1936 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1936. S. 4

Paris, 24. Deutschland —,

Spanien 207,25, Italien 121,30, Schweiz 4931,83. Kopenhagen Holland 1029,50, Oslo —, —, Stockholm 387,00, Prag

Rumänien —, Wien —— Belgrad —. Warschau 286,00.

Paris, 24. Januar (D. R. B) 1Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr. Deutschland —, Bukarest —, Prag —, Wien Amerika 14,99, England 75,04. Belgien 256 00, Holland 1029,50, Jialien Schweiz 149318, Spanien 207,25. Warschau —, Kopenhagen —,

Paris, 25. Januar. (D. N. B.) 10,30 Uhr, Freiverkehr.) Berlin 609,00, England 75,99. New HYort 15,01, Belgien 256,25, Spanien 207,25, Italien 121,30, Schweiz 493,00, Kopenhagen —, Holland —, Oslo —, Stockholm —— Prag —, Rumänien —, Wien —, Belgrad —, —, Warschau —.

Am sterd am, 24. Januar. (D. N. B.) Amtlich. Berlin 5927, London 7, 29. New Jork 1451/1. Paris 9,713, Brüssel 24. 88. Schweiz 47,91, Italien —— Madrid 20,10, Oslo 36, 65,

Kopenhagen 32.573, Stockholm 37,60. Wien —, Budapest —, Prag 611,060.

Zürich, 25. Januar. (D. N. B.) U1,40 Uhr. Paris 20 283. London 15,233, New York 304,50, Brüssel 52, 00, Mailand 24.50, Madrid 43,05, Berlin 123,655, Wien (Noten) 57, 10. Istanbul 245, 00.

Kopenhagen, 24. Januar. (D. N. B.) London 22, 40, New York 449,75, Berlin 182,30, Paris 30,00, Antwerpen 76,55, Zürich 147,55, Rom 37,15, Amsterdam 308,00, Stockholm 115,65, Sslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,90, Wien —, Warschau S5, 85.

Stockholm, 24. Januar. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 158,50, Paris 25,90, Brüssel 66,15, Schweiz. Plätze 128,00, Amsterdam 267,00, Kopenhagen 86,85. Oslo 97,60. Washington 390,)0, Helsingfors 8,60, Rom 32,50, Prag 1650, Wien Warschau 74, 75.

Oslo, 24. Januar. (D. N. B. London 19,90, Berlin 162, 75, Paris 26,75, New York 402,50, Amsterdam 274,50, Zürich 131,75, Helsingfors 8,0, Antwerpen 68,75, Stockholm 1092,85, Kopen⸗ hagen 89,25, Rom 33,30, Prag 17,090. Wien Warschau 77,00.

Moskau, 17/18. Januar. (D. N. B.) (In Tscherwonzen. j 1000 engl. Pfund 569, 5s3 G., 571,24 B., 1600 Dollar 114,82 G. 115,17 B., 1000 Reichsmark 46,21 G., 46,53 B.

London, 24. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 19,75, Silber fein prompt 215s16, Silber auf Lieferung Barren Silber auf Lieferung fein —, Gold 140/10.

London, 25. Januar. (D. N. B.) Bis auf weiteres Sonn⸗ abends keine Silbernolierung; Gold 140 73.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 24. Januar. (D. N. B.) 50/0 Mex. äußere Gold 13,50, 45 Irreganon 77s, 5 oV Tamaul. S. 1 abg. 5 0 Tehuantepec abg. 7,00, Aschaffenburger Buntpapier 44,50, Buderus 96,00, Cement Heidelberg 123,00, Dtsch. Gold u. Silber 215,90, Dtsch. Linoleum Eßlinger Masch. 90,00, Felten u. Guill. 111,50, Ph. Holzmann 94,75, Gebr. Junghans S3, 006, Lahmeyer Mainkraftwerke 89s /, Rütgerswerke 120,900, Voigt u. Häffner —, Westeregeln —, Zellstoff Wald⸗ hof 118.25. .

Hamburg, 24. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse.! Dresdner Bank 86,00 G., Vereinsbk. 116,75, Lübeck-Büchen 71,00 G., Hamburg⸗ Amerika Paketf. 155 s, Hamburg⸗Südamerika 27,50, Nordd. Lloyd 16,50, Alsen Zement 140.00 G.. Dynamit Nobel * Guano o, 90, Harburger Gummi 132,099 B., Hoölsten⸗ Brauerei 102.50, Neu Guinea —— Otavi 17,50 G. 1

Wien, 24. Januar. (D. N. B.) Amtlich. [(In Schillingen. 5 o Konversionsanleihe 1934159 99,40, 3 o. Staatseisenb. Ges. Prior. L— X 70,00, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 57,50, Türkenlose Desterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —, Ungar. Creditbank Staatseisenbahnges. ——, Dynamit Nobel —, Scheidemandel A.⸗G. —, A. E. G. Union —, Brown-⸗Boveri⸗ Werke 33,30. Siemens⸗Schuckert ——, Brüxer Kohlen —, Alpine Montan 14,35, Felten u. Guilleaume 106,00, Krupp A.⸗G., Berndorf —, Prager Eisen —, Rima⸗Murany 39,50, Skoda⸗ werke —, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. —, Leykam Josefs⸗ thal —, Steyrermühl )

Am sterdam, 24. Januar. (D. N. B.) 7 Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 195, 53 0 Deutsche Reichsanl. 1965 (Young) 227j3 B., 23,25 G., 63 oo Bayerische Staats⸗Obl. 1945 18,50, To Bremen 1935 19,75, 6 0 /o Preuß. Obl. 1952 1685/6, 70½ Dresden Obl. 1945 ——, 7 Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —, 700 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —, 7 0ͥ½ Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 17,00, 70/0 Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Psdbr. 1960 70. Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1955 —, Amster⸗ damsche Bank 116,00, Deutsche Reichsbank —, 70ς Arbed 1951

Januar. (D. N. B) 1Schlüßhhirse, amtlich] London T5, 04. New Yotk 15,03, Belgien 256,00,

Oslo —, Stockholm —, Belgrad

70,0. A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —— 8 6/0 Cont. Caoutsch. Obl. iH50 —, 7 Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 4178, 7o⸗9 Cont. Gummiw A. G. Obl. 1956 38. 25, 6 Gelsenkirchen Goldnt. 1934 32.00, 6 o/ Harp. Bergbe⸗Obl. m. Opt. 1949 23,50, 6 o/ J. G. Farben Obl. —— 7 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —, 70,0 Rhein.⸗Westf. Bod.⸗CErd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 ——, 70, Rhein-Elbe Union Obl. m. Op. 1946 195, 70 Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten 25,59, 70so Siemens⸗Halske Obl. 1935 —, 60/0 Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 —, 7To½ Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —, 63 ο Verein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 J. G. Farben Zert. v. Aktien 3750, 7,9 Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 6 o/ Eschweiler Bergw. Obl. 1952 29,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. 6 o Siemens u. Halske Obl. 2930 38,75, Deutsche Banken Zert. ——, Ford Akt. (Kölner Emission) —.

9 4

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 24. Januar. (D. N. B.) Der Preis für 50er

Kammzüge war noch nicht erhältlich.

Manchester, 24. Januar. (D. N. B.) Bei ruhigem Ge—⸗ schäft machten sich am Gewebemarkt Anzeichen einer leichten Besserung fühlbar. Indien trat als Käufer für leichte Sorten, Süd⸗ afrika für schwere Sorten auf. Garne lagen unregelmäßig. Water Twist Bundles notierten is /7g d per Ib, Printers Cloth 21/3 sh per Stück.

London, 24. Januar. (D. N. B.) Bei Fortsetzung der ersten Londoner Kolonialwollauktionsserie gelangten innerhalb der Auktion

2092 Ballen zum Angebot, von denen 8350 Ballen Absatz fanden. Lose wurden heute nur in geringem Umfange zurückgezogen. Die Auswahl der Wollen war ziemlich gut. Bei starkem Besuch gestaltete sich die Nachfrage recht lebhaft. Alle marktgängigen Australmerino— wollen sowie feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗Froßñbreds, feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗Slipeshautwollen, beste, mittlere und

geringe Austral⸗Scoureds, beste und geringe Cap⸗Snow⸗Whites, feine

und mittlere Merinowaschwollen sowie feine, mittlere und grobe Croßbredwaschwollen konnten ihren Preisstand gut behaupten.

Ergänzung zum Bericht vom 23. Januar 1936:

; Kreuz⸗ 3 Kreuz⸗ Ursprungt Angebot . . uch. ,. zuchten wasch ⸗· ung im land wollen . Schweiß Sch weit Neusüdwales . 1077 16 24 11— 3 1— W090 8-17 Queensland 929 22 277 114 —5 13—8 73 —151 Victoria ... 1895 20-223 144-19 13—203 9—19 Südaustralien 279 14 —7 Westaustral. 530 20 11H - 153 Neuseeland *) 4790 11—20 7-16 Capes; 150 Snow⸗ 11 —133 Whites . is. = 20 Verschiedene . 25 6 10 Angebot... 9675 . ; Verkauft... 8377 ) Slipes 9-17

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

M lm,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MM einschließlich 48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,30 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 eue. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

9

O

Anzeigenyvreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten 8. 1,10 Qa, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 22 mm breiten Jeile 1,35 Rr. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SM zs, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

25. Januar 24. Januar ; Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexandrien

und Fan; 1 ägypt. Pfd. 12,595 12,625] 12,585 12.615 Argentinien (Buenos

,, 1 Pap. ⸗Pes. o, 576 0,680 0,676 O0, 80 Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) .... 100 Belga 41,98 42,06 41,95 42, 03 Brasilien (Rio de

Janeiro) .. .... 1 Milreis o, 138 9,140 0136 E138 Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3047 3,0631 3.047 3, 063 Canada (Montreal). I kanad. Doll. 2,454 2,468 2,444 2,468 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 54,91 55,01 54,87 54,97 Danzig (Danzig) .. 100 Gulden 46,8090. 46,K590. 465,39. 46,90. ,. (London) . . engl. Pfund 12,295 12,325 12.285 12,315

land

(Reval / Talinn) l. 100 estn. Kr. 67,33 68,07 67,93 68,07 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,42 d, 43 5,415 5,425 Frankreich (Paris). . 100 Fres. 165375 16,4151 16,375 16,412 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2,357 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) . 100 Gulden 168,63 168,97 168,58 168,92 Iran (Teheran) r. . 100 Rials 12,64 12,56 12,64 12,66 Island (Reykjavik) = 100 isl. Kr. 55,14 55,246 55,10 55,22 Italien (Rom und .

Mailand) ..... 100 Lire 19,5 19,89 19,ß5 19,89 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen 0,718 0, 20 O718S 0,720 Jugoslawien, (Bel⸗ . 3 .

grad und Zagreb). 100 Dinar 5,554 5,6666 5,5654 55,666. Lettland (Riga) . . . 100 Latts 80,2 81,08 80.97 81, 08 Litauen (Kowno / Kau⸗

nas). 100 Litas 4171 41,79 41,71 41,79 Norwegen (Oslo). . 100 Kronen 61,74 61,86 61,69 61,51 Oesterreich (Wien) . 100 Schilling 48,990 49,05 48,995 49,005 Polen (Warschau,

Kattowitz, Posen). 100 J10ty 46,80 46,99 46,0 46,90 Portugal (issabon) 100 Escudo ii , , . Rumänien (Bukarest) 100 Lei 2,488 2,492 2,488 2, 492 Schweden, Stockholm .

und Göteborg) r.. 100 Kronen 653, 63,51 63,v 63,46 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken 80,3 80,89 80,74 80,90 Spanien (Madrid u.

Barcelona) JI. . . 100 Peseten 33,93 33,99 1 33,93 33,99 Tschechosflow. (Prag) 100 Kronen 10,275 10,2956 10,275 10,295 Türkei (Istanbul) . . J türk. Pfund 1,977 1,9811 1,977 1,981 Ungarn (Budapest). 1090 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso . 1,209 1,2111 1,219 1,221 Verein. Staaten von

Amerika (New Jork) 1 Dollar 2461 2,4651 2,466 2,470

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

25. Januar Geld Brief Sovereigns . ..... Notiz 20,8 20,46 20 Franes⸗Stücke .. für 16,16 16,22 Dold. Vollars .. .. 1 Stücãh] 4185 436 Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 2,413 2433 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2113 agg Argentinische .. ... 1 Pap. Peso O,g648 (6668 Belgische .. . . ... 100 Belga 41,83 42,00 Brasilianische .. . 1 Milreis o, 15 0, 135 Bulgarijche ..... 100 Leva Canadische . . . . .. J kanad. Doll. 2,42 2,44 Dänische .. . .... 100 Kronen 54,570 54,92 Danziger .. ..... 100 Gulden 46,6 46,94 Englische: große .. . Lengl. Pfund 12,265 12,30 14 u. darunter J engl. Pfund 12,6 12,30 Estnische 2 9 9 99 100 estn. Kr. a. 3669 n g . 2 109 finnl. M. 5,375 54h Französische ..... 190 Frs. 16,325 16,385 Dolländische ..... 100 Gulden 168,21 168,89 Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische .... 100 Dinar 5,64 5,68 Litauische . . . . ... 100 Litas 41,47 41,53 Norwegische ..... 100 Kronen 61,58 61,82 Oesterreich.: große. . 1060 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling 1 2 100 3loty 1 4676 46, 99 Rumänische: 1000 Lei . und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei. .. 100 Lei Schwedische .. ... 100 Kronen 63,22 63,48 Schweizer: große .. 100 Frs. S0, 55 80,87 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. S0, 55 80, S7 Spanische ...... 100 Peseten 33,57 33,71 Tschechoslowakische: 000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen 100 Kr. u. darunter 100 Kronen 106,41 10,45 Türkische . . ..... J türk. Pfund 1,91 1,93 Ungarische . ..... 100 Pengö

24. Januar

Geld Brief 20,3 20 46 16 15 1627 Iis5. Cds 2418 2433 8 Jus G48 S6 al S5 4136 ai 61533 212 244 iss 51688 , 20 g 1335 1735 537 511 16,3325 1835. los. 5 168 3 DosJ S658 14, (G3 sisß3 51,7 1676 6a s3 17 68 13 S6 56 3635 36 bs 36 35 33 57 3351 1021 1016 1 1

Wagengestellung für Kohle, Kots und Briketts im Ruhrredier: Am 24. Januar 1936: Gestellt 23 332 Wagen.

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 25. Januar 3 50, I5 Æ (am 24. Januar auf 50,25 4ƽ) für

100 kg.

Sffentlicher Anzeiger.

.

ö Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 22. Januar 1936.

vVetanntmachung über den Londoner Golhpreis

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf

ö in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

in deutsche Währung umgerechnet . ... . RM 2778301. Berlin, den 27. Januar 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring. ö Bekanntmachung. Betrifft: Verbot ausländischer Druckschriften.

Schutz von Volk und Staat vom; bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Stxraß⸗ püurg erscheinenden Zeitung Der El säsfer“ (SAlsacier).

ö. der ueber wachungsfterle für Rautschut und Atsbeft

mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗

. 1 1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 2. Zwangs versteigerungen, . 9. Dentsche , 53. Aufgebote, 10. Gesellschaften m. b. H., 4. Oeffentliche Zustellungen, J 11. Genossenschaften, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, : K 12. Unfall⸗ und Invaliden versicherungen, 6. Auslosung usw., von Wertpapieren, 13. Bankausweise, 7. Aktiengesellschaften, 14. Verschiedene Bekanntmachungen. Mn 2 . schein dazu und Ratenschein 3 und 4, in dem auf den 26. August 1936, 30 307 über 100 RM und Buchstabe B] verstorben. Er besaß die Preu ßische 3 Aufgebote. zu 4: 25 4 Deutsche Reichsanleihe Ab 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Nr. 10 6365 über 25 RM der Ablösungs⸗ Stagtsangehörigkeit. Da ein Erbe nicht ö ösungsschuld und Auslosungsschein B anberaumten Aufgebotstermin zu melden, anleihe der Stadtgemeinde Chemnitz ermittelt worden ist, werden diejenigen,

66073 Aufgebot.

1. der Dreschmaschinenbesitzer Richard Stage in Rühen bei Vorsfelde, 2. die Firma Ephraim Meyer K Sohn in Liqu. in Hannover⸗M., Luisenstraße 8/9, vertreten durch die Liquidatoren Bank⸗ direktor Bollmann und Kaufmann Katzenstein in Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P. Goldschmidt III, Hannover 1 M., Steintorstraße 16, 3. der Bauer Alfred Mehrdorf in Nieder ⸗Sickte, 4. der Schlosser Her⸗ mann Zachau, hier, Schöttlerstr. 6, haben das Aufgebot folgender verlore⸗ ner Wertpapiere beantragt: Zu 1: Ver⸗ sicherungsschein Nr. O 24/1187 über 5000 RM für Richard Stage, zu 2:

1200 RM Aktien der Bremer & Brück⸗ mann A. G. in Braunschweig Nr. 4781 bis 4792 zu je 100 RM, zu 3: Gold⸗ pfandbrtes über 200 GM der Braunschw.⸗ Hannoverschen Hypothekenbank von 1926 Serie 33 Nr. 00 015 Lit. E nebst Anteil⸗

13 Nr. 49418. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. August 1936, 9 Uhr, Zimmer 79, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Ausge⸗ botstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Braunschweig, 17. Januar 1936.

Das Amtsgericht. 19.

66076 Aufgebot. ö Der Rechtsanwalt Dr. Karl Welzel in Breslau, als Pfleger für die Erben nach der am 3. Januar 1933 zu Breslau ver⸗ storbenen Rentenempfängerin Karoline Niedzielski, geb. Pradler, hat beantragt, den verschollenen Friseur Robert Böh⸗

nisch, geboren am 11. Dezember 1874 in Grottkau, zuletzt wohnhaft in Grottkau,

für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens

n ,, die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Amtsgericht Grottkau, 10. Jan. 1936.

vom 18. November 1929 und die Aus⸗ losungsscheine Buchstabe D Nr. 30 307 über ein Auslosungsrecht im Nenn⸗ betrag von 100 RM und Buchstabe B Nr. 10635 zu einem dergleichen von 25 RM je zu der genannten Ablösungs⸗ anleihe für kraftlos erklärt.

66077

Es sind für kraftlos erklärt worden: die 6 zinsigen Preußischen Schatzanwei⸗— sungen von 1933 Folge 1 Buchst. C Ab⸗ schnitt J1 Nr. 35 09095, Nr. 39 214/24 und Nr. 39 227/44 über je 500, RM.

Berlin, den 15. Januar 1936. Amtsgericht Berlin. (455. F. 283. 35.)

66078)

Am J7. 1. 1936 hat das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Handelsbank zu Brand⸗Erbisdorf e. G. ni. b. H. an Liquidation, in Brand-Erbisdorf, die Schuldverschreibungen Buchstabe B Nr.

66075]. . Die verschollene Elisabeth Jansen, ge⸗ boren am N. 2. 1883 in Langer⸗

wehe zuletzt wohnhaft in Lüttich, rue verostrai Nr., 83 bei ihrer Mutter, der im Jahre 1901 verstorbenen Elisabeth Jansen, geb. am 19. 4. 1869, verehe⸗ lichte Prügger, wiedevverehelichte Nie⸗ derhaupt, wird für tot erklärt. Düren, den 15. Januar 1936. Amtsgericht.

Deschluß /

66074

Am 19. September 1532 ist, zu Berlin⸗ der

Charlottenburg, Lindenallee 44 Kaufmann Bernhard Bruno Kolfti

rechte bi

Preußische F J. VI. 165. 32. Berlin⸗Charlottenburg, den A1. Ja⸗

nuar 1936. Amtsgericht. Abt. 6.

.

stehen, hiermit aufgefordert, i

re Erb⸗

denen Erbrechte an dem . zu⸗

s zum 31. März 1936 bei

dem unterzeichneten Gericht anzumelden, andernfalls die Feststellung wird, daß ein anderer Erbe als der iskus nicht vorhanden ist.

erfolgen

und Ver

wei

in Berli

Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlag: i V. Rudolf

Lantzsch n⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗

lags Aktiengesellschaft. Berlin Hit ; .

helmstra

Fünf Beilagen eeinschließlich Börsenbeilage

e 32.

und

entralhandelsregisterbeilagen).

Nr.: 209 vom . September 1934) wird mit Zustimmung des ö Reichswirtschaftsministers angeordnet:

reifen mit einem Endarbeitsvermögen von den Bestimmungen des Abschnitts B der zum § 18 Abs. 1 der

reifen, die für die Ausfuhr hergestellt werden.

l für die Ausfuhr e ü.

Asbest nicht zur Verwendung im Inland abgegeben werden.

nahmen bon der Vorschrist dez z 1 Abf. 1 zulassen.

O

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A9 (Blücher) 3333. O

Reichs bankgirokonto

O

abends

D

. z

amm mm,

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des

Anordnung Nummer 30 der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest, Berlin W 50 (Herstellung von Vollgummireifem). Vom 25. Januar 1936. t Siebente Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kredit— wesen.

5

Amtliches.

Deutsches Reich.

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Feingold (Soldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 27. Januar 1936 für eine Unze Feingold... .. . 140 ah 9 4,

kurs für ein englisches Pfund vom 27. Ja— nuar 1936 mit RM 12,30 umgerechnet

, RM 86,5613, für ein Gramm Feingold demnach

pence 54, 3026,

Auf Grund der Dergtdnung des Reichspräsidenten zum 28. Februar 1933 verbiete ich

Berlin, den 23. Januar 1936.

Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. A.: von der Groeben.

Anordnung Nr. 30

Berlin W 50. (Gerstellung von Vollgummireifen.) Vom 23. Januar 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung

stellen vom 4 September 1934 (Deuͤtscher Reichsanzeiger

§ 1.

¶) Vollgummireifen dürfen vom ordnung an nur als Neuelastikreifen (2) Neuelastikreifen im Sinne vo

Inkrafttreten dieser An⸗ n n werden.

n Abs. 1 sind Vollgummi⸗ mindestens 6 mkg, die nitts Ausführungsanweisung 3 Reichs Straßenverkehrs Ordnung vom 29. September 1934 (Reichsgesetzblatt 1 S. 880) entsprechen.

§ 2. . (I) Die Vorschrift des 5 1 Abs. A gilt nicht für Vollgummi⸗

(2) Sind in Abweichung von der Vorschrift des § 1 Absatz 1 i e Vollgummireifen von der Hersteller⸗ firma oder dem Ausführer nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fertigstellung in das Ausland verbracht worden, so ist dies der ,, für Kautschuk und Asbest unverzüglich anzu— zeigen.

(G3) Vollgummireifen der in Abs. 2 genannten Art dürfen ohne Einwilligung der Ur g n gs fle für Kautschuk und

§ 3.

Die Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest kann Aus⸗

. Innern über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrist im Inland. ]

Verlin. Montag, den 27. Januar,

§ 4. ; Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der S5 16, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.

. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichun im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. ff irn Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Aspbest:

. Nachtigäller.

Siebente Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen.

Auf Grund des 5 5 der Verordnung über Formblätter

für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute

vom 17. Januar 1936 (Reichsgesetzbl. J S. 27) bestimme ich folgendes: . .

1. Für Aktiengesellschaften. Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Bank- oder

Sparkassengeschäfte im Inland betreiben, gelten die in der An—

lage 1 enthaltenen Richtlinien. .

2. Für gewerbliche und ländliche Zentralkassen in der Rechts⸗

form der Aktiengesellschaft gelten die in der Anlage 2senthaltenen Richtlinien. ; ö . nt len Für eingetragene Genossenschaften, die Bank⸗ oder Sparkassen⸗ geschafte im Inland betreiben, gelten die in der Anlage 2 ent⸗ haltenen Richtlinien. Artikel 38.

Für Einzelfirmen, offene Handelsgesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften, die Bank- oder Sparkassengeschäfte im Inland betreiben, gelten die in der Anlage 3 enthaltenen Richtlinien.

Berlin, den 25. Januar 1936.

Der Reichskommissar für das Kreditwesen. J An Dr. Claus.

Anlage 1 Richtlinien für die Aufstellung der Fahresbilanzen von Kreditinstituten

in der Rechts form der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

JI. Aktiva.

Zu Posten 1. Ein bei der Reichsbank in Anspruch genommenes Lombarddarlehen ist nicht von dem Guthaben bei der Reichs— bank abzusetzen, sondern unter den Gläubigern (Passiv— posten 1b) auszuweisen.

Zu Posten 2. Zins- und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei den Zahlstellen bereits eingelöst werden; unter dieser Voraussetzung können hier auch gekündigte und ver— loste Wertpapiere ausgewiesen werden. Sonstige verloste und gekündigte Wertpapiere sowie hereingenommene, noch nicht fällige Zins- und Dividendenscheine gehören unter „Eigene Wertpapiere“ (Posten 6), und zwar in den der zu⸗ ,, , Wertpapiergattung entsprechenden Unterposten.

eberfällige Zins- und Dividendenscheine, die gegebenen⸗

Postscheckkonto: Berlin 41821

falls erst später ganz oder teilweise eingelöst werden, sind ebenfalls unter Posten 6 (Eigene Wertpapiere), jedoch in Unterposten d, zu erfassen. Zinsscheine von eigenen Schuld⸗ verschreibungen dürfen in der Bilanz nicht enthalten sein.

3u Posten 3. Hier sind auf das eigene Institut gezogene, dem be⸗ treffenden Kunden aus irgendeinem Grunde noch nicht be⸗ lastete Abschnitte nicht aufzunehmen. Schecks, welche nur zum Einzug und zur Gutschrjft nach Eingang eingereicht sind, sollen in die Bilanz nicht eingesetzt werden.

3u Vosten 4. Von der Kundschaft hereingenommene eigene Wechsel (Solawechsel) gegen Hinterlegung von Steuergutscheinen können, solange für sie die Rediskontzusage der Reichsbank besteht, unter 4a ausgewiesen werden, da diese Wechsel sich hinsichtlich ihres Charakters wesentlich von den sonstigen eigenen Wechseln (Solawechseln) der Kunden (44) unter⸗ scheiden. Wechsel, welche nur zum Einzug und zur Gut⸗ schrift nach Eingang eingereicht sind, sollen in die Bilanz nicht eingesetzt werden. Ebenso dürfen Rückwechsel nicht im Wechselbestand enthalten sein. Zu den Handelswechseln nach § 16 Abs.? des Reichsgesetzes über das Kreditwesen rechnen auch alle Wechsel, für welche eine Rediskontzusage der Reichsbank vorliegt.

Zu Posten 5. In diesen Posten sind auch Steuergutscheine aufzu— nehmen, nicht aber Zinsvergütungsscheine, die in den Posten 6 gehören. In dem Unterposten sind nicht nur die Werte derjenigen Papiere auszuweisen, die bereits laut Verzeichnis der Reichsbank tatsächlich zur Beleihung zu⸗ gelassen sind, sondern auch alle Bestände, die nach 5 21 Abs. 1 Nr. 33) des Bankgesetzes zur Beleihung zugelassen werden dürfen.

Zu Posten 5. Wegen des Begriffs „börsengängig“ vergleiche die Bemerkung zu Posten g. Unter 64d sind auch die über⸗ fälligen Zins- und Dividendenscheine aufzuführen (gl. die Bemerkungen zu Posten 2). In dem Unterposten sind nicht nur die Werte derjenigen Papiere auszuweisen, die bereits laut Verzeichnis der Reichsbank tatsächlich zur Be⸗ leihung zugelassen sind, sondern auch alle Bestände, die nach 53 21 Abs. 1 Nr. 31 des Bankgesetzes zur Beleihung zugelassen werden dürfen. Hierzu rechnen nicht Schuld- verschreibungen, die von dem berichtenden Kreditinstitut selbst ausgegeben worden sind.

Zu Pesten 7. Als Konsortialbeteiligungen sind alle diejenigen Wertpapiere anzusehen, über welche dem Kreditinstitut nicht das alleinige Verfügungsrecht zusteht, und die in⸗ folge von Vereinbarungen irgendwelchen Bindungen unterliegen.

Zu Posten 8. Soweit solche Forderungen eine Fälligkeit von mehr als drei Monaten haben, sind sie unter den Schuld— nern (Posten 11) auszuweisen. Beruhen die Forderungen darauf, daß andere Kreditinstitute auf ihr Ersuchen feste Darlehen bekommen haben, so sollen sie als weniger liquide ebenfalls unter die Schuldner aufgenommen wer— den, soweit sie nicht den Charakter von Lombards gegen börsengängige Wertpapiere haben und deshalb zu Posten g gehören.

Zu Posten 9. Als Lombards sind nur voll gedeckte, feste, nicht in laufender Rechnung gegebene Kredite, die auf bestimmte, drei Monate nicht überschreitende Zeit gegen bestimmte Effekten zu einem festen Zinssatz gewährt sind, aufzu⸗ nehmen, Durch die Worte „gegen börsengängige Wert— papieze“ wird klargestellt, daß es sich um die Beleihung von Wertpapieren handelt, die an Börsen des In⸗ und Auslandes notiert werden. Andere Kredite gegen Wert papierdeckung gehören unter die Schuldner (Posten 15).

Zu Posten 10. Unter 102 gehören in erster Linie die im Waren— verkehr mit dem Ausland handelsüblich bis zu einigen Monaten gegebenen Rembourskredite. Ihr wesentliches serkmal ist im allgemeinen die dingliche Sicherstellung

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Spendenkarten

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9) Nach z 21 Abs. 1 Nr. 3 des Bankgesetzes darf die Reichs—⸗ bank u. a. beleihen:

a) voll eingezahlte Stamm⸗ und Stammprioritäts— aktien und Prioritätsobligationen deutscher Eisen⸗ bahngesellschaften sowie Pfandbriefe landschaftlicher, kommunaler oder anderer unter staatlicher Aussicht stehender Bodenkreditinstitute Deutschlands und deutscher Hypothekenbanken auf Aktien, auf den In— haber, lautende Schuldverschreibungen öffentlich— rechtlicher Kreditinstitute des Inlandes sowie die⸗ jenigen auf den Inhaber lautenden Schuldverschrei⸗ bungen der übrigen vorbezeichneten Institute und Banken, welche auf Grund von Darlehen ausgestellt werden, die an inländische kommunale Korpora— tionen oder gegen Uebernahme der Garantie durch eine solche Korporation gewährt sind;

b) irn gende oder spätestens nach einem Jahre ällige und auf den Inhaber lautende Schuldver—

schreibungen des Reiches, eines deutschen Landes

oder einer inländischen kommunalen Körperschaft oder zinstragende auf den Inhaber lautende Schuld— verschreibungen, deren Zinsen vom Reiche oder

einem deutschen Lande gewährleistet sind;

s e) zinstragende auf den Inhaber lautende Schuldver—

, schreibungen nichtdeutscher Staaten sowie staaftlich garantierte ausländische Eisenbahnprioritätsobli⸗ gationen;

d) vom Reich begebene Schatzwechsel, welche nach spä—⸗ testens 3 Monaten fällig sind.