Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 17. Dezember 1935.
S. 2
Fünfte Bekanntmachung
über die Aenderung der Zuständigteit von Ueberwachungs stellen.
Vom 16. Dezember 1935. Auf Grund des §1 Abs. 3 der . über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deuts
cher Reichs anz und Preuß. Staatsanz. Nr. 2)
F. September 1934) und des 8 1 Abs. 2 der Verordnung üher die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom Y. Bkiober 19833 Deutscher Neichgan
zreuß. Staatsanz. Nr. 261 vom 7. November 1935) wird die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen in ͤ ,,, Nr. 218 vom 18. September 1934) sowie der Bekanntmachungen vom 14. Januar 1935 (Deutscher Reichsanz. u
vom 16. März 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 65 vom 18. März 1935) und vom
mit Wirkung vom 1. Januar 1936 wie folgt geändert:
— // / / · —
Abänderung der Bekanntmachungen
vom 12. und 14. September 1934 nd Preuß. Staats anz. Nr. 14 vom I7. Januar] 20. Mai 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staaltzanz. Nr. 14 vom Y. Mai]
(Deutscher zin
Die Zuständigkeit für:
geht
über
Die gustůandigkeit für:
— geht über
Einfuhr⸗Nr.
von der Ueber⸗
auf die Ueber⸗
des Etat. ᷣ ungsstelle wachungsstelle e, en, Warenbe zeichnung a , st — ö. zeichnisses aus 1652 Rizinussamen Getreide, Futter⸗ industrielle Fett⸗ mittel und son⸗ versorgung stige landwirt⸗ schaftliche Er⸗ zeugnisse . 71 b Weberkarden (Weberdisteln) Gartenbauer⸗ Waren verschied. zeugnisse, Ge⸗- Art tränke und son⸗ stige Lebens⸗ mittel ! 107 a Gãänse Tiere u. tierische Eier Erzeugnisse 107 b Hühner aller Art . 5 1070 Enten . . 107 4 Sonstiges Federvieh . 9 110 a Gänsebrüste, keulen, lebern j . 3 110 b Federvieh, geschlachtet, auch zerlegt, gespickt oder ö 8 sonst zubereitet; genießbare Eingeweide von Federvieh — ; 130 Ste arinteer ndustrielle Fett⸗ Mineralöl versorgung 152 Seidengehäuse (Seidenkokons) Bisher: Seide, Seide, Kunstseide Kunstseide, und Zellwolle Kleidung und verwandte Ge⸗ biete aus 160 Seidenwurmschnüre Eier . verschied. r aus 161 b Tierflechsen, auch getrocknet, Rückenmark, Bauch⸗ Getreide, Futter⸗ „Chemie“ speicheldrüsen ; mittel und son⸗ Gehirn, Leber, Nieren, Ziemer, Lvarien, stige landwirt⸗ 4 Schilddrüsen, Foten, Hypophysen, Placen⸗ schaftliche Er⸗ ten, Testes, Parotyroiden: zweifellos zum zeugnisse Genuß nicht verwendbar ü ; 166g Lavat⸗ und Sulfuröl Milcherzeugnisse, industrielle Fett⸗ . Oele und Fette versorgung 193 B Fetthaltige oder fettes Oel enthaltende Bleich⸗ Getreide, Futter⸗ 6. erden von der Raffination von Fetten und mittel und son⸗ fetten Oelen in Form von Preßrückständen stige landwirt⸗ schaftliche Er⸗ ; zeugnisse aus 197 Apfeltreber zur Herstellung von pektinhaltigen ö Gartenbauer⸗ Auszügen zeugnisse, Ge- tränke und son⸗ stige Lebens⸗ mittel aus 237 r Vanadinschlacken unedle Metalle Eisen und Stahl Chrom⸗ wolfram⸗ und molybdänhaltige Rück⸗ 9 ö stände (391 a / 393) Rohseide; auch Steckmuschelseide: ; 391 a Rohseide, ungefärbt: vom Maulbeerspinner Bisher; Seide, Seide, * Kunstseide, und Zellwolle Kleidung und verwandte Ge⸗ biete 391 b —: vom Eichen⸗, Tussah⸗ usw. Spinner, auch 3 9 Steckmuschelseide 392 a Rohseide, gefärbt (auch weiß gefärbt): vom Maul⸗ . 2 beerspinner 392 — : vom Eichen⸗, Tussah⸗ usw. Spinner, auch . ö. Steckmuschelseide 393 Rohseide oder Steckmuschelseide in Verbindung (. ö. mit anderen Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt) (394 a 1/595) künstliche Seide: ; 3944 1 ungezwirnt oder einmal gezwirnt, ungefärbt: bis ö. ö. 65 denier 39442 —: über 665 bis 105 denier s. ö. 394243 —: über 106 bis 185 denier . * 39444 —: über 185 denier . . 394 h ungezwirnt oder einmal gezwirnt, gefärbt (auch . ö weiß gefärbt) 3965 zweimal gezwirnt, unge färbt oder gefärbt (auch ö. ö. weiß gefärbt) (396 a / 397 b) Florettseide (Abfallseide): ö ö. 396 a ungekämmt: aus natürlicher Seide 396 b —: aus künstlicher Seide 3972 gekämmt: aus natürlicher Seide . 9. 397 b —: aus künstlicher Seide , , (398a 1b 2) Florettseidengespinste, ungefärbt: 398 a1 einfach: aus natürlicher Seide ö. , 398 a2? —: aus künstlicher Seide ; ö 4 398 b1 mehrfach, auch gezwirnt: aus natürlicher Seide ö ö 3982 —: aus künstlicher Seide ; . t 398 0 Florettseidengespinste, gefärbt (auch weiß gefärbt) ö w. 398 d Seidenstreich⸗(Bourrette⸗ Garn . f. 398 e Florettseidengespinste, in Verbindung mit anderen ö f Spinnstoffen oder Gespinsten 399 a Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anderen . ö. Spinnstoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus natürlicher Seide (einschließlich Florettseide) 399 b —: aus künstlicher Seide (einschließlich Florett⸗ 1 ö. seide) 4100 Rohseide, künstliche Seide und Florettseiden⸗ 1 ö. gespinste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt, in Verbindung (jedoch nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn) 101 Dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe ganz . . aus Seide des Maulbeerspinners ohne jede Bei⸗ mischung von künstlicher Seide, von Florett⸗ seide oder von Seide des Eichenspinners und beiderseitig mit festen Kanten gewebt, roh, auch abgekocht (gebleicht) und gebügelt (Pongees) (402/3) Dichte Gewebe . für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben): 402 ganz aus Seide 9
Ein fuhr· Nr. von der Ueber⸗ auf di ö 3 f die ö . Warenbezeichnung wachungsstelle wei g ercnisee e. si 403 teilweise aus Seide Bisher; Seide, Seide, Kun (404 a/ q Sammet und Plüsch, Kunstseide, und gel sammet- und plüschartige Gewebe (aufge⸗ Kleidung und schnitten oder nicht aufgeschnitten): . Ge⸗ ete 404 a ganz aus Seide: Bänder . 404 b — : andere Gewebe ö . 4040 teilweise aus Seide: Bänder ö ö 404 d —: andere Gewebe . ö (405 a/ i)h Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt, ganz aus Seide: (406 ase) Bänder: 405 a ganz aus künstlicher Seide . ⸗ 406 b in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide n ö 405 o andere n = (405 d / i andere Gewebe: (405 d /f Krepp, soweit er nicht als undichkes Gewebe unter die Nummern 408 a / d fällt: 065 d ganz aus künstlicher Seide 7 5 406 e in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide 1 s 405 f anderer n 4 (405 gsih andere Gewebe als Krepp: 406 g ganz aus künstlicher Seide n ö 405 h in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide 2 . 405 i andere * . (405 k / p) Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt, teilweise aus Seide: (405 k /0) Bänder: (05 k aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, fe ö jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 4051 andere 5 ö (405 m / ) andere Gewebe: (405 m / n) Krepp, soweit er nicht als undichtes Gewebe unter die Nummern 408 «/f fällt: 406 m aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, 5 ö. jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 4065 n anderer . ö. (4056 op) andere Gewebe als Krepp: 4065 0 aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen un ‚ jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 40 p andere n , 406 Tüll, ganz oder teilweise aus Seide n n 407 Beuteltuch, ganz oder teilweise aus Seide nt ö (408 a /f Undichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp fsoweit er nicht als dichtes Gewebe unter die Nummern 405 d /t᷑ und 405m /n fällt], Flor und dergleichen), mit Ausnahme von Tüll, Beuteltuch, Spitzenstoffen und Spitzen: (408 asd) ganz aus Seide: dos a ganz aus künstlicher Seide — n Os b in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide . ' 408 o andere: im Gewichte von mehr als 20 Gramm auf . . 1Quadratmeter Gewebefläche 408 d andere: im Gewichte von 20 Gramm ober weniger 6. . auf 1 Quadratmeter Gewebefläche (408 e /f) teilweise aus Seide: 408 e aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, . n jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 08 f andere n . 409 a Handschuhe n Kleidung i wandte 400 bI Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus natur⸗ . J licher Seide 4090 b2 Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus künst⸗ 9 . licher Seide, jedoch ohne Beimischung von natür⸗ . licher Seide . 409 b3 andere 5 n 4365 Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Wolle und andere J Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren Tierhaare aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne . gestalteten oder ausgezackten Rand; 4137 Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, 5 . Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf—= macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waren aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanz⸗ lichen Spinnstoffen gemischt; Chenille — (464 ase 2) Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellen förmig ge⸗ stalteten oder ausgezackten Rand: 464 a gestickt (Tüll⸗, Aetz oder Luft-, Spachtelspitzen) Baumwollgarne und ⸗gewebe ⸗ 464 b handgeklöppelt ö . 4641 gewebt n ö 464 02 enäht, gewirkt usw. ö ö. n aus 469 . (Besätze, Bänder, Kordeln, 9 n Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf⸗— macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; auch sogenannte Baumwollen⸗ sparterie; Chenille Sol Syitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Vastfasern kle bun Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren verw aus Spißen oder Spitzenstoffen, auch ohne biete wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand aus 502 Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, 3 n Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf— macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; Dochte, gewebi oder gewirkt, auch
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Die Zuständigkeit für:
geht über
Die Zuständigkeit für:
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geht über
muh Rr. . von der Ueber⸗ auf die Ueber— 9 von der Ueber⸗ auf die Ueber⸗ des Stat. Warenbezeichnung wachungsstelle wachungsstelle 6. ; 9 ö Warenbe zeichnung wachungsstelle wachungsstelle Barenver⸗ für: für: der, ,. für: für: ' hnisses zeichnisses eflochten; ferner nach Art der sogenannten 539 a Frauenhite aus Filz aller Art: unausgerüstet (un⸗ Wolle und andere Kleidung und aumwollensparterie hergestellte Waren; Che⸗ garniert) Tierhaare verwandte Ge⸗ nille 539 h =: ausgerüstet (garniert) . biete zz a Haarnetze aus Menschenhaaren oder Nachahmungen Wolle und andere Kleidung und 540 a Hutstumpen aus Filz: aus Haarfilz . ö davon Tierhaare verwandte Ge⸗ 540 h —: aus Wollfilz ö . 530 b Andere Perückenmacher⸗ und andere Arbeiten aus . biete 541 a Hüte aus Stroh, unausgerüstet (ungarniert) Waren verschied. . Menschenhaaren oder Nachahmungen davon, Art auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 541 b : ausgerüstet (garniert) ö. 3 sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen 541 e Binsen⸗ und Röhrchenhüte aus Stroh, unausge⸗ ö ö
33 a Männerhüte ohne Rücksicht auf die Ausstattung: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Springfedern (Klapp⸗ hüte) 533 b —: aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinstwaren; lackierte Männer⸗ hüte aus Gespinstwaren aller Art, auch aus Filz 533 o Mützen aus Gespinstwaren, Fez usw. 536 Männer und Frauenhüte aus wasserdichten Ge⸗ weben (mit Ausnahme von Kautschukgeweben), unausgerüstet (ungarniert) oder ausgerüstet gar⸗ niert)
(6537/8 Männerhüte aus Filz (mit Aus nahme
der lackierten):
537 aus Haarfilz 538 aus Wollfilz
Berlin, den 16. Dezember 1935.
5 * rüstet (ungarniert)
Hüte aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Stroh und Binsen, aus Hanf⸗ oder Roßhaar⸗ , . Fischbein, Kork, Baumschwamm,
ufa, Papier, Sparterie; anderweit nicht ge⸗ nannte Hüte 63. B. aus Leder): ausgerüstet (garniert); mit Ausnahme der Hüte und Kappen aus Kautschuk: ausgerüstet (garniert)
Unechtes Gold⸗ und Silbergespinst aus vergoldetem oder versilbertem Draht, auch aus vergoldeten oder versilberten tierischen Häutchen, sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold⸗ oder Silbergespinst ohne Bei⸗ mischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus
aus 541 e
1 1
1 2
1 r
Spinnstoffen
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
J. A.: Dr. Walter.
Nachtrag 1 r Anordnung 29 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle m2. April 1935, betr. Bedarfsbescheinigungen für unedle Metalle.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung tt der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ len vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger 209 vom 7. September 1934 wird mit Zustimmung des ächswirtschaftsministers angeordnet:
l. Im 5 2 der Anordnung 29 der Ueberwachungsstelle für dle Metalle vom 27. April 1935, betr. Bedarfshescheinigungen munedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108 vom 5. Mai 5, wird hinter
II. Cadmium A. Cadmium, nicht legiert“ eingefügt: VII. Kobalt A. Kobalt, nicht legiert C. Kobaltlegierungen.
2. Dieser Nachtrag zur Anordnung 29 tritt am 1. Januar Rö in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 1935.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.
Stinner.
Bekanntmachung.
Die am 16. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 139 s Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirt⸗ ftsgesetzR, vom 13. Dezember 1935;
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über Spar⸗ und Girokassen, mmunale Kreditinstitute und Giroverbände sowie Girozentralen, m 13. Dezember 1935;
Gesetz zur Aenderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen, m 13. Dezember 1935 Jesetz über die Auflösung der Zwecksparunternehmungen, vom Dezember 1935 Hesetz über Ablösung von Nutzungsrechten im Laurenzer eichswald, vom 13. zember 1935
Verordnung über Zolländerungen, vom 14. Dezember 1935.
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 30 RM. Postver⸗ mungsgebühren: (6 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin M 40, den 17. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen.
nennung eines ,,,. der Schleswig⸗Folsteinischen Generallandschafts direktion.
Das bisherige Mitglied des Landschaftsausschusses der leswig⸗Holsteinischen r Landwirt Georg taf von aldersee⸗Waterneverstorff , id auf 1 des Landschaftsausschusses auf Grund des h Abs. 2 der Satzung der Schleswig⸗Holsteinischen Land⸗ t unter Berufung' in das Beamtenberhältnis zum nerallandschaftsrat der Schleswig ⸗Holsteinischen u dschen nannt, und zwar ehrenamtlich auf die Dauer von 6 Jahren. Berlin, den 22. November 1935.
Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Reichs- und Preußischen Wirt schaftsminifters.
Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landiwwirtschaft.
Vetanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung mnunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ 66. S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur uicführung des Gesetzes vom Ji. Mai Jos (Gesetzsam ul. nd dem Gesetze über die cin hung volls. und uuzseindlichen Bermbgens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ . L S. 479) wird hiermit das von der Ortspolizei— oide Forst beschlagnahmte Vermögen des früheren Deut⸗ ö Arbeiter Sanger Bundes, Gau Brandenburg⸗Lausitz, im ö. von 3636,5ß RM für den Preußischen Staat einge
Hemäß 8 3 des Gesetzes vom 243. Mai 1933 erlöschen alle
em eingezogenen Vermögen bestehenden Rechte.
Diese Veröffentlichung tritt an Stelle der Zustellung nach § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1935.
Frankfurt (Oder), den 13. Dezember 1935.
Der Regierungspräsident. J. A.: Möbus.
Bekanntmachung.
Dem Diplomingenieur Franz Sa sse ist von uns unterm 8. . 1934 die Konzession als, Markscheider“ mit der
Berechtigung zur öffentlichen Ausführung von markscheide⸗ rischen Arbeiten innerhalb Preußens erteilt worden. Sein
Wohnsitz ist Dortmund. Dortmund, den 14. Dezember 1935. Preußisches Oberbergamt.
Betanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 27 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:
Nr. 14298. Gesetz über die Beitragslast im Ruhrverband und im Ruhrtalsperrenverein. Vom 10. Dezember 1935.
Nr. 14299. Polizeiverordnung Über die ortsbeweglichen geschlossenen Behälter für verdichtete, n und unter Druck gelöste Gase (Druckgas verordnung). Vom 2. ezember 1935.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0 20 RM, zuzüglich einer J von .
Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Wo, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. .
Berlin, den 17. Dezember 1935.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Aus der Verwaltung.
Die Abwehr , arm, auf Staat und artei.
Vereinheitlichung der Bestimmungen über die Sonder⸗ gerichte.
m Zuge der Verreichlichung der Justiz hat der Reichsjustiz- minister . auch unter Aufhebung der früheren Anordnungen der 3 Landesjustizbehörden einheitliche en, , , . chriften für die im Jahre 1933 errichteten Sondergerichte er assen.
us der Verfügung ergibt sich, daß die Zahl der im anzen Reiche gere fenen Sondergerichte 27 beträgt, ünd zwar in lich des ondergerichts Saarbrücken das erst noch gebildet werden soll. Für die Begründung der de des Sondergexichts gibt der Minister den Strafverfolgungsbehörden genaue Richtlinien. Danach werden die Anklagebehörden bei ihrer Ent chließung den mit der Errichtung der Sondergerichte verfolgten Zweck, nämlich ö Angriffe staatsfeindlicher Elemente auf Staat und artei mit allem Nachdruck und größter Beschleunigung abzu— wehren, die ruhige und planmäßige Äufbauarbeit des deutschen Volkes zu sichern, den inneren Rechtsfrieden zu ewährleisten und die Kraft der deutschen Volkswirtschaft zu erhalten, nie aus den Augen verlieren dürfen. Wenn die Zuständigkeit des Sonder⸗ U fe in Frage komme, werde in der Regel ie Erhebung der nklage vor diesem geboten sein. Zu beachten sei dabei, daß es nicht darauf ankomme, ob die Straftat, sondern darauf, ob die alsbaldige Aburteilung der Tat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder für die Staatssicherheit von minderer edeutung sei. Eine an sich nicht sonderlich bedeutsame unwahre Behauptung könne dadurch, daß sie ungehemmt weiter verbreitet werde, gefährdet werden, und das müsse durch alsbaldige Aburtei⸗ lung unterbunden werden. Wenn der Täter ein Jugendlicher . werde die Ankla , vor dem Sondergericht nur zweckmäßig sein, wenn dies die Bedeutung des Falles erfordert, oder wenn es J Hinblick auf einen bestehenden JZusammenhang angebracht er— eint.
Steuer ultimo 1935. — Wichtige Fristabläufe.
Anläßlich des bevorstehenden , n weist die vom Stagtssekretär im Reichsfinanzministerium, einhardt, heraus⸗= geg bn „Deutsche Steuer⸗Zeitung“ auf steuerlich i g Frist⸗ abläufe hin. Die Frist für die Zahlung steuerfreier eihnachts⸗ . en, die im vergangenen Jahre erst am 31. 18. ablief, äuft im ahre 1936 bereits mit dem 24. Dezember ab. Bei Er? satz cha sfungen. die im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können, muß die Lieferung des bis zum 31. 18. 1934 be— stellten Gegenstandes spätestens bis zum 31. 2. 1936 erfolgt sein.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Po sse.
Soweit bis zum 31. 12. 1933 ein Antrag auf Erlaß von vor dem LI. 1933 fällig gewordenen Steuern me, g,. ist und die Flüssigmachung der Steuerrückstände durch Ersatzbeschaffungen e ff. läuft die Frist für die Lieferung des bis zum 31. 12 1554 bestellten Ersatzgegenstandes ebenfalls am 31. 12 1935 ab Die erhöhte Abschreibung für kurzlebige Wirtschaftsgüter, deren An⸗ chaffung im . 1934 oder früher erfolgte, ist dann teuerlich gültig, wenn die Uebertragung auf das Sonderkonto urzlebiger Wirtschaftsgüter bis zum Ende des Kalenderjahres 1935 2 Der 31. Dezember 1935 ist außerdem infofern be= deutsam, als bestimmte Steuerbeträge rr, . Die Ver⸗ jährungsfrist von Zöllen und Verbrauchsstenern eträgt ein Jahn ei den Ansprüchen auf die übrigen Steuern fünf Jahre, bei hinterzogenen Beträgen zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung für die Verjährung ist allerdings, daß die Ver= ährungsfrist nicht unterbrochen worden ist. ö ist der 1. 12. 1935 noch insofern von Bedeutung, als diejenigen Steuer⸗ pflichtigen, die am 1.1. 1936 mit Steuerzahlungen oder Voraus zahlungen rückständig sind, die vor dem I 1 15336 fällig waren, in die Liste der säumigen Steuerzahler aufgenommen werden.
Heir atserlaubnis für Dienstpflichtige.
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Dienstpflichtige unmittelbar nach Erreichung der Volljährigkeit sich an die mih— tärischen Dienststellen oder ehrersatzdienststellen wenden und um die, Erlaubnis zur alsbaldigen Eheschließung — Der Reichs und Preußische Minsster des Innern macht in einem Runderlaß darauf aufmerksam, daß nur die An ehörigen der Wehrmacht der Erlaubnis ihrer Vorgesetzten bedürfen. Dienst⸗ Hlichtige die nicht Angehörige der . sind, benötigen agegen keine Erlaubnis einer Dienststelle der Wehrmacht, auch wenn sie ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht Genüge geleistet haben. Die Standesbeamten dürfen daher von den Dienst-⸗ flichtigen die Vorlage einer solchen Genehmigung zur Ehe⸗ chließung nicht verlangen.
Im übrigen weist der Reichs- und Preußische Minister des Innern noch darauf hin, daß die Verheiratung eines Dienst= pflichtigen allein kein Zurückftellungsgrund ist Wenn keine anderen Zurückstellungsgründe vorliegen. wird ein verheirateter Dienstpflichtiger ebenso zum aktiven Wehe j wie der unver⸗ heiratete berufen.
Apotheker⸗Prüfungsordnung.
In einem Runderlaß gibt der Reichs- und Preußische Min fter des Innern bekannt, daß ausnahmsweise ein nicht- 1 Studium bis zu zwei Halbjahren auf die für
potheker nachzuweisende Studienzeit angerechnet werden kann. Allerdings besteht auf die Anrechnung nur dann Aussicht, wenn trotz . . Studiums sämtliche nach der Apo⸗ thekerprüfungsordnung zu führenden Nachweise vorgelegt werden können. Ueber die Arbeiten, die an technischen Hochschulen (ohne / Vollstudium) ausgeführt ind, muß ein Zeugnis
Instituts vorstände vorgelegt werden.
Um nutzlose Anträge zu vermeiden, sind Geruche auf An- rechnung 2 dem Leiter des pharmazeutischen Üniversitäts⸗ instituts, an dem der Pharmazeut sein Studium aufnimmt, mit sämtlichen Unterlagen über das bisherige Studium zu unter⸗ breiten. Gesuche, die vor Antritt des — — 3 Studiums gestellt waren, sind d, . abzulehnen, ebenfalls solche, die nicht über den Leiter des pharmazeutischen Instituts gestellt werden, bei dem das Studium begonnen wurde.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Mittwoch, den 18. Dezember. Staatsoper: Madame Butterfly. Musikalische Swarowst. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Gyges und sein Ring Tragödie don BSebbel. Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Cin idealer Gatte. Komödie von Oscar Wilde. Beginn: 20 Uhr.
Leitung:
Großer Staatspreis für Maler 1935.
Der Wettbewerb um den Großen Staatspreis der Akademie der Künste für Maler ist heute entschieden worden. Der Große Stagtspreis wurde Carl Schneiders, Berlin, verliehen.
Die Wettbewerbsarbeiten sind in den Ausstellungssälen der Akademie der Künste von Dienstag, den 17. Dezember, bis ein- schließlich Montag, den 30. Dezember d. Js von id — Uhr zur öffentlichen Besichtigun r . Am L4., 26. und 26. De⸗ zember ist die Ausstellung der Staatspreisarbeiten geschlossen.
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