1936 / 8 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 89. Januar 1936. S. 4

arbeit kommt in den meisten Handwerkszweigen kaum mehr vor. Die Klagen über die Aufrechterhaltung von Regiebetrieben öffentlicher Stellen und der privaten Wirtschaft wollen nicht ver⸗

stummen. Verschiedenenorts wurden sogar neue Regiebetriebe eröffnet. Der vom Reichsstand des Deutschen Handwerks zentral

durchgeführte Werbefeldzug gegen das Borgunwesen hat vielfach zu einer Besserung der Zahlungsweise der Kundschaft geführt.

Internationales Büro der Wertpapierbörsen.

Im Laufe der letzten Monate sind die Börsen von Budapest, Oslo, Sofia und Stockholm Mitglieder des Internationalen Büros der Wertpapierbörsen geworden, das von der IHK egegrün⸗ det worden ist. Präsident des Büros ist M. Edouard Jacob, Syn⸗ dikus der Compagnie des Agents de Change an der Pariser Börse. Heute gehören also 14 europäische Börsen und Maklervereinigun⸗ gen dem Internationalen Büro an. Außer den obenerwähnten sind in dieser Vereinigung bereits folgende Börsen zusammen⸗ geschlossen: Amsterdam, Berlin, Brüssel, Paris (Chambre Syn⸗ dicale des Agents de Change und Syndikal Generale des Ban⸗ quiers en Valeurs,, Wien, Zürich, Reval, Barcelona (freier Markt) und die Börsenmaklervereinigung in Italien. Alle Börsen können dem Büro beitreten, vorausgesetzt, daß sie Mitglied der Internationalen Handelskammer werden.

Augenblicklich werden folgende Fragen einer Prüfung unter⸗ ogen: gesetzliche oder andere Maßnahmen, die in den einzelnen Ländern ergriffen worden sind, um den Eigentümern von entwen— deten oder verlorengegangenen Inhaberpapieren wirksamen Schutz zu gewährleisten; gegenseitige Anpassung der verschiedenen Börsen⸗ eiten: Verbesserung der Kursübertragung im Rundfunk; Ver⸗— K der zwischen den Börsen bestehenden internationalen telegraphischen Verbindungen; Bekanntmachungsarten der Eröff— nungskurse von gewissen Hauptwertpapieren an Auslandsplätzen; Maßnahmen zur Erleichterung und Förderung des Arbitrage⸗ geschäfts.

Die Abgabe von Gefrierfleisch.

Wie bereits angekündigt, setzt im Januar die Ausgabe von Gefrierfleisch ein. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Maßnahme, die die Marktlage erfordert, da der Bedarf an Rind⸗ fleisch zur Zeit nicht im ganzen Reich voll aus der Inlandserzeu— gung gedeckt werden kann. Aus handelspolitischen Gründen ist es aber auch nicht möglich, den Fehlbedarf nur durch Einfuhr von Lebendvieh aus dem Auslande zu befriedigen. Das Gefrierfleisch wird zu einem Preise abgegeben werden, der nicht nur Preis— teigerungen für Frischfleisch verhindern, sondern auch geeignet ste wird, den in manchen Orten aufgetretenen Preisüber— höhungen entgegenzuwirken. Die Höhe der Kleinhandelshöchst— preise für Gefrierfleisch wird durch eine Verordnung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. Januar 1936 bestimmt. Auf Grund dieser Verordnung werden die Preisüber⸗ wachungsstellen in den in Frage kommenden Städten die Ver— kaufspreise für Gefrierfleisch bekanntgeben. Gefrierfleisch erhalten nur die Großstädte und sonstigen Bedarfszentren, bei denen es die Lage der Rindfleischversorgung erfordert und zu deren Einwohner— schaft in hoher Zahl Bevölkerungsschichten mit geringem Einkom— men gehören.

Das Gefrierfleisch wird in den städtischen Schlachthofanlagen unter verantwortlicher Leitung des städtischen Schlachthofdirektors aufgetaut. An die Fleischer wird nur vorschriftsmäßig aufgetautes Gefrierfleisch zum Verkauf abgegeben. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß das Gefrierfleisch in einwandfreier Beschaffen— heit in die Hand der Verbraucher gelangt.

„Die Entwicklung der deutschen Eisenbahnen als große deutsche Ingenieurleistung.“

Am Mittwoch hatte der Berliner Bezirksverein deutscher Ingenieure zu einer Festveranstaltung in den Großen Hörsaal des Neuen Physikalischen Instituts der Technischen Hochschule Char— lottenburg geladen, in der die riesenhaften Leistungen deutscher Ingenieurarbeit vor Augen geführt wurden, die notwendig waren, um das wichtigste deutsche Verkehrsmittel der Neuzeit, die Eisen⸗ bahnen, zu schaffen und zu dem heutigen Stand technischer Voll⸗— kommenheit und Betriebssicherheit emporzuführen. =

Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, Dr.-Ing. e. h. J. Do rpmüller, VDJ., zeigte in einer Ansprache, wie die großen Aufgaben, die das deutsche Eisenbahn⸗ wesen der Technik stellte, die Entwicklung der gesamten technischen Arbeit und industriellen Erzeugung maßgebend förderten und wie deutsches Ingenieurschaffen dem deutschen Verkehrswesen immer neue und bessere Betriebsmöglichkeiten und größere Betriebs⸗ sicherheit gab.

Prof. Dr.Ing. e. h., Dr. phil. h. c. C. Matfchoß, VDSJ., entwarf in seinem Vortrage: „Aus der Geschichte der Eisenbahn“ zunächst ein Bild von der technischen Entwicklung des Eisenbahn— wesens in Deutschland. Was die Eisenbahn für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und Industrie geleistet hat, so führte Matschoß weiter aus, läßt sich aus der Entwicklung des Eisenbahn⸗ netzes klar erkennen. Heute verfügt das Deutsche Reich über ein Gleisnetz von 122 000 km, 700 000 Fahrzeuge befahren das Strecken⸗ netz von rund 560 009 km. 660 000 Männer gehören zur Gefolg⸗ schaft der Deutschen Reichsbahn, rund 2,5 Milliarden RM werden an Gehältern und Löhnen von ihr ausgezahlt. Rund 10 93 der deutschen Bevölkerung leben mittelbar und unmittelbar von der Eisenbahn. Diese wenigen Zahlen lassen die ungeheuren Leistungen der Bahnen erkennen und zeigen, was das Eisenbahnwesen für die deutsche Industrie bedeutet. Nichts hat in die . heiten Deutschlands so gewaltig eingegriffen, wie die Eisenbahnen. Seit man das engere Vaterland in drei Stunden durchfuhr, kam jedem Deutschen die Verlogenheit der Kleinstaaterei klar zum Bewußtsein, und ex begann zu ahnen, was es heißt, eine ir Nation zu sein. Im 1871 entstandenen Deutschen Reich wollte Bismarck die Eisenbahnen in Gestalt der Deutschen Reichsbahn als festes Band um die lose Einheit der Staaten schmieden. Als er dabei den unüberwindlichen Widerstand der anderen deutschen Staaten fand, entschloß er . wenigstens für Preußen den Staatsbahngedanken durchzuführen. Nach, dem Kriege entstand aus dem wirtschaftlichen Zusammenbruch die Deutsche Reichsbahn als größtes, einheitlich geführtes technisches und wirtschaftliches Unternehmen, für dessen Leistung der Führer in Nürnberg wärmste Anerkennung gefunden hat. Wir Ingenieure, so schloß der Vor⸗ tragende, sind daher dankbar und stolz, daß wir durch die technische Tat der Eisenbahn mit an vorderster Stelle in der Front für die Einigung unseres deutschen Vaterlandes kämpfen durften.

Der Leiter der Gruppe Berlin der Wissenschaftlichen Ver— einigung für Verkehrstechnik, Geheimrat Dr.-Ing. P. Kühne, VDSJ., gab in seinem Vortrage: „Die Eisenbahntechnik der Gegen⸗ wart und Ausblicke in die Zukunft“ einen Ueberblick über die gegen⸗ wärtige eisenbahntechnische Entwicklung auf den Gebieten des Bauwesens, des Schnellverkehrs, der elektrischen Zugförderung sowie des Kraftverkehrswesens.

Der von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft hergestellte Film von der „Parade der Reichsbahnfahrzeuge auf der Jahr⸗ hundertfeier in Nürnberg!“ führte das rollende Material der deutschen Eisenbahn in der Vergangenheit und Gegenwart im Bilde vor Augen.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per ⁊ũ. Januar 1936.

Bern, 8. Januar. Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per J. Januar 1936 hat sich der Goldbestand von 1383,81 Mill. sfr. gegenüber der Vorwoche so gut wie nicht verändert. Dagegen sind die Golddevisen um 1,11 Mill. ffr. weiter angestiegen auf 821 Mill. ssr. (7,10 Mill. sfr. in der Vorwoche). Die nach dem Ultimo im Diskontgeschäft einsetzende Entlastung zeigte sich beim Wechselportefeuille in einer Verminderung um 13,75 Mill. auf 133,13 Mill. sfr. (152,43), bei den Wechseln der Darlehenskasse in einem Rückgang von 2,95 auf 83,483 Mill. ffr. (GSö,ß3J und bei den Lombardvorschüssen in einem solchen von 33,56 Mill. auf 108.63 (142,19) Mill. sfr. Von den umlaufenden Noten sind 69,96 Mill. sfr. der Nationalbank wieder zugeflossen, wodurch sich der gesamte Notenumlauf in der ersten Januarwoche auf 1296,31 (1366,27 Mill. sfr. ermäßigte. Die täglich fälligen Sichtguthaben, deren Zuwachs per 31. Dezember 1935 in der ver⸗ mehrten Beanspruchung auf der Aktivseite zu suchen ist, sind um 0,24 Mill. weiter angestiegen auf 400,33 Mill. sfr. Notenumlauf und täglich fällige Verbindlichkeiten waren per 7. Januar mit . 5 (9465 in der Vorwoche) durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Das schweizerische Finanzprogramm vom Nationalrat angenommen.

Bern, 8. Januar. In seiner Rede über das Finanzprogramm erklärte Bundespräsident Meyer, der Vorsteher des Finanz— Departements, u. a.:

Die Aufnahme des Beginns der Schweizerischen Bundesbahn— Sanierung in das Finanzprogramm wird nicht die Sanierung von der Bahnseite her verhindern. Der Bundesrat hat volles Ver— trauen zu deren leitenden Organen. Die Bundesbahnschulden sind Schulden des Bundes; sie sind für unsere Kreditlage er geben, ebenso für die allgemeine Zinsgestaltung. Deshalb dürfen wir sie beim Finanzprogramm nicht außer acht lassen. Eine Zwangs⸗ konversion unserer Staatsschulden wäre eine sehr gefährliche Sache; die Nationalbank rät dringend davon ab. Durch freiwillige Konversignen haben wir in den letzten Jahren den Zinsfuß eines großen Teiles unserer Schulden erheblich vermindert. Unser Durchschnittszins steht heute unter 4 50. Von einem Mittel, das da und dort empfohlen wird, der Abwertung, will ich gar nicht sprechen. In allen Ländern, wo sie vorgenonimen wurde, hat sie die Lösung der durch die Krise aufgeworfenen Fragen nicht ge— bracht. Tas Beispiel Belgiens ist deutlich. Ter Bundesrat steht Einer Abwertung mit aller Entschiedenheit entgegen und hält sie für einen unglücklichen Weg, um aus der Krise herauszukommen.

Der Nationalrat sprach sich sodann mit 120 bürgerlichen gegen 55 sozialdemokratischen Stimmen für das Finanzproͤgramm, welches das Staatsbudget ausgleichen soll, aus.

Das Ergebnis der Brüsseler Ireg⸗Verhandlungen.

Brüssel, 8. Januar. In der zu Beginn dieser Woche in Brüssel abgehaltenen Sitzung des Direktionsausschusses der Inter⸗ natignalen Rohstahlexportgemeinschaft beschäftigte man sich zu⸗ nächst mit der Frage der illegalen belgischen k Schon bei früheren Besprechungen war auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, die sich aus den Ausfuhrlieferungen der belgischen Außenseiter ergebenden , , . durch die Ein⸗ führung eines Eisenausfuͤhrlizenzsystems in Belgien zu beseitigen.

Da jedoch bisher in dieser Frage eine Entscheidung noch nicht etroffen werden konnte, sahen sich die Führer der verschiedenen e n, veranlaßt, sich zum belgischen Wirtschaftsminister zu begeben, der im Beraufe der Besprechungen eine beschleunigte Prüfung der Angelegenheit zusagte.

Erörtert wurden in der Brüsseler Sitzung weiterhin Ab⸗ rechnungsfragen, die sich insbesondere auf die abgelaufenen Ver⸗ bands jahre 6 In Brüssel wurden außerdem mit den Vertretern der British Iron and Steel Federation weitere

Einzelheiten über die Regelung der Exporte und der Einfuhr⸗

mengen nach England besprochen. Die Verhandlungen hierüber sollen in der nächsten Woche in Paris bzw. London weitergeführt werden.

Wie der DD. erfährt, werden bei dieser Gelegenheit auch die Besprechungen forgesetzt werden, die in Brüssel mit den Ver⸗ tretern der Eisenindustrie der Südafrikanischen Union wegen eines Anschlusses dieser Gruppe an die Ireg begonnen wurden. Im übrigen kam man bei den Verhandlungen mit den Engländern zu einer Regelung der kontinentalen Halbzeugeinfuhr nach Eng⸗ land in der Weise, daß die bisher durch das Kontingent begrenzten Halbzeugbezüge Englands für die Monate Februar, März und April 1936 insgesamt um zusätzlich 100 990 t, also monatlich um je 33 300 t erhöht werden. Für die Monate Mai und Juni hat die . Gruppe sich bereits eine weitere Option für Halbzeug im gleichen Rahmen einräumen lassen. Ueber dte Re⸗ gelung der Preise für diese Lieferungen sind noch Verhandlun⸗ gen notwendig Die Frage einer allgemeinen Preisänderung bei den internationalen Eisenverbänden ist in Brüssel nicht ange⸗ schnitten worden

*

8 ** .

Berliner Börse am 9. Januar.

Im Verlauf wieder Kursbesserungen.

Im Vergleich zum Vortage zeigte das Geschäft an der heuti⸗ gen Berliner Börse anfänglich einen kleinen Umfang. Zum . Teil bemerkte man sogar kleine Abgaben der Kulisse, die dem ganzen Verkehr bei Eröffnung der Börse ein uneinheitliches Gepräge gaben. Die Anspannung im Mittelmeer trug natur— gemäß zu der anfänglichen Zurückhaltung bei. Späterhin jedoch wurde die Tendenz wieder ziemlich fest, besonders Spezialpapiere begegneten steigendem Interesse. Allenthalben ergaben sich Kurs—⸗ besserungen, die gegen Schluß der Börse in Spezialpapieren bis über 2 3 ausmachten.

Unter den Montanpapieren waren Mansfeld und Rhein— stahl ie 4 11) etwas stärker begehrt. Die übrigen Montan— papiere lagen ebenso wie Braunkohlen, Kali und chemische Werte während der ganzen Börse ziemlich ruhig, dagegen hat das Kauf— interesse für . Elektropapiere zugenommen. So ge⸗ wannen Rheinische Elektrizität 233 25, Elektrische Schlesien 1 . und Accumulatoren 2 35. Die Börse erwartet bei diesen drei Gesellschaften wieder günstige Abschlüsse. *) bemerkte man wieder einige Glattstellungen. Auch R. W. . lagen 1 95 niedriger. Das Hauptinteresse des Publikums konzen— trierte sich jedoch auf verschiedene Spezialpapiere, von denen Deutsche Linoleum, Deutscher Eisenhandel und Reichsbank je 2M, Junghans und Stöhr 2 5 gewannen.

Die feste Tendenz übertrug sich auch auf den Kassamarkt. Hier waren unter anderem Großbankaktien um je 1 9 gebessert. Da— gegen zeigte sich in Rentenwerten geringes Interesse. Tages— geld war zu 2M bis 3 * wieder reichlich vorhanden. Am inter— nationalen Devisenmarkt ergaben sich keine Veränderungen. . und Dollar notierten in Berlin, unverändert 12,28 bzw.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Januar 1936.

(In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): ö Aktiva. RM . l. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus— . ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu , l392 Reichsmark berechnet.... ... S2 Hz] 900 . und zwar: * . J Goldkassenbestand .... RM 62263 000 . Golddepot (unbelastet) bei . ausländischen Zentralnoten⸗ ö ,, . 3 20 264 000 ö. 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen ..... 5 101 000 3. a Reichsschatzwechseln. ...... 4320 0 ) . chsschatzwechs . h Geh oh b onstigen Wechseln und Schecks... 3 391 596 900 7 ö ht oz Hoch 4. ö deutschen Scheidemünzen ..... 220 391 000 ö ( 68 198 000) . y Noten anderer Banken. ..... 5996 009. (4 a6 666) 6. =. Lombard forderungen... 44 211 009 (darunter Darlehen auf Reichsschatz. (— 39 946 000) wechsel RM 26 000) . . . . deckungsfähigen Wertpapieren ... 348 693 0009 . ( 116 06060) 83. sonstigen Wertpapieren. ..... 36 020 000 «= 178 Soo) 9. ⸗, J 727 889 009 (4 32 4753 000 assi va. ö 1. Grundkapital .. 6. ö 150 000 000 2. Reservefonds: (unverändert) a) gesetzlicher Reservesonds .... ..... 7I1 265 00 (unverändert) ö. b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ . zahlung . 9 , 5689 * 40 261 000 . (unverändert) . o nnn, nenn, 369 658 0000 (unverändert) . 3. Betrag der umlaufenden Noten . ...... 4006 8040600 ( 278 363 0009) 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ... II 87 0009 ld gh C) 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich— . ,, . . 6. Sonstige Passiha...... ...... ., 3090 gr go (— 1068000) (.

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —.

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom J. Januar 1936 . sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert— papieren um 6965, Mill. auf 4603,‚9 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗scheckh um 606,7 Mill. auf 3891,6 Mill. RM, an Lombardforderungen um 39,9 Mill. auf 44,3 Mill. RM und an Reichsschatzwechseln um 49,9 Mill. auf 44 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren um O, 1 Mill. auf 348,7 Mill. zugenommen. Die Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich bei einer Abnahme um 0, Mill, auf 315,) Mill. RM̃-.

An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 295,3 Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 278,4 Mill. 33 4006, Mill RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 16,9 Mill, auf 381,4 Mill. RM ermäßigt. Der Umlguf an Scheidemünzen nahm um 66,7 Mill, auf 1578,9 Mill. RM ab. Die Bests der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf. 27,5 WM. ö ö Reichsmark, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 2,9 Mill. RM neu ausgeprägter und 1,4 Mill. RM wieder eingezogener auf 220,4 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 716,5 Mill. RM eine Abnahme um 314,9 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen betragen bei einer Abnahme um 70000 RM 87,6. Mill RM. Im einzelnen inn sich die ,, bei einer Zunahme um 533 6090 RM auf 825 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Abnahme um 123 000 RM auf 5,ů1 Mill. RM. *

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. x ——QKupQK—i— ⏑i— 0

Verantwortlich: ; . k für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: *

Präsident Dr. Schlange in Potsdam für den Handelsteil und den sbrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanzsch in Berlin⸗Lichtenberg. . Druck der Preußischen Druckerxei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, . 3 Berlin, Wilhelmstraße 32. .

Fünf Beilagen . (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen). .

In A. E. G. dagegen

wvinzial-Lebenzversicherungsanstalt Hannover, gültig ab 8. Mai 1933, sind geändert. Die Satzung lautet in der neuen Fassung

F r rwaltungz bez e is Spanbalt

Siadt Berliu der Sta * acher e

Freußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends.

einschließlich des Portos abgegeben.

zochentag Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 80 H einschließlich o, 48 us Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld: für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 4

werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: E5 Bergmann 7573.

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monatlich. Albe Peostanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbftabholer die Anzeigenstelle 8 68. Wilhelmstraße 32. Cinzelne seitig bes Nummern dieser Ausgabe kosten 30 My, einzelne Beilagen 10 . Sie darin auch

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chriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

einer dreigespaltenen 3 mm hohen und eile 1,85 RM. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druclauftrãge sind auf ein⸗ insbesondere ist

anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruch (einmal

m 220

Berlin, Freitag, den 10. Januar, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis. Satzungsänderung der Provinzial-Lebens versicherungsanstalt Hannover. Bekanntmachung über die Abwicklung der Restgeschäfte der auf— gelösten Landstelle Rostock. 3 Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Neichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Monat Dezember 19535. Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. ö . Ançrdnung 29 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft Höchstzulässige Preise für rohe Felle und Häute der Zoll— tarif⸗Nr. 153) vom 10. Januar 1936. Preisbekanntmachung Nr. J der Ueberwachungsstelle für Leder— wirtschaft vom 10. Januar 1936. Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare. (Neue Fassung vom 9. Januar 1936.)

QNmtliches. Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat den Landwirt Dr. Carl Petersen zum Konsul des Reichs in Puebla (Mexiko) ernannt.

Der Führer und Reichskanzler hat dem Geheimrat Professor Dr. Ludwig Aschoff in Freiburg i. Br. anläßlich seines 70. Geburtstages am 106. Januar 1936 den Adlerschild des Deutschen Reichs mit der Inschrift „Ludwig Aschoff, dem verdienten deutschen Forscher und Lehrer auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaft“ verliehen.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark ; lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 10. Januar 1936 für eine Unze Feingold.... . . 141 s8h O 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pͤfund vom 10. Ja⸗ nuar 1936 mit RM 12328 umgerechnet RM 86,5740, für ein Gramm Feingold demnach ... pen ce b, 39H, in deutsche Währung umgerechnet.... RM 2.78342.

Berlin, den 10. Januar 1936.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Satz ungs nderung der Provinzial⸗Lꝑbensversicherungsanstalt Hannover.

Die Paragraphen 1 3. 1 und 2, 2 Z. 3, 46, 5 Z. 2, 63. 3, 8 13, 14 3. 1,2 und 4, 15-21 der Satzung der Pro⸗

foigendermaßen: Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Rechtsstellung und Geschäftsgebiet. 1. Die Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover . eine gemeinnützige Anstalt des Hannoverschen Provinzia verbandes und wird unter Gewährlei tung des Provinzialver— bandes nach den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet.

2. Die Anstalt besitzt Rechtsfähigkeit durch staatliche Ver— leihung, sie ist eine , , des öffentlichen Rechts und ist zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt. Sie hat ihren Sitz in Hannover und ihren Gerichtsstand bei dem Amts- und Land? gerichte Hannover.

3. Das Geschäftsgebiet der Anstalt ist die Provinz Hannover. Die Ausdehnung des Geschäftsgebietes ist mit Genehmigung der zuständigen Ministerien zulässig.

§ 2. Zweck und Gegenstand des Geschäftsbetriebes.

4 Im Intexesse des gemeinen Nutzens und zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, insbesondere zur Förderung von Sied⸗

zur Befestigung des Grundbesitzes, Seßhaftmachung der Bevölke— rung und Hebung ihres Wohlstandes ist die . zum gemein⸗ nützigen, jeden Erwerbszweck ausschließenden Betriebe aller Arten der Lebens- Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie der Auto⸗ kaskoversicherung berechkigt.

. Mit ministerieller Genehmigung kann der Geschäftsbetrieb der Anstalt auch 9 andere Versicherungszweige der Personen— versicherung ausgedehnt werden.

3. Die Anstalt ist befugt, Rückversicherung zu geben und zu nehmen und sich mit anderen öffentlich- rechtlichen und gemein⸗ nützigen Versicherungsunternehmungen zur genieinsamen Ueber— nahme von Versicherungen durch Mit- und Rückversicherung zu⸗ sammenzuschließen.

ö. Sonderrechte der Anstalt.

1. Als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Anstalt berechtigt, die Mitwirkung und Unterstützung anderer Be⸗ hörden und Beamten gegen Erstattung der baren Auslagen in Anspruch zu nehmen, soweit gesetzliche Vorschriften oder dienst⸗ liche Interessen nicht entgegenstehen.

2. Inbesondere ist die Anstalt befugt, Grundbücher einzu— sehen und einfache oder beglaubigte Abschriften von Grundbuch— blättern zu erfordern.

Bekanntmachungen.

Deffentliche Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen, soweit hierüber nicht in der Satzung selbst oder den Allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen Bestimmung getroffen ist, in der von dem Verwaltungsrat zu bestimmenden Weise.

Abschnitt II.

Vermögens⸗ und Rechnungslegung. §85.

„1.5 Das Vermögen der Anstalt ist von dem anderer Provin— zialinstitute getrennt zu halten und darf nur im Interesse der Anstalt und der Versicherungsnehmer Verwendung finden.

2. Die Anlegung der Bestände der Prämienreserven und des sonstigen freien Anstaltsvermbgens hat nach den im Geschäftsplan der Anstalt festgelegten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten

Vorschriften zu erfolgen.

§6. Ueberschuß und Fehlbetrag der Jahresrechnung.

1. Die Jahresrechnung der Anstalt ist getrennt für die Lebensversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung und die Autokaskoversicherxung aufzustellen.

2. Das zur Deckung der Verbindlichkeiten aus der Lebens— versicherung dienende Vermögen und die Ueberschüsse aus der Lebensversicherung dürfen gruͤndsätzlich nur zugunsten der Lebens⸗ versicherung verwendet werden. Der reine Ueberschuß aus dem Geschäftsbetriebe der Lebensversicherung, wie er fich aus der Jahresrechnung ergibt, wird nach näherer Maßgabe des Geschäfts⸗ plans der Anstalt an die Versicherten überwiesen.

Die Betriebsüberschüsse der Unfall, Haftpflicht, und Auto— kaskoversicherung werden Schadenausgleichsrücklagen mindestens solange überwiesen, bis diese die geschäftsplanmäßig vorgeschrie⸗ bene Höhe erericht haben.

3. Wenn sich wider alle Wahrscheinlichkeit einmal in einem Rechnungsjahr kein reiner Ueberschuß ergeben sollte und die Bei— träge und die in den Versicherungsrücklagen verfügbaren Mittel zur Deckung der Verpflichtungen der Anstalt nicht ausreichen sollten, so hat der Hannoversche Provinzialverband den Fehlbetrag vor⸗ zuschießen. Die Anstalt hat den Vorschuß zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist und bis dahin auf Verlangen angemessen zu verzinsen.

4. Etwaige Betriebsverluste eines Jahres in der Unfall- Haftpflicht⸗ und Autokaskoversicherung werden zunächst aus den Schadenausgleichsrücklagen gedeckt. Soweit diese zur Deckung des BVerlustes nicht ausreichen, kann der Verlust im Rahmen der ge⸗ schäftsplanmäßig vorgesehenen Bestimmungen vorgetragen wer⸗ den. Soweit Verluste nicht vorgetragen werden sind sie durch Inanspruchnahme der Garantie des Hannoverschen Provinzial⸗ Verbandes (vergleiche Ziffer 3 zu decken. Die Auffüllung der Schadenausgleichs rücklage erfolgt erst, sobald der Verlust des Vor—⸗ jahres 6 16 5. Eine, Verpflichtung der Versicherungsnehmer zur Leistun von Nachschüssen besteht nicht. . J kung

S 7.

Im Falle der Auflösung der Anstalt wird das nach Deckung aller. Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die zur Zeit Versicherten als besondere Dividende verteilt.

§ 8.

Rechnungslegung.

Das Rechnungsjahr ö das Kalenderjahr. Die Bücher sind sährlich abzuschließen. Auf Grund der Bücher und nach den von der Aufsichtsbehörde hierfür erlassenen Vorschriften ist *r das verflossene Rechnungsjahr eine Bilan nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung aufzustellen und mit einem die Verhältnisse und die Ent⸗ wicklung der Anstalt erläuternden Berichte dem Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) zur Prüfung und Ab⸗ nahme vorzulegen.

Abschnitt III.

Verfassung und Verwaltung. § 9. Die Anstalt wird nach den Bestimmungen dieser Satzung ver⸗

lungen, zur Verminderung der Verschuldung in Stadt und Land,

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waltet durch

Angestellten des Innen— Beobachtung der vom Verwaltungsrat erlassenen Grundsätze ob.

Verwaltungsrats vorzubereiten und auszuführen. Entscheidungen und in zweifelhaften Fällen hat er den Vorsitzenden

forderlichen Hilfskräfte, gebildete Personen, s regelmäßig mittels besonderen anzustellen. vom Oberpräsidenten Verwaltung des

Bezeichnung

aller im Dienst der Anstalt stehenden Mitglieder des

zu bestellen. sprechend auch für die Stellvertreter.

0 Aan

*

Idas

1, den Vorstand,

2. den Verwaltungsrat,

3. den Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Ver— waltung des Provinzialverbandes.

§ 10. . Vorstand. 1. Der Vorstand führt die unmittelbave laufende Verwaltung Anstalt. Er hat die Anstalt so zu leiten, wie das Wohl des

Betriebes und seiner Gefolgschaft und der emeine N Volk und Staat es erfordern. l g utzen von

2. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und außer⸗

gerichtlich.

3. Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern

bestehen. Für die Mitglieder können Stellvertreter bestellt werden. Der Oberpräsident (Verwaltung des

86be ssident Prxovinzialverbandes) bestellt Vorstandsmitglied zum Generaldirektor, der auch im Vorstand Vorsitz führt und über die Geschäftsverteilung entscheidet. Die

Bestellung des Generaldirektors bedarf der Bestätigung des Reichs , . 9 9 ö * E 3 en S⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. H ö

Dem Generaldirektor liegt die Anstellung und Entlassung der und Außendienstes der Anstalt unter

4. Der Vorstand hat die Beratungen und Entscheidungen des Bei wichtigen Verwaltungsrats zu hören.

§ 11.

1. Dem Vorstande können von dem Oberpräsidenten (Verwal⸗ des Provinzialverbandes) nach Bedarf Oberbeamte zugeordnet

werden.

2. Die sonstigen zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte er— insbesondere versicherungstechnisch vor⸗ ind von dem Generaldirektor (6 10 3.3 Abs. 2) ö ren Dienstvertrages auf Kündigung Doch können diese Angestellten in geeigneten Fällen Provinzialverbandes) als

ierangestellte bestellt werden.

8 15. 1. Die Anstalt gibt rechtsverbindliche Erklärung unter der „Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover“ der Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern oder der Unter— ft eines Vorstandsmitgliedes und eines Bevollmächtigten ab. 2. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen den ordentlichen

Vorstandsmitgliedern hinsichtlich der Vollziehung von Unter— schriften gleich. 5 13 Der Generaldirektor ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte

;. Vorstandes, mten und Angestellten.

§5 14. Verwaltungsrat. 1. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landeshauptmann

als Vorsitzenden, dem Generaldirektor und mindestens 3 höchstens 7

Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) auf

4 Jahre zu bestellenden Mitgliedern.

Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwal⸗

tungsrats beratend teilzunehmen.

2. Mitglied des Verwaltungsrats können nicht sein Vorstands⸗ Aufsichtsratsmitglieder, Beamte, Angestellte und Außen⸗ ne privater Versicherungsunternehmungen.

3. Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft mit dem Auf—

hören der für seine Ernennung geltenden Bedingungen.

4. Für die Mitglieder ist die gleiche Zahl von Stellvertretern Die Bestimmungen in Ziffer 1 bis 3 gelten ent—

§5 15.

Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die gesamte Ge— schäfts führung des Vorstandes. scheidung in den ihm ausdrücklich durch diese Satzung vorbehaltenen Fragen, sowie in

Ihm liegt ferner ob, die Ent⸗

die in allen wichtigen Angelegenheiten der Anstalt, die ausdrücklich der Entscheidung des Oberpräsidenten (Verwal⸗ des Provinzialverbandes) vorbehalten sind.

§5 16.

Der Verwaltungsrat kann von dem Stande der laufenden Verwaltun

nehmen. Zu seiner Zuständigkeit gehören insbefondere: 1.

durch Einsicht der Akten und Bücher jederzeit Kenntnis

die Vorbereitung aller dem Oberpräsidenten Verwaltung

des Provinzialverbandes) zu unterbreitenden Vorlagen,

die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des

Vorstandes,

die Anlegung verfügbarer Gelder und Reserven unter

Berücksichtigung der darüber bestehenden Vorschriften,

die Festsetzung und Aenderungen des Geschäftsplans der Anstalt und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nebst Tarifen,

der Abschluß von Rückwversicherungs- und Betriebsvoerträgen,

die Entscheidung in zweifelhaften Versicherungsfällen,

die Vornahme außerordentlicher Revisionen der Vermögens⸗

verwaltung,

die Einführung neuer Versicherungsarten der Lebens- Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung sowie die Ein führung neuer Versicherungszweige,

die Aufstellung der allgemeinen Grundsätze für die Anstellung

des Innen⸗ und Außendienstes der Anstalt.