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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1935.
S. 2
ür die übrigen, außerhalb der Niederlage aufbewahrten und . Zollkontrolle stehenden Güter gilt hinsichtlich der Haftpflicht folgendes: ;
1. Unter Zollkontrolle stehende Zwischenauslandsgüter und
beigeladene Güter des freien Verkehrs werden von den
e gn , mne sofort bei der Entladung in den
freien Verkehr gesetzt. Diese Güter lagern also auf
Kosten und Gefahr des Warenempfängers oder des Ver⸗ fügungsberechtigten. . ö
Fur unter Zollkontrolle stehende, abgabenpflichtige Güter,
die auf die Revisionsböden zur Vornahme der ug
lichen Abfertigung gebracht werden, wird jegliche Haf⸗
tung für . durch Diebstahl usw. von dem Zeit⸗
unkte an abgelehnt, in dem die Schlußabfertigung er⸗
in ist und die etwa entfallenden Abgaben entrichtet sind. .
; In ollpflichtigen Gütern, die aus besonderen Gründen
mit 6 des Hauptzollamts im Freien lagern,
aftet die Zollverwaltung nicht für Verlust oder Be⸗
chädigung.
Für Güter des freien Verkehrs, mögen dieselben zur Lagerung auf die Revisionsböden oder auf den Zollhof gebracht werden, lehnt die Reichszollverwaltung jegliche Haftung ab.
Unter Zollkontrolle stehende abgabenpflichtige Güter, deren Lagerung auf den Revisionsböden von der Stadt verboten ist, dürfen auch auf dem freien Zollhof nicht gelagert werden. Zur Unterbringung dieser Güter stehen zwei Lagerhallen im ehemaligen Spritlager unter Zollverschluß zur Verfügung.
§ 12. ;
Das Zollhafengebiet darf vom Schiffsführer und dessen Per⸗ sonal nur durch das Einfahrtstor verlassen und wiederbetreten werden. Der Aus- oder Wiedereintritt auf dem Wasserweg — z. B. mit Nachen — bedarf der Genehmigung der Zollbehörde. Im übrigen haben die Schiffsführer den Anordnungen der Zoll⸗ beamten hinsichtlich der Beaufsichtigung und Nachschau der La⸗ dungen Folge zu leisten, insbesondere bei Wiederverschluß der Schiffe — z. B. im Falle unterbrochener Ausladung — zu helfen.
Ausladung und Niederlegung.
§ 13.
Das Abladen der Güter von den Fahrzeugen, insbesondere das Löschen der 3 soll möglichst während der ö Dienststunden und ohne Unterbrechung vor sich gehen. ie Waren müssen beim Ausladen nach Anleitung der Abfertigungs⸗ beamten im Benehmen mit den die Lagerplätze . städti⸗ schen Angestellten oder Vorarbeitern übersichtlich aufgestellt
werden. b) Weitere Abfertigung. § 14.
Anträge auf Abfertigung müssen bei der Hafenstelle oder der Niederlageverwaltung innerhalb der im en g fein angegebenen Frist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist, die im Einzel⸗ falle dom Vorsteher der Hafenstelle ausnahmsweise verlängert werden kann, werden die Güter, soweit nicht andere eee ffn gelten, auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten in die öffentliche Niederlage gebracht. ,
§ 15.
Der Verfügungsberechtigte hat vor Beginn der Abfertigung
6. Anträge über die weitere Behandung der Waren unter Vor⸗ age der erforderlichen amtlichen Papiere bei der Hafenstelle oder der Niederlageverwaltung zu stellen. — 1 D n g ssrerre gur wredrtrsun ker üer 2userrighngkaunrrage aus⸗ gehändigt sind, dürfen aus dem Zollhafengebiet nicht entfernt werden und sind am Tage der Aushändigung vor Schluß der Ge⸗ schäftsstunden zurückzugeben.
e. Wegschaffen der Waren vom Zollhof. § 16.
Die in das Zollhafengebiet gebrachten Güter werden erst nach beendeter Abfertigung und g. F. nach Entrichtung der darauf ruhenden Abgaben nach AÄnweisung der zuständigen Zollbeamten verabfolgt.
Der Abholende hat sich auf Verlangen der Zollbeamten über . Berechtigung zum Empfang der Packstücke auszuweisen. Als lusweise gelten Zollquittungen, Ladescheine, Frachtbriefe oder die an ihrer Stelle ausgestellten besonderen Ausweise, Begleitscheine, Niederlagescheine, Lager⸗ und Kontenabmeldungen.
Waren aus der öffentlichen Niederlage oder den Revisions⸗ böden werden stets unter zollamtlicher Begleitung in Teilungs⸗ lager außerhalb des hafen ge ee übergeführt.
. .
Dem Verfügungsberechtigten liegt ob, die abgefertigten Güter innerhalb drei Tagen fortzuschaffen. Eine Haftpflicht für abge⸗ fertigte Waren übernimmt die Zollverwaltung nicht (s. 8 17.
§ 18.
In unbedenklichen Fällen kann der Vorsteher der Hafenstelle bei der Abfertigung größerer, mit einem Zollpapier angemeldeter Warensendungen, deren zollamtliche Gattungs- und Gewichtsfest⸗ stellung keine Schwierigkeiten bereitet, die Abfuhr von Teilposten bereits vor Beendigung der Gesamtabfertigung gestatten, 2 die Zollbehandlung dieser Teilmenge beendet und die Entrichtung der Abgaben gesichert ist.
Bei der Abfertigung von zollfreien oder von Deklarations⸗ cheingütern kann der Abfertigungsbeamte, der mindestens im ange eines . (Gruppe A 4c der Reichsbesoldungs⸗ ordnung) stehen muß, eine Teilabfuhr schon auf Grund der Nach⸗ schau gestatten. I
d) Wegschaffen des Packmaterials.
Das Packmaterial der zur Zollabfertigung gestellten Sen⸗ dungen muß, sofern es nicht zum Wiederverpacken der abgefertigten Waren Verwendung findet, vom Abfertigenden aus den Abferti⸗ gungsräumen entfernt werden. Die näheren Anordnungen trifft die städtische Hafenverwaltung.
IV. Strafbestimmungen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung oder die im Rahmen dieser Ordnung erlassenen Anordnungen werden nach 5 413 der Reichsabgabenordnung geahndet.
V. Schlußbestimmungen. Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 1935 in Kraft. Darmstadt, den 9. August 1935.
Der Präsident des Landesfinanzamts. Giese.
Betanntmachung. Die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs⸗
d —ᷣ j 6 des Lander Mecklenburg Schmexin und, deg Landes und die „Entwicklung der deutschen Büromaschine“ gezeigt werden.
ecklenburg⸗Strelitz für das Jahr 1935 sowie die Auslosung der am 2. Januar und 1. April 1936 zu J,, Schuld⸗ verschreibungen der in 4 ige Reichsmarkschulden umgewan⸗
delten J. und II. mecklenburg⸗schwerinschen Roggenwert⸗ anleihen findet am
Dienstag, den 15. Oltober 1935, 9 Uhr vormittags, öffentlich im Regierungsgebäude II,
Zimmer 60, statt.
Schwerin, den 12. September 1935. Mecklenburgisches Staatsministerium.
Abteilung Finanzen. Schwaar.
— — 6 - — —— — Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und staatsfeind⸗ lichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) werden die von der Ortspolizeibehörde in Göttingen sichergestellten 295 neuen Bücher (geheftet), enthaltend Vor⸗ lesungen über die Grundlagen der Ethik, dritter Band, System der philosophischen Rechtslehre und Politik des J. S. K. (In⸗ ternationalen sozialistischen Kampfbundes) zu Göttingen als Eigentümer unter Bestätigung der polizeilichen Beschlag⸗ nahme zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Gemäß § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933
erlöschen sämtliche an den eingezogenen Büchern bestehenden
Rechte. .
Diese Verfügung wird mit dem Tage ihrer öffentlichen ,, wirksam. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht gegeben.
Hildesheim, den 10. September 1935.
Der Regierungspräsident. Dr. Muhs.
Nichtamtliches.
Verkehrswefen.
Verbesferter Brasiliendienft der Hamburg⸗⸗ Süd.
Im Zuge des Ausbaues der Abfahrten nach Südamerika hat die Hamburg⸗Süd, nachdem erst kürzlich die Abfahrten nach dem La Plata“ verdichtet wurden, jetzt den Brasilfahrplan einer Reform unterzogen, Ab Oktober wird, wie die „Deutsche Verkehrs⸗Nachrichten“ melden, neben dem bestehenden 14 tägigen Frachtdampferdienst nach Rio de Janeiro und Santos ein be⸗ ö . nach Santos eingerichtet. Für diesen, be⸗ chleunigten Dienst kann für Santos immer nur eine beschränkte Ladungsmenge angenommen werden. Da dieser beschleunigte Dienst naturgemäß mit besonderen hen verbunden ist, wird dafür eine Mindestfrachtrate von (Gold) 12/6 sh je Frachttonne 3, Als erste Abfahrten in diesem Dlensl kommen die Dampfer „Alrich“ (10. Oktober ab Hamburg, 12. Oktober ab Kntrerios“ G4. Oktober ab Hamburg, 25. Oktober ab Bremen, 50. Oktober ab Antwerpen) in Frage, die von Santos über Paranagua, Sao Francisco do Sul, Florianopolis, Rio Grande (Pelotas) nach Porto Alegre weitergehen. Für die , g. leich⸗ e ig mit den genannten . bedienten Plätze Natal, . ello. Pernamhuco, Maceig, Bahia und Victoria wird ein be⸗ k. dreiwöchiger Dienst eröffnet, dessen erste Abfahrten von en Dampfern „Eupatoria“ (10. Oktober ab Hamburg, 12. Okto⸗ ber ab Bremen, 16. Oktober ab Antwerpen) und „Georgia“ (31. Oktober ab Hamburg, 2. November ab Bremen, 6. Novem⸗ ber ab Antwerpen) wahrgenommen werden.
Mit dieser umfassenden Neuregelung dürfte eine wesentliche
—
Bereinheitlichun erzielt sein, die sich auch in einer Verkür der RNeisezeiten er Ciudinig? insbesondere nach Sibbe fn auswirken wird. ]
Erster Internationaler Schleppschiffahrts⸗ Kongreß zu Doortrecht.
Amsterdam, 13. September. Am Freitag wurde in Doortrecht der auf holländische Anregung einberufene erste Internationale e, , ,, . an dem Vertreter Hollands, Deutsch— lands und Belgiens teilnahmen, eröffnet. Von holländischer Seite waren auch Vertreter der Regierung und des Parlaments — der Bürgermeister von Doortrecht und der Direktor des
otsenwesens erschienen. Die Leitung des Kongresses liegt in den Händen des Vorstandsmitgliedes des holländischen Verbandes der Vereinigungen von Schleppschiffahrtsunternehmern, A. Scheuten⸗ Wassenaar.
, , wurde eingeleitet mit einer längeren pro— grammatischen Rede des Geschäftsführers der katholischen Ver⸗ nig ng von S knn gien . „Petrus zu Doortrecht', L. eu ters, über die wirt chaftliche Lage der Partikulier⸗ . pschiffahrt. Er wies darauf hin, daß in Holland die Binnen⸗ chiffahrt im Wirtschaftsleben des Landes größere Bedeutung habe als in anderen Ländern. Wiederholt habe man in , ver⸗ sucht, ein weitgehendes Einvernehmen innerhalb der eigenen Schleppschiffahrt wie auch zwischen dieser und den Inter— essentenorganisationen der , zu erzielen. Das früher Uu großer Blüte gebrachte Schleppschiffahrtsgewerbe sei unter den
inwirkungen der Wirtschaftskrise in eine große Notlage geraten. Insbesondere der Durchgangsverkehr ,. Deutschland und Belgien habe sich in einer Weise entwickelt, die verhängnisvoll , werden müsse. Enge internationale . sei ie f notwendig, um die Lage der Schleppschiffahrt zu erbessern. 2
Nachdem noch mehrere andere holländische Redner in gleichem Sinne gesprochen hatten, wurde die Sitzung unterbrochen, da die k am Freitag zu einem Empfang durch die Stadtverwaltung geladen waren.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 15. bis 23. September.
Staatsoper.
Sonntag, den 156. Sept. Neueinstudierung Oberon. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Martin. n 20 . . ept. Die Macht des Schicksals. Musikal. Mittwoch, den 18. Sept. Sih e l lo. Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr. Musikal. Leitung: Sonnabend, den 21. Sept.
Montag, den 16. Sept. Intermezzo. Musikal. Leitung: Dienstag, den 17.
Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr
Musikal.
Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Sept. Margarete. Musikal. Leitung: Freitag, den 20. Sept. La Traviata.
eger. Beginn: 20 Uhr. . . Die Zauberflöte. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 197 Uhr.
Sonntag, den 22. Sept. Cavalleriarustiegna / Bajazzo.
Musikal. Leitung: Martin. Beginn 20 Uhr.
Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 15. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.
== / · / c = G , pe d m, d u d We o n ü. Be⸗ ginn: 20 Uhr. ;
Dienstag, den 18. Sept. Zwei Herren aus Berona. Be—
ginn: 20 Uhr. .
Mittwoch, den 18. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 19. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 20. Sept. Zwei Herren aus Verona. B inn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 2j. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be— ginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 22. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den 23. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
e⸗
Handelsteil.
Berliner Börse am 14. September. Uneinheitlich, aber nicht unfreundlich. . Infolge Fehlens besonderer Anregung machte ö. zum
Wochenschluß an der Berliner Börse eine uneinheitliche Kurs⸗ gestaltung bemerkbar. Das Geschäft iwar wiederum sehr klein und einmal bemerkte man in Nachwirkung der gestrigen schwachen Haltung noch etwas Angebot, aber andererseits . sich die Kulisse, durch das zurückgegangene Kursnibeau etwas angeregt, leichte Rückkäufe vorzunehmen. Trotz uneinheitlicher Kursgestal⸗ tung war die Grundstimmung besonders im Verlauf als nicht un⸗ freundlich anzusehen. Dieser freundliche Grundton hielt bis zum n der , e an. ( nter den Montanpapieren machten sich gegenüber den gestri⸗ en Schlußnotierungen kaum ,,,, , . . aunkohlenpapiexen waren Rheinische Braunkohlen eine Kleinig⸗ leit niedriger, Niederlausitzer ö,. büßten 1 . ein. Etwas stärker rückgängig waren vereinzelt Kalipapiere wie Aschersleben ( 11) und Westeregeln (— 27). Interesse fanden dagegen ein⸗ elne chemische Werte, und zwar neben J. G. Farben (4 *) be⸗ onders Goldschmidt (* hi Am Elektromarkt bemerkte man Ingebot in B. K. L. — 1), ferner in Schuckert und in Siemens sje — *). Fest lagen dagegen Hamburger Elektrizitätswerke und , 11. q e w, nn . ebenfalls kaum ränderungen festzustellen. Leichte Nachfrage bestand fü are re ihn z ch chfrage bestand für Am . amarkt war die Kursgestaltung nur unbedeutend, ebenso am Rentenmarkt. Altbesitzanleihe bröckelte ab. Tagesgeld hörte man 3M bis 3 ch und teilweise etwas darunter. Am inker⸗ nationglen Devisenmarkt lag der Dollar eine Kleinigkeit schwächer, das Pfund fester. In Berlin blieb das Pfund . 12, 9 (12,28) Reichsmark, während der Dollar auf 2, 37 (2, 438 RM abbröckelte.
Süd westd eutsche Büro⸗Ausstellung ?.
Der Reichsverband des Büromaschinen⸗ und Organisations⸗ mittelhandels e. V. veranstaltet gemeinsam mit der 6 und r, , , , m. b. H. vom 12. bis 20. Oktober 1935 . dem gFestht lengelände zu Frankfurt a. M. die große „Süd⸗ westdeutschè Büro- Rlusstellung⸗!. Die Peranstaltung wird nicht nur die einzelnen Büro⸗ und Organisationsmittel nach Hersteller⸗ . getrennt zeigen, sondern y in ihrer zweckmäßigen Zu⸗
ammenarbeit. In einer Reihe von Sonderabteilungen wird u. a. ie Sonderschau „Das Büro des fortschrittlichen Einzelhändlers“
Daneben wird eine Sonderschau „Aus der Fabrikation der Schreihmaschine“ einen Einblick in eine konstruktive Teilentwick⸗ lung dieses wichtigsten Bürohilfsmittels geben. ;
Devisenbewirtschaftung.
Behandlung von Transitgeschãften.
Zuf, dem bereits e senn ns Runderlaß Nr. 177 35 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung an die Reichswirt— schaftskammer nachstehend e,, Schreiben vom 5. Sep⸗ tember 1935 — Vev.⸗B. 3/86 062135 — gerichtet: „In Kreisen des, Transithandels herrscht noch vielfach Unklarheit über die n , des deutschen Transitgeschäfts mit ausländischen Waren, i ,. im Hinblick auf die bestehen⸗ den Vexrechnungs⸗ und Zahlungsabkommen.
I. Grundsätzlich gilt — . von besonderen Ausnahme⸗ fällen, die in jedem Fall von der zuständigen Devisenstelle ge— nehmigt werden müssen — folgendes:;
Inländische Transithändler müssen Transitwaren in . tiven ausländischen Zahlungsmitteln begleichen., die Zahlung kann daher nicht im Wege eines Verrechnungsabkommens oder auf die Sonderkonten der süd- und mittelamerikanischen Banken erfolgen. Ebenso ist der ausländische Abnehmer der nichtdeut⸗ schen Ware ,, htet, diese mit effektiven Devisen oder freier Reichsmark im Sinne von 1, 1 Ki zu bezahlen.
Infolge Unkenntnis der Devisenbestimmungen seines Lan—⸗ des oder aus sonstigen Gründen zahlt der ausläundische Abnehmer häufig unzulässigerweise durch Ueberweisung in Elegring. Um dies zu vermeiden, muß sich der deutsche Transithändler, her, um seinen Zahlungsverpflichtungen an dem Transitverkehr nach⸗ kommen zu können, auf den Eingang ausländischer Zahlungs— mittel angewiesen ist, vor Ah 3 des Geschäfts . 33 er Zahlung in effektiven Devisen oder freier Reichsmark er= äält. Die Reichsbank it mit Rücksicht nin den außerordent⸗ ichen Ernst der Devisenlage nicht in der Lage, den Transit⸗ handelsfirmen Devisen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ge— wißheit dafür nicht bet . ö der angeforderte Betrag binnen angemessener Frist aus dem Verkauf der betreffenden Transit—⸗ ware wieder hereinkommt und , g., wird.
2. . mit dem in,, and der Transitware und ihrem Ursprungsland ein Verrechnungsperkehr, demzufolge es . ift, die Transitware ö. dem Land des Transit— hänblers (in diesem Falle Deutschland) zu Ehle; muß der ausländische Abnehmer vielmehr die Ware im Wege des mit dem Ursprungs land gigeschl affe nen Verrechnungsabkommens beglei⸗ chen, so läßt sich der oben ö Grundsatz nur in Aus— nahmefällen durchführen. Ist infolgedessen eine Zahlung in Devisen oder freier Reichsmark im Sinne von 1,1 Ri nicht zu er—= augen, so muß der deutsche Transithändler entsprechend der , in RE. 89/385 D-St. es zu erreichen versuchen, daß er sein in dem Ursprungsland aus diesen Ueberweisungen entstan⸗
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1935.
S. 3
err.
denes Guthaben zur Bezahlung der dort gekauften Ware bzw. um Neueinkauf weiterer für Transit⸗ keinesfalls für . wecke bestimmter Waren verwenden kann. Die. Devisenstellen 3 entsprechend verständigt. Ergibt sich, daß das Clearing⸗ znstitut oder sonstige behördliche Stellen der in Frage lommeii= den Länder die Verwertung dieser Guthaben . oder völlig unterbinden, so ist die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ ung bereit, zu veranlassen, daß mit den betreffenden Regierungs⸗ stellen zwecks Beseitigung der Schwierigkeiten in Verbindung ge⸗ reten wird. Es muß jedoch erwartet werden, daß bei auftau⸗ henden Schwierigkeiten dieser Art in erster Linie die Transit⸗ händler ihrerseits alles versuchen, um ohne Inanspruchnahme der amtlichen Stelle zum Ziele zu kommen.
3. Besonderheiten bestehen im Transitverkehr mit Sowjet⸗ rußland, vgl. meinen RE. ga / 8; Dä-St. (30 und 58/385 D-St) wonach Transitware auch mit Reichsmark durch Einzahlung auf besondere Transitsonderkonten (KE. 1283 33) bezahlt werden kann. hervorzuheben ist hier, daß die aus dem Verkauf der sowjetrussi⸗ chen Ware anfallenden Devisen, sofern die Ware nach der 18S SR. nicht mit Devisen, sondern durch Einzahlung von Reichsmarkbeträgen auf die Trgnsitsonderkonten bezahlt wird, restlos an die Reichsbank abzuliefern sind. Eine Freigabe dieser Devisen für Transitzwecke oder Importzwecke kommt grundsätz⸗ sich nicht in Frage.
Die Besonderheiten im Verkehr mit der Tschechoslowakei ändern an dem unter 1 bezeichneten Grundsatz nichts. Sie be⸗ siehen sich lediglich auf die Bezahlung der Gewinnspanne.“
Gesfchãftsreisetoften⸗Bestimmungen.
Im RE. 179s35 D.⸗St. sind die sämtlichen Bestimmungen über Geschäftsreisekosten zusammengefaßt. Eine wesentliche sach⸗ liche Aenderung gegenüber früher tritt nur insofern ein, als nun⸗ mehr jeder Geschäftsreisende auf Grund entsprechend erweiterter Einzelgenehmigungen oder allgemeinen Genehmigungen nach Fi. IV, 18 Barbeträge in ausländischen Scheidemünzen oder aus⸗ ländischen Geldsorten bis zur Höhe von 50 RM mit sich führen kann. Die Mitnahme von Beträgen auf Grund von Dringlich⸗ leitsbescheinigungen ist nicht mehr zulässig, wenn die Reise auf Grund einer Einzelgenehmigung oder allgemeinen Genehmigung durchgeführt wird. Bemerkenswert ist noch, daß es den Firmen
eindringlich zur i, m. gemacht worden ist, bei Geschästsreisen
nach Verrechnungsländern die Anträge rechtzeitig zu stellen und auch rechtzeitig die Einzahlungen bei der uf he Verrech⸗ nungskasse vorzunehmen, damit bei diesen Reisen keine Bar⸗ devisen zur Verfügung gestellt werden brauchen. In der An⸗ lage zum Erlaß ist wiederum eine. Liste derjenigen Verrechnungs⸗ länder aufgeführt, bei denen eine Ueberweisung von Geschäfts⸗
*
reisekosten unverzüglich erfolgt.
Garantieübernahme für die Lieferung von Dokumenten zugunsten von Ausländern.
Beabsichtigt ein Kreditinstitut, im Auftrage eines Kunden zugunsten eines Ausländers eine Garantie für die Lieferung z. B. von Verschiffungsdokumenten „e. i. f. Ausland“ zu über⸗ nehmen, so ist hierfür eine Genehmigung nach 3 14 Dev.-G. er⸗ forderlich. Denn die übernommene Garantie . für den Fall einer Inanspruchnahme wirtschaftlich auf eine Geldleistung (Schaden⸗ ersatz) gerichtet. * die Gefahr einer Inanspruchnahme aus der Garantie gering, so kann mit der Erteilung der Genehmigung gerechnet werden (Schreiben der Reichsstelle . Devisenbewirt⸗ schaftung vom 6. September 1935 — Dev. A 5/45735 / 35.
—
AItntauf von Zinsscheinen der Dawes⸗ und Boung⸗Anleihe in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Den in den Vereinigten Staaten domizilierenden . von Stücken der ,, . Abschnitte der Dawes⸗ und HYoung⸗ Anleihe, denen diese Stücke am 1. Juli 1935 gehörten, wird die Möglichkeit eröffnet, ihre am 15. Oktober bzw. 1. Dezember 1935 fälligen Zinsscheine an noch bekanntzugebende Stellen in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. 3 tellen werden die Zins⸗ scheine in Dollar zu einem Preise ankaufen, der einem ö. bon nominell 5 5 bei der Dawes⸗Anleihe und von 4 * bei der Young⸗Anleihe gleichkommt. Die Einzelheiten dieser Regelung werden noch rechtzeitig bekannt . werden. Die Einlösung derjenigen , deren . er von dieser Verkaufsmöglich⸗ keit keinen Gebrauch machen, erfolgt nach der anläßlich der letzten Zinsscheinfälligkeiten bekanntgegebenen Regelung. —
Wirtschaft des Auslandes.
Italien dementiert Handelsmoratorium.
Rom, 13. September. Die Agentur Stefani teilt mit: Die halbamtliche Nachrichtenagentur Havas veröffentlicht aus dem antifaschistischen Blatt „Daily Herald“ die Nachricht von einem Moratorium Italiens hinsichtlich seiner Handelsverpflichtungen. Havas müßte wissen, daß Italien bar zahlt, und sollte es wegen des Ernstes seiner Aufgaben ablehnen, tendenziöse und un⸗ begründete Meldungen zu verbreiten.
Lettlands Induftrieplan.
Riga, 13. September. Das lettische Finanzministerium hat soeben einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der die Konzessionierung bon Industrieunternehmen betrifft und schon in den nächsten Tagen dem Ministerkabinett i,. wird. Dieses Gesetz stellt einen wesentlichen Bestandteil des im Entstehen bre en all⸗ gemeinen Industrieplanes dar, der in Zukunft durchge ührt wer⸗ den soll, um einen organisierten Aufbau der lettischen Industrie u gewährleisten. Wie zur dem Gesetzentwurf aus Kreisen des ,, mitgeteilt wird, mußte festgestellt werden, daß einige der neu entstandenen Industrieunternehmungen bis zu 80 ausländische Rohstoffe verbrauchen und so gut wie keine einheimischen Ausgangsstoffe. Derartige Unternehmen arbeiten unrationell und sind volkswirtschaftlich unerwünscht. Das neue Gefetz wird eine Handhabe bieten, derartige künstliche Konjunk⸗ turgebilde künftighin auszuschalten, während andererseits die
Industrien, die auf einheimischen Rohstoffen basieren, kräftiger als bisher gefördert werden sollen.
Der Außenhandel der Tschechoslowakei im Au aust.
Prag, 13. September. Nach der soeben veröffentlichten Sta⸗ tistik schließt die Außenhandelsbilanz der Tschechoslowakei im onat August mit einem Ausfuhrüberschuß von 241,5 Mill. Kronen bei einer Gesamteinfuhr von 526,7 Mill. und einer Aus⸗ fuhr von 768,3 Mill, Kronen. Im gleichen Monat des Vor⸗ jahres betrug der Einfuhrüberschuß 166,ætmüMill. Kronen. In den ersten acht Monaten dieses Jahres ergibt die Außenhandels⸗ bilanz ein Aktivum von 7962 Mill. gegenüber einem solchen in der gleichen Zeitspxnne des Vorjahres von 253,2 Mill. Kronen.
Berhandlungen über Sinstonver sivn der tschechoslowakijchen Staatspapiere, aber noch kein positives Ergebnis.
Prag, 13. September. Zu den Blättermeldungen über eine geplante Zinsfußherabsetzung und Konversion der Stagtspapiere wird von amtlicher Seite mitgeteilt, daß die Frage der Zins⸗ fußherabsetzung zweifellos den Gegenstand von Verhandlungen an zuständigen Stellen bildet, diese aber noch nicht soweit fort⸗ geschritten sind, daß bereits zahlenmäßige Angaben gemacht wer⸗ ben könnten. Die diesbezüglichen Blättermeldungen entbehren daher jeder konkreten Grundlage.
——Qi— Q—ä—O“ , „„ .
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 1009 Rupien — 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch-Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ , Auszahlung Amsterdam⸗Rotlerdam zuzüglich 1 oso gio, ö 5 Palästina (Palästina⸗Psunde) Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 30/00 Agio. — Iran (Persien): i60 Rials — 1436 Reichs mart, Südafritanische Union und Südwest-Afrita— Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: 1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich /a Yo Disagio Abgabekurs: abzüglich n / g0Y/o Disagio, Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich Ws, Disagio (Kurs für Sichtpapiere) ; . Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 200) o/ Disagio (Kurs für Sichtpapiere). Kurse für Umsätze bis 5000, — AM verbindlich.
Ankaufspreise der Reichsbank für auslãndische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300, —
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300, —
1 Belgaa ... 0,41 100 Belgas. 1 Dollar 242 1 Dollar IL Kione. 0,53 100 Kronen I Gulden 046 100 Gulden 1 Schilling 1ẽ2fund I Gesti⸗ Krone 100 Eesti⸗ Kronen 1Markka 100 Markffa 1 Franc olland .. 1 Gulden Italien. 1 Lira itauen IL Litas uremburg. 1 Frane orwegen 1 Krone. e reich. ge inn en oty Schweden 1ẽ Krone. Sc wen 1 Franken Eyxanien Peseta Ischechoslon akon 1 Tschechen⸗ Krone
1Dollar .
Belgien.. Aanada Dänemark anzig Ingland. stland Finnland Frankreich
—
—
8S8SS
—
100 Frane h.. 100 Kronen 100 Schillinge .
S8 2285533388
—
88
100 Franken
100 Peseten.
100 Tschechen⸗ Kronen.
1Dollar....
Ver. Staaten von Amerika
2,144
Wagengestellung für Kohle, Keks und Briketts im Ruhrredier: Am 15. September 1935: Gestellt 22 463 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. September auf 48, 00 MÆ (am 13. September auf 48, 00 M) für 100 kg.
Berlin, 13. September. Preis notierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Eintkaufspreise des Lebens mitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,06 bis 32,00 M, Langbohnen, weiße, hand v. 42, 00 bis 43,00 M, Linsen, kleine, käferfrei, 1934. 41,00 bis 43, 00 M6, Linsen, mittel, käferfrei, 1954: 47,00 bis 49 00 M Linsen, große, käferfrei, 1994: 52,09 bis 70,090 M, Speiseerbsen, Vittoria, gelbe og, O0 bis 56, 00 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollv. 67, 0 bis 68, 00 Æς, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗ Reis, unglasiert 381,00 bis 32, 00 66, Moulm. Reis, unglasiert — bis — — 4M, Siam Patna⸗Reis, glasiert — bis — — “, Italiener- Reis, glasiert 35,00 bis S6, 60 „, Deutscher Volksreis, glasiert — — bis — — 116, Gerstengraupen, grob 3400 bis 35,00 , Gerftengraupen, mittel 36,00 bis 37,00 6, Gerstengrütze 28,00 bis 29, 00 6, Haferflocken 3790 bis 38,00 e, Hafergrütze, ge—= sottene 41,00 bis 4800 ½, Roggenmehl, Type 97 2435 bis 25, 00 M, Weizenmehl Type 790 31.00 bis 32,50 , Weizen⸗ mehl, Type 465 36,50 bis 38,50 A, Weizengrieß, Type 405 38, 060 bis 40,50 A, Kartoffelmehl, superior 36,83 bis 3729 , Zucker, Melis 70,05 bis 71, os . (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel, Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,A096 bis 3309 (, Röstgerste, glafiert, in Säcken 32,50 bis 36, 00 66, Malzkaffee, glafiert, in Säcken 4100 bis d6 00 εα, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 3100 bis 350 900 M, Rohkaffee, Zentral- amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 M,. Röstkaffee. Brafil Superior bis Extra Prime 380, 90 bis 420, 00 , Föstkaffer, JZentralamerikaner aller Art 42000 bis 560, 00 MS, Kakao, stark anölt 15060 dis 186.05 46. Kakao. leicht entöt 173, 60 bis 220, 00 M6, Tee, chines. S10 05 bis S86, 0 6, Tee, indisch 900,00 bis 1400 00 ½ς½, Ringäpfel ameritan. extra choice 2306 00 bis zt 0 M, Pflaumen äh / so in Kisten 10206 dis 10600 „, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 49, 990 bis 54, 00 (, Korinthen choice Amalias 54 00 bis 60, 90 66, Mandeln, füße, handgew., E Kisten 15500 bis 16500 4, Mandeln, bittere, handgew,, J Kisten 192, 00 bis 200,00 M, Kunsthonig in 3 kg. Packungen 71, 09 bis 73 00 , Bratenschmalz in Tierces 194,00 bis 196, 00 6, Bratenschmalz in Kübeln 194,00 bis 196.00 , Purelard in Tierces, nordamerik. — bis —— 4, Berliner Rohschmalz 194,00 bis 196,00 6, Speck, inl, ger, 180,00 bis 190,00 ½½, Markenbutter in Tonnen 284,90 bis 258, 09 A, Markenbutter gepackt 292,900 bis 296 00 M, feine Molkereibutter in Tonnen 280,00 bis 384,090 1M, feine Mol kereibutter gepackt 28400 bis 288 00 S6, Molkereibutter in Tonnen 27409 bis 276, 900 S6, Molkereibutter gepackt 278,09 bis 280, 00 , Land⸗ butter in Tonnen 260,00 bis 266, 00 M6, Landbutter gepackt 266,00
Auszahlung.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische
Aegvpten (Alexandrien und Kairo.... Argentinien (Buenos wc Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ).... Brasilien (Rio de Janeiro). Bulgarien (Sofia). Canada ( Nontieal). Dänemark ( Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). . Estland e ,,, j . innland ingf.) k (Paris). . niechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) ..... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ¶ Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga) . .. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) ; Norwegen (Oslo) .. Oesterrteich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz (Posen). Portugal . ⸗ Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .... Tschechoflow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ( Montevid.) Verein. Staaten vyn Amerika (New Jork
IL ägypt. Pfd. 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga
1Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden 1Psund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 isl. Kr.
100 Lire 19Yen
100 Dinar 100 Latts
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten 100 Kronen L türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1Dollar
I kanad. Doll.
Geld
41,93
0,139
3064
24173 o] S6 16 56 13 355
6843 5 41s
16375 2363
167,23 56, 22
20 30 G. rr
d ba 6 52
41555 i 74 1855 4680 11,14 2458 3 3 S0, 76 33,93 1637 1Yra
Cozy
2, 485
Ausländische Geldsor
4. September
Brie
42,0 0,14
3,053 2,477
J 36 16 56
12315
68,57
5M 16 415 23657
167,57 56, 564
20, 34
6724 5, 676
81, 08
41,61 61, 86 49, 05)
46, 90 11.16
2,492
63, 46 S0, 92
z3, 99 16 35
1 97s 1,041
Geld
12585 12 19 12565 0/668 . o, 66s
41,92
1 0139 3 047 24176
51 75
16 35
12 265
68,43 5,405
16375 2, 353
167,73 55, 14 20, 30 0, 721 5,664 S0, 92
41,53 6161 48,95
4682 1117 24158 b 26 S0, 84 33,94 1627 1970
Tozg
2459] 2486
13. September
Brief
12,595 0,6572
42,00
o 141
3053
241560 51 88 4697 17 295
68,5 d 415
16415 2357
168, 07 56,26
20 34 623
5/676 ol, 08
41,51 61, 3 49, 05 46, 92 11, 14 2,492 63, 38 81,00 34,00 10,29 1,974 l, 041 2,490
*
ten und Banknoten.
Sovereigns ...... Gold⸗Dollars .... Amerikanische:
1000-5 Dollar.. Z und 1 Dollar..
Argentinische .. ... Belgische .. . .... Brasilianische .... Bulgarische ..... Canadische . . . ... Dänische . . . .... Danziger .. ..... Englische: große ... 14 u. darunter Estnische . ...... . ranzösische ..... ollãndische ..... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugo lawische .... Lettländische .... Litauische Norwegische Oesterreich.: große.. 100 Schill. u. dar. Polnische . Rumãänische: 1000 Lei und neue ho Lei unter 500 Lei... Schwedi che Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische Tschechollowakische: S000, 1000 u. S00 Kr. 100 Kr. u. darunter Tůrkische Ungarische
Reichsmark.)
im Privatelegring.
Prag M73 50,
Polnische
Warschau 456,50.
1Pax.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
I kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden engl. Pfund Lengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen I türk. Pfund
bis 100, 00 , Tilsiter Käse
lI00 Pengõ a m m ,,
bis 268 00 , Kochbutter in Tonnen — — bis —— „M, Koch- butter gepackt = bis — , Allgäuer Stangen 20 00 90,00 vollfett 148,00 bis 162,00 „, echter Gouda 40 0 17200 bis 184,00 S, echter Edamer 40 0,σ‛ 172,00 bis 184 00 ½, echter Emmentaler (vollfett) 192,00 bis 220,00 „, Allgãuer Romatour 20 0
Geld
20,38
16, 16 4, 185
2437 7453 0, 64 41,72 Gi 15
2415 J Jo 16.76 1225 1723735
537 16325
166 57
1946 66s
4149 gi 38
18 76
14. September
Brie 20,46 16,22
4,205
2457 536
ö t 41. 33
6. 155 2435
ba d 46 51 1239 13735
D
16,385
167,48
1954 5539
41 66 oi, 3
11200 bis 124,00 4A.
Devisen.
Briefl.
uszahl.]
Danzig, 13. September. (D. N. B.) Gulden. Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 69, So G., 109,20 B. 100 Deutsche Reichsmark — G (6⸗ bis 106⸗Stücke) — — G., —— G. — B. — Auszahlun 100,20 B. Telegraphische:
— — B. en: Warschau 100 Zloty 99, 80 G., London 26,18 G., 26,28 B., Paris 34351 G., 35,05 B., New York 5.2995 G., 5, 3205 B., Berlin 212,88 G., 213, 72 B. Wien, 13. September. (D N. B.) Ermittelte Durchschnittskurse Amsterdam 360,70, Berlin 214,68, Brüssel S9, 94, Budapest — — Bukagrest — — Kopen⸗ hagen 117.47, London 26,39, Madrid 65, 57, Mailand 43,59, New ork 583,54. Oslo 132,22, Paris 35,2 tockholm 135, 70 Warschau 190,57, 36 173,79. 13. September. (D. N. B.
6g. h,
. B.,
Geld
20,38
16, 16 4185
2,438 74158 6 64 41,72 0, 115
2418 a 6? 46 75 1725 177335
36 16335 166
36 . gin
1678
Schecks:
Marknoten
Danzig
191
13. September
Brief
20 A6
16 27 4 *g65
2,458 53 dos 41,88 0,135
2438 1 34 146, 565 17327 177
570 163585 16735
1954 .
41 65 gl. s
16 96
(Preise in
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Alles in Danziger
Amerikanische
London
6, Prag 2192, Sofia — —,
Amsterdam 16,383, Berlin ürich 7188.25, Oslo 602,00, Kopenhagen 536,50, London 119,85, Madrid 331,00, Mailand 197,59, Nem York 24,23, Paris 159, 50, Stockholm 618,90. Wien Noten 462, 00. Belgrad 56,5116
736,00, 4657,00,
e , , 8 2 8 2.