1935 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1935.

S. 2

.

Preis gruppe IV.

Nordische Hobelware, unsortiert. In Mengen bis zu 5 ebm von RM 1090. bis RM 110 je ebm, m Mengen über 5 bis zu 20 ebm von RM 90, bis RM 100, = je cbm, in Mengen über 20 ebm von RM ss, bis RM go, je ebm.

Nordische Hobelware, II. Klasse 1099 weniger Nordische Rauhware 5 1656 3

Deutsche Hobelware, unsortiert. 599 3 Deutsche Hobelware, II. Klasse 169 ö.

Anordnung des Reichs forstmeifsters, betr. die Regelung der Erzeugung, des Absatzes, der Preise und Preisspannen für Erzeugnisse der Forstpflanzenzucht⸗ betriebe und Klenganstalten. Vom 23. Dezember 1935.

Auf Grund des 81 Ziffer 1, des 82 und des 55 Ziffer 1 des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1239) ordne ich an:

Forstsämereien im Sinne dieser ,, nachstehenden Liste aufgeführten Sämereien von hölzern.

In den Preislisten der Klenganstalten und Forstpflanzen⸗ üchter sind die einzelnen Holzarten getrennt nach aub⸗ und hic eh d lsren künftig einheitlich in alphabetischer Reihen⸗ folge der gemeinüblichen botanischen Bezeichnungen . führen. Ter Gattungsname (àACkE, BETUILA, KAGhgsS usw.) ist in großen Buchstaben voran zustellen. Die Bezeichnung der Art (spseüdoplatanus, pubescens, silvatica usw) wird in kleinen Buchstaben dahintergesetzt. Die deutsche Bezeichnung ist eingeklammert in Fettdruck anzufügen.

Im Interesse der Verxeinheitlichung und Vereinfachung der Preislisten soll in diesen künftig für jede Holzart nur noch eine

sind die in der aub⸗ und Nadel⸗

Bezeichnung die Angabe des Herkunftslandes G.. B.

meine“ (Esche, Akazie usw.) künftig

ACR pseudoplatanus Weißahorn CARPINUS betulus FRAXINUS cinerea FRAXRINUS excelsior POPULUS tremula PRUNUS serotina

RoßBINIA pseudoacacia gemeine Akazie TILIA grandifolia TILIA parvifolia UL MUS montana

ABIES pectinata LARIX europaea PICkRA alba PICEA excelsa PINUS silvestris

PSE DoTsUuGA

deutsche Bezeichnung erscheinen, und zwar die am meisten ge⸗ bräuchliche (siehe unten).

gZorstsamenpreise 1935/6. I. Laubhölzer.

Ferner fällt der besseren Uebersicht halber bei der deutschen

amerikanische Grauesche) sowie der durch die gleichzeitige Anführung der botanischen Bezeichnung überflüssige Zusatz r 60 rt. Ausgenommen ind

lediglich die kanadische . deren Bezeichnung sich all⸗ ö eingebürgert hat, die Lärchenarten und aM er⸗ anntes Saatgut mit Wuchsgebietsbezeichnung (z. B. Fichte, Ostpreußen; Höhenkiefer, Schwarzwald).

Dadurch ergeben sich folgende Vereinfachungen:

Beispiel: Bisherige (zusãätzliche)

Bezeichnung (künftig wegfallen) I. Laubhölzer.

Künftige alleinige Bezeichnung

Gemeinübliche botanische Bezeichnung

Bergahorn

Hainbuche

Grauesche Esche

Aspe Traubenkirsche Roteiche Akazie Sommerlinde Winterlinde Bergulme

Weißbuche amerik. Grauesche gemeine Esche

Espe späte Traubenkirsche OUERkCUsS rubra amerik. Roteiche großblättrige Linde kleinblättrige Linde großblättrige Ulme II. Nadelhölzer. Edeltann europäische Lärche amerik. Weißfichte Rottanne Föhre, Fuhre, Forche, Forle grüne grüne ; douglasii viridis Douglastanne Douglasie Für die nachstehend aufgeführten Sämereien werden folgende Festpreise festgesetzt; diesen liegen die bei einzelnen Holzarten an⸗ gegebenen Keimprozente zugrunde. Bei Sämereien mit höherer oder geringerer Keimfähigkeit ändert fich der Festpreis um die je Keimprozent festgesetzten Zu⸗ bzw. Abschläge.

Weißtanne deutsche Lärche Weißfichte Fichte

Kiefer

Botanischer Deutscher

Name der Holzart

Festpreis (RM) für 1 kg aner⸗ nicht kanntes anerkanntes

Saatgut

Qualitäts angabe

Spitzahorn Bergahorn Roterle Weißerle Moorbir ke Sandbirke Hainbuche Rotbuche Esche Stieleiche

Roteiche

Traubeneiche

ACER platanoides pseudoplatanus ALNUS glutinosa incana BETULA pubescens verucosa CARPINUS betulus FAG US silvatica FRAXINUS excelsior OU ERCUS pedunculata

rubra sessiliflora Akazie Besenginster

Sommerlinde Winterlinde

RoßBINIA pseudoacacia

SPARTIUM scoparium

TILIA grandifolia parvifolia

Forstsamenpreise 1935/36. II. Nadelhölzer.

neue Ernte neue Ernte

nicht gereinigt

gereinigt und entflügelt

entflügelt

80 oo schneidend

neue Ernte ;.

im Herbst 709, im Frühjahr 50 M, schneidend ö.

im Herbst J0 , im Frühjahr 50 , schneidend ;

im Herbst 70 , im Frühjahr 50 , schneidend

neue Ernte

neue Ernte

neue Ernte

neue Ernte

Botanischer Deutscher

Name der Holzart

Zu⸗ bzw. Abschlag je Keim⸗ bzw. 2

nich anerk. e,. Saatgut

M

Kilo⸗Festpreise für t

ni

anerk. ger,

Preisgebiet Saatgut

Weißtanne

Deutsche Lärche Sudetenlärche Jap. Lärche Fichte

ABIES pectinata

LARIXR europaea europaea sudetica leptolepis

PICRA excelsa

Sch warzkiefer Kiefer

PINUS austriaca silvestris

strobus PSEUDofsUuqGA douglasii viridis

Weymouthskiefer

Grüne Douglasie

Lieferungsbedingungen. Preise und Zahlung Die Preise gelten in Reichsmark und rein netto ohne Skonto ab Klenge. Mech Rechnung gestellte Keimkraft gilt als Mindest⸗ keimkraft. ; . Für die normale Beschaffenheit des Saatgutes (Reinheit usw] wird Gewähr le e ö. normale Reinheit gilt bei Kiefer und

ichte 95 , bei Lärche 85 2. dicht Beträge sind fort zahlbar und werden durch Nach⸗ nahme erhoben, sofern keine entgegengesetzten Abmachungen vor⸗ liegen. :

. Großabnehmer, als welche auch die Forstabteilungen der Landesbauernschaften gelten, erhalten bei Bestellungen im Werte von über 500, RM einen , bei solchen im Werte von über 1000, RM einen 5 igen abatt au ,

Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen eider Teile sowie Ort des Gerichtsstandes ist der Geschäftssitz der Lieferfirma. .

Geschäfte zwischen den Mitgliedern des Reichsverbandes der Forstpflanzenzüchter und Klenganstalten (-ogl. Anordnung des

Deutscher Herkunft Deutscher Herkunft

Ostpreußen, Schlesien und Höhenfichte Tieflandsfichte

Ostpreußen Nord deutschland (Kurmark, Schneidemühl, Pommern, Mecklenburg⸗Lübech Schle sien Mittel⸗ u. Westdeutschland (Braunschweig, Sachsen⸗Anhalt, Freistaat Sachsen, Hannover, Thüringen, Kurhessen, Hessen⸗ Nassau, Rheinland, Westfalen) Tieflandskiefer Höhenkiefer Süd deutschland (Pfalz⸗Saar, Württemberg, Baden, Bayern) Tie flands kiefer Höhenkiefer Schwarzwälder Höhen⸗ kie fer

10, a0,

o, 10 0,80

Reichsnährstandes vom 3. Januar 1935) einerseits und den Mit⸗ gliedern der Fachgruppe Bgumschulen im Reichsnährstand andererseits sind n der Preisgestaltung frei. Im übrigen gelten jedoch die ,,, en. Drucksachen und Ver⸗ bielfältigungen in diesem Verkehr müssen jedoch als solche deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.

Gegenüber dem Auslande, d. h. allen Gebieten außerhalb der deutschen Zollgrenze, gelten keine Preisbeschränkungen. Druck⸗= sachen und vervielfältigte Angebote dorthin müssen aber klar und auf den ersten Blick als Auslandsangebot kenntlich sein.

; Ver sand und Verpackung. Der Versand einschl. Anfuhr geschieht auf Rechnung und Ge⸗

fahr des Bestellers. . J Die Verpackung ist sachgemäß auszuführen; sie wird ebenso wie die Anfuhr zum Seibstkostenpreis berechnet und nicht zu⸗ rückgenommen. Beanstandungen und Beschwerden. Bei Erhalt wahrnehmbare Mängel sind innerhalb 24 Stunden,

gründeter Beanstandung, d. h. bei nicht vertragsmäßiger Liefe— rung, wird das Saatgut zurückgenommen, falls eine gütliche Einigung über Preisminderung nicht erzielt werden kann. I eine Zurücknahme nicht mehr möglich, so ist Schadenersatz leisten. Ein Anspruch auf Schadenersa fen nur, wenn durch die Untersuchung einer Prüfungsanstalt für Forstsämereien (Waldsamenprüfungsanstalt an der Landesbauernschaft Sachsen, Anhalt, Halle / Saale, Kaiserstr. ), Samenprüfungsanstalt an der Forstl. Hochschule, Eberswalde, Hamburger staatl. Institut füt angewandte Botanik, e bre 36, Bei den Kirchhöfen 1 Württemberg. Landesanstalt für Samenprüfung,

Stuttgart, Bayer. . für Pflanzenbau und Pflanzen— chutz, München, Liebigstr. 25) eine geringere Keimkraft als die in echnung gestellte nachgewiesen ist. Der zu untersuchenden Samenprobe muß folgende Bescheinigung beiliegen: . „Ich erkläre hiermit an Eides Statt, daß das beiliegende Sanenmuster eine Durchschnittsprobe der Samenlieferung ist⸗ Für das Auflaufen des Saatgutes wird vom Lieferanten keine Gewähr übernommen.

Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden Fall bestraft werden. .

Berlin, den 23. Dezember 1935. Der Reichsforstmeister. Göring.

Anordnung Nr. 1

der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle (Herstellung goldener Trauringe, Verkehr mit Goldwaren und mit Alt⸗ und Bruch⸗ gold) vom 28. Dezember 1935.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Ver⸗ bindung mit der . über die Errichtung der Ueber— wachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 von 17. Fuli 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafte—⸗ ministers angeordnet:

Herstellung goldener Trauringe. § 1. Goldene Trauringe dürfen nur mit einem Feingehalt bis zu 3 / 110 (8 Karat) und einem Höchstgewicht von Gramm her— gestellt werden.

Verkehr mit Alt⸗ und Bruchgold.

§ 2.

(1) Der Erwerb von Alt⸗ und Bruchgold zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken ist nur denjenigen Personen oder Per sonenvereinigungen gestgttet, die im Besitz einer Weiterveräuße⸗ rungsbescheinigung der Finanzämter (Richtlinien für die De visen / bewirtschaftung Abschn. IV Nr. 30) in Verbindung mit dem nach Runderlaß Nr. 236/365 D. St. der Reichsstelle für Devisen bewir⸗, chaftung vorgeschriebenen Vermerk der zuständigen Devisenstell ind oder die im 2 einer allgemeinen Genehmi ung der Devisenstelle zum Verkehr mit Gold (Richtlinien Abschn. Iv Nr. Il) sind. 53 .

9 ö Personen oder Personenvereinigungen, die nicht im Besitz einer der in Abs. J genannten Bescheinigungen oder allgemeinen Genehmigungen sind, ö. Alt⸗ und ö gold nur mit Genehmigung der Ueberwachungsstelle für Edel= metalle, Berlin W 8, Französische Str. 33 d, erwerben. An träge auf Erteilung dieser Genehmigung sind der Ueberwachungsstelle über die zuständigen Fachverbände zuzuleiten.

8 3.

Käufer und Verkäufer von Alt- und Bruchgold haben in An⸗ zeigen jeder Art, die fich auf den An- und Verkauf von Alt⸗ und Bruchgold beziehen, ihren Vor⸗ und Zunamen und ihre Anschrist oder Namen und Sitz ihrer Firma sowie die Nummer der Weiter⸗ veräußerungsbescheinigung oder der allgemeinen oder besonderen Genehmigung anzugeben.

Versteigerung von Goldwaren und Alt⸗ und Bruchgold.

§ 4.

1) Personen, die die Versteigerung von Goldwaren du rch⸗ führch . Namen und ö n en en, die den Zuschlag erhalten haben (Ersteigerer) in besondere . (Golderwerbz, listen) einzutragen. Sie haben die Angaben der Ersteigerer. auf Grund des ihnen vorzulegenden Personalgusweises .

(E) Die Golderwerbslisten sind der Ueberwachungsstelle füt Edelmetalle von den Versteigerern auf Anfordern vorzulegen.

(3) Bei der Versteigerung von Alt⸗ und Bruchgold darf der

der im 52 vorgeschriebenen Genehmigungen sind.

§8 5

(1) Als Goldwaren im Sinne dieser Anordnung G 9 gelten sämtliche Waren . teilweise aus Gold mit Ausnahme det in 8 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 RGBl. 1 S. 195 ff. gengnnten Goldes.

(*) Als Alt- und Bruchgold im Sinne dieser Anordnung 2 alle ganz oder teilweise aus Gold bestehenden Gegenstände, obe sie in die Hände des letzten Verbrauchers gelangt . mit Aut⸗ nahme des in 8 6 Abs. 4 des Gesetzes über die visenbewirt⸗ schaftung vom 4. Februar 1935 RGBl. 1 S. 105 ff. ge

nannten Goldes. (3) Der Erwerb von Gold im Sinne von 3 6 Abs. 4 des Ge

8s i die Devifenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 xichtef

ien gerne Da . esetzes der hierzu erlassenen

Durchführungsverordnungen und der schtlinien für die Devisen

bewirtschaftung. Strafvorschriften.

3 fallen unter d

ij ungen gegen diese Anordnung fallen unter Stra , 38 3 Reg der ,, . über den

Warenverkehr vom 4. September 1934.

Inkrafttreten.

§ 7. 1 der Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verõöffentlichun im . enn, ng er in Kraft; im übrigen tritt die A ordnung am 1. Februar 1936 in Kraft.

Berlin, den 28. Dezember 1935. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.

Betanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Reichs- und Preußis ch Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung in die Vernichtung von Noten der , d, b. vo 21. Dezember 1935 Geröffentlicht im Neichsanzeiger vo 21. Dezember 1935) rufen wir samtl von und

sonstige Mängel (Keimkraft uswn) spätestens 4 Wochen nach Ein⸗ treffen des Saatgutes am Bestimmungsort anzuzeigen. Bei be⸗

gebenen Reichsmartnoten hiermit zur Elnziehung auf.

hohen gm bel

1936 bei unseren Kassen in Zahlung geben oder gegen Reichs—

Zuschlag nur folchen Personen erteilt werden, die im Besitze einet

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1935. S. 3

Mit dem 2. April 1936 verlieren diese Noten ihre Eigen⸗ schaft als Zahlungsmittel. Die Besitzer dieser Noten können diese noch bis zum 2. Juli 1936 einschließlich an unserer Kasse in Zahlung geben oder gegen Reichsbanknoten umtauschen. Nach Ablauf des 2. Juli 1936 werden die aufgerufenen Noten kraftlos. Es erlischt damit auch die Eile fn Stuttgart, den 30. Dezember 1935.

Württembhergische Notenbank. Der Vorstand.

Bekanntmachung.

Auf. Grund der Verordnung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 2A. Dezember 1935 weröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 298 vom 21. Dezember 1935) rufen wir sämtliche von uns aus⸗ gegebenen Noten hiermit zur Einziehung auf.

Mit dem Ablauf des 2. April 1936 verlieren die aufge⸗ rufenen Noten ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel. Die Besitzer der Noten können sie noch bis zum 2. Juli

. , fan diesem Zeitpunkt werden die aufgerufenen Noten kraftlos; es erlischt damit a Ein öfungspflicht. ö K Karlsruhe, den 30. Dezember 1935. Der Vorstand der Badischen Bank. Betz. Greyer.

Die Indexrziffer der Großhandels preise vom 24. Dezember 1935.

1913 100

1935 18 Dezbr. 24. Dezbr.

Ver⸗ änderung in vh

Indergruppen

1. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel. . Schlachtvieh 2 1 1 1 0 14 0 2 Vieherzeugnisse ... Futtermittel

112,3

91,6 11605 10653

db =

4

88

*

.

3

Kohle ö Eisenrohstoffe und Eisen . Metalle (außer Eisen) . ö

l. in und Leder...

Il. Chemikalien) ....

ö. Künstliche Düngemittel

14 lb

—— * QC do . do —— 8 D 2

0 d 81

pier.

8 88S

88

waren. J. Produktions mittel ... 18. Kon sumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen 8 1 12 6 2 1 1 2 Gesamtindey .....

28

8 k 228

) Monatsdurchschnitt November.

Die für den 24. Dezember berechnete Indexziffer der Großhandels preise hat sich gegenüber der . ver⸗ indert. Auch für die Hauptgruppen sind Aenderungen nicht eingetreten. . . .

Von den Agrarstoffen erhöhten sich im Preis zum Teil safer, Futterroggen ünd Mais, kel er 1. pin für Finder und Kälber zurückgegangen sind. . Unter den Kolonialwaren lag Kaffee niedriger.

An den industriellen Märkten sind für Kupfer und Blei nebst den zugehörigen Halbfabrikaten sowie für Zinn Preis⸗ enkungen eingetreten. Auch für Rohseide und Jute gingen hie Preise zurück; für Rindshäute haben sie sich erhöht. Von den Düngemitteln hat Kali im Preis saisonmäßig angezogen.

Berlin, den 28. Dezember 1935.

Statistisches Reichsamt.

im Preis

Bekanntmachung.

Die am 28. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 147 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über Zolländerungen, vom 21. Dezember 1935, Dritte Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsver⸗ dienste in der Reichsversicherung, vom 23. Dezember 1935

Zwölfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung Ersatzkassen der Krankenversicherung), vom 24. Dezember 1935

erordnung über die Arbeitslosenversicherungspflicht im Saarland, vom 27. Dezember 1935; „Zweite Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über bie Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien Zweite KFVDB), vom 27. Dezeniber 1935. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: O15 RM. Postver⸗ kndungsgebühren: Gol KM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 30. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Betanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 28 der Preußischen Besetzsammlung enthält unter 6

Nr. 14300 Gesetz zur Abänderung des Preußischen Wohnungs—⸗ gesetzes vom 28. 6 Breußisch hnun

ärz 1918 (Gesetzsamml. S. 23), vom 27. De⸗ sember 1935 ; ö.

Nr. 14391 Vierte Preußische Verordnung zur Durchführun des , , vom 31. ö ge enn

uli 1930 (Reichsgesetzbl. 1 S. 421), hom 19. Dezember 1935; (Reich weset

Nr. 14362 e fr rer n r , . . e, i. aschküchen, vom 12. Dezember

ö von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R.

Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 30. Dezember 1935.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der polnis 22. d. M. verla

schaftssekretär alhom me die Geschäfte der

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin

c 22 2 ᷣQiu—ͥ—ͥ ?ͥ, mra'''''' e'.

e Botschafter Jözef Lipski hat Berlin am ssen. Während feiner Abwesenheit . Bot⸗ otschaft.

soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 4 Scharnhorststraße d, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗

setzes zum Schutze der nationalen Symbole. Z. Konsulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilung und Erlöschen einer Exequatur⸗ erteilung. 3. Finan wesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1935. 4. Steuer und Zollwesen: Ver⸗ ordnung zur Aenderung des Taratarifs; Zweite Verordnung über Aenderung der Verordnung vom 2. März 1933 zur Ausführung des §5 5 des Zolltarifgesetzes; Dritte Verordnung über Aenderung der Tabaksteuer⸗ Durchführungsverordnun 3 ö über Aenderung des ,, nisses zum Zolltarif, des Teils III der Anleikung für die Zollab ertigung und der Verordnung über Beschränkung der Abfertigungsbefugnisse.

Aus der Verwaltung.

Srontzulage wird von Amts wegen feftgeftellt und gezahlt.

Zu dem Reichsgesetz über die erweiterte Gewährung der Frontzulage, das eine wesentliche Besserung der Betreuung der deutschen Kriegsbeschädigten bringt, hat der Reichsarbeitsminister Durchführungsbestimmungen erlasffen. Darin stellt er et, daß vom 1. April 1936 ab nunmehr auch Beschädigte, deren Erwerbs⸗ fähigkeit infolge einer Kriegsdienstbeschädigung. um 50 oder 60 v. H. gemindert ist, die Frontzulage ohne Rücksicht auf Alter und Einkommen erhalten. Die Frontzulage, so bestimmnt der Minister, ist im allgemeinen von Amts wegen festzustellen und zu zahlen. Ein ablehnender Bescheid ist jedoch von Amts wegen nicht zu erteilen. Wird die Frontzulage erst nach dem 30. April 1936 von Amts wegen bewilligt, s beginnt die Zahlung frühestens mit dem Bewilli ungsmonat, auf Grund eines nach dem 30. April 1936 gestellten Antrages frühestens mit dem Antragsmonat. So⸗ weit die Frontzulage für die genannten a , . wegen Be⸗ zuges eines Einkommens von mehr als 600 RM monatlich ruhte, 6. vom 1. April 1936 ab von Amts wegen zahlbar zu machen.

lit dem Vollzug des neuen Gesetzes ist alsbald zu beginnen. Die Arbeiten sind so zu beschleunigen, daß die Frontzulage erst⸗ malig mit den Bezügen für April 1936 gezahlt werden kann.

ata t —Q—uQimÖßKuaumnmrnnnm,—crmnmmrmmr mmm mmer.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 31. Dezember.

Staatsoper: Uraufführung unter Leitung des Komponisten. Die große Sünderin. Beginn: 19 Uhr.

Berliner Börse am 30. Dezember.

Weitere Kursbesserungen.

Ausgehend vom Markt der Montanpapiere, die wieder von Rückäufen der Kulisse profitierten, setzte sich an der heutigen Berliner Börse wieder eine recht freundliche Tendenz durch. Schon bei Eröffnung des Verkehrs bemerkte man verschiedentlich kleine ö jedoch war der Geschäftsumfang wieder einmal äußerst klein und die feste Grundstimmung trat kursmäßig erst im Verlauf der Börse deutlicher zutage. Das Geschäft ging später wieder zurück, die Tendenz blieb jedoch fest und nur ver— einzelt konnten sich zum Schluß der Börse die höthsten Tageskurse nicht ganz halten.

Am Montanmarkt war die Mehrzahl der Papiere um etwa 1 * gebessert, so Buderus, Harpener, Rheinstahl und Stahl⸗ verein. Hoesch und Mannesmann gewannen je R 7. Auch für Braunkohlenwerte bestand leichtes Kaufinteresse, das in Eintracht und Niederlausitzer zu einem Kursgewinn von je 11 2 führte. Unter den Kalipapieren bemerkte man etwas Angebot in Aschers⸗ leben (— 11). EChemische Werte lagen 1 bis auf Rütgers (4 I. Teilweise etwas belebt war die Umsatztätigkeit in Elektropapieren, wobei besonders Versorgungswerte im Vorder⸗ grund standen. So gewannen . Elektrizität nicht weniger als 3 5. B. K. L., Dessauer Gas und R. W. E. gingen um je 1 3, desgleichen Siemens, Lahmeyer, Felten und . sowie Deutsche Telefon und Kabel um je 195 2 nach oben. Unter den Spezialpapieren fielen noch Linoleumwerte . feste Haltung auf, namentlich Deutsche Linoleum (4 33), daneben Jung⸗ hans ( 2).

Auch am Kassamarkt war die Grundstimmung freundlich. Ebenso konnte man in Rentenwerte etwas Nachfrage bemerken. Dabei gingen Altbesitzanleihe um 5 z nach oben. Auch Industrie⸗ obligationen waren wieder eine Kleinigkeit höher. Trotz des bevorstehenden Zahltermins war Tagesgeld zu 3 bis 3 weiter ausreichend vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt la das englische Pfund heute schwächer und ging in Berlin 9 12,26 (12,29) RM zurück, während der Dollar mit 2,488 R' unverändert blieb.

Die deutsche Bleierzeugung im November 1935.

Die deutsche Erzeugung von Original-Hüttenweich⸗ blei einschließlich kleinerer Mengen Hartblei stellte iich wie uns dle . ruppe , , , . erlin, auf Grund der Berechnungen des statistischen Bürgs der Metall⸗

Nr. 51 des Reichsministerialblatts vom 27. , , . 1935 .

waltungssachen: Entscheidungen auf Grund der S5 2 und 4 des Ge⸗

Schauspielhaus: Das Glas W ; Beginn: 19 Uhr. ö

Staatstheater⸗Kleines Haus: Zum 1. Male: Don na Diana. Lustspiel von Moreto. Beginn: 19 Uhr.

Lustspiel von Scribe

Aus den Staatlichen Museen.

Führungen und Vorträge.

. . In der Zeit vom 3. bis 11. Januar 1936 finden in den Staat— lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt⸗

Freitag, den 3. Januar. 11— 12 im Museum für Deutsche Volkskunde: „Deutsche Bauernkunst“, Dr. Bramm.

Sonnabend, den 4. Januar. 11 1220 im Museum, Aegyptische Abteilung: Altes Reich.

Sonntag, den 5. Januar.

1030 - 11,30 im Kaiser⸗Friedrich Museum: Die Ausstellung „Cos⸗ maten⸗Arbeiten des 12. u. 13. Jahrh. in Slzilien“, Dr. Schlunk;

11—12 im Neuen Museum, Papyrus-Sammlung: Briefe zwischen Eltern und Kindern vor 2000 Jahren, kr. Kortenbeutel;

11— 1220 im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: Religiöse Vorstellungen der Alten Aegypter, Dr. Hermann.

Montag, den 6. Januar.

11—12 im Museum für Deutsche Volkskunde: „Deutsche Bauernkunst“, Dr. Erich.

Dienstag, den J. Januar. 12—13 im Kaiser⸗FriedrichMuseum: Rubens, Dr. Schöne; 12—13 im Vorderasiatischen Museum, Islamische Abtlg.: Rund⸗ gang durch die Islamische Abteilung. Mittwoch, den 8. Januar.

11— 12.20 im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: Das All⸗

en den im Wandel der Zeiten: 1. Altes Aegypten, rzybylla;

20 im Museum für Vor⸗ u. Frühgeschichte: Vorgeschicht⸗

liches Kunsthandwerk: 1. Töpferei, Frau Dr. Vermehren⸗

6 12—13 im . Plastik in Oberitalien:

Padua, Dr. Bange; 20— 21 im Zeughaus: Historische Waffen aus alter Zeit, Dr. Lauts; 20 - 21,30 im Pergamon⸗Vortragssagl: Städte an den Rändern des römischen Reiches: 1. Leptis Magna im italienischen Nord⸗ afrika, der Geburtsort des Kaisers Septimius Severus (mit Lichtbildern), Lange.

Donnerstag, den 9. Januar.

im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Italienischer Kupferstich und Solzschnitt der Frührenaissance, Dr. Jaques;

11—12 im Museum für Völkerkunde, Ozeanische Abteilung: Die Völker der Deutschen Südseekolonien: 1. Deutsch⸗Neuguinea, Dr. Nevermann.

Freitag, den 10. Januar. 14 12 im Museum für Deutsche Volkskunde: Die Ausstellung „Deutsche Bauernkunst“, Dr. Schuchhardt. Sonnabend, den 11. Januar. 11—12,20 im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung.

Die Ausstellung

Die Ausstellung

1 = 12

11—10

Im Pergamon⸗Museum finden täglich außer Montag von 11— 12 und 13 —13 Uhr Rundgänge statt.

Jeden Mittwoch und Donnersta finden in der Ausstellung „Deutsche Bauernkunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde von

gesellschaft A. G., Frankfurt a. M., mitteilt, im November 1935

hieb von Mangelstuben und 9. x

auf 10 783 t gegen 1117 t im Oktober 1936.

11—12 Uhr Rundgänge statt.

Handelsteil.

Die deutschen gewerblichen Senossenschaften an der Jahreswende.

Vom Deutschen Genossenschaftsverband e. V., Berlin, wird uns geschrieben:

Das verflossene Wirtschaftsjahr 1935, das dritte Jahr seit der Machtübernahme, hat den 3300 im Deutschen Genossenschafts⸗ verband vereinten gewerblichen Genossenschaften erneut die Mög⸗ 1 einer aktiven Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft gegeben.

Für die Kreditgenossenschaften läßt sich am Ende des Wirt⸗ schaftsjahres 1935 rr ün daß ihre gesamten Betriebsmittel die . überschritten haben. Dabei ist die erfreu⸗ liche Steigerung der Einlagen Ausdruck des Vertrauens in die städtischen Kreditgenossenschaften. Diese Einlagensteigerung war die Veranlassung zu einem verstärkten Kreditgechäft in sämtlichen Sparten. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Frage der Bau⸗

wischenfinanzierung zuteil. Die Erfahrungen auf diesem Gebiete . gezeigt, daß diese Finanzierungsaufgaben zweckmäßig und illig nur mit Hilfe eines weitgehend dezentralisierten Apparates kun gg hn werden können. Die in allen Teilen des Reichs be⸗ stehenden Kreditgenossenschaften sind daher für diese Aufgaben besonders geeignet. Wie in einer vom Deutschen Genossenschafts⸗ verband herausgegebenen Schrift „Baufinanzierung und Bau⸗ kredit“ näher dargelegt ist, soll die gewerbliche Genossenschafts⸗ organisation in größerem Umfange als bisher in die großen Auf⸗ gaben des Wohnungs⸗ und Siedlungsbaues und seiner Finan⸗ zierung eingeschaltet werden. Auch die Verbindung zu den Hand⸗ werkerbaugenossenschaften . dafür.

Bei den Wareneinkaufsgenofsenschaften zeigen die vorliegen⸗ den Monatsziffern, daß die Umsätze der Einkaufsgenossenschaften auch im Jahre 1935 weiter zugenommen haben. Faßt man die Umsätze für die ersten neun Monate des Jahres 1935 zusammen und stellt diese den entsprechenden Umsätzen des Vorjahres gegen⸗ über, so haben sich die Umsätze beispielsweise erhöht bei den Ein⸗ kaufsgenossenschaften der Gastwirte um 24 *, der Uhrmacher um 23 *, der metallverarbeitenden Gewerbe um 16 , der ,. und Drogisten um je 11 75, der Bäcker um 4 *, der

uhmacher und Kolonialwarenhändler um 2—3 *. Nur bei einigen Gruppen blieben die Umsätze aus konjunkturbedingten Gründen heraus zurück, z B. bei den Schneidergenossenschaften, wo sich in 1935 der Umsatzrückgang als Reaktion auf die voran⸗ gegangenen Voreindeckungen bemerkbar machte. Alles in allem dürfte man nicht zu weit gehen, wenn man die 6 Warenumsätze im Einkaufsgeschäft 21 über 1,5 Milliarden RM in 1935 annimmt, gegen 1,3 Milliarden RM im Vorjahr. So ien allein diese Ziffern die aufbauende Tätigkeit der gewerb⸗ n Genossenschaften im verflossenen Wirtschaftssahr 1935, sie ge

en darüber hinaus aber auch Ausblicke in die Zukunft.