Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 10. September 1935. S. 2
Betanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Krastwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 41 vom 17. Fe⸗ bruar 1934), wird wie folgt geändert:
Im Abschnitt „Kumänien“ wird unter A die Ziffer
5. Eisenbahn Reghinul Säsese⸗Läpusna Casa Autonomä a Pedurilor Statului⸗Bucuretzti] gestrichen. Berlin, den 7. September 1935. Der Reichsverkehrsminister. 8 Rn gngurn.
Ver ordnung über zusätzliche Wertzölle von Waren rumänischen Ursprungs. Vom 9. September 1935.
Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Erhebung zusätzlicher Wertzölle von Waren rumänischen Ursprungs vom . Juni 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 784) wird hiermit ver⸗ ordnet:
Die Verordnung ist mit Wirkung vom 1. September 1935 an bis auf weiteres nicht anzuwenden. Berlin, den 9. September 1935. Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.
Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung. (Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versiche⸗ rungsbehörden in der Reichsversicherung.)
Vom 9. September 1935.
Auf Grund der S5 5, 6 des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 18. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 277) wird verordnet:
§ 1. (() Zur Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Ver⸗ sicherungsbehörden in der Reichsversicherung sind nur berechtigt:
1. Leiter und Angestellte der von der Deutschen Arbeits⸗ front eingerichteten Rechtsberatungsstellen,
2. ö die bei einem deutschen Gericht zugelassen ind,
3. geschäftsfähige nahe Angehörige, und zwar der Ehegatte sowie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Geschwister des Beteiligten oder seines Ehegatten,
4. Personen, die im Dienste des Beteiligten beschäftigt sind, sowie der Führer des Betriebes, dem der Beteiligte als Gefolgschaftsmitglied angehört oder angehört hat.
(2) § 4 Ab. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 283) bleibt unberührt. z
2 33
Für die Zurückweisung der Personen, die nicht nach § 1 zur Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versiche⸗ rungsbehörden berechtigt sind, gilt 8 4 Abs. 3 und 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 283) entsprechend.
8 8.
(I) Kann sich eine Partei nicht durch einen der nach 5 1 zur Vertretung Berechtigten vertreten lassen, so kann der Versiche⸗ rungsträger und, soweit es sich um ein Verfahren vor einer Ver⸗ n,, handelt, diese auf Antrag im Einzelfall andere Personen als Vertreter zulassen, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht; insbesondere können in diesem Falle Nichtarier als Ver⸗ treter von Nichtariern zugelassen werden.
(2) Die Entscheidung der Versicherungsbehörde ist endgültig. Gegen die Entscheidung des Versicherungsträgers ist die Be⸗ schwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig, die endgültig entscheidet.
(3) Der Reichsarbeitsminister kann bindende Richtlinien für die Vertretungsberechtigung erlassen.
§ 4. s§s 1663, 1714 der Reichsversicherungsordnung es Angestelltenversicherungsgesetzes fallen weg. §5.
(I) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft.
(2 Sie findet keine Anwendung auf Verfahren, die vor dem 1. Januar 1936 bei einem Versicherungsträger oder einer Ver⸗ , anhängig geworden sind, in . sie bei der⸗ elben Stelle schweben.
Berlin, den 9. September 1935. Der Reichsarbeitsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.
und C 239 D — 2
Bekanntmachung KP 23
der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 9. September 1935, beir. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 5 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗
wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekanntmachungen Kp i5 vom 22. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 196 vom 23. August 1935, KP 20 vom 2. September 1935 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 2065 vom 3. September 1935) und KP 22 vom 4. September 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 207 vom 5. September 1935) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VRII A).... . RM 47, — bis 49, —
Zinn (Klassengruppe XX):
Zinn, nicht legiert (Klasse TX A) .. RM 260, — bis 280, —
Mischzinn (Klasse RX B57... , 260, — „ 280, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 19, 5o bis 20, 50 je 100 kg Rest⸗Inhalt
2 2 1 2 * 2 1 2 2 RM 260, — bis 280, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM ig, 50 bis 20,50 je 100 Eg Rest⸗Inhalt.
Lötzinn (Klasse XX D)
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 9. September 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Bekanntmachung. Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 98 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Reise⸗ kostenvergütung der Wehrmachtbeamten, vom 31. Juli 1935,
Verordnung über Ordnungsstrafen bei Ueberschreitungen von Preisfestsetzungen für Lebensmittel, vom 4. September 1935
Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 4. Sep⸗ tember 1935.
Umfang: „z. Bogen. VF 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: G, 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 9. September 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 40 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Bekanntmachung über die Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und den Eisenbahn-Personen⸗ und Gepäckverkehr, vom 28. August 1935.
Umfang; 1573 Bogen. Verkaufspreis; 2.16 RM.. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,6 RM für ein 1 Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 9. September 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Bekanntmachung. Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Bekanntmachung (ber eine deutsch⸗sowjetische Vereinbarung zur Abänderung des Wirtschaftsabkommens, vom 31. August 1935,
Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, vom 4 September 1935.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: 0,5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 9. September 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich dänische Gesandte Herluf Zahle ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gefandtschaft wieder übernommen.
Der chilenische Gesandte Luis V. de Porto⸗Seguro hat Berlin am 9. d. M, verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt Legationssekretär Molina die Geschäfte der Gesandtschaft.
Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachung der Sandelsher⸗
tretung der UdSSR. in Deutschland i l Rr. 1553 vom 10. Jul 1935: schland im Reichsanzeige⸗
C. 8. Jwanuschkin, Sergej, wird gestrichen. Berlin, den 9. September 1935.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung.
—
Nr. 36 des Reichsministerialblatts vom 6. Septembe
ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, 5 6 Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver! waltungssachen: Uebertragung der Stelle des Sondertreuhänderz der Heimarbeit im Bekleidungsgewerbe. 2. Heer⸗ und Marine, wesen: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht. — 3. Konfulat— wesen: Ernennung. — Exequaturerteilungen und Erlöschen bon Exequaturerteilungen. — 14. Medizinal- und Veterinärwesen: Pe— richtigung des Berzeichnisses der zur Annahme von Praktikanten 6 Krankenhäuser und medizinisch⸗-wissenschaftlichen Institute.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. w Mittwoch, den 11. September. taatsoper: Der Freischütz. Musikali Leitung: ĩ . u sch tz sikalische Leitung: Martin, Schauspielhaus; Zum 1. Male: Der Revisor. Komödie von Gogol. Beginn: 20 Uhr.
Aus den Staatlichen Museen.
In der kommenden Woche finden die folgenden Führungen und w g. in den Staatlichen Museen an J Sonntag, den 15. September.
10,0 —-11330 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum, frühchristliche⸗ und byzantinisches Kunstgewerbe. Dr. Deichmann.
11—12 Uhr im Pergamon⸗Museum, Der Norden und der Orient (Pergamon, Slympia, Babylon, Rom). Dr. Götze.
11— 12.20 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung,
ägyptische Baukunst. Dr. Müller. 12—13 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikanische Abteilung, Religion und Kult in Benin und Joruba. Wucherer.
Dienstag, den 17. September. 12—1 Uhr im Pergamon⸗Museum, Der Norden und der Orient (Pergamon, Olympia, Babylon, Rom). Dr. Götze. Mittwoch, den 18. September. 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, ozeanische Abteilung, Südseeromantik und wirklichkeit. Dr. Nevermann. 11 —12 Uhr im Pergamon⸗Museum, der Telephosfries des Per— gamon⸗Altars. Keller. 12—13 Uhr in der Vorderasiatischen Abteilung, Tierdarstellung im Alten Vorderasien. Dir. Andrae. 12—13 Uhr im Deutschen Museum, das Herrscherbild in der nordischen Kunst des 16—18. Jahrhunderts. Dr. Härtzsch. Donnerstag, den 19. September. 11— 12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Tier— darstellungen. 11— 12,30 Uhr im Museum für Vor⸗ und Frühgeschichte, Funde aus Troja. Dr. von . 12—13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, die griechischen Götte auf Münzen. Dr. Liegle. Sonnabend, den 21. September. Im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Rundgang durch die
Sammlung.
Handelsteil.
Richtlinien für den Verkauf von indändischem Roggen und inländischem Weizen. Auf Grund des § 36 der Verordnung zur Ordnung der Ge⸗
treidewirtschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1936 (Verordnung) erläßt die Reichsstelle für Getreide Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Er enn mit Zustimmung des Reichsminifters für Ernährung und Lanbwirtschaft folgende Richtlinien vom 7. 9. 1935:
1. Die Reichsstelle für Getreide
. Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche
Erzeugnisse, Geschäftsabteilung (Reichsstellcj,
wird von ihren Rechten gemãß § 36 Abs. 1, 2 der Verordnung
bis auf weiteres gegenüber Mühlen mit einem Grundkontingent von mehr als 759 Tonnen Roggen oder Weizen Gebrauch machen, und zwar bis auf weiteres bei Koggen bis zur Höhe eines Monats⸗ anteils des Grundkontingents und bei Weizen bis zur Rhe von 1560 3 eines Monatsanteils des Grundkontingents. ie An⸗ dienung der Reichsstelle erfolgt bei Roggen in mindestens zwei Raten mit einem Zeitabstand von mindestens zwei Wochen, bei Weizen in mindestens drei Raten mit einem Zeitabstand von mindestens zwei Wochen. Die Lieferung des Getreides durch die Reichsstelle erfolgt frühestens zwei Wochen nach Andienung. 2. Wünscht die Reichsstelle, daß die Gegenleistung durch Liefe⸗ rung von Getreide zu erbringen ist, so 1 das von den Mühlen elieferte Getreide in Verbinbung mit der entsprechenden Art und enge von Kontingentsmarken geliefert werden. Die Mühle hat das als Gegenleistung gelieferte Getreide auf Verlangen bzw. mit Zustimmung der Reichsstelle auf ihrem eigenen Lager oder auf anderen Lägern zur Verfügung zu stellen; in letzterem Falle wird die Reichsstelle nachweislich entstandene ununigängliche Mehr⸗ kosten ersetzen. Was unter unumgänglichen Mehrkosten zu ver⸗ stehen ist, entscheidet die Reichsstelle nach pflichtmäßigem Ermessen. Soweit die Mühle ,. Getreide in eigenen Räumen einlagert, ist sie verpflichtet, die Lagerung zu den Bedingungen, zu denen das nächstgelegene von der Reichsstelle in Anspruch genommene gewerbliche Lagerhaus die Lagerung, Bearbeitung usw. über⸗ nommen t urchzuführen. Das von den Mühlen zur Ver⸗ ligung ge lellte Getreide muß lagerfähige Beschaffenheit aufweisen und neuerntige Ware von gesunder, trockener Dur schnittsquali⸗ tät gemäß den geltenden Qualitätsbestimmungen sein. Es muß insbesondere von tierischen Schädlingen frei sein. Wird Ware, die der a en. als ,,, zur? ae mn gestellt wird, bei der Mühle eingelagert, so ist von der Mühle ein Treuhänder u bestellen, der der Genehmigung der Reichsstelle bedarf. Die ühle ist nicht befugt, diesem Treuhänder Anweisungen irgend⸗ welcher Art zu erteilen, jedoch verpflichtet, Anordnungen, die dieser im Einvernehmen mit der Reichsstelle trifft, zu befolgen.
3. Die dest lg ßung eines etwaigen Minderwertes des durch die Reichsstelle gelieferten Getreides hat durch das Schiedsgericht beim Reichs nährstand ir Kauf⸗ und Lieferstreitigkeiten am Sitz der Landesbauernschaft Kurmark zu erfolgen. Ein Minderwert kann nicht aus dem alleinigen Grunde beansprucht werden, weil die
Reichsstelle unter Umständen alterntiges Getreide liefert. Die Abnahme bemängelter Ware muß erfolgen, sofern ihre Mitver— wendung zur Herstellung eines für die menschliche Ernährung geeigneten Mehles möglich ist.
4. Verletzt die Mühle die sich aus obigen Richtlinien ergeben⸗ den Bestimmungen oder andere Vertragsbestimmungen, erfüllt sie insbesondere ihre Abnahme⸗ oder Lieferungspflicht von inlän⸗ dischem Roggen oder inländischem Weizen nicht, so hat ö an die , eine Vertragsstrase zu za. eren Höhe die eichsstelle nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen bis zu 50 R für jede onne Getreide be⸗ stimmen kann, auf die sich die Vertragsverletzung der Mühle be— ieht. Für die Zahlung der Vertragsstrafe wird als Erfüllungsort
erlin und infsweit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bestimmt. Die Reichsstelle behält sich eine Aenderung bzw. Er⸗ weiterung dieser Richtlinien mit Zustimmung des Rr en iter für Ernährung und Landwirtschaft vor.
—
Die „Frankfurter Messe“ um 25 ½ ftärker . beschickt.
Die diesjährige „Frankfurter Messe“, die vom 22. bis 25. Sep—= tember auf dem Festhallengelände zu ö a. M. durch⸗ eführt wird, meist in den Abteilungen Haus- und Küchengeräte, pielwaren, die auch im vorigen Jahr durchgeführt wurden, cine um 5 3, erhöhte Beschickung auf. Außerdem wird die „J. Frankfurter Gastwirtsmesse“ vom 21. bis 29. Septeniber durchgeführt. Beide Vergnstaltungen umfassen etwa 50h Aus⸗ stellen auf eine gesamten Ausstellungsfläche von 15 000 ꝗm.
Die Tn c Reichsbahn gibt während der ganzen Dauer der Messen von allen Bahnhöfen im Umkreis von 100 kl um Frankfurt a. M. sowie von etwa 40 größeren weiter ent ernt liegenden Orten Sonntagsrückfahrkarten mit dreitägiger
ltungsdauer aus.
Verwendung von Sperrguthaben zur Zeichnung von ia d.ᷓ austosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hal den Runderlaß Nr. 178135 D. St. Nr. — 35 Ue. St, vom 9, Seh⸗ tember 1935 veröffentlicht. Der Runderlaß hat folgenden Wort⸗ laut: Das Reich hat 560 Mill. FZäht 1 23 quslosbare Schaf; anweisungen von 1935 in der Zeit vom 4 bis 16. September 1935 zur , . aufgelegt. Die Einführung der Scha tza nweisungen an den deutschen ö soll alsbald nach ihrem Erscheinen ver⸗ anlaßt werben. Soweit Beträge aus Sperrguthahen na Ri. Ii, 53 Abs. 12 —‘ und Wertpapiersperrguthaben zur Zeichnung Verwendung finden sollen, bin ich damit einzerstanden, daß diese Verfügungen entsprechend den Ri. II, 56 Abs. 1, 3 und 4 ge nehmigungsfrei erfolgen.
zahln,
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 10. September 1935. S. 3
Deutsches Metall aus deutschen Hütten.
Große Neubauten im Unterharz.
Die Unterharzer Berg⸗ und Hüttenwerke G. m. b. H., an der der Preußische und Braunschweigische Staat durch die Preußag bzw. die , G. m. b. H. beteiligt sind, hat, wie der Amtliche Preußische keesfedi nt mitteilt, eine Verdoppelung der Blei⸗, Zink⸗ und Kupfererzförderung aus der Grube Rammels⸗ berg bei Goslar beschlossen. Im Zusammenhang damit werden die Tagesanlagen der Grube wesentlich umgestaltet und eine neue
Aufbereitungsanlage nach dem . errichtet. Außerdem wird das Hüttenwerk Oker eine erhebliche Erweiterung seiner Betriebsanlagen erfahren; u. a. wird eine neue Zinkhütte errichtet, die nach einem in Deutschland bisher noch nicht durch— geführten Verfahren metallisches Zink erzeugen wird,
Das Gesamtprojekt, dessen erste Ausbaustufe bereits vergeben ist und 1936 in Betrieb kommen soll, bedingt einen Kostenauf⸗ wand von vielen Millionen Reichsmark und leistet damit einen außerordentlich wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit und zur Stärkung der heimischen Rohstoffversorgung.
Wirtschaft des Auslandes.
Wochenausweis der Schweizerischen Nationalbank.
Zürich, . September. Die Zunahme des Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank hat sich in der eren September⸗ woche etwas verlangsamt und betrug 6,16 Mill. sfrs gegen 27, 05 Mill. sfrs in der Vorwoche, so daß der Gesamtgoldbestand auf 372,25 Mill sfrs anstieg. Der starke Zuwachs in der Vorwoche rührte her von der Abtragung eines Kredits, den das Institut Dänemark vor geraumer 3 gewährt hatte. Die Golddevisen vermehrten sich weiter um 1,809 auf 39 Mill. sfrs. Der Noten⸗ umlauf verminderte sich um 21,35 Mill, auf 1261,67 Mill. ffrs. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1730 Mill. auf 355,41 Mill. sfrs Notenumlauf und täglich fällige Verbind⸗ lichkeiten waren am Ende der Berichtswoche mit 85,43 (G64, 45) 3. durch Gold und Golddevisen gedeckt.
Der Ausweis der Banca d' talia.
Die Gründe für die Diskonterhöhung.
Mailand, 10. September. Der Ausweis der Banca d Italia für die Zeit vom 20. bis 31. August zeigt einen weiteren Ruͤckgang der Goldreserve von 4,90 auf 47G Mrd. Lire. Die Valutenreserven haben sich dagegen von 428,965 auf 38,99 Mill. Lire erhöht und das Wechselportefeuille ist von 3,63 hee. Mrd. Lire 2 Die Lombardierungen zeigten eine Erhöhung von 266 auf 2, 1g Mrd. Lire und der Notenumlauf von 13,71 auf 1109 Mrd. Lire. Die neuerlichen Goldverluste der Baneg d' Italia und das weitere Anwachsen des Notenumlaufs gegenüber einer weiteren Erhöhung der Lombardierungen sind als die Hauptgründe für den gestrigen Beschluß des Direktoriums der Bank zu be— trachten, den Diskont weiter heraufzusetzen, da sich die vor etwa einem Monat vorgenommene Diskonterhöhung ö als nicht aus⸗ reichend erwiefen hat, um auf eine Einschränkung des Noten⸗ umlaufs hinzuwirken.
Internationale Messe in Salonit eröffnet.
Salonik (Griechenland), 9. September. In Salonik ist die 10. Internationale Messe eröffnet. An der Messe sind auch mehrere fremde Staaten beteiligt, und zwar die Türkei mit 28, Jugoslawien mit 68, Italien mit 63, Aegypten mit. 32, Albanien mit 105, Finnland mit 22 Ausstellern und Belgien mit einer Reklameorganisation. Die Zahl der Aussteller hat sich im Ver⸗ leich zum Vorjahre verdoppelt, die der Aussteller aus dem In⸗ . um 30 9, gegenüber dem Vorjahre vermehrt.
Unterzeichnung des internationalen Stickstoff⸗ abkommens.
London, 9. September. Wie die Imperial Chemical In⸗ dustries mitteilen, sind die im Juli dieses Jahres in Scheveningen zustande gekommenen internationalen Stickstoffabmachungen nun⸗ mehr von allen Parteien endgültig unterzeichnet worden, nämlich von den Vertretern der Stickstoffindustrien Belgiens, der Tschecho⸗ slowakei, Deutschlands, Englands, Hollands, Italiens, Norwegens, Polens und der Schweiz. Hierdurch — so heißt es weiter = ist der Abschluß von Vereinbarungen zwischen den europäischen Gruppen einerseits und der chilenischen Stickstoffindustrie ande⸗ rerseits mögli eworden. Dementsprechend ist das vorläufige Abkommen vom . d. J. zwischen den genannten Gruppen und Chile nunmehr in London von den Vertretern der Parteien for⸗ mell ratifiziert worden. Diese Abmachungen sehen eine Fort⸗ setzung auf ungefähr derselben Grundlage wie bisher vor; sie be⸗ ziehen sich auf den gesamten Weltmarkt mit Ausnahme der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika. Außerdem enthalten die Ab⸗ machungen Bestimmungen über die e e ah lle unter Be⸗ rücksichtigung der n der Landwirtschaft. Sie treten rück⸗ wirkend ab 1. Fuli d. J. für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft, können aber unter gewissen Voraussetzungen nach zwei Jahren für beendet erklärt werden.
Voraussichtliche Erörterungen über das Währungs problem in Genf.
Paris, 9. September. Der Genfer Berichterstatter des Paris Soir hält es für möglich, daß Ministerpräsident Laval und der ehemalige Finanzminister Bonnet, der bekanntlich der franzö⸗ sischen Völkerbundsabordnung ann,, im Laufe der Beratun⸗ gen des Völkerbundes auch das ährungsproblem anschneiden werden. Der Finanzauss 3 des Völkerbundes habe sich mit dieser Frage, die nur von den Regierungen behandelt werden könne, nicht befaßt. Aber es sei wahrscheinklich, daß sie an einem der nächsten Tage in der Vollsitzung zur Sprache komme. Frank⸗ reich habe immer erklärt, daß eine Abwertung nur im Husam— menhang mit der allgemeinen Stabilisierung der wi tigsten Währungen denkbar sei. Es sei nun die Frage, in welcher Art
rankreich darüber eine solche Behandlung bereits eingeleitet abe, ob es sofortige Anregungen vorbringen werde und ob es etwa an eine Fühlungnahme mit der Bank für Internationale Zahlungen denke.
a —— —
Getreidepreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 2. bis J. September 19385 für 1000 kg in Reichsmark.
Brotgetreide
Großhandelsvreise ) frei Matktort
Roggen Weizen?)
Mar ktorte Hafer
ger ste ab Station
Futter⸗
Wintergerste vier⸗
Som mer⸗ ger ste als Brau⸗ gerste notiert
übliche Notie⸗ tung)
Fracht⸗
lage 3) zwei⸗
zeilig
1570 159 1639 1650 16355 1556 161,9 165.0 1676 1655 165. 1676 165 164.0 161 1646
1670 1656 169, 165, 169 9 1656 165. 16356 1719 171,6
1940 19660 199 206260 306 0 19259 1856 19560 196,6 195.9 19059 195,0 1956 191 0 195. 195,9 1915 2026 2660 206 0 266 6 306.0 206 0 203 0 208,0 208.0
Königsberg i. Pr. Stettin Kier Hamburg... Berlin Bieslau. Gleiwitz Dresden. Chemnitz.. Leipzig... Plauen
Halle a. S.. Magdeburg . Erimit . Kassel .. Nürnberg... München. Würzburg
Köln
Krefeld Auch Frankfurt a. M. Man; . Stuttgart... ö Mannheim ; Karlsruhe
o) 16733 p) 173,
Yi, yz, Hy) sg6
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Preise für
gi ig8 1 r /. So — 215,0 191,0 3 i850 enz 9 6) 2060 un 0h. 6 n — 196,0 *
209 . IS E 1515
188, 1595 154
1) 177,5
. 183 . u) Vo o
1) 1960 265 6 216 6
Gh 0 1575
11 JI
ausländisches Getreide, cif Hamburg: Roggen: La Plata 43,2; Weizen: Manitoba 1ẽ' 908, Manitoba I
o8,, Rojas 74 1, Baruffo 72,4; Hafer: La Plata 631 Gerste: La Plata 48,4.
Gesetzliche Eizeugerpreise des Preisgebietes, in dem der Marktort liegt einschließlich des Großhandelszuschlags für kont ingentierte
Ware von 4 RM. — 2 Von den Mählen ist für jede verarbeitete Tonne Weizen eine Ausgleichsabgabe von 2 RM
je t für eine Bäcker⸗
ausgleichekasse an die Wirtschaftliche Vereinigung dei Roggen und Weizenmübhlen zu zahlen, die in den angegebenen Preisen nicht enthalten
it. — 3) Ausführliche Handelsbedingungen siehe in N Durchschnitte gebildet worten. — 3) „Loco Königsberg.“ —
Nr. 134 vom 12. c) Notierungen vom 2. bis 4. September;
I Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen
i 1935. — . Futterhafer 158.0, Notierungen vom
3. . ö a = in Für 5. und 5. September. — I) Gute. — „Frei Hamburg.“ — 9) Sommergerste. 10) Mecklenburger, Pommerscher, Ysiholstemer Für 323 — 12) Die . gelten an für den 27. und 30. August. — 1) Ohne nähere Bezeichnung 187,0. — 1 Mittlere. — n) „Frei
Schiff Uerdingen.“ — ü , „Frei Aachen“, Weißhaser. Berlin, den 9. September 1935.
Statistisches Reichsamt.
d · — ——— —— — —
Berlin, 9 September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einka . des Lebens mitteleinzel⸗ handels für 106 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel zi oJ bis 2,90 M6, Langbohnen, weiße, handv, 42,0 bis 43,00 S, Linsen, kleine, käferfrei, 1934. Il, 00 bis 43, 00 M, Linsen, mittel, käferfrei, 1954: 7,00 bis 49 00 M Linsen, große, käferfrei, 134: 52 90 bis 70,09 νς., Speiseerbsen, Viftorig, gelbe S5 00 bis oi, 0 M6, Geschl glas gelbe Erbsen 11, zollv. 67, 00 bis 8.00 , Reis, nur für Speiseziwecke nonert, und zwar: Rangoon⸗ Reis, unglafiert 30 5o bis 31, 00 S, Moulm. Reis, unglasiert bis —— „, Siam Patna⸗-Reis, glasiert — — bis — — , Italiener⸗ Reis, glaflert 86,00 bis z6, 0 6, Deutscher Volksreis, glasiert 29,5 bis 30, 50 6, Gerstengraußen, grob 3400 bis 36,00 M Gerstengraupen, mittel 36, 00 bis 31, 0 M, Gerstengrütze 28,00
bis 29, 00 ½, Haferflocken 38890 bis 3900 g Hafergrütze, ge⸗ sottene 43 0 bis 4400 ν, Roggenmehl, Tvpe 907 2435. bis 25, 00 ½ν½, Weizenmehl Type 790 3100 bis Ze, 0 M, Weizen⸗ mehl, Type 466 36,50 big 38.50 M, Weizengrieß Type 405 38, 0 bis 40,50 A, Kartoffel mehl, superior 36,8, bis 3729 , Zucker, Melis 70,05 bis 71, 05 . (Aufschläge nach Sorten- fafel, Röstroggen, glasiert; in Säcken 31,98 bis 33,00 (Mt, Röstgerste, glaslert, in Säcken 32,509 bis 36,00 (e, Malzkaffee, ziel ; in Säcken 41,90 bis 46,00 „6, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 31400 bis 350.0 „z, Rohkaffee Zentral amerikaner aller Art 340,00 bis 42, 00 M, Röstkaffec Brasil Superior bis Extra Prime 380, 90 bis 420,00 „, Jlöstla ret, Jentralamerikaner aller Art 420 00 bis 60,00 , Kakao, siark eniölt 15600 bis 180,00 M, Kakao, leicht entölt 172.00 bis
Berliner Börse am 10. September.
Sehr geringe Umsätze — im Verlauf teilweise kleine Besserungen.
Gegenüber den an und für sich schon ruhigen Vortagen war das Geschäft an der Berliner Börse noch stiller. Soweit Umsätze . kamen, handelte es sich zumeist um reine Zufallsorders.
angels besonderer Anregungen hielt sich ebenso die Privatkund⸗ schaft der Banken als auch die Kulisse fast völlig, vom Börsen⸗ geschäft fern. Die Kurse zeigten demgemäß nur wenig Verände⸗ rungen gegenüber Montag. Lediglich in einigen Spezialpapieren bemerkte man Angebot, das infolge der mangelnden Aufnahme⸗ fähigkeit bis zu Rückgängen von 2 35 führte. Im Verlauf der Bg ergaben sich zum Teil kleine Besserungen. Die Stimmung blieb indessen bis zum Schluß des Verkehrs recht lustlos.
Am Montanmarkt bemerkte man kleines Angebot Klöckner (- M), Schlesische Zink — AM), während andererseits schon kleine Besserungen zu verzeichnen waren, wie beispielsweise in Laura (4 M) und in Mansfeld (4 1x). Kleine Kauforders waren Braunkohlenpapieren in Rheinische Braunkohlen (4 1) sowie in Eintracht (4 1) eingelaufen. Von den chemischen Werten lagen J. G. Farben eine Kleinigkeit höher, während dagegen Kokswerke (— 1M) etwas stärker angeboten waren. Den größten Verlust hatten Siemens aufzuweisen (— 2), waren jedoch im Verlauf um 1 wieder erholt, sonst bemerkte man am Elektromarkt noch Angebot in Felten (— 11). Unter den Spezialpapieren lagen Süddeutsche Zucker um 171 3 höher, dagegen Berliner Maschinen 1M 55, Aschaffenburger Zellstoff um 14 „ und Conti⸗Linoleum unter Berücksichtigung des Dividendenabschlages um 2 * niedriger.
Am Kassamarkt überwog eher Angebot, und unter anderem waren Großbankaktien, mit Ausnahme von Berliner Handels⸗ Gesellschaft (4 ), bis zu * . gedrückt. In Renten lagen die Kurse wenig verändert. Tagesgeld lag eine Kleinigkeit fester und stellte sich auf 3x bis 335 75. Am internationalen Devisen⸗ markt war das englische Pfund erholt und ging in Berlin 98 12,39 (12,23) RM herauf, während der Dollar mit 2,489 RM behauptet lag.
Wochenüberficht der Reichsbank vom 7. September 1935.
(In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):
Aktiva. RM
1. Goldbestand Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗
ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet
und zwar:
Goldkassenbestand ... Golddepot (unbelastet) bei
ausländischen Zentralnoten⸗
I a.
2. Bestand an deckungsfähigen Devisen. 3. a) * *. Reichsschatzwechseln 2 . 2 2
i ck ö 3 746 090 000
, Wechseln und Schecks 1
K ; 145 82 006
(4 37 168 000 ; Noten anderer Banken....
9a 799 oo) C L26666
RM 665179 000
5 344 999
13 600)
a8 h6 066;
( 15 116 0609)
deutschen Scheidemünzen ...
old 066
5 285 660)
35 129 666
C 15 oz O !
zao go 909 63 00)
z23 gl 066 36 660)
684 063 666 ( 19 75l 666)
150 000 000 (unverändert)
71 265 000 (unverändert)
40 261 000 (unverändert) 359 6h58 000 (unverändert) 3 881 445 000 Ivb 86 go) 69h 558 000 I Gia 006)
ö Lombardforderungen (darunter Darlehen auf Reichsschatz · wechsel RM 000) ö deckungs fähigen Wertpapieren sonstigen Wertpapieren...
ö sonstigen Aktiven Passiva. 1. Grundkapital .....
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservesondd ..
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
9 sonstige Rücklagen... Betrag der umlaufenden Noten-. „Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten. ⸗.
„An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗
nn,, ö ) e 240 ho9 000 6. Sonstige Passiva (4 1933 6606)
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM — —.
Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. September 1836 hat sich in der verflossenen Bankwoche die esamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und ertpapieren um 255.3 Mill. auf 4497.7 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und schecks um 2553, Mill. auf 3746, 1 Mill. RKM und an Lombardforderungen um 15,5 Mill. auf 38.4 Mill. RM. abgenommen, dagegen die Be— tände an deckungsfähigen Wertapieren um O4. Mill. auf. 340.8 aer RM und an Reichsschatzwechfeln um 13,1 Mill. auf 48,5 Mill. Reichsmark zugenommen. Die Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich bei einer Zunahme um 30 000 RM auf X39 Mill. RM. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 162,z Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat 6 der Umlauf an Reichsbanknoten um 1650.4 Mill. auf 3881,54 ill. RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 1153 Mill. auf 384,3 Mill. RM vermindert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 36,7 Mill. auf 1528,55 Mill. RM ab. Tie Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 24,6 Mill. RM, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 6,2 Mill. RM enen ausgeprägter und 5,8 Mill. RM wieder eingezogener au 14833 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 695, Mill. KM eine Abnahme um 47,0 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen betragen bei einer Zunahme um 63 000 RM 16001 Mill. RM. Im einzelnen stellen sich die Gold bestände bei einer Zunahme um 20 090 RM auf 94.33 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Zunahme um 43 000 RM auf 5,8 Mill. RM.
a ᷣ—— 2 —1:⸗2oarᷣᷣ 1
220, 009 M, Tee, chines Sio o bis SS0. 00 i, Tee, indisch 900,09 bis 1400 00 ½½, Ringäpfel ameritan. extra choice 23000 bis 236 00 ƽ, Pflaumen 40150 in Kisten 100, 900 bis 102,09 , Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese E Kisten 494,99 bis 54,00 , Korinthen choice Amalias 54,00 bis So, 00 W, Mandeln, süße, handgew.,, E Kisten 155.00 bis 166, 00 . Mandeln, bittere, handgew, R Kisten 192,99 bis 00,00 , Kunsthonig in * 163 Packnugen 71,00 bis 73 00 „, Bratenschmalz in Tierces 194,
bis 196, 00 , Bratenschmalz in Kübeln 194,00 bis 196,00 ,