1936 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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4 J

8 Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1836. S. 2 Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1936. S. 3

Werbung berät oder für andere die Werbung gestaltet, es sei denn, daß er diese Tätigkeit nur in gering⸗ fügigem Umfange neben einem anderen Beruf aus⸗ übt (Betriebswerber, Gebrauchswerber oder Verkehrs⸗ werber im Sinne der Satzung der Reichs achschaft deutscher Werbefachleute NSRDW e. V.),“

2. Ziff. 7 Buchst. br erhält folgende Fassung:

„b) für Werbeberatung und Werbegestaltung (Ziff. 1 Abs. 1 b),“ . ö

3. in Ziff. 10 wird als Buchstabe e folgendes eingefügt;

„e) Betriebs-, Gebrauchs⸗ und Verkehrswerbern Ziff. 1 Abs. 1), die nicht Mitglieder der Reichs fachschaft deutscher Werbefachleute NSRDW e. V. sind, es sei denn, daß sie auf Grund des §5 3 Abs. 3 der Satzung der Reichsfachschaft von der Mitgliedschaft befreit sind oder im einzelnen Fall eine besondere Genehmigung des Werberates der deutschen Wirtschaft erhalten haben und die vom Reichsfachschaftsleiter erlassenen Berufsschutzanordnungen sowie alle ande⸗ ren die beruflichen Pflichten betreffenden Anord⸗ nungen befolgen.“

II. Der Werberat der deutschen Wirtschaft beaufsichtigt die Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute—= NSRDw e. V. Ihr Aufbau und die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln sich nach der anliegenden Satzung, die hiermit bekannt⸗ gemacht wird.

III. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft.

Berlin, den 30. Dezember 1935. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft Reichard

Satv ung der Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute e. V. Sitz und Geschäftsjahr 3 Die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute NSRDW. e. V hat ihren Sitz in Berlin. ö Das Geschäftssahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Aufgabenkreis

§ 2.

Die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute RTSRDW. e. V. (im weiteren kurz Reichsfachschaft genannt) hat die Aufgabe, die deutschen Werbefachleute auf der Grundlage der national⸗ sozialistischen Weltanschauung zusammenzufassen und die ,, wirtschafts⸗, sozialpolitischen und kulturellen Ziele der eichs⸗ regierung zu unterstützen. Die Aufgaben sind insbesondere: 1 die berufsständische Betreuung der Mit⸗ glieder durch

a. . des Gemeingeistes und Wahrung der Berufs⸗ ehre,

b. berufliche Beratung, ständige Unterrichtung, Schu⸗ lung, Ausbildung Und Fortbildung der Mitglieder,

2. die Betreuung des deutschen Werbewesens durch

a. Förderung der Wirtschaftswerbung, Aufklärung über ihre Aufgaben und ihre volkswirtschaftliche Be⸗ deutung, .

Einreichung von Vorschlägen und Anregungen auf dem Gebiete der Werbung bei den zuständigen staat⸗ lichen Stellen,

Erstattung von Gutachten und Auskünften,

Fühlungnghme und Zusammenarbeit mit wandten Organisationen,

Uebernahme von Sonderaufträgen, die Staat oder Partei ihr stellen.

Mitgliedschaft 83.

Mitglieder der Reichsfachschaft können unbeschadet des § 4 alle Werbefachleute werden.

Als Werbefachleute gelten die nachstehend aufgeführten Pex⸗ sonen, die als selbständige Unternehmer e n. oder als Ange ftellte eigenschöpferisch andere bei der Werbung beraten oder für andere die Werbung gestalten, es sei denn, daß fi diese Tätig⸗ keit nur in geringfügigem Umfange neben einem anderen Beruf ausüben. Als eigenschöpferische Tätigkeit gilt nicht die Ausfüh⸗ rung rein technischer Arbeiten.

1. Betriebswerber (Werbeberater, Verkaufs⸗ und Ver⸗ triebsorganisatoren, Werbeschriftsteller, Werbetexter, Werbe⸗ leiter, Werbeassistenten, Industriepropagandisten),

2. Gebrauchswerber (Ausstellungs⸗, Messe⸗ und Schau⸗ senstergestglter, Plakat⸗ und Reklamemaler für Ausstel⸗ lungen, Messen und Schaufenster, Kinoreklamemaler),

Verkehrswerber (Direktoren, Geschäftsführer und

sonstige leitende Angestellte von Werbestellen der Verkehrs⸗ unternehmungen, Bädern und Kurorten, ,, verbänden Gebietsausschüssen, Verkehrsarbeitsgemein⸗ schaften, Verkehrsvereinen, Verkehrsbüros, Verkehrsämtern, gemeindlichen Werbeämtern, soweit diese Unternehmungen, Stellen und Aemter mittelbar oder unmittelbar . Reichsausschuß für Fremdenverkehr unterstehen, sowie von Reisebüros).

ver⸗

Werbefachleute, die nicht Mitglieder der Reichsfachschaft sind,

dürfen weder gewerbsmäßig noch als Angestellte andere bei der Werbung beraten oder i andere die Werbung gestalten, es sei denn, daß sie gesetzmäßig Mitglieder einer Einzelkammer der Reichskulturkammer sind oder im einzelnen Fall eine besondere Genehmigung des Präsidenten, des Werberates der deutschen Wirtschaft erhalten haben (Ziffer 10 der Zweiten Bekannt⸗ machung des Werberates der deutschen Wirtschaft).

Die Mitgliedschaft kann ferner erwerben, wer Werbeberatung oder Werbegestaltung nur in geringfügigem Umfange neben einem anderen Berufe betreibt. Die Mitgliedschaft kann aufrechterhalten werden, auch wenn die Tätigkeit, die die Mitgliedschaft begründet, nicht mehr ausgeübt wird.

§ 4.

Die Aufnahme kann nur abgelehnt werden, wenn der Be⸗ werber persönlich unzuverlässig oder sonst offensichtlich unge⸗ eignet ist.

§5.

Die Mitglieder sind verpflichtet, nach Kräften an der Erfül⸗ lung der Aufgaben der Reichsfachschaft mitzuwirken.

§6. Ein Mitglied kann nur aus Gründen ausgeschlossen werden, die die Ablehnung der Aufnahme rechtfertigen würden.

§ 7.

Gegen Ablehnung und Ausschluß kann binnen eines Monates nach Zustellung des Ablehnungs⸗ oder Ausschlußbescheides beim Präsidenten des Werberates der deutschen Wirischaft Einspruch erhoben werden.

Ist der Aufenthalt des Zustellungs em fängers unbekannt, gilt die Zustellung als bewirkt, wenn der en n . oder Ausschluß⸗ bescheid gemäß § 19 bekanntgemacht wird.

*

88.

Jedes Mitglied kann unter Einhaltung einer vierteljährlichen

Kündigungsfrist zum Schluß eines Kalendervierteljahres aus⸗ treten. . Mit dem Austritt erlischt gemäß Ziffer 100 der Zweiten Be⸗ kanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft die Ge⸗ nehmigung zur , und damit die Berechtigung zur Ausübung des Berufes eines Werbefachmannes.

Mitgliedsbeiträge § 9.

Die Reichsfachschaft erhebt Mitgliedsbeiträge, deren Höhe der Reichsfachschaftsleiter mit Zustimmun des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirischaft festsetzt, .

Die Beitragspflicht ruht während der Zugehörigkeit zum Ar⸗ beitsdienst und zur Wehrmacht.

Gliederung 8 10. Die Reichsfachschaft gliedert sich: 1. örtlich in Gaue, Ortsfachschaften und Stützpunkte, 2. fachlich in Fachgruppen und Sparten. Die örtlichen und fachlichen Untergliederungen können keine eigene Rechtspersönlichkeit erwerben.

Organe 8 11. Organe der Reichsfachschaft sind:

1. der Reichsfachschaftsleiter, 2. der Engere Führerrat. 9 12.

Der Reichsfachschaftsleiter wird auf Vorschlag des inf, des Werberates der deutschen Wirtschaft vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda berufen und abberufen.

Der Reichsfachschaftsleiter vertritt die Fachschaft nach außen. Er ann das Vertretungsrecht einem ständigen Vertreter über⸗ tragen. Der ständige Vertreter wird auf Vorschlag des . e ein vom Präsidenten des Werberates berufen und a berufen. 81

Der Reichsfachschaftsleiter hat die Aufgaben eie ett durchzuführen. Er erläßt mit a , n, des Präsidenten es Werberates der deutschen Wirtschaft Berufs , en ür die Fachgruppen sowie alle anderen zur Durchführung der achschafksaufgaben erforderlichen Anoydnungen. Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluß von itgliedern. Er be⸗ . den Reichsgeschäftsführer. Er setzt die Leiter der fachlichen ntergliederungen ein und beruft sie ab. Er stellt den Haushalts⸗ mer s für die Einnahmen und Ausgaben fest. Die Bestellung des Reichsgeschäftsführers und die Feststellung des Haushaltsvor⸗ anschlages bedürfen der Zustimmung des Präfidenten des Werbe⸗ rates der deutschen Wirtschaft. ;

der Reichsfach⸗

§ 14.

Der Engere Führerrat besteht aus mindestens fünf und höch⸗ tens sieben Mitgliedern, die der Reichsfachschaftsleiter mit Zu⸗ timmung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft auf die Dauer eines Jahres beruft. Er kann sie vorher abberufen.

8 15.

Der Engere Führerrat hat bei der Durchführung der Auf⸗ gaben der Reichsfächschaft mitzuwirken. ; .

Er kann mit Einwilligung des Reichsfachschaftsleiters Satzungsänderungen beschließen, die der ustimmung des Prä⸗ sidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft bedürfen.

Der Engere Führerrat, übt die Rechte aus, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der Mitgliederversammlung zustehen.

§ 16.

Der Engere Führerrat wird vom Reichsfachschaftsleiter nach Bedarf einberufen.

Prãsidial rat § 17.

Der Reichsfachschaftsleiter beruft mit nnn nf des Präsi⸗ denten des Werberates der deutschen Wirtschaft Persönlichkeiten, die sich um die Werbung verdient gemacht haben, in einen Prä⸗ sidialrat. Der Präsidiakrat berät die Reichsfachschaft.

Aufsicht § 18.

Die Reichsfachschaft untersteht der Aufsicht des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft und ist an seine Wei⸗ sungen gebunden.

Bekanntmachungen § 19. und Mitteilungen allgemeiner Art müssen im „Völkischen Beobachter“, in der „Wirtschaftswer⸗ bung“ und im „Ruf der Werbung“, soweit sie Betriebs- und Verkehrswerber betreffen, auch in der „Deutschen Werbung“ und, soweit sie Gebrauchswerber betreffen, auch in der „Gebrauchs⸗ werbekunst“ veröffentlicht werden.

Ehrenrat § 20.

Gröbliche Verstöße gegen die Berufsehre oder gröbli e Ver⸗ letzungen der durch die Mitgliedschaft , flichten werden vom Ehrenrate festgestellt und vom eichsfachschaftsleiter durch Verwarnungen, Geldbußen oder ö geahndet. 3

er

Richtlinien, Anordnungen

Der Ehrenrat wird vom Reichsfachschaftsleiter gebildet. Reichsfachschaftsleiter regelt auch das Verfahren. Die Bildung des Ehrenrates und die Verfahrensregelung bedürfen der Zustimmung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft.

Auflösung § 21. Die Reichsfachschaft kann durch den Reichsfachschaftsleiter auf einstimmigen Beschlüß des Engeren Führerrates au gelöst werden. Die Auflöfung bedarf der Zustimmung des Präsidenten des Werbe⸗

rates der deutschen Wirtschaft. ö ; . Ueber die Verwendung des Vermögens entscheidet der Präsi⸗

dent des Werberates der deutschen Wirtschaft. Zusammenlegung von Feststellungsbehörden für Besatzungspersonenschãden. Runderlaß des Reichs⸗ und Preußischen

Ministers des Innern vom 39. Dezember 1935 VI E IS55 F. B.

Auf Grund des 8 19 des Gesetzes über den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschäden Besatzungspersonenschäden.; gefetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 103) in Verbindung mit 5 20 des en,. über die Vergütung der Besatzungsleistungen und Rermögensschäden elchng er n eg, vom ö April 1927 (Reichsgesetzbl. 1 S. S3) wird folgendes be⸗ timmt:

=

06 5 6 I. 5 . 9

Senatsbibliothełk ö

Berlin

Die Aufgaben der zur ersonenschädengeset n Feststellungsbehörden in

estens. .

Für die ö und Abwicklung der aus der Durch⸗ ,, des Besatzungs le ist un gs gesetzes erwachsenden ufgaben sind die bisher zuständigen Feststellungs behörden weiter zuständig.

sich für den Durchschnitt

122,9) um O, 4 * gestiegen. 4 Die Inder ziffer el. Ernährung hat sich um O, 8 86 auf 120,9 erhöht. Die Indexziffern für die übrigen Bedarfs ruppen sind nahezu oder ganz unverändert geblieben: 6 die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung 126,9 (— 0,2 3), für Bekleidung 184 (4 O, 1 3), Wohnung 131,3 (unverändert) und für „Verschiedenes“ 141 (unverändert). ö r hahn der ern Ernährun hauptfächlich für Kalbfleisch, Käse, Gemüse und Kartoffeln angezogen. . Ueber den Stand und die Veränderung der Preise für die wichtigsten 61 ö haltungskosten gibt die regelmäßige Veröffentli Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ Aufschluß. Berlin, den 31. Dezember 1935. Statistisches Reichsamt.

ung in der

Betanntmachung.

Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: ,,, as Deutsche Reich. Vom 31. Dezember 1935.

Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: O50 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 2. Januar 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu bri ch.

Betanntmachung.

des eichsgesetzbiatts, Teil J, enthält:

20. Dezember 1935. Verordnung zur mit Kernseifen. Vom 235. Dezember 1835, Verordnung über die Einfuhr von 27. Dezember 1935.

Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 31. Dezember 1935.

dungsgebühren: 0,3 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Januar 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Bekanntmachung.

des Reichsgesetzblatts, Teil Ul, enthält:

des Abkommens über den gegenseitigen arenverkehr. 24. Dezember 1935. ;

Verordnung über die vorläufige Anwendun barung über die Aenderung des Schlußp Zusatzbereinbarung den Warenverkehr. Vom 27. Dezember 1935. barung über die Verlängerung der rung 5 deutsch⸗italienischen Vereinbarungen wegen der Einfuh itallenischer Kunstseide. Vom 28. Dezember 1935.

Bekanntmachung über die Verlängerun des Handelsvertrags zwischen dem Republik Finnland. Vom 24. Dezember 1935.

Umfang: Bogen, is: O, dungsgebühren: 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 2. Januar 1936. . Reichsverlagsamt. Dr. Hub ri ch.

Nichtamtliches. Aus der Verwaltung.

Neserven für das Vaujahr 1936. 65 000 neue Kleinsiedlerstellen.

wirtschaft im Jahre 1935 stellt ber gg ieru hr t Dr. Fisch Die skau vom Reichs- und Preuhßis

, ,, hineingehen. Schon jetzt stehe fest, da e in das neue Jahr a . . 3 .. . minister im letzten Frühjahr zur Förderun zur Verfügung gestellt wurden, seien in . Jahre erst zu Teil verbraucht worden, so daß hier für das Jahr 1936 a ö ; gewisser finanzieller Rückhalt gegeben sei. leichwo l werde . aber großer Kraftanstrengungen bedürfen, um im 3 re ö, ej Bauprogramm von etwa 306 000 Einhejten durchzuführen, w 6 erforderlich sei, um wenigstens den Großteil des ohnbedarfs neuen jungen Ehen decken zu können. R Der Referent weist darauf hin, da insbesondere urch ö Instandsetzungsaktion des Reiches der Zustand des deutschen . besttzes beträchtlich verbessert worden sei. Darüber hinaus len etwa 130 000 bis dahin . vermietbare Großwohnungen kleine Wohnungen aufgeteilt und etwa 250 000 Wohnungen

rh ie im ja T ' hinübernehmen, di 9 eh rh e f

Umbau oder Teilung gewonnen worden.

abschnitts, der mit dem vom Rei beits: N70 Millionen⸗Fonds gefördert wird, seien in vol ö den bisher vom Reiche geschaffenen 30 O00 Kleinsiedlungen könnten

des Baues von Volkswohnungen

bosten sollen.

ö 3

Die Reichs indexzisser ö für die Lebenshaltun a skosten im Dezember 1935.

Die Reichsinderziffer für die Lebenghaltungs kosten stell! ie Reich x3 ff 6 Monats Dezember 1935 aum

123,4 (1915/14 100); sie ist gegenüber dem Vormonal

haben die Prei Hammelfleisch, Schinken, Wurf .

Nahrungsmittel sowie der in g Lebens jamtorganisationen der gewerblichen

er girtscha stspolitit auch im ; r Selbstbehauptung beruht habe, der seit nunmehr drei Jahren

Fkestimme.

1a

zur Aenderung der Wehr- und Ersg bezirk

.

Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 150

Verordnung über die Führung des Schiffsregisters. Vom ; Aufhebung der Verordnung über den Handel .

Rindergefrierfleisch. Vom d . Hrer Fabrikationstätigkeit zu ermöglichen. Vierte Verordnung zur Durchführung und ergänzung des

Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: O10 RM). Postversen können, als ihm im

Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 51

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch dänischen Abkommens über die ,, . der 2 om

einer Verein

rotokolls zur Vierten um deutsch⸗schweizerischen Abkommen übe .

Verordnung über die r nn,, . 6 ö tungsdauer und die Aende

der Geltungsdaue eutschen Reich und de

Verkaufspreis: 010 RM. Postversen

In einem Ueberblick über die Entwicklung der . hen Arbeitsministerium im

„Grundeigentum“ fest, daß wir in das Baujahr 1936 mit gute J wir einen großen

ĩ niggestellten Bauvorhaben erhang' an begonnenen, aber nicht fertigges .

des Wohnungsbaueg

durch Ueber die Kleinsiedlung!

vird ausgeführt, daß als ihre Standorte jetzt nicht mehr die Groß⸗

e e ,, . tehen, sondern mittlere und kleinere Ge⸗ reinden, in denen die benzverhältnisse gesünder sind.

Die Arbeiten zur ,, . des neuen Siedlungs⸗

hsarbeitsminister bereitgestellten

vollem Gange. Zu

dadurch etwa 65 000 Stellen hinzukommen, Mit der Förderung habe das Reich 1935 eine neue Maßnahme eingeleitet. Es handle sich hier um ö Art sehr bescheidener Wohnungen für die minderbemittelte Be⸗ völkerung, die planvoll in den Orten dringendsten Bedarfs ge⸗ schaffen werden und nur wischen 20 und 30 RM mongtlich Miete Für die gor berenh des Landarbeiter⸗Wohnungz baues sind darüber hinaus 125 Millionen RM bereitgestellt worden. ö Neben den Reichsbeihilfen hätten für die , von Finanzierungslücken bei Wohnbauvorhaben die Rückflüsse aus den

Jahresschlußversammlung der Industrie⸗ und Handelskammer Hamburg. Die Rede des Präses Hübbe.

In seiner Rede auf der Jahresschlußversammlung der ndustrie und Handelskammer Hamburg vom 31. Dezember 1935, in der neben den Mitgliedern der . eines ehrbaren Eaufmanns“ auch die Börsenvorstände und die Vertreter der Ge⸗ Wirtschaft im Bezirk der kammer teilnahmen, betonte Präses Hübbe einleitend, daß die Jahre 1935 auf dem Grundsatz

3 Denken und Handeln des deutschen Volkes ausschlaggebend Die Reichsregierung habe auch in diesem Jahre alles lan. um die Gefundung der Binnenwirtschaft zu fördern. „Unsere Bemühungen“, so fuhr der Redner fort, „sind darauf richtet, diejenigen Rohstoffe und Produkte zu erhalten, die uns eigenen Lande fehlen, denn wir benötigen diese nicht nur zur efriedigung eigener Bedürfnisse, sondern auch zur derstellung cher Waren, mit deren Ausfuhr unsere 2 bezahlt wird.“ Präses Hübbe betonte in diesem Zusammenhang die erhöhte deutung der Koloniglfrage. Der Zwang zur Selbstbehauptung be im vergangenen Jahre auch die Entwicklung unseres Außen⸗ dels bestimmt. „Wir werden uns“, so hob der Redner hervor, „mit offenen

( ugen und klarem Kopfe mit der augenblicklichen Zwangslage Rlnden und versuchen, daß Beste daraus zu machen, bis bei den

aßgebenden Großmächten der Wunsch nach Srdnung und Stabi⸗ erung der Dinge so lebendig wird, daß sie die notwendigen hritte ergreifen, um unter restloser Bereinigung der Vergangen⸗ t wieder die Grundlage für normale interngtionale Handels⸗ iehungen zu schaffen“ Der Redner stellte fest, daß es der mburgischen Wirtschaft trotz aller Schwierigkeiten gelungen sei, e Aufgaben zu erfüllen und erfolgreich an der Belebung der nenkonjunktur mitzuarbeiten. In der Beschaffung not⸗ 1diger Rohstoffe hätten Hamburger Firmen ihr äußerstes ge⸗ stet, um der Industrie die Aufrechterhaltung und Erweiterung Andererseits seien es mburger Exporteure gewesen, die mit dazu beigetragen hätten, Ausfuhr nach den überseeischen Ländern zu steigern. Damit erneut der Nachweis für die Bedeutung des Handels erbracht irden, der auch in Zukunft um so erfolgreicher werde arbeiten e Sinne einer gesunden Arbeitsteilung die sübung der ihm zustehenden Funktionen vorbehalten bliebe.

P es Hüäbbe betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung

Großhandels als ungeheuer wichtigen Faktor auf dem Gebiete Warenlagerung und Verteilung sowie in bezug auf eine Ver⸗ derung konjunktureller Preisschwankungen für die Verbraucher. „Wir wissen, daß alles getan werden muß, um das innere eisnivean möglichft stabik zu halten. Dies entspricht dem undsatz, daß, solange die Arbeitslosigkeit nicht beseitigt ist, eine höhung der Löhne nicht eintreten darf. Es wird deshalb von bem verantwortungsbewußten Kaufmann erwartet, daß er ts unternimmt, was eine Durchführung dieses Grundsatzes in age stellen könnte. Gegen Verfehlungen, wie beispielsweise eistreibereien, Kettenhandel und spekulative Zurückhaltung von ren, muß mit aller Schärfe vorgegangen werden und dies um mehr, als andernfalls die Festsetzung von Festpreisen auf allen bieten des lebensnotwendigen Bedarfs nicht wird vermieden den können. Bei aller Bejahung des Verdienstrechts muß der ufmann seiner Pflicht gegenüher der Allgemeinheit, d. h. gegen⸗ er seinem Volke, treu bleiben“ Präses Hübbe wies auf die Notwendigkeit einer engen Zu⸗ mmenarbeit zwischen Ausfuhrhandel und Industrie hin. Nach vor halte der Hamburger Handel an dem Grundsatz der J fest. Der Redner hloß mit einem Appell, dem lhrer zu folgen, der uns in rastloser Arbeit voran eht und dem fr die Schaffung der Wehrmacht verdanken, die raussetzung für eine dauernde Sicherung ünserer Zukunft ist, d deren Bestehen es uns erlaubt, mit erhobenem Haupt allen nmenden Dingen entgegenzusehen und unverzagt in das neue

ie wichtigste

Thhr einzutreten.

ö 4

pareinlagen bei den städtischen reditgenosfen⸗ schaften.

DVom Deutschen Genossenschaftsverband e. V., Berlin, wird

s geschrieben: Ueber die Spareinlagenbildung bei den städti⸗

* en ,,, . werden vom . Reichsamt Rressante A

1) einen Teilausschnitt des verflossenen Wirt trotzdem sind sie aber auch für die Entwicklung des ö.

ufzeichnungen bekannt. Sie bezie 36. sich zwar nur

chafts jahres 1935,

Ahres bezeichnend. Nach den amtlichen Feststellungen hat die reits im Fahre 1934 aufsteigende Entwicklung der städtischen nossenschaften im Frühjahr und Sommer 1985 rasche Fort⸗ ritte gemacht. Die Einlagen erhöhten sich von Januar bis gust 1935 um 95,4 Mill. RM gegenüber 54,7 Mill. RM im lichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steigerung der Einlagen t bis in die jüngste Zeit hinein nicht nur angehalten, sondern noch, beschleunigt; so betrug sie im März April 18,2 Mill. RM, Mai / Juni 20,0 Mill, RM und im Juli / August 22,5 Mill. RM. tzthin war die Zunahme der Einlagen ver ältnismäßig sogar irker als bei den Sparkassen. Vom 1. März bis 31. Au ust 1935 ben sich die Einlagen bei den städtischen Genossenschaftsbanken 1 4,1 *, bei den Sparkassen hingegen nr um 3.3 95 erhöht. ibei war die Steigerung der Einlagen b den Sparkassen im ärz / April größer als bei den städtischen Genossenschafts banken; é städtischen Genossenschaftsbanken haben die Sparkassen also t in den letzten Monaten überflügelt. Die re nerische Zu⸗ hme der Spareinlagen und der Einlagen in laufender Rech⸗ ng war freilich sehr verschieden. Die Spareinlagen . mit S bei den städtischen Genossenschaftsbanken weniger stark, die ilagen in laufender Rechnung hingegen mit 12,1 bedeutend ker gestiegen als bei den Sparkassen.

2 *

ausgeliehenen Hauszinssteuer⸗Hypotheken wieder größere Bedeu⸗ . gewonnen. Im Jahre 1935 dürften daraus Beträge von 30 bis 40 Millionen RM dem Wohnungsbau zugeflossen sein.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 3. Januar. Staatsoper: Othello. Musikalische Leitung: Swarowsky. Be⸗ ginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Thomas Raine. Schauspiel von Hanns Johst. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater⸗Kleines Haus: Donna Diana. Moreto. Beginn: 20 Uhr.

Lustspiel von

Sandei stet.

Agrarpolitik der Freiheit.

Die Leiftung der Landwirtschaft 1935.

Der Pressereferent des Reichsernährungsministeriums, Dr. Clauß, stellt in einem Rückblick auf die Agrarpolitik des ver⸗ gangenen Jahres in der NS.⸗Landpost fest, daß die Linie der deutschen Ernährungspolitik mit der Verkündung der deutschen Wehrfreiheit ein ganz anderes Gesicht bekommen habe. Immer stärker setzte sich nunmehr im ganzen Volke die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Nahrungsfreiheit als unentbehrliche Er⸗ gänzung einer starken Wehrmacht durch. Der Referent erinnert an die gewaltigen Erfolge der Erzeugungsschlacht, die den Auf—⸗ wand für Betriebsmittel in der Landwirtschaft um 500 Millionen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1932/83 steigerte. Diese Leistung sei ungewöhnlich, wenn man bedenke, daß der Appell zur Erzeu⸗ gungsschlacht zu einem Zeitpunkt erging, in dem die Landwirt— schaft auf Teilgebieten noch unter Absatzschwierigkeiten infolge un⸗ zulänglichen Verbrauchs zu leiden hatte.

Was die Versorgungsanlage angehe, so könne rückblickend fest⸗ gestellt werden, daß die Ernährung des deutschen Volkes in ihrer Gesamtheit, von einzelnen Unbequemlichkeiten abgesehen, im Jahre 1935 trotz der Devisenknappheit ausreichend gesichert wer⸗ den konnte. Der Aufbau der Marktordnung ermöglichte nicht nur eine zweckentsprechende Verteilung der vorhandenen Lebens⸗ mitel, er sicherte vor allem auch im großen und ganzen die Stabi⸗ lität der Ernährungs⸗ und Lebenshaltungskosten. Ohne die Marktordnung hätten die Preise bei den teilweise verknappten Lebensmitteln wahrscheinlich unvorstellbare Ausmaße ange⸗ nommen. Butter und Schweinefleisch wären nur noch für wohl⸗ habendere Schichten des Volkes zu bezahlen gewesen und die Ver⸗ knappung wäre auf dem Rücken des deutschen Arbeiters ausge⸗ tragen worden.

So sei im Jahre 1935 die Marktordnung zu einem starken Schutzwall fär die Verbraucher gegen Spekulation und Willkür in der Lebensmittelversorgung geworden. Die Landwirtschaft habe sich hierdurch erneut das Recht erworben, durch die Marktord⸗ nung auch dann die Preise festzuhalten, wenn sie wieder einmal wie in den Krisenjahren auf einen unerträglichen Tiefstand abzu⸗ sinken' drohten. Die Entwicklung der letzten Monate lasse schon jetzt erkennen, daß die Erzeugungsschlacht 1935/36 in ihren Erfol⸗ gen die des Vorjahres noch übertreffen werde. Auch die Neu⸗ bildung deutschen Bauerntums sei im vergangenen Jahre fort⸗ gesetzt worden, und es sei damit zu rechnen, daß wieder mehrere tausend neue Bauernhöfe entstanden sind.

Saisonmäßiger Rückgang der deutschen Baum⸗ woolleinfuhr. ö

Deutschlands Einfuhr an. Baumwolle hat im November, ebenso wie im November vorigen Jahres, einen Rückgang er— ahren, der allerdings gegenüber dem Vormonat nicht erheblich ist.

ährend die Baumwolleinfuhr im Oktober bei einer Menge von 364 487 dz einen Wert von 30399 Mill. RM darstellte ist im November die Einfuhrmenge auf 336 242 de und ihr Wert auf 30,7 Mill, RM zurückgegangen. Diesem Einfuhrrückgang steht eine anscheinend ebenfalls auf Saisoneinflüssen k gt ier rung der Ausfuhr auf 44 216 (d0 340) de gegenüber, die einen gegenüber dem Vormonat um rd. 1 Mill. RM erhöhten Erlös von 48,‚45 Mill. RM brachte.

Die wichtigste Position ist die der Einfuhr von Rohbaum⸗ wolle. Hier ist ein ö auf. 281 266 (301 018) da eingetreten. Auf der wertmäßigen Seite ist dieser Rückgang etwas geringer, denn er macht bei einem Wert der Einfuhr von 27,78 Mill. RM nur 3090 0909 RM aus, oder mit andexen Worten, der im Durch⸗ schnitt je Kilogramm eingeführter Rohbaumwolle gezahlte Betrag ist auf 0,9 (w,94) RM gestiegen. Diese auf den ersten Blick über⸗ raschende Erscheinung findet jedoch bei einer Gegenüberstellung der Einfuhr aus den einzelnen Lieferautenländern ihre Erklärung. Es ist nämlich die Einfuhr besserer Qualitäten gestiegen, dagegen die billigerer Sorten zurückgegangen. Aus Aegypten wurden im Berichtsmonat 36 849 dz Baumwolle bezogen gegenüber nur 29 94842 im Vormonat, dagegen sind die Anlieferungen gqus Indien auf 14 853 (20 go9g) de, die aus USA. auf 87 459 95 114) d und die aus der Türkei, die allerdings wenig ins Gewicht fallen, auf 03 (1128) d. zurückgegangen. An Exoten⸗ Baumwolle hat nur die brasilignische eine Steigerung der Einfuhr erfahren, wie überhaupt Brasilien als Baumwoll⸗Lieferant Deutschlands im Jahre 1935 stark an Bedeutung gewonnen hat. Die Einfuhren aus Brasilien sind im November auf 87 8965 (65 434) gestiegen.

Ebenso wie die Einfuhr von Rohbaumwolle ist auch die Ein⸗ uhr von Linters zurückgegangen, und zwar von 24833 4dr im

tober auf 22 725 dz. Während aber bei Rohbaumwolle der Durchschnittspreis gestiegen ist, hat er sich für Linters auf 0,29 (0,32) RM. je Kilogranim verringert, Der Wert, der Linters⸗ ausfüuhr stellt sich somit auf 0,666 (0,96) Mill. RM. Dig einzige Position in der eine Einfuhrzunahme eingetreten ist, ist Baumwollgarn, dessen Einfuhr auf, 14 961 (13 ng dz im Wert von 321 3,94) Mill. RM gestiegen ist. Diese Entwicklung beruht ebenso wie die auch in der Ausfuhr zu beobachtende geringe Steigerung auf Saisoneinflüssen.

Berliner Börse am 2. Januar.

A. E. G. bevorzugt.

Die erste Börse im neuen Jahr eröffnete wieder in recht reundlicher Haltung und fast allenthalben ergaben sich Kurs⸗ teigerungen von , bis 1 „5. Die Aufwärtsbewegung ging von der . E. G.-Aktie aus, für die sich stärkere Kauflust bemerkbar machte. Auch die Privatkundschaft trat in diesem Papier als Käufer auf, wie man überhaupt in guten Werten Anlagekäufe des Publikums bemerken konnte. Später allerdings trat die 3 mit etwas An⸗ a. hervor, so daß sich die höchsten Tageskurse teilweise nicht alten konnten. Trotzdem blieb die Stimmung hei mitunter etwas belebtem Geschäft bis zum Börsenschluß zuversichtlich.

Montanwerte lagen meist Bruchteile eines Prozentes höher. Etwas stärker begehrt waren Mannesmann (4 I), während Rhein⸗ 5 ihren Anfangsgewinn von z é später wieder einbüßten. Von en Braunkohlenwerten unterlagen Eintracht (—— 11) und Nieder lausitzer Kohlen 1M) kleinem Angebot. Etwas Nachfrage be⸗ stand für Ilse Genußscheine (4 1). Chemische Werte lagen recht ruhig. In A. EG. C „) kam etwas Ware heraus, dagegen gingen Goldschmidt und Rütgers um je nach oben. Am Elektromarkt konzentrierte sich das Hauptinteresse auf 2. E. G., die vorühergehend bis zu 2 Punkten gewannen. Die Mitteilungen über weitere gün⸗ stige Abschlußentwicklung im verflossenen Geschäftsjahr wirkte an⸗ regend. Sonst waren noch Stromversorgungswerte um bis 1 * gebessert. Unter den Spezialpapieren gingen Bemberg und Holz- mann um je 1 3, Reichsbank um 1M K nach oben, während man in Feldmühle I) einige Glattstellungen bemerkte. Fest lagen auch Reichsbank (4 11), während die Großbankaktien des Kassa—⸗ marktes behauptete Tendenz 3

Sonst lag der Kassamarkt freundlicher. Auch für verschiedene Rentenwerte, besonders Industrieobligationen, bestand etwas Nach⸗ e, Altbesitz allerdings bröckelten ab. Unter den unnotierten

erten fand der 3 der Wintershall⸗Aktie um 3 einige

Beachtung. Tagesgeld stellte sich nach Erledigung des Ultimo auf 3 bis x R. Am internationalen Devisenmarkt lag das eng⸗ lische Pfund eine Kleinigkeit schwächer und wurde in elken auf . ö RM. e er Der Dollar behielt den alten Kurs on 2, 488.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 23. bis 28. Dezember.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 23. bis 28. Dezember im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt:

Wochenduichschnitt Monats vom 23. 12. vom 16. 12. durchschniti bis 28. 12. bis 21. 12. November

96 3 9610 9665 3 6d 32 37 32165 gh o⸗ ga zz 85 25 h 8 g 9 5

Aktienkurse (Inder 1924 bis ihꝛs S I66) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr e

Kursniveau der 4 060igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken. Psandbriese der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten

Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gemeinden Durchschnitt Außerdem: bo / ige Industrieobligationen 4 00̃1ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe. .

96,04

94.9 dd 5

92,80 94,91

101, 84 87, 70

96,09

94,73 93,52

92, 95 94,93

101,54 88,45

9b Mt

94 80 dd h

9280 54 5

1601, 86 87,60

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Staatsrat Reinhart über die Wieder aufbau⸗ arbeit der deutschen Börsen.

Der Berliner Börsenpräsident Staatsrat Friedrich Reinhart wandte sich zur Jahreswende an die Mitglieder und Angehörigen der Berliner Börse, wobei er unter Hinweis auf die gewaltigen wirtschaftlichen Aufgaben des vergangenen Jahres feststellt, daß die deutschen Börsen an dieser Wiederaufbauarbeit na Kräften teilgenommen und sich dadurch um die Konsolidierung der deutschen Wirtschaft bleibende Verdienste erworben haben. Die erfolgreiche Durchführung der allgemeinen Zinsherabsetzung und der großen Emifsionen festverzinslicher Wertpapiere wäre nicht möglich ge⸗ wesen, wenn nicht die deutschen Börsen sich ihrer vaterländischen Pflichten in höchstem Maße bewußt gewesen wären. Dafür gebühre den deutschen Börsen Dank und Anerkennung. Sie werden im neuen Jahre in gleicher Gesinnung ihre Pflicht tun.

Ankauf gezogener Auslosungsrechte der Anleihe ablöfungsschuld des Deutschen Reichs.

Die bei der Auslosung am 2. Dezember 1935 gezogenen Aus— losungsrechte der Anleiheablösungsschuld des enn che Reichs sind bestinmungsgemäß am 1. April 1936 einzulösen. Wie in früheren Jahren werden die gezogenen Auslosungsrechte bereits vor dem Fälligkeitstag unter Ah ug eines zum jeweiligen Reichsbankdiskont⸗ 6 zu berechnenden Diskonts frei von Prevision angekauft wer⸗ en.“ Der Ankauf der Auslosungsscheine erfolgt durch die Reichs⸗ bankanstalten, in Berlin durch die Nostro⸗Börsen⸗Abteilung der Reichshauptbank, Jägerstr. 551. Die Inhaber der Auslosungs⸗ scheine, die vor dem j. April 19536 in den Besitz des Einlösungs⸗ betrags gelangen wollen, können schon jetzt ihre Stücke der nächst⸗ gelegenen Reichsbankanstalt zum Ankauf übergeben. Die Aus⸗ zahlung des Einlösungsbetrags unter Abzug des Diskonts erfolgt nach Prüfung der Stücke vom 3. Januar 1956 ab, Der Ankauf der ausgelosten Schuldbuchforderungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs erfolgt zu denselben Bedingungen durch die Reichsschuldenverwaltung.

RNohstoffzuteilung für neuerrichtete Betriebe.

Es besteht Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß es dringend erforderlich ist, sich vor Eröffnung eines neuen Fabri⸗ kationsbetriebes bei der zuständigen Ueberwachungsstelle über die K und Möglichkeiten entsprechender Rohstoff⸗ zuteilung und damit der Ingangsetzung des Betriebes zu unter⸗ richten. Andernfalls kann nicht damit gerechnet werden, daß von der Ueberwachungsstelle die für die Aufnahme der Fabrikation er⸗ forderlichen Rohstoffe zugeteilt werden da in erster Linie die be⸗ reits bestehenden Betriebe mit Rohstoffen versorgt werden müssen. Die Ausgaben für die Einrichtung des Betriebes sind alsdann durch die Unmöglichkeit, die notwendigen Rohstoffe zu beziehen und den Betrieb zu eröffnen, umsonst gemacht worden. Die Erlaubnis der Handwerks- und Gewerbekammern sowie der Polizeibehörden, die nach anderen Voraussetzungen exteilt wird, bietet keine Gewähr dafür, daß die notwendigen , von der Ueberwachungsstelle zugeteilt werden. Die örtlichen Industrie⸗ und Handelskammern, die Handwerks- und Gewerbekammern sowie die Polizeibehörden werden den Antragstellern auf Anfrage die Anschriften der zu⸗ ständigen Ueberwachungsstellen gern mitteilen.