Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 29. Dezember 1935. S. 2
Der Gesetzgeber kann sich aber nicht damit begnügen, die allgemeine Anschluß⸗ und Versorgungspflicht nur formal fest⸗ usetzen. Er muß vielmehr auch materiell auf die Ver⸗ . Einfluß nehmen können, um dafür Sorge zu tragen, daß der Gedanke der Versorgungspflicht durch abnehmerorientierte Fassung der Bedingungen auch verwirklicht wird. Diejenigen Abnehmergruppen, die auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen angewiesen sind, stehen zum weitaus größten Teil einem Versorgungsmonopol gegen⸗ über. Sie sind vor Mißbrauch der wirtschaftlichen Macht⸗ stellung des Unternehmens zu schützen. Auch kommt dem inneren Aufbau der Versorgungsbedingungen hohe wirtschaft⸗ liche Bedeutung zu. Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, daß auf diesem Gebiet noch erhebliche Mängel bestehen. Daher muß dem Reichswirtschaftsminister eine Eingriffs⸗ möglichkeit gegeben werden (3 7. Zu dem Gebiet der Einfluß⸗ nahme auf die Tarife gehört auch die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften über Wegebenutzungsgebühren (§ 19). Die Bestimmungen über die Tarifüberwachung sowie über die allgemeine Anschluß⸗ und Versorgungspflicht wären unvollständig, wenn eine Einwirkungsmöglichkeit nicht auch für den Fall gegeben wäre, daß sich das einzelne Unternehmen, sei es aus eigener Schuld oder infolge besonderer Verhältnisse, außerstande zeigt, überhöhte Tarife abzubauen oder der An⸗ schluß und Versorgungspflicht zu genügen. Auch sonst kann es vorkommen, daß ein Unternehmen seine Versorgungs⸗ aufgaben nicht erfüllt; so z. B. die Sicherheit der Versorgung seines Gebietes vernachlässigt und sich gegen Vorhaltungen mit dem Hinweis auf mangelnde finanzielle Leistungsfähig⸗ keit zu verteidigen sucht. Es entspricht der Wirtschaftsauf⸗ fassung im neuen Staat, daß in solchen Fällen die Notwendig⸗ keiten des Gemeinwohles den Interessen einzelner voranzu⸗ stellen sind. Demgemäß sieht das Gesetz vor (6 8), daß einem Energieversorgungsunternehmen, das sich außerstande zeigt, seine Versorgungsaufgaben zu erfüllen, vom Reichswirtschafts⸗ minister der Betrieb untersagt werden kann. Um dann die Versorgung des Gebietes sicherzustellen, erhält der Reichswirt⸗ schaftsminister die Möglichkeit, ein geeignetes leistungsfähiges Unternehmen mit der Uebernahme der Versorgungsaufgaben zu beauftragen und in die vorhandenen Anlagen ein⸗ uweisen. Von den Versorgungsunternehmen, die hierzu imstande sind, wird verlangt, daß sie sich einer Auf⸗ . des Reichswirtschaftsministers zur Uebernahme er Versorgungsaufgaben nicht entziehen. Die hieraus gegebenenfalls folgende Enteignung von Energieanlagen hat gegen angemessene Entschädigung nach den Vorschriften des Enteignungsrechtes zu geschehen GE 9). Zum Schutze des Besitzstandes der öffentlichen Hand dient die weitere Sonderbestimmung, daß die Entschädigung in einer Be⸗ teiligung an dem Unternehmen, zugunsten dessen die Enteig⸗ nung erfolgt, zu gewähren ist, wenn sich das enteignete Unter⸗ nehmen im Besitz von Reich, Ländern oder Gemeinden befindet. Um einer mißbräuchlichen Anwendung der weitgehenden Vorschriften der 8s S und g vorzubeugen, ist vorgesehen, daß der Untersagung des Geschäftsbetriebes ein Untersagungsver— fahren vorangeht. Die Vorschrift über die Untersagung des Geschäftsbetriebes kann weiterhin in der Richtung von Nutzen sein, daß schlecht geleitete, ga nnn, Versorgungsunter⸗ nehmen mit Rücksicht auf die Gefahr, die bei der Untersagung des Geschäftsbetriebes auch die Gläubiger trifft, in Zukunft mangels hinreichender Kreditwürdigkeit nicht mehr mit frem⸗ dem Geld ausgestattet werden dürften. Es ist selbstverständlich, daß der Reichswirtschaftsminister von seinem Recht erst dann Gebrauch machen wird, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Besserung der Verhältnisse bei dem Unternehmen erschöpft ind. Es sei im übrigen darauf hingewiesen, daß diese Vor— j eine Parallele in der englischen Elektrizitätsgesetzgebung findet, die vorsieht, daß Werke, deren Stromerzeugungskosten höher sind als die Stromverkaufspreise des öffentlichen Elek⸗ trizitätsamtes, ,,, werden können. Auch Frankreich hat kürzlich eine ähnliche Gesetzesbestimmung getrofsen.
Zur Sicherstellung der Landesverteidigung wird dem Reichswirtschaftsminister schließlich noch ein allgemeines Recht gegeben, Vorschriften und Anordnungen über die Erhaltung vorhandener und die Errichtung zusätzlicher Energieanlagen zu erlassen (6 13 Abs. 1). Weiter ist vorgesehen, daß Vorschriften und Anordnungen über die technische Beschaffenheit, Betriebs⸗
auf Grund der 8§ 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole v
sicherheit usw. erlassen werden können, womit sowohl auf den Schutz der Gefolgschaft wie der Stromabnehmer und aller Be⸗ völkerungskreise Bedacht genommen wird G 13 Abs. Y.
In einer Reihe weiterer Bestimmungen schafft das Gesetz eine weitgehende Auskunfts- und Offenlegungspflicht für die Energieversorgungsunternehmen (8§ 3, h. Es knüpft ferner die Energieeinfuhr an die Genehmigung des Reichswirtschafts⸗ ministers (6 10). Von der Regelung des Gesetzes abweichende landesrechtliche Vorschriften werden nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß Reichsrecht Landesrecht bricht, insoweit aufgehoben, als sie im Widerspruch zu dem vorliegenden Ge⸗ setz stehen. Darüber hinaus wird der Reichswirtschaftsminister ermächtigt, Landesgesetze und landesrechtliche Vorschriften auf dem Gebiete der Energieversorgung zu ändern oder u, Kraft u setzen, eine Bestimmung, die im . der einheitlichen
ührung der Energiewirtschaft unerläßlich ist 8 19. Dem gleichen Zweck dient, die Befugnis des Reichswirtschafts⸗ ministers, die zur Sicherstellung der Energieversorgung erfor⸗ derlichen Rechte am Grundeigentum zu verleihen G 19. Darüber hinaus wird die gesamte Energieversorgung der Auf⸗ sicht des Reiches unterstellt (6 1). —
Die Bestimmung, daß der Reichswirtschaftsminister zur Vorbereitung der Entscheidungen und Anordnungen aus diesem Gesetz den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft mit Auf⸗ trägen versehen kann (6 16, ist besonders hervorzuheben. Es ehört zu den Grundgedanken des Gesetzes, den Aufbau eines e een Verwaltungsapparates unbedingt zu vermeiden und die Handhabung so beweglich als möglich zu gestalten. Das Gesetz geht davon aus, daß die energiewirt⸗ schaftlichen Unternehmen in erster Linie selbst dazu be⸗ rufen sind, die vorbezeichneten Aufgaben aus eigener Kraft zu lösen. Der m will sich grundsätzlich darauf beschränken, nur da einzugreifen, wo die Wirtschaft selbst die gestellte Aufgabe nicht zu meistern ver⸗ mag.. Aus diesem Grunde ist ja auch die Stillegung und der Bau der Energieanlagen nicht genehmigungspflichtig gemacht worden, sondern es wird nur ein Untersagungsrecht vor⸗ behalten.
Die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen soll 666 als möglich von der Wirtschaft selbst getroffen werden.
ei der Festsetzung des Rechtes zur , n von Be⸗ fugnissen aus dem Gesetz ist diesem Sinne gemäß in erster Linie dgran gedacht, die Reichsgruppe Energiewirtschaft der Den fh der gewerblichen Wirtschaft als deren Selbst⸗ berwaltungskörper mit vorbereitenden Aufgaben zu betrauen und sie instand zu setzen, auch einen großen Teil der Einzel⸗ fälle des Gesetzes auf gütlichem Wege zu erledigen, so daß ein Einschreiten des J entbehrlich wird. Die Regelung des Geschäftsganges unter diesen Ge— ichtspunkten wird in einer Durchführungsverordnung er⸗ r. In der Verordnung ist zugleich zu bestimmen, welche Energieanlagen bis auf weiteres von der neu geschaffenen Aufsicht freigestellt werden.
Zu der verwaltungsmäßigen Behandlung ist noch folgen⸗ des zu bemerken:
In einzelnen Gesetzesbestimmungen ist ausdrücklich die Beteiligung anderer Minister vorgesehen; im übrigen ist es eine selbstberständliche Folgerung aus dem Aufbau der Ministerien, daß erforderlichenfalls mit den jeweils be⸗ teiligten Behörden bei der Ausführung des Gesetzes in Ver⸗ bindung getreten wird. .
Die Beteiligung des Reichsministers des Innern an den Angelegenheiten, die den Bereich der in der deutschen Ge⸗ meindeordnung neu geregelten Kommunalaufsicht berühren, ist ausdrücklich im Gesetz hervorgehoben, damit bei Gemeinden und Gemeindeverbänden Zweifel über die einheitliche Linie der Energiepolitik des Reiches von vornherein ausgeschlossen werden. Diese notwendige i rg auf der ganzen Linie der Wirtschaftspolitik läßt es im übrigen neben den vorerörterten Gesichtspunkten der Einspannung der vor⸗ handenen Selbstverwaltung und der H neuer Ver⸗ waltungsstellen nicht zu, daß der von verschiedenen Seiten gegebenen Anregung, einen besonderen Generalinspektor für die Energiewirtschaft einzusetzen, entsprochen wird. Durch die Schaffung einer solchen Sonderbehörde würde die Einheit⸗ lichkeit und damit die durchgreifende Wirksamkeit der Energie⸗ wirtschaftspolitik abgeschwächt.
Entscheidungen
Gegenstand
Hersteller Herstellungs ort
— —
Durch den Aufbau des Gesetzes, das grundsãtzlih Verfahrens- und Einzelvorschriften absieht und den n wirtschaftsminister ermächtigt, die Durchführungs bel ch. gen zu erlassen, wird der Notwendigkeit einer schüitm Anpassunng an die jeweiligen Erfordernisse der Riecht! ise Wirtschaftsentwicklung Rechnung getragen. Auch beshtan sich das Gesetz auf das der Elektrizitäts- und Hash e eigene Gebiet; auf den die Energiewirtschaft stark beriihten Gebieten der Wasserwirtschaft, Verkehrswirtschaft, des Lunl rechts und des Enteignungsrechts wird künftigen geseh lin Regelungen nicht vorgegriffen.
Für die öffentliche Energieversorgung aber schliest o Heseb einen Cn swig ung ie eum ab, mn derbe de. einer gesetzlichen Neuregelung manche notwendigen rl schlüsse der Wirtschaft zu hemmen drohte. f
Verordnung über die weitere Anderung der Bekanntmachung, betressen das Verbot der Ausfuhr von Waren.
Vom 19. Dezember 1935.
3 Grund des § 1 der Verordnung über die Außen
handelskontrolle vom 20. Dezember 1919 Reichs gesch
S. 2128) wird bestimmt: 9 Artikel Il.
Die Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Verbot de
Ausfuhr von Hankn vom 17. September 1923 (Deutscher Reiche
anzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) in der Fassung der
Verordnung vom 3. Dezember 1935 (Deutscher Reichzan. liger Nr. 284 vom 5. Dezember 1935) — Aufzählung der Waren, J. Ausfuhr ohne Bewilligung verboten ist — wird wie oft ändert:
1. Es wird bei ; . „Weichkautschukteig“ usw. in der letzten Zeile „ Guth perchapapier“ gestrichen und in der Nummernspalte l ersetzt durch „aus 571“.
L. Es wird hin gugefgt , Hasen⸗ und Kaninchenfelle, roh... . . 15.
Artikel II. Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 1935 in Kraft, Berlin, den 19. Dezember 1935. Der Reichswirtschaftsminister. J A Flach.
Bekanntmachung. Betrifft: Verbot einer inländischen Druchschrist.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten z Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 verbit, ich bis auf weiteres die Verbreitung der im Verlage der af gelösten Mazdaznan⸗Verlags- und Versandhaus G. m. bh. in Leipzig erschienenen Bücher und Broschüren.
Berlin, den 17. Dezember 1935.
Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Ermert.
Sechfte Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen.
Auf Grund des 5 55 Satz? des Reichsgesetzes über d Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 . ILS. 1h wird mit Zustimmung des Aufsichtsamts für das Kreöü wesen folgende Ubergangsregelung getroffen: ‚. .
Der im 5§ 23 5 3 des Gesetzes angeführte Rit
ahlungsbetrag, der ohne Kündigung 6 edes Sparbuch i onat geleistet werden darf, beträgt bis 31. Dezember 10 1000, — RM. e . (
Bis zum 31. Dezember 1936 können bei außergewihn lichen, durch Naturereignisse aeg e nel Notstind Uberschwemmungen, H len Viehsterben, Brandschihn ö bis zu 3000, — RM vor Fälligkeit zu rückgezis werden, ohne daß eine Verpflichtung zur Berechnung h Vorschußzinsen besteht.
Berlin, den 19. Dezember 1935.
Der Reichskommissar kit das Kreditwesen. rn st.
om 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 285).
Jen Entscheidende Behörde 263 En ch un
2
ö .
5 6
Hofer, Berlin. Größe 1: ohne Sockel 17 em hoch;
gemasert); Größe III: mit einem 6 em hohen 4kant. Metallsockel Kampf⸗Sport⸗Brettspiel „Auf in den Kampf“ Soldaten⸗Puppen in feldgrauer Uniform
Soldaten⸗Puppen in feldgrauer Uniform
Größe II: mit einem 3 em hohen Serpentinstein (grünlich
Zulässig.
Büste des Führers (Brustbild mit Halsbinde) aus versilbertem H. H. van Beusekoom Gladbeck unedlem Metall (Kompositionsmetall)h. Entwurf: Otto Schmidt⸗
C. u. O. Dressel Sonneberg Hermann Wiener Köppelsdorf
. 12. Oktober Ih Polizeipräsident Recklinghausen VI Rr. ish
J Max Schnetter Mengersgereuth⸗Hämmern Thür. Kreisamt Sonneberg 6. August Id
k 536. 28. Oltober Ih ö. K 6 / 365 ; 6. November!
n
de am Mittwoch von Santiago de Thile abgehenden Flüge
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 20. Dezember 1935. S. 3
K— Bekanntmachung.
ei der öffentlichen Auslosung der 4. ( 7M) 3 Anleihe z e ie. Mecklenburg⸗Strelißk von 1936 zur ir ,
des ʒ nit
2. . B. 31, 170, 246, 321, 554 1632, 1660, 1661, 16 1602, 1805, 1806, 2363, 2367, 2437, 8, 2759, I. 3275, 3276,
532, 543, 557, 561, 57g,
6. 1288, 1328, 1344, 1355,
7, 1821.
n g zur Durchführung des
esehes über Zinsermäßigung bei den öffentlichen 3
m 15. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. S. 1031) Artikel 10 ist
ü der Einlösung der Schuldverschreibungen eine Kür z ung
nö ihres Nennbetrages vorzunehmen. Schwerin, den 14. Dezember 1935.
Mecklenburgisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen. J. A.: Schwaar.
Bekanntmachung.
Die am 19. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 142 s Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Naß- und Gewichtsgesetz, vom 13. Dezember 1936
Gesetz über die Genußrechte aufgewerteter Industrieobliga⸗ smen und verwandter Schuldverschreibungen, vom 18. Dezember 55;
Fünfzehnte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung het e g. zur Ordnung der nationalen Arbeit, vom 14. De- nber 1935.
Umfang:; 195 Bogen. Verkaufspreis: O30 RM. Postver⸗ ndungsgebühren: (, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 20. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hu b rich.
Nichtamtliches.
Verkehrs wesen. Neuer Fernsehsender Witzleben.
„Der große Brand auf der Berliner Funkausstellung hatte, bekannt, auch den Fernsehsender Witzleben vollkommen ver⸗ icktt. Den Bemühungen der Deutschen Reichspost ist es nun ungen, in kürzester Zeit die Sendeanlage wieder erstehen zu sen. Diese Neuanlage ist soeben fertig geworden und wird ich bor Weihnachten, am 253. Dezember, in Betrieb genommen. e diesem Anlaß findet am Montag, abends 8 Uhr, eine kurze ifnungsfeier statt, in der Oberpostrat Dipl-Ing. Flanze vom ihshostministerium die Anlage dem Reichsminifterium für bitzaufklärung und ? opaganda, vertreten durch Herrn Minißfte— alta Demann, zum Betrieb durch die Reichs Rundfunk⸗Gesell⸗ jn zur Verfügung stellen wird. Die Ansprachen werden auf Fernsehstellen Berlin W 30, Geisbergstr. 7; Schöneberg, Post⸗ „auptstr. 27; Berlin N S4. Artilleriestr. 19 (Postfuhramth; mulälln, Postamt 1, Richardstr'. 19 –-120; Steglitz, Postamt 1, trgstr. i; Lichtenberg, Postamt, Dottistr' 12 16, Berlin⸗Char⸗ kenburg 1, Berliner Str. 62 — 64, und Potsdam, Am Kanal 16 , werden, die an diesem Tage von 19,360 Uhr an ind.
. Notensendungen nach Italien. Die italienische Postverwaltung hat mitgeteilt, daß außer für her neuerdings auch für usiknoten je der Brief⸗ du ng eine Zollinhaltserklärung (in italienischer oder fran⸗ icher Sprache) beigefügt sein . .
CLuftpost aus Peru.
Die peruanische Postverwaltung benutzt nunmehr auch die uche Luftpost. für Briefsendungen nach Europa. Ueber die ie der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft — ab Lima
tag — erreichen die Luftpostsendungen aus Peru An chluß
‚mbdor Syndikats und treffen dann mit den Flügen der 1 Lufthansa Sonntag oder Montag in Stuttgart und
Aus der Verwaltung. eue Verbefferungen bei der Kleinrentnerhilfe.
ihres Vermögens oder Einkomm der Inflationszeit aus a ch hilfsbedürftig Kleinrentnerhilfe tners wird darau
ens erhalten konnten, diesen aber nderen Gründen verloren haben geworden sind. Wegen der Ge⸗ an den überlebenden Ehe f hingewiesen, daß ein Ar Januar 1918 bestanden rlennung aber auch in zum tz. Juli 1934, dem nergesetzes,
währung der eines Kleinren nur besteht, wenn die Ehe s. sgründen soll die An en, in denen die Ehe bis kündung des Kleinrent
si0 „h am 1. April 19356 wurden gezogen die Nummern?
Buchst. A. 665, 319, 337, 559, 569, 722, S59, 9g20, gö8,
1166, 1194, 1291, 13265, 1332, 1343, is? 8, 141 s ö ö . Fällen erfolg
worden ist. Bezüglich der N gestellt, daß der Bez eine längere die Hilfsbedü Jahren erneut geprü wenn mit Si eine wesen
achprüfung der
Hilfsbedürftigkeit wird fest—⸗ ig von Kl ö. ff
. einrentnerhilfe dem Empf eit gesichert bleiben soll. Grund
er wan t igkeit von Amt sätzlich darf daher
s wegen erst nach Ablauf rühere Nachprüfung ist aber men ist, daß erhebliche Ein⸗ g der wirtschaftlichen Lage des Ablehnende Bescheide Antragsteller vor gründet werden. ürsorgeverbänden empfohlen, ntner einzuführen.
cherheit anzune tliche Besserun chwiegen worden igung der vom und ausreichend be
Antragstelle sollen unter Würd Gründe sorgfälti wird noch einma Sprechstunden für
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 21. Dezember. Julius Caesar. Beginn: 20 Uhr.
s Glas Wasser.
Staatsoper: Musikalische Leitung: Swa⸗
Schauspielhaus: Da Beginn: 20
Staatstheater Kleines Haus: Ein i von Oscar Wilde.
Lustspiel von Seribe.
. dealer Gatte. Komödie Beginn: 20 Uhr.
Es liegt im Sinne der Ma und den angeschlossenen Verbä hältnisse und wurden, daß die Ernteben glichenen Bahnen vollzieht. nährstandes zeigen von
estrebte Entwicklun So zeigen auch die Vergleich zum Vor tätigkeit, wenn au in vH, die in der f darüber genau s
Versorgung
sich in großem Umf letzten Erhebungen vom 30 11. ahr das Tempo der Verbrauchs—⸗ — vermindert hat. Die Zahlen zusammengestellt sind, geben Zahlen über die abfokuten
Tem und Abgabe⸗
nur geringfü olgenden Ueber o Aufschluß, wie die
Ergebnisse der Vorratserhebung des Reichs nährstandes vom 30. November 1935.
(Angaben von Hundert der Ernte)
monatl. Ab⸗ monatl. Ab⸗
W.⸗Weizen.. S.⸗Wei zen
f — 1 2 2 1 Kartoffeln. ... Der Bestand an Ro nach Umrechnung auf Reichsamts etwa einer V sind etwa 270 000 t meh Damit ist eine Abnahme nehmen gegenüber 610 00 Nimmt man ergänzend die Lagerhäusern Zeit erhoben sind und si
die Zahl der Arbeitstage. 25 27 25 t t
gen in Höhe von 59 23 der Ernte kommt die Kohlenfördernn
rund der Unterlagen des Statistischen orratsmenge von 4,4 Mill. t gleich. Das r als zur gleichen Zeit des Vorjahres. in erster Hand von elwa 620 000 t anzu— r und 630 000 t im Vor⸗ estände in Mühlen und ur gleichen elaufen, so n Roggen, tand um rund 250 00m t übersteigen. de haben im Berichtsmonat um 10000 t abgenommen und sind damit erheblich stärker den als im Vorjahr. Von dies berichten beträchtliche Mengen worden. Demnach is ogen worden, die in ihrer Gef ern ist. Aus der ersten Hand sind etwa 00 000 t in die gegangen, während der Rest der
0 t im Vorja
hinzu, die vom Statistischen ch auf etwas über 1 Mill. t ch annähernd 5,5 Mill. t Gesamtbestände a orjahresbe zweithändigen Bestän herangezogen wor⸗ en 102 009 t. sind nach den Markt— in die Mästergebiete abg t also nicht die ganze Menge zur Verma amthöhe auf etwa 440 000
orratsverminderung erster 220 090 t, im eigenen Betrieb verbraucht wurden. n, daß im November Drusch⸗ und Deputatroggen sind, so ist die Verfütterung don slosen Versorgung
and, also etwa erücksichtigt ma als Lohn verau Roggen in den bisher mit Brotgetreide verein Bei Zugrundelegun Vorratszahlen ergibt s
Ssgabt worden en mit einer reibun arenden Grenzen geb
der oben aufgeführten Hundertsätze der ich für Winter⸗ und Sommerweizen zu⸗— sammengenommen etwa ein Vorrat von 25 Mill. t. Die ahres um reichlich 300 000 t.
etrug 420 000 t jahres und 450 000 ł—
übersteigt die des Vo nahme im November November des Vor Jahres. Die Bestän
egenüber 440 000 t im
im Vormonat dieses e zweiter Hand Ende November werden vom Statistischen Reichsamt mit 1,8 Mill. t ange zweithändigen Bestände 50 000 et niedriger als vor einem der Abnahme in der aus zweiter Hand au Bei einer Ge ein Zuschuß von rund
arbeitstägliche Rohkohlen um 6,7 93]
eben. Damit sind
usammengefaßt
hier ist nur ein Teil len worden, da Weizen erstellung herangezogen samtvermahlung von etwa 410 00 te dürfte 350 9900 t aus der ersten Hand nötig gewesen
weiten Han für die Mischfutter
Aus den Staattichen Museen.
Die Altniederländischen Gemälde im Obergeschoß des Deut⸗ schen Museums sind ab Sonntag, den 22. Dezember, wieder in vollem Umfange sichtbar. In den dank der Güte eines Freundes der Galerie neu hergerichteten Räumen haben die einzigartigen Gemälde des Jan van Eyck, Petrus Ehristus, Roger ban der Weyden, Geertgen tot sint Jans, Bosch, Hogo van der Goes, Mem— ling, David, assys, Pieter Bruegel, die zu dem kostbarsten Besitz der Berliner Gemäldegalerie gehören, endlich eine ihrer würdige . erfahren, wobei ngturfarbenes Leinen? — in den Berliner Museen zum ersten Male — für Gemälde des 15. und
. rahrhundertz als der vorteilhafteste Hintergrund gewählt rde.
Geologische Karten des Teutoburger Waldes.
Die Geologische Kartierung des. Teutoburger Waldes schreitet vorwärts. Es sind icht die vom Ländesgeologen Professor Haack bearbeiteten Blätter Hasbergen und Lengerich erschienen, durch deren mittleren Teil der als Osning bezeichnete Teil des Teuto“ burger Waldes . Die größere Mannigfaltigkeit des eo ogischen Bildes findet sich auf dem Blatt Hasbergen; es sind dort Schichten von der Steinkohlenformation aufwärts bis zu den jüngsten vertreten und es fehlt nur wenig zu einem vollständigen geologischen Profil. Die Schichten sind im Gebirge meist steil aufgerichtet oder gar „überkippt“. Ihre Natur als meist im Meere abgelagerte, ehemals horizontale Schichten lassen die Versteine⸗ rungen erkennen. „Die den Karten beigegebenen Erläuterungen behandeln alles Wissenswerte über die Geologie und Bodenkunde der Gegend sowie über die nutzbaren Lagerstätten. Einige geolo⸗ fh anderungen sind in den Erläuterungen ebenfalls vorge⸗ chlagen, die ein gerundetes Bild von bem geologischen Bau der Gegend vermitteln.
Die beiden Blätter sind von der Preußischen Geologischen . in Berlin herausgegeben worden und von ihr zu eziehen.
Handelst eil.
Die Vorräte an Getreide und Kartoffeln Ende November 1935.
ßnahmen, die vom Reichsnährstand nden zur Regelung der Marktver— oslage im deutschen Reich getroffen
sich in ruhigen und ausge⸗ orratsermittlungen des Reichs—
Mindervorrat von rund 2,6 Mill. t. Auch diese Zahl dürfte sich noch etwas verschieben, wenn die vorjährige Erde fl seitens des Statistischen Reichsamts endgültig berichtet ist. Nach den bisherigen Schätzungen wird die diesjährige Ernte wohl nur 3,9 Mill. t niedriger liegen als die Ernte 1931. Immerhin ergibt sich aber auch bei Kartoffeln mit aller Deutlichkeit, daß die Land⸗ wirtschaft ern haushälterisch mit der etwas knapperen Ernte um— geht. Dieses Vorhaben wird voraussichtlich er een unterstützt durch die Ermittlung des Reichsnährstandes, daß die Haltbarkeit der diesjährigen Kartoffelernte seitens der Bauern und Land— wirte wesentlich günstiger beurteilt wird, als dies vor einem Jahr der Fall war. Danach müßte also die Lagerfähigkeit in den Mieten und sonstigen Ueberwinterungsplätzen weniger Ausfälle geben, so daß auch die geringere Ernte dieses Jahres den Bedarf
voll zu decken verspricht, zumal die Ernte von 1934 als Rekord⸗ ernte anzusehen ist.
die Lage des deutschen Pergbaues im November 1935.
gedicht n g gab ich . Din ohlengzwin ung. (Ruhr, Aachen, Saar, Westobers ien, Ned J. , oberschlesien, Niederschlesten
November Oktober November 1935 1935 1934
t insgesamt mit Saar 13 019 754 1z3 286 519 ohne Saar 12075 907 12310 898 11 147 960 arbeitstäglich mit Saar 532 339 493 342 ohne Saar 492 454 455 9659 453 020
die Koktserzeugung
mit Saar 2 362 807 2 401 944 ohne Saar 2343 513 2 388 362 2 060 484
die Britettherstellung 3956015 409 128 362 948
Dem Steinkohlenbergbau bringt der Monat November in
der Regel einen besonders guten Auftragseingang. Gemessen am arbeitstäglichen Ergebnis stieg die Förderung gegenüber dem Vor— monat um 7.9 5; sie war damit auch noch 8,7 *. höher als im November des Vorjahres. Feierschichten und aldenbestände konn⸗ ten ,, verringert werden; die Belegschaft nahm zu.
i
In tteldeutschland und im Rheinland wurden gewonnen im November Oktober November
1935 1935 1934
t t t insgesanit.. ... I 393 989 l 613 60 12 609 83 arbeitstäglicht. .. Saz 458 ob 509 316 75,
NRohbraunkohlen
Braunkohlenbriketts
ins gesamt — 2913531 2 985 009 2735 325 arbeitstäglich. . .. 117 990 110556 110750
Im Braunko ee g stieg gegenüber dem Vormonat die
MJ
örderung um 8,4 44, die Briketterzeugung
Der Eisenerzbergbau zeigte das gewohnte Bild fortschreiten⸗
der Entwicklung.
Im Metallerzbergbau ist die Gefolgschaftszahl gegenüber dem
Vormonat durch Wiedereröffnung einer Bleierzgrube Und die Auf⸗
nahme zweier Untersuchungsbetriebe weiter angestiegen; die Förde⸗
. sich dagegen infolge der geringeren Zahl der rbeitstage.
Im Erdölbergbau stiegen Erzeugung und Belegschaft an.
K 7 / 365 Durch ein gemeinsames Rundschreiben des Reichs- und Preu⸗ ein. Der Rest von etwa 60 900 t ist demnach von der ier inn lte. und des rg und ie gen Innen⸗ schaft im eigenen Betrieb verbraucht worden. * fers an die Landesregierungen sind eine 3 von Fragen Unter Zusammenfassung der Vorräte an Winter- und
Un zulässig. . / , ,, . worden, die sich 99 der Durchführung der Kleinrentner⸗ Sommergerste . in der Landwirtschaft noch 1,8 Mill. t, das Das Recht auf ,, einer garantierten
Tanzabzeichen aus Pappe mit Hakenkreuz Moritz Hertwig ,, Kreishauptmann Chemnitz P II Abg. l6⸗ ö ergeben haben, wobei sich zugleich einige Verbesserungen sind etwa 115006 t mehr als vor einem Jahr. ende. Amtsh. Annaberg 11. Oktober ih r . Bei Hafer ergibt sich ein Bestand von rund 3,9 Mill. . Das u den S5 213 ff. S. G-. hat das Reichsgericht in einer Hoheitsabzeichen aus Pappe mit der Aufschrift „Blut und Boden“ ö. y n P ill Abg. li S*” wird. 6 estellt, daß unter den Begriff des Kapitalver- rein rechnerische Ergebnis, nach dem diese Zahl um etwa 660 000 t jetzt schriftlich vorliegenden Entscheidung wie folgt Stellung ge—
ö — enn 0 Ottober I . auch ch Rechtsansprüche auf lebenslängliche wieder⸗ tiefer liegt als vor einem Jahr die entsprechende Vorrgtszahl, nommen: . Bierzipfel, auf dessen mittlerem Teil das Hoheitszeichen der NSDAP.) Fa. Wilhelm Nuding E Co., Spezial⸗ Schwäbisch Gmünd Württ. Landesgewerbeam , . e Geldleistungen fallen, die durch geleistete Arbeit erworben dürfte wöhl dahin berichtigt werden, daß auch hier die Vorräte Das Recht des Aktionärs auf den Bezug einer von der Haupt⸗ angebracht ist fabrik für Studentenartikel Stuttgart. d 23. Rovember k n also die Werkspensionen. Der Rechtsanspruch 6 eine n n, nicht niedꝛiger nd als die vorjährigen,. Abzuwarten versammlung der . . etzten Dividende aus dem Bild Nr. 187 (verwundete SA⸗ und SS-Männer darstellend) des Fa. Eckstein⸗Halpaus Zigaretten⸗Verkaufs⸗ Dresden Staatsministerium des Innern zzz o angliche Rente muß am 1. Januar 1918 bestanden haben, ist dafür noch die nähere Feststellung des 2 Reichs Reingewinn der Gesellschaft ist ein Ausfluß der Mitgliedschaft an Sammelwerkes von Reklamebildchen „Die Nachkriegszeit“ gesellschaft m. b. H. Dresden Dann d 30 November ; 4. ist. nicht erforderlich, daß zu dieser Zeit bereits Renten- amts, wie hoch die Haferanbaufläche des Vyrjahres überschätzt der glellschgft. Seine wertpapiermäßige 2 in dem Ansichtspostkarten. Drei schlafende Wehrmachtsangehörige in feld⸗ Fa. Hermann Lorch Kunstanstalt Dortmund, Beurhausstr. 6 Polizeipräsident Dortmun 175 ungen fällig waren. Der Kleinrentnerbegriff geht davon aus, worden ist.. Die Abnahme im Berichtsmona errechnet sich mit von der A.-G. aus egebenen Dividendenschein bilbet daher keine marschmäßiger Ausrüstung in einem Granatloch mit der Be⸗ 9. ursächlicher Zusammenhang zwischen einem h die 469 000 t, die gleichzeitige des Vorjahres auf etwas über 55h O00 t einer w echtfertigung bedürftige Rechtsfolge. Das schriftung: „Gruß aus dem Sennelager, Wichtige Patrouille“ ö . des oberschles 9. November lh 1 rtung ,, , Vermögensverlust und der Hilfs⸗ und die des Vormonats dieses Jahres auf etwa 440 090 t. Die Recht au Ausschüttung einer garantierten Dividende * dagegen Spielzeu i SA⸗Mann mit Hakenkreuz fahne und Weltkugel Viktor Swiekosz Gleiwitz Polizeipräsident des o . J. r 8 hei vorhanden sein mug icht erforderlich ist aber, zweithändigen Bestände wurden vom h fn Reichsamt mit lein Ausfluß der Mitgliedschaft an der A.-G. Es besteht für den e, Wägelchen darstellend Industriegebietes in Gleiwitz ale ilfe bedlrfligteir allein durch die Geldentwertung ver⸗ 167 090 t ermittelt, lagen also um 1b Fh t höher als im Vorjahr. Aktionär als klagbares Recht nur insoweit, als es ihm auf Grund Berlin, den 14. Dezember 1935.
ü 6 i J . me te Daher haben nach dem Erlaß unter der Voraus⸗ Die erstmalige Ermittlung der Kartoffelvorräte ergab an des Garantievertrages erwachsen ist oder erwächst. Insoweit kann Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. daß ein Kapitaivermögen von mindestens 15 oo Mark and zer eben veröffentlichten Spätkgrtoffelernte in Söhe von es als ein sogenanntes Gläubigerrecht mit der Aktie oder dem J. A.: Haegert. anentertung zum . allen ist, auch Personen An⸗ 9,7 Mill. t, de J noch etwa 26,2 Mill 1 in der Landwirtschaft Dividendenschein akzessorisch verbunden sein. (R.-G. II 140/8665 — auf Kleinrentnerhilfe, ! er den vorjährigen Beständen bedeutet das einen vom 25. 8. 1936.)
ie zunächst einen weiteren Teil J lagern. Gegenü