1935 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Senats biblistheh Berlin

Reichs anzeiger

tsanzeiger.

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C Jr. 281 Reichs bant girokonto

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf

Neichsmart für die Umsätze im Monat November 1935.

Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen über Be⸗

wertungsstützpunkte für die Bewertung von gärtnerischem

i Ber hölen. Vom 2. November 1935.

Elite Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rück⸗ agen der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935.

ö für die Lebenshaltungskosten im November J„.59.

Die Inderziffer der Großhandelspreise vom N. November 1935.

Deutsiches Reich.

Dekanntmachung über den Londoner Goldpreis

jemäß 5 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur lenderung der Wertberechnung von HKypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der zondonen Goldpreis beträgt am 2. Dezember 1935

ür eine Unze Feingold 141 sh O d,

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 2. De⸗ zember 1935 mit RM 12,275 umgerechnet RM 86 538, ful ein Gramm Feingold demnach... Pence H, 3990, in dentjche Währung umgerechnet . = R 2,7 8228. Verlin, den 2. Dezember 1935— Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bekanntmachung.

Die Um jatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark ür die Um sätze im Monat November 1935 werden auf rund von 85 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom

Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. ga) in Verbindung t s 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ euergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 947) nie folgt festgesetzt:

Einheit

1 Pfund 100 Papierpesos 100 Belga ( boo Fres.) 100 Milreis 100 Lewa 1Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark 100 Franes 100 Drachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden ö Kronen 100 Lire 100 Jen 199 Dinar 100 Lat 100 Litas Hh00 Franes 100 Kronen 1090 Schilling 100 Zloty 100 Eskudos 100 Lei 100 Kronen 100 Franken Spanien 100 Peseten Ischechoslowakei 109 Fronen Türkei 1 34.

RM

1256 67 s 42 94 14 69 365 216 5471 . 68,900 546 18,35) 235 1336 16555 54. Jh 26. 13 7140 h 35 81, g 1185 dd oh 6j, 5 49 Jg 15 gh 11411 249 65 16 S0 33 56 16 z 155 73 1 115 245

fd. 161. Staat

Aegypten Argent mien Belnien Bra silien Bulgarien Canada Dänemark Dan ig Estland Finnland Frantreich Griechenland Großbritannien Holland Jeland Italien zapan Jugoflawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Desterreich Polen n, umänien weden Schweiz

O O 1K dt

Ungarn 1090 Peng

Uruguay 1Pesg

ö Staaten 1 Dollar von Amerika

„„Die Festsetzung der Umrechnung tze für die nicht in . flleten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am

Berlin, den 2. Dezember 1935.

Der Reichs minister der Finanzen. J. A.: Hedd ing.

Berlin, Montag, den 2. Dezember, abends

Bekanntmachung. Vom 27J. November 19365.

Betrifft: Bewertungsstützpunkte für die Bewertung von gärtnerischem Vermögen.

Auf Grund des z 27 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit z 18 der Durchführungsbestimmungen zum Reichs⸗ bewertungsgesetz vom 2. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. S. 81) wird daxauf hingewiesen, daß im Rei i iat 1935 99 Nr. 76 vom 3. Dezember 1935 eine Entscheidung des Reichsministers der Finanzen über Bewertungsstützpunkte für die Bewertung von gärknerischem Vermögen bekannt⸗ gegeben wird.

Berlin, den 27. November 1935.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Elfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rücklagen der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935.

Auf Grund des Abschnitts V des 2. über den Aufbau der Sogzialversicherung vom 5. Juli 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 577) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ minister des Jünern und dem Reichsminister der Finanzen

folgendes berordnet: . Artikel l.

Aenderung von Vorschriften der Reichs versicherungsordnung. An die Stelle des 8 364 der Reichsversicherungsordnung treten folgende Vorschriften: .

() Jede Krankenkasse soll eine Rücklage im Betrage mindestens einer Zweimonatsausgabe nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre haben (Rücklagesoll). Die Rücklage besteht in einem Guthaben K bei dem für die Kranken⸗ kasse zuständigen Träger der Krankenversicherung für Gemein⸗ ien, nn (Träger der Gemeinschaftsaufgaben).

(2) Solange das Rücklagesoll nicht vorhanden ist, hat die Kasse zur Auffüllung der Rücklage jährlich mindestens eins vom Hundert des im Voranschlag vorgesehenen Beitragseinnahmesolls abzuführen (Auffüllungssoll), soweit nicht der Träger der Gemein⸗ schaftsaufgaben in besonderen nch eine Abweichung gestattet.

(G3) Der Reichsarbeitsminister kann die Höhe und die Be⸗ ücklage⸗ und des Auffüllungssolls ändern.

S Z64 a.

Der Träger der Gemeinschaftsaufgaben verwaltet die Rück⸗ lagen ö als ein Sondervermögen der Krankenversiche⸗ rung (Gesamtrücklage).

§ 364 b.

(1) Die im Laufe eines Jahres entstehenden Kapitalerträge und die aus Veräußerungen erwachsenden Gewinne der Gesamt⸗ rücklage werden gegen die Kosten der Rücklageverwaltung und die aus Veräußerungen entstehenden Verluste ausgeglichen; der Unterschied wird auf die beteiligten Kassen nach der Höhe ihres Rücklageguthabens im Jahresdurchschnitt umgelegt.

(E) Ergibt sich nach Abs. 1 ein Ueberschuß, so wird er den Kassen, die . Rücklagesoll erfüllt n, voll ausgezahlt. Ist das Rücklagesoll noch nicht erfüllt, so wird ein über vier vom Hundert des , n. hinausgehender Ueberschuß nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben; von dem hiernach noch auszu⸗ zahlenden under fn wird das Auffüllungssoll einbehalten.

(G8) Ergibt sich . Abs. 1 ein Fehlbetrag, so wird er den Rücklageguthaben der Kassen zur Last geschrieben.

(4) , ,,. der Gesamtrücklage aus nicht veräußerten Vermögensteilen werden auf die beteiligten Kassen nach der Höhe ihres Rücklageguthabens im Jahresdurchschnitt umgelegt und auf die einzelnen Rücklageguthaben verbucht.

(6) Das Reichsversicherungsamt kann Näheres bestimmen.

§ 364 c. ; () Die Kasse kann über ihr Rücklageguthaben bis zur n.

rechnungsart des

des Rücklagesolls nur zur Deckung außergewöhnlichen Geldbedarfs

verfügen; die Verfügung bedarf der Zustimmung des Trägers der ö . Nach an n des Guthabens kann die Kasse von dem . der Gemeinschaftsaufgaben ein Darlehn gus der Gesamtrücklage erhalten, das mit eins vom Hundert über dem Reichsbankdiskont zu verzinsen 1. () Soweit das Rücklageguthaben das Rücklagesoll übersteigt, darf die Kasse darüber frei verfügen.

Artikel 2.

Uebergangsvorschriften.

(I) Zur Bildung des Rücklageguthabens führt die Kasse die Bestände an Geld und Wertpapieren, die am 31. Dezember 1934 zu ihrer Rücklage , . bis zum Betrage des ücklagesolls k 1) an den Träger der Gemeinschaftsaufgaben ab; dieser ann auch andere Vermögenswerte annehmen.

(E) Für die Berechnung des Rücklageguthabens sind Wert⸗ papiere mit dem Werte des letzten Börsentages des Jahres 1934 ö. K Gewinne und Wertsteigerungen seit

diesem Tage gehen zugunsten, Verluste und Wertminderungen zu Lasten der Gesamtrücklage. . ;

ö . 669 7. 724

ige, (1913/14

O Postsicheckkonto: Berlin 41821 1935

Artikel 3. ö Schluß vorschrift. er Reichsarbeitsminister kan D ü ĩ . ordnung Näheres ,, ,,, Berlin, den 30. November 1935.

Der Reichsarbeitsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.

. Die Reichs index ziffer . für die Lebenshaltung skosten im November 1935.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt

sich für den . ö. ö. l ö ) sie ist gegenüber dem Vormona 22, & leicht, um O, 1 4, K 9.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 9,3 . auf 119,9 und die ndexziffer für Heizung und Beleuchtung um O2 * auf 127, erhöht. Die Indexziffern für die übrigen Bedarfsgruppen sind nahezu oder ganz unverändert geblieben: es betrugen die Indexziffern für Bekleidung 118,3 (— 0, 1 3), für „Verschiedenes“ 141,9 (4 0, x), für Wohnung 121,3 k . nnerhalb der Gruppe Ernährung haben sich die Preise für Ranft c, Hammelfleisch, S inken, ene 2 . Käse erhöht, dagegen sind die Preise für Gemüse und Kartoffeln im Reichsdurchschnitt noch etwas zurückgegangen.

Berlin, den 30. November 1935.

Statistisches Reichsamt.

Die Inderziffer der Großhandels preife vom 27. November 1935.

1913 100

1935 19. Nov. 27 Nov.

Ver⸗ änderung in vo

Inderxgruppen

11155 92,0

Agrarstoffe zusammen ... 5. Kolonialwaren II. Industrie lle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle

S d O

Häute und Leder.... . 2. Künstliche Düngemittel ... Kraftöle und Schmierstoffe .. Kautschuk . Papierhalbwaren und Papier. Baustoffe Industrielle Rohstoffe und Dalbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. Produktions mittel Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen .... Gesamtindey .

) Monatsdurchschnitt Oktober.

Die für den 27. November berechnete Indexziffer der Großhandelspreise jf gegenüber der Vorwoche unverändert. Auch die Indexziffern der Hauptgruppen zeigen keine Anderung.

Im einzelnen ist unter den Agrarstoffen neben einer Er⸗ höhung der Preise für Braugerste und Käse ein weiterer Rückgang der Kälberpreise zu erwähnen.

neden Märkten der industriellen Rohstoffe und Halb⸗ waren sind von den Nichteisenmetallen vor allem Zinn, da⸗ neben aber auch Kupfer, Kupferbleche und Blei, im Preise esunken. An den . haben sich die reise für Baumwollgarn erhöht, während die Hanfpreise weiter , waren. In der Gruppe Häute und Leder wirkte sich ein ückgang der Preise für ausländische Rinds⸗ häute aus; die . für Oberleder haben zum Teil weiter angezogen. Die leichte Steigerung der Indexziffer für künst⸗ liche Düngemittel ist durch die an d. Erhöhung der Preise für Thomasmehl (Ermä igung der Frühbezugsver⸗ gütung), die durch den saisonmäßigen Rückgang der a. (. alidüngemittel nicht ausgeglichen wurde, bedingt. nter den Baustoffen sind Kantholz (Berlin) und Leinölfirnis im Preis gestiegen. Berlin, den 30. November 1933. Statistisches Reichsamt.

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