1936 / 45 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Feb 1936 18:00:01 GMT) scan diff

des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichte

institute vom 31. Januar 1936

und Genossenschaften)

Nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen 8 20 Abs. 1 Vuchst. e und der Ersten Vekanntmachung

Monatsausweise deutscher Kredit

(ohne Spar kassen Beträge in Tausend RM

Fortsetzung)

Fortsetzung)

Aktiva

Beträge in Tausend RM S c uldner

t

Kassen⸗ bestand e) 4)

Fällige (deutsche Zins

Name und Sitz und aus⸗ 6

Dauernde

344 s ö * Beteiligungen Grund 53 zur stücke, Beteiligung 1 bestimmten Ge Nicht Wertpapiere bäude, ein. Durch⸗ Ge⸗ ge

. Beteili⸗ gegen Kredite gungen und Grund⸗

Kom⸗ bei ; kapital e⸗ munal⸗ anderen ö. triebs⸗

gen Kredit⸗ eckun z inventar

Eigene Wertpapiere

Vorschũsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren

Aktiva

Wechsel

Kurzfällige Eigene Aktien

Forderungen unzweifel hafter . . ö iquiditã ö Ken. n net Report, ö. int⸗ sortial · Kreditinstitute ge⸗ . e⸗ äfte g h ; darunter e r schäften teil i⸗ täglich gegen gegen ungen fällige börsen⸗· *. 1 Ern gängige böten, oe e, , were gut · papiere Wert⸗ haben) papiere

Schatz wechsel u. , S atz⸗ . anweisuuͤgen a) b) 9) ch 9 des Reichs An⸗ ; und der Länder leihen sonstige ö? und Wert⸗ avon verzins⸗ j entfallen liche rn, . auf . welche . die festver⸗ elche Reichs⸗ zinsliche d ne ds. ö. a,, bank Reichs beleihen papiere beleihen und der darf darf Länder

12 13 14 15 21 22 23 25 30 31 —ł 33

Forde. Forde⸗

tungen rungen aus aus a) b)

Lang⸗ fristige Aus⸗

dSypo · lei⸗

theken⸗ forde⸗ rungen

b) Von der Gesamtsumme ; (Sp. 29) sind sonstige gedeckt durch kurzfristige ing

Rem⸗ Kredite

gegen Ver⸗ gesamt bours⸗ i n ; estimm

kredite be⸗ zeichneter markt⸗ gängiger Waren

Son⸗ Summe stige der Aktiva Aktiva

Sola⸗

z wechsel ländische . Eigene ,

Zah⸗ Divi⸗ Zie⸗ aun⸗ denden⸗ mhun⸗ den

lungs⸗ scheine an die

mittel, .

Gold) Bank

sonstige börsen⸗ gängige

sonstige börsen⸗ gängige Divi⸗ denden⸗ werte

sonstige Schuld⸗ 1 9 ner börsen gängige Wert⸗ papiere

Kredit⸗

(Sp. 24 institute und 25)

sonstige gesamt Wert (Sp. 13 papiere bis 15)

summe (Sp. 9) ent⸗

Vestimmungen des Bank⸗

des Kreditinstituts

Laufende Nummer

sonstige Sicher⸗ heiten

1 Abs. 2 (Handelswechsel

Laufende Nummer

insti⸗ tuten

in: Sinne von 5 1s Abs. 2 KWG)

Von der Gesamt

sprechen den gesetzes 5 2

36 37

82

e) Giro zentralen

198 427 509 822 254 775 253 251 148 027 341 565 101 020

179371 19 604 71 446 7726 420 229183 9115 528 7508 1904 3123 94832

28 312 93 79741

45 1135 2476 16694 1598 1191 64761

31 847 23 809 81 291 29 265 30439 60 667

4142

4438 12140 22 548 24974

2358 12 340 78 309 6162

9068 808

27 409 11 669 58 743

4291 18099 54 505

3 334

30118 h3 617 18 670 27 153

30 368 90 026 42429 47342 19 358 116350 13 568

18233 79 6265 36 304 47 499 13313 64 0

b h3h

14 298 725 15 878 10520 26185 7223 8 946 4 238

1647 57 797

3 663 25 459 23 417 3390 3379 24 066 1003 999 16413

3721 3 721

23 459

Badische Kommunale Landesbank, Mannheim .... Bayer. Gemeindebank (Giroz.) öff. Bankanstalt, München Berliner Stadtbank Giroz. der Stadt Berlin Berlin 3390 Brandenburgische Provinzialbank u. Girozentrale, Berlin 1003 Giro⸗Zentrale (Kom. Bk.) f. d. Ostmark, Königsberg, Pr. 2 6 279 279 259 6083 Girozentrale Sachsen, öffentl. Bankanstalt, Dresden 22 862 22 951 15 809 50 829 Girozentrale Schleswig⸗Holstein, Kiel . 843 3 875 705 1090

Kommunalbank f. Niederschlesien, öffentl. Bankanstalt, Breslau 3149

Landesbank und Sparkassenzentrale für Westfalen (Giro— nn,, e 2003 2003

Landeskommunalbank Giroz. für Hessen Darmstadt 188 188 Landeskreditkasse Kassel, Kassel ö 416 416 416

Mitteldeutsche Landesbank Girozentrale für Prov. Sachsen, Thüringen u. Anhalt Magdeburg .. . 3164 2038

Nassauische Landesbank, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Niedersächsische Landesbank Girozentrale Hannover 3740

Provinzialbank Grenzmark⸗-Posen-Westpreußen, Giro⸗ zentrale, Schneidemühl

Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor O. S. ..... ? 314 711 314 Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin. .. 3812 3 812 3 638 Rheinische Girozentrale und Provinzialbank. Düsseldorf 1406 25 953 25938

Württ. Girozentrale Württ. Landes kommunalbank —, Stuttgant...

do = D w r N

208 973

Co D O cw

3149 1007 5 022 13299 19293 23 0l9 19019 1617 17459 19076 10409 1778 110437

158 661 163 964 185 788

8 967 1527 1291 86 232 1930 991701 31 694

24 512 4887 3722

1309 7500 2388

25 821 12387 6110

51 720 10704 6 891

9 069 46 261 13 771

110184 12 204 26 238

3 125 44 072 5 075

2003 5 113 172

3 041

493 022

417 662

515 021

46 559 15 350 179 842 27 397 149 845 97 441 8 0905 9589 190 490

25 560 1627 5 801

26 747 33 795 57 052

52 307 35 422 62 död

128 425 59 575 23 690 14666 175 439 101 539

48 552 d 297 41 601

12816 50 646 39 968

39 582 26 061 1902 21 234 7 644 924

3091 1780 3 228

3 387 2038 4877

21 840 94773 167 698 bb 3 626

5357 1638 1316 b 223 4416

1285 11735391 21 496 12081 42151 S7 002 157 072

5 621 7150 251 29 480 3579 61 073 21 565

2229 6 622 12889 11 457

2448 3 392 6 281 528 22 755 16591 46 879 49616

6 QI 37949 18431

203 908

4448 6 281 42063 95 009

2747 3274 1586 h5 37 422 7876 7381 4670

6 7111 13 673 173 787

393 393 389

1586 9788 7646

3149

19576 15 527

227 892 5 125 807 1958 819 2 7 084 626

5407 35 901 1501 37 402

6966. 323 1949 2197 83701 33 7 D Je D, F fd e sss 76 269 16978 4934 865 892 sos Js Töss D s, s Bo-, ,

1121 3h68 bi8 44376 402 994

5845 227 108 31893 259 001

7126 6 13 22013 62181 38 299 59 205 158 185 Ss ff 9 old iossS63 13 610 059 88583 S37 134 23 20 8681 681 68 08 19 023 962 90h Il 744107294 610 750

8 3151 26 1863 19252 13818 gs 22 zos 6h70 194 810 256 994 482 568 427 287 425 724 360 504 32339 92171 2s dos] 73 4 hh la 289 333 ↄ7a 7ʒꝰ⸗

8 322 k) ö sl Msi s R, 350 027 M0 77260 427 386

434 b29 4961 24563 77260 541 313

19 Girozentralen u). Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank Berlin 20 Girozentralen 11).

Kreditinstitute 116 zz es is iigoinj 26 144 o 285 85 110 n 106 1g) 164 zi 529 zy! 28 7 I9z ion öpõ asi o ; ivmmnoios asi 296 3 19 on 121 . 19 og ? 9 oꝛi ses cs an aa

Alle veröffentlichten

o ,,,, . 98 os 9s 16 35 ] 57 c 53: zꝛ8 ißt ib zzz zd i on zzyz 106 i zoo oaz iz ei o izoß sz si1itigis 194 1633 144 ug 156 or aptasn

x Q ᷣᷣ—Qi—ui,ir m, „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„,e„,eee',m' e' 'e' —Kuiuoᷣͥ nʒ6 22 20 2 2 22.222222 22 2 2 22222 2 222 22222 222222222020 222.

nationalsozialistischen Revolution. Das Bismarck-Reich wird als entwicklungsgeschichtliche Mitte eines politischen Gestaltungspro⸗ zesses gewürdigt, der mit den Freiheitskriegen anhebt und heute

Gesetz befassen müssen. Allen wird eine eingehende Erläuterung des außerordentlich wichtigen Gesetzes aus der Hand eines der besten Sachkenner der Materie besonders willkommen sein.

Die Gesetze des Reichs über die Ent—

Reichsenteignungsrecht. Grundeigentum. Erläutert von Hans

eignung von Que

Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung und stellt damit den neuesten und ausführlichsten Kommentar zur Umwandlungs—

liche Lehrsystem deutscher Rechtswissenschaft kaum erschöpfend B ü ch e r t i sch. gefaßt werden kann. Der Rahmen, innerhalb dessen sich die

Die Nürnberger Gesetze über das Reichsbürgerrecht und den Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre nebst den Durchführungsverordnungen sowie sämtlichen ein— schläyigen Bestimmungen (insbesondere über den Ab— stammungsnachweis) und den Gebührenvorschriften. Im Rahmen der nationalsoziglistischen Gesetzgebung dar— , und erläutert von Dr. jur. Bernhard Lössener, Ministerialrat, und Dr. jur. Friedrich A. Kno st, Re— gierungsrat, beide im Reichs- und Preuß. Ministerium des Innern. 1936. Verlag Franz Vahlen in Berlin Wo, Linkstr. 16. Preis 2,50 RM.

Die Nürnberger Gesetze verwirklichen wichtigste Grundsätze des nationalsozialistischen Parteiprogramms. Zu ihrer Dar⸗ stellung und Erläuterung sind die zuständigen Referenten des Reichs⸗ und Preuß. Ministeriums des Innern vornehmlich be⸗ rufen. In einer systematischen Einleitung werden die Gesetze in den großen Rahmen des nationalsozialistischen Gesetzgebungs— werkes gestellt und in ihrer staats- und volkspolitischen Be— deutung gewürdigt. Die Aufgaben der Standesämter und der künftigen Sippenämter bei der Ausführung der Gesetze werden umrissen und zugleich die geltenden Bestimmungen über den Ab⸗ stammungsnachweis zusammengestellt. Das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutfchen Ehre sind eingehend erläutert. Ein Inhaltsverzeichnis und ein Sachregister erleichtern die Benutzung des Buches, das in seiner tiefeinschneidenden Bedeutung für weiteste Kreise von Interesse ist.

Deutsches Bauernrecht. Ergänzbare Textsammlung reichsrecht— licher Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften nebst einigen Quellenstücken zur deutschen Agrar— , Herausgegeben von Dr. Karl Hopp, Erb⸗ hofgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat im Reichs⸗ justizministerium. 1936. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Preis 5, 80 3. Loseblattform. Ergänzungsblätter je 1,8 Rpf.

Der gesetzgeberische Niederschlag der nationalsozialistischen Rechts schöpfung des deutschen Bauernrechts, welches . . politischen Forderungen des nationalsozialistischen Programms in allen wesentlichen Punkten erfüllt, hat eine Vielheit von Aechtsvorschriften ergeben, deren Eingliederung in das herkömm—

wissenschaftliche Ausbildung des angehenden Rechtswahrers be⸗ wegen muß, ergibt sich jedoch bereits, wenn man die den Bauern aus der allgemeinen Rechtsordnung heraushebenden Rechtssätze in den Mittelpunkt stellt und um diese die Vorschriften gruppiert, die diesen Lebenskreis berühren. Aus solchen Erwägungen heraus ergab sich die vorliegende Textsammlung, welche dem Rechts⸗ wahrer alles das an die Hand gibt, was er in der täglichen Praxis des bäuerlichen Rechts braucht, gleichzeitig aber auch dem Stu⸗ denten eine umfassende Quellensammlung liefert, die ihm einen schnellen und mühelosen Ueberblick über das Gefamtgebiet mög⸗ lich macht. Die gemeinverständliche Zusammenstellung setzt aber auch den Bauern in den Stand, sich mit dem umfangreichen Rechtsstoff vertraut zu machen. Durch die Loseblatteinrichtung ist die Möglichkeit gegeben, jede Gesetzesänderung mit einem Handgriff jeweils an die entsprechende Stelle einzureihen, so daß 36 ĩ ö. sich jederzeit auf dem neuesten Stande der Gesetzgebung efindet.

Umwandlung, Auflösung und Anleihestock von Kapitalgesell⸗ schaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften m. b. H., bergrechtlichen Gewerkschaften usw. ). Handelsrechtliche und steuerrechtliche Erleichterungen sowie Anleihestock— vorschriften nach dem Stande vom Dezember 193535. Er⸗ läutert von Dr. Conrad Böttcher, Rechtsanwalt und Notar, und Dr. Heinz Meilicke, Rechtsanwalt. 3. Auf⸗ lage erneut umgearbeitet und erweitert. 1936. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Preis 11, RM.

Die dritte Auflage des schnell verbreiteten Werkes erscheint rechtzeitig zum Schluß des Kalenderjahres, auf den erfghrungs⸗ gemäß die Frage der Umwandlung von Aktiengesellschaften, Ge⸗ sellschaften mit beschränkter Haftung und Gewerkschaften geprüft wird. Gegenüber der zweiten, die im März 1935 erschienen war, ist die neue Auflage erneut durchgearbeitet und besonders in den für den Kaufmann und seine Berater praktisch wichtigsten Teilen Firmenfragen, steuerliche Vorteile und Belastungen, Ueber⸗ legungen für Maßnahmen vor und nach der Umwandlung stark erweitert. Sie enthält den gesamten Rechtsstoff auch bereits das Gesetz vom 13. . 1935 über Veräußerung von Nießbrguchrechten und beschränkten persönlichen Dienstbar⸗ eiten, das für viele Umwandlungsfälle, besonders bei bergrecht⸗ lichen Gewerkschaften, von Bedeutung ist unter sorgfältiger

und Anleihestockgesetzgebung nach dem Stande von Ende Dezember 1935 dar. Die neue Auflage hat erhöhte Bedeutung für die Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ferner für jeden praktischen Furisten sowie für das Industrie—⸗ und Wirtschaftslaben überhaupt.

Reichskostenordnung vom 25. November 1935 und die einschlägigen Reichs kostengesetze. Textausgabe mit Verweisungen, aus— führlichem Sachregister und Gebührentabellen. Heraus— gegeben von Rechtsanwalt Dr. Eberhard Scholz. 1956. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Preis gebunden 2,25 RM.

Die neue Kostenordnung, die am 1. April 1936 in Kraft tritt, nimmt der bisherigen Landesgesetzgebung ihre Wirksamkeit und schafft eine einheitliche Rechtsnorm auf dem Gebiet der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung in das un⸗ bewegliche Vermögen, unter gleichzeitiger einheitlicher Regelung der Gebühren der Notare. Die vorliegende Textausgabe, deren Bearbeitung aus der Feder eines erfahrenen Praktikers stammt, vermittelt das ö des Gesetzes durch kurze Verweisungen. Der Herausgeber hat die Ausgabe dadurch ganz besonders zweck— dienlich gestaltet, daß er die wichtigsten reichsrechtlichen Kosten⸗ gesetze und Gebührenordnungen in ihrer gültigen Fassung mit einbezogen hat. Aus diesem Grunde haben das Tantsh⸗ Gerichts⸗ kostengesetz, die Gebührenordnung für Rechtsanwälte, das Gesetz betr. Erstattung von Rechtsamwaltsgebühren in Armensachen, die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und die Gebühren für Zeugen und Sachverständige, ferner das Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten, das für Rechtsanwälte, No⸗ tare, Zeugen und Sachverständige Anwendung findet, Aufnahme gefunden. Gebührentabellen für die Kostenberechnungen sind am Schluß ebenfalls eingefügt worden, so daß die Ausgabe die Hand⸗ habung des Gesetzes für den praktischen Gebrauch besonders erleichtert und zur Einarbeitung in die neuen bostengesetzlichen Bestimmungen . zur Berechnung der Kosten, jedem Prak— tiker und allen, welche an dem Kostenwesen interessiert sind, empfohlen werden kann.

beschaffung. straße 16. 1936, 296 Seiten.

Das Enteignungsrecht ist im Hinblick auf die durch Ver⸗ wirklichung der großen Aufgaben auf dem Gebiete des öffent⸗ lichen Lebens noͤtwendige Inanspruchnahme von Grund und Boden in den Vordergrund des Interesses gestellt. meisten Reichsgesetze fehlen jedoch Erläuterungswerke so daß der hier vorliegende setze aus sachkundiger

mit

Kommentar der einschlägigen

eine Lücke füllt, welche um so fühlbarer war, als eine Anzahl von Gesetzen in verschiedenen Bezirken des Reichs nur sehr selten angewandt werden, so daß weder Behörden noch Rechtswahrer Die Darstellung gliedert

Ge

mit dem Stoff näher vertraut werden.

sich in die fünf Abschnitte: Wehrmacht und Luftschutz; Wohnungs⸗ V und Städtebau; Landwirts

un

enteignungsrechtlichen

e, Regierungsrat im Reichs- und Preuß. Wirt⸗ schaftsministerium und bei der Reichsstelle für Land⸗ Verlag Franz Vahlen, Berlin Weg, Link—⸗ Preis 8,40 RM.

chaft und Naturschutz; Verkehr Energiewirtschaft; Enteignungsvorschriften für Sondervor⸗ . und behandelt die in den einzelnen Gebieten in Betracht

Das

ommenden einschlägigen Reichsgesetze und Verordnungen.

Werk ist aus der Praxis erwachsen und für die Praxis bestimmt, und daher nicht nur für die Gerichts und Kommunalbehörden und deren Beamte, sondern auch für die praktischen Juristen ein

zuverlässiger Ratgeber und wertvoller Helfer.

Das Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 nebst der Ausführungsverordnung vom gleichen Tage. von Dr. Martin Jonas, Ministerialrat im Reichs⸗ 1936. Verlag Franz Vahlen, Berlin Preis 2,40 RM. Das neue Gesetz stellt die bisher im wesentlichen freie ge⸗ Rechtsangelegenheiten Das Gesetz, das die

schäftsm

hinaus

) z ißi e eine örtli

, g, Linkstr. 16.

ist das Gesetz für

Besorgung fremder gebundene Erlaubnispflicht. Voraussetzungen für die Erlaubnis, die Ausnahmen usw. regelt, ist für alle, die sich mit Rechtsberatung, Steuerberatung usw. befassen, in Zukunft das Grundgesetz ihrer beruflichen Betätigung. Aber auch über den Kreis der Rechtsberater im engeren Sinne Wirtschaftsprüfer, Banken, männische Unternehmungen usw. von wesentlicher Bedeutung. Daneben werden die beteiligten Stellen der Justizverwaltung und der Polizei und ebenso Rechtsanwälte sich häufig mit dem neuen

Für die Vorschriften

Feder

Erläutert

unter

kauf⸗

Die Verwaltungs⸗Akademie. Ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat. Industrieverlag Spaeth und Linde, Berlin W ö.

Die Vervollständigung des ausgezeichneten Sammelwerks, das seinen großen Wert für die weltanschauliche Schulung der Beamtenschaft und als Nachschlagewerk für alle Gebiete des öffentlichen Lebens immer aufs neue erweist, schreitet mit vier weiteren Lieferungen fort. Es sind neu erschienen: Grundzüge des Völkerrechts von Dr. jur. habil. Norbert

Gürke, Dozent an der Universität Breslau.

Der Verfasser baut seine Ausführungen auf dem politischen Gehalt des Völkerrechts auf. Alle außenpolitischen Vorgänge stehen in zwangsläufiger Verbindung mit den völkerrechtlichen Entwicklungen und Bindungen unserer Zeit. Aus dieser Erkennt⸗ nis heraus entwickeln die Grundzüge die der nationalsozialistischen Geisteshaltung entsprechende wissenschaftliche Stellung zu den wichtigsten Mer hr fg, Fragen.

Grundsätze der Betriebswirtschaftslehre von Dr. Dr. e. h. Ern st Walb, ord. Prof. der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln.

Der Verfasser versteht unter Betriebswirtschaftslehre jenes Wissensgebiet, das sich mit den lebenswichtigen Vorgängen solcher nicht⸗land⸗ oder forstwirtschaftlichen Einzelwirtschaften befaßt, die im Rahmen der Gesamtwirtschaft nach kaufmännischer Art betrie⸗ ben werden. Dieses Wissensgebiet zerfällt nach dem Verfasser in die allgemeine und die besondere Betriebswirtschaftslehre, welch letztere sich mit den einzelnen Gewerbezweigen befaßt, und die bewegliche Verkehrslehre, die sich auf die Marktvorgänge und deren Hilfseinrichtungen bezieht.

Der vorliegende Aufsatz beschränkt sich auf die allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Er untersucht dabei die zentralen Probleme der Kosten, der Bewertung von Einzelgütern und Wirt⸗ schaftseinheiten, des Kapitals, des Kredits, des Gewinns und des Risikos, daneben einzelne Probleme der Betriebstätigkeit, die für alle Einzelwirtschaften Bedeutung haben.

Vom Bundesstaat zum nationalsozialistischen Volksstaat von Pro⸗ fessor Dr. Hans Gerber, Universität Leipzig.

Der Beitrag schildert das Werden der deutschen politischen Einheit im Kampf mit den verschiedenen Widerständen, die sich seit der Gründung des Bismarck⸗Reichs erhoben haben, bis zur

seinen Abschluß findet. Es wird gezeigt, wie Bismarck eine Chance zur Einheit gab, aber schon sehr bald von dem Vartikularismus selbst Preußens und dem seinen Auftrag verkennenden, gänzlich in eine demokratisch⸗parlamentarische Haltung verfallenden Reichstag an organischer Fortentwicklung seiner Gedanken gehin⸗ dert wurde. Es wird gleichmäßig das Einheitsstreben lahm⸗ legenden, demokratischen, ultramontanen und margxistischen Be⸗ strebungen und ihren Einflüssen auf die Verfassungsentwicklung des Reichs nachgegangen. Aus diesen Voraussetzungen wird das Werden und der Inhalt der Weimarer Verfassung erläutert und der Pluralismus gezeigt, der die deutsche Macht zersetzt hat. Nach einer Darstellung der inneren und äußeren Entwicklung der nationalsozialistischen Bewegung schließt der Beitrag mit einer Schilderung der wichtigsten gegenwärtigen Neuordnungen, durch welche die politische Einheit des deutschen Volksstaates nach der Idee des Nationalsozialismus hergestellt und auf die Dauer ge⸗ währleistet wird.

Arbeitsrecht von Dr. jur., Dr. jur. h. . Hermann Dersch, Senatspräsident am Reichsversicherungsamt, o. Professor an der Universität Berlin, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, und Dr. jur. Werner Mansfeld, Ministerialdirektor im Reichs⸗ und Preußischen Arbeits⸗ ministerium, Dozent an der Universität Berlin, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.

Einer der Mitverfasser des Gesetzes zur Ordnung der natio⸗ nalen Arbeit, der Ministexialdirektör im Reichs- und Preußischen Arbeitsministerium Dr. Mansfeld, und ein führender Wissen⸗ schaftler des deutschen Arbeitsrechts, der Vorsitzende des Arbeits⸗ rechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht und Professor an der Universität Berlin, Dr. Dersch, haben sich zu dieser Dar⸗ stellung zusammengetan. Nicht der Arbeitsvertrag, sondern die Betriebsgemeinschaft ist im neuen Arbeitsrecht der Kernbegriff, auf dem sich die neue Arbeitsordnung aufbaut. Der Arbeitsver⸗ trag ist seinem Wesen nach nicht mehr schuldrechtlicher Vertrag, sondern deutschrechtliches Treueverhältnis. Auf diesen neuen Grundlagen beruht die in aller Knappheit das Wesentliche her⸗ ausstellende und das besondere Recht der öffentlichen Verwal⸗ tungen und Betriebe stets berücksichtigende Darstellung.

Fortsetzung vom „Büchertisch“ in der Vierten Beilage.

ö