäft an der heutigen Berliner Börse wieder in recht engen Grenzen, und die zustande kommenden Kurse ergaben sich zumeist auf Grund reiner Zufallsorders. Von Anfang an war die Tendenz nicht ganz ein—⸗ heitlich und die Kursveränderungen gegenüber dem Vortage nur klein. Ausgehend von J. G. Farben, in denen größere Verkäufe erfolgten, zeigte sich im Verlaufe der Börse eine gewisse Verstim⸗ mung und kleine Abgaben überwogen nunmehr. Die Tendenz wurde schwächer und hielt bis gegen Schluß des Verkehrs an. Zum Teil hörte man die niedrigsten Tageskurse.

Montanwerte lagen teils unverändert, teils bis zu 195 nied⸗ riger. Etwas mehr Angebot zeigte sich in Hoesch, Mannesmann und Stahlverein. Relativ gehalten waren Braunkohlenpapiere, Bubiag gewannen sogar erneut 1 83. Auch Kalipapiere waren bis zu 11 z höher. Größere Umsätze wurden in J. G. Farben ge⸗ tätigt, die vorübergehend bis zu 136 2 verloren. Im Zusammen⸗ hang hiermit waren auch Chemische Heyden 199, niedriger, die übrigen chemische Papiere um Bruchteile eines Prozentes ab⸗ bröckelnd. Am Elektromarkt bemerkte man wiederum Angebot in A. E. G. (minus 6). In R. W. E. wieder zeigten sich Glatt⸗ stellungen der Kulisse (minus I. Bei kleinem Angebot büßten R. W. E. 2M ein. Deutsche Atlanten 13 *. Sonst zeigten sich noch Angebot in Schultheiß (minus 1M, ferner in Berlin⸗Karls⸗ ruher (minus 115) sowie in Reichsbank (minus 1). Hapag er⸗ reichten mit 17M einen neuen Tiefkurs.

Am Kassamarkt zeigte sich ebenfalls Angebot. Von den Großbankaktien gingen Kommerzbank um A 3 zurück. Renten waren zum Teil ebenfalls leicht angeboten. Für Tagesgeld be⸗ stand zu 3 bis 35 2 wieder Nachfrage. Am internationalen Devisenmarkt war der holländische Gulden beachtlich erholt. Der Dollar zeigte in Berlin mit 2,483 einen unveränderten Kurs, das Pfund war mit 12,31 ½ (12,31) gut behauptet.

Die Wirtschaftspolitit der bulgarischen Regierung.

Sofia, 29 Juli. Die Gründungsvoersammlung der Nationalen Vereinigung nn fer e Kaufleute wurde in Sofia durch den bulgarischen Wirtschaftsminister Stoitcho Mochanoff eröffnet, der die verschiedenen wirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung er⸗ säuterte und heworhob, was bisher zur Wiederbelebung der Wirt⸗ schaft getan worden sei. Die Wirtschaftspolitit der Regierung sei ö. dem Grundsatz der Privatinitiative aufgebaut, 3 die ge⸗ nossenschaftliche Idee eine korrigierende Rolle spiele. Vom 1. Ja⸗ nuar ab werde in Bulgarien ein vereinfachtes Steuersystem ein⸗ eführt. Der Minister betonte weiterhin, daß in der nächsten ukunft die Zinssätze gesenkt werden würden. Die Monopole, sagte er schließlich, seien für die Regierung nichts Unumstößliches, . werde in den nächsten Wochen aufgehoben erden.

Meue Petroleumbohrungen im mexitanischen Staat Tabasco.

Mexiko, Stadt, 30. Juli. Eine große Petroleumgesell t wird in Kürze umfangrei e Forschun . im Oel 462 Jalapa, im Staate Tabasco, durchführen. Die Gesellschaft hatte in diesem Gebiet bereits früher einmal Forschungen betrieben, diese aber eingestellt, da sie es vorzug, zunächst einmal ihre Felder in den Staaten Veracruz und Tamaulipas auszubeuten. Nach amtlichen Mitteilungen hat die Gesellschaft bereits alle erforder⸗ lichen Maschinen für eine großzügige Durchforschung des neuen Gebietes nach Tabasco geschafft und will auch dort die Ausbeutung in Angriff nehmen, wenn die Aussichten günstig sind.

Berlin, 29. Juli. Preignotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebens mitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 26,50 bis 27,509 6, Langbohnen, weiße 36,990 bis 38,00 , Linsen, kleine, käferfrei, 1934. 39,090 bis 41,00 M, Linsen, mittel, läferfrei, 1934: 4500 bis 4800 M Linsen, große, läferfrei, 1934. 50, 00 bis 69, 09 A1, Speiseerbsen, Vittoria gelbe ö, o9 bis 61,99 M. Speiseerbsen, zollverbilligt 46,00 bis S520 ιο, Reis, nur für Speisezwecke notiert, unb zwar: Rangoon- Reis, unglasiert 26 00 bis 27, 00 ½ο6, Moulm. Reis, unglasiert 36 50 bis 37, 50 M6, Siam Patna⸗Reis, glasiert 36,00 bis 49 00 6, Italiener- Reis, i 80,00 bis 31,00 M, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27,50 M, Gerstengraupen, grob 33 00 bis 34,00 , Gerstengraupen, mittel 35,09 bis 36,09 , Gerstengrütze 28,00 bis 29/50 6, Haferflocken 38 90 bis 39 00 66, Hafergrütze, ge= sottene 43, 990 bis 4400 , Roggenmehl, Type 97 2490 bis 26,00 S, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 4Æ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 big 3850 M, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 „6, Kartoffelmehl, superior 36,55 bis 3700 „, Zucker, Melis 69,45 bis 70,45 46. (Aufschläge nach Sorten- tafel, Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,95 bis 3309 MS, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 37, 00 Cs, Malzkaffee, glafiert, in Säcken 42 00 bis 47 00 6, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314900 bis 360 00 S, Rohkaffee. Zentral⸗ amerikaner aller Art 349,00 bis 472.00 S6, Röstkaffee. Brasil Superior bis Extra Prime z50, 00 bis 430 00 M6, Klöftkfaffee Zentralamerikaner aller Art 42000 bis 560,00 M, Kakao, stark entölt 150,090 bis 189,00 M, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220, 09 S, Tee, chines. S109 O0 bis S8 00 M, Tee, indisch 9o0 09 bis 1400,00 S, Ringäpfel amerikan. extra choice 20000 bis 204 00 M6, Pflaumen 40/!50 in Kisten S8, og bis 90, 00 „, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese E Kisten 49, 90 bis 54,00 s, Korinthen choice Amalias 5409 bis 60, 00 M6, Mandeln, süße, handgew., J Kisten 15300 bis 16500 M, Mandeln, bittere, handgew., L Kisten 192, 99 bis 200,00 6, Kunsthonig in 4 kge Packungen Ji 00 bis 78390 66, Bratenschmalz in Tierces 184,00 bis 186 00 M, Bratenschmalz in Kübeln 18400 bis 186.00 , Purelard in Tierces nordamerik. —— bis „, Berliner Rohschmalz 184,00 bis 18600 6, Speck, inl, ger., 180090 bis 190,00 Mƽ, Markenbutter in Tonnen 282, 99 bis 288,09 M, Markenbutter gepackt 29000 bis 29600 , feine Molkereibutter in Tonnen 216,99 bis As, 09 „, feine Molkereibutter gepackt 284,990 bis 288,00 S, Molkereibutter in Tonnen 268,00 bis 270 00 4A, Molkereibutter gepackt 27609 bis 27800 MÆ, Land⸗ butter in Tonnen 256,00 bis 260,00 S, Landbutter gepackt 262,00 bis 268,00 M, Kochbutter in Tonnen bis —— “, Koch- butter gepackt = bis „, Allgäuer Stangen 20 60 99 00 bis 100,00 4, Tilsiter Käse, vollfett 146,900 bis 160,00 „, echter Gouda 40 υί 172.00 bis 184,00 *, echter Edamer 40 0 172,00 bis 18400 4, echter Emmentaler (vollfett) 196 00 bis 220 090 4, Allgäuer Romatour 20 υη 11600 bis 124,00 16. (Preise in Reichsmark.)