1935 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Dem Mexikanischen Vizekonsul in Bremen, Eduardo Prado, ist namens des Reichs unter dem 20. Juli 1935 das Exequatur erteilt worden.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 8 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark . lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. August 1935

ür eine Unze Feingold .... . . 2 140 sh 9 d,

n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel

kurs für ein englisches Pfund vom 1. August

1935 mit RM 12,295 umgerechnet .. RM 6,5166,

r ein Gramm Feingold demnach ih b4,3187, n deutsche Währung umgerechnet.... RM 2, 78157.

Berlin, den 1. August 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

Verordnung über die Festsetzung von Mindestbeträgen bei dem Aufschub ö. . Zöllen und Verbrauchsteuern. Vom 30. Juli 1935. Auf Grund des 5 12 der Reichsabgabenordnung wird verordnet: . ;

Bei Zöllen und Verbrauchsteuern darf die Zahlung fälliger Beträge auf Antrag des Stenerpflichtigen nur hinausgeschoben werden (5 1299 der Reichsabgabenordnung), wenn der Betrag, desfen Aufschnb beantragt wird, in jeder Steuerart mindestens 10 RM erreicht. Bei der Errechnung des Betrages sind Zoll und

mn ,. zusammenzurechnen. Die Vorschriften, nach denen der Aufschub von Zöllen und

Verbrauchsteuern eingeschränkt oder nicht zugelassen ist, bleiben unberührt. 82

Diese Verordnung tritt am 6. August 19835 in Kraft. Berlin, den 30. Juli 1935. Der Reichsminister der Finanzen.

In verre, 6 Ernst.

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten:

„Das Volk“ (Jägerndorf, Tschechoslowakei); „Thurgauer Zeitung“ 6 Schweiz).

Berlin, den 30. Juli 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. A: Daluege.

a,, , , .

r 8

1 Lettland at Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Franes Norwegen 100 Kronen Desterreich 100 Schilling Polen 100 Zlomy k 100 Eskudos

umãnien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschechoslowakei 100 Kronen Türkei 1ẽPfund Ungarn 100 Pengö Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in 5 gelen ausländischen n gr erfolgt etwa am Berlin, 1. August 1935.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Sch lüter.

——

61, 41567 32 44 51 76 49 b 16, 36 1115 249 65. z 1. 18 34 64 16 535 1 35 75 1 1.05 6

Berichtigung der ,, 6 Reichswirtschaftsministers über Beiräte r

der Wirtschaftskammern vom 18. Juli 1935.

‚Reichsanzeiger Nr. 168, Hinter die Worte „die Leiter der Bezirksgruppen“ ist einzufügen „der Wirtschaflsgruppen /.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungs⸗ koften im Juli 1935.

. Die Reichsinden iffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Juli 1955 auf 124.3 1513s14 100; sie ist somit hauptsächlich im Zusammen⸗ ang mit den jahreszeitlichen Veränderungen um 1,1 8 öher als im Vormonat (123,0.

Die Indexziffer für Ernährung hat um 1,9 . auf 122,9 und die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung um O, 8 auf 12455 angezogen. Die Indexziffern für Wohnun für Bekleidung 6 mit 121,8 und 117,8 ganz und die Index ziffer für „Verschiedenes“ mit 140,6 nahezu unverändert geblieben.

Das Ansteigen der Inderziffer für Ernährung hat seinen Grund hauptsächlich in der ar ch, der . für Kar⸗ neuer Ernte, ferner in den erhöhten 6 für Eier und zum Teil auch für 3 andererseits sind die Preise ür Gemüse und Hülsenfrüchte zurückgegangen. Die Er⸗

öhung der Indexziffer für Ernährung, die regelmäßig im uli eintritt, . in den , Monaten mit dem ückgang der Preife für neue Kartoffeln wieder ausgeglichen werden. In der Gruppe Heizung und Beleuchtung wirkte ch die Verringerung von Sommerpreisabschlägen für Hausbrand⸗ kohle aus. ö. Berlin, den 381. Juli 1935.

Statistisches Reichsamt.

52 23410

und

193

Feinzink (Klasse Mx I).. ohzink (Klasse XIX C)...

Zinn (Klassen gruppe XX) Zinn, nicht legiert (Klasse XX A) RM 278,75 bis 298, 75

1 . je Ibo cg ga⸗Inhalt

RM 19, bis 26, je 100 kKg Rest⸗Inhalt

Lötzinn (Klasse Rx D) ...... . . . RW 278,15 bis 298,5 je 106 Kg Sn⸗Inhalt

RM 19, bis 20, je 100 Kg Rest⸗Inhalt

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich- zeitig tritt die Bekanntmachung KP 3 vom 26. Juli 1935 Dentscher Reichsanzeiger Nr. 73 vom 27. Juli 1936) außer

Kraft. . Berlin, den 31. Juli 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

nüö5 , is,

Beschluß des Frachtenausschusses Dresden. ür Ton ab Guttau bei Baruth nach Hamburg oder werden die Kleinwasserzuschläge wie folgt festgelegt: ab —= 151 bis 160 em Dresdner Pegel 2 Pfg. & kg ab 161 bis 170 em Dresdner Pegel 4 Pfg. * kg ab 171 und niedriger.. . 56 Pfg. * kg

als Mindestentgelte. Vorstehender Beschluß ist von der Aufsichtsbehörde be⸗

stätigt worden. Dresden, den 26. Juli 1935. Frachtenausschuß Dresden.

gib

Michtamtliches.

Nachruf.

Am 25. Juli d. J. ist in Potsdam kurz vor Vollendung eines 81. Lebensjahres der frühere ẽĩ . der Preu⸗ ischen Oberrechnungskammer und . ent des Rechnungs⸗ ofs des Deutschen Reichs, Wirklicher Geheimer Rat Ernst

Holtz verstorben.

Am 2. Juli 1854 in Rentz auf Rügen als Sohn eines ,,,, geboren, besuchte er zunächst das Pädago⸗ gium in Putbus und das Gymnasium in Stralsund. Von 187 bis 15875 studierte er in Heidelberg und Greifswald Rechts- und Staatswissenschaften. Nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung begann er 1876 seine Beamten⸗ laufbahn als Gerichtsreferendar im Bezirke des Apellations⸗ gerichtes in Greifswald. Ende Juli 1879 wurde er als Re⸗ gierungsreferendar in die allgemeine Verwaltung über⸗ nommen. Nach erfolgreicher Ausbildung im Verwaltungs- dienst bei den Regierungen in Stralsund und Stettin bestand er im Juni 1883 die 2 e Staatsprüfung. Schon nach lurzer Verwendung als Fteglerungsassessor bei der Regierun