Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 2. November 1935. S. 2
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neue Papiere zu . — 361 Einreichung des Paßworts hat in einem n, , Briefumschlage zu erfolgen, der außer der Datumsangabe . Aufschrift zu tragen hat: „Einliegend Paßwort für ö 531 und Wohnort)“. Bei Angabe des Paßworts im Verfügungsfe ö ist es ebenfalls in einem verschlossenen e nn 1 61 reichen; jedoch muß der Umschlag dann mit der . r, nn. trollpaßwort“, dem Namen des Niederlegers und der zei dersehen sein. . w i . steht es frei, wenn der verschlossene Brief⸗ umschlag im Kontor für Wertpapiere e,, gebenen Kontrollpaßworts geöffnet worden ist. an . m . erigen Paßworts ein neues in der vorher een erh ö. einzureichen. Wird hiervon kein Gebrauch gema t, sc h ö. alte Paßwort, das wieder in sichere Verwahrung genomme ; eiter Gültigkeit. ‚ ö ; w ö Ein ung mehrerer Paßwörter für verschiedene dgl. desselben Kontos ist nicht zulässig. Daß Paßwort gilt auch die etwa später hinzukommenden Depots.
Verwahrung und Verwaltung.
11. Die Reichsbgnk übernimmt für die sichere und getrene Aufbewahrung und Verwaltung der ihr übergebenen . gesetzliche Gewähr. Sie haftet nicht für chen . ö Störung des Bankbetriebes infolge, Aufruhrs, i , n 6 hoher Hand oder sonst durch höhere Gewalt veranlaßt wor . ; Die Reichsbank übernimmt nicht die Haftung für zie börsenmẽ ßig Lieferbarkeit der nicht durch sie angekauften VWertpa ö e
Die Reichsbank besorgt in 66 ihrer Verwaltungstätig die in den folgenden Nummern 12 — 16 aufgeführten Geschäfte.
Zins⸗ und Gewinnanteilscheine. ö 6
12. Die zu den Papieren gehörigen Zins- un zewinnantei ; scheine welch von ar fee: an den . en 6 gezogen, wenn sie an einem Reichsbankplatz zahlbar, sin In a anderen Fällen werden sie von ihr bestmöglichst , ö .
Wünscht der Niederleger die Einziehung oder er wer 1g der Zins- und. Gewinnanteilscheine selbst vorzunehmen, . in Ausnahmefällen gestattet ist, so hat er ihre , 6 . eitig zu beantragen. In diesem Falle ist die Reichs banf or ö er flit, zur Einziehung oder Verwertung 9 6 . Gewinnanteilscheine entbunden und hat für die . 3. nicht rechtzeitig abgehobener Zins- und Gewinnanteilscheine einzustehen.
kaufen und wie bisher in Verwahrung zu
Kündigungen, Konvertierungen.
13. Die Depots werden während der Dauer der . von der Reichsbank auf etwa erfolgende Kündigungen, Verlosun. en und Konvertierungen an Hand der Bekanntmachungen im Crugkhen Reichsanzeiger und in der „Allgemeinen a n. tabelle“ (zusammengestellt nach Vereinbarungen mit. der ei. bank, der Preußischen Staatsbank und ö . vates Bankgewerbe — Centralverband des . an . d Bankiergewerbes — nachgesehen. Die danach erforder , nahmen, insbesondere die Einziehung der zurückzuzahlenden 2. . und die Konvertierungen werden von ihr re tzeitig ö ö ; Gekündigte oder verloste Stücke, die nicht an einem ,, platz zahlbar sind, werden von der Reichsbank bestens ö 9
Kündigungen und Konvertierungen werden, 36 Je. . e ; durch gewöhnliche Briefe mitgeteilt; handelt es sich dabei un 4 ö. Gattungen oder Serien von Wertpapieren. so n. 9 . , . im Di g gen J . 9 i iesen Fällen ermächtigt, fa s ö ; ö . Niederlegers nicht vorliegen, dessen n solchen Geschäften nach bestem Ermessen ö ö besondere angebotene Konvertierungen für seine Rechnung z
igen.
besorg Bezugsrechte. , . — 14. Die ans den niedergelegten Papieren, erwachsende ,, . auf neue Papiere werden von der ö. den Niederleger geltend gemacht und die etwa ,, ö. . auf nicht vollgezahlte n ,,, * ö dies spätestens 8 Tage vor Ab . t I ein fr r beantragt und den erforderlichen Geldbetrag rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Neue Zinsscheinbogen, Zwischenscheine.
15. Die neuen Zins⸗ und Gewinnanteilscheine , . der Reichsbank rechtzeitig be Ft e gend 5 ‚ .
ieuerungsscheine niedergelegt sind oder wen orgu ö der Papiere selber ohne Erneuerungsscheine vorzunehmen ist. — i hn. Zwischenscheine endgültige Stücke umgetauscht.
Geldbeträge. ; a nn ĩ is . uf welch i der ersten Niederlegung ist anzugeben, a ö r , we lab e . Der gewählte Weg muß bei allen Papieren . iche sei Abänderungen können nur ber ; gleiche sein. Abänderungen k ie mit besonderem Schreiben spätes ; : . , Beträge angezeigt werden, bei denen die neue Art der Abhebung in Kraft treten soll. ; . Die Erlöse von Zins⸗ w ätes itten, die fälligen Kapitalbeträge (Ge ' spätestens am dritten, die fällige ,,, ) ekündigter Wertpapiere usw.) späte am, te . Eingang bei dem Kontor für ,, , ur Verfügung gestellt. Auf Antrag . zeträg Reichsbankanstalten oder sonstige Stellen ö Nicht abgehobene Geldbeträge werden nicht verzinst.
Depotaufstellungen, Abrechnungen, n, d, n 17. Die in bestimmten Zwischenräumen ,, . übersandten Depotaufstellungen gelten als chf ,. . anerkannt, wenn sie nicht , , i e n. ö. Wochen, die sich bei den im Aus ande r ,,, ,, die längere Tauer des Postlaufs erhöh . e, n 83 ꝛ egen Abrechnungen und Stückeverze ? . ö , * anerkannt gelten sollen, . el tt frist von fünf Tagen erhoben werden. Der Lauf beider Aus fristen beginnt mit dem Empfangstage. Mitteilungen. ö Mittei jeder egangen, Mitteilungen jeder Art gelten als zugegan n . letzten . Kontor 3 ,, schrift abgesandt worden sind. . r : lch h erf erforderlich, dem Kontor jeden hmm nr wech sofort anzuzeigen. . ö Telegraphische und telephonische Verfügungen. J 19. Telegraphische und telephonische mel , e, ö wegen der Legitimationsschwierigkeiten nicht ig fen ö Wegen der telegraphischen Börsenaufträge s. unten II.
Versendungskosten.
20. Das Porto für die in Angelegenheiten des einzelnen De⸗ pots abzusendenden Postsachen wird dem Konto belastet. 6 Wertsendungen jeder Art werden mangels ker e,, n ße auf dem von der Reichsbank für i, ,. , ,,, 9. sandt und, wenn dies angezeigt erscheint, gege zefah . n, . bei einer Versicherungsgesellschaft , . . e nn geschieht in allen Fällen auf Gefahr und Kosten fangsberechtigten. Empfangsberechtig adh
ü s i tor fü ĩ d den Die Gebühren sind beim Kontor für Wertpapiere und . zu e, für die den Rahmen der üblichen
werden von der Reichsbank in
*
Reichsbank die Berechnung besonderer Gebühren . ann 9. bühren und Auslagen werden den , . . e. handenen Guthaben entno]mmen oder durch Nachna
gezose r Mi i icht die Verwaltung, sondern Ot Mündeldepots, bei denen nicht die
nur 3 2 durch die Reichsbank erfolgt (J. oben 1, 8,
werden ermäßigte Gebühren erhoben.
Uebertragung.
22. Der Niederleger kann jederzeit bestimmen, daß zu ö Depot gehörige Wertpapiere dem vorhandenen ö. V 3 richtenden Depot eines andern Berechtigten n, ,. 454 ger. Die Ansprüche aus dem ede eser ü g , an, ragbar. Die Reichsbank behält sich vor, für ̃ ;
3 von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen das
Verhältnis zu dem Niederleger alsbald zu lösen. Haftung der Depots. . f zfan' e An⸗ 23. Der Reichsbank haftet das Depot als Pfand für ihre 9 sprid? 4 . ,, , n , nn, . igen. Si ich daraus unter Aus r Vorschr: J . und § 368 H. G.⸗B. befriedigen.
6 Altnisses Auflösung des Niederlegungsverhãl inisse . i. ö diederleger ist jederzeit befugt, die Wertpapiere zurü ; . 8 er gf err ih um bei persönlicher n , geres Warten zu vermeiden, die Abhebung ein bis zwei We cher anzumelden. . . n 6 kann jederzeit ohne Angabe 53. . die Rücknahme von Depots verlangen und, wenn . ö. 14 Tagen nach Absendung einer schriftlichen . . erfolgt, die Papiere auf Gefahr und Kosten des . ,. zusenden oder beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung einer öffentlichen Hinterlesungsstelle hinterlegen.
Il. Bedingungen für den Ankauf und Verkauf von Wertpapieren.
; ür Wer iere i erli d alle Zweig⸗ s Kontor für Wertpapiere in Berlin un 3mw n,, ö ö. 13 hn 5 . von Wertpapieren entgegen. Die Reichsba ö 8 K issionär d S ö s, ohne darüber bei de als , durch Selbsteintritt aus, . Mitteilung der Ausführung eine besondere Exklärung nuf ö. 6 ü ö weils dafür geltenden Alle Börsengeschäfte unterliegen den je ,,, Bedingungen und Usancen * ,, er n,. . der sie ausgeführt werden. Mangels bestimmter ien, Auf es bleibt es der Reichsbank überlassen, ffträ— , geeignet erscheinenden Börsenplatz ausführen s n. 5 . 2 * 1 2 3. ö für das Zeit- und Prämiengeschäft nimmt die ichsbank nicht an. . . ö müssen zur Vermeidung von ö kern er, Rückfragen un ; , , ö . ang, Anträgen auf einem besondere ir nn, , , ö. , Nennwerts und sonstiger Einzelhei— ten. ar f. fträ 6 ꝛ teilt werden; telephonisch aufträge können auch telegraphisch er ,,, Aufträge werden nicht angenomnien. . volle n,, kauft werden, die im Depot des Kontors für , ist hi Angabe von Buch und Seite so ist hierauf unter genauer , ,,,, betreffenden Kontos besonders hinzu . ö 6 end e , ,. haftet nicht für Verluste, die durch unrichtig oder u , . Bezei z enden oder zu veräußernden Wez Bezeichnung der anzuschaffend 5 bier ( die dadurch entstehen, daß bei ufträge un 3e , Angaben, z. B. über Kontobuch und Seite, ge mac e, der durch unrichtige Uebermittlung, ö oder Mißverständnis beim GJ tei luftrage etwa notwen r lep honische . , . . dadurch mitveranlaßt wird, trifft lediglich den Auftraggeber. r ie Reichsbank wird im Intexesse ihrer Kun i sein . He e nr fh, nach Mogli keit mit größter h . gung auszuführen, kann jedoch eine Gewähr für die pün Erledigung nicht ,
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ü i ür di ben dem 3. An- und Verkäufe von Wertpapieren, für die neb m Eine it? r noch H J e estellt werden, führt die Reie — ant, ö. fl hk pol hefe g, aufenden Kurse aus . der Auftrag den J ursnotierung vorgesehenen Mindestbetrag oder dessen fa i,, in Beträge und ,,, n . werden' zum Einheitskurse gehandelt. Wird die Ausfü . . ganzen ÄAuftrags nur zum Einheitskurse gewünscht, so ist die Ertẽrlun des Auftrags ausdrücklich zu beantragen. . p sie 4. In den , , i. , 3 nur für einen Tag oder unter Vorbehalt de 3 ö En es laufenden Monats gelten sollen. En hä ; . zelt. . über die Geltungsdauer, so erlischt er steis ohne weiteres mit dem Ende des laufenden Monats. . Findet während der Gültigkeitsdauer eines limitierten Auftrags die
ringert ist.
Börsenusance behandelt, ! ö Aufträge in amtlich nicht notierten oder nicht zugelassenen Wertpapieren wird die
nicht für die
nimmt keine Verantwortung für die Ausführungskurse.
i Börsen de Verkauf — tunlichst an dem darauffolgenden Börse e n, . , , solcher Aufträg
wie die Erfeilung von Vorschüssen bei ene 14 , , Fällen a dem Ermessen der , zulässig. Für die durch Vorschüsse entstehenden 6 Zinsen zum jeweiligen Lombardsatz der Reichsbank berechnet.
sind, sofern sie sich nicht bei ihr im
ausdrücklich hinzuweifen. Aufträge zum Verkauf von gesperrte Depots können erst die Beseitigung der
lichen Bestätigung fin Verfügung gestellt.
ĩ i i i ä de Die Reichsbank wird zwar bemüht sein, die zu veräußern mere, . vor dem Verkauf auf Lieferbgrke
kauf gestellte Stücke, auch
lieferbar herausstellen.
Hewi ilschei tatt, sof
Abtrennung von Gewinnanteilscheinen statt, wird das Limit ohne besondere Bengchrichtigung um . des Gewinnanteilscheins abzüglich . . . Limitierte Verkaufsaufträge in Wer ö Ausübung eines Bezugs schwebt, en, . f 6 en rung des Bezug— verkaufen zu können, am letzten Tage der Notierun , l. echts gelöscht und am nächsten Börsentage zu einem Li r i m , nnn, den vom Börsen vorstand . . abschlag oder den durchschnittlichen Wert des Bezugsrechts ver⸗
Limitierte Ankaufsaufträge werden nach der jeweiligen
zum Börsenhandel , . zwar i.
3 estem Ermessen zu erledigen suchen, sie haftet je 7 a, fi 1 lee ner, solcher Aufträge und über⸗
fs ! Sgefü dem die dazu
6. Ankaufsaufträge werden erst ausgeführt, nach J ern, ,,, bei der dafür zuständigen . . ,, ies der Fall ist, entscheide ü 387 fle. ö enge,, für den Ankauf der Erlös aus einem 2 kauf von ö dienen, so wird der Ankauf erst nac
estensverkäufen sind in ebetsalden werden
i fs ä i ü in lieferbaren
J. Bei Verkaufsaufträgen hat die Erfüllung in lie ; Stücke di ichzeitig der Reichsbank zu übergehen Stücken zu erfolgen, die gleichz 1 befinden. . . . i sitz der Reichsbank, Depotquittungen darüber, abe ö niht . so ist hierauf bei Erteilung des Auftrags
ausgeführt werden, nachdem der Auftraggeber . . hat. Bei telegraphischen Verkaufsaufträgen wird der Erlös erst nach Eingang der schrift—
ĩ . ĩ i j jede Haftung
e Auslosung zu prüfen, sie muß jedoch je ing
. in fr ablehnen, die dadurch entstehen können, daß zum Ver⸗ solche aus Depots, infolge von Auslosung oder aus irgendeinem andern Grunde sich nachträglich als nicht
8. Erinnerungen gegen die Ausführung von Börsenaufträgen
9. ihrer Kundschaft bemüht
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n
n it
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ittei insti ĩ in Börsen⸗ tteilungen und sonstige Auskünfte in Böi 3 an , gibt . , der Reichsbank für die R skeit der r ij 3 , , wenn der Ausschluß im einzelnen Falle
ᷣ 38 elangt. - nicht an m , gen, i n, für den Ankauf und für den
— ! i setzli Börsensteuern, n Wertpapieren außer den gesetzlichen Bö ͤ
er leren o . F den etwa verauslagten Kosten die allgemein
üblichen Gebühren.
4j Die in dem Abschnitt L ent
im übrigen sinngemäß auch für
handelnden Geschäfte.
; III. Aenderung der Bedingungen.
i i ĩ ä ingungen jederzeit ab⸗ . y ue l . ö n renn nn, im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 18. Oktober 1935. Reichsbank⸗Direktorium. Dreyse. Hülse.
—
Bekanntmachung KP 54 ; der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. November 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle. . . der Ueber⸗ 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 . weg ng nnn für unedle Metalle vom 24. Jul ö Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Rei en ᷣ Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die ö 3. geführten Metallklassen an Stelle der in den ö machungen KP 50 vom 28. , 3 , ö. . i Nr. 263 vom 29. Oktober . 35 hee Tron 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. k 31. Oktober 1935 festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs⸗ preise festgesetzt: Kupfer (Klassengruppe VIII): . Kupfer, nicht legiert (Klasse VtlIA) ... RM 50, — bis 52,
Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1IX): Bronzelegierungen (Klasse I C) ... —— RM . bis 80, — 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ö Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. November 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Preußen.
Der bisher komm. Landrat Flörke in Swinemünde ist endgültig zum Landrat ernannt worden.
altenen Bestimmungen gelten ie nach Abschnitt 11 zu be⸗
bisher kommissarischer Landrat
Der Regierungsrat, zt. endgültig zum Landrat er⸗
Dr. Geßner in Allenstein, nannt worden.
Bekanntmachung. ö 2 Grund des 3 1 des Gefetzes über die, Cinztehnng on , Deen a n, vom 26. Mai 1933 , , . blatt 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über . ö. ziehung volks⸗ und , Vermögens vom 14. . 1953 MReichsgesetzbl. I S. 479) und der hren gi chen, 365 führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzlamml. S.?
wird - sehlinderste J ] dstück Berlin-Adlershof, Friedländerstr. . , Adlershof, Stadtkreis n, . Bd. 42, Bl. Nr. 1047 — bisheriger ,, Frl. Tharlotte Müller, Berlin, k ai, wohnhaft, des Preußischen Staats eingezogen. . . ,, F 6 des Gesetzes vom 26. Mai
1933 öffentlich bekanntgemacht. Berlin, den 31. Oktober 1935.
imes Staats polizeiamt ö Dr. Be 6
a t —QiQe˖, nm„„„„„„„„„„,
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
) dte der Union von Südafrika Dr. S. F. N Gi ö. . , Während seiner , ,. art Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Gesandtschaft.
r
Verkehrswesen.
rtzeichen zur Erinnerung an den rf. ,, , . 1923. .
i ürdi — ber 1923, an Erinnerung an den denkwürdigen 9. November 192 dem ö . d r. 3 na , w n, m Befreiungsmarsch in München 1 ziiht j iht g atse n e e ro zwei Freimgrken zu 3 un h ö . ,, . lage heraus, die vom 5. November a ne ot r en re: kauft werden. Das Marlenbild. dessen En , Hei i i Wilmersdorf stammt, zeigt im Vorder Heinz Raebiger in Berlin⸗Wi ? , ᷑ SMA. Mann mit der Hakenkreuzfahne Sint ö. Henn n ee, ,, , Die ö . önnen auch im Verkehr mit dem Ausland verwendet w ö
Aus der Verwaltung.
Ausführliche Er gebnisse der Volkszählung 1933.
ĩ ĩ 83 1933 je nach
die Hauptergebnisse der Volkszählung . n , , laufend in „Wirtschaft und Statistik , eröffents s Statistische Reichsamt nunmehr ö. n e nn, J tand, Entwicklung und Siedlungs— führlichen Ergebnisse über „Star t ö ; weise der . des Deutschen hn er dn Clien der Statistik des Deutschen Reichs. . . . über die Fläche, den Hevölkerungs tan ; ö. ö die natürliche und tatsächliche Bevölkerungsentz , sbilanz im letzten Zählabschnitt sowie ü e ; . und Land) für sämtliche kleineren Verwal
müssen sofort nach Empfang der Ausführungsanzeige an
Depotwerpflichtungen überschreitenden Leistungen behält lich die
Reichsbank abgesandt werden.
tungsbezirke und Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern.
liege zurzeit noch nicht vor.
mwirklicht sei.
wurde: Die Tätigkeit im Schutz des Ginzelhandels, J Höandelsregisters, die Zusammenarbeit mit der deutschen stelle 6. Bekämp
stellen und auf die Tätigkeit
dadurch zukommen, daß
Ii r, und Handelskammer Funktion.
rastloser Arbeit bestrebt sei, seine volkswictschaftlichen Funktionen 1 erfüllen, in seinem Wert zu bezweifeln, nur weil es in wirt—
den Ümsatzniöglichteiten
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 257 vom L. November 1935. . 3
Bei der textlichen
völkerung, ihrer Siedlungsweise und Deutschlands im Laufe des letzten Diese Angaben und Wanderungsbilanz im
mal in der Gliederung nach Gemeindegrößenklassen
werden, stellen , ne,, für die Siedlungs⸗ und Wirt planung wichtige nterlagen dar.
Jahrhunderts gelegt die eingehenden
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 3. bis 11. November
26 ͤ Staatsoper. Sonntag, den 3. Nov.: Di . Swarowsty. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 4. Nov. Die Barberina. Ta, n z spe nen. Musikal. Leitung: . 20 Uhr. Dienstag, den 5. Nov. Ernani. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 6. Nov.. Madame Butterfly. Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den J. Nov.: E oO si fan tutte. alle“. Musikal. Leitung: Krauß. Iren g, 8. Nov.: Die Wal . ilhelm Furtwängler a. G.
Trantow.
Beginn: S0 Uhr. ür e. Musikal. Beginn: 19 Uhr.
Verpflichtung des Beirats der Industrie
Staatsrat Reinhart über die Kammerarbeit im
Durch den Präsidenten der Benxlin, Staatsrat Reinhart, Kammer in f vom Reichswirtscha
erfolgte im
tsminister genehmigten Beirats. Der
Pohl und die Ministerialräte Heuser und Im Anschluß an die Verpflichtun hart das Wort zu umfassenden Ausführungen üßer:
ging davon aus, daß die
Der fachlichen Gliederung sei die Aufgabe gestellt, den Handelskammern als bezirklich Aufgabe zufaglle, einen Ausgleich der mwiderstreitenden Interessen zu schaffen. sestehen zurückblicken könnten, auch in der der Geschichte der Induftrie⸗ Diese stets der gegebene Weise die Juteressen er, Gesamtheit zu fördern. * Fachgruppen ledi i schaftszweiges, t Der klare
und Handelskammern ergebe
für den sie errichtet sesen,
, und den
es Kammerwesens sei immer noch das Ge
1. 4. 1924, das nicht einmal Reichsgesetz sei.
dem Reichswirtschaftsminister unterstellt worden.
6 D . dis Aufgaben seien, die sich der Staat innerhalb der Wirt so 6 sei er darauf angewiesen, in Instrument zu ver—
chaft gestellt habe, um
den einzelnen Wirtschaftsbezirken über ein fügen, durch das er seine Gedanken durchsetzen könne. Kammern ein derartiges Instrument
dn rg ig eine Forderun
Aufgaben, die die Kantmern zu erfüllen hätten, und kaum ein wirtschaftliches Gebiet vorhanden, auf. das die und Handelskammern nicht durch Gutachten oder Einfluß ausübten. Anhand von zahlreichen Beispielen
. und, bildlichen Bearbeitung ist besonderes Gewicht auf die Darstellung der Entwicklung der deutschen Be—⸗ der politischen Gliederung worden. !. Nachweisungen über die Zählabschnitt 1925/19833, die zum ersten⸗
egeben
chafts⸗ 20 Uhr.
e Zauberflöte. Musikal. Leitung:
Bäuerische Beginn:
Musikal. Leitung: Heger. Musikal. „So machen! s
Leitung:
Industrie⸗ und Handelskammer zu srat — Plenarsaal der w Form die Verpflichtung des J im Gegensatz zu itzun
wohnten vom Reichswirtschaftsminister lum n,, Dr. Warm cke bei. nahm Staatsrat Rein— 2 Die Kam⸗ merarbeit im Rahmen der gewerblichen Wirtschaft.“ Der Redner aus, Durchführungsverordnüng zum Gesetz
zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. 2. 1935 eine fachliche und bezirkliche Gliederung vorsehe.
, f liederu die Mitglieder der einzelnen Fachgruppen zu beraten? und zu betreuen, während . regionalen Einrichtungen die in der Wirtschaft unmittelbar end n Aus dem Gesagten gehe ö daß die Handelskammern, die auf ein über hundertjähriges sstel : r t nationalsozialistischen Wirtschaft eine unbedingt nötige Funktion auszuüben hätten. Aus sich, daß Platz gewesen seien, um in unparteiischer Demgegenüber 1 e fr fein, rene. Wirt⸗ ö. z rklärungen abzugeben. . Umriß der Aufgabenteilung der fachlichen und bezirk⸗ lichen Gliederung lasse erkennen, daß ein Gegensatz zwischen den den Industrie⸗ und Handelskammern nicht por
anden sein könne. Eine nationalsozialistische gesetzliche Formulie⸗ rung des Aufgabenkreises der Industrie⸗ und Handelskammern Die derzeitige gesetzliche Grundlage eg in der Fassung vom
) ᷣ Allerdings seien die Handelskammern? des Reiches durch Verordnung vom 26. 8. 1934
Wenn die sein sollen, so sei hierzu engste Verbindung mit den bon ihnen betreuten Unternehmungen
; die bereits von ihnen längst ver— i Aus dieser sehr engen Verknüpfung mit den bezirks⸗ eir gesessenen Firmen ergebe sich die große Mannigfaltigkeit der es sei wohl Industrie⸗ Anregungen . gab Staats⸗ rat Reinhart sodann ein anschauliches Bild von dem verschieden⸗
artigen Tätigkeitsbereich der Handelskammern, besonders der Ber⸗ liner Kammer, wobei näher auf folgende gegenwärtig im Vorder⸗
Maßnahnien zur Bereinigung des
ung der Schwindelfirmen e. V4 Anträge auf ntersagung der Handelserlaubnis gegen unzuverlässige Firmen⸗ inhaber, Mitarbeit
Abänderung des Betrugsparagraphen, erweiterte Tätigkeit hinsicht⸗
lich. der Vereidigung von Sachverständigen sowie der Prüfung von
Lehrlingen (Errichtung der Lehrlingsrolle), Tätigkeit auf dem Gebiete, der Abgrenzung im Rahmen der Verwirllichung des ständischen Aufbaus usw. Im übrigen wies der Vortragende hin auf die Bedeutung des bei der Industrie⸗ und Handelskammer h Berlin erxichteten Eini ungsamtes sowie auf die erfolgreiche sätigkeit der unter Mitwirkung der Kammer erxichteten Auftrags⸗ er Kammer auf — Förderung des Außenhandels. Zum Abschluß erinnerte er an die Londerst ung, die der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin ihr die größte und wichtigste Börse Deut lands unterstehe. Tie Kammer sei . Schwierigkeiten und n nnn die For die der nationalsozialistische Börse stellen könne. . In einem weiteren Vortrag sprach der Syndikus der zu Berlin, Dipl. Volks w irt über den Handel als volkswirtschaftliche Es sei nicht angängig, den Handel, der in redlicher,
trotz zahlreicher erungen durchzusetzen, taat an eine gut funktionierende
plettstösser,
chaftlichen Notzeiten in seinen Kreisen verbrecherische Elemente
gegeben habe. Die Bedeutung des Handels ergebe sich daraus, ? er ein Risikoträger in der Volkswirtschaft fei, der für die
* 49 * * 3 * Bereitstellung seiner hr fan r gn, seines Kapitals, seiner per⸗
sönlichen Arbeit und seiner sonstigen Dienstleistungen den volks⸗ wirtschaftlich gerechtfertigten Anspruch darauf erhebe ein ange⸗ messenes Entgelt für 6 Tätigkeit zu erhalten. Es sei eine volkswirtschaftliche Funktion des Handels, die Beziehungen zwischen . und der Aufnahmefähigkeit der Be⸗ Nur der Handel sei in der Lage, die
völkerung herzustellen. — assenabsatzes im direkten Verkehr mit dem gon ·
Methoden des Y
grund des Interesses stehende Kammerarbeiten eingegangen Zusammenhang mit dem Gesetz zum
Zentral-
bei der Beratung über die Gesetzentwürfe auf
f dem Gebiete der
ch
Sonnabend, den 9. Nov.: Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 10. Nov.: Tanzszenen. 20 Uhr.
Montag, den 11. Nov.:
Tanzszenen.
Die Barberina.
Die Barberina.
Staatliches Schauspielhaus.
Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 10. Nov.: Das Glas Wasser.
Montag, den 11. Nov.: Rö nig Lear.
Staatstheater — Kleines aus. Sonntag, den 3. Nov.: Die 3 vo he rg, Beginn; 20 Uhr. Montag, den 4. Nov,: 5 7m men a uf Erden. Dienstag, den 5. Nov.: Die Jun berg. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 6. Nov.: ginn: 20 Uhr. Donnerztag, den 7. Nov.: ginn: 20 Uhr. Freitag, den 8. Nov. : berg. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 20 Uhr. Sonntag, den 10. Nov.: ginn: 29 Uhr. Montag, den 11. Nov.: ginn: 20 Uhr.
sumenten zu studieren und dabei Konsumenten zu wahren. Sein D dem industriellen kostenorientiert sei. brauch als volkswirtschaftliche Funktion könne
der absatz als von der kostendrientierten Der Schlüssel für die
junkturgewinnen, oder BProduktionsstätten. der jedenfglis alles andere als reine! Verteilt richtigen Beziehungen wischen der Aufnahmefä nahmewillen der Bevö kerung und den Ümsatzmb Arbeit des Handels verzichten, so würde dieser der Kapitalseite führen. . daß der Nationalsozialismus bewußt ition anknüpfe, indem er im
des ehrbaren Kaufmanns hervorkehre. sei in seiner händlerischen Tätigkeit
9n
her eine der wi Wirtschaftsleben ob, — Im Anschluß hieran sprach innere Angelegenheiten der Kammer' Prof. Dr. H o der Handels⸗ im Zusammenhang stehenden it, einem kameradscha
fiche. t Beiratssitzung der
lichen
Musikal. Leitung: Trantow.
Musikal. Leitung: Trantow.
Beginn: Beginn:
gfern vom Bi
9. Nov.: Himmel auf Erden.
kürzester Zeit zu Fehldisposttionen auf der Warens
Fidelio. Musikal. Leitung: Krauß.
Berliner Börse am 2. November.
Bäuerische
Bäuerische Beginn:
20 Uhr. m Bi
und Handelskammer zu Berlin.
Nahmen der gewerblichen Wirtschaft.
zugleich das Marktinteresse des enten sei daher absatzorientiert , Denken, das in erster Linie Das Gleichgewicht von Erzeugung und Ver⸗ immer besser von sten n. Seite gelöst werden. s ür die richtige Disposition der Erzeugungs⸗ wirtschaft liege nicht bei dieser selbst, sondern beim Handel. Produftipität der Wirtschaft hänge in viel höherem Maße von dem gleichmäßigen Umsatz ab, als von zeitweiligen hohen Kon— gar von dem Ausmaß der errichteten Eine der wichtigsten . des Handels, sei, sei es die i fh e, . ichkeiten der Produkte herzustellen. Müßte die Wirtschaft au n. planmäßige Umstand in eite und auf Der Vortragende schloß mit der Fest⸗ gute alte Handel mehr als je den Begriff Der 6er . ö . ! ein Geschäftswalter der deutschen Wirtschaft. . lein, Geschäftemgcher, und daher chligslen bollswirtschaftlichen Funkt
Rechtsanwalt Michalãke über
Sodann nahm Syndlkus ppe das Wort zu Ausführungen über den Ausbau
Hochschule zur Wirtschafts⸗Hochschule und die damit
Beginn:
Sonnabend, den 9. Nov.: Eröffnungsvorstellung. E gmont.
20 Uhr.
schofs⸗
Beginn: 20 Uhr. schofs⸗
Zwei Herren aus Verona. Be⸗ :3wei erren aus Verona. Be⸗ Die Jungfern vom Bischofs⸗ Beginn: Zwei Herren aus Verona. Be⸗
Zwei Serren aus Verona. Be⸗
ra⸗ ihm liege
ionen im
Zusammensein fand die Berliner Kammer ihren Abschluß. t
Wenig veränderte Kurse.
. Zum großen Teil lagen die Kurse an der heutigen Berliner Börse nur wenig verändert. Lediglich in einzelnen Spezial⸗ Papieren ergaben sich gegenüber gestern etwas abweichende No⸗ tierungen, die aber über 9, kaum hinausgingen. Das Geschäft bewegte sich wieder in engften Grenzen, wobei die Privatkund⸗ schaft als Interefsent fast völlig ausblieb. Einige gute Mel⸗ dungen aus der Wirtschaft, insbesondere die Erklärungen der Siemensverwaltung, gaben zem Markt zwar eine gewisse Stütze, vermochten jedoch die Geschäftstätigkeit nicht zu beleben. Die Grundstimmung war bis zum Schluß nicht unfreundlich.
Von den Montanwerten waren Harpener 1 95, Buderus 3 9) und Klöckner . 9.5, niedriger. Braunkohlen⸗ und Kalipapiere zeigten keine Veränderungen, auch unter chemischen Werten waren die Umsätze gering. Chemische Hayden lagen etwas höher ( 24), während J. G. Farben im Verlauf angeboten waren (— . Am Elektromarkt fanden Siemens im Zusammenhang mit der Verwaltungserklärung etwas Nachfrage (4 M), ferner waren R. W. E. (4 1 und Gesfürel ( 2) gefragt. Unter den Spezial⸗ papieren gingen Daimler um y J. and Deutsche Erdöl um 1 9. nach oben.
Am Kassgmarkt zeigten sich meist kleine Kurshesserungen, während am Rentenmarkt die Tendenz uneinheitlich lag. Tages⸗ geld ging auf 3M bis 33, . herunter. Am internationalen De⸗ visenmarkt lag das englische Pfund eine Kleinigkeit fester und ging auf 12,25 ½, (12,22) RM herauf, während der Dollar wieder unverändert blieb: 2,488 RM.
Die Zulassung der Einzelhandelstreuhandstellan.
Ueber die Aufgaben der neu gebildeten der Einzelhandelstreuhandstellen“ und die Zulassung zur Leitung von Einzelhandelstreuhandstellen sind noch weitgehend Unklar⸗ heiten vorhanden. Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat daher ihre Untergliederungen darauf, hingewiesen, daß die Zulaffung von Wirtschaftstreuhändern und Bücherrevisoren zu Leitern der Einzelhandelstreuhandstellen im Rahmen der AÄArbeitsgemein⸗ chaft für das ganze Reich zentral von der Zulassungsstelle,
erlin W 3h, Tiergartenstr. 20, ausgesprochen wird. Die Gliede⸗ rungen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und die Gaufach⸗ gruppen des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen werden gutachtlich zu jedem aus ihrem Bezirke vorliegenden Antrage gehört werden. Durch diese zentrale Regelung des Zulassungsverfahrens ist in allen Bezirken ein einheitlicher Auf⸗ bau der Arbeitsgemeinschaft gewährleistet. Aus diesem Grunde wird auch später in allen Fragen der Zulassung keine Dezen⸗ tralisation durchgeführt werden. Davon unabhängig ist jedoch eine Verselbständigung einzelner Bezirke innerhalb der Arbeits“ gemeinschaft auf dem Gebiet der fachlichen Arbeit, die im den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft bereits vorgesehen ist.
„Arbeitsgemeinschaft
ie
Neuregelung des Butterverkehrs.
Weitere Maßnahme zur Ueberwindung der gegenwärtigen Versorgungslage.
Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes mitteilt, haben auf Veranlassung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ tig et und der Milchwirtschaftlichen Hauptvereinigung niit Wirkung vom 1. November 1955 die Milchversorgungs verbände und Großverteilungsverein igungen eine gemeinsame Anordnung äber Btsttey ieferungen herausgegeben, ö welcher die Mollereien lüftig von ihrer jeweiligen Wochenerzeugung an Butter diejenigen Abnehmer, die sie im August 1935 mit Hull beliefert haben, in dem Mengenverhältnis zu beliefern haben, in dem von jetzt an ihre jeweilige Wochenerzeugung zu der durchschnittlichen
chenerzeugung des August 1935 steht. Die Gesamtmenge der an die milchliefernden Betriebe zurückzuliefernden Butter ist in dem gleichen Verhältnis zu kürzen, in dem die jetzige Wochen⸗ erzeugung hinter der r ch fm ffn Wochenerzeugung im August zurückbleibt. Die Molkereien dürfen an niemand mehr liefern, den sie nicht im August 1935 mit Butter beliefert haben. Aus
1US⸗
Warum „Klassen * Lotterie?
lotterie wird uns geschrieben:
Neben den bekannten Parteilotterien, der Arbeitsbeschaffungslotterie, Staatslotterien, vor allem die größte, die als „Klassenlotterie“ alten Tradition die Ueberbleibsel alter
im nationalsozialistischen Staate überwunden.
6 rn beruht darauf,
von altersher als „Klassen“ bezeichnet werden. Statt „Klasse“ könnte man monatlich findet eine Ziehung statt. denen die Gewinnaussichten von Ziehung die Klassenlotterie mit der Ziehung des der Hauptklasse, zweimal im erreicht hat. Der Sinn des Spielens liegt
Los. Die Sonst müßte der Einsatz für die klasse auf einmal aufgebracht werden, . mehrmalige Teilzahlung jedem Volksgenossen le größte Teil dieser Einsätze aus den waer wird winnsummen der Hauptklasse aufgespeichert. Die Teil
weils ein Hunderttausender —
ĩ tattfindet. die Möglichkeit eröffnet, s
chon vor der Hauptklaffe
Staatslotterien sind im wahrsten
Sinne des lotterien, bei denen jeder, dem der
iese Gedanken
änge wird man durch den Gewin Klassenlotterie bestät ĩ
gt finden, gleichviel,
lotterie, die wir als Beispiel unseren ? legen, . 24 Millionen RM, dagegen
in der Hauptklasse 55 Millionen RM aus.
er vielleicht bei der ersten Ziehung den Hunderttau wonnen hat. Denn er würde damit sein en tei Anrecht auf die Hauptklasse verschenken. W
seinem Lose bis zur 5.. lichen nr,
en leistet, Hauptgewinnen,
e die Beteiligung an den ür deren Ziehung die Ausspielung
klassen nur ein Vorspiel bedeutet.
—
en Raten Klasseneinsätzen) erhält einen besonderen' Anrei urch, daß schon bei der ersten bis vierten Teilzahlung (Klasse) je eine Ziehung mit nicht unbeträchtlichen Gewinnen — darunter je⸗ So wird dem Spieler
fällt aber eine
ichter
und der für die Ge⸗ zahlung von da⸗
mit einem
Fünftel ⸗Einsatz einen namhaften Gewinn zu erhalten. Auch die Wortes Volks⸗ Preis eines ganzen Loses zu hoch ist, ein billigeres, z. B. ein halbes, ein vierte! oder ein achtel Los Pielen kann.
nplan jeder
ob im ganzen das Spiel⸗ kapital groß oder klein ist. Die Preußi ch⸗Süddentsche Staats⸗ etrachtungen zugrunde ielt in den einzelnen Vorklassen Gewinne im Betrage von
allein über
Es wäre also grundverkehrt, wenn ein Spieler ein Los, das er in einer Vorklasse bezahlt hat, vor der Hauptklasse aufgibt, weil ender nicht ge⸗ weise bezahltes inkt ihm doch, wenn er lasse treu bleibt und pünktlich die rest⸗
zahlreichen der Vor⸗
Vom Herrn Präsidenten der Preußisch⸗Süddeutschen Staats⸗
0 der Winterhilfs⸗ und fällt es vielfach auf, daß die Preußisch⸗Süddentsche, bezeichnet werden. Handelk es sich bei der er Staatseinrichtungen etwa noch um ein lassen egensätze? Nein, der Klassenkampf ist ö . ; Die Bezeichnung der Staatslotterien hat nichts mit Standesunterschieden zu tun,
daß jede Lotterie, die im Laufe eines halben ahres ausgespielt wird, in fünf. Abteilungen eingeteilt ist, die
. „Ziehung“ sagen, denn s gibt vier Vorklafsen, in u Ziehung steigen bis roßen Loses in der 5, Jahre ihren Höhepunkt und ihr Ende sinn also in der Teilnahme an dieser Hauptklasse mit ihren hohen Gewinnen und dem Großen zeitliche Ausdehnung der Lotterie über fast ein halbes
ahr macht diese y in hanf einzelne Gruppen notwendig. ohen Gewinnsummen der Haupt⸗
ö
enommen hiervon sind Lieferungen an öffentliche Anstalten, an Stellen der Wehrmacht sowie Lieferungen in das Saarland. Lieferbeziehungen dieser Art sind dem zuständigen Milchwirtschafts⸗ verband unter Angabe der Mengen und der Abnehmer sofort schriftlich anzuzeigen. Tiese Lieferungen können solange im bis— herigen Umfange fortgesetzt werden, als keine gegenteilige Weisung des Milchwirtschaftsverbandes ergeht. Vor Erteilung einer solchen Weisung holen die Milchwirtschaftz verbände die Genehmigung der Hauptvereinigung ein. Soweit die Lieferungen fortgesetzt werden dürfen, sind diese Mengen von der Gesamtliefermenge vorweg in Abzug zu bringen. Auch die Großverteiler haben von der ihnen wöchentlich ,, Buttermenge nur diejenigen Abnehmer, die sie im lugust 1985 beliefert haben, in dem Verhältnis zu beliefern das ihrer jetzigen wöchentlichen Be ugsmenge angepaßt ist. Dies gilt auch für die auf . aus dem Auslande unmittel⸗ bar bezogene oder von der Reichsstelle zugewiesene Butter, soweit die Reichsstelle nichts anderes bestimmt. Auch für den Postpaketverkehr gelten die gleichen Bestim⸗ mungen. Molkereien und Großverteiler dürfen alfo an Ab— nehmer, an die sie im August 1935 nicht im Wege des Post⸗ versandes Butter geliefert haben, auch künftig nicht liefern. Darüber hinaus wird der Postversand der Molkereien und Groß⸗ verteiler wöchentlich auf 50 3 der im Wochendurchschnitt des August 1935 abgesetzten Menge beschränkt.— Buttermengen, die durch die vorstehenden Bestimmungen frei werden, sind auf die übrigen Abnehmer zu verteilen. Ergeben sich nach diesen Be⸗ stimmungen Belieferungen einzelner Abnehmer in Höhe von mehr als 80 2 der Buttermenge, die sie von dem gleichen Betrieb wöchentlich im Durchschnitt des August 1935 erhalten haben, so haben die Betriebe dies dem Milchwirtschaftsberband zu melden, der die Meldung an die Reichsstelle weiter gibt, die im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung im Einbernehmen mit der LVauptvereinigung über die Mengen anderweitig verfügen kann. Die Molkereien haben ihrem Milchwirtschaftsverband wöchentlich anzuzeigen, welche Buttermengen sie voraussichtlich durch Ver⸗ sand absetzen. Die Anzeige muß eine Woche vor dem Versand unter Angabe der Empfänger erstattet werden, erstmals in der ersten Nobemberwoche für die zweite Nbvemberwoche. Stellen sich bei dem Vollzug der vorstehenden Bestimmungen Särten oder Unbilligkeiten heraus, so können die Milchwirtschaftsverbände Ausnahmen zulassen. In besonders dringenden Fällen kann die Genehmigung nachträglich eingeholt werden. Zuwiderhand⸗
lungen gegen diese Vorschriften werden mit Ordnungsstrafen bis
zu 10900. — RM in jedem Einzelfall bestraft. Unberührt bleibt
dadurch die Möglichkeit, bei besonders gemeinschädlichem Ver⸗
halten, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gegen den Zu—
widerhandelnden einzuschreiten. ; =.
Nach der neuen Anordnung brauchen die Molkereien nicht
mehr 10 3 ihrer Erzeugung an die Reichsstelle oder andere
öffentliche Stellen abzuliefern. Die Reichsstelle ann jedoch im
Einvernehmen mit der Hauptvereinigung in Einzelfällen ver— langen, daß die Molkereien einen Teil ihrer Buttererzeugung zur Behebung von Notständen zur Verfügung stellen. Die Reichs stelle ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Sauptvereinigung zu diesem Zwecke bei den Molkereien Erhebungen über Erzeu⸗ gung und Absatz von Butter anzustellen.