1935 / 294 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Freußischer Staatsanzeiger.

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einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7h73. , 9 2 *

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bor allem auf dem Gebiete der Werbung, der Wartezeiten und der Kosten. Die Werbung, die überwiegend in der Hand von etwa 1909 über das ganze Reich verstreuten Werbern liegt, . sich auch heute noch zum größten Teil unter Außer⸗ achtlassung der erforderlichen Aufklärungspflicht. Die Fälle, in denen sich die Werber eine bewußte Irreführung der Interessenten zuschulden kommen lassen, sind auch heute nicht selten. Den Werbern kommt dabei die Kompliziertheit des Systems, die Unerfahrenheit der Interessenten sowie häufig deren finanzielle Zwangslage zustatten. Als ein weiterer Mißstand der wecksparunternehmungen wird empfunden, daß die Wartezeiten entsprechend dem Aufbau der Kassen in dem Maße sich verlängern, in dem der Zugang von Sparern nachläßt. Bei einzelnen Kassen warten die Sparer schon 6. mehreren Jahren auf die Zuteilung und haben in der Zwischenzeit die Hälfte der Vertragssumme und noch mehr, vereinzelt sogar den vollen Betrag der Vertragssumme, ein⸗ gezahlt. Hierzu kommen ferner die hohen Kosten, mit denen die Kassen arbeiten. Diese sind in der. Hauptsache darauf har en n, daß der Betrag der einzelnen Darlehn ver— hältnismäßig klein ist, daß die Kassen sich nicht auf Geschäfte mit Sparern an den Orten ihrer Niederlassung beschränken, sondern das ganze Reich bearbeiten, und schließlich, daß sie zur Gewinnung neuer Sparer einen großen Stab von Werbern zu halten gezwungen sind. Die Kreditkosten weichen bei den einzelnen Kassen stark voneinander ab; sie sind aber auch je nach Tarif bei derselben Kasse verschieden; sie liegen bei Verträgen mit verhältnismäßig kurzer Vertragszeit höher Fals bei langfristigen Verträgen. So ergaben sich bei einem typischen Tarif von 6 Jahren Dauer Kreditkosten in Höhe von etwa 22 .. der Darlehnssumme unter der günsuͤgen

nehmungen etwa 107 009 Sparer um ihre Anwartschaft au ein Darlehn gebracht, obwohl sie für das en d . Kosten, in der Regel von nicht unerheblichem Um fange, auf⸗ gewendet haben. Wenn man aber die große Zahl der Sparer berücksichtigt, die in der Vergangenheit außerstande waren, im Sparen durchzuhalten, und sich vergegenwärtigt, wieviel Kassen zum Schaden der Sparer während der Wartezeit zu⸗ sammengebrochen sind, so bedeutet der Verlust der Anwart⸗ schaft für die Sparer in Wirklichkeit im allgemeinen keine materielle Einbuße, sondern eine Maßnahme, die sie vor weiteren drohenden BVerlusten bewahren soll. Diesen Sparern soll zudem in der Weise entgegengekommen werden, daß sie . den Besitz ihrer Sparguthaben ge⸗ langen. Zur Finanzierung der Auszahlung der Spargut⸗ haben und Durchführung der Liquidation haben sich die öffent⸗ lichen Sparkassen unter der Voraussetzung bereitgefunden, daß sie gegen Verluste, die sich bei der Bevorschussung ergeben, sichergestellt werden. Zu diesem Zwecke wird der Reichs⸗ beauftragte sofort nach dem Erlaß des Gesetzes den Status jeder Zwecksparunternehmung einer Prüfung unterziehen. Ist die Zwecksparunternehmung nicht überschuldet, so wird er eine Sparkasse erfuchen, die reinen Sparguthaben zur Auszahlung zu bringen, ohne die finanzielle Lage des Unternehmens einer nochmaligen Prüfung zu unte ziehen. Anderenfalls müssen die Sparguthaben und sonstigen Verbindlichkeiten der Zweck⸗ sparunternehmung zunächst ihren Vermögenswerten angepaßt werden. Zum Schutze der Sparkassen gegen Verluste, die sich bei einer zu günstigen Beurteilung der Vermögenslage der zu liguidierenden Zwecksparunternehmung oder einer Ver⸗ schlechterung der Aktiven im Laufe des Liquidationsverfahrens ergeben, soll das Reich eine Bürgschaft in Höhe von

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

mnntmachung über den Londoner Goldpreis.

srindung zum Gesetz über die Auflösung der Zweckspar⸗ mnternehmungen.

umtmachung KE 77 der Ueberwachungsstelle für unedle h *. vom 16. Dezember 1935 über Kurspreise für unedle Jetalle. '

se Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständigkeit mn Ueberwachungsstellen vom 16. Dezember 1935.

Frag 1 zur Anordnung 29 der Ueberwachungsstelle für un— zie Metalle vom 27. April 1935, betr. Bedarfsbescheini= ngen für unedle Metalle.

ht des Reichsgesetzblatts Teil J1 Nummer 139.

Preuszen.

mung eines Mitglieds der Schleswig-Holsteinischen General— nuschaftsdirektion. ;

mmmtmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) hn die Einziehung volks- und staatsfeindlichen ermögens unsten Preußens.

mtmachung über die Erteilung einer Markscheiderkonzession. snnmachung über die Ausgabe der Nummer 37 der wenßischen Gesetzsammlung.

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Amtliches. Deutisiches Reich.

lanntmachung über den Londoner Goldpreis

liß S1 der Verordnung vom 10. Oktober 19351 zur derung der Wertberechnung von Hypotheken und sigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

f Londoner Goldpreis beträgt am 17. Dezember 1935 fit eine Unze Felngollldd⸗ in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 17. De- öember 1936 mit RM 1226 umgerechnet NM s6,5ogt, fit ein Gramm Feingold demnach =. . pence ha, 4473, mm deutsche Währung umgerechner .... RM 2,7 8136.

herlin, den 17. Dezember 1935.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Begründung hesetz über die Auflösung der Zwecksparunternehmungen.

die ersten Mobiliar⸗Zwecks arunternehmungen sind in sthand im Fahre 193d errichtet worden Eis haben dank rihrigen Werbung und der im System liegenden früh⸗ En Zuteilung von Darlehn an die ersten Sparer eine usche Ausbreitung über das ganze Reich genommen.

treits im Jahre 1932 sind die Klagen über diese neu⸗ ] Lreditinstitute so zahlreich geworden, daß man schon ch die Frage borlegte, ob die Kassen nicht verboten n polten. Wenn man vön ihrer Schließung abgesehen . geschah es im wesentlichen in der nnn, daß es

hhördlichen Aufsicht gelingen würde, die hei den Zweck⸗ nternehmungen hervorgetretenen Mißstände zu be⸗ n So erging 1 das Gesetz über die Zwecksparunter⸗ gen vom 17. Mai 1933, bas eine Reihe von Normativ⸗ ngen zum Schutze der Sparer vorsieht und den mwrauftragten für Zwecksparunternehmungen als eine he mit fehr weitgehenden Vollmachten gegenüber den sarunternehmungen schuf. Nach mehr als zweijähriger . ist es dem Reichsbeauftragten trotz fortgesetzter Be⸗ en nicht gelungen, der Uebelstände auf dem Gebiete

vbiliarzwecksparens Herr zu werden.

n den 298 Kassen, die Mitte 1953 unter die Aufsicht ächsbeauftragten gestellt wurden, haben nur 51 ihre in gkeit bis heute behauptet. Die übrigen Kassen sn als freiwillig liquidiert oder sind von dem Reichs⸗ surgten geschlossen worden. Durch die Entfernung unge⸗

„‚assenleiter, durch zahlreiche Revisionen der beauf⸗ * Kassen und durch Geschäftsanweisungen, deren Be—

durch Ordnungsstrafen oft erzwungen wurde, ist üßere Ordnung bei den Zwecksparunternehmungen orden. Trotzdem sind arr. mehr dem System als

mhaftende Mißstände bestehen geblieben. Sie liegen

141 sh 15 d,

Annahme einer Zuteilung nach einer durchschnittlichen Netto⸗ ansparung von 35 8 der Vertragssumme. Es sind aber auch heute noch Tarife im Gebrauch, bei denen die Kosten 50 7. und darüber betragen; und es werden nur wenige Tarife angewendet, bei denen die Kreditkosten bei Verträgen mit kurzer oder mittlerer Dauer auf 15 233 der Darlehn ssumme

Zwecksparunternehmungen (18.8 Mill. RM) im Jahre 1534 sind nicht weniger als rund 30 3 von den Unkosten verzehrt worden. Die Belastung durch die hohen Kreditkosten wird von den Sparern als äußerst drückend empfunden. Unter ihr leiden insbesondere die Sparer, die auf Entschuldung sparen, da diese Sparer neben den Kosten des Sparens die zu tilgende Schuld bis zur Zuteilung des Darlehns zu verzinsen haben. Dabei waren von allen Sparern 46,8 . Entschuldungssparer. Die Erfahrung hat auch gelehrt, daß gerade diese Gruppe von Sparern verhältnismäßig oft zur vorzeitigen Aufgabe der Sparverträge mangels ausreichender Mittel gezwungen ist. Bei dieser Sachlage ist es verständlich, daß die Unzufrieden⸗ heit unter den Sparern groß ist. Jedenfalls hat sich die Zahl der bei dem Reichsbeauftragten eingegangenen Beschwerden im vergangenen Jahre nahezu um die Hälfte vermehrt. Für die Enttäuschung der Sparer spricht auch der Umstand, daß von 138 9000 Sparverträgen am 30. Juni 1935 nicht weniger als 27 339 oder 20 * gekündigt waren. Dazu treten die Verluste, die den Sparern aus der Geschäftsgebarung der Zwecksparunternehmungen erwachsen sind. Allein“ die Kürzungen an Sparguthaben, die den Sparern zur Ver— meidung des Konturses ihrer Zwecksparunternehmung zuge⸗ mutet werden mußten, haben sich bis Ende 19354 auf M20 000 RM belaufen. ;

Unmittelbar nach der Kreditkrise im Jahre 1931 waren die für das Personalkreditgeschäft in der Hauptfache in Betracht kommenden Kreditinstitute außerstande, Kredite zur Ver⸗ fügung zu stellen. Die Zwecksparunternehmungen, die dem Sparer sogar einen Rechtsanspruch auf Gewaͤhrung eines Darlehns unter bestimmten Voraussetzungen einräumten, sind damals in weiten Kreisen als eine wünschenswerte Neuein—⸗ richtung angesehen worden. Dieser Vorzug kann aber heute nicht mehr entscheidend ins Gewicht fallen, zumal wenn man berücksichtigt, daß die Darlehnsauszahlung mancher zuge⸗ teilten Sparer daran scheitert, daß keine ausreichende Sicher— heit für das Darlehen gestellt werden kann. Wird der Kredit aber bankmäßig sichergestellt, so kann er auch von den Banken, Sparkassen und Genossenschaften gewährt werden, nachdem diese sich wieder für die ,. der Wirtschaft zur Verfügung stellen. So ist ein Bedürfnis für die Zweckspar— unternehmungen vom Standpunkt der Kreditversorgung nicht mehr länger anzuerkennen. Angesichts der geschisderten Mängel und Mißstände, die mit den Grundsätzen des Dritten Reiches in schreiendem Widerspruch stehen, sind die Zweck⸗ sparunternehmungen eine unerträgliche Belastung geworden. Es wird daher vorgeschlagen, den Zwecksparunternehmungen den Geschäftsbetrieb zu untersagen. Von der Untersagung werden 51 Zwecksparunternehmungen mit etwa 100 leitenden Beamten, 650 Angestellten und 1900 Werbern betroffen.

Abgesehen davon, werden bei den noch tätigen Zwecksparunter⸗

gesenkt sind. Von den gesamten Einzahlungen bei den deutschen

Kupfer, nicht legiert (Klasse Vin A)

2. Mill. RM übernehmen. Da am 36 Juni 1935 den Ver⸗ bindlichkeiten der Zwecksparunternehmungen in Höhe von 15, Mill. RM Vermögenswerte im Betrage von 19,5 Mill. Reichsmark gegenüberftanden, dürfte einerseits die Gefahr einer erheblichen Inanspruchnahme des Reichs aus der Garantie gering sein, andererseits die Höhe der Garantie den Sparkassen genügenden Schutz gewähren. Aus grundsätzlichen Erwägungen kann zwar das Reich im allgemeinen keine Mittel einsetzen, um den Gläubigern von zu liquidierenden Unter⸗ nehmungen zu einer vorzeitigen Befriedigung wegen ihrer festgefrorenen Forderungen zu verhelfen. Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen erscheint indessen notwendig, wenn, wie hier, die Liquidation auch der gesunden Zwecksparunter⸗ nehmungen aus wirtschaftspolitischen Erwägungen durch ein Gesetz herbeigeführt wird, zumal wenn man berücksichtigt, daß viele Sparer zum Beitritt zu den Zwecksparunter⸗ nehmungen nur im Hinblick auf die behördliche Beaufsichti⸗ gung entschlossen haben, und daß die Sparer im allgemeinen den weniger bemittelten Schichten der Bevölkerung angehören, die auf die Spargelder dringend angewiesen sind.

Bekanntmachung KP⁊77 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 16. Dezember 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom A. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der n den Bekannt— machungen KP 7J5 vom 10. Dezember 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 289 vom 11. Dezember 1935) und Kp 765 vom 11. Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember 1935) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

RM 20,75 bis 5 23,25 1 Kupfer (Klassengruppe Vill): . RM 49,25 bis

Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X): Messinglegierungen (Klasse IX A).... . RM 36,75 bis Bronzelegierungen (Klasse IX C) .. .... ö Neusilberlegierungen (Klasse IX D) .... . Zink (Klassengruppe XIX): Feingzink (alasse XR M). e Rnm 22,50 bis 2 Rohzink (Klasse XIXC) ö 2X. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1935.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.

Stinner.

21,75 24, 25