1935 / 246 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Oct 1935 18:00:01 GMT) scan diff

des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abf. 2 eingereichte

institute vom 30. September 1935

Nach dem Reichsgesen über das Kreditwesen 8 26 Abs. 1 Vuchst. e und der Ersten Bekanntmachung

Mo—natsausweise deutscher Kredit

Attiva Zortsetzung) (gortsetzung)

Wechsel

Beträge in Tausend RM Beträge in Tausend RM

ö Kur sallige Vorschüsse auf verfrachtet Forderungen Forde⸗ Forde⸗ oder eingelagerte Waren unzweifelhafter rungen rungen

Bonität mn aus ) h) Kon⸗ Und Liquidität Lom⸗ sortial⸗ bard⸗

gegen Report. Kreditinstitute ge⸗ ö. be⸗ äften . * darunter 6 schäften

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denden Papiere gung Gut. gängige börsen⸗ kredite 6. ner werte ö Wert gängige zeichneter

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Dauernde Beteiligungen Grund⸗ einschl. der zur stücke,

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Son⸗ stige Aktiva

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12 13 14

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börsen gängige Wert⸗ papiere

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im Sinne von § 16 Abs. 2 KWG)

Waren

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Von der Gesamtsumme (Sp. 9) ent⸗ sprechen den Bestimmungen des Bank⸗

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29576 105777 h9 898 17798 42 531 28 081 22188 368 21 821 76 821 14 693 7093

*.

Badische Kom. Landesbank, Mannheim. ...... Bayer. Gemeindebank (Giroz.) öff. Bankanstalt, München 18 349 45371 Berliner Stadtbank Giroz. der Stadt Berlin Berlin 4220 46 223 24046 Brandenburgische Provinzialbank u. Girozentrale, Berlin 753? 23 729 18 305 Giro⸗Zentrale (Kom.⸗Bk.) f. d. Ostmark, Königsberg, Pr 38 . 360 14 14 Girozentrale Sachsen, öffentl. Bankanstalt, Dresden 16769 23 271 23 164 Girozentrale Schleswig ⸗-Holstein, Kiel ö

nr f. Niederschlesien, öffentl. Bankanstalt, 16 252 336

Landesbank der Provinz Westfalen, Münster iW... k 82 361 Westf. Pfandbriesamt für Hausgrundstücke, Münster i. W. 27 Prov.⸗Hauptkasse Münster Abt. B, Giroz. Westf., Münster 15 314 6340 5116

Landeskommunalbank Giroz. für Hessen —, Darmstadt . 26 ö ? 418424 Landeskreditkasse Kassel, Kassel 2186 1085 1479 5417

Mitteldeutsche Landesbank Girozentrale . ö k. 9. k . z3 bo3 30 o? 1 19 326 10280 37934 1265 567 7.6 660 23 od 14418 37510 116 31 539] 11 002 189 572 29 266 22 264 23659 32 28 34 647 1675 25476 148 133

Nassauische Landesbank, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden k 1925 35 20118 51 378 88 dal ; ; 9s 810

Niedersächsische Landesbank Girozentrale =, Hannover . 2078 2078 1485 39 425 40959 180 889 136989 t 7101 61 542 68 643 3056 63 617 9208 192 340

Provinzialbank Grenzmark-Posen⸗Westpreußen, Giro—⸗ zentrale, Schneidemühl

Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor O. S.

Provinzialbank Pommern (Girozentrale) Stettin...

Rheinische Girozentrale und Provinzialbank. Düsseldorf

Württ. Girozentrale Württ. Landes kommunalbank —, *eele Stuttgart. * 1 41 . 1 1 1 16 1 * .

19 Girozentralen .. Deutsche Girozentrale Deutsche Kom munalbank = Berlin 20 Girozentralen ..

29 325 50 777

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2150 3479 94148 2 92 1606 29 362 63 34 878 455 762 46 131 2209 16629 8373 280 98 64101 4428

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ditgesellschaften auf Aktien ein. Erstmalig werden auch in diesem

Büchertisch.

„Oelpolitik der Großmächte unter kriegswirtschaftlichen Gesichts⸗ punkten.“ „Das japanische Beispiel.“ Von Dr. Fritz Fetzer, Oberregierungsrat im Reichskriegsministerium Marine. (Schriften zur kriegswirtschaftlichen Forschung und Schu⸗ lung. Herausgegeben mit Unterstützung amtlicher Stellen von Major Priv.⸗-Doz. Dr. Kurt Hesse.) 69 Seiten, kart. 1,80 RM. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1935.

Mit dem vorliegenden dritten Heft der Schriftenreihe zur

kriegswirtschaftlichen Forschung und Schulung wird eines der ausschlaggebendsten Probleme für die künftige Kriegswirtschaft behandelt. Der große Krieg hat durch die fortschreitende Ver⸗ wendung motorbetriebener Angriffswaffen die politische Bedeu⸗ tung des Oeles in Erscheinung treten lassen. Nahezu alle Staaten wandten in der Nachkriegszeit der Lösung dieser Frage, die für den künftigen Krieg von entscheidender Bedeutung ist, ihr ganzes Interesse zu. Am einfachsten freilich waren die Länder dran, die eigene Erdölquellen besaßen. Die anderen Staaten mußten sich entweder Oelkonzessionen beschaffen und ihre Aus⸗ beutung sicherstellen oder mehr und mehr dazu übergehen, auf technischem Wege zu brauchbaren Betriebsstoffen zu gelangen.

Der Verfasser betrachtet in einem einleitenden Kapitel seiner

Schrift die Lage, in der sich die größten Länder der Erde hinsicht⸗

lich ihrer Oelversorgung befinden, um sich dann ausführlich und

eingehend mit Japan zu beschäftigen. Das Beispiel Japans dürfte deshalb besonders interessant sein, weil sich hier die ver⸗ schiedenen Formen der Lösung dieser Fragen aufzeigen lassen.

Japan besitzt selbst nur geringe Erdölquellen, hat Konzessionen

zur Ausbeutung erworben und muß gleichzeitig bei steigendem

Verbrauch die Gewinnung brauchbarer Betriebsstoffe auf techni⸗

schem Wege betreiben. Von besonderem Interesse dürfte auch

die Behandlung der Betriebsstoffgesetzgebung sein, da kein Staat die Führung auf diesem wichtigen Wirtschaftsgebiet aus der

Hand geben kann.

Das Heft stellt eine besondere Bereicherung der Schriftenreihe dar. Die Schriftenreihe in ihrer Gesamtheit sollte in alle wirt⸗ schaftlichen Zweige Eingang finden, denn sie ist vorzüglich ge⸗

eignet, durch die gründliche Darstellung einzelner Gebiete das Ganze der Kriegswirtschaft zu umreißen und zu verdeutlichen.

„Die industrielle Kriegswirtschaft Englands 1914— 1918.“ Von Dr. Karl Römermann. (Schriften zur kriegswirtschaft— lichen Forschung und Schulung, herausgegeben mit Unter⸗ stützung amtlicher Stellen von Major Priv.-Doz. Dr. Kurt Hesse.) 84 Seiten, Preis kart. 1,80 RM. Hanseatische Ver⸗ lagsanstalt, Hamhurg 1935.

Die vorliegende Schrift Dr. Römermanns, die als zweite in der rasch bekanntgewordenen und wichtigen Schriftenreihe er⸗

scheint, macht uns mit einem besonders r ,, Gebiet

bekannt. Die weitverbreitete Annahme, daß England infolge seiner günstigen Lage, seiner Vorherrschaft auf See und seinen

rohstoffreichen Kolonien keine , ,, Sorgen kannte, ö

stellt sich als irrig heraus. Bald nach Ausbruch des großen Krieges wurde auch für England die Industrie⸗ und Rohstoffrage und ihre Bearbeitung von entscheidender Bedeutung., Die eng⸗ lische Regierung griff schnell zu regulierenden Maßnahmen. Die. Schaffung des Munitionsgesetzes, dem bald die Bildung eines Munitionsministeriums folgte, versetzte die englische Regierung in die Lage, zentral die gesamte Kriegswirtschaft zu leiten und zu kontrollieren und sich auf die jeweiligen Bedürfnisse an Kriegs⸗ material einzustellen. Ein wichtiger Faktor war die Regelung der , Der Verfasser, der seine Untersuchung auf ein umfassendes und zuverlässiges Material aufgebaut hat, vermag interessante Tabellen und Statistiken über Arbeitslohn- und Arbeitszeitver⸗ hältnisse aufzustellen, die die Auswirkungen des Gesetzes und den Wert und die Nützlichkeit der damit i n entralen Len⸗ kung der Kriegswirtschaft deutlich erkennen lassen. Ein besonderes Kapitel ist der Frage der Preis- und Gewinnregelung gewidmet. Auch hier griff der englische Staat ein und verhütete durch ein⸗ schneidende Maßnahmen die ,, großer nn, In hervorragendem ö. versteht es der Verfasser, die großen Veränderungen, die die „freieste Wirtschaft“ während des Krieges erfahren mußte, klar aufzuzeigen und somit ein Beispiel vorbild⸗ licher Kriegswirtschaft zu geben. In der i sind die Erfahrungen und Erkenntnisse, die man während gesammelt hatte, nicht ungenützt geblieben. Man baute die

es Krieges

Kriegsindustrie weiter aus und trachtete, sie auf einen Stand zu bringen, der sie allen möglichen Anforderungen gewachsen sein läßt. Diese wertvolle Schrift rundet damit das Bild der Kriegs⸗ wirtschaft Englands ab und zeigt uns auf eine vorbildliche Weise, pi . Kriegswirtschaft auf höchste Leistungen einge⸗ tellt ist.

Militärstrafrecht. J. Teil. Militärstrafgesetzbuch und Militär⸗ strafgerichtsordnung. Textausgabe in neuester Fassung mit Verweisungen, gInhe k kerr nn Paragraphenüber⸗ riften und Sachregister. Herausgegeben von Hanns Dom— rows ki, Kriegsgerichtsxat, kommandiert zum Reichskriegs⸗ ministerium. Einführung von Dr. jur. Walter Rehdans, Ministerialrat im Reichskriegsministerium. 1935. XXII u. 291 S. Preis in Leinen geb. 2,0 RM. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wo, Linkstr. 16.

Das Militärstrafrecht hat nach Einführung der allgemeinen

Wehrpflicht wieder seine besondere Bedeutung erlangt, So gilt das.

Militärstrafrecht nicht mehr für Heer und Marine allein, sondern für die ganze Wehrmacht. bt. Standes werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der Militär⸗ gerichtsbarkeit unterstellt.

Unter Berücksichtigung der neuen Militärstrafrechtsnovelle er⸗

schien soeben im Verlag Franz Vahlen, Berlin Wo, die Textaus⸗

gabe zum Militärstrafgesetzbuch und zur Militärstrafgerichts⸗ ordnung., Alle wichtigen Aenderungen der bisherigen gesetzlichen Vorschriften werden in dieser Ausgabe des mit der Materie bestens betrauten Herausgebers berücksichtigt. Neben einer grund⸗ sätzlichen n in das Wehrrecht von Dr. jur. Walter Rehdans, Ministeriglrat im Reichskriegsministerium, enhält die ö im Anhang eine Uebersicht über die Ehrenstrafen im

MStG

Inhaltsverzeichnis, ar rr fn er e ten und Sach⸗ register erleichtern das schnelle Au n aller gesetzlichen Vor⸗ schriften und ar nm nr, Das Büchlein ist nicht nur für die mit der Militärstrafrechtspflege befaßten Personen und für die Wehrmacht, sondern für alle am Rechtsleben beteiligten Kreise be⸗ stimmt. So werden vor allem auch die allgemeinen Behörden und Gerichte in der handlichen Textausgabe einen sehr brauchbaren

Wegweiser für die Militärgerichtsbarkeit finden.

Auch die Wehrpflichtigen des beurlaubten

Vergleichsordnung vom 25. Februar 1935 mit Einleitung und Erläuterungen von Dr. jur. Danielcik und Dr. jur. Küch. Verlag Reimar Hobbing G. m. b. H., Berlin 8SsW 61. Preis 3,50 RM.

Ein besonderer Vorzug dieses neuen Kommentars zur Ver⸗ gleichsordnung liegt darin, daß sich bei ihm der Jurist mit dem Wirtschaftsrechtler verbunden hat, eine Verbindung, die sich bei diesem Gesetz, bei dem die wirtschaftliche Seite von der juristi⸗ schen nicht zu trennen ist, besonders günstig auswirken muß. Beide, Jurist und Wirtschaftsrechtler arbeiten hier so 5 Hand in Hand, daß jede einzelne Bestimmung der neuen Vergleichs⸗ ordnung sowohl nach der . als auch nach der wirt⸗ er f gen Seite hin gründlich geprüft, durchleuchtet und er⸗ läutert wird. Ebenso werden in kurzer, einprägsamer Form Entstehung und Auswirkung des Gesetzes dargelegt und alle vor— kommenden Streitfragen und wichtigen Punkte der Rechtsprechung geklärt, so daß sich dieser Kommentar in der gesamten Praxis als wertvolles Hilfsmittel erweisen und die ihm gebührende Stellung erringen wird.

Grundbuchordnung in der vom 1. April 1936 an geltenden Neu⸗

fassung unter Berücksichtigung der Ausführungsverordnun

und der allgemeinen . über die Einrichtung 3

Führung des Grundbuches. Textausgabe mit Verweisun⸗

a. ,, Sachregister und ,,. Mustern.

erausgegeben von Dr. Eberhard Scholz, Rechtsanwalt.

1935. Verlag Franz Vahlen in Berlin Wag, Linkstr. 16. Preis 1,50 RM.

Die vorliegende Ausgabe der Grundbuchordnung ist auf Grund der neuen . Bestimmungen bearbeitet und mit Verweisungen aus der Feder eines praktischen Juristen 4 mit den amtlichen Mustern rege, Mit der neuen Fassung der Grundbuchordnung vom 5. August 1935 sind die gesetzgeberischen

aßnahmen zur. Vereinheitlichung des deutschen Rechts wesentlich n ,, und die Zersplitterung des Srundbuchwe ens, welche bisher in den einzelnen Ländern be⸗ stand, ist großenteils beseitigt worden. Tief eingreifend sind daher die Aenderungen, welche die Grundbuchordnung in ihrer jetzigen Fassung bringt, und es ist ein Gebot der Notwendigkeit, eine

Ausgabe zu besitzen, die in jeder Weise den Anforderungen ent⸗ spricht und die Gewähr der Zuverlässigkeit bietet. .

Die in der Sammlung von Vahlens Textausgaben erschienene Scholzsche Ausgabe weist alle Vorzüge auf, zeichnet sich durch zuverlässige Wiedergabe des Gesetzestextes und Handlichkeit aus und ist noch dadurch von besonderer praktischer Brauchbarkeit, daß bei der Wiedergabe des Textes der neuen Grundbuch⸗ ordnung die Aenderungen gegenüber der bisherigen Fassung durch den Druck gekennzeichnet worden sind. Bei der schwierigen Aufgabe der Umstellung des bisherigen Grundbuchverfahrens auf das neue Recht ist die kleine Ausgabe ein übersichtliches Hilfs⸗ mittel, das den Gerichtsbehörden und Rechtsanwälten, den mit dem Grundbuchwesen befaßten Gesellschaften, Vereinen und Korporationen sowie allen, welche sich mit dem Gesetz beruflich oder ö persönlichem Interesse zu befassen haben, zu emp⸗ fehlen ist,

„Praxis des Altienrechts. Rechte, Pflichten und Verantwortlich⸗ keiten der Beteiligten. Von Dr. rer. pol. Martin Höppner. 448 Seiten brosch. 14 RM, Leinen 15,50 RM. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1935.

Das vorliegende Werk, das auf in der praktischen Wirtschafts⸗ prüfung gesammelten Erfahrungen beruht, behandelt in . Geschlofsenheit das Ganze des AÄAktienrechts. Die zahlreichen . setzlichen Bestimmungen, die in letzter Zeit das Aktienwesen regelten und auch auf den für Aktiengesellschaften wichtigen wirtschaftlichen Gebieten erlassen wurden, haben eine eingehende Darstellung des neuen Gesamtbildes, das sich aus ihnen ergab, notwendig gemacht. Dem Verfasser kam es darauf an, allen an aktienrechtlichen Fragen Interessierten einen zuverlässigen Rat⸗ geber geben zu können. So konnte er sich nicht begnügen, allein die rechtliche Seite zu behandeln, sondern mußte auch die Wirt⸗ schaftliche und steuerliche Seite in seine Darstellung mit ein⸗ beziehen. Neben der Behandlung der Stellung und Aufgaben des Vorstandes, des Aufsichtsrates, der Aktionäre und der Grün⸗ der, werden ebenso die Aufgaben der Bilanzprüfer aufgezeigt, die Rechte der Gläubiger umxissen, die staatlichen Pflichten und k einer AG. zuverlässig und genau erfaßt.

n einem besonderen n e geht der Verfasser zudem noch gründlich auf die spezifischen Besonderheiten bei Komman⸗

Zusammenhang die einschlägigen Fragen, die bei der Umstellung der Gesellschaften im Saarland auf Reichswährung berücksichtigt werden müssen, ausführlich dargestellt. Besonders soll noch auf einen Vorzug - hingewiesen werden, der dies Werk gerade in erster Linie für Praktiker wertvoll erscheinen läßt. Der Verfasser gibt Beispiele auf Grund der Formblätter für den Jahresabschluß einer Bergbaugesellschaft, einer Großbank, einer Versicherungs⸗ gesellschaft, einer Bausparkasse, einer Bahngesellschaft usw. So wird das Werk zu einem alle Fragen des Aktienwesens behan⸗ delndes Hand⸗ und Nachschlagebuch, das Wirtschaftsführern, den Vorständen der Aktiengesellschaften, Aktionären, Juristen und Studenten gute Dienste leisten wird.

„Die Struktur der modernen Wirtschaft“ von Prof. Dr. Max Muß⸗Darmstadt. Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin. 116 Seiten. Preis 3,60 RM.

Das Thema hätte dazu verleiten können, einen dicken Wälzer

u schreiben. Daß diese Klippe vermieden wurde und daß

ennoch die vielfältigen Zusammenhänge und Kräfte, die die

Volkswirtschaft gestalten, erschöpfend gezeichnet wurden, verdient

Anerkennung. Die freiwillige Beschränkung auf schmalem

Raum erzwang Konzentration und Prägnanz der Darstellung,

die sich in drei Abschnitte über den Strukturchgrakter der Wirt⸗

schaft“, die „Struktur der modernen Sozialwirtschaft“ und schließ⸗ lich über den „Staat und die Wirtschaftsstruktur“ gliedert. Das letzte Kapitel ist das aktuellste. Dem liberalistischen Prinzip der

Wirtschaftsharmonie aus Eigennutz wird das auf die Volks⸗

gemeinschaft ö nationalsoziglistische Wirtschaftsethos

gegenübergestellt. Der Staat lenkt die Wirtschaft, ohne die Selbst⸗ verantwortung des Unternehmers und den Wettbewerb auszu⸗ schalten. H— Volkswirtschaft auch in Zukunft nicht einfacher“, 8x schließt: Schon jetzt ist in Deuischland aus dem mächtigen Willen, die Mängel zu beseitigen und die

Wirtschaft dem Volk und dem Staat im neuen Sinne dienstbar

s machen, manches geschehen, was das Bild der neuen WBirt⸗

chaftsstruktur mitbestimmen wird. Wir sind jedoch noch in der

Zeit des Ueberganges. Der Staat hat sich schon über die Wirt—

. dn. aber die Auseinandersetzung mit ihr ist noch nicht

eendet“/.