* 2 S4 vom 9. Au un 1935. S. 2 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1 gu st w WMeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 184 vom 8. August 1935. S. 3
Handelstei.
Die Entwicklung des Attienmarktes.
Das Aktienniveau hat sich, nach einer vorübergehenden Zu— rüdhaltung der Börse in den Herbstmonaten 1 ahres, von Monat ju Monat erhöht. Erst in den letzten Wochen aben, wie das Institut für Konjunkturforschung berichtet, leichte Schwankungen und Sonderbewegungen die gleichmäßige Auf⸗ wärtsbewegun häufiger unterbrochen, ohne daß man won einer allgemeinen chwäche der Aktienkurse sprechen könnte. Die roße Linie der Aufwärtsbewegung, die den Aktienmarkt schon eit dem Krisentief Mitte 19323, von einem heftigen Rückschlag in der zweiten Hälfte 1933 ahgesehen, beherrscht, hält weiter an' Nach alter Erfahrung muß sich die Bewegung der Aktienkurse auf die Dauer in dem Rahmen halten, der . die beiden Grund⸗ faktoren: die Ertragslage der Industrie anderen Gebieten des Geld- und Kapitalma dem Rentenmarkt, gegeben ist. Vorüber auch Sonderfaktoren den nor 6
es Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht . eine . Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine, vorschriftsmäßig zugestellte . Verfügung, Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Cin⸗ nehmer verpflichtet, die Zablung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltüngsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden der bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zablung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnebmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. DN) einen Gewinn von 1000 Reiche⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zablen, so kann sich der In⸗ haber des Lofes darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zufammen mit dem Gewinnlos selbst an die Staatslotterie einreichen, Die planmäßigen Gewinne zu 100 000 Reichsmark und darüber zahlt die General Lotterie Casse aus. Wenn gegen die Auszahlung feine Bedenken be⸗ stehen, wird die Stagtslotterie dem Losinhaber den Gewinn auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.
143. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne, sind a,, 3 3 vo. bar zahlbar. Der Einnehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der Staatslotterie vom 2. Juli 1935 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.
§ 13. Abhanden gekommene Lose: 1. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer 81 ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schrijtlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Les zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf, der hierfür vorgesehenen Fristen (58 6 und 14 vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder = vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des §z 1411. LV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses — zu deren Angabe diefer ebenso wie zur Uehergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (8 6) erfüllt imd nicht der Nachweis geführt ist 8 il Uh), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die Staatslotterie ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung, des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmel der während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere e,, . ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der Staatslotterie so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge— händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen. 2
§ 14. Verfallzeit der Gewinne: J. Der Gewinnanspruch
Verkehrswesen.
Meuaufbau des deutschen Schulfunks. Der in Aussicht gestellte Neuaufbau des deutschen Schulfunks konnte bisher noch nicht ,, werden. Um auch in der Uebergangszeit den wiederholt laut gewordenen Klagen Rechnung zu tragen, daß häufig als „Schulfünk“ Sendungen angekündigt werden, die für die Schule durchaus ungeeignet sind, hat daher der Reichserziehungsminister bestimmt, daß bis auf weiteres im Schulunterricht nur solche Sendungen abgehört und ausgewertet werden dürfen, die von ihm als für die Schulen geeignete Schul⸗ funksendungen anerkannt werden. Listen dieser Schulfunksendungen werden laufend vom Ministerium veröffentlicht werden.
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Eröffnung des Fernsprech⸗SchnellQverkehrs mit Rangsdorf und Zossen.
Am 19. August um 20 Uhr (8 Uhr abends) wird der Fern⸗ sprechschnellverkehr zwischen Berlin und den beiden Orten Rangs⸗ dorf und Zossen aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an sind Gespräche von Berlin nach Rangsdorf und Zössen nicht mehr beim Fernamt anzumelden. Die an eine Vermittlungsstelle mit Handbetrieb angeschlofssenen Berliner Teilnehmer melden Ge⸗ spräche . Rangsdorf und Zossen bei ihrer Vermittlungsstelle an. Die Berliner Selbstanschlußteilnehmer erhalten Verbindung mit Rangsdorf und Zossen durch das Schnellamt Berlin, das sie durch Wählen von Kg erreichen. Die Gebühr für ein Gespräch von 3 Minuten Dauer beträgt während der Zeit von 8 — 19 Uhr (8 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends) nach Rangsdorf O, 30 RM und nach Zossen 940 RM, in der übrigen Zeit 0,20 RM und o, 7 RM. . die Vorbemerkungen im amtlichen Fernsprech⸗ buch auf Seite lll / XIV wird hingewiesen.
II. Um der Verpflichtung zur Vorlegung des Vorklassen= loses enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen mit dem Stempel der Staatslotterie versehenen Gewahrsamschein auf wei⸗ ßem Papier im Gewahrsam des Einnehmers lassen, der dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Einziehung der Gewinne, im Gewinn⸗ fall J. bis? 4. Klaffe auch jum Erwerb eines Kaufloseß (3s 7 und 8) ür die neue Klasse ermächtigt wird. Werden ür selche Gewahrsam⸗ iose Einsätze für spätere Kiassen vorausgezahblt C Ziffer r fo werden Quittung und Gewahrsamschein gemeinsam auf rotem Papier ausgefertigt. Zur Vermeidung des Verlustes eines Gewinnanspruchs hat der Hinterleger die Bestimmung des § 14 Ziffer 111 zu beachten. Gegen Rückgabe des Gewahrsamscheins kann der Hinterleger, der Lose gegen Äusstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Einnehmers belassen hat, iederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.
5. Ziehungen: J. Es werden 2 Ziehungsräder benutztz das . . 1 Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit, den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (L und II) tragen, in das Nummernxad ein⸗ geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinn⸗ röllchen mit den aufgedruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan aufweift, in das Gewinnrad eingeschüttet, mit Ausnahme des Röllchens mit dem Hauptgewinn von 1009 0090 Reichsmark, an dessen Stelle am letzten Ziehungstage der Schlußklasse vor Ziehungs⸗ beginn ein zusätzliches Röllchen mit einem Gewinn von 300 Reichs⸗ mark (8 3 I) in daz Gewinnrad geworfen wird. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungssaal der Staatslotterie in Berlin. II.. Die Ziehung dollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent nommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Se winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen J und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (1J und 1) entfallen und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 3. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Ausschluß des Rechtsweges der Präsident der Preußisch Süddeutschen Staats- lotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.
§ 6. Erneuerung der Klassenlose:; J. Jedes Klassenlos gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasfe, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis s. o. 582 La) für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2; bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (6 h spätestens am letzten Erneuerungstgg bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil weise Abtrennung feiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses un d Entrichtung des ,,, . ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Srieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspru ch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (6 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Tog⸗ nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgefünden hat; haben die Inhaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler
Berliner Börse am g. August.
Kaum veränderte Kurse. — Im Verlauf wieder etwas Angebot.
Während am Vortage wenigstens noch zu Beginn des Ver⸗ lehrs die Umsatztätigkeit einigermaßen besser war, zeigte sich bei Eröffnung des heutigen Börsenverkehrs schon ein ziemlich un⸗ lustiges Geschäft. Immerhin lagen auch von seiten der Privat⸗ ku ndschaft im Zusammenhang mit der Meldung über Lockerung des sowjetrussischen Außenhandels monopols einige Kaufaufträge vor, die verschiedentlich zu geringfügigen Kurssteige rungen führten. Nach Erledigung der eingegangenen Kaufaufträge ließ das Ge⸗ schäft aber sofort wieder nach, und die Kulisse, hierdurch etwas verstimmt, ging im Verlauf der Börse sogar mit kleinen Abgaben vor, die auf das Kursnieveau etwas drückten. Die Anfangskurse konnten sich nicht halten, und wenn auch bis zum Börsenschluß keine weiteren Rückgänge mehr eintraten, blieb doch die Stimmung ziemlich unlustig.
noch nicht wieder den relativ günstigen Stand der Ja re 1928 / 29 erreicht hat. Stellt man demnach die i n ,. der jeweils ausgeschütteten Durchschnittsdividende gegenüber, die gegenwärtig erst wieder knapp 50 , des Staades von 1928/29 vrreicht hat & bis 415 . gegen 8.3 , im Jahre 1928/35 und 2,75 33 im Herbst 1932), so muß die Einstellung des Aktien⸗ marktes als recht optimistisch bezeichnet werden. Dies gilt be⸗ sonderß. wenn man die Vorschriften des Anleihestockgesetzes berücksichtigt. Von Bedeutung ist auch die in der Warnung des Börsenvorstandes vom 11. Juli angeführte Tatsache, daß Handel und Industrie mit neuen Belastungen zu rechnen haben. Die du rchschnittliche Bewertung der auf dem Akftienmarkte gehandelten Papiere ist zu einem Teil abhängig von dem Gesamt— dolumen des Materialangebots und der Breite der als Käufer oder Aktienbesitzer in Frage kommenden Schichten. Im Verlaufe der letzten drei Jahre haben sich Anzahl und Nominalkapital sowohl aller deutschen Aktiengesellschaften als auch derjenigen Gesell⸗ schaften, deren Werte an der Berliner Börse notiert werden, stark vermindert. Gemäß dem Grundsatz der Vordringlichkeit des öffentlichen, Kapitalbedarfs und der strengen Praxis der Zu⸗ lassungsbehörden haben seit langem keine größeren Neuemissionen von Aktien stattgefunden; neuerdings ist verordnet worden daß Kapitalerhöhüngen. von Aktiengesellschaften der Genehmigung des Reichswirischaf tsministers bedürfen. Andererseits ist durch die Neuzulafsungen von Pfandhriefemissionen, durch die Ausgabe der neuerdings halbamtlich notierten Gemeinde⸗ Umschuldungsanleihe, der insvergütungsscheine und einiger Serien von mittelfristigen Schatzanwei⸗ sungen, durch den ÜUmtausch von Dollar? Bonhz in Reichsmarkobligationen usp. das Volumen der am J deutschen Markte umlaufenden Rentenwerte nicht unerheb⸗ zu eri Das erste lich erhöht worden. Eine weitere indirekte Verknappung des An⸗ Erhöhung der Beschäftigung und gebotes an Aktien mag dadurch eingetreten sein, daß nach dem ö n mengenmäßigen Produktions- neuen Einkommensteuergesetz Kursgewinne, die bei einem Wieder— ce . e sorgung, Verbe serung des Ver⸗ verkauf von Aktien innerhalb einer Frist von zwölf Monaten y . zeugungs kapazität von Landwirtschaft und (bisher in der Regel drei Monate) erzielt werden, als Speku⸗ l . 5 Hinzu tritt die Notwendigkeit einer Er⸗ ö, versteuert werden ne lte, Kursgewinne durch inf, . 9 urrenzfähigkeit deutscher Erzeugnisse auf dem Verkau von Rentenwerten sind dagegen nicht mehr einkommen industriellen err gb fel bist unt gen gb itatd ö ö. F r . . . * , , . tab ; einer Festi⸗ t. in relativ fest umrissener Kreis von traditionel ien⸗ fing . gil m zige Status der Unternehmungen Päann äufen und Aktienbesitzern, gegenüber. Im w , . . nur soweit berücksichtigt werden, als es wärtigen Aufschwungs, bei steigenden Einkominen Ersparnissen ,, fung . wirtschaftspolitischen Sauptaufgaben zu ver⸗ und Rückstellungen tritt die Neigung des Publikums Und der eren ut c '. ist es unmöglich, den jeweiligen inneren Unternehmungen zum Erwerb von Aktien dentli hervor. Diese a,, n, n, die, e, , di ie lde een h . . ; rfassen. Doch i redit nur in seltenen Fällen angewiesen ist, tri äufi
ie. n , bekannt, daß die schweren Ver- einen „leeren“ Rarkt, so daß e ,, . n n n, . . . rie, ö anken und BVerkehrsunternehmungen steigerungen nicht ausbleiben. Die Aufgabe der öffentlichen Erträge der 6. Sit gras eder art 1 ö ö. . n, . , nnn , , unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, die Ertrags , J k gslage der Aktien- märkten in einer Weise zum Ausgleich zu ie di ite
gesellschafen, gemessen an ihrem Umsatz⸗ und Produktionswert, Fortführung des . . ö
Montanwerte zeigten kaum Veränderungen. Einiges Material kam lediglich in Stahlverein ( ) heraus. Auch die in den letzten Tagen etwas in den Vordergrund gerückten Braunkohlen⸗ papiere wiesen kaum Umsätze auf, lediglich Rheinbraun gingen auf Grund kleiner Kauforders von westdeutscher Seite um 1 3 nach oben. Kaliaktien waren bis auf Salzdetfurth (4 3) unverändert desgleichen chemische Papiere. Am Elertromarkt mächte fich etwas Angebot in Chade (— 11) bemerkbar, während einige Ver⸗ sorgungswerte wie RWG und BKZ Bruchteile eines Prozentes nach oben gingen. Einige Beachtung fand das Angebot in Schiff⸗ fahrtspapieren, von denen Nordloyd um § und Hapag um V 93. heruntergingen. Am Kassamarkt überwogen — augenscheinlich in Nachwirkung des Berichts des Instituts für Konjunkturforschung über teilweise überhöhte Aktienkurse — kleine Verkaufsorders. U. a.
lagen Großbankaktien mit Ausnahme von Commerzbank eher etwas niedriger.
Die Ertra ihr Prodnittionsvo . wicklung und
Aktienkurse
Einrichtung eines Zweigpoftamts in Berlin ⸗Halensee.
Am Hochmeisterplatz in Berlin⸗Halensee, und zwar Cicero⸗ straße J — 8, Nestorstraße 50 = 51, wird am 1. September ein dem Postamt Berlin⸗Halensee 1 zugeteiltes Zweigpostamt mit unbe⸗ schränkten Annahmebefugnissen eingerichtet. Es erhält die Be⸗ zeichnung „Berlin⸗Halensee 2“. Die Schalterstunden werden ö von 8 bis 19 Uhr abgehalten. Sonn⸗ und feiertags bleibt das Zweigpostamt geschlossen. .
Regierun der Renten lagen gut gehalten, mtiunter eine Kleinigkeit höher. Tagesgeld hörte man unverändert mit 3-3 3. Am internatio- nalen Devisenmarkt hat sich die Lage wieder beruhigt. Das An⸗ gebot in holländischen Gulden ist nicht mehr vorhanden. Anderer⸗ seits lagen Pfund und Dollar etwas schwächer und wurden in Berlin mit 12,31 y (12, 37) bzw. 2, 5 (2, 1432) RM notiert.
Aus der Verwaltung.
Die Beratungssftellen für Erb⸗ und Rasfsenpflege und ihre Aufgaben.
Einer der wichtigsten Zweige des vereinheitlichten Gesund⸗ heitsdienstes ist die Erb⸗ und Rassenpflege, für deren Ausgestal⸗ tung schon in der Dienstordnung für die Gesundheitsämter ein⸗ gehende Richtlinien gegeben worden sind. Für die Errichtung und Tätigkeit der Beratungsstellen für Erb⸗ und Rassenpflege, von denen mindestens eine im Bereich eines Gesundheitsamtes vorhanden sein muß, hat der Reichsinnenminister jetzt noch be⸗ sondere Grundsätze aufgestellt.
Die Beratungsstelle soll der Bevölkerung zur Verfügung stehen und ein⸗ oder zweimal in der Woche Sprechstunden ab⸗ halten, an denen außer dem leitenden Arzt mindestens eine Ge⸗ sundheitspflegerin teilnimmt. Neben dem Gesundheitszustand des zu Beratenden ist vor allem seine Erbbeschaffenheit zu erforschen. Dazu muß festgestellt werden, ob in der Sippe Erbkrankheiten einerseits oder besonders vortreffliche Eigenschaften andererseits
Wochenüberficht der Reichsbank vom 7. August 1935
(In Klammern Zu- und Abnahme gegen die Vorwoche):
Aktiva. ;. Goldbestand (Barrengold) sowie in, und aus— 2 lãndische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechne. 5... J
und zwar: Goldkassenbestand ... Golddepot lunbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ i banken. , , ö. Bestand an deckungs fähigen Devisen
104 tz 0 ( Ib hi0 665)
— —
Das Einkommen aus Lohn und Gehalt.
Die konjunkturelle Steigerung des Einkommens aus Lohn urturelle Steigerung des Einkommens aus Lohn
und Gehalt hält weiter an. Wie in jedem . hat das 2 kommen aus Lohn und Gehalt vom ersten zum zweiten Viertel⸗ jahr 1935 zugenommen. Entscheidend ist aber, daß es im zweiten
RM 74480 000
Regierung hat für zahlreiche Waren zusätzliche Einfuhrkontin⸗ gente eingeräumt. in für die Einfuhr ie e i r, Waren notwendigen Deyisenbescheinigungen werben vbn den auf , . 1 e nr . ,, für Waren verschie⸗
r Art entgegengenommen und jeweils ä Messe abgefertigt. ; ; ö
30 156 000
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3 298 o9g - 361 550 5 75h Oos
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sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits ezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis (E 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen bört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers bat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.
§z 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos (8 8) erwerben. soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.
S 8. Kauflose: Für Lose, di ; worben werden. muß der amtliche Losrreis f nachgejabhlt werden (siebe 8 2. Au zogener Lose vom Spieler e l zu beteiligen, gelter Der Lotterieeinnebmer ist
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8 8. Sauptgewinn: Die Reden 8
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10 Amtliche Gewinnlisten:
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berechtigt ist.
erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziebungs— tag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt G 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Ansvruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Cinnebmer zugestellt sein. III. War das Los gemäß S 4 Ziffer II gegen Ausstellung eines Gewabrsamscheins im Gewahrsam des Einnehmers gelassen, so erlischt gegenüber der Staatslotterie der Anspruch aus dem Schein mit dem Ablauf von vier Monaten nach dem letzten Ziebungstag 5. Klasse der Lotterie, über die der Schein lautet.
S185. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie be steht nicht. ;
Die Staatslotterie behält sich vor, zur Anpassung des Losever⸗ kaufs an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Losnummern, lo- weit sie nicht als ganze oder Doppellose aufgelegt sind, vom Verkauf aus zuschließen.
S 18. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein—
er bat . Cern; alle Postgebühren zu tragen. Ebenso trägt
ler alle Postgebübren, die bei Auszahlung der Gewinne durch aatslotterie entsteben.
Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (85 10) durch die
Die Pestgebäbren für Einschreib⸗ und Nachnabmesendungen. die aadrãcklichen Wunsch der Svieler erfolgen, baben diese besonders
Berlin W 3. den 2 Juli 1935. Vräsident der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. v. Dazur.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Sttauifche Sefandte Dr. Jurgis Saulys ist nach zerli Teitung der Gesandtschaft
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Brew tsche Akademie der Wissenschaften hat den
Frofeffor der italienischen Rechtsgeschichte an der
vorgekommen sind. Alle notwendigen Personalangaben und Tat⸗ sachen werden in einer Sippentafel zusammengestellt, für die den Gesundheitsämtern ein Muster zugeleitet worden ist. In dieser sind die vier Großeltern des zu Beratenden und ihre sämtlichen Nachfahren aufzuführen, soweit sie mit ihm bis zu einem Achtel blutsverwandt sind. Zu den Ermittlungen soll auch die Unter⸗ stützung der Behörden, der Parteiorganisation und der Familien⸗ forscher herangezogen werden, ebenso find bei Aerzten, Kranken⸗ häusern usw. Auskünfte einzuholen. Die durch die Untersuchun⸗ gen bekanntgewordenen Tatsachen werden in einer erbbiologischen Kartei gesammelt. Diese soll nach und nach zu einem lückenlosen Nachschlagewerk über die im Bereich des Gesundheitsamtes wohnenden erbkranken Sippen ausgestaltet werden. Späterhin soll diese Kartei auch im Hinblick auf die wertvollen Sippen und die gesunden Erblinien vervollständigt werden. ö
Auch für die Ausgestaltung der Eheberatung werden Richt⸗ linien gegeben. Der Arzt soll bei der Eheberatung stets das Gesamtwohl des Volkes im Auge haben und es als seine vor⸗ nehmste Pflicht betrachten, sich zum Beschützer der erbgesunden Familie zu machen. Nur erbgesunde Eheschließungen werde er zu fördern haben und von einer Cheschließung abraten, wenn einer der Ehebewerber nichtarischer Abstammung ist oder an ver⸗ erblichen Leiden oder Gebrechen, an Infektionskrankheiten oder sonstigen das Leben bedrohenden Krankheiten leidet, die seine Verheiratung als nicht im Interesse der Volks gemeinschaft liegend erscheinen lassen.
Oeffentliches Interesse bei Feld⸗ und Sorststraffach en.
Aus den Kreisen der Land- und Forstwirtschaft ist immer wieder darüber Klage geführt worden, daß Verfahren wegen Vergehen und Uebertretüngen, die den besonderen Vorschriften der Feld⸗ und Forststrafgesetze unterliegen, zu oft wegen Gering⸗ fügigkeit eingestellt würden. Der Reichsjustizminister führt in seinen Anweisungen an die Strafverfolgungsbehörden aus, daß die Folge einer zu häufigen Berneinung des öffentlichen Inter= esses sei, daß nicht nur der Schutz von Feld und Forst nicht in der gebotenen Weise gewahrt werde, sondern auch die Dienstfreudig eit der mit der Ausübung dieses Schutzes betrauten Personen leide. Es sei daher stets sorgfaltig zu prüfen ob eine Einftellung des Verfahrens mit dem Interesse an einer wirksamen Be⸗ kämpfung der Feld und Forstfrevel vereinbar ist.
Deutsche Arbeiter zentrale.
Die Vermittlung inländischer landwirtschaftlicher Wander- arbeiter wird vom 1. Juli 19385 ab von der Reichsanftalt für Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Mit dem genannten Zeitpunkt hat die Reichsanstalt auch die bisher sonst von der Deutschen Arbeiterzentrale wahrgenommenen
logna (künftig an der Universität Rom),
giloĩoyhrjch⸗historijchen Klasse gewählt.
Silverio Leicht, zum korrespondierenden k
Aufgaben (Ausstellung der Arbeitstarten und Befreiungsscheine. Anwerbung und Vermittlung auslandischer Wanderarbeiter für die Landwirtschaft) übernommen.
Vierteljahr wie auch im als vor einem Jahre.
Instituts für Konjunkturforschung beträgt das Einkommen aus im zweiten Vierteljahr 1935 etwa 7, 75 Mrd. RM. Seit dem zweiten Vierteljahr 1934 ist es um über Mit 15,6 Mrd. RM in der ersten Hälfte des gut 43 höher als in der gleichen Zeit des Jahres 1934. Gegenüber dem ersten Halbjahr 1933 ist das Einlommen aus Lohn und Gehalt um etwa 20 3. gewachsen. In der konjunkturellen Entwicklung des Einkommens aus Lohn und Gehalt heben sich bisher drei Abschnitte hervor.
Lohn und Gehalt
3 3 gestiegen. Jahres 1935 ist es um
ersten Halbjahres 1933
diesem Zeitpunkt an ist das
wieder langsamer geworden.
Hollands Beteiligung an Herbftmess
Im Rahmen der Leipziger Herbstmesse 19 . um ersten Male ö. ez Her stmese idm Ces, To, Mugust
wird ausstellung der niederländi ihr wird
teilung werden in erster
. und . ung einer ganzen Reihe weiterer Branchen zu ; In der Abteilung für Kolonialprodukte . . ee, Kautschuk, Zucker, Textilgrundstoffe, .
und Mineralien vorherrsche
fugnisse für die Messe erfolgte durch das Koloniakinst 6g Abteilung , as Koloniglinstitut von
Amster ie Waren in
Handel mit den
Kollektipausstellun teht un Messe zu Utrecht. .
Die Durchführung des
deutsch⸗tschech Geschäfte auf Für die ich besond lische Vereinbar die Einzel Die t derbstmess
dem Heschaftsab . ö
den tschechoslow
s begann das Einkommen nach jahrelangem Rückgang wieder leicht zu steigen. ö ) 1534 trat dann eine starke konjunkturelle Zunahme ein.
ö d zugleich eine Ausstellung von Koloni niederländischen Kolonien ke rng er n , , , m
Ae Be Originalverpackungen igt. Statistiken werden h. eee, 8 966. a wt, holländischen Kolonien geben. e wird in sämtlichen Handelsangelegenheiten beraten.
ganzen ersten Halbjahr 1935 höher ist Nach vorläufigen Berechnungen des
Im Laufe des
Bis zur Mitte des Jahres
Von Tempo der konjunkturellen Steigerung
der Leipziger e.
der üer irn e eine Kollektib⸗ en Industrie zu finden sein. Mit
bu In der holländischen Ab⸗ Linie Baumaterialien, .
ausgestellt, doch ist mit der
Gewürzwaren, Oele n. Die Zusammenstellung diefer Er⸗ Soweit möglich, werden : Graphiken und ild von dem internationalen Eine Auskunfts⸗ ö Die ter Leitung der Kgl. Niederländischen
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z sind bekannt⸗ chtschechoslowa⸗
Nunmehr sind auch
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die Bedeutung der Deutschen dstmesse in Königsberg.
Welche Bedeutung der Deutschen Ostmesse in Königsberg von seiten der Regierung und der Wirtschaft beigemessen wird, geht aus der Tatsache hervor, daß in diesem Jahre die 23. Deutsche Ostmesse in Königsberg, die vom 18. bis 23. August als die erste deutsche Herbstmesse stattfindet, durch den mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschaftsministeriums beauftragten Reichs⸗ bankpräsidenten Dr. Schacht eröffnet wird. Reichsbankprãäsident Dr. Schacht wird bei dieser Gelegenheit eine grundlegende Rede halten. Auch der ostpreußische Oberpräsident und Gauleiter Erich Koch, der durch die ostpreußische Arbeitsschlacht und die zur Zeit laufende ostpreußische Arbeiterwohnungsbauschlacht Ostpreußen zu einem vorwiegenden Marktgebiet der deutschen Wirtschaft gemacht hat, hält bei den Eröffnungsfeierlichkeiten eine programmatische Rede, in der er einen Rechenschaftsbericht über die ostpreußische Aufbauarbeit geben wird. Die wirtschaftliche Bedeutung der Deutschen Ostmesse im deutschen Volke sowie im ost⸗ und nord⸗ europäischen Raum wird dadurch unterstrichen, daß eine große Anzahl der ost⸗ und nordeuropäischen Staaten sowie Polen sich zur Eröffnungsfeier der 23. Deutschen Ostmesse angemeldet haben.
Sur Lage der papierverarbeitenden Industrie.
. Seit Herbst 1933, besonders aber im Laufe des Jahres 1934 hat die Beschäftigung in der papierverarbeitenden . und im graphischen Gewerbe zugenommen. Gemessen an der Zahl der von den Arbeitern geleisteten Stunden war lt. Institut für Kon⸗ junkturforschung die. Ausnutzung der Betriebe in der papierver⸗ arbeitenden Industrie 1934 ir gsd tchi um 16 *, im Verviel⸗ fältigungsgewerbe um. 12 * größer als 1932. Nach der üblichen , , Abschwächung in den ersten Monaten des Jahres 1935 ist die Beschäftigung der papierverarbeitenden Industrie' im April und Mai weiter gestiegen; sie lag im bisherigen Verlauf des Jahres 1935 um etwa 10 2 höher als in den entsprechenden Monaten des Vorjahrs. Im Vewielfältigungsgewerbe dagegen ist die Ausnutzung der Betriebe feit Anfang 1955 etwas eringer
als in der entsprechenden Zeit des Fahres 1934, ; rund 73 höher als 1933. Jah immerhin noch
i
Arbeitgeber, gedenke der Kriegsbeschädigten!
Sie gaben ihr Blut, Gib Du ihnen
Arbeit und Brot!
(4 216 69
3 640 410 000
= 192 472 000)
ö * 1953 434 000 25 166 0
. Noten anderer Banken ... . 8 981 89
(4 415766060)
ö 5 63 O99
C I 75 G 6h
337737 000 ( 517 000 z323 23 O99 ( 1565 660)
670 06 666 ( 1g zz och
150 000 000 (unverändert)
71 265 000 (unverãndert)
40 261 000 (unverändert)
zog os boo (unverändert) 3 710 265 60
ige täglich saälli C 137 31
4. Sonstige täglich fällige Verbindlichfeiten ... ö. 6. . ine Kündigungsfri — 121 5. ö Kündigungsfrist gebundene Verbindlich ⸗ 150 000
b. Sonstige Passiva
b) . socnstigen Wechseln und Schecks
. deutschen Scheidemünzen ...
sonstigen Wertpapieren. .....
sonstigen Aftiven ...... 61 l. Grundkapital ..
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds
b) Svezialreservefonds für künftige Dividenden; zahlung...
.
3. Betrag der umlaufenden Noten ö
e) sonstige Rücklagen . ..... K
2, De oo 3 fra 55h
Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Rei ü ü Ne ; 8 sbank ü. 2 1835 hat sich in der verflossenen er, , . , , 2. Schecks, Lombards und Wert v. s3,4 Mill, auf 4346,d Mill. RM i J einzelnen. haben die Bestände an . 6 2 19235 Mill. auf 36494 Mill. RM, an Lombardforderungen um 13,8 Mill. auf 388,5 Mill. RM abgenommen dagegen die Bestände an deckun Sfähigen Wertpapieren um 0, S8 Mill. auf 337,7 Mill. RM und an ? , um 0, Mill. auf 5.8 Mill. RM zu⸗ , n, Die Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich ei einer Abnahme um 0,2 Mill. auf 323,8 Mill. RM. An Reichs⸗ er ng nn n rd zusammen sind 157,4 Mill r h m Verkehr zurückgeflossen, und zwa sich f an Reichsbanknoten um 157,3 Mill. a 6 . jenige an Rentenhankscheinen um 19,9 Mill. auf 575.7 Mill RM derm ert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 233 5 miJ ö . . Reichsbank an Renten; j „ich auf 33,8 Mill. RM, die jeni Scheide⸗ münzen unter Berücksichtigung von 8,38 Mill. . . und 5,6 Mill. RM wieder eingezogener auf 183,4 Mill. RM 53 2 e, . . Mill. RM eine Abnahme 412, . Die Bestände an Gol sfähi Devisen haben um 1055 Mill. auf 109,9 en nr e , wen meinzelnen find die Goldbestände uni 15 3 Kill aufen mill. eichs mark 94 en, dagegen die Bestände an deckung fähigen
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Devisen um ill. RM auf 5.3 Mill. RM zurückgegangen.
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