Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 13. November 1935.
Klasse XIX A, weil eine Verrechnung mit eigenem Ab⸗ 1 einer anderen Metallklasse nicht zulässig ist. agegen besteht die Möglichkeit, unter gleichen Gesichts⸗ unkten wie beim Beispiel b den Zugang von 2009 kg Ibfallmaterial aus dem eigenen Betriebe an das Lager gegen einen Verbrauch an Abfallmaterial der Klasse 1X A im folgenden Kalendermonat zu verrechnen.
11. Zwecks einwandfreier Berechnung des Verbrauchs gemäß Zif er 7 bis 9 dieser Bekanntmachung darf Rohmaterial und Ab allmaterial, auch aus dem eigenen Betriebe, nicht eher
verarbeitet oder verbraucht werden, als bis es über das
Lager gelaufen und dort erfaßt ist. Abfallmaterial aus dem
eigenen Betriebe muß n nach dem Entfall,
spätestens vor Ablauf des Entfallmonats, im Lagerbuch auf⸗ gezeichnet werden.
12. Für folgende Gruppen von Betrieben der ersten Ver⸗ arbeitungsstufe gelten die nachstehenden Sondervorschriften:
a) Die einem Betriebe erster Verarbeitungsstufe ange⸗ schlossenen Gießereien, die Rohmaterial, legiert oder un⸗ legiert, ausschließlich für den eigenen Werksbedarf her⸗ ᷓ. gelten nicht als Betriebe der Metallgewinnung, ondern als Bestandteile des Betriebes erster Ver⸗ arbeitungsstufe. Auf sie finden die Vorschriften unter gif 6 . Bekanntmachung keine Anwendung. Als
erbrauch derartiger Betriebe gelten der Verbrauch (Einsatz) an Rohmaterial und Abfallmaterial in der ö die Verarbeitung von Rohmaterial, das nicht in der eigenen Gießerei hergestellt wurde, und die un⸗ mittelbare Verarbeitung von Abfallmaterial außerhalb der Gießerei nach Maßgabe der Vorschriften unter
86 7 bis 9 dieser Bekanntmachung. Das in der ießerei hergestellte Material ist also bei der Verarbei⸗
tung im , Werksbetriebe nicht nochmals der Ver⸗
brauchsregelung unterworfen und demzufolge auch nicht
. zu erfassen. Wenn die mit einem Be⸗
triebe der ersten Verarbeitungsstufe verbundene Gieherei
ihre Erzeugung nicht nur an das eigene Werk, sondern auch an Dritte liefert, so gelten die Sondervorschriften dieses Absatzes nicht.
Bei selbständigen Gießereien, die als Betriebe der ersten
Verarbeitungsstufe, nicht als Betriebe der Metall⸗
gewinnung anzusehen sind (Formgießereien), dürfen
Fehlgüsse und Gießereiabfälle sofort wieder ein⸗
,, werden, ohne zuvor das Lager zu berühren.
Inbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtung zur fort⸗
laufenden Führung von Lagerbüchern gemäß Anord⸗
nung 27 vom 26. Äpril 1935, haben diese Gießereien am
Ende eines jeden Monats ihr 6 im Gießraum
befindliches Abfallmaterial im Sinne der Vorschriften
dieser Bekanntmachung gewichtsmäßig zu erfassen, d. h.
den festgestellten Bestand in jeder Metallklasse als Zu⸗
gang aus dem eigenen Betriebe an das ö und den nöchsten Wiedereinsatz dieses Materials als Abgang aus dem Lager an den eigenen Betrieb zu verbuchen.
Der Verbrauch an Schriftmetallen in Druckereien umfaßt die Verarbeitung von Rohmaterial und Abfallmaterial mit folgender Einschränkung: Das Umschmelzen eigener ebrauchter Schriften (Lettern, Setz maschinenzeilen oder tereotypplattenz im eigenen Betriebe auf neue
Schriften gilt nicht als Verbrauch im Sinne der Ver⸗ brauchsregelung, wohl aber jeder Zusatz von Rohmaterial oder Abfallmaterial zur Anreicherung oder Vermehrung des gebrauchten Schriftenmaterials.
qc) Bei Galvanisierungs⸗-Anstalten oder Fin rich; watt 9
e) Tie Ueb ⸗ un für einzelne Betriebe oder Gruppen von Betrieben unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse besondere Be⸗ stimmungen über die Berechnung des Verbrauchs in Ergänzung oder in Abweichung von den Vorschriften dieser Bekanntmachung treffen.
18. Der Verbrauch für Ausfuhrzwecke ist nach den Vorschriften des § 4 der Anordnung 30 in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung 6 vom 309. April 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1068 vom 10 Mai 1935) von der Verbrauchsregelung befreit. Dieser Verbrauch erscheint jedoch ebenso wie der Verbrauch für Inlandszwecke in den Abgängen von Roh⸗ material und Abfallmaterial aus dem Lager an den eigenen Betrieb. Zur Ermittlung des der Regelung ,, Verbrauchs für Inlandszwecke ist in jeder Metallklasse von dem nach Ziffer 7 bis 9g dieser Bekanntmachung berechneten Gesamtverbrauch der tatsächliche Metallinhalt der⸗ jenigen eigenen Erzeugnisse abzusetzen, die vom Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe entweder für eigene unmittelbare Ausfuhr verwendet oder gemäß Abschnitt „C“ der Bekannt⸗ machung 6 an deutsche Exporthändler oder gemäß Ab⸗ n „D“ der Bekanntmachung 6 gegen Ausfuhrverbrauch⸗
ein an sonstige Abnehmer geliefert werden.
Soweit der Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse aus legiertem Metall besteht und der Betrieb der ersten Verar⸗ beitungsstufe einen Verbrauch in der Metallklasse dieser Le⸗ gierung hat, ist der Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse grundsätzlich vom Verbrauch in der Metallklasse der Legierung abzusetzen. Wenn und soweit dies nach Lage der Verhältnisse des Betriebes nicht möglich ist oder zu einer offenbar unzu⸗ treffenden Berechnung des Verbrauchs für Inlandszwecke in den einzelnen Metallklassen führen würde, darf unter Berück⸗ kchti gung der tatsächlichen Einsatzverhältnisse bei Gewinnung
r Legierung die Anrechnung auch auf den Verbrauch in
den Metallklassen der einzelnen Legierungsbestandteile er⸗ folgen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung der Ueber— wachungsstelle für unedle Metalle einzuholen.
Damit die Einhaltung der Vorschriften, betr. Verbrauchs⸗ regelung für unedle Metalle, jederzeit nachgeprüft werden kann, sind alle Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, die für Ausfuhrʒwecke eine Befreiung von der Verbrauchsregelung in Anspruch nehmen, verpflichtet, allmonatlich schriftliche Be⸗ rechnungen, getrennt nach den einzelnen Metallklassen, darüber anzustellen, welcher Anteil (berechnet nach dem Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse gemäß Absatz 1 und 2 dieser Ziffer) vom Gesamtverbrauch in jeder Metallklasse auf . Verbrauch für Ausfuhrzwecke entfällt, und diese monat⸗ ichen Berechnungen, verbunden mit den dazugehörigen Unter⸗ lagen und Beweismitteln, jederzeit für eine Betriebsprüfung oder eine Anforderung durch die Ueberwachungsstelle für un⸗ edle Metalle bereit zu halten.
Die Vorschriften dieser Bekanntmachung müssen von allen Betrieben, die beim Inkrafttreten der Bekanntmachung be⸗ reits der Verbrauchsregelung für unedle Metalle unterliegen, spätestens vom 1. November 1935 an bei der Berechnung ihres zulässigen Verbrauchs zur Anwendung gebracht und befolgt werden. Soweit ein der Regelung unterliegender Verbrauch von unedlen Metallen bei einem Betriebe oder in einer Metallklasse erst nach dem Inkrgftireten dieser Bekannt⸗ machung einsetzt, gelten für die Berechnung des zulässigen Verbrauchs die Ce schristen dieser Bekanntmachung mit sofortiger Wirkung. . .
Soweit in sonstigen von der ,, für unedle Metalle erlassenen Bestimmungen auf den Verbrauch in früheren Zeitabschnitten Bezug genommen wird, ist dieser Verbrauch nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung zu berechnen.
Zinn, nicht legiert (KLlasse XA .. Banka⸗Zinn in Mischzinn (Klasse XTX P)
Jeder Betrieb hat die der Verbrauchsregelung zugrunde liegenden Verbrauchszahlen für das Jahr 1934 (gemäß § 6 der Anordnung 30 in Verbindung mit Ziffer 1 der Bekannt⸗ machung 6) nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung neu zu berechnen und die so berichtigten , als Grundlage für die , seines zulässigen Verbrauchs an unedlen Metallen gemäß Absatz 1 dieser Ziffer, d. h. spä⸗ testens vom 1. Dezember 1935 an, zu verwenden. Ist ein Betrieb hierzu nicht in der Lage, so hat er die Festsetzung seiner Verbrauchszahlen bei der Üeberwachungsstelle für un⸗ edle Metalle zu beantragen.
Die Vorschriften dieser Bekanntmachung für die Berechnung des Verbrauchs sind bei der Stellung von Anträgen auf Mehr⸗ verbrauchsbewilligung gemäß § 10 der Anordnung 30 zu be⸗ achten. Mehrverbrauch darf insbesondere nicht für solche Mengen beantragt werden, die nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung als Abfallmaterial aus dem eigenen Be⸗ triebe bei weiterer Verarbeitung nicht als Verbrauch berechnet werden bzw. vom Verbrauch abgesetzt werden dürfen.
„Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 25. Oktober 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Bekanntmachung KP 60
der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 12. No⸗ vember 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 84 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 57 vom 7. November 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 262 vom 8. November 1935) und KP 58 vom 8. November 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 263 vom 9. November 1935) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt.
Zinn (Klassengruppe XX): .. RM 276, - bis 296, — 298, , 308, — 26. — , 29056, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 22,25 bis 23, 26 je 100 kg Rest⸗Inhalt Lötzinn (Klasse TX D) ...... ... RM 275, — bis 295, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 22, 25 bis 23, 25 je 100 Eg Rest⸗Inhalt.
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
Blöcken...
R
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 12. November 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Verkehr
Zahl der Rundsunkteilnehmer am 1. November
1935.
Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. November 6 816 509 gegenüber 6 651 924 am 1. Ok⸗ tober. Im Laufe des Monats Oktober ist mithin eine Zunahme von 164 585 Teilnehmern (2,47 vH.) eingetreten. Unter der Ge⸗ n, . vom 1. November befanden sich 472 163 gebührenfreie
nlagen.
Ausschnitte gebrauchter Briefmarken für Sammler.
Anfang Dezember 1935 verkauft die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin W30, Geisbergstr. 7, Ausschnitte mit gebrauchten in⸗ und ausländischen Marken. Sie werden in Päck⸗ chen zu 100 g zum Preise von 8 RM einschließlich der Versendungs⸗ kosten n,, Deutschlands abgegeben. Der Inhalt besteht aus etwa 300 bis 4090 Postwertzeichen von 20 bis 25 europäischen Post⸗ verwaltungen. Der Inhalt und Wert der Päckchen ist verschieden. Viele Pã 36 enthalten eine ganze Anzahl gleicher Werte. Ein Teil der Marken wird nicht fehlerlos sein. stellungen können nur schriftlich bis spätestens 30. November 1935 an die Ver⸗ sandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstr. 7,
Betanntmachung.
Die am 12. November 1935 ausgegebene Nummer 1 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: ö.
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Versorgun Angehörigen des Reichsheers und der Reichsmarine . gehe Hinterbliebenen (Wehrmachtversorgungsgesetzji. Vom 6. No— v g. e.. ;
ritte Verordnung über unzulässige Zusätze und Behand—
n sverfahren bei Fleisch und af ö —
ovember 1935. Umfang; „ Bogen. Verkaufspreis: — 15 RM. Postver. sendungsgebühren: —=03 RM für ein Stück bei Voreinsendung Berlin NW 40, den 13. November 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
—
Bekanntmachung.
Die am 13. November 1935 ausgegebene Nummer 124 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Aenderung und Ergänzung der Verordnung über das Erfassungswesen. Vom 7. November 1935.
, der Neufassung der Verordnung über das Erfassungswesen. Vom 7. November 1935.
mfang; 5 Bogen. Verkaufspreis: — 75 RM.. Postver⸗
sendungsgebühren: —08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 13. November 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen.
In die Liste des Oberverwaltungsgerichtz als Verwaltungsrechtsräte eingetragen: Oberbürgermeister i. R. Dr. GilLka in Düsseldorf, Stadtrat i. R. Dr. Heuer in Berlin⸗Charlottenburg.
In der Liste des Oberverwaltungsgerichts über die Verwaltungsrechtsräte sind auf ihren Antrag gestrichen: die Verwal⸗ tungsrechtsrãte
, a. D. Dr. von Seydlitz und Lud⸗ wigsdorf in Frankfurt a. d. Oder,
Landrat i. R. Kothe in Hertelsaue,
Bürgermeister a. D. Dr. . in Rathenow,
Regierungsvizepräsident i. R. Schwidden in Köln.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Französische Botschafter Andrs Frangois⸗ Poncet hat Berlin am 8. d. M. verlassen. ährend seiner . führt Botschaftsrat Arnal die Geschäfte der
otschaft.
serichtet werden. Später eingehende Aufträge bleiben unberück⸗ . Wenn mehr Bestellungen vorliegen, als Päckchen vor— anden sind, entscheidet das Los. Die Bezugsbedingungen sind bei der Berfandste e erhältlich. (Näheres auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 101 vom 12. November 1935.)
Bevorstehende Einigung in der Nordatlantik⸗ konferenz.
Bekanntlich hatte die Black Diamond Line die Kündigung der Nordatlantik-Frachtkonferenz aus esprochen, worauf weitere 183 nichtdeutsche Mitglieder der Nordatlantik⸗Frachtkonferenz eben⸗ falls ihre Her ee gun zum 13. November aufkündigten. Nach⸗ dem nunmehr in den letzten Tagen in Berlin dur ö. lungen mit den zuständigen deutschen Regierungsstellen der Wille der beteiligten deutschen Stellen zum Ausdruck kam, wenn irgend möglich — unter Wahrung bexechtigter deutscher Interessen — die drohenden Natenkämpfe im Interesse aller Beteiligten zu ver⸗ meiden, hat sich die Lage etwas entspannt. Wie die Deutschen Verkehrsnachrichten melden, wurde der Kündigungstermin auf den 19. November hinausgeschoben. Man rechnet damit, daß in der Zwischenzeit durch weitere Verhandlungen eine Klärung der Ge— samtlage und damit die Erhaltung des Friedens in der Nord— atlantikfahrt erzielt werden kann.
Aus der Verwaltung.
hörden teilt der Reichs⸗ und . lg. Innenminister mit, 4
Kein Bedarf an Anwärtern für die Heeres⸗ beamten⸗Causbahn. .
Beim Reichskriegsministerium gehen ständig Gesuche von Schülern um Zulassung zur Laufbahn des gehobenen mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes — Heeresbeamtenlaufbahn — ein, die in Unkenntnis der neuen Bestimmungen dorthin gerichtet werden. Auf Wunsch des Reichskriegsministeriums hat der Reichs⸗ und Preußische Erziehungsminister Sorge getragen, daß die Richt⸗ linien über die Deckung des Anwärterbedarfs für diese Laufbahn künftig den Schülern einige Zeit vor der Entlassung bekannt⸗
egeben werden. In den Richtlinien wird festgestellt, daß der ver⸗ ö geringe Bedarf an Zivilanwärtern — der größte
il der mne J den Versorgungsanwärtern vorbe⸗ halten — im April jeden 6. und zwar erstmalig im April 1937, aus den im Herbst des Vorjahres eingestellten Freiwilligen und Dienstpflichtigen gedeckt wird, die mindestens Primareife einer neunstufigen höheren dehranstalt (nicht Privatschule) und besondere Neigung und Fähigkeiten für den , dienst besitzen. Die Bewerbung ist nur beim Truppenteil zulässig. Da der Bedarf an Anwärtern vorläufig gedeckt ist und das bis⸗ herige Verfahren, wongch Bewerbungen in der ersten Aprilhãälfte jedes Jahres unmittelbar beim Reichskriegsministerium einzu⸗ reichen waren, nicht mehr gilt, ist es zwecklos, Gesuche um An⸗ nahme oder Vormerkung dorthin zu richten. Soweit Bewerbern bisher Bescheide erteilt sein sollten, wonach ihnen die Vorlage eines erneuten Gesuches Anfang April 1936 anheimgestellt wurde, sind diese Bescheide durch die neue Regelung überholt.
Neuregelung der Dienstsiegel.
In einem Erlaß an die obersten i, die Reichs⸗ statthalter, die Landesregierungen und sämtliche preußischen Be⸗
auf Grund der Verordnung des ö rers und Reichskanzlers, dur die das Hoheitszeichen der NSDAP. zum ,,,. des Reiches bestimmt worden ist, demnächst durch einen Erlaß über die Reichssiegel die Form und n n der Dienstsiegel für alle staatlichen Verwaltungen einheitlich geregelt werden wird. Der Minister ersucht die Behörden, die Beschaffung der nötigen Reichs— 5 und nach Erscheinen des Erlasses auch der Reichs siegel für die Reichs⸗ und Landesbehörden zu veranlassen. Eine Anordnung über einheitliche Amtsschilder der Reichs⸗ und Landes behörden bleibt vorbehalten. .
120 000 Bände Zuwachs für die Reichstag s⸗ bibliothet.
Im Reichstagsgebäude werden gegenwärtig die baulichen Vor— bereitungen für die Uebernahme von mehr als 120 000 Büchern getroffen, die die Bibliothek des alten preußischen Abgeordneten⸗ hauses und späteren Landtags bildeten. Da das Landtagsgebäude vom Reichsluftfahrtministerium übernommen wurde, mußte die Bücherei ihren alten Standort verlassen. Im Reichstag wird ste nun eine beachtliche Ergänzung der über 300 000 Bände um— fassenden Reichstagsbibliothek bilden. Fast 500 000 Werke haupt sächlich der politischen Wissenschaft und Praxis, aber auch aus fast allen anderen Gebieten der Literatur, sind damit im Reichstags— gebäude vereint, eine sehr wertvolle Sammlung, die außer den Abgeordneten vor allem den Behörden zur Verfügung steht und die an Ort und Stelle auch von Studenten gegen besondere Er— laubnis benutzt werden darf.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 13. November 1935. S. 3
Handelstei .
Berliner Börse am 13. November.
Unter Schwankungen erholte Kurse.
Die am Vortgae verstimmenden Verkäufe der Privatkundschaft der Banken waren im heutigen Börsenverkehr nicht mehr festzestellen, und infolgedessen machte sich anfangs eine freundliche Grund⸗ stimmung bemerkbar. Teilweise ergaben sich derart Gewinne, daß die gestrigen Einbußen wieder eingeholt werden konnten. Die Kulisse ging mit Rückkäufen vor, daneben bemerkte man auch vereinzelt einige Kauforders der Privatkundschaft, da das herunter⸗ gekommene Kursnivegu einen gewissen Anreiz zu neuem Enga— gement bot. Die anfangs noch ganz einheitliche Aufwärtsbewe⸗ gung wurde nach Notierung der ersten Kurse allgemein, im Verlauf ergaben sich jedoch Schwankungen, und gegen Schluß der Börse bemerkte man verschiedentlich Glattstellungen.
Unter den Montanpapieren fielen Mannsfeld durch schwache
Haltung auf — Y), auch Mannesmann konnten ihren Anfangs⸗ gewinn von 1 * später nicht halten. Fest lagen Harpener und Doesch (4 1 bzw. 4 3). Unter den Braunkohlenwerten büßten Rheinische Braunkohlen bei sehr kleinem Umsatz 3 2 ein, auch in Bubiag kam etwas Ware heraus (— I). Unter den chemischen Terten waren Goldschmidt, Rütgers um je 1 25, J. G. Farben unter Schwankungen * * gebessert. Am Elektromarkt waren Deutsche Kabel wiederum fest (4 I, auch Elektr. Werke Schles. und Licht und Kraft gingen um je 1 25, R. W. E. um 1 X, Siemens sogar um 23 nach oben. Unter den Spezialpapieren bemerkte man etwas größere Käufe in Verkehrswesen (4 2), ferner 3 Holzmann um 13 und Zellstoff Waldhof um 115 X erholt. Material kam dagegen in Deutsche Linoleum — 21) und in Braubank — 1) n während unter den . des Kassamarktes Berliner Handelsgesellschaft 1 2. einbüßten. Sonst lag der Kassamarkt uneinheitlich. In Renten waren die Veränderungen nur gering. Lediglich Mittelftahl hatten einen Verlust von R 3 aufzuweisen. Tagesgeld war zu g bis 3 2. reichlich vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt la London etwas schwächer und ging in Berlin auf 12,237 (1225 ö zurück, der Dollar lag mit 2.483838 RM wieder be—= auptet.
Vörsenkennziffern für die Woche vom 4. bis 9. November.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 4. bis 9g. November im He fn
Vorwoche wie folgt:
Wochenduichschnitt Monats ⸗ vom 4. 11. vom 28. 109. durchschnitt biz 3. 14. big 2 11 Oktober
96.77 961 98. 7ᷣ 8269 3 hz S5 a g z g6 O5 gb h 8 g 306 75 6 Js
Aktienkurse (Index 1924 bis 1926 — 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Indunrie .. Handel und Gewerbe...
96,14 9479 g3 56 83 0 4 36 101,4
S8, 2
. ö Piandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen . Oeffentliche Anleihen... Durchschnitt Kö Außerdem: Industrieobligationen ... 4 00ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...
96 10 94,80 93 56 2 52 91 95 101,49
88, 13
96, 13 94,77 93,62 92,50 94,92 101,38
87,19
Die Sondertagungen des Reichsbauerntages.
Agrartechnische Beratungen.
Die geschlossenen Sondertagungen des Dritten Reichsbauern⸗ tages in Goslar haben am Dienstag ihren Fortgang mit Fach⸗ besprechungen gefunden, die vorwiegend agrartechnischen Fragen galten. In einer Sondertagung für Geräte⸗ und Maschinenwesen 8 . Organisation der Maschinenprüfung und Beratung erörtert.
Eine weitere Besprechung über Grundlagen der Betriebs⸗ ührung behandelte zunächst die Bedeutung und Durchführung der Bodenschãtzung unter rechtlichen und technischen Gesichtspunkten. und dann die gegenwärtig gegebenen Wege der landwirtschaftlichen Selbstfinanzierung.
Zeitgemäße Marktfragen wurden in den Tagungen der „Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirtschaft“ und der SHauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft“ klargestellt. Die Juristen des Reichsnährstandes zusammen mit den Haupt⸗
ö und den Verwaltungsabteilungsleitern klärten die chwebenden Fragen der Verwaltung im Reichsnährstand.
Auch die weltanschaulichen Erörterungen der Reichshaupt⸗ abteilung J fanden ihre Fortsetzung mit Vorträgen von Stabs⸗ leiter Ries über den „Sippengedanken im Bauerntum“, von Stabsleiter Dr. Senf über die „Aufgaben des bäuerlichen Sippen— buches“ und von Stabsabteilungsvorstand Dr. Wünsch über „Bauerntum und Wappenführung“.
Sitzung des Verwaltungsrates der 3H.
am 15. November.
Am 15. November findet in Paris eine Sitzung des Ver⸗ waltungsrats der Internationalen Handelskammer statt, auf deren Tagesordnung in erster Linie das Arbeitsprogramm für die Jahre 1936 und 18937 steht. Bekanntlich findet der nächste Kon⸗ greß der Internationalen Handelskammer im Juni 1937 in Berlin statt. Die deutsche Gruppe wird im Verwaltungsrat durch ihren Präsidenten Abr. Frowein, Ehrenpräsident der Internationalen Handelskammer, sowie durch die Herren Dr. Ernst Poensgen Düsseldorf, Dr. Otto Chr. Fischer (Berlin), Staatsrat John T. Eßberger (Hamburg), Präsident E. Hecker (Hannover), Staats⸗ sekretãr Trendelenburg (Berlin) und Professor Lüer Fankfurt⸗
Maim) vertreten.
Devisenbewirtschaftung.
Leiftung von Unterstützungszahlungen nach den Niederlanden. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt im Runderlaß Nr. 212/35 D. St. — Ue. St. — vom 11. November 1935 mit: ; ; In Abschnitt 1 Ziffer 8 des RE. Nr. 163/34 D. St. — Ue. St. — ist bestimmt, daß u. a. , ,, . niederländischer Staatsangehöriger in Deutschland an Verwandte in den Nieder⸗ landen im Verrechnungsverkehr geleistet werden können. Die Niederländische Regierung hat * bereit erklärt, als derartige Unterstützungszahlungen auch Lohnüberschüsse und Ersparnisse niederländischer Arbeiter in Deutschland anzusehen und in Härte⸗ fällen die Ueberweisung dieser Zahlungen im Verrechnungswege u . Die , ,. ein Härtefall vorliegt, erfolgt durch n Direktor der Niederländischen Arbeitsbörse in Oberhausen / Rhld., Dr. Kapma, der darüber eine Erklärung abgibt, welche der Antragsteller der Devisenstelle mit seinem , vorzulegen ö. In Höhe des von Dr. Kapma für angemessen begutachteten Be⸗ trages und für den von ihm . ist eine Ge⸗ d , zur Einzahlung auf das deutsch⸗niederländische Ver⸗ rechnungskonto bei der Deutschen Verrechnungskasse ohne weitere Prüfung des Antrags zu erteilen. Werden Anträge von den An—= tragstellern bei den Devisenstellen ohne das Gutachten eingereicht, so sind sie zunächst mit der Bitte um Stellungnahme an den Di⸗ . der Niederländischen Arbeitsbörse in Oberhausen / Rhld. zu enden. 4 .
Einfuhr von Getreide, Butter, Kase und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Oktober und in dem Zeitraum Januar bis Oktober 1935.
ö ¶ Ottober 1835 Januar 1
Wert 1000 RM
Waren ˖·⸗ bezeichnung Wert
1055 RM z161 2147 550 14 805 603 1407755 iz i6 4 33 955 143 25 s5l 3657 8 631 33955 12 847
69 871 22 104
Menge Menge 42 d2
Roggen... Weizen... Roggenmehl. ⸗ , n,, h ; 17 erste zur Vieh⸗ 36 sfütterung . 1 9 1155333 Andere Gerste 38 33 383 807 . 70 1771459
Milchbutter, . Butterschmalz 98 060 583 612 2265 228 812
Käse (Hart; und Weich le). . Eier von Feder⸗ vieh u. Feder⸗
wild. o20 7565 46510 in 1000 Stũck
S8 l o93
8 241
145 513 Statistisches Reichs amt.
Wirtschaft des Auslandes.
Der Wochenausweis der Niederländischen Vank.
Erhöhung des Goldbestandes.
Amsterdam, 12. November. Wie aus dem letzten Ausweis der ,, , ,. Staatsbank hervorgeht, hat sich der Gold⸗ destand in der Berichtswoche um 67 Mill. Gigl den auf 613,1 Mill. Bulden erhöht. Glächzeitig mit dieser neuerlichen Erhöhung der Goldbestände hat sich die Inanspruchnahme der Bank durch Lom⸗ bardkredite um 16, Mill. auf 135.3 Mill. Gulden verringert. Die Ausleihungen auf Inlandswechsel weisen mit 36,5 Mill. eine Abnahme von 11,2 Mill. Gulden auf. Im Zusammenhang damit , . der anderen Seite der Notenumlauf eine beachtliche zerringerung. Er wird mit 79455 Mill. Gulden ausgewiesen, was gegen die Vorwoche eine Abnahme um 21,3 Mill. Gulden . . Giroguthaben bei der Bank erhöhten sich um 155 auf 37, ill.
— —
Bundesrat Obrecht zu den schweizerischen otstandsmaßnahmen.
Basel, 12 November. Auf Einladung der Statistisch⸗Volks⸗ wirtschaftlichen Gesellschaft sprach am Montag abend in Basel Bundesrat Obrecht, der neue Leiter des volkswirtschaftlichen De⸗ partements, zur gegenwärtigen Wirtschaftslage und zu den vom zund ergriffenen Notstandsmaßnahmen. Er zeigte — gif. maßig belegt durch die abgesunkenen Handelsziffern — das Aus⸗ maß der Krise für die Schweiz auf und bedauerte, daß das Be⸗ dur nis nach wirklicher Qualität immer mehr zurückgehe und damit für die Schweiz auch der Export. Beachtenswert sei die Tatsache, daß in der Uhrenindustrie das Verlangen nach Quali⸗ tätsware bereits wieder zurückgekehrt sei und hier die Ausfuhr
wertmäßig stark zugenommen habe, und zwar stärker als der Stückzahl nach. Indem der Staat sich beim Handelsverkehr die Aufgabe stelle, der Ausfuhr Raum zu schaffen durch Benutzung der Einfuhrkraft, wache er streng darüber, daß der Einführer dort kaufe, wo man Gegenware aus der Schweiz beziehe. Das volks⸗ wirtschaftliche Departement verständige sich mit den Regierungen der anderen Länder über das Verhältnis von Geschäft und Gegen⸗ eschäft, und dort, wo kein Clearing⸗Abkommen bestehe, basiere i BVerhãltnis auf der Grundlage von eins zu eins. Bundes⸗ rat Obrecht trat weiter den Verfechtern der Kaufkrafttheorie ent⸗ egen. Sie trete den schweizerischen Sparfinn nieder und zer⸗ 3 damit die notwendige Kapitalbildung. .
m Hinblick auf die Versteifung des Kreditwesens warnte der Leiter des Volkswirtschaftsdepartements davor, ein Mora⸗ torium für alle Ser err, mn, zu verlangen. Das würde auch die Kantonalbanken, die größten Silbe en hr. zu Stillhaltungsgesuchen zwingen. Dagegen solle zur Auflockerung des Kredits don den eingefrorenen Geldern im Ausland wieder herbeigeschafft werden, was nur eben möglich sei. Eine der wich⸗ tigsten Voraussetzungen aber für die Gesundung des Kredites und ür erträgliche J nn,, sei die Wiederherstellung des ertrauens in den Staatskredit. Die Schlüsselstellung zu der Entspannung liege bei den öffentlichen Finanzen. Der Redner zählte dann im einzelnen die Einsparungs- und Steuermaßnahmen auf, die den Ausgleich des bisherigen Defizits bei Bund und Bundesbahnen in Höhe von 130 Mill. ssrs. bewirken sollen und die dem Parlament in der Dezember⸗Tagung vorgelegt werden. Die Kosten der Arbeitslosenfürsorge gibt er mit 42,75 Mill ffr. an.
Mit Bezug auf die von Staat und Wirtschaft durchgeführte Preis kontrolle erklrte Bundesrat Obrecht, die Regierung denke
8 * . — 7**H=
auf Grund der früheren Erfahrungen nicht an die W
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 14. November. Staatsoper: Tannhäuser. Musikalische Beginn: 19½ Uhr. Schauspielhaus: Egmont. 290 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Zwei Herren aus Verona. Komödie von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.
Leitung: Heger.
Trauerspiel von Goethe. Beginn:
Marcel Wittrisch singt am Freitag, dem 15. November, zum ersten Male den Cavaradossi und Herbert Janssen den Scarpia in „Tosca“ Du solina Giannini beschließt in der Titelrolle ihre diesmaligen Gastspiele.
In der Erstaufführung des Schauspiels Thomas Paine“ von 5 Johst, das am Sonnabend, 16. November, im Schauspiel⸗ us am Gendarmenmarkt als Festvorstellung anläßlich der Ta⸗ ung der Reichskulturkammer in der Inszenlerung von Jürgen 3. ing zur Darstellung gelangt, wirken in tragenden Rollen mit: othar Müthel (Thomas Paine), Eugen Klöpfer (Washington), Albert Florath (Greene), Walter Werner (Stone), Franz Weber (Grignan), Aribert Wäscher (Adams), Karl Haubenreißer (Tornay), Bernhard Minetti (Chabot).
rung von Höchstpreisen. Aber da, wo die Preise zu hoch gehalten würden, solle mit den betreffenden Wirtschaftskreisen über eine ie n Rücksichtnahme verhandelt werden. Die Einfuhr⸗ eschränkungen und Kontingentsvorlagen würden überprüft. Von der Ankündigung von Finanz- und Wirtschaftsprogrammen halte der Bundesrat richts. Sein lebendiges Programm sei, die Kette von Bedürfnissen und Problemen zu befriedigen, die jeder Tag neu bringe. Der Bundesrat wolle der Defizit⸗Wirtschaft und der Schuldenanhäufung ein sicheres Ende bereiten.
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Erweiterte Vollmachten für die schweizerische Bundesregierung gefordert.
Basel, 12. November. Um die gegenwärtig in Kraft befind⸗ lichen Notmaßnahmen für die Landwirtschaft und die Milchprodu⸗ zenten, für den Export und für die Arbeitslofen weiterzuführen und die Ermächtigung zu besitzen, neue Notstandsmaßnahmen zum Schutze der Wirtschaft und der Währung treffen zu können, hat der Bundesrat am Dienstag einen dementsprechenden Beschlußentwurf fertiggestellt. Das Parlament soll diesem Entwurf zur Erweite⸗ rung der Vollmachten der Bundesregierung seine n, erteilen. Weiter ist vorgesehen, eine eidgenössische Wirtschafts⸗ kommission von 17 bis 21 Mitgliedern zu ernennen, die die Auf⸗ gabe hat, dem Bundesrat beratend und begutachtend zur Seite zu stehen. Ueber die Maßnahmen, die der Bundesrat auf Grund der erteilten Vollmachten . vorherige Befragung des Parla⸗ ments ergreift, hat er der Bundesversammlung periodisch Bericht u erstatten. Sie beschließt alsdann, ob diese Maßnahmen bei⸗ ehalten werden können oder abzuändern bzw. aufzugeben sind.
Ministerprãfident Hodza über die Srundsãtze seiner Wirtschaftspolitik.
Prag, 13. November. Ministerpräsident Dr. Hodza legte am Dienstag den Vertretern der Regierungsblätter sein Arbeits⸗ k und die Grundsätze seiner Politik dar. Er gab der
eberzeugung Ausdruck, daß die 2 nunmehr ihre Wirt- schaftspolitik auf der Grundlage der Verständigung zwischen Industrie und Landwirtschaft werde aufbauen können, da die Zandwirts aft in der Tschechosflowakei nunmehr über die not⸗ wendigen Voraussetzungen für die Gleichheit mit der Industrie verfüge. Als die nächsten Aufgaben seiner Regierung bezeichnete Ministerpräsident Dr. Hodza die Beseitigung der Hindernisse, die sich der Ausfuhrindustrie in den Weg stellten, den weiteren Abbau der Arbeitslosenzahl, die Förderung der werbenden Arbeiten, für die in der Staarswirtschaft für das nächste Jahr rund drei Mil⸗ liarden Kronen bestimmt sind, und die Zinssenkung.
Berlin, 12. November. Preisnotierungen für Nahrung s⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebens mitteleinzel⸗ handels für 1090 Kilo frei Saus Berlin in Originalpackungen ) Bohnen, weiße, mittel 31,090 bis 32 00 Æ, Langbohnen, weiße, hand verlesen 40,090 bis 42,50 S, Linsen, kleine, käferfrei, 19343. 42 00 bis 48,0900 M, Linsen, mittel, käferfrei, 19834: 48 09 bis 52,00 , Linsen, große, käferfrei, 1934: 52.00 bis 70 00 S, Speiseerbsen, Viktoria, Riesen, gelbe 58, 00 bis 62,00 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt 65, 80 bis 67,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon-⸗Reis, unglasiert —— bis —— , Moulm. Reis, unglasiert —— bis — — 4, Siam BPatna⸗ Reis, glafiert —— bis —— 4, Italiener Reis, glasiert 36 00 bis 37,00 M½, Deutscher Volksreis, glasiert —— bis —— 6, Gerstengraupen, grob 3500 bis 36 00 4, Gerstengraupen, mittel 37,00 bis 38 00 ½, Gerstengrütze 29 06 bis 30,00 ½, Haferflocken 3700 bis 38,00 S, Hafergrütze, ge⸗ sottene 4100 bis 42,00 M, Roggenmehl, Type 897 24,35 bis 25,50 M, Weizenmehl Type 790 3100 bis 32,50 Æ, Weizen- mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 4, Weizengrieß. Type 405 38,00 bis 40,50 A, Kartoffelmebl, superior 30,50 bis 3100 4A, Zucker, Melis 67, 5 bis 68,35 ½ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel, Röfstroggen, glasiert, in Säcken 31,50 bis 33,00 6, Röstgerste, glasiert, in Säcken 3300 bis 36,090 S, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42 00 bis 46,00 ½, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 30400 bis 350 00 S, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472.00 S, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,090 bis 420 00 Mƽ, Röftkaffee Zentralamerikaner aller Art 426 00 bis 560, 090 S, Kakao, stari entölt 16249 bis 180,00 4, Kalao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 6, Tee, chines. S10,00 bis 880,00 MS, Tee, indisch 900, 00 bis 1400 00 S9, Ringäpfel amerikan. extra choice 2506 00 bis 252.00 S, Pflaumen 4050 in Kisten 108,090 bis 110,00 , Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese t Kisten 47,00 bis 53,00 , Korinthen choice Amalias 5400 bis 60,00 M, Mandeln, süße, handgew.. 4 Kisten 225 00 bis 23500 ƽ, Mandeln, bittere, handgew.', T Kisten 240,00 bis 250 00 S6, Kunsthonig in R kg- Packungen 71,00 bis 7300 MÆ, Bratenschmalz in Tierces 184,50 bis 188 00 . Bratenschmalz in Kübeln 184.00 bis 188 00 , Purelard in Tierces, nordameri. — bis — — „M , Berliner Rehschmalz —— bis — — *, Speck, inl., ger, — — bis — „*, Markenbutter in Tonnen 29000 bis 292 00 4, Markenbutter gepackt 292 00 bis 296,00 SL, feine Molkereibutter in Tonnen 28409 bis 28600 , feine Molkereibutter gepackt 284909 bis 288 00 Y, Molkereibutter in Tonnen 26 090 bis 278.00 M, Molkereibutter gepackt 28090 bis 280,09 M, Land- butter in Tonnen 26400 bis 266 00 „, Landbutter gepackt 266,00 bis 288 00 , Kochbutter in Tonnen — — bis —— „, Koch⸗ butter gepackt —— bis — — 4, Allgãuer Stangen 20 96 92,090 bis 100 00 „, Tilsiter Käse, vollfett 152 00 bis 166 00 M, echter Gouda 40 900 17200 bis 18400 ƽ, echter Edamer 40 ½ 172,00 bis 184 00 6, echter Emmentaler (vollfett) 192,00 bis 220,00 4, Allgãuer Romatour 20 υ 11200 bis 124,00 A6. (Preise imn
Reichsmark.)