Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. D30 vom 2. Oktober 1935. S. 2
5. Besetzungsverhältnis. Die Mitgliederversammlung und die Fachausschüsse sind in der Weise zu besetzen, daß die Klein- und die 8, einer⸗ seits und die Verlader und die Spediteure andererseits g eich e. vertreten sind. Abweichungen von diesem Besetzungsverhältnis sind nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig. 6. Beschlußfassung. .
Zur Beschlußfassung (68 6, 9 und 10 der Verordnung) ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung berufen, . .
Sind Fachausschuͤsse eingerichtet, so sind diese in den ihnen durch die Geschäftsordnung zugewiesenen an , zu r Beschlußfassung berufen. Ihre Bes ut gelten als Beschlüsse des Frachtenausschusses, soweit die Geschäftsordnung nicht anderes bestimmt. ;
Der Frachtengusschuß und die Fachausschüsse können ihre Befugnis, Beschlüsse nach 58 6, 9 und 10 der Verordnung zu fassen, nicht auf andere übertragen.
7. l Gegenstände der Beschlußfassung.
Die Ermächtigung des Frachtengusschusses, Beförderungs⸗ entgelte festzusetzen, umfaßt auch das Recht, Entgelte für Neben⸗ leistungen zu bestimmen, die mit der Beförderung in unmittel⸗ barem Zusammenhang stehen. 8 8 der Verordnung gilt auch für diese Entgelte. J
Verhältnis zu Anordnungen von Verbänden und Vereinigungen. Beschlüsse der Frachtenausschüsse gemäß 5 6 der Verordnung heben entgegenstehende Regelungen von Schifferbetriebsverbänden oder Reedereienvereinigungen auf. Diese können, soweit Beschlüsse von Frachtenausschüssen bestehen, neue Regelungen nicht treffen. 9. Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahre — berufen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Auf⸗
ichtsbehörde. 10. Beschlußfãͤhigleit.
Die Geschäftsordnung hat zu bestimmen, wann die Mit⸗ gliederversammlung und die Fachausschüsse beschlußfaͤhig sind.
Sie kann für den Jan, daß das Zustandekommen von Be⸗ schlüssen durch das Verhalten einer Gruppe n nn, gemacht wird, vorsehen, daß bei der Beschlußfassung das Besetzungsver⸗ hältnis nach Ziffer 5 nicht gegeben zu sein braucht. Voraus⸗ setzung ist, daß durch ordnungsmäßige Ladung ein Besetzungsver⸗ hältnis nach Ziffer 5 ermöglicht war.
11. Stellvertretende Mitglieder. ⸗
Die stellvertretenden Mitglieder der Frachtenausschüsse und der Fachausschüsse sind zu den Sitzungen einzuladen. Sie können an den Sitzungen einschließlich der Abstimmung ohne Stimmrecht teilnehmen. . ; ;
Unter Berücksichtigung der Anordnung der ,, . (Ziffer 2 Absatz 4 hat die Geschäftsordnung zu bestimmen, in welcher Weise abwesende ordentliche Mitglieder durch stelloer⸗ tretende Mitglieder vertreten werden. ;
12. Aufklärung des Sachverhaltes.
Der Vorsitzende des Frachtenausschusses oder eines Fachaus⸗ schusses kann Beteiligte, Fachleute, Zeugen oder Sach verständige zu den Sitzungen (nüt Aflssnahme, der Abstimmanqz. binzunähefäß⸗ genommen werden.
13. Abstimmung.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Der Vorsitzende hat kein erhöhtes Stimmrecht gegenüber den übrigen Mitgliedern. .
Die Abstimmung darf gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht geheim sein. .
Vertraulichkeit.
Die eie gn des Frachtenausschusses und der Fachausschüsse sind nicht öffentlich.
Die an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder und sonstigen Personen sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Ver⸗ handlung und, soweit sie zur Abstimmung zugelassen sind, auch über diese verpflichtet. Sie sind hierüber, soweit nötig, vom Vor⸗ sitzenden zu belehren. ö
Ausnahmegeschäfte.
Die r d ffeern n kann ein vereinfachtes Beschlußver⸗ ahren zulassen für Fälle, in denen für ein Einzelgeschäft eine racht are fahr werden soll, die unter dem vom .
äft). Das
eg genau
chusse allgemein festgesetzten Satze liegt (Ausnahmege usnahmegeschäft muß einen nach Ware, Menge und bestimmten Transport betreffen.
Auch bei dem vereinfachten Beschlußverfahren ist das Be⸗
setzungsverhältnis nach den Ziffern 5 und 10 Abs. 2 einzuhalten.
16.
Zusammenarbeit der Frachtenausschüsse.
Die zur sachgemäßen Durchführung der Aufgabe der Frachten⸗ ausschüsse erforderliche Zusammenarbeit untereinander ist von den Vorsitzenden sicherzustellen und von den Aufsichtsbehörden zu unterstützen.
Der Frachtenausschuß Breslau hat sich bei . von Mindest⸗ und Höchstentgelten für die im 52 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung erwähnten Verkehre mit dem Frachtenausschuß in Stettin ins Benehmen zu setzen.
.
Aufsicht.
Die Aufsicht über die Tätigkeit des Frachtenausschusses, die nicht als Beschlußfassung nach 88 6, 9 und 19 der Verordnung anzusehen ist, ist unbeschränkt. Sie umfaßt das Recht zu An⸗ weisungen aller Art.
Die Aufssichtsbehörde kann ee e anordnen, daß der Frachtenausschuß oder ein Fachausschuß über eine seiner Beschluß⸗ fassung unterliegende Angelegenheit beschließt oder neu beschließt.
Das Recht der Aussichtsbehörde, sich im e, . vertreten zu lassen G 3 Abs. 3 der Verordnung), umfaßt auch das Recht, an den Sitzungen der Fachausschüsse ieilzunehmen. Der Vertreter der Aufsichtsbehörde hat kein Stimmrecht. Er kann Anregungen für die Sachbehandlung geben. Auf seinen Wunsch ist ihm sofort das Wort zu erteilen. Die , , , oder ihr Vertreter in der Sitzung kann verlangen, daß der Vorsitzende
emäß Ziffer 12 Nichtmitglieder vom Frachtenausschuß oder von Ha ieh en anhören läßt.
Gegenüber der Beschlußfassung nach 55 6, 9 und 19 der Ver⸗ ordnung ist die Aufsichtsbehörde auf das Recht der Bestätigung beschränkt. Die Bestätigung kann auch in der Sitzung erteit werden.
18.
Unkosten der Frachtenausschüsse. Der Geschäftsbetrieb der Frachtenausschüsse ist so zu regeln, daß die Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der .
itzende und der stellvertretende Vorsitzende . die Mitglieder es Frachtenausschusses und der Fachausschüsse nehmen ihre Auf⸗ gaben ehrenamtlich wahr. Auslagenersatz sowie Personglaus⸗ aben sind nur zulässig, wenn die Geschäftsordnung sie ausdrück⸗
ich gestattet. ch ges 19.
Geschäftsordnung.
Ueber die . beschließt die Mitgliederversamm⸗ lung. Die Beschlußfassung über enderungen von nicht grund⸗ ätzlicher Bedeutung kann die Geschäftsordnung einem Fachaus⸗ chuß übertragen. ; ü
Die Geschäftsordnung muß im Einklang mit der Verordnung, den eiwa ergehenden späkeren Verordnungen und den zwingenden Bestimmungen dieser Richtlinien stehen. Die Au fsichtsbehörde kann, wenn dies nicht der Fall ist, fuͤr die dere, . eines Beschlusses zu entsprechenden Aenderungen der Ge chäftsordnung eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann sie die Ergänzung von sich aus erlassen.
20.
Die bisherigen Richtlinien vom 8. April 1932 (Anlage zum Erlaß vom 8. April 1933 — 8 9v. 1731 aus 1932 — treten außer
Kraft. Berlin, den 25. September 1935. Der Reichsverkehrsminister. J. V: Koenigs.
—
Bekanntmachung KP 33 der Neberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Oltober 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1936, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1I7I1 vom 265. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung Kb 30 vom 25. September 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 225 vom 26. September 1935 festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassen gruppe —ᷣ . Blei, nicht legiert (Klasse IA 21,5 ö in cn ne nne, (Klasse ils B) ..., 24. — 265, —
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1935. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht.
Bekanntmachung.
Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 107 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: ;
Erlaß über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten. Vom 24. September 1935.
Verordnung über die Einführung reichsrechtlicher Vorschriften im Saarland. Vom 27. September 1935. . ⸗
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ge⸗ vB) Von 26 Sep leihillen M kinderreiche Familien (KXR
Umfang: 195 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 0 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. Bekanntmachung.
Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 108 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des
Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 1. Oktober 1935. Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: (, 165 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: ( 08 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 23 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14287. Verordnung über das Anbringen von Plomben an Wild. Vom 6. September 1935.
Nr. 14283. Achte Verordnung über Wohnfiedlungsgebiete. Vom 16. September 1935.
Umfang: „5 Bogen. Verkaufspreis: 020 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.
Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Wo, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 2. Oktober 1935.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 367) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des e en Staatsministeriums vom 22. Juli 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Nord⸗ westdeutsche Kraftwerke. A.-G. in Hamburg, zum Bau von drei Leitungen für die Uebertragung eierttrischer Energie, und zwar einer 60 000⸗Volt-Doppelleitung zwischen Wiesmoor und Wilhelmshaven, einer 20 ,,, , wischen Oldersum und Loga und einer 20 000⸗Volt⸗Einfachleitung zwischen Aurich und Emden durch das Amtsblatt der Re— in in Aurich Nr. 31 S. 91, ausgegeben am 3. August
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. — 3 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Provinzialverband der Rheinprovinz in Düsseldorf zum Bau der Zubringerstraße e ,,, , en, und i es Teil- tücks von der Straße er Feld in Düsseldorf bis zur
eichsautobahn Köln — Düsseldorf Industriegebiet durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. S. 337, aus⸗
egeben am 7. September 1935 ; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. August
1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Aktiengesellschaft Anhaltische Kohlenwerke in Halle a. S. zum
Bau einer 60 000⸗Volt⸗Einfachleitung zwischen der Grube Mariannenglück und der Grube Greifenhain durch das Amts⸗ blatt der ,, . in Frankfurt (Oder) Nr. 36 S. 213, aus⸗ gegeben am ⁊. September 1935 ;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Dortmund zum Bau einer Gasverbindungsleitung im Zuge der Marsbruchstraße in Dortmund⸗Aplerbeck durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Arnsberg Nr. 37 S. 125, ausgegeben am 14. September 1935, . ᷣ
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Insterburg zum Ausbau von Strgßen in der Stadt Inster⸗ burg durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 36 S. 163, ausgegeben am 7. September 1935
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Crossen (Oder) zur Herstellung einer Straße durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, aus⸗ gegeben am 14 September 1935; J
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb einer Parzelle der Gemarkung Crossen (Oder) für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Sep⸗ tember 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Düsseldorf zum Bau der Zubringerstraße Düsseldorf —Hilden zur Reichsautobahn Köln — Düsseldorf —In⸗ dustriegebiet, und zwar des Teilstücks von der Innenstadt bis ur Straße Werstener Feld in Düsseldorf durch das Amtsblatt h Regierung in Düsseldorf Nr. 37 S. 341, ausgegeben am 14. September 1935 .
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4 Sep⸗ tember 1535 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke in den Gemarkungen Lochwitz und Kähmen⸗ Murzig durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Königlich Niederländische Gesandte Graf Lim⸗ burg Sti rum . Berlin am 27. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Baron van Boetzelaer van Dosterhout die Geschäfte der Gesandtschaft.
Bekanntmachung.
In Ergänzung bzw. Abänderung der Belanntmachung der Handelsvertrelung der UdSSR. in Deutschland im Reichsanzeiger Nr. 113 vom 16. Mai 19365:
AIy2? Dimitriew, Jury, wird gestrichen; an seine
Stelle tritt Kotlar, Sachar.
Berlin, den 1. Oktober 1935.
. der UdSSR. in Deutschland, echtsabteilung.
Verkehrswesen.
Reichs poft trifft Vorbereitungen für den Neichserntedanktag 1935.
Wie in den vergangenen Jahren sind auch jetzt wieder die Arbeiten der Deutschen Reichspost zur , ,,. ̃ und Fernmeldeverkehrs auf dem Bückeberg aus Anlaß des Reichs⸗ erntedanktages 1935 in vollem Gange.
Auf dem Festplatz werden zwei Sonderpostanstalten einge⸗ richtet, die sich mit dem Fre ß von Wertzeichen, mit der An⸗ nahme von gewöhnlichen Briefsendungen und Telegrammen so⸗ wie mit der Vermittlung von en, und Ortsgesprächen be⸗ assen. Für die eine Postanstalt ist ein besonderes Zelt 3 dem
tplatze angemietet worden, während als zweite Postanstalt das ahrbare Postamt des Reichspostzentralamtes in Aussicht ge⸗ nommen ist, das auf dem Reichsparteitag bereits seine erste Probe ö bestanden hat. Beide Postanstalten erhalten auch Fern⸗ sprechzellen für den öffentlichen Fernsprechwerkehr. Den gleichen wecken dienen die im Umkreise des Bückebergs in der Nähe oer Aus ladebahnhöfe in Afferde, Tündern und Emmern in den großen Zelten ö. Beherbergung der angekommenen e hmer untergebrachten Poststellen. Alle Benutzer der öffent⸗ lichen Sprechstellen werden vom Personal der Reichspost betreut.
Zur Erleichterung des Ankaufs von Postlarten und Wert⸗ zeichen wird auf dem Festgelände eine größere Anzahl von soge⸗ nannten „Fliegenden Markenverkäufern“ verteilt, die mit ent⸗ sprechenden Hinweisschildern und mit Umhängetaschen zur Ent⸗ . , , von freigemachten Briefsendungen versehen sind.
sese Einrichtung hat sich im Vorjahre als äußerst zweckmäßig erwiesen und den Beifall der Organisationsleitung wie des Pu⸗ blikums in besonderem Maße gefunden. Im weiteren wird unter der großen Ehrentribüne, die sich am oberen Ende des Fest= latzes am Waldrande erhebt und von der aus der Blick weit inausschweift ins i er le Weserbergland bis zu den fernen öhen des Süntels, für die i . eine Poststelle mit echs öffentlichen Fernsprechstellen für die Presse vorgesehen. Zur urchführung des gesamten Fernsprechwerkehrs wird in der alten Wasserburg am u des Bückeberges in der Domäne Ohsen ein besonderes Fernsprechamt eingerichtet. . . ;
Für den Festtag wird eine Festpostkarte mit dem Bild einer Frau in niedersächsischer Tracht , , sämtliche aufge⸗ lieferten Sendungen erhalten einen nderstempel: Erntedank⸗
1935. ;
Für den Auf⸗ und Abmarsch der Hunderttagusende hat die Deutsche Reichspost nach den Anweisungen der Aufmarsch⸗ leitung ein weitverzweigtes Fernsprechnetz n er, durch, das der AÄufmarschleiter mit den einzelnen Abschnitten des Auf⸗ marsches in der weiteren Umgebung des Bückeberges in ständiger Fühlung ftehen wird. Ein anderes Netz ist eingerichtet für die glatte Abwicklung des Festverlaufes und für das richtige und zeitgerechte Einsetzen der einzelnen Vorführungen. Die Fern⸗ derkehrseinrichtungen des Postamts Hameln sind, soweit es unter Ausnutzung der vorhandenen Fernleitungen . war, bereits für den vor dem Feste herrschenden starken erkehr erweitert worden. Für die Besprechirngsleitungen des Rundfunks und der k auf dem Platze enn, hat die Reichs post je ein be⸗ , . Kabelnetz ausgelegt. Auch für die Uebertragung der
arbietungen auf . Sender werden mehrere Fernleitungen ur Verfügung gestellt. . ö Die fe Ent 0 her der Bauernabordnungen und Trachten⸗ ruppen sowie der Pressevertreter und der Schwerkriegsdeschä⸗ igten übernimmt wie in den letzten Jahren die Deutsche Reichs. h die zu diesem Zweck eine große Anzahl von Kraftomnibussen einsetzen wird.
—
des Post⸗
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1935. S. 3
Uebersicht über die Einnahmen) des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben
in der Zeit vom 1. April
1935 bis 31. August 1935.
Bezeichnung der Einnahmen
Aufgekommen sind
im Monat
August 1935 August 1934 vom 1. April 1935 Millionen
i 3l. Au nt 193 Ry 66. .
im Monat
2
3 h
A. Besitz,. und Verkehrsteuern Einkom mensteuer: a) Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteue) ... c veranlagte Einkommensteuer .
zusammen lfde. Nr. 1.
Abgabe der Aussichtsratsmitglieder Körperschaftsteuer . ..... l Vermögensteuer ... Aufbringungsumlage ... Erbschaftsteuer ... Umsatzsteuer. . ... Grunderwerbsteuer?) . Kapitalverkehrsteuer: a) Gesellschaftsteuer b) Wertpapiersteuer .. c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer .... Versicherungsteuer .... Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: . B name n teen .
zusammen lfde. Nr. 12a und b
J Wechselsteuer J . Beförderungsteuer:
R nn .
b) Güterbeförderung .....
*
2
8 1 2 2 1 2 1 41 8 9 22 9 9 9 2 2 8 8 9 d 0 9 9 0 2 98 2 84 — 0 2 28 0 9 9 90 0 98 9 — 8 9 9 9 8
O Oᷓ &, , Rd .
96 28 O 0 0 9 9 2 2 22 0 9 — — — 2 2 2 8 8 2 822 9 0 0 9
¶ Obligationensteuer) ...... Reichsfluchtsteuer ..
6 , , , , 9
Summe A. K. Zölle und Verbrauchsteuern
Tabaksteuer: a) Tabaksteuer ; . b) Materialsteuer leinschl. Tabakausgleichsteuer) c) Tabakersatzstoffabgabe
1 1 1 1 1 2 2 1 1 8 * *
zusammen lfde. Nr. 18
0 8
,,, . 1 Biersteuer
Aus dem Spiritusmonopol .. Essigsäuresteuer Schaumweinsteuer Zündwarensteuer . .... Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuert .... Spielkartensteuer ... Statistische Abgabe ...
Süßstoffsteuer ... Mineralwassersteuer Branntweinersatzsteuer .. Ausgleichsteuer auf Mineralöle Fettsteuer
Schlachtsteuer: 3 Schlachtsteuer. ....
, , o 90
1 0 1 1 1
Mineraldlftenerj
* 2 1 41 2 9 92 1
9 ,,, a o o 0 2 2 9 2 9 8 9 82 o 0 1 K * 2 8 9 d o 90
9 9 9 9 9 9 2 4
ö, zusammen lde. Nr. 35.
Summe B.
Im ganzen.
) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw.
b) Steuerabzug vom Kapitalertrag Rapitaleitragsteuer)
Steuer zum Geldentwertungsausglelche bei Schuldverschrebum zen
112 822 868 2ᷣ 16h 53 n * 1 514 338 0?
bh 2 805 691, 78 36 706 591, 94 269 614 13840
. 165 OS f 7ßʒ
236 726,69
26 121 Oög S5 1I6 165, ?
hb 26 7997) 1442 775, 15 1455 755, 16s 165 305 666 35 1 506 471 28
1 82451821 gh rg h 1269 856325 11 32 Jh ih 46565 753 83
Shꝰ 126 422, 12
z z20 gz, 10 141 166 50 2 4 443. 57 136 316 519345 4 793 gh. 16 26 78 6h 757 1d 765/16 d ogg rb h
8 616 796,44 769 795,93
6 504 133,93 61 252 526,77 25 260 326 86
— 23 82 8
2 2 — 200 O c O
k.
— r ü
957 937,26
4 586 886, 8a 1188 71236
913110033
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145 77 - 2 401 399,66 ; 7 308 62 56
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17 7 T Iss 16 565 246,39 zd r Is ==
43 135 592,27 46 698 086,95
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O0, — 2 1369 07243
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. 463 247 730,16 393, 1 9 2 243 119 506,12
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161
* . — 2 —
15 317 238,98
zo 317 bol zd dg ꝰ
1063 11538
15 647 828 80 76 380 71647
269 g46 278 65 1414063 56390
ö Zölle und Verbrauchs steuern. ; ei den Zöllen und Verbrauchssteuern betrug das Aufkommen im August 1935 gegenüber August 1934: ! . bei den Zöllen, weniger.. .. 1 „der Tabaksteuer, mehr . „ Zuckersteuer, weniger .. 3 ner, mehr 4 . den Einnahmen aus dem Spiritusmonopol, mehr 1 der Fettsteuer, mehr .... 4, Schlachtsteuer, weniger . 2,5 ö . Die Zölle und Verbrauchsteuern ergaben somit im August 1935 zusammen 10, Millionen Reichsmark mehr als im August 1934.
Gesamtbild.
Im August 1935 sind gegenüber August 1934 aufgekommen: an Besitz⸗ und Verkehrsteuern mehr 60,3 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauch⸗
R 160 ö .
insgesamt mehr 71,0 Millionen Reichsmark
In den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1935 sind gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs mehr aufgekommen:
an Besitz⸗ und Verkehrsteuern . 341,8 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauchsteuern 108,2 ö ö
zusammen 450,0 Millionen Reichsmark
Bei dem Mehr an Besitz und Verkehrsteuern ist jedoch zu be— rücksichtigen, daß ö .
1. dieses Mehr infolge der Aussonderung von monatlich 12,5 Mil⸗ lionen Reichsmark für Ehestandsdarlehen aus der Einkommen- steuer um 5 * 12,5 — 62,5 Millionen Reichsmark gekürzt werden muß,
im ersten Viertel des Rechnungsjahrs 1934 12 Millionen Reichs⸗ . Gesellschaftsteuer einmalig entrichtet wor⸗ den ind,
3. im August 1934 eine außergewöhnliche Einnahme von 16 Mil— lionen Reichsmark Reichsfluchtsteuer aufgekommen ist.
Bei dem Mehr an Zöllen und Verbrauchsteuern ist zu berück⸗= sichtigen, daß erst im Mai 1934 die bis dahin von den Ländern erhobene Schlachtsteuer auf das Reich übergegangen ist. Infolgedessen sind beim Vergleich mit den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1934 die im April 1935 nachgewiesenen 12,1 Millionen Reichsmark Schlacht⸗ steuer sowie der Unterschied zwischen dem im Mai 1935 und dem im Mai 1934 nachgewiesenen Aufkommen an Schlachtsteuer in Höhe von 7M — 10,1 —=) 7,3, zusammen also 19,4 Millionen Reichsmark außer Betracht zu lassen.
Das wirkliche Mehraufkommen in den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1935 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vor⸗ jahrs beträgt somit (150,9 * 120 4 160 — 52,5 — 19,4 *) 396,1 Mil lionen Reichsmark.
Millionen Reichsmark
5 r
Preußen.
Monats aus weis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat August des Rechnungsjahres 1935. (Beträge in Millionen RM.)
A. Ordentlicher Saushalt.
Zu Beginn des Rechnungsjahres 1935 waren die zur Deckung xestlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 18954 zurückgestellten Restbeträge verfügbar
a) nach dem ordentlichen Haushalt...... b) nach dem außerordentlichen Haushalt....
zusammen
213,0 2060
D375
Ist⸗Einnahme
Jahꝛessoll oder Ist· Ausgabe
oll
im im
April / Juli
Darunter
Rechnun
6 der Vorjahrsreste
713 194 008,81 8 667 183 070,0
überwiesenen Anteile usw.
*) Hierin iss die von Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten. ) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1954 und Vorjahre aufgekommen. ßerdem sind an Haughaltseinnahmen aus der Ehestandshilfe, die ab 1. Januar 1935 in die Cinkommensteuer eingebaut worden
9. . ist, noch 1,35 Millionen RM aufgekommen.
Berlin, den 14. September 1935.
Hierzu wird amtlich ergänzend mitgeteilt: An Steuern, Zöllen und anderen Abgaben sind aufgekommen:
im Monat Augu st 1935 1934 463,3 Mill. RM 393,0 Mill. RM 25 9,9 M M 249, 2 M M
73,2 Min. Rm Sis,, Min. Rm
1. April bis 1. April bis
31. August 1935 31. August 1934 2243, 1 Mill. RM 1901,38 Mill. RM a;, 13069.
6557 7 Nill. IM. 320, , Min. Rm
. Zahlungen und Borauszahlungen waren bei den Besitz⸗ und Berkehrsteuern im August i9gss nach den gleichen Vorschriften wie im August 1934 fällig. Bei den viertel⸗ jährlichen Zahlungen handelte es sich um die gahlungen auf die Ver⸗ mögensteuer.
Besitz⸗ und Verkehrsteuern .. Zölle und Verbrauchsteuern ..
Summen und in der Zeit vom —⸗—
Besitz⸗ und Verkehrsteuern. Zölle und Verbrauchsteuern
Summen
Besitz⸗ und Verkehrsteuern.
Von denjenigen Steuern, nach deren Aufko]mmen die Wirt⸗ schaftsentwicklung am besten zu beurteilen ist, hat sich im August 1935 besonders die Lohnstener weiter gut entwickelt. Das Aufkommen im August 1935 überstieg dasjenige im gleichen Monat des Vor⸗ jahrs um 46,09 Millionen Reichsmark. Hierbei sind jedoch, worauf bereits mehrfach hingewiesen worden ist, die steuerrechtlichen NAenderungen (Einbau der Abgabe zur Arbeitslosenhilse und der Che⸗ standshilfe in die Einkommensteuer und Aenderung des Erhebungs- verfahrens bei der Lohnsteuer der Empfänger größerer Gehälter ab 1. Januar 1938) zu berücksichtigen.
un Das Auffemmen an veranlggter Eintommensteuer war * August 1935 um 8,2 Millionen Reichsmark höher als im August 34; an Steuerabzug vom Kapitalertrage sind im Augußst
Reichsfinanzministerlum.
Insgesamt ergab sich also bei der Einkommensteuer ein Mehr von (46,9 4 8,2 4 .6 — )] 64, 8 Millionen Reichsmark gegenüber dem gleichen Monat des Rechnungsjahrs 1934. Es muß hierbei aber beachtet werden, daß wegen des Einbaus der Ehestandshilfe in die Einkommensteuer n . 12,5 Millionen Reichsmark als Ersatz ür die Ehestandshilfe dem Sondervermögen zur Gewährung von
hestandsdarlehen zufließen, so daß sich das Mehr an Einkommen⸗ steuer . Millionen Reichsmark auf 42,8 Millionen Reichsmark vermindert.
Die Körperschaftssteuer brachte im August 1935 ein Mehr von 11? Millionen Reichsmark gegenüber August 1934.
Die Vermögensteuer brachte im August 1935 ein Aufkommen von 56,4 Millionen Reichsmark gegen 6,5 Millionen Reichsmark im August 1934, mithin 1,ů9 Millionen Reichsmark mehr.
Das Aufkommen an Umsatzsteuer betrug im August 1935 166, Millionen Reichsmark, im August 1934 betrug es nur 146,8 Mil⸗ 66. Reichsmark, mithin im August 1935 9,5 Millionen Reichsmark mehr.
An Kraftfahrzeugsteuer kamen 1153 Millionen Reichsmark gegenüber 13,0 Millionen Reichsmark im August 9g auf, das sind 1, Millionen Reichsmark weniger. Das Weniger ist darauf zurück zuführen, daß die Jahl der alten Personenkraftfahrzeuge ei rt ö wird und alle neuen Personenkrastfahrzeuge steuerfrei ind.
An Wechselsteuer sind im August 1935 1,1 Millionen Reichsmark mehr aufgekommen als im August 1934.
Das Aufkommen an Reichsfluchtsteuer betrug im August 19365 16,5 Millionen Reichsmark weniger als im August 1934. ** August 1934 enthielt eine außergewöhnliche Einnahme an Reichs⸗ fluchtsteuer in Höhe von 16 Millionen Reichsmark.
Im ganzen sind im August 1935 an Besitz und Verkehrsteuern 60,3 Millionen Reichsmark, nach Abzug der dem Sondervermögen für die Gewährung von Ehestandsdarlehen zuzuführenden 12,5 Mil⸗
6 O5 Millionen Reichsmark mehr aufgekommen als im Augußst
*.
lionen Reichsmark 47,8 Millionen Reichsmark, mehr aufgekommen als im August 1934.
I. Einnahmen. 3 Davon ab: Neberweisungen an Gemeinden ¶ ¶ Ge⸗ meinde verbände) usw.
verbleiben.. 2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
3. Sonstige Einnahmen: a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen .. e) Wissenschaft, Er⸗ ziehung u. Voltz⸗ bildung (oeinschl. ö, d) Uebrige Landesver⸗ waltung...
Einnahmen insgesamt
8 der Steuerüber⸗
. r . * Zu e an
Betriebe) n
II. Ausgaben. 1. Verwaltung d. Innern ohne Ziffer 85 ..
oziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen 3. Wissenschaft, Erzle⸗
. olksbildung 4.
876,6 S6,
einschl. Theater) ..
696,0 erkehrswesen ...
1653
oh
18853 53
1835
bh. Wohnungswesen .. 6. Schuldendlenst ... 7. Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehalter usw.) 66 8. Sonstige Ausgaben
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe . Mehreinnahme