Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 458 vom 2. Februar 1938. S. 4
Sicherung der Rinderhaltung und Rindfleischversorgung.
unteren Grenze, die nicht unterschritten werden darf. Die geringe Erhöhung der oberen Pxeisgrenze für die Spitzenqualitäten von Ochsen und Färsen wird mehr als ausgeglichen durch die Sen— kung, die die Höchstpreise für vollfleischige Kühe erfahren haben, da im Reichsdurchschnitt die Kühe den bei weitem überwiegenden Anteil der aufgetriebenen Schlachttiere ausmachen. Durch die starke Abstaffelung der Preise für die b, e- und d-Qualitäten wird eine Senkung der Ein⸗ standspreise für den Fleischer erreicht, so daß die Neuregelung zu keiner Belastung der Ver“ braucher führt. Durch die Staffelung der Preise nach Gattung und Schlachtwertklassen wird eine angemessene Bewer— tung der Qualität erzielt und dem vorgebengt, daß für die geringwertigen Tiere auf Kosten der, oberen Güteklassen ein ungerechtfertigter Vorteil erzielt werden kann. Durch diese produktionspolitisch wichtige Maßnahme wird dem Erzeuger hoch— wertigen Mastviehes ein seinen Kosten und Mühen entsprechendes Entgelt gesichert, einer Ueberzahlung geringwertigen' und unreifen Viehs vorgebeugt und den am Handel und an der Ver— arbeitung beteiligten Gruppen die Gewähr einer ausreichenden Spanne beim Verteilungs- bzw. Verarbeitungsprozeß gegeben. Den Vorsitzenden der Schlachtviehverwertungsberbände ist die Ermächtigung erteilt worden, in angemessener Beziehung zu den festgesetzten Marktpreisen bis an den Bauernhof heran ihrerseits Höchstpreise für Rinder und Rindfleisch auch außerhalb der ge⸗ bundenen Märkte festzusetzen. So erlangen die Bestimmungen der neuen Anordnung in Verbindung mit den für Schweine und Schweinefleisch bereits getroffenen marktregelnden Maßnahmen besondere Bedeutung für den weiteren Aufbau unferer Vieh— bestände, der durch die Dürre des Jahres 1934 und die sich dar⸗ aus ergehene Futterknappheit unterbrochen war, und damit für eine gesicherte Bedarfsdeckung aus eigener Erzeugung. Die vor— übergehend auftretenden Versorgungslücken können aus den Ein— fuhren der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse aus⸗ geglichen werden.
Außer der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft und den ihr nachgeordneten Stellen werden zur Durchführung der Anordnung alle Dienststellen des Reichs nährstandes eingesetzt. Ueberdies werden die sonstigen, an dem Rindviehverkehr betéi⸗ ligten Kreise weitgehendst insbesondere die Festsetzung der Kontingentierung und Aus⸗ stellung der Schlachtschweine in erster Linie den Innungen des Fleischerhandwerks und, den Fachgruppen der Fleischwaren⸗
bewirtschaftung betraute Hauptvereinigung der Deutschen Vieh—
Das Ziel der neuen Anordnung ist die Sicherung einer gleich⸗ mäßigen Rindfleischversorgung, die Gewähr einer gerechten Preis⸗ bildung für alle beteiligten Gruppen und die Sicherung der Er⸗ zeugung. . Zur Sicherung einer gleichmäßigen Rindfleischversorgung dient die in der neuen Verordnung verankerte Konting'en? tierung der Schlachtungen'und Fleischumsätze in sämtlichen Rindvieh schlaͤchtenden und Rind“ fleisch umsetzenden Betrieben auf mon'atiich höchstens 60 der Rindviehschlachtungen und Rindfleischumsätze nach dem Monatsdurch⸗ schnitt der Zeit vom 1. Oktober 1931 bis zỹ. März 1935. Mit der Kontingentierung sollen die ungünstigen Aus⸗ wirkungen, die sich aus dem zu erwartenden, in der Türre von 1934 begründeten rückläufigen Angebot an den Rindermärkten er— geben können, von vornherein ausgeschaltet werden. Die kontin— gentsmäßige Regelung der Schlachtungen bezweckt aber gleich— zeitig eine möglichst gleichmäßige Verteilung des vorhandenen schlachtreifen Rinderanfalles auf Stadt und Land, wie das im Herbst vorigen Jahres bei Schweinen durch entsprechende Maß— nahmen der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft sehr bald erreicht worden war. Der Spitzenbedarf der Städte an Rindfleisch wird durch ausländisches Frisch⸗ und Gefrierfleisch ge⸗ deckt werden, so daß eine ausreichende Versorgung gewährleistet bleibt. Im engen Zusammenhang mit der Kontingentierung der Rinderschlachtungen und der Fleischumsätze steht die Genehmi⸗ gungspflicht für den Versand von Rindern aus den Ueberschußgebieten des Reiches an Plätze, die keinen gebundenen Markt besitzen. Hierdurch wird verhindert, daß eine Vernachlässigung der Märkte unter ungerechtfertigter Be⸗ vorzugung der außerhalb der Märkte liegenden Gebiete statt— findet. Die Genehmigung zum Versand aus diesen Ueberschuß⸗
gebieten — es handelt sich dabei um Ostpreußen, Pommern, industrie übertragen worden; auch die Fachschaften der Viehver— Mecklenburg, Schleswig -Holstein, Hannover, Aldenburg, Braun. teiler werden zur verständnisvollen Mitnrbätt herangezogen schweig, Sachsen Anhalt, Schlesien und Bayern — wird von der werden. .
an fler e ning der Deutschen Viehwirtschaft in einwandfrei Die jetzt getroffenen Maßnahmen haben grundlegende Be— G für alle beteiligten deutung für die Fortführung der Marktordnüng auf viehwtrt— Grup) bildet dia , . . . g n gh . schaftlichem Gebiet; sie beugen einer bei Versorgunsspannungen druhhen ildet die in der nenen Verordnung enthaltene Preis— früher selbstverständlichen Preissteigerung, die dem Verbraucher Märküunge für inder und Ftinderhälften. Die Kisher an den neue Opfer zumuten würde, vor, und sind ein wichtiger Abschnitt Märkten geltenden Höchstpreise werden ersetzt durch feste Preise im Kam f um die deutsche Nahrun sfreiheit. mit einer oberen Grenze, die nicht überschritten und einer mn, 98 .
Die deutsche Erdölgewinnung im Dezemher und Januar.
Die deutsche Erdölgewinnung betrug in den Monaten Dezem⸗ ber 1935 und Januar 1936 nach den vorläufigen Ergebnissen der
amtlichen Statistik: . Dezembev 1935 Januar 1936
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch-⸗Indien: 100 Rupien — 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien (niederl. indische Gulden). Ber⸗
ᷓ P . t liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ SGentschland!—⸗— , g 697 86 356 dam⸗Rotterdam züzüglich ½ G AgioE,“ . . ihn gen. Pa läst ina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für MmTienhagen, . 20 399 2379 telegraphische Auszahlung London zuzüglich n jo Agio, . w k . Südafrikanische Union und Südwest-Afrika (süd⸗ übrige Erdölrevier?⸗?? . 2676 3369 afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra—
phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich Is ο Disagio; Abgabekurs: abzüglich 1 Ye Disagio,
Australien australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 203, oso Disagio (Kurs für Sichtpapiere),
Neuseeland sneuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 2605/5 0½ Disagio (Kurs für Sichtpapiere).
Kurse für Umsätze bis sooo, — Rem verbindlich.
Der Monatsdurchschnitt der deutschen Erdölgewinnung im Jahre 1935 hatte 385 867 t betragen.
Die Zahl der Arbeiter und Angestellten in den produktiven Bezirken und bei Aufschlußarbeiten außerhalb der produktiven Bezirke betrug am Ende des Monats Dezember 1935 4111, am Ende des Monats Januar 1936 4121.
Dr. Todt spricht auf der Messekundgebung der deutschen Technik 1936.
Die Messekundgebung der deutschen Technik 1936 wird am Donnerstag, den 5. März, 18,15 Uhr, in Halle 12 des Aus⸗ stellungsgeländes der Großen Technischen Messe und Baumesse Leipzig durchgeführt. Veranstalter sind die technischen Organisa⸗ tionen des Gaues Sachsen, und zwar das Amt für Technik der NSDAP., der NS.⸗Bund Deutscher Technik, die Reichs—
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Ankaufspreise der Reichsbank für auslãndische Silber- und Scheidemünzen:
gemeinschaft der technisch-wissenschaftlichen Arbeit und der Tech⸗ für Posten im Gegen— für Posten im Gegen— nische Ausschuß des Reichsbundes deutscher Beamten, ferner die wert bis Rye 300, — wert über RM 300, — Reichsfachgruppe Technik des NS. ⸗Deutschen Studentenbundes n . ᷣ — und das Leipziger Meßamt. Nach der Begrüßungsansprache des Belgien .. .. 1 Belga. .. 94 109 Belgas .... 4 Hauamtsleiters Böttger hält der Führer der deutschen Technik, Canada . , , , re n, n , , . . . . 8 Dänemark.. . 1 Krone.. . . 953 100 Kronen .. . 533530 Generalinspektor Tr.-Ing. Todt, einen Lichtbildervortrag „Die Danzig 2 1 Gulden.. O46 100 Gulden? * 145 — Straßen Adolf Hitlers“. . England.. . . 1 Schilling. 0569 1 Pfund kö Estland ... . 1 Cesti- Krone O66 100 EFesti? Kronen 67, — . ge n. 171 ö 205 oo Markka... Auskünfte ür das and werk auf der CLeip ziger Frankreich .. . 1 Franc ... ü n ae, 1, fte f 8. auf psig Dolland . ... 1 Gulden.. I-65 190 Gulden .. . . 166, — . J . ö len , , — — Zur Beratung der die Leipziger Messe besuchenden Hand⸗ Ätauen ,, , werksmeister in Fragen der Betriebsführung, des Maschinen⸗ Luxemburg.. 1 France... OI0 I 100 Franes.. . 16030 kaufes usw. steht die vom Reichsstand des Deutschen Handwerks Norwegen ... 1 Krone... C9 100 Kronen . ... 60,35 hesetzte Stelle in Halle 11, Siand 205212, auf der Großen HDesterreich. . . 1 Schilling . 6016 166 Schillinge. .. 46, — Technischen Messe und Baumesse in der Zeit vom 1. bis g. März 8 gi log le, , . , zur Verfügung. Ueber Ausfuhrmöglichkeiten handwerklicher Er⸗ Schweden? 7 Tron 96 oo dr, , 62, — zeugnisse und Ezportfragen unterrichtet die Ausfuhrförderungs⸗ Schweiz. .. . 1 Franken .. O80 100 Franken... 80, — stelle für das Deutsche Handwerk in der Leipziger Handwerks— Spanien... 1 Peseta .. . 027 1600 ,, kammer, Lessingstraße 7, II. Selbstverständlich stehen auch die Tschechoslowakei 1 Tschechen⸗ 100 Tschechen⸗ zahlreichen Einrichtungen, Auskunfts- und Beratungsstellen des Krone. . . 0,09 Kronen lo. Meßamts den handwerklichen Besuchern zur Verfügung. Hier Ver. Staaten ; . werden erschöpfende Auskünfte in allen Export- und Devisen⸗ von Amerika. 1 Dollar.. . 2.41 on,,
fragen sowie in technischen Fragen erteilt.
Modensch au auf der Leipziger Messe.
Während der Leipziger Frühjahrsmesse 1936 werden von der Deutschen Meisterschule für Mose in München und dem Reichs— innungsverband für das Damenschneiderhandwerk neue Modelle vorgeführt, die ganz besondere Leistungen deutschen Modeschaffens darstellen und aus einer großen Zahl Modelle als die besten aus⸗ erwählt sind. Die Vorführung findet als Modenschau in dem mit dem Meßhaus Petershof verbundenen Capitol, Petersstraße 20, an den drei Messetagen, also Sonntag, den J., Montag, den 2. und Dienstag, den 3. März, jeweils 15.30 Uhr statt. Vorverkauf für die Eintrittskarten (RM 1.50) erfolgt durch das Reisebüro
Koks und Briketts im
Wagengestellung für Kohle, Gestellt 23 342 Wagen.
Ruhrrevier: Am 21. Februar 1936:
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D N. B.“ am 22. Februar auf 51,50 ½υ (am 21. Februar auf 51,50 ½) für
zur Mitarbeit herangezogen; so ist:
Fkehrs zwischen Deutschland
die Einrichtung eines n n französischen Kohlengruben
erhöhung der englischen Kohlen
—
Devisenb ewirtschaftung.
Das Pfandrecht an Wertpapieren eines Ausländers.
Bezüglich der Frage, inwieweit nach den geltenden Devisen⸗ bestimmungen ein Pfandrecht an Wertpapieren eines Ausländerz entsteht, wenn der Ausländer eine in den Geschäftsbedingungen der Bank enthaltene Bestimmung anerkannt hat, wonach alle in den Besitz der Bank gelangenden Wertpapiere als Sicherheit haften, steht die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung auf fol— gendem Standpunkt:
Zweifellos entsteht, wenn die Geschäftsbedingungen nach Inkrafttreten derjenigen devisenrechtlichen Vorschriften anerkannt wurden, zufolge deren die Bestellung von Pfandrechten an Wert— papieren eines Ausländers der Genehmigung bedarf, ein Pfand— recht nur, wenn eine besondere Genehmigung erteilt wird. Das— selbe gilt aber auch dann, wenn die allgemeinen Geschäfts— bedingungen vor dem Inkrafttreten der betreffenden Vorschriften anerkannt worden, die Wertpapiere aber erst nach Inkrafttreten dieser Vorschriften in den Besitz der Bank gelangt sind. Denn da die Inbesitznahme der Wertpapiere wesentlicher Bestandteil der Pfandrechtsbestellung ist, muß eine Genehmigung bei der Inbesitznahme der Wertpapiere eingeholt werden, damit ein Pfandrecht entstehen kann.
Zu der weitéren Frage, ob die Bank gesichert bleibt, wenn Wertpapiere des Ausländers, die in devisenrechtlich einwandfreier Form als Pfand haften, veräußert und an ihrer Stelle andere Wertpapiere erworben werden, ist hiernach zu sagen, daß ein Pfandrecht an den neuerworbenen Wertpapieren selbst bei früher anerkannten allgemeinen Geschäftsbedingungen nur mit Geneh⸗ migung entstehen kann. Praklisch müßte daher bei jedem Wechsel der Wertpapiere die Genehmigung zur Verpfändung nachgesucht werden. Um die sich hieraus ergebenden Unzuträglichkeiten zu vermeiden, hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung durch den bereits bekannten Runderlaß Nr. 21 vom 15. Februar 1935 die inländischen Kreditinstitute allgemein von der Verpflichtung befreit, eine solche Genehmigung einholen zu müssen.
Eine entsprechende Freistellung ist für den Fall vorgesehen, daß für Rechnung eines Inländers gemäß Ri. Abschnitt II Ziffer 62 Wertpapiere im Tausch gegen gleichartige Wertpapiere gekauft werden, an denen ein wirksames Pfandrecht bestand.
Ferner ist vorgesehen, daß Kreditinstitute die allgemeine Genehmigung erhalten können, fich ausländische Wertpapiere im Sinne des § 21 Abs. 1 DevG. und deutsche Auslandsbonds (6 2 Abs. I DevG.) von Inländern verpfänden oder zur Sicherung übereignen zu lassen.
Neue Bestimmungen über die Bezahlung der Wareneinfuhr aus Uruguay.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit Runderlaß Nr. 6/36 D. St. 5/36 Ue. St. vom 30. Februar 1936 ein Merkblatt über die Art und Weise der Zahlung für die Wareneinfuhr aus Uruguay herausgegeben, das neue Bestim— mungen bringt. Gleichzeitig sind die allgemeinen Erlasse 90/35 D. St. 36 35 Ue,. St., Nr. 56135 D. St. und RE. Nr. 11 / 5 D. St / 3ỹ35 Ue. St. aufgehoben worden.
Durchführung des Warenverkehrs zwischen Deutschland und Uruguay.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit einem neuen Runderlaß 27136 D. St. —Ue. St, vom 26. Fe⸗ bruar 1936 bestimmt, daß zur Durchführung des Warenver— und Uruguay das für den Banco Aleman Transatlantico, Mondevideo (BAT), bei der Deutschen Ueberseeischen Bank, Berlin, bestehende „RM-⸗Sonderkonto Uruguay“ weitergeführt wird. Für die Art und Weise der Zah⸗ lungen für die Wareneinfuhr aus Uruguay auf dieses Konto gelten die Bestimmungen des Merkblattes zu dem RGE. Rr. 2636 D. St. sõ / 6 Ue. St.
Bestimmungen über private Verrechnungs⸗ geschäfte mit Australien und MNeuseeland. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat
durch Runderlaß Nr. 28/365. D. St. 6/366 Ue. St. vom 21. Februar 1936 folgende Bestimmungen erlassen: „Für die Einfuhr australischer und neuseeländischer Wolle sind mehrere Ausländer⸗ Sonderkonten errichtet worden. Anträge auf Genehmigung pri⸗ vater Verrechnungsgeschäfte, bei denen die Einfuhr australischer oder neuseeländischer Wolle mit der Ausfuhr deutscher Waren nach diesen Ländern verrechnet werden soll, find abzulehnen. Alle übrigen Anträge auf Genehmigung privater Verrechnungs⸗ geschäfte mit Australien und Neuseeland sind stets mir zur Ent⸗ scheidung vorzulegen.“
Wirtschaft des Auslandes.
Die engli'sche Kohlenausfuhr nach Frankreich.
Paris, 21. Februar. Die englischen Kohlengruben und Kohlenhändler, die Kohlen nach Frankreich exportieren, fordern das die Verteilung der fran— ür Frankreich vornehmen soll. Die und die großen Abnehmer wenden Regelung. Man rechnet mit einer Preis— und damit indirekt mit einer Preisheraufsetzung für alle fremden Kohlen in Frankreich.
zösischen Kohlenkontingente
sich gegen eine solche
Beginn der Aussperrung in Dänemark.
Kopenhagen, 22. Februar. Heute mit Arbeitsschluß tritt in Dänemark die von den Arbeitgebern angekündigte Aussperrung in Kraft, die über 100 000 Arbeiter umfaßt. Sowohl auf seiten der Arbeitgeber als der Gewerkschaften wurden am Freitag die letzten Vorbereitungen für die Durchführung des Kampfes ge⸗ troffen. Von beiden Parteien sind Erklärungen veröffentlicht worden in denen man sich gegenseitig die Schuld an dem Aus⸗ bruch des Konfliktes zuschreibt. Ueßer dessen Dauer läßt sich heute nichts voraussagen. Von entscheidender Bedeutung dürfte die Höhe der den Gewerkschaften für die Unterstützung der Aus⸗ gesperrten zur Verfügung stehenden Mittel sein. Der Umfan der Aussperrung ist übrigens am besten daran zu ersehen, g der durch die Aussperrung bedingte tägliche Ausfall an Arbeits⸗ löhnen auf fast eine Milllon Kronen geschätzt wird.
Fortsetzung des Handelsteils in der Fünften Beilage.
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1. . Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: ö. Präsident Dr. Schlan ge in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,
Berlin, Wilhelmstraße 32. Acht Beilagen
des Leipziger Meßamts, Leipzig C 1, Markt 4. 100 kg.
seinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).
des Reichskommissars für bas Krebitwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichte
institute vom 31. Januar 1936
und Genossenschaften)
Aktiva
Beträge in Tausend RM
Erste Beilage
zum
Mr. 45
Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 22. Februar 1936
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