Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 268 vom 8. November 1935. S. 2
—
Der Vorsitzende kann anordnen, daß auch andere Stellen, Ab⸗
schriften erhalten. Bei Entscheidungen von grundsäßlicher Be⸗ deutung soll das Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten eine Abschrift erhalten.
§ 45.
Handelt es sich um die Vornahme oder Ablehnung von Zu⸗ lassungen, so ist die Entscheidung vom Vorsitzenden des Schieds⸗ amts für Zahnärzte und Dentisten im entscheidenden Teil durch einwöchigen Aushang im Dienstgebäude des Oberversicherungs⸗ amts und durch Einrücken in ein für amtliche Bekanntmachungen bestimmtes öffentliches Blatt bekanntzumachen. Diese Bekannt⸗ machung hat die Wirkung einer Zustellung; der Fristenlauf be⸗ ginnt mit dem Ende der Aushangfrist. Den zugelassenen Zaha—⸗ ärzten und Dentisten und den in der Niederschrift namentlich auf⸗ geführten sonstigen Bewerbern sowie den für den Zulassungs⸗ oder Verteilungsbezirk in Betracht kommenden Vertragsparteien soll das Ergebnis der Entscheidung möglichst binnen einer Woche mit— geteilt werden. Dabei ist auf den einwöchigen öffentlichen Aus⸗ hang und auf die öffentliche Bekanntmachung sowie auf den Lauf der Rechtsmittelfrist hinzuweisen. ;
Binnen zwei Wochen nach dem Ende der Aushangfrist (Ab⸗ satz 1) kann jeder, der zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist, beantragen, ihm eine Ausfertigung der Entscheidung mit Gründen zu erteilen. Die dadurch entstehenden Kosten sind zu erstatten. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzu⸗ weisen. Für die Einziehung der Kosten gilt 5 59 entsprechend. Die Ausfertigung wird durch eingeschriebenen Brief, gegen Post— zustellungsurkunde oder gegen Empfangsschein zugestellt. Rechts⸗ mittelfristen beginnen in diesem Falle erst mit der Zustellung der Ausfertigung. —
Durch die Ablehnung einer
Rechtsmittels Rechtskraft der 21 darin
wegen der Ent⸗ ausge⸗
Einlegung eines Zulassung wird die scheidung auch hinsichtlich einer nach 8 sprochenen Zulassung eines anderen tisten gehemmt. In diesem Falle kann das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten durch besondere unanfechtbare Entschei⸗ dung einstweilig anordnen, daß die zugelassenen Zahnärzte und Dentisten sämtlich oder zum Teil bis zur endgültigen Entscheidung über die gehemmte Zulafsung die Kassenpraxis unter den gleichen Bedingungen wie Kassenzahnärzte und Kassendentisten vorläufig ausüben dürfen. Für diese Entscheidung gilt 5 14 Satz 3 und 4 ebenfalls. Für ihre öffentliche Bekanntmachung gilt Abs. 1 Satz 1 und 3 entsprechend. Ist über die gehemmte Zulassung endgültig entschieden, so verliert die Anordnung ihre Wirkung.
Lehnt das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten eine einst⸗ weilige Anordnung im Sinne des vorstehenden Absatzes ab, so kann Beschwerde an den Vorsitzenden des Reichsschiedsamts für Zahn⸗ ärzte und Dentisten eingelegt werden. Die Beschwerde ist mit dem
Nachweis eines außergewähnlichen dringlichen Bedürfnisses der
einstweiligen Anordnung zu begründen.
§ 47. Für Berichtigungen der Entscheidung gilt 5 1673 der Reichs⸗ versicherungsordnung entsprechend.
§ 48.
Hat die Entscheidung einen Streitpunkt ganz oder teilweise übergangen, so wird sie auf Antrag nachträglich in einer möglichst innerhalb eines Monats einzuberufenen Sitzung des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten ergänzt. Ueber den Antrag kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn es sich um einen Nebenanspruch handelt. Die Entscheidung kann in diesem Falle auch schriftlich ergehen, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Bei Streit darüber, ob es sich um einen Nebenanspruch handelt entscheidet der Vorsitzende durch schriftlichen, den Parteien zuzustellenden Be⸗ Urschrift und auf den Ausfertigungen vermerkt.
Die gemäß 585 47, 48 vorzunehmenden Vermerke werden von dem Vorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des Oberver⸗ sicherungsamts versehen. ;
S 50.
. Die Schiedsämter für Zahnärzte und Dentisten haben außer in den Fällen des 8 20 dem Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten und sich untereinander Rechtshilfe zu leisten.
§51.
Gestattet der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten nach 3 37 Abf. 4 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten die Aufnahme der Tätigkeit, so ist die Verfügung dem betreffenden Zahnarzt oder Dentisten schriftlich zuzustellen und den beteiligten Kassen eine Abschrift zu übersenden. In der Verfügung ist auf 5 37 Abs. 4 Satz 2 und 4 a. a. D. hinzuweisen.
S 52. Auskünfte nach 8 38 Satz 1 der Zulassungsordnung für Zahn⸗ ärzte und Dentisten und z 32 Satz 1 der Vertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten sind unter Vorbehalt der Entscheidung im Rechtszuge schriftlich zu erteilen.
schluß vorab endgültig. Die ergänzende Entscheidung wird auf der
III. Tragung der Kosten.
§ 53.
Die in dem Verfahren bei dem Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten entstehenden besonderen Kosten einschließlich der Ent— schadigungen für die Mitglieder werden ausschließlich durch Ge— bühren S5 54 bis 58) gedeckt. Für außerhalb des Aufgabenkreises des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten liegende Zwecke dürfen die eingehenden Gebühren nicht verwendet werden.
§ 54.
Die Gebühr beträgt für jede zur Zahlung verpflichtete Partei mindestens 15 und höchstens 3600 RM'.
Wird die Anrufung des Schiedsamts für Zahnärzte und Den⸗ tisten vor der Entscheidung zurückgenommen, so kann der anru— fenden Partei durch endgültigen Beschluß des Vorsitzenden eine Gebühr nach Abs. 1 auferlegt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht durch die Auferlegung.
Wird die Sache durch Entscheidung erledigt, so ist unbeschadet des Abs. 2 die Gebühr der unterliegenden Partei außzuerlegen. In den im z 14 bezeichneten Zulassungssachen werden Ge⸗ bühren nicht besonders auferlegt. Jeder die Zulassung begehrende Zahnarzt oder Dentist hat eine Gebühr von 5 RM an das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten zu zahlen, die mit der Einleitung des Zulassungsverfahrens durch Stellung des An— trags auf Eintragung in das Zahnarztregister oder Dentisten⸗ register fällig wird. Der zugelassene Zahnarzt oder Dentist hat eine weitere Gebühr von 10 RM an das Schiedsamt für Zahn⸗ ãrzte und Dentisten zu zahlen. Sie wird mit dem Eintrikt der Rechtskraft der die Zulassung aussprechenden Entscheidung fällig. Die S5 56, 57, 58, 60 finden keine Anwendung.
856.
Endet das Verfahren in oder nach der mündlichen Verhand⸗ lung durch Vergleich, so bestimmt das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten nach freiem Ermessen, welcher Partei eine Gebühr auferlegt wird. Das gleiche gilt, wenn den Anträgen der Par⸗ teien nur teilweise stattgegeben ist.
8 57.
Die Gebühren werden mit der das Verfahren erledigen⸗ den Entscheidung auferlegt. Wenn dies unterblieben ist, werden die Gehühren durch besondere vom Vorsitzenden zu er⸗ lassende Entscheidung auferlegt.
Zahnarztes oder Den⸗
die Auferlegung. ö ) ö 858.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Lage des Einzel=
der Bedeutung des Streitgegenftandes. § 59.
Der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten fordert unter Bestimmung der Zahlungsfrist zur Entrichtung der Gebühr auf. Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist wird die Gebühr auf Ersuchen des Vorsitzenden des Oberversicherungs⸗ amts nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetriehen.
5 60.
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts kann von der Gebühreneinziehung absehen, wenn sie mit. Kosten oder Weite⸗ rungen, die in keinem Verhältnis zu der Einnahme stehen, ver⸗ knüpft ist. Das gleiche gilt, wenn die Gebühreneinziehung für den Zahlungspflichtigen eine unbillige Härte wäre, sofern die Kosten des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten (5 53 aus dessen Beständen ausreichend gedeckt sind. In geeigneten Fällen kann der Vorsitzende des Oberversicherungsamts die Zahlung der Ge— bühr stunden oder angemessene Teilzahlungen gestatten.
861. Die den Parteien im Verfahren vor dem Schiedsamt für
erstatten. 8 62.
Die Einnahmen und Ausgaben des Schiedsamts für . und Dentisten sind gesondert zu verrechnen, die Bestände gesondert zu verwahren. Ueber die Bestände verfügt, unbeschadet der Vor⸗ schrift des z 60, der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten, bei Behinderung der Vorsitzende des Oberversiche⸗ rungsamts.
§ 63.
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts kann, wenn er nicht selbst der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentiften ist, die Rechnungsführung des Schiedsamts für Zahn⸗ ärzte und Dentisten jederzeit prüfen. Der Vorsitzende des Schieds⸗ amts für Zahnärzte und Dentisten legt ihm am Schlusse eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert Rechnung. .
Ist der Vorsitzende des Oberversicherungsamts selbst der Vor⸗ sitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten so steht die Befugnis zur Prüfung der Rechnungsführung des Schiedsamts für Zahnäxzte und Dentisten der dem Oberversicherungsamt vor⸗ gesetzten Dienststelle zu. Dieser Stelle ist ferner nach Abs. 1 Satz 2 Rechnung zu legen.
8§ 64.
Bei Wegfall des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten führt der Vorsitzende des Oberyersicherungsamts die vorhandenen Bestände nach Deckung aller Kosten je zur Hälfte. einerseits an die Verbände der Zahnärzte und Dentisten, andererseits der Kassen ab, die zuletzt Beisitzer zum Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten bestellt haben. Sind auf einer Seite mehrere Verbände vorhanden, so entscheidet über die Verteilung der auf sie entfallenden Hälfte im Streitfalle der Vorsitzende des Oberversicherungsamts unter Ausschluß des Rechtswegs endgültig.
IV. Inkrafttreten. . . § 65. Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung im „Deut⸗ schen Reichsanzeiger“ in Kraft und findet auch auf schwebende Verfghren ,, m Das Reichsbersicherungsamt. . Dri Schäffer. .
Preußen.
Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Geheimen Staatspolizeiamts (Datum und Aktenzeichen dieses Schreibens) sind auf Grund des 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) und der Preußischen Ausführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207)
die bei der Materialverwaltung des Polizeipräsidiums Berlin, Berlin 80 36, Bouchsstr. 87100, sicher⸗ gestellten Büromaschinen, Projektions⸗ und ähnliche Apparate, nebst Zubehör, soweit sie nicht bereits durch besondere Verfügung eingezogen worden sind, zugunsten des Preußischen Staates eingezogen worden.
Auf die im Polizeipräsidium Berlin zum Aushang ge⸗ brachte Anlage zur Einziehungsverfügung wird Bezug ge⸗ nommen.
Dies wird hiermit gemäß 86 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 öffentlich bekanntgemacht.
Berlin, den 5. November 1935. Geheimes Staatspolizeiamt. J. V.: gez. Dr. Be st.
Nichtamtliches.
Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. November 1935 hat folgenden Inhalt: Teil J Amtlicher Teil. I. Allge⸗ meines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ergänzung der Ver⸗ ordnung über die Amtstracht beim Reichsversicherungsamt. Vom 30. Oktober 1935. — Sachsen. Neuordnung der Sozialverwaltung. — II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Ar⸗ beitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über den Personenkreis der Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 26. Oktober 1935. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bestimmungen über die Zugehörigkeit zur Deutschen Arbeitsfront in Betriebsordnungen. — Entgeltbücher für Heimarbeit. — Bekanntmachung, betr. Anordnung über Ar⸗ beitsruhe in der Maschinenlohnftickerei. — Bekanntmachung über Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der in der Deutschen Bekleidungsindustrie in Heimarbeit Beschäftigten. — Bekanntmachung, betr. Anordnung über Arbeitsruhe in der Taschentuchlohnweberei der schlesischen Kreise Lauban, Görlitz und Löwenberg. — V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über einst⸗ weilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens. Vom 23. Oktober 1935. — Anordnung über Wohnsiedlungsgebiete im Saarland. Vom 16. Oktober 1935. — Finanzierung der Klein⸗ siedlung und des Wohnungsbaues. — Beleihung von Kleinsied⸗ lungen durch Pfandbriefinstiture. Teil If. Nichtamtlicher Teil Die Erfolge der natio⸗ nalsozialistischen Wirtschaftspolitik im Rhein- Main⸗Gebiet. Von Dr. Rudolf - de le Roi, Fraukfürt a4. M. — Uebergangsschwierig⸗
Die Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühr entsteht durch
falles, insbesondere der dadurch verursachten Mühewaltung und
burg, Zahnärzte und Dentisten selbst entstehenden Kosten sind nicht zu
und ein Vertreter der Schifferkreditgenossenschaften.
keiten der Wohnbau⸗ und Siedlungsfinanzierung. Von Dr.!
ischer⸗Dieskau, Oberregierungsrat im Reichs- und Preußischen . 32 . 6 ung. — Sozialpolitisches aus dem Auslande. Das neue englische Wohnungsgesetz, ein Fünf ⸗Jahres⸗ Plan. Von Gewerbergt W. Szezepanski, Hannover. — Der Stand der Tarifverträge in Schweden und Norwegen Ende 193. D Bon G. Grünig, Regierungsoherinspektor im Reichs- und Preußischen Arbeitsministerkum. — Statistik. Die Löhne in der papkerver⸗ arbeitenden Industrie. — Sozialpolitische Zeitschriftenschau. — Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. — Hierzu die Beilage: Die Arbeitslosigkeit im Deutschen Reiche.
Verkehrswesen.
Einberufung des Slbe⸗Mittellandkanal⸗ Arbeits ausschusfes.
Der Verein zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen hat nunmehr die Mitglieder des Elbe. Mittellandkanal ⸗Arbeitsaus= schusses, der bekanntlich auf der großen Samburger Tagung der Elbeschiffahrt am 29. und 30. August dieses Jahres eingesetzt wurde, um die Wechselwirkungen im Wettbewerb zwischen Mittel⸗ landkamal und Elbe weiter zu beraten, ernannt, Als Vertreter der Elbereeder sind berufen worden Direktor Beyer, Hamhurg, und Loesche jun. Magdeburg, als Vertreter der Pridatschiffahrt Schiffseigner Groschop, Magdeburg, Schiffseigner Schulz, Ham⸗ als Vertreter der Werften Dr, Kempf, damburg; Leiter der Hamburgischen Schiffbauversuchsgnstalt, und Dr.-Ing. Drehmann von der Norddeutschen. Binnenschiffahrts-Berufs⸗ genossenschaft, als Vertreter der Schiffahrtskredilbanken Direktor Feindt, Hamburg, von der Hamhurger Schiffshypothekenbank n Außerdem
gehören der Mittellandstudienkommission der Vorsitzende des
Vereins zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen, Lasalle, Ham—
urg, und der Geschäftsführer Dr. Pegel, Hamhurg. an. Wie . DHD. vom , . Wahrung der Elbeschiffahrtsinter⸗ essen mitgeteilt wird, ist die erste Sitzung des Elbe Mittelland⸗ kanal-Arbeitsausschusses zum 14. November nach Hamburg ein— berufen worden. Die erste Besprechung soll, der Klärung der Aufgaben und der Arbeitsweise des Ausschusses dienen. Die Nit⸗ glieder des Führerbeirates und des Ständigen Ausschusses des Ver⸗ eins zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen sind zu der Zu⸗ sammenkunft ebenfalls eingeladen worden.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 9. November . Staatsoper: Fidelio. Musikalische Leitung: Krauß. Beginn 20 Uhr. 3. Schauspielhaus: Eröffnungsvorstellung Egmont. Trauerspiel von Goethe. Beginn: 19 Uhr. . Staatstheater Kleines Haus: Himmel auf Erden. Komödie von Jochen Huth. Beginn: 20 Uhr.
. . .
Dusolina Giannini gastiert in der Staatsoper am Dienstag, dem ,, als Earmen, und Freitag, dem 15. November, als Tosca. In der Carmen Aufführung nimmt Leo Blech nach längerer Erkrankung seine künstlerische Tätigkeit am Dirigenten—⸗
pult wieder auf.
— —
Aus den Staattichen Museen.
Bührer durch die Museen der Geologischen dandesanstalt Vielfach geäußerten Wünschen entsprechend hat. die Preußische Geologische Landesanstalt kürzlich einen „Kurzen Führer durch die
Museen der Geologischen Landesanstalt“ herausgegeben, der den Besuchern dieser Museen (Museum für angewandte Geologie und Geologisches Landesmuseum) beim Eintritt überreicht und ö. Wunsch auch jedem Intexessenten kostenlos zugesandt wird. Die Anschrift ist auf einer Postkarte der Preußischen Geologischen Landesanstalt in Berlin N4, Invalidenstr. 44, Fernsprecher D2 5911, mitzuteilen. .
Aus der Preußischen Akademie der Wissen⸗ schaften.
Am Mittwoch, dem 13. November d. J. findet abends, pünktlich y, Uhr, der zweite öffentliche Vortrag dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt. Herr Peter . ö über: „Erzeugung tiefster Temperaturen it Lichtbildern). . . Kö ( .- RM und 950 RM) sind beim Pförtner der Akademie (Unter den Linden 38) erhältlich.
Handelsteil.
Berliner Börse am 8. November.
Ausgehend von Montanwerten — schwach.
Die Ausführungen Dr. Springorums auf der gestrigen Generalversammlung der Hoesch Köln Neu-Essen, die vor über⸗ triebenen Dividendenhoffnungen warnen, hat an der Berliner Börse in Kreisen der Kulisse eine gewisse Enttäuschung hervor⸗ gerufen. In Montanwerten zeigte sich aus diesem Grunde bereits bei Eröffnung des Verkehrs Angebot, das zu Rückgängen bis zu 135 3, führte. Hiervon ausgehend lagen auch andere Märkte unter Abgabedruck. Sie Tendenz war daher als schwach zu bezeichnen um so mehr, als sich auch im Verlauf weitere Kursrückgänge ergaben. Erft gegen Schluß des Verkehrs bemerkte man ver— einzelt Rückkaufsneigung.
ö , , waren neben Hoesch C 1*9) Stahlverein um 156 2 niedriger, aber auch in Klöckner 1x) sowie in Rheinstahl und Mannesmann (e — 1) war die Kulisse Abgeber. Unter den chemischen Werten büßten J. G. Farben 1M 25, Rütgerswerke 116 9 und Kokswerke 1 ein. Zum Teil bemerkte man auch Umtauschoperationen von Montanwerten in erstklassigen Anlagepapieren wie Ilse e,, (1 und Westeregeln (4 36 . Auch Siemens lagen im ? usammenhang mit der Meldung über neue Aufträge eine Kleinigkeit höher. Dagegen überwogen fonst am Elektromarkt ebenfalls Rückgänge, die in Gesfürel und Schuckert je 1 275 und in Lahmeyer 153 3 aus— machten. Kleines Kaufinteresse bestand für Chadeaktien (4 2) und unter den Spezialpapieren für Eisenhandel und Harburger Gummi (je 4 1). Die Rückgänge der süddeutschen Zucker . lich heut erneut fort (— 3). Sonst verloren noch Deutsche Erdöl, Muag und Verkehrswesen je 1 94.
Auch am Kassamarkt war die Tendenz als schwächer zu be⸗ zeichnen, wobei Großbankaktien bis zu 1 3, einbüßten. Dagegen waren Rentenpapiere gut gehalten. Unter anderem gingen Alt⸗ besitzanleihe um rund 3 8 nach oben. Tagesgeld war zu 3 bis 33 ausreichend vorhanden. Am internattonalen Devisenmarkt waren die Veränderungen geringfügig. In Berlin blieb der
Dollar wieder unverändert 2,488, während das englische Pfund
nach oben ging, und zwar auf 12,245.
eine Kleinigkeit (12, 23 5.) RM.
— — —
Erholung in der Baumwollindustrie.
Die Erzeugung in der Baumwollindustrie hat sich nach dem
neuesten Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung seit
ihrem Rückschlag im Frühsommer wieder erholt. Sie hält sich
zur Zeit auf dem Stand, der sich im Jahre 1934 nach Erlaß der
Faserstoffverordnung eingespielt hat.
Die Baumwollgarnproduktion war im September sogar größer als je seit Erlaß der Faserstoffverordnung; sie ist nur um 4 v. H. niedriger als 1928. Demgegenüber ist freilich die Einfuhr von Baumwollgarn zurückgegangen, so daß sich an der Gesamt—⸗ versorgung trotz der leichten Produktionssteigerung der Spinne— reien nur wenig geändert hat. Soweit die Webereien ihre Er— zeugung ausdehnen wollen, sind sie nach wie vor auf die stärkere Verwendung anderer Spinnstoffe angewiesen.
In der Rohstoffversorgung der Baumwollindustrie ist der Anteil nordamerikanischer Baumwolle noch unter den im Frühjahr erreichten tiefen Stand gesunken, nachdem er sich im 2. Vierteljahr stark erhöht hatte. Dafür ist südamerikanische Baumwolle weiter in den Vordergrund getreten; sie dürfte gegenwärtig etwa 40 bis 45 v. H. der gesamten deutschen Baumwolleinfuhr ausmachen. Die Gesamtzufuhren an Baumwolle waren in den letzten Monaten nur noch wenig geringer als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1933. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß bis ins Früh⸗ jahr 1935 hinein die Vorräte sehr stark abgebaut worden waren.
Die Zwecksparbewegung im 3. Vierteljahr 1935.
Nach Mitteilungen der Fachgruppe Zwecksparunternehmungen hat sich auch im 3. Quartal 1935 das Zwecksparwesen weiter aufwärts entwickelt. Die Ermittlungen der Fachgruppe unter den 55 heute arbeitenden Unternehmungen haben ergeben, daß den am 30. Juni 1935 vorliegenden 100 000 Sparverträgen mit einer Antragssumme von 136 Mill. RM am 30. September 1935 121 400 Verträge mit über 167 Mill. RM Antragssumme gegen⸗ überstanden. Es ergibt sich also, daß Vertragszahl als auch Ge— samtantragssumme um rund 20 95 zugenommen haben. Der absolute Zugang beläuft sich im dritten Quartal auf rund 21 (000 Verträge mit rund 30. Mill. Antragssumme. Die durch⸗ schnittliche Darlehenssumme des einzelnen Zwecksparers beträgt nach den Ermittlungen rund 1380 RM. . . An Zuteilungen wurden bis zum 1. Januar 1935 auf rund 22 000 Verträge 2235 Mill. RM, bis zum 30. Juni auf 32 000 Ver⸗ träge über 32 Mill. RM und bis zum 30. September auf 41000 Verträge über 38 Mill. RM ausgeschüttet. Diese Ziffern sind, wie besonders hervorgehoben wird, in den Bestandsangaben weder der Gesamtantragssumme noch der Gesamtvertragszahl enthalten. Ferner ist zu berücksichtigen, daß in sämtlichen von der Fachgruppe angegebenen Zahlen für 1. Januar 1935 und 30. Juni 1935 selbstverständlich die Bestände der nicht mehr bestehenden Unternehmungen nicht enthalten sind. Die Gesamtzahl der Zuteilungen hat sich also im dritten Quartal um rund 6 Mill. RM erhöht, die weiteren 9000 Volks⸗ genossen zugute kommen. Diese Auszahlungen stellen deshalb eine besondere volkswirtschaftliche Leistung dar, weil sie ausschließlich auf dem Wege gegenseitiger Selbsthilfe über das Gemeinschafts⸗ Zwecksparen ermöglicht wurden.
„Das Wunder des Auges.“
Die Bedeutung des Auges für Wohlbesinden und Ar beitsleistung.
Die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft E. V. (DL TG. hat sich die Aufgabe gestellt, die Aktion . Licht . . . des Amtes „Schönheit der Arbeit“ der DAß . weiter sortzuführen um die entfachte Aufklärungswelle nicht abebben zu lassen. Auf ihrer Gausitzung am 7. November d. J. in der Technischen Hoch' schule zu Berlin begann eine Vortragsreihe, die von Regierungs— und Gewerbemedizinalrgt Dr. H. Gerbis eröffnet wurde. ; Der Vortragende führte einleitend die Entwicklung des Auges in der Tierreihe von einfachen Zellen der Lichtwahrnehmung bis zu der höchst entwickelten Optik des menschlichen Auges in großen Zügen vor und erklärte die optischen Mechanismen für die Wahr⸗
nehmung ferner wie naher, dunkler wie heller Gegenstände, für
Anpassung an die verschiedensten Anforderungen in kürzester Zeit sowie für plastisches, körperliches Sehen. Bei den gewohnten Ir⸗ beitsleistungen werden wir uns gar nicht bewußt, welches Maß von Muskelarbeit den inneren und äußeren Augenmuskeln zu—⸗ gemutet wird, und so pflegen wir das Auge zu überanstrengen und zu mißhandeln, solange es noch irgend den gesteigerten An⸗ orderungen entsprechen kann. Nun ist aber das Sehen nicht ein⸗ ach ein optischer Vorgang, sondern der optischen Bildentstehung chließen sich verwickelte nervale und geistige Leistungen an, denn wir müssen ja die gewonnenen Gesichtseindrücke sofort richtig
beurteilen und entsprechende Bewegungen ausführen, wenn wir
eine Arbeit unter Leitung des Auges auszuführen haben. Schließ- lich spiegelt die seelische Beeinflussung durch Sinneswahrneh⸗ mungen eine oft gewaltige Rolle. ö . Ueberanstrengung des Auges führt auf die Dauer nicht nur zu Augenschädigungen, sondern auch zur nervösen Erschöpfung mit Popfschmerzen, mangelnder Spannkraft und Niederzeschlgfeßheit. Eine gute und zweckmäßige Beleuchtung ist der Hauptfattor für
die Augenschonung. Verhüten wir durch gute Beleuchtung dis
vorzeitige Ermüdung des Auges, so verhilten wir auch die vor⸗ zeitige Abspannung, das Nachlassen der Aufmerksamkeit, den Ab—
fall der Leistungsfähigkeit. Verbesserung der Beleuchtung macht
sich geradezu unmittelbar bezahlt durch bessere Arbeitsleistung. Seelisch ist, der Einfluß der Helle gegenüber der Dunkelheit ge⸗ waltig, Für die Ordnung, die Sicherheit und Sauberkeit des Betriebes ist gute Erhellung der Räume sehr wichtig, nicht minder für den würdigen und erfreulichen Eindruck, heinahe am wichtigsten jedoch für die Arbeitsfreudigkeit und somit fär die Leistungsfähig— leit. Diesen Erkenntnissen muß Rechnung getragen werden. Die Forderungen gelten der deutschen Arbeit wie der deutschen Volks— , sie sind vwirtschaftlich vernünftig und leicht durch⸗ ührbar.
Vorposten der Handwerksführung. Tagung der Gewerbeförderungsstellen im Haus . des deutschen Handwerks.
Im Haus des deutschen Handwerks fand eine Arbeitstagung der handwerklichen Gewerbeförderungsstellen und des ö Handwerksinstitutes statt, auf der die Aufgaben des kommenden Winters besprochen wurden. Hierzu gehört die Betreuung der Liefergenossenschaften und der Handwerksbetriebe bei der Durch⸗ führung wichtiger Aufträge, die Neuordnung der Meisterprüfung, die Durchführung von Buchhaltungs⸗ und Kalkulationslehr⸗ gängen. Die Schulung im autogenen Schweißen und in der Be⸗ handlung neuer Werkstoffe, die lebendige Gestaltung der Innungs— versammlungen durch Schulung und Erziehungsfilme und ge⸗ eignete Vorträge. Auf diesen und anderen Gebieten haben sich die Gewerbeförderungsstellen als Vorposten der Handwerksführung zu bewähren. . ö .
Weitere Zunahme des Ruhrtkohlenabfatzes.
Der Absatz des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats hat sich im Oktober weiter in aufsteigender Richtung bewegt. Der Gesamtversand für Rechnung des Syndikats von den Ruhrzechen stellte sich nach den vorläufigen Ermittlungen auf arbeitstäglich 225 000t gegen 213 000t im September. Der Absatz in das unbe⸗ strittene Gebiet stieg von arbeitstäglich 100 009t im September auf 104 900 im Oktober. Die Steigerung im bestrittenen Gebiet war stärker. Hier hob sich der Absatz von arbeitstäglich 113 000 im September auf 121 000t im Oktober. — Einschließlich der Aachener Zechen und der Saargruben betrug der Gesamtabsatz für Rechnung des Syndikats im Oktober arbeitstäglich 262 000 (248 000t im September). Die Lagerbestände auf den Zechen konnten wiederum etwas verringert werden. Sie stellten sich Ende Oktober (ein⸗
schließlich Koks und Briketts, in Kohle umgerechnet) auf insgesamt
6 Millet gegen 6.35 Mill⸗ t Ende September
Die Preisindexziffer der Metallwirtschaft, Metall wissenschaft, Metalltechnik“. . Die Preisinderziffer der „Metallwirtschaft, Metallwissen⸗ schaft, Metalltechnik“ stellte sich am 6. November 1935 auf 51,7 gegen 51,) am 3B. Oktober (Durchschnitt 190913 = 100), fiel also um g „ der Ziffer vom 39. Oktober. Für die einzelnen Metalle wurden nach dem Preisstande vom 6. November folgende Einzelindexziffern errechnet: Kupfer 38,2 (am 30. Oktober 37,8), Blei 70,3 (71,9), Zink 43,1 (43,6), Zinn 5,1 (75,5), Aluminium 100,0 (100, ), Nickel 82,ů (82, 8), Antimon 1252 187,37)
Wirtschaft des Auslandes.
Aus weise aus ländischer Notenbanken.
Paris, J. November. (D. N. B. Ausweis der Bank
von Frankreich vom 1. November 1935 (in Klammern Zu⸗ und
Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 71 9905 (Abn. 168), Auslandsguthaben 3 unverändert). Devisen in Report — (Abn. und Zun. — ), Wechlel und Schatzscheine 9628 (Zun. 272), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 8133, diskontierte ausl. Handelswechsel 21s, zusammen 8351 (Zun. 274), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 240, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1037, zu⸗ sammen 1277 (Abn. 2), Lombarddarlehen 3141 (Zun. 41), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5800 (unverändert). Pa ssiva. Notenumlauf 83 306 (Zun. 12715, täglich fällige Verbindlichkeiten 13 509 (Abn. 775), davon: Tresorguthaben 75 (Abn 28) Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 2787 (Abn. 14), Privat- guthaben 10470 (Abn. 758), Verschiedene 177 (Zun. 20), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —, Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold Id, 36 oso (74, 92 oo. .
London, 6. November. (D. N B. Wochenausweis der
Bank von England vom 6. November 1935 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 462 160 (3un. 22370), hinterlegte Noten 53 330 (Abn. 1470), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 245 9560 (Abn. 210), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 1500 (Z3un. 210), Silbermünzen— bestand der Emiffionsabteilung 1540 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Baxrenbestand der r fh ablehnen, 195 480 (Zun. 800), Depositen der Regierung 21 010 (bn. 5230, andere Depositen: Banken S9 560 (Zun. 7040), Private 36 640 (Abn. 1910), Regierungs⸗ icherheiten 87 210 (Zun. 1320), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 10 990 (ÄAbn. 220). Wertpapiere 12490 (3un. 220), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 920 (Zun. S0). Ver⸗ hältnis der Reserven zu den Passiven 36,85 gegen 37,76 cp, Clearinghouseumsatz 698 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorsahrs 2 Millionen mehr.
Der italienische Außenhandel im Zeichen
der Abwehr.
Rom, 7. November. „Giornale d'Italia“ schreibt im Zu⸗ sammenhang mit der italienischen Abwehr gegen die Sühnemaäß⸗ nahmen, der italienische Außenhandel werde während des Wirt⸗ schaftskrieges gegen Italien automatisch durch den einer Zentral⸗
worden ist.
stelle übertragenen Devisenausschuß geregelt werden. Diese Zen⸗ tralstelle verteile die für die Anschaffungen im Ausland verfüg⸗ baren Devisen.
Schon in wenigen Tagen soll die Liste der für Italien be⸗ sonders wichtigen Handelsgüter veröffentlicht werden, die künftig auf Grund von Erlaubnisscheinen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes nach Italien eingeführt werden können. Alle anderen Waren wären für die Einfuhr nach Italien gesperrt und würden nur unter strengster Ueberprüfung des Ursprungs⸗ landes, des Luxuscharakters und nur unter Vorlgge der ent⸗ sprechenden Einfuhrscheine des Vorjahres für die Einfuhr nach FItallen in einem beschränkten, unbedingt notwendigen Umfang zugelassen. ö
Starkes Anziehen der Kennziffer des Groß⸗ handelspreise in Dänemark.
Kopenhagen, 7. November. Nach den Feststellungen des Sta⸗ tistischen Amts betrug die Kennziffer der Großhandelspreise in Dänemark im Oktober d. J. 139 gegenüber 136 im Vormonat und 135 im Oktober vorigen Jahres. Es ist dies die höchste Kenn⸗ ziffer seit über fünf Jahren; so betrug ö. im Februar 1939 140. Die Steigerung entfällt in der Hauptsache auf die Preiserhöhung für Lebensmittel. Interessant ist eine bedeutende Annäherung der Kennziffern für Ausfuhr⸗ und Einfuhrwaren. Für die Aus⸗ fuhrwaren betrug sie infolge der im Oktober eingetretenen Preis- steigerung für landwirtschaftliche Exzeugnisse 135 gegenüber 126, während die Kennziffer für Einfuhrwaren nur um einen Punkt auf 139 gestiegen ift. Die Kennziffer für inländische Waren stieg
von 140 auf 143.
Die Frage der 9elsperre gegen Italien.
London, 7. November. In führenden Kreisen der Rohöl⸗ industrie werden, Reuter zufolge, die Aussichten auf eine alle maß⸗ gebenden Lieferanten umfgssende Oelsperre für Italien zum min⸗ desten für die nahe Zukunft als gering bezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, daß die Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht eine Schlüsselstellung einnehmen und daß in Genf die Mitarbeit der Nichtmitgliedsstaaten als eine wesentliche Voraussetzung für ein allgemeines Verbot der Ausfuhr von Oel nach Italien bezeichnet Da ein amtliches amerikanisches Oelausfuhrverbot, das politische Beobachter für höchst unwahrscheinlich halten, nicht erwaxtet werden kann, bleibt . eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Oelgesellschäften übrig. Wie jedoch in London am Donnerstag amtlich erklärt wurde, ist die britische Regierung in
zur Bekämpfung der
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom S. November 1935. S. M
Devisenb ewirtsehaftung.
Zinsentransfer mit der Schweiz in Härtefällen.
In den Allgemeinen Erlassen Nr. 311/35 D. St. vom 7. August 1935 und 329155 D. St. vom 3. September 1935 waren Bestim⸗ mungen über Transfer von Zinsen in besonderen Härtefällen getroffen. Für die weitere technische Behandlung solcher Anträge hat der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung mit einem Allgemeinen Erlaß Nr. 361 vom 2. November 1935 für die Handhabung im Verkehr mit der Schweiz folgendes angewrdnet:
Die Antragstellen sind mit ihren Anträgen zunächst aus⸗ schließlich an das Eidgenössische Volkswirtschafts⸗Departement, Handelsabteilung, Bern, zu verweisen. Erst nachdem dieses befür⸗ wortend entschieden hat und Ihnen die Entscheidung durch den Antragsteller oder durch Vermittlung einer schweizerischen Stelle (z. B. durch die Schweizerische Gesandtschaft. Berlin) vorgelegt worden ist, ist die Prüfung im Rahmen des Allgemeinen Erlasses 28935 D. St. vom 3. Juli 1935 vorzunehmen. Bei der Genehmi⸗ gung von Zinsüberweisungen in Härtefällen werden in der Regel Ueberweisungen für einen längeren Zeitabschnitt in Betracht kommen. Deshalb ermächtige ich unter Abweichung von dem Allgemeinen Erlaß 289135 T. St., den Genehmigungsbescheid bis zur Dauer von 5 Monaten auszustellen. Nach Ablauf dieser Zeit können ohne erneute Vorprüfung durch das Eidgenössische Volks⸗ wirtschafts⸗Departement, Handelsabteilung, Bern, weitere Ver⸗ längerungen bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nach Ihrer Ansicht noch vorliegen. Die Genehmigung ist so zu fassen, daß sie zum Erwerb von schweizerischen Franken zu Lasten des Transferfonds der Deutschen Verrechnungskasse bei der Schweizerischen Nationalbank berechtigt. Vyn Ihrer Ent⸗ scheidung ist ein Durchschlag an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden zu senden, damit diese die weitere Bearbeitung in den Fällen vornehmen kann, in denen die Zinsen bereits bei ihr eingezahlt sind.
—
Der beschränkt verfüghare Devisenschatz in Verrechnungsländern.
Der Leifer der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung gibt in einem Allgemeinen Erlaß Nr. 363 vom 4. November 1935 unter Abänderung des Allgemeinen Erlasses Nr. 215.35 D. St. Abschnitt V, 2. bekannt, daß infolge eingetretener Aende⸗ rungen in der Devisenbewirtschaftung der betreffenden Länder beschränkt verfügbare Devisen nur noch in den Ländern: Bul⸗ garien, Jugoslawien, Oesterreich, Rumänien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn und Bolivien, Chile. Nicaragug und Paraguay vorhanden fein können. Tatfächlich stehen der Reichsbank z. Zt. nur in folgenden Ländern beschränkt verfügbare Devisen zur Verfügung: Oesterreich, Ungarn, Chile und Paraguay.
/ „/// / /
dieser Beziehung weder an die amerikansche Regierung noch an dis amerikanischen Oelgesellschaften herangetreten, s
In führenden Oelkreisen wird den Gerüchten, wonach die drei großen internationglen Oelgesellschaften, nämlich die Anglo⸗-Per⸗ sian Oil Co, die Royal Dutch und die Standard Lil, in Kürze gemeinsame Besprechungen über die Möglichkeit einer Unterbindung der Oellieferungen nach Italien führen wollen, kein Glaube bei⸗ gemessen. Man betont, daß eine derartige Maßnahme der ge⸗ nannten drei Gesellschaften lediglich dazu führen würde, das Aus⸗ fuhrgeschäft in die Hände der kleineren, nicht gebundenen amerika nischen Gesellschaften, wie beispielsweise der verschiedenen Texas⸗ Oelgesellschaften, zu spielen. Andererseits glaubt man in englischen Oelkreisen nicht, daß es gelingen werde, sowohl die großen als guch die kleinen amerikanischen Gesellschaften zu einer freiwilligen Ver⸗
pflichkung zu veranlassen, die Oelausfuhr nach Italien einzustellen.
Reuter fügt hinzu, daß sich die Gesellschaften nur im Falle eines hundertprozentigen Abkommens an den Oelsanktionen beteiligen würden. Die britischen Oelgesellschaften stehen, wie amtlich erklärt wird, in enger Fühlung mit dem englischen Wirtschaftsministerium, jedoch nur zu dem Zweck eines gegenseitigen Gedankenaustausches. Ein selbständiges Vorgehen der britischen Oelgesellschaften in dieser Frage ist nicht beabsichtigt. .
Die englisch⸗dänischen Zollverhandlungen.
Kopenhagen, J. November. Nach Meldungen aus London haben dort die englisch⸗dänischen Verhandlungen im Zusammen⸗ hang mit dem englischen Wunsch nach Einführung eines Zolls auf Schweinefleisch (Bacon) begonnen. Hierzu läßt „Berlingske Tidende“ sich aus London berichten, daß die Aussichten hinsichtlich eines Uebereinkommens über die Erhebung der Zölle bereits ab 1. Januar bei Beginn der Verhandlungen nicht als besonders günstig zu bezeichnen seien. Es sei vorauszusehen, daß die Ab⸗ ordnung auch diesmal wieder ähnlich wie im Sommer unver⸗ richteter Dinge heimkehren werde. Auf dänischer Seite habe man nicht viel für eine Abgabe übrig, die zur Förderung der dänischen Baconproduktion aufgewendet werden müßte. Sollte Dänemark sich schließlich mit einem geringen Zollsgtz einverstanden erklären, so würde Res von englischer Seite Zugeständnisse in Gestalt erhöhter Einfuhrmengen voraussetzen, wozu man in England jedoch keine große Berentwilligkeit zeige. ;
Der Anleiheplan für China.
Tokio, 8. November. Die von England geplante Anleihe für China sieht, wie das Blatt Tokyo Asahi Schimbun berichtet, einen Betrag von 19 Mill. Pfund vor, der von England, Amerika, Frankreich und Japan aufgebracht werden soll. Die Anleihe solk in 30 Jahren rückzahlbar . und durch Zollüberschüsse mit Vor⸗ zugsrecht gesichert werden. Ferner sollen ausländische Berater und Prüfer bei der chinesischen Zentralbank eingesetzt werden.
Nach dem gleichen Blatt bezweifelt die japanische Regierung den Erfolg der mit den Anleiheplänen zusammenhängenden Wäh⸗ rungsreform, da diese von Nord⸗ und Südchina abgelehnt werde. Auch die von Japan in der Anleihefrage an England zu erteilende Antwort werde voraussichtlich ablehnend sein, da man eine inter⸗ nationale Kontrolle und Beeinträchtigung der führenden Stellung Japans im Fernen Osten befürchte. ; e
—
Wirtsch aftliche Schwierigkeiten als Folge der chinesischen Währungs umstellung.
Schanghai, 7. November. Die Nationalisierung des Silbers hat in Peiping zu einer starken Verknappung der Banknoten⸗ bestände geführt. Die örtlichen Vereinigungen 6. Bankiers und der Geldhändler haben daraufhin dringende Telegramme nach Schanghai an die Zentralbank, die Bank von China und die Ver⸗ kehrsbank gerichtet, in denen sie zur Erleichterung der durch die Zurückziehung des Silberdollars verursachten Schwierigkeiten um die Bereitstellung einer größeren Menge von Banknoten bitten. Die Preise zahlreicher Waren, wie Reis, Petroleum, Oel und anderer Gegenstände des täglichen Bedarfes, steigen, hauptsächlich infolge der Machenschaften von Spekulanten, an. Um dieser schwie⸗ rigen Lage zu steuern, ist die Handelskammer von Peiping am Dienstag zu einer Sitzung zusammengetreten, in der Maß nahmen emmungslosen Spekulation besprochen wurden. ——
*
.