1935 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. De zember 1935. S. 2

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ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht: a) aus Zolltarif⸗Nr. 192 Reisabfälle Ab⸗ fälle beim 6 , von 2 nicht zur menschlichen Ernährung verwend— 3. 3. . 3 w b) zu Futterzwecken dienender Bruchreis . ö ! 29 RM je Tonne, e) aus Zolltarif⸗-Nr. 194 (Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Mais, nicht zur mensch⸗ lichen Ernährung verwendbar) . 32 RM je Tonne.

3. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für sonstige Ab⸗ fälle und Rückstände, die bei der im Inland erfolgenden Ver⸗ arbeitung der aus dem Ausland eingeführten Waren der Zolltarif⸗ Nr. 8, io, 163 anfallen, sowie für die im Inland. gewonnenen unter II. 1. aufgeführten Rückstände aus der Zolltarif-Nr. 194 ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 gleich dem Uebernahmepreis.

III. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für die Waren der Zolltarif⸗Nr. 13 bis 17 (Oelfrüchte und Oelsämereien) ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht, und zwar: .

1. für im Inland erzeugte Waren. 1RM je Tonne,

2. für aus dem Ausland eingeführte Waren

a) zur Oel- und Senfgewinnung sowie für Aussaatzwecke ; ef i ö 1RM je Tonne,

b) für Vogel- und Geflügelfutter⸗ ̃ . ; . 96

e) für alle übrigen Zwecken. 75 RM je Tonne.

1. 1. Der Monopol verkaufspreis der Reichsstelle ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 für die nach⸗ stehend genannten im Inland und im Ausland anfallenden Waren der Zolltarif-Nr. 193 A (feste Rückstände von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in der Form von Kuchen Oelkuchen —, auch Mandelkleie) folgender:

für Erdnußkuchen 164 RM won, ,, . Palmkernschrot . ; Sesamkuchen Sojaextraktionsschrot Leinkuchen = Rapskuchen . Rall, Baumwollsaatkuchen , Sonnenblumenkuchen . 9 Diese Monopolverkaufspreise sind für die im Inland an⸗ ö Waren auf Basis ab Fabrik Hamburg Harburg oder diederrhein errechnet; sie erhöhen sich um 4 RM je Tonne, wenn die Lieferung auf einer Frachtgrundlage ab Fabrik Süddeutsch⸗ land, Stettin oder Magdeburg erfolgt.

Die Monopolverkaufspreise für die im Ausland anfallenden Waren sind auf Basis eil Einfallshafen (unverzollt) oder waggon⸗ frei Grenzstation (uwerzollt) errechnet. ;

2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Bucheckern⸗ und Walnußkuchen ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1935 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

V. 1. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für folgende im Inland anfallende Waren: Fischmehl; . ; Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet; Griebenkuchen; . . Fleischfuttermehl und die „ähnlichen tierischen Ab⸗ gänge; aus Zolltarif⸗Nr. 161, ; ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be⸗ trag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 für die nachstehend ge⸗ nannten aus dem Ausland eingeführten Waren folgender:

a) für Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet, Griebenkuchen und Fleischfuttermehl der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 60 RM je Tonne entspricht; .

b) für Dorschmehl J. Qualität 195 RM je Tonne, ür Dorschmehl II. Qualität 185 RM je Tonne, ür Fischmehl ; 155 RM je Tonne, ür Heringsmehl ö 135 RM je Tonne, ür Sardinenmehl! ... 110 RM je Tonne cif Einfallshafen oder waggonfrei Grenzstation;

c) für die übrigen unter V. 1., aber nicht unter a und b aufgeführten Waren der Betrag, der dem Ueber⸗ nahmepreis und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

VI. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Johannis⸗ brot Karobben, Karuben), auch gemahlen, aus Zolltarif⸗Nr. 55, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be⸗ trag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 40 RM je Tonne entspricht.

VII. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Hirse (Nr. 65 des Zolltarifs), auch soweit sie als geschält, geschrotet oder gemahlen unter Nr. 162 oder 165 des Zolltarifs fällt, sowie für Mischungen, die unbearbeitete, geschälte, geschrotete oder ge⸗ mahlene Hirse enthalten, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

C. Die Monopolverkaufspreise gehen von den am Tage der Bekanntmachung geltenden Zollsätzen aus. Tritt während der Gel⸗ tungsdauer der festgesetzten Monopolverkaufspreise eine Zoll⸗ änderung in Kraft, so ändern sich die Monopolverkaufspreise ent⸗ sprechend.

Berlin, den 13. Dezember 1935.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter— mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dr. Moritz.

Bekanntmachung.

Die am 13. Dezember 1935 ausgegebene Nummer des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Sweiter Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Zu⸗ ständigkeit auf dem Gebiete des Fernsehwesens. Vom 11. De⸗ zember 1935.

Gesetz zur Aenderung des Lebensmittelgesetzes. Vom 11. zember 1935.

Gesetz zur Abänderung des Gesetzes zur Gleichschaltung des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Industrieobligationen und zur Abänderung des Industriebankgesetzes. Vom 11. Dezember 1935.

Gesetz über Formblätter für die Gliederung des Jahres⸗ abschlusses. Vom 11. Dezember 1935.

Dritte Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand. Vom 7. Dezember 1935.

136

De⸗

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über benachbarte Orte im Wechsel- und Scheckverkehr. Vom 7. Dezember 1935. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreisssendung. Berlin NW 40, den 14. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend Ein⸗ und Durchfuhr von Knochen mehl pp. und Knochen.

Auf Grund des §] des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird hiermit für das preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:

Der 2. Absatz der i 2b im §5 der VA. des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 27 Fanuar 1932 (Reichsanzeiger Nr. 50 vom 29. Februar 1932) erhält folgende Ergänzung:

„Oder die Endlaugen bleiben 24 Stunden lang bei 1509 C vor der Ausfällung des Dicaleiumphosphats sich selbst überlassen. Nach dieser Behandlung ist die Art der Trocknung freigestellt.“

Berlin, den 7. Dezember 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. N. Gie hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 50 des Ministerialblatts für die Vreußische Verwaltung cherausgegeben im Reichs- und Preußischen Mn rium des Innern) vom 11. Dezember 1935 hat fi n, 1 Aigem. Rerwa lt. idErl. 3. 1. 6, ee, oz. Presse durch d. Beamten. RdErl. 3. 12. 35 Briefsenn nn nach d. Ausland. RdErl. 5. 12. 35, Vergüt. f. Quartil ö Kom munalverbänd e. RdErl. 30. 11. 35, Sieuern i t en für 1935. RdErl. 2. 12. 35, Berücksichtig. d. Kriege hen

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Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 4. Lien

jährlich 1s7ß5 RM. für Ausgabe A gweitseitig bedruch n 2,30 RM. für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Ver kehrswesen.

Berliner Postvertehr zu Weihnachten und Neujahr.

Pakete, Postgüter und Päckchen werden an beiden Sonntagen vor Weihnachten, am 15. und 22. Dezember, von den Bahnhofs⸗ postämtern N 4, W 9, sw 11, O 17, 80 36, Nw 40 und SW 77 ununterbrochen, von den n, Postämtern nur am 22. 18. von 8. bis 18 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter⸗ und Zustell⸗ 6 an den Weihnachtsfeiertagen und zu die Aushänge bei den Postanstalten.

In der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann Anträgen von Paket⸗ empfängern, ihnen die für sie eingehenden Sendungen durch Eil⸗ , zuzuftellen, aus betrieblichen Gründen nicht entsprochen werden.

Frühzeitige wil fer der Weihnachtspakete und Päckchen sowie der Neujahrspost ist die sicherste Gewähr für rechtzeitige Zustellung.

Sendungen, deren Außenseite oder sichtbarer Inhalt egen die Gesetze oder das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstoͤßt, werden nicht befördert. Hierzu gehören namentlich solche Sen⸗

eujahr unterrichten

dungen, die ohne weiteres erkennbare beleidigende oder unsittliche

Angaben oder Abbildungen enthalten.

Nach gebühr für nichtfreigemachte Drucksache

Nichtfreigemachte Drucks—achen, Geschãftẽpayin Warenproben oder Mischsendungen werden von der Post nicht ö Werden ö solche Sendungen abgesandtz, so

ie Post bisher für Sendungen unter Hülle bis zum Gewicht n 500 g die Gebühr für einen freigemachten el und für Dut sachen in Kartenform, sofern sie den Bestimmungen für R karten entsprachen, die Gebühr i; eine freigemachte Postkarte n

oben. Nach einer neuen Bestimmung soll künftig in solh Fällen das Eineinhalbfache der Gebühr einer gleich schweren a , Sendung in Ansatz kommen. Verweigert der En änger die Zahlung, so werden die Sendungen nach Streich des Gebührenansatzes als unzulässig zurückgesandt.

Poftanweisungen und Postauftrãge nach Islan

Die Höchstbeträge für . und Postaufträge in Deutschland nach Island werden mit Wirkung vom 1. Jam 1936 auf 1400 isländische Kronen festgesetzt. Ebenso läßt isländische Postverwaltung vom gleichen Zeitpunkt an Pon weisungen nach Deutschland bis zum Gegenwert von 1400 isl dischen Kronen zu.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 15. bis 27. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 15. Dez. Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 16. Dez. Pale strina. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1915 Uhr. Dienstgg, den 17. Dez. Tosca. Musikalische Leitung: Swa⸗ rowsky. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 18. Dez. Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Dez. Aida. Musikal. Leitung: Blech. Be⸗ ginn: 1935 Uhr. Freitag, den 20. Dez. Der Wildschütz. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 21. Dez. Jul ius Caesar. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 22. Dez. Troubadour. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

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Montag, den 23. Dez. Ma dame Butterfly. Munnal. Leit Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. ;

Mittwoch, den 25. Dez. Tannhäuser. Musikal. Leitnn Heger. Beginn: 195 Uhr.

Donnerstag, den 26. Dez. Turandot. Musikal. Leitung: Kuü Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 27. Dez. Der Rosenkavalier. Musikal. Leit Clemens Krauß. Beginn: 1955 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. Sountgg uin 15. Dez. Gyges und sein Ring. Begn r

Montag, den 16. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 ih

Dienstag, den 17. Dez. Thomas Paine. Beginn: 2

3 18. Dez. Gyges und sein Ring. Behn 3

Donnerstag, den 19. Dez Thomas Paine. Beginn; Ack

Freitag, den 20. Dez. Thomas Pane. Beginn: 20 llh

K den 21. Dez. Das Glas Wafser. Vesi r. .

5 22. Dez. Gyges und sein Ring. Begin .

Montag, den 23. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 lh,

Mittwoch, den 25. Dez. Gyges und fein Ring. Bent

20 Uhr. , e, den 26. Dez. Das Glas Wasser. Behn 0 Uhr. Freitag, den 27. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uh Staatstheater Kleines Haus.

Senne ö 15. Dezember. Ein idealer Gatte. Beli 2 . ; ö . 16. Dezember. Himmel auf Erden. Beli

2 r. ,, . 1J. Dezember. Ein idealer Gatte. eln

20 Uhr. 9 , 18. Dezember. Ein idealer Gatte. Bah 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Dezember. Die Jungfern n Bischofsberg. Beginn: 20 Uhr. get 6 gi. 20. Dezember. Himmel auf Erden. Ven 2 r. ; Sonnabend, den 21. Dezember. Ein idealer Gatte. Bi 20 ühr. 29 Sonntag, den 22. Dezember. Ein idealer Gatte. Veh 25 Uhr. 6 . ö. 23. Dezember. Himmel auf Erden. Beh 2 r. , 25. Dezember. Ein idealer Gatte. Behn 2 r. n 1, den 26. Dezember. Ein idealer Gatte. Ve z. Freitag, den 27. Dezember. Simm el auf Erden. V 20 Uhr.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1935. S. 3

Handelsteil.

Drdnung der Marktanteile, nicht Preis⸗

bindung. Beiratssitzung des Großhandels.

Anläßlich der Kundgebung der Reichsgruppe Handel trat heute der Beirat der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandei Feiner internen Arbeitstagung zusammen, an der die Leiter und zechäftsführer der 18 Bezirksgruppen und der 52 Fachgruppen n KWirtschaftsgruppe teilnahmen.

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Leiter der Wirt⸗ haftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Wilhelm Rumpf, z eine der wichtigsten Aufgaßen, der Wirtschaftsgruppe das Ribeiten an einer einheitlichen Meinungsbildung des gesamten Hroßhandels sei in allen Fragen, die man als allgemeine Berufs⸗ sugen ansprechen müsse. Die Zusammenarbeit der Wirtschafts⸗ puppe mit ihren Fachgruppen sei eine der Hauptgrundlagen dieser Fillensbildung geworden. Es gehe nicht an, daß in einer wirt⸗ haftspolitischen Frage irgendeine Fachgruppe irgendeine andere . als die andere oder als gar die Wirtschaftsgruppe selbst hertrete. Der Nationalsoziglismus, der das Primat der Politik uf allen Gebieten durchgesetzt habe, könne niemals eine Ver⸗ waltung und Wirtschaftsführung begreifen, bei der das politische Problem von Teilen derselben Organisation verschieden behandelt, berschieden bearbeitet und verschieden aufgefaßt würde. Man könne daher sagen, daß viel wichtiger als die rein äußerliche Gleich⸗ schaltung die Gleichschaltung der geistigen und moralischen Haltung Res deusschen Großhändlers geworden sei.

Den Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Wirtschaftsgruppe in Kalenderjahr 1935 erstattete der Hauptgeschäftsführer, Edmund pon Sellner. Er führte u. a. aus: „Wenn man die Arbeit des hroßhandels als echte Kaufmannsarbeit betrachten will, dann viderspricht ihr alles, was man als Ausschaltung des Persön⸗ sichn, des Individuellen und des Gestaltenden ansprechen muß. Penn man den Großhändler, wie das heute leider vielfach ge— schicht, nur mehr als den großen Verteiler ansieht, dann geschieht lis deshalb, weil man nämlich das Persönliche, das Gestaltende us seiner Arbeit durch Marktordnungen eliminiert hat, die für echte Kaufmannsarbeit keinen Raum mehr lassen. Wenn man ans dieser Ueberlegung einen richtigen Schluß ziehen soll, dann mnißte man sagen, der Großhandel und jeder einzelne Großhändler

lann kein Interesse haben an einer Marktordnung, die darin be⸗

. den Erzeuger und den Konsumentenpreis festzusetzen und ie Verteilung der Ware dem zu überlassen, der fie eben gerade sibernehmen will. Man kann eine Marktordnung von zwei G— schtzpunkten aus ansehen. Erstens von dem Gesichtspunkt der Preisbildung und der Preisbindung und zweitens von dem Ge— schtspunkt der Ordnung der Marktanteile. An der Ordnung der

Devisen be w

Nebenkosten des Warenverkehrs.

Der Leiter der Reichsstelle ö. Devisenbewirtschaftung teilt durch Runderlaß Nr. 236/35 D. St. 102/35 Ue. St. vom 15. De⸗ nber in Ergänzung und Abänderung des RE 20035 D. St. ößz5 Ue. St. folgendes mit:

1. zu Abschnitt II. A, Ziffer 36 (Abzweigungen bei Einfuhr über Asli und RM⸗Sonderkonten). . 5 Das Verbot der Abzweigungen bei einer eif-⸗Einfuhr,. die über Qn Asti abgewickelt wird, hat sich im Verkehr mit Süd- und Nittelamerika als nicht dur führbar herausgestellt. Ich ordne dcher an, daß insoweit Abzweigungen, insbesondere auch zur Be⸗ Rhlung von Seefrachten an inländische Reedereien und an aus⸗ lindische Agenten ausländischer Reedereien auf Grund von Ab⸗ Wweigungsbescheinigungen der Ueberwachungsstellen zulässig sind. Die Vorschriften über Auszahlungen aus süd- oder mittelameri⸗ ö. . und RM⸗Sonderkonten im Abschitt IV, 3 bleiben erührt. 2. Zu Abschnitt IV, 2 (Seefrachten aus Aski). Um internationale Schiffahrtsvereinbarungen sicherzustellen, dirsn die kontoführenden Banken Auszahlungen für Seefrachten aus Aski oder süd⸗- oder mittelamerikanischen Reichsmarksonder⸗ bonten, Transitaski, Spezialinlandskonten und allen zur freien derwendung im Inland bestimmten Sonderkonten an inländische eedereien oder Spediteure, oder Schiffsagenten oder sonstige ersonen mit sofortiger Wirkung nur noch dann vornehmen, denn vorher die schriftliche Zustimmungserklärung des Verbandes deutscher. Reeder e. V., Hamburg 1, Mönckebergstraße 2711, bei⸗ i ist. Der Verband Deutscher Reeder ist für seine Ent⸗ heidung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung verantwort⸗ ich. Ausgenommen sind nur Auszahlungen im Aus⸗ und Ein⸗ ihrverkehr aber nicht im Transitverkehr mit Mittel- und idamerika aus süd⸗ oder mittelamerikanischen Aski und il Sonderkonten. . * Im übrigen mache ich noch einmal auf Abschnitt 1B Ziffer 3 ö Runderlasss 200 35 D. St. 86/35 UeSt. aufmerksam, wonach un Verrechnungsgeschäfte „Ware gegen Seefracht“ aus den leichen Gründen unabhängig davon. durch wen die Verrechnung urchgeführt werden soll. nur genehmigt werden dürfen, wenn . Verband. Deutscher Reeder vorher zugestimmt hat. Auch für en Entscheidung ist der Verband Dentscher Reeder der Reichs— ö e für Devisenbewirtschaftung verantwortlich. Zu Abschnitt vnll, 3 (Bemerkungen über Provisionem). 6 der Ausfuhrvertreter seinen Sitz nicht im Bestimmungs— 16 der Ware, so können für die Bezahlung von Provisionen „nehmigungen zur Verwendung oder zum Erwerb frei verfüg⸗ . Devisen erteilt werden, sofern der Vertreter nicht in einem en chnungs lande wohnt, in das Provisionen auch für die Ver⸗ ung von Transitgeschäften auf dem Verrechnungswege ge⸗ . sherden können. Entsprechende Anträge sind im Rahmen ö. I, 2 zu genehmigen, also dann, wenn es volkswirt⸗ 3 h, gerechtfertigt ist, daß der Vertreter seinen Sitz nicht im e suhrlande hat; das wird insbesondere dann der Fall sein, hir gleichzeitig Vertreter für verschiedene Länder ist. ei Nie vorstehende Regelung gilt auch für den Verkehr mit d- und Mittelamerika. zu Abschnitt vm, 3 (Heschäfts reisene). . 8. mache darauf aufmerksam daß auch Reisen im Interesse 3 e denmwer ung und berufliche Reisen, z. B. von Aerzten hum echtsanwälten, unter den Begriff der Geschäftsreisen im . von 19, 18, Absatz 1m und JV, 21, Ahsatz 2 Ri, fallen. —ͤ ö alsz an derartigen Reisen ein volkswirtschaftliches Inter⸗ gehn dei Reisen, die der Fremdenwerbung dienen, in der kin er Fall sein wird, so sind die entsprechenden Anträge im men des Runderlasses 179135 D. St. e. St. zu genehmigen:

Inlandsbesitz an Schweizer rankenbonds.

daß . irt n , Privates Bankgewerbe gibt bekannt, Schwere rische reditanstalt, Zürich, nunmehr alle bis

ah die t mh. 1. 13. 1933 fällig gewesenen Zinsscheine deutscher sfr⸗An⸗

Marktanteile hat der Großhandel Interesse, an der Bindung der Preise nicht. Seiner Arbeit widerspricht eine Erscheinung, die man als Erstarrung der Handelsspannen in ein bürokratisches Rabattdenken bezeichnen kann. Der Großhandel ist übrigens auch davon überzeugt, daß seine Degradierung zum Verteiler in der Wirtschaft mit Mangelerscheinungen jeder Art beantwortet werden wird.“

In seinem Finanzbericht brachte Baurat Berghoff, der Stell— vertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe für Finanz- und Organisationsfragen zum Ausdruck, daß die Finanzen der Wirt— schaftsgruppe Groß⸗, Ein- und Ausfuhrhandel in Srdnung sind und das infolge des gerechten Verteilungsschlüssels der Beiträge dieselben erwartungsgemäß gezahlt werden. Es ist auf allen Ge⸗ bieten versucht worden, durch Sparsamkeit die Ausgaben auf das äußerste zu beschränken.

Die Wirtschaft zu den großen Ausstellungs⸗ plänen der nächsten Jahre.

Unter Vorsitz von Dr. Georg von Schnitzler Frankfurt a. M) trat heute der Ausstellungs⸗ und Messe⸗Ausschuß der Deutschen Wirtschaft zusammen und befaßte sich in Anwesenheit des Präsidenten des Werberats der deutschen Wirtschaft, Mnisterialdirektor i. e. ö. Reichard, und des Vertreters des Reichswirtschaftsministeriums, Ministerialrat Dr. Frhr. v. Mahs, mit den größeren Ausstellungsplänen der Jahre 1936 und 1937. In seinen einleitenden Ausführungen betonte der ö eindringlich die Notwendigkeit, Ausstellungsvorhaben, bei deren Durchführung auf eine Mitwirkung der Wirtschaft ge⸗ rechnet werde, unter eine tragende Idee zu stellen. Eine ideenlose Anhäufung von Schaugut habe, wie viele Erfahrungen aus den letzten . im In⸗ und Ausland gezeigt hätten, immer mehr an we f , n der Kraft eingebüßt.

An den sehr eingehenden Exörterungen beteiligten sich u. a. der Abteilungsleiter im Werberat der deutschen Wirtschaft, Dr. Heuser, und der Sachbearbeiter für Ausstellungsfragen im Werberat, Köppelmann. Interessant war ein Bericht von Dr. Heufer, der die tragenden Grundsätze für die Handhabe der durch den Werberat 2 Genehmigungen von Ausstellungen und Messen darlegte und zahlenmäßig nachwies, wie sich im Jahre 1935 das Eingreifen des Werberats der deutschen Wirtschaft auf diesem Gebiete 6 ausgewirkt hat. Der Sonderbeauftragte des Werberats, Dr. aiwald, berichtete eingehend über die Pläne für die 8e h Ausstellung Düsseldorf 1937“.

Die dem Ausschuß vorgelegten Pläne für die Errichtung deutscher Auskunftsstellen auf Messen des Auslandes fanden im Hinblick auf die hiermit bereits gemachten günstigen Erfahrungen einmütige Billigung.

irt schaftung.

leihen einlöst. Zinsscheine späterer Fälligkeiten können jeweils zum Zahlungstermin zur Einlösung eingereicht werden, da die Schweizerische Kreditanstalt nunmehr in der Lage ist, alle ein⸗ ehenden Zinsscheinsendungen ohne weiteres zu bewältigen; nur i großen Fälligkeiten kann eine . Verzögerung in der Versendung der 4 * igen Schuldverschreibungen eintreten. Schreiben der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden vom J. Dezember 1935 Tgb. Nr. 142 123 —)

Eintritt der Fälligkeit bei Devisenbescheinigungen.

Im Rundschreiben Nr. 12.1935 Ziff. 1 hat die gruppe Privates Bankgewerbe darauf hingewiesen, daß die Kredit⸗ institute bei der Entgegennahme von Beträgen auf Grund von Devisenbescheinigungen den Eintritt der Fälligkeit der Zahlungs⸗ verpflichtung zu prüfen haben, da die Ueberwachungsstellen in der 96 nicht in der Lage sind, in die K einen Vermerk mit einer genauen Zeitangabe aufzunehmen. Dieser Grundsatz ist durch die Einführung der neuen Vordrucke für Devisenbescheinigungen nicht geändert worden. Wenn also von den Ueberwachungsstellen angegeben wird, in welchem Monat die Zahlung geleistet werden darf, so bleiben die Banken dennoch verpflichtet, sich von den Inhabern der Devisenbescheinigungen den Nachweis erbringen zu lassen, daß die Fälligkeit der Zahlungs⸗ ,, eingetreten ist oder unmittelbar (bis zu höchstens 5 Tagen) bevorsteht. (Schreiben der Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung vom 5. Dezember 1935 Dev. B. 1s56 858 / 35 —)

GSemeindeumsĩchuldungsanleihe. Guthaben⸗ * bescheinigungen der Finanzämter.

Nach einem neuen Runderlaß Nr. 22735 D.⸗St. Ue.⸗St. vom 13. Dezember des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirt— schaftung wird die früher ausgesprochene allgemeine Aufhebung der Anzeigenpflicht von Wertpapierhändlern bei Anlieferungen von Gemeindeumschuldungsanleihe nur noch in besonderen Fällen aufvechterhalten, da bereits erhebliche Posten dieser Anleihe in das Ausland versandt worden . und die Gefahr besteht, daß Aus⸗ länder die Umschuldungsanleihe im Inlande unter Umgehung der Sperrvorschriften des Devisengesetzes zu verwerten suchen. Weiter wird bestimmt, daß beim Verkauf von Gemeindeumschuldungs— anleihe durch einen ausländischen Hauseigentümer auf Antrag der Gegenwert, der grundsätzlich auf ein Wertpapiersperrkonto zu ver⸗ bringen ist, auf einem Sonderkonto des ausländischen Hauseigen⸗ tümers gutgeschrieben werden kann. Für die von den Finanz⸗ ämtern in Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Woh⸗ nungsbaues vom 30. März 1935 ausgegebenen Guthabenbescheini⸗ gungen wird die Anzeigepflicht allgemein aufgehoben.

Neuerungen und Erweiterung der Leistungen in der privaten Feuerversicherung.

Die im Verband privater Feuerversicherungsgesellschaften zusammengeschlossenen privaten Feuerversicherungsunterneh⸗ mungen haben am 12. Dezember 1935 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in München beschlossen: .

Um den in den allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen

ewährten Versicherungsschutz der technischen Entwicklung ent— prechend zu vervollkommnen und auszubauen werden Sach⸗ n. die durch den Absturz von Flugzeugen entstehen, prämien⸗ rei in die J ne feln sfen und zwar ohne Rück⸗ . darauf, ob es sich um Brand⸗, Explosions⸗ oder Trümmer⸗ chäden handelt. . ö Ferner beschloß der Verband, die bereits früher eingeführte Neuwertversicherung landmrtschaftlicher Gebäude, die bisher auf hart gedeckte Gebäude beschränkt war, nunmehr auch auf weich gedeckte Gebäude auszudehnen. In den von der Reichsregierung geförderten Plänen, das deutsche Landschaftsbild zu pflegen, spielen die Erhaltung und der Neubau von Gebäuden mit Stroh dächern und anderen Weichdächern eine besondere Rolle. Diesen Bestrebungen hat die Privatversicherung nunmehr durch die Erweiterung der Neuwertversicherung Rechnung getragen.

Berliner Börse am 14. Dezember. Geschäftsstille hält an.

An der Berliner Börse erwartet man kaum noch, daß bis zum Beginn der Weihnachtsfeiertage eine Belebung des Geschäfts und eine Tendenzbefestigung eintritt. Demzufolge war auch die Stimmung an der heutigen Berliner Börse wieder recht unlnftig, und auf den meisten Märkten kam erneut etwas Ware heraus, die bis zu Abschwächungen von 1 * führte. Anfangs bemerkte man zwar noch in einzelnen Werten kleine Besserungen. Jedo gingen diese im Verlauf wieder verloren und der . war als etwas schwächer zu bezeichnen.

Unter den Montanwerten fielen heute Rheinstahl 1) durch schwache Haltung auf. Sonst bemerkte man noch Angebot in Hoesch und Klöckner (je ) sowie in Mannesmann ( 1). Von den Braunkohlen und . gingen Bubiag (4 6) eine Kleinigkeit nach oben. J. G. Farben Pröckelten um 9 ab. Am Elektromarkt war das Angebot fast allgemein, und es ergaben sich durchschnittliche Rückgänge von z. 36. So in Fi W. E., Sie mieng, Gesfürel und Licht und . Elektrische Werke Schlesien büßten sogar 1 ein, Chade L Mark. Unter den Spezialpapieren waren Daimler etwas stärker angeboten (— 11), auch Aku ver⸗ loren 1356, dagegen hielt die Aufwärtsbewegung in Aschaffen⸗ burger Zellstoff an ( 1). .

Der Kassamarkt verkehrte in uneinheitlicher Haltung. Unter Renten waren einzelne Industrieobligationen leicht gebessert. Der Tagesgeldsatz stellte sich auf 3M bis 3 33. Am internationalen Devisenmarkt ergaben ö. keine Veränderungen. In Berlin notierten Dollar und Pfund unverändert 2,488 bzw. 12,ꝛ.53 RM.

Die Europãische Schnittholzexport⸗ Konvention (Guropean Timber Exporters Gonvention. G. T. E. C.)

Am 9. und 10. Dezember hat in Berlin unter dem Vorsitz eines Präsidenten, Direktor Carl Kempe, die konstituierende Sitzung des Exekutivkomitees der in Kopenhagen abgeschlossenen europãischen ,, . stattgefunden. Die Ver⸗ sammlung stellte zunä st fest, daß die teilnehmenden Länder die in Kopenhagen paraphierten Vereinbarungen ratifiziert haben, welche , . mit dem 1. Dezember d. J. in Kraft getreten sind. Durch dieses bindende Uebereinkommen ist daher der euro⸗ . Schnittholzverkehr geregelt und die Voraussetzung für eine tabile Marktentwicklung hergestellt.

Durch das in , getroffene Abkommen wurden zum ersten Male in bindender Weise die Exportmengen, welche aus den 2 Ländern zum Angebot gelangen dürfen, fest= Cie ediglich Norwegen, die baltischen Staaten, U. S. A. und

anada . vorläufig dem Uebereinkommen nicht an. D wurde der Epport dieser Länder schätzungsweise erfaßt und im Ab kommen voll berücksichtigt. Die gesamte Exportmenge für die am Abkommen teilnehmenden Länder beträgt für 1936 als unabänder—⸗ liches Maximum 5 50 C00 Stds. weiches Schnittmaterial, und ver⸗ teilt sich auf die einzelnen Länder wie folgt: Schweden S20 009, Finnland 19063 900. U. d. S. S. R. S0 C00, Polen 313 006

schechoslowakei 96 G00, Oesterreich 5 000. Jugoslawien 168 6065 Rumänien 223 0900 (noch nicht ratifiziert). Die angeführten Ziffern enthalten im Vergleich zu 1934 eine durch Selbstbeschränküng er zielte wesentliche Einschränkung,

Alle Vertragschließenden sind überzeugt, daß hierdurch das nötige Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage für 1935 a ist. Das Exekutivkomitee hat festgestellt, daß in den etzten Wochen unter dem Einfluß des Abkommens bereits eine , eingesetzt hat, welche nach einmütiger Auffassung auch anhalten wird. Um die Auswirkungen des Abkommens sicher— n. wird das Exekutivkomitee regelmäßig zusammentreten.

ußerdem wird das Abkommen Gegenstand einer laufenden Kon trolle bilden. Zu diesem Zweck wurden entsprechend ständige Organe eingesetzt. Der Direktor der Svenska Trävaruexporta föreningen. J. L. Ekman, wurde zum Syndikus, Dr. E. Glesinger, Generalsekretär des C. J. B., zum Sekretär der Kowention ernannt.

Internationale Eisenver handlungen.

Paris, 13. Dezember. In Brüssel fand vom 12. bis 13. De⸗ ember eine Sitzung des zur Vorbereitung des internationalen , eingesetzten Unterausschusses statt, in der man ich mit der Festsetzung des Verrechnungsschlüssels für die Quoten⸗ bemessung beschäftigte. Wie schon gemeldet, trat zur gleichen Zeit in Paris auch der Direktionsausschuß der internationalen Verkaufsverbände zusammen, um Fragen der Preis⸗ und Markt- politik zu besprechen. Das Ergebnis dieser Besprechungen ist noch nicht bekannt.

Das internationale Schienenkartell (Irma) hielt am 13. De⸗ 56 in Paris ebenfalls eine Sitzung ab, in der man sich mit er Prüfung verschiedener statistischer Erhebungen beschãftigte. Eine Aenderung der bisherigen Preispolitik der Frma wird nicht erwartet. Wie der DHD. erfährt, war auch die noch ausstehende Sonderregelung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und England der Gegenstand von Erörterungen. Die Erneuerung der Irma ist seinerzeit bekanntlich unter der Voraussetzung er⸗ folgt, daß diese noch offenstehende ö. des Verhältnisses zwischen den amerikanischen und englischen Schienenproduzenten zustande kommt.

Am 14. Dezember beschäftigen sich die internationalen Eisen⸗ verkaufsverbände schließlich noch mit der weiteren Behandlung der Fragen, die die endgültige Regelung des Verhältnisses zwischen Verbänden und englischer Eisenindustrie betreffen.

Wirtschaft des Auslandes.

Erhöhte Arbeitslosenziffer in Frankreich.

Paris, 14. Dezember. Die Zahl der amtlich erfaßten Arbeits⸗ losen ist in der letzten Berichtswoche um 7226 auf 416 692 gestiegen. Sie liegt um etwa 32 000 über der zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Teilweise Einigung in den Handelsvertrags⸗ verhandlungen zwischen Frankreich und Belgien⸗ Luxemburg.

Paris, 14 Dezember. Die seit einiger Zeit in Gang befind⸗ lichen Handelsvertragsverhandlungen zwischen Frankreich und der ,, en Zollunion haben bereits in mehreren

Einigung zwischen den beiderseitigen Sachver⸗

ragen zu einer gesamten

tändigen geführt, doch dürfte die Paraphierung des ertrages erst in einigen Tagen erfolgen.

Polens Außenhandel im November.

Warschau, 18. Dezember. Die Einfuhr von Waren nach Polen weist im Monat November mit 76,9 Mill. Zloty gegenüber dem Vormonat mit 79,V Mill. Il. eine Abnahme auf. Dig Ausfuhr zeigt einen etwas k. Rückgang, nämlich von 83,4 auf 8c,3 Mill. 31, so daß sich im Vergleich zum Okteber im Berichtsmonat der Ausfuhrüberschuß von 443 auf 5,4 Mill. Il. erhöht hat.