1936 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Derwaltungs⸗ Bücherei

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Deutscher Preußischer

2 ͤ Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 0 Mα.να, einschließlich , 48 MV Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,50 Ga monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungea an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 H, einzelne Beilagen 10 /. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: Eh Bergmann 613.1

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Etaatsanzeiger.

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Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm 6er und

55 mam breiten Zeile 1,10 Mea, einer dreigespaltenen 3 m hohen und

g2 mm breiten Jeile 1.85 L. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 87. 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein,. seitig beschrlebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

O Posticheckkonto: Berlin 41821 1936

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Reichs vantgtrotonto Berlin, Donnerstag, den 2. Januar, abends

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

requaturerteilungen. etanntmachung über den Londoner Goldpreis. erordnung zur Aenderung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung. Vom 31. Dezember 1935. ordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Herstellung von Grauguß. Vom 30. Dezember 1935. Canntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf KReichsmark für die Umsätze im Monat Dezember 1935. EUfzehnte Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirt⸗ schaft. Vom 30. Dezember 1935. üunderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über Jusammenlegung von Feststellungsbehörden für Be⸗ satzungtzpersonenschäden. . . 6 H für die Lebenshaltungskosten im Dezember

ekanntmachungen über die Ausgabe der Nummern 149 und 150, Teil , und 57, Teil Il, des Reichsgesetzblatts.

Preußen. leujahrsaufruf des Preußischen Ministerpräsidenten.

An alle Angehörigen der Preußischen Verwaltung.

Das dritte Jahr nationalsozialistischen Aufbaues geht zu Ende. Dem Deutschen Volke brachte es unter der Führung Adolf Hitlers vor allem Wehrfreiheit und Wehrpflicht. Stolz auf das Errungene, hat damit auch Preußen neue Pflichten auf sich genommen. Allen Angehörigen der Preußischen Verwaltung spreche ich Dank und Anerkennung für die im vergangenen Jahr geleisteten Dienste aus. Auch im neuen Jahr eint uns selbstlose Pflichterfüllung und treue Hingabe an das große Aufbauwerk des Führers.

Hermann Göring.

III. (I) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft. (2) Sie . keine Anwendung auf Verfahren, die vor dem 1. Januar 19365 bei einer Dienststelle der en n,. einer Spruchkammer für Arbeitslosenversicherung oder dem Spruchsenat für die Arbeitslosenversicherung anhängig geworden sind, solange sie bei derselben Stelle schweben.

Berlin, den 31. Dezember 1935. Der Reichsarbeitsminister.

In Vertretung des Staatssekretärst Rettig.

Bekanntmachung.

Die umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Dezember 1935 werden auf Grund von 85 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom . 1I6. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. S. 942) in Verbindung . ö. 8 3. der ,, . 46 2 teuergesetß vom 17. Oktober 19. eichsgesetzbl. ; Amtliches. wie folgt festgesetzt: Deutsches Reich. ö

Dem Königlich irakischen Konsul in Berlin, Mussa Al Fhabandar, ist namens des Reichs unter dem 28. De⸗ .. mber 1935 das Exequatur erteilt worden.

RM

1257 68 06 11 56 13 54 365 246 5476 46 35 5, O60 5,40 1642 235 1227 165 66 1465 55 66 26 65 71,54 5, 65 81, 06 1175 3245 658 * 13 66 16 55 1112 2459 65.35 0 57 34 63 10.36 135 73 4 1.15 245

Einheit

1 Pfund 100 Papierpesos 100 Belga ( 500 Fres.) 100 Milreis 100 Lewa 1Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark 100 Franes 109 Drachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden 100 Rials 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat 100 Litas 500 Franes 100 Kronen 100 Schilling 100 Iloty 100 Eskudos 100 Lei 100 Kronen 100 Franken 100 Jeseien 100 Kronen 1ẽ Pfund 100 Pengö 1Peso 1 Dollar

efd. Nr. Staat

Aegypten Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Holland Iran Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Oesterreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Tschechoslowakei Türkei Ungarn Uruguay Vereinigte Staaten von Amerika

Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in 84 Berlin notterten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am

Die ,,, des Vereins Deutscher Eisengießereien tragen 10. ð. M. b ö. . z 9 eng werdende K Berlin, den 2. Januar 1936. rbeitsvermittlung und Arbeilslosenpersicherung vom 5. Sep. nahmen entstehen. iese Kosten werden von mir endgültig fest⸗ , ö . xgesezt. 85 . ö e ge, .

. j 11. ö . Enthält eine Regelung nach § 3 die zu einem

. Artikel 9 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Tun oder Unterlassen, so wird derjenige, der einer solchen Rege⸗

. mibenrstermittlung und Arbeitslosenversicherung wird, wie folgt, lung zuwiderhandelt, von dem Kartellgericht mit einer Srdnungs⸗ Fünfzehnte Bekanntmachung Rändert: 1 . strafe bestraft, wenn ich es beantrage, Die Ordnungsstrafe wird des Werberates der deutschen Wirtschaft

Anordnung . zur Marktregelung auf dem Gebiete der Herstellung von Grauguß.

Vom 30. Dezember 1935.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1953 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne

ich an: §1.

() Die Hersteller des in 5 2 näher bezeichneten Graugusses werden dem Verein Deutscher Eisengießereien, i eh u an⸗ geschlossen, soweit sie bei Inkrafttreten dieser Anordnung dem Verein nicht bereits angehören. .

(3) Die angeschlossenen Hersteller haben die Rechte und Pflich⸗ ten, die sich i; die Mitglieder aus den Satzungen des Vereins . Eisengießereien in der mir vorliegenden Fassung ergeben.

Dem Königlich ungarischen Wahl⸗Konsul in Stettin, Kurt (Ich mid, jst namens des Reichs unter dem 27. Dezember . 35 das Exequatur erteilt worden. .

O CO , d

kanntmachung über den Londoner Goldpreis

emäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur enderung der Wertberechnung von Hypotheken und stigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). er Londoner Goldpreis beträgt am 2. Januar 1935 für eine Unze . J 141 sh 4 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 2. Ja⸗ nuar 1936 mit RM 12,25 umgerechnet . 3. ein Gramm Feingold demnach. .. I n deutsche Währung umgerechnet.... Berlin, den 2. Januar 1936.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

RM 86,6666, pence 54,h276, RM 2785318.

§ 2. Grauguß im Sinne dieser Anordnung ist Eisen mit grauem bis halbiertem Roheisengefüge, welches entweder unmittelbar aus dem Hochofen bzw. aus einem als Sammelbehälter dienenden Mischer mit oder ohne Zusatz von beigeschmolzenem Eisen⸗ oder Stahl⸗ schrott Gußwaren JL. Schmelzung oder aus einem Einsatz von Roheisen, elfen oder Stahl⸗ schrott aus einem besonderen Schmelzofen (Kupol⸗ ofen, Herdofen oder Tiegel mit belieblger Heizung) Gußwaren II. Schmelzung in Formen jeder Art gegossen ist, und das weder unmittelbar noch nach einer Wärmebehandlung schmiedbar ist.

83. Ich behalte mir vor, von der in 5 1 Abs. 2 genannten Satzung abweichende Regelungen zu treffen.

ö Verordnung

tr Aenderung der Verordnung zur Ausführung des Gefetz es

.. über Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung.

. Vom 31. Dezember 1935.

0 Auf Grund der sz 212 und 213 des Gesetzes über

cCcbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird nach Inhörung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsver⸗ ittlung und Arbeitslosenversicherung hiermit verordnet:

Artikel 3 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über

ö ,

1. In 6. 1 Satz 2 fällt die Zahl „1714“ und das darauf fol⸗

6 Komma weg.

2. Abs. 2 erhält folgende Fassung:

M27) Auf die Vertretung gegenüber den Dienststellen der Reichsanstalt, den er e e gn sen der Arbeitsämter, den . für Arbeitslo , , und dem Spruchsenagt für die Arbeitslosenversicherung finden die zs 1 bis 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen 2 und der Reichsversorgung (Vertretung gegenüber Versicherungs-⸗ 66 ,, . Ern 37 der , e⸗

9) vom 9. September eichsgesetzbl. 1 S. 1143 entsprechende Anwendung.“ . ! ; ö

in Geld festgesetzt. Ihre Höhe ist unbegrenzt.

§ 6. Für die Dauer ö sind Austritts und Kündi⸗ gungsrechte der Mitglieder des Vereins Deutscher Eisengießereien aufgehoben. 31

Der Anschluß nach § 1 verliert mit . des 31. 466 1937 seine Wirkung, soweit er nicht vorher au gehoben wird. Berlin, den 30. Dezember 1935. Der Reichs⸗ Wirtschaftsminister.

Vom 30. Dezember 1935

Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführun des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 27. Oktober 193 (Reichsgesetzbl. JI S. 791) wird folgendes bekanntgemacht:

1. Die Ziffern 1,7 und 10 der Zweiten Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom 1. November 1933 , vom 1. November 1933, Nr. 256) werden wie olgt ergänzt: z

1. Ziff. 1 Abs. 1 Buchst. h erhält folgende Fang Ib) als selbständiger Unternehmer gewer smäßig oder als Ängestellker eigenschöpferisch andere bei der