1936 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1936. S. 4

Sffentlicher Anzeiger.

.. . 1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 8. Lommanditgesellschaften auf Aktien. 2 y,, 9. Deutsche . 3. Aufgebote, 10. Gesellschaften m. b. H., 4. Oeffentliche Zustellungen, J 11. Genossenschaften, 5. Verlust ˖ und Fundsachen, 12. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen. 6. Auslofung usw. von Wertpapieren. 18. Bankausweise. 7. Aktiengesellschaften, 14. Verschiedene Bekanntmachungen. n 2

I. Untersuchungs⸗ und Strassachen.

b8050]

In der Strafsache gegen: 1. die Ordensfrau Generaloberin Mutter Elektra, Elisabeth Schulte⸗Mesum,

eboren am 13.3. 1879 zu Mesum, als

eiterin des Frauenordens der Mis⸗ sionsschwestern vom Heiligsten Herzen Jesu in Hiltrup, 2. die Ordensfrau Schwester Gerberga, Therese Dreier, aus Hiltrup, geboren am 23. 3. 1893 zu Hombruch bei Dortmund, wegen De⸗ visenvergehens bzw. Verbrechens, wird die durch Beschluß des Amtsgerichts Münster vom 36. 3. 1935 ausgesprochene Beschlagnahme des gesamten Ver⸗ mögens der Beschuldigten und des durch sie vertretenen Frauenordens der Missionsschwestern vom Heiligsten Herzen Jesu in Hiltrup auf Antrag des Herrn Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht in Berlin gem § 28 Abs. 5 der Durchführungsverordnung zum Ge⸗ setz über die Devisenbewirtschaftung vom 41.2. 1935 (RGBl. I S. 114) auf⸗ gehoben. Die Beschlagnahme ist nicht mehr notwendig. Die Angeklagten sind verurteilt. Die Kosten, Geldstrafen und Einziehung bzw. Ersatzeinziehung sind durch Zahlung von 73 938,40 RM erledigt.

Münster i. W., 20. Januar 1936.

Das Amtsgericht.

(68049 Steuersteckhrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Blusenhändler Hermann Stras— berg, geboren am 2. März 1882 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Bremen,

Sögestraße 3738. zur Zeit Haifa (Palästina), schuldet dem Reiche eine Reichsfluchtsteuer im Betrage von

36 855, RM, die am 2. Oktober 1935 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ fangenen halben Monat.

Gemäß der 4. Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zur Sicherung von Wirt⸗—⸗ schaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, 1. Abschnitt, 5 9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetz⸗ blatt 1 S. 699, 731) in der Aenderung nach dem Gesetz über Aenderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer vom 18. Mai 1934 Geichsgesetzblatt 1 S. 392) und der Aenderung durch Ab⸗ schnitt Vl Reichsfluchtsteuer des Steuer⸗ anpassungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt J S. 925, 941) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf die Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer J der genannten Verordnung fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstande— nen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre , leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuenpflichtigen zu be—⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗

dert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige

über die dem Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen und sonstigen An⸗ sprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung . Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 19 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reiche gegenüber nur dann be⸗ . wenn er beweist, daß er zur Zeit er Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (85 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (6 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Absatz 1 u. 2 der genann⸗ ten Verordnung ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steueraußendienstes (Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der hn Hilfs⸗

wenn er im Inland betroffen wird,

vorläufig festzunehmen und ihn unver⸗

züglich dem Amtsrichter des Bezirks,

in dem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗

führen.

Bremen, den 21. Januar 1936. Finanzamt Bremen-Mitte.

. Aufgebote.

680561 .

Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Peine vom 8. Januar 1936, betr. Auf⸗ gebot von Aktien, wird dahin berichtigt, daß es sich bei der Kraftloserklärung um Aktien der Aktien⸗Getreidedrescherei Gadenstedt in Gadenstedt, Kreis Peine,

handelt. Amtsgericht Peine, 29. Januar 1936.

68052 J. Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: a) Die Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925, b) die Auslosungs⸗ scheine zu dieser Anleihe: 1 a) Nr. 1597149 über 25 RM, b) Gr. 3 Nr. 56 149 über 25 RM; 2. a) Nr. 1777 04344 über je 109 RM, Nr. 1312667 über 50 RM, b) Gr. 14 Nr. 40 243/44 über je 100 RM, Gr. 4 Nr. 33 169 über 50 RM; 3. a). Nr. 2 024 7012 über je 25 RM, Nr. 1777 658 über 100 RM.bh) Gr. 18 Nr. 33 7012 über je 25 RM, Gr. 14 Nr. 40 858 über 160 RM; 4. a) Nr. 445 2832 über 25 RM, b) Gr. 15 Nr. 25 282 über 25 RM; 5. a) Nr. 1286 171 über 12,50 RM, Nr. 911 726 über 50 RM, b) Gr. 38 Nr. 15171 über 12,50 RM, Gr. 20 Nr. 22 226 über 50 RM; 6. a) Nr. 67 432 über 50 RM, Nr. 2 234 473 über 12,50 RM, b) Gr. 3 Nr. 7432 über 50 RM, Gr. 31 Nr. 58 78 über 12350 RM; 7. a) Nr. 2161 24 über 50 RM, b) Gr. 2 Nr. 61 742 über 50 RM; 8. a) Nr. 1152 625 über 12,0 RM, b) Gr. 34 Nr. 1625 über 12,50 RM; g. a) Nr. 1257 508 über 25 RM, b) Gr. 38 Nr. 16508 über 25 RM; 10. a) Nr. 1 755 775 über 25 RM, Nr. 1 556 826 über 50 RM, Nr. 1 543 499 über 100 RM, b) Gr. 9 Nr. 34 775 über 25 RM, Gr. 5 Nr. 47326 über 50 RM, Gr. 6 Nr. 46 699 über 100 RM; 11. a) Nr. 1305167 über 25 RM, b) Gr. 40 Nr. 4167 über 25 RM; 12. b) Gr. 10 Nr. 17333 über 25 RM; 13. b) Gr. 19 Nr. 26 410 über 12,50 RM; 14. a) Nr. 239 975 über 25 RM, b) Gr. 8 Nr. 29 975 über 25 RM; 15. a) Nr. 86 365 über 12,50 Reichsmark, b) Gr. 3 Nr. 26 365 über 12,50 RM; 16. a) Nr. 2032431 über RM, b) Gr. 18 Nr. 41431 über 25 RM; 17. a) Nr. 1761 044 über 25 RM, b) Gr. 9 Nr. 40 044 über 25 RM; 18. a) Nr. 193 610 über 50 RM, b) Gr. 7 Nr. 18 610 über 50 RM. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 19. August 1936, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Stralauer Straße 4243, Erdgeschoß, Zimmer 13, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Il. Zahl ungssperre.

Der Reichsschuldenverwaltung in Berlin wird verboten, bezüglich der oben zu 1, 4, 6, 7, 12 und 13 aufge⸗ he Urkunden an einen anderen Inhaber als zu 1. an die Frau Maria Alt geb. Müller in Münster i. Westf., Körnerstraße 8, 4. an den Carl Curdt in Hamburg 19, Eichenstr. 10 III, 6. an den Bauern Albert Kaalmink in Groß⸗ Ringe über Neuenhaus, Kr. Grasschaft Bentheim, 7. an die Witwe Emmy Drummer in Berchtesgaden, Bergwerk⸗ straße 16, 12. an den Johann Lob⸗ meier in Thannet, Post Pleinting (Ndby.), 13. A. an den Händler Johann Hufnagel in Eslohe (Sauerland), B. an den Esloher Spar⸗ u. Darlehnskassen⸗ Verein, e. G. m. u. 1 in Eslohe (Sauer⸗ land) eine Leistung zu bewirken. (455. Gen, II. 8. 35.)

Berlin, den 24. Januar 1935.

Amtsgericht Berlin.

25

b oh 4] Aufgebot.

Die Firma Schneider & Döft, Waagenfabrik in Sontheim-Heilbronn, ö das Aufgebot des angeblich ver⸗ orengegangenen, von der Firma Nürn⸗ berger Bund Einkaufsverband Essen a. d. Ruhr am 25. November 1935 ausgestellten, von der Firma Fr. Uhr⸗ bach Nachf. G. m. b. 8, Hamburg 11,

stellerin indossierten, am 25. Februar 1936 fälligen Wechsels über 2000, Reichsmark beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den' 17. Äugust 1936, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 223, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Essen, den 30. Januar 1836. Amtsgericht.

68053) Bekanntmachung. Rechtsanwalt Justizrat Adolf Deiler in Augsburg hat als Verwalter im Konkurse des Güterhändlers Gustav . früher in Augsburg, Hermann⸗ straße 5iz, gemäß 10063, 1007 3.P.⸗O. das Aufgebot des dies⸗ gerichtlichen Grundschuldbriefes vom 10. März 1932 beantragt. Dieser Grund⸗ schuldbrief ist ausgestellt über eine für Gustav Einstein auf dem Anwesen Hs.˖ Nr. 67 in Nordendorf des Maurers Rupert Schuster und mitbelastungsweise auf dem Anwesen Hs. Nr. 67 in Nordendorf des Zimmermanns Taver Schuster eingetragene ab 1. März 1932 mit 8 35 verzinsliche Grundschuldforde⸗ rung von 1500 RM. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem am Donnerstag, den 14. Mai 1936, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 1/0 des unter⸗ fertigten Gerichts anberaumten Auf— gebolstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ ö. deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Donauwörth, den 30. Januar 1936.

Amtsgericht.

8058 Aufgebot.

Die Ehefrau des Bergmanns Hugo Ritter J geb. der in Philipps⸗ thal a. d. Werra hat beantragt, den ver⸗ schollenen Arbeiter Edmund Gräfe, ge⸗ boren am 8. August 1888,( zuletzt wohn⸗ haft in Kutzleben, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 2E. Oktober 1936, vormittags 9g, uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ funf über Leben oder Tod des Ver= . zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufge⸗ botstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Bad Tennstedt, 24. Januar 1936. Das Amtsgericht.

68061 Aufgebot.

Die ledige Nanni Krohlow, Cux—⸗ haven, Höpckestraße 10, hat beantragt, den Ernst Albert Steinmetz, geboren am 7. Januar 1865 zu Altenbruch, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Springville in den Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerika, für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich in dem auf Donnerstag, den 13. August 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Cuxhaven, Hindenburgstraße Nr. 11, Zimmer 22, stattfindenden Aufgebots⸗ termin zu melden, andernfalls er für tot erklärt werden wird. Alle diejenigen, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Cuxhaven, den 27. Januar 1936.

Das Amtsgericht.

6 Bekanntmachung.

Eggl, Johann, Baumaterialienhänd⸗ ler in Dachau, Münchner Straße 12, nicht vertreten, hat das Aufgebot des für ihn ausgeftellten Hypothekenbriefes für eine Hypothek in Höhe von 600. Reichsmark auf dem Grundstück Pl. Nr. 1723, Stgd. Esting, der Arbeiters⸗ eheleute Benno und Katharina Eisen— reich in Olching, beantragt Der In⸗ haber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf. Montag, den 0. August 1936, nachmittags z Uhr, im Zimmer 16,1 des unter⸗ fertigten Gerichts anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Fürstenfeldbruck.

68051 Aufgebot.

Die Landwirtseheleute Bernhard Dziarsti und Franziska Dziarski geb. Kornalewski in Kalborn, vertreten durch Rechtsanwalt Dost in Allenstein, haben das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der Parzellen Nr. 25 und 26 und 174/22 des Kartenblatts 1 der Gemarkung Wygodda in Größe von insgesamt 1554,33 ha beantragt. Die Parzellen sind im Grundbuch nicht be⸗ zeichnet. Laut Angabe der Kataster⸗ bücher sind die bezeichneten Parzellen seit 1880 für den Bauer Johann Tu⸗ rowski in Malschoewen nachgewiesen. Der Bauer Johann Turowsti wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 27. März 1936, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 48, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgt.

Allenstein, den 31. Januar 1936.

Amtsgericht.

68057 Aufgebot.

Der Verwaltungsdirektor Albert An⸗ f in Stuttgart⸗S., Weißenburg⸗ traße A, hat beantragt, die verscholle⸗ nen: 1. Ehristoph Sturm, geb. am 29. Dezember 1849 in Adelmannsfelden, Kreis Aalen, unehelicher Sohn der Margarethe Sturm, geb. am T. Juli 1826 zu Adelmannsfelden, 2. Philipp Karl Sturm, geb. 26. 2. 18654 zu Adel⸗ mannsfelden, Kreis Aalen, unehelicher Sohn der Margarethe Sturm, zuletzt wohnhaft in Adelmannsfelden, Kreis Aalen, für tot zu erklären. Die be⸗ eichneten her enn, werden aufge⸗ erer, ich spätestens in dem auf Mittwoch, den 2. September 1936, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge—⸗ botstermin zu melden, ,,, ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die e ,,,, spätestens im Aüufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Aalen, den 30. Januar 1936.

68062 Aufgebot.

Die Witwe Christine Preuß, geb. Preuß, in Kallnen hat beantragt, den verschoͤllenen Landwirt Ferdinand Preuß, geboren am 28. Januar 1883 in Rohßisko / Wolhynien, zuletzt wohn⸗ haft in Roßisko Wolhynien, für tot zu erklären mit Wirkung für diejenigen Rechtsverhältnisse, welche sich nach deut⸗ schen Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befind⸗ liche Vermögen. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 1. April 1936, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Darkehmen, den 24. Januar 1936. Das Amtsgericht. 8

68063 Aufgebot.

Die Witwe Maria Schröder, geb. Schulte Wermeling in Hamm We tf.), hat beantragt, den verschollenen Mus⸗ ketier Otto Schröder, 3. Komp. Inf.⸗ Reg. 147, geb. am 16. 9. 1894 zu Hamm, zuletzt 3 in Hamm i. W., für tot J erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich . testens in dem auf den 24. Sktober 1936, vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hamm i. W., Borbergstr. 1, Zimmer 19, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗

testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. amm i. W., den 26. Januar 1936.

Das Amtsgericht.

68064 Aufgebot. Die Rentnerin Maria 6 geb.

Winter aus Namslau, Schulstraße 4, hat beantragt, ihren Sohn, den ver⸗ schollenen attler Josef Konstantin Kopka, zuletzt wohnhaft in Namslau bei der AÄntragstellerin, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Vesch nch wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den August 1936 um 9 Uhr vor dem richt, Zimmer 14, an botstermin zu melden, , , die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen können, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. (1 F. 1/36.) Namslau, den 30. Januar 1936. Amtsgericht.

68065 Aufgebot. . Der Bäcker Karl Stedtler in Könige⸗

, ,,. Ge⸗ eraumten Aufge⸗

Landwirt Paul Burchardt (gen. Burg rt zuletzt wohnhaft in Königerode, ür tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 6. Oktober 1936, vormittags 11M Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. anberaum⸗ ten Aufgebotstermin zu melden, widri⸗ genfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf— forderung, spätestens im Aufgebotster⸗ min dem Gericht Anzeige zu machen. Wippra, den 31. Januar 1936. Amtsgericht Mansfeld Zweigstelle Wippra. choene.

68066 Aufgebot. e Die Witwe Johann Heinrich Keim, Elifabeth geb. Beil in Allendorf a. L.

brucharbeiter Johann Heinrich Keim, zuletzt wohnhaft in Allendorf a. E, ür tot zu erklären. Der bezeichnete Ber⸗ . wird aufgefordert, sich spä— testens in dem auf den 18. August unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ö melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung „erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die . spätestens im Äufgebotstermin dem Ge— richt Anzeige zu machen.

Ziegenhnin, den 1. Februar 1936. Amtsgericht.

68059 Beschlusz. Am 26. 11. 1933 ist zu Beuthen, O. S.

riger, kinderlos verstorben. schaft ausgeschlagen. . Nachlasses bisher nicht ermittelt

dem Nachlaß zuftehen, aufgefordert, diese

unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Fest⸗ stellung erfolgen wird, daß ein anderer

Zum ach wt gehört das 15

handen ist. Grundstück. Beuthen, straße 8 / Wallstraße

pfleger ist der Beamtenanwärter He mut Haefe in Beuthen, O. S., Stadt sparkasse. 3. VI. 6 / 84.

68060 J Beschluß. Am 15. Juni 1934 ist in

Schwalme, geb. am 25. 1. 1870 in Sibyllenort, Kreis Trebnitz, katholischen Bekenntnisses, zuletzt wohnhaft gewesen in Breslau, Weißenburger Straße B, verstorben. Seine Eltern waren der Postverwalter Joseph August Schwalm geb am 10. Le 1835 Fin Erlendotf

dessen Ehefrau Antonie Schwalme, geb

lau. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt worden ist, werden die= kn sen. denen Erbrechte an dem Nach—=

binnen zwei Monaten seit dieser Be— kanntmachung bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt etwa 1849 RM. 47 VI 88 / 54. Breslau, den 17. Ja⸗ nuar 1936. Das Amtsgericht.

68067

Durch Ausschlußurteil vom 29. Jg, nuar 1936 ist das Sparbuch Nr. 23 39) der Kreissparkasse Türen, lautend au den Namen der Frau Jacob Jansen Gerta geb. Meier, Düren, mit einem Bestand von 192,85 Reichsmark füt kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Düren.

Verantwortlich ; für Schriftleitung (Amtlicher und, Nicht amtsicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Tr. Schlang

ͤ in Potsdam: für den Handelsteil und den nn redaktionellen Teil Rudolf Lantzst in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei und Verla ,,, Berli Wilhe in s e 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

Amtsgericht.

beamten der Staatsanwalt . bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen,

als akzeptierten und an die Anlrag⸗

rode hat beantragt, den verschollenen

eine ntralhandels register⸗Beilage)

hat beantragt, den verschollenen Stein.

1936, vormittags 10 Uhr, vor dem

der verheiratet gewesene Kaufmann Jo⸗ hannes Rack, deutscher Reichsangehö⸗ eine

nächsten Angehörigen haben die Erb⸗ 9. ö Da ein Erbe z . ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an

Rechte bis zum 1. Mai 1936 bei dem

Erbe als der deutsche Staat nicht vor⸗

S., Lange (Grundbuch Nr. 144 von Beuthen⸗Stadt). Nachlaß

.

Amtsgerich ö Beuthen, O. S., den 27. Januar 1936.

Breslau der Justizoberwachtmeister Otto

Olsche), Kreis Militsch, gest. am 4. 1885 in Großburg, Kreis Strehlen, um

Weidloch, gest. November 1917 in Bres.

asse zustehen, aufgefordert, diese Rechte

9

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur monatlich 230 Gew einschließlich 0, 48 & A . lat Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,0 &α.νM. monatlich. ! an, in Berlin für S die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. a ö Ausgabe kosten 30 oy, einzelne Beilagen 10 Hej. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333. 2

9

O Nr. 30 Reichs bankgirokonto

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. BVelanntmachung k P 101 der Ueberwachungsstelle für unedle . vom 4. Februar 1936 über Kurtzpreise für unedle Metalle. Berichtigung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 9. ,. . .

reußen Zeitungsverbot. 6. hem

Amtliches. Deutsches Reich.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingoöͤld (GSoldmarh lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. Februar 1936 für eine Unze Feingolddd!!.. .. 140 6h 10 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 5. Fe—= bruar 1936 mit RM 1230 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach ... in deutsche Währung umgerechnet .. Berlin, den 5. Februar 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

RM 86,6126, pence 54, 3347, . RM 2.784665.

Bekanntmachung KP 101

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. Februar ] , betr. Kurspreise für unedle Metalle. . . Auf Grund des 83 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Je 1935, 6. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklessen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 94 vom 23. Januar 1936 (Deutscher Reichs— anzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1936), K 99 vom 31. Ja⸗ . 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 27 vom 1. Februar w) und RP 160 vom 3. Februar 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1936) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt: gen ug, Blei (lafsengruppe 111):

nicht legiert (Klasse IIIA) ..... i ĩ ariblei ku g r ng r er. in ö 3 1 ö. * 9 6. Kupferlegierungen Mlassengruppe 1X):

inglegierungen (Klasse IX A). ..... RM 36, 25 bi Neusilberlegierungen (Klasse T j . . ho 5 ö .

Zint

5 Klassengruppe XIX): Jeinzint (Klasse XIX 4 y * 22, bis 23, Rohzint (Klasse ix &) ö

2. Diese Bekanntmachung trit i = ijse nn g eln im Deuts 23 i , m nnn fer 3 Berlin, den 4. Februar 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

1 57

2 Berichtigung er Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, n , n. . . , ig a druckt in er 9 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußi Staatsanzeigers vom 11. . . ö

Die U i . . „g g k des letzten Paragraphen muß statt „§ 8

ö

Preußen.

Zeitungs verbot.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ ,,, zum Schutz von Volk und 6 6. 28. g, . 1 Reichsgesetzbl, J S. 33) verbiete ich die periodische TDruckschrift „Remscheider General-Anzeiger“ in Remscheid auf die Dauer von 3 Tagen, und zwar vom 3. bis 5. Februar

Berlin, Mittwoch, den 5. Sebruar, abends

Deutscher Reichsanzeiger Prenßischer Staatsanzeiger.

Wm,

O

Anzeigenypreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und . mm hrejten 341 1,10 Gaz, einer dreigespaltenen 3 mm benen und 2 mm breiten eile 1,89 ru,. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbefondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck Leinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1936

Das

Düss

schaft wie

rift, die si li r e 6 sachlich als die alte darstellt und' als ihr Lrsatz

Der tschechoslowakische Gesandte Dr. Vojts ist nach Berlin i, 3e e Dr. Vojtésch Ma st n?

Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druck⸗= Fernsprechverkehr mit Amerika über London.

Der Funkfernsprechverkehr mit Amerika über London —Ne York ist mit k 22. Januar 1936 auf die . kanische Republik und die Republik Honduras ausgedehnt worden. Gesprache nach den genannten Ländern werden zwischen New York und Miami auf dem Drahtweg und jenseits Miami wieder draht los ausgetauscht. Nähere Auskunft bei den Fernämtern.

eldorf, den 1. Februar 1936. Der Regierungspräsident. Schmid.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Aus der Verwaltung.

Sinanzgebot für die Gemeinden 1936: Rücklagenbildung und zusãtzliche Schuldentitgung

Der Reichs- und Preußische Innenminis— leich i 6 . P12 Innenminister hat zugleich im Namen des Finanzministers umfangreiche hein et eng d die

at die Leitun ö der übernommen. h h g der Gesandt

Abbildung

bruar und dieser Zeit

unbeschrie über die Ve in Berlin

ist, werden

1936 einschließlich.

Schmuckblatt der NReichspost

Zu den Olympischen Spielen 1936 in Deutschland hat die Deutsche Reichspost ein besonderes Schmuckblatt erschei Es ji nach einem . .

Dlympischen Spiele 1936 weisen die olympischen Ringe und die

die auf der Rückseite dargestellt ist, in künstlerischer Vollendun hin. Das Blatt wird zunächst nur in der Zeit 3 3. bis 22. .

Juland und aus dem Ausland an Teilnehmer oder Gäste der IV. Qlympischen Winterspiele auf dem neuen Blatt zel cl ten rei au , werden; ,

en für 40

= Luftpoft KRhartum— Kano (Nigeria).

m Anschluß an die Dienstags von Brindisi abgehenden Flüge der En ar o g , d n, verkehrt vom nn sa, ö . chen 5 und Kano (Nigeria) eine Luftpost,

El Fasher und Geneina (Aegyptischer 3 tag, in Fort Lamy (Tschadgebiet) sowie in M

Nigeria) am Freitag eintrifft.

Gebühren zu entrichtenden , . betragen für Post⸗ karten und für je 5

chen Sudan 15 hf tigeria 25 Rpf. Sofern es nach dem Auflieferungstag günstiger

auch künftig mit der Luftpost Marseille —Kongo befördert.

die letzten Absendungsgelegenheiten erteilen die Postanstal Auskunft. h Postanstalten

dzaushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände in V im Jahre 1936 erlassen. Er weist darauf hin, 235 die Gesundung der Gemeindefinanzen im abgelaufenen Rechnungs— jahr 1956 weitere Fortschritte gemacht und die Zahl der Ge— meinden mit ausgeglichenem Haushalt erfreulich zugenommen habe. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß noch sehr viele Gemeinden erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden haben und eine noch größere Anzahl von einer nachhaltigen Siche— rung noch weit entfernt ist. Die für 1935 aufgestellten Grundsätze

Verkehrs wesen.

zu den Othmpischen Spielen. 9 pisch

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Stanzig in Berlin-Licht 3 . and fast, . müßten dah che fi

in⸗Lichterfelde in Sfffetdruck mit fechs Farben müßten daher auch, für das neue Rechnungssahr Anwendun n Goldbronze in der ü lichen Größte hergestellt g ü Die finden. Das sei um so nötiger, als die , ö Vorderseite igt einen Jünglingstoöpf don Tdlem Schnitt, wirtschaft immer mehr als Einheit gesehen und behandelt werden geschmickt mit bem Siegerlorbeer. * Uuf die Besonderheiten der müsse. Deshalb müsse sie auch immer stärker auf die zentralen

Aufgaben eingestellt werden, die im Vordergrun 5 nationalen,. Aubauwerkes des Führers stehen. ö Für die Gemeinden folge daraus ganz allgemein auch weiter⸗ hin der Zwang zu äußerster Sparsainkelt. Ausgabeerhöhungen seien grundsätzlich gu vermeiden. Nur durch eiserne Sparsamkeit auch bei kleinen Ausgabeansätzen sei der Haushaltausgleich und darüber hinaus eine dauerhafte Sicherung zu erreichen. Im übrigen sei für alle Gemeinden im Rechnungsjahr 1936 das oberste finanzpolitische Gebot: Rücklagenbildung und zusätzliche Schuldentilgung. Es müsse Ehrenpflicht der Gemeinden sein, durch weitgehen den Verzicht auf Inanspruchnahme neuer und durch ver⸗ stärkte Rückzahlung alter Kredite die Ziele der Reichsführung wirksam zu fördern, um den Kapital- und Geldmarkt für die durch den Aufbau unserer Wehrmacht bedingten erhöhten Anfor⸗ derungen freizumachen und zu stärken. . .Die Ansammlung von Rücklagen sei um so dringlicher, als die Gemeinden in den nächsten Jahren nicht damit rechnen können die für Erneuerungen und Erweiterungen benötigten Mittel dem Kapitalmarkt zu entnehmen. Kreditanträge der Gemeinden wür— den daher nur noch in den seltensten Fällen genehmigt werden Steuern, Gebühren und Beiträge sollen grundsätzlich erst dann gesenkt werden, wenn die Rücklagen in der erforderlichen Höhe ebildet sind. Soweit ausreichende Rücklagen vorhanden find, ollen die dann noch verfügbaren Mittel im weitesten Umfange zur ,, , , n. eingesetzt werden. lach den bisherigen Ergebnissen der Reichsschuldenstatistik sei

zwar 1935 das Anwachsen der gemeindlichen Verschuldung endlich zum Stillstand gekomnien, die Gesamtverschuldung der Gemeinden sei jedoch mit 11,8 Milliarden so groß, daß ein Stillstand nicht ge⸗ nüge, sondern unbedingt eine fühlbare Verminderung des Ge⸗ samtschuldenstandes eintreten müsse. Dies liege im Interesse unserer gesamten öffentlichen Wirtschaft. Die . der Schuldenlast, zu der das Reich in Durchführung des Wehrmacht- aufbaues genötigt sei, müsse durch wesentliche Verminderung der gemeindlichen Verschuldung möglichst ausgeglichen werden.

des Brandenburger Tores sowie die olympische Glocke,

nur in Garmisch⸗Partenkirchen verwendet. Während werden dort alle geeigneten Telegramme aus dem

6 wird es in Garmisch Partenkirchen pf verkauft. Die näheren Bestimmungen rwendung des Blattes während der Olympischen Spiele im Sommer werden noch bekanntgegeben werden.

ie in El Obeid,

am Donners⸗ aidugari und Kano Die außer den gewöhnlichen

andrer Briefsendungen nach dem Aegypti⸗ nach dem In n gen 35 Rpf . Sendungen nach dem Tschadgebiet und nach Nigeria

err

Technische Aufsficht über die Straßenbahnen.

Bereits im April v. J. war die technische Aufsicht über die Straßenbahnen in Preußen den Präsidenten der Reichsbahn⸗ direktionen übertragen worden. Zur Herbeiführung einer im anzen Reich einheitlichen Beaufsichtigung der Bahnen hat der ichs und Preußische Verkehrsminister jetzt angeordnet, daß bis auf weiteres die technische Aufsicht über die Straßenbahnen in den außerpreußischen Ländern ebenfalls durch die Präsidenten der Reichs bahndirektionen, in deren Bezirk sie betrieben werden, wahr- 6 nn wird. Die Präsidenten führen die ihnen obliegenden lufsichtsgeschäfte unter der Bezeichnung „Reichsbevollmächtigter für Bahnaufsicht“ .

Einzelhandelswaren in Apotheken.

Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat in einem Runderlaß vom 17. 1. 1986 zu den Fällen Stellung genommen, in denen Apotheken den Vertrieb von Waren aufnehmen, die den Apotheken an . nicht eigentümlich sind.

.Der Erlaß befaßt sich zunächst mit der Neuaufnahme von . in bereits bestehenden Apotheken: hier sall künftig über Anträge auf Zulassung zum Verkauf von Waren, die nicht zu dem Kreis der üblicherweise in einer Apotheke feil-= ehaltenen Waren gehören, vor der Entscheidung nach dem Einzel , von den zuständigen Verwaltungsbehörden in jedem Einzelfall dem Reichswirtschaftsminister berichtet werden. Dieser wird dann mit dem Reichsinnenminister in Verbindung treten, um n mn, ob und in welchem Umfange die Hinzu⸗ nahme solcher Waren im Interesse der Versorgung der Bevölke⸗ , mit Arzneimitteln überhaupt erforderlich ist; bei dieser Ent— scheidung muß auf das Vorhandensein einer Uebersetzung im