1936 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 67

vom 19. März 1936. S. 4

PDobriliuugle. 77489 Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 2 eingetragenen Genossenschaft in Firma „Deutsch⸗ Sornber Spar- und Darlehnskasse, ein⸗ etragene Genossenschaft mit unbe⸗ ene n. Haftpflicht“ folgendes einge⸗ tragen worden:

Statut vom 23. November 1935. Gegenstand des Unternehmens ist: Be⸗ trieb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.

Dobrilugk, den 29. Februar 1936.

Das Amtsgericht. Dobrilugle. 77490 Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 17 eingetragenen Genossenschaft in Firma Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft Nexdorf, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Nexdorf, N. L., folgendes eingetragen worden:

Statut vom 19. Januar 1936. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektxischer Energie, die Beschaffung und Unter⸗ haltung eines Stromverteilungsnetzes so⸗ wie gemeinschaftliche Anlage, Unterhal⸗ tung und Betrieb von landwirtschaft— lichen Maschinen und Gexäten.

Dobrilugk, den 29. Februar 1936.

Das Amtsgericht. LFTranle furt, Oder. 77491

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 89 eingetragenen Lossower Elektrizitäts-Genossenschaft ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetragen worden, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. 4. 1935 ein neues Statut er⸗ richtet worden ist. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhal⸗ tung eines Stromverteilungsnetzes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Frankfurt (Oder), den 14. März 1936.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. 77492

J. Schupfer Spar⸗ und Darlehens—⸗ tassenverein e. G. m. u. H. in Schupf, Gn.⸗Reg. 1 48 Hersbruck: Die Generalversammkung vom 24. Juni 1934 hat die Annahme eines neuen Statuts beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Spar- und Darlehenskasse;: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftl. Bedarfsartikel und

Absatz landwirtschaftl. Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen—

benutzung.

. Milchlieferungsgenossenschaft Ellenbach e. G. m. b. H. in Ellen⸗ bach, Gn-⸗Reg. Il 2 Hersbruck: Die Ge⸗ neralversammlung vom 8. Februar 1936 hat die Annahme eines neuen Statuts beschlossen. Gegenstand des Unter— nehmens ist nun die Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wirtschaft gewonnenen Milch auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.

3. Milchlieferungsgenosen schaft

Behringersdorf e. G. m. b. H. in Behringersdorf, Gn.⸗Reg. 1 57 Lauf: Die Genossenschaft ist aufgelöst,. Nürnberg, den 13. März 1936. Amtsgericht Registergericht.

Schwerin. MeckelIb. 77493 Genossenschaftsregistereintrag vom 4. 4. 1935: Firma Vishverwertung des Schutzverbandes, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Schwerin i. M., wird gelöscht. Amtsgericht Schwerin. Mecklb.

Wetzlar. 77494 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 125 die Milchabsatz⸗ genossenschaft, eingetragene. Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Erda, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wirt⸗ schaft gewonnenen Milch auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mit⸗ glieder. Statut vom 18. Januar 1936. Wetzlar, den 14. März 1936. Amtsgericht.

5. Musterregister.

Velbert, Rheinl. 77495 In unser Musterregister wurde heute folgendes eingetragen: M.⸗R. 480, Grüter & Co., Velbert, ein versiegeltes Paket, enthaltend 3 Schlüssel, Fabxik⸗ nummern 78, 78 a, 79, plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 5 Fahre, angemel⸗ det am 12. März 1936, 9 Uhr. Velbert, den 13. März 1935. Amtsgericht.

7. Konkurse und Vergleichs sachen.

Herlin. 77750]

Ueber das Vermögen des Bau⸗ meisters Nikolaus von Seelg in Berlin Zehlendorf, Argentinische Allee 177, ist nach Ablehnung des Vergleichsver⸗ fahrens heute, 11½ Uhr, das Anschluß⸗ konkursverfahren erh fflet worden. 354. N. 71. 36. Verwalter: Handels⸗ gerichtsrat i. R. Paul, Minde. Bexlin⸗ Schmargendorf, Hundekehlestr. 11. Frist

zur Anmeldung der Konkursforderun⸗

gen bis 5. April 1936. Erste Gläubiger⸗ versammlung am, 8. April 1936, de Uhr. Prüfungstermin am 15. Mai 1936, 1 Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Berlin X65. Gexichtstr— . Zimmer 316, 1II. Stockwerk. ffener WUrrest mit Anzeigefrist bis 5. April 1936. Berlin, den 14. März 1936.

Amtsgericht Berlin, Gerichtstr. 27. . Abt. 354.

NRerlin. 77751] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fritz Wagner, Berlin⸗Charlottenburg, Bismarckstr. 107, ist heute, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 354. N. 55. 36. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Adler. Berlin W 50, Tauentzienstr. 14. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 5. April 1936. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 8. April 1936, 101 Uhr. Prüfungstermin am 13. Mai 1936. II Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin N 65, Gerichtstr. , Zimmer 316, 1II. Stockwerk. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 5. April 1936. Berlin, den 14. März 1936. Amtsgericht Berlin, Gerichtstr. 27. Abt. 354. Nraunschweiꝶ. 77752 Ueber den Nachlaß der am 16. 12. 1935 verstorbenen Ehefrau des Schneider⸗ meisters August Tappe, Anng geb. Böttcher, zu Braunschweig, Radeklint 8, ist am 14. März 1936 das Konkursver⸗ fahren eröffnet und der Direktor i. R. Paul Welge in Braunschweig, Fasanen⸗ straße 7, zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Dinglicher Arrest und Anzeige— frist bis 3. April 1936. Konkursforde⸗ rungen sind bis 3. April 1936 bei dem Konkursgericht anzumelden. Erste Gläu= bigerversammlung am 9. April 1936 und Termin zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen am 14. April 1936 vor dem Konkursgericht, Wilhelm⸗ straße 53, Zimmer 12. Braunschweig, den 15. März 1936. Das Amtsgericht. 5.

¶C ilgen hung. 77753] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Wolff in Gilgenburg wird heute, am 16. März 1936, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens abgelehnt ist. Der Prozeß⸗ agent Liebig in Gilgenburg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 8. April 1936 bei dem Gericht anzumelden. Es wird

zur Beschlußfassung über die Beibehal⸗

tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf Donnerstag, den 16. April 1936, 11 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 4, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein— schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. April 19366 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Gilgenburg.

Hreld. 77754

Ueber den Nachlaß der verstorbenen Witwe Minna Bock, geb. Buchholz aus Benneckenstein ist am 15. März 1936, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Ließmann in Benneckenstein. All⸗ gemeiner Prüfungstermin den 24. April 1936, 12 Uhr, Zimmer 12, Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 10. April 1936.

Amtsgericht in Ilfeld.

Königsberg, Pr. 77755 Ueber das Vermögen der Zucker⸗ warenfabrik Lux Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Königsberg (Pr.), Plantage 17, ist am 14. März 1936, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Dipl. Kfm. Dr. Rie⸗ derer, Königsberg (Pr.), Tragheimer Kirchenstraße 56. Anmeldefrist bis 20. April 1936. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am Mittwoch, den 22. April 1936, 19 Uhr, Zimmer 240. Allgem. Prüfungstermin am Mittwoch, den 39. April 1936, 10 Uhr, Zimmer 240. Offener Arreft mit Anzeigepflicht bis 13. April 1936. . mtsgericht Königsberg (Pr..

ERatibor. Bekanntmachung. I7II56l

Ueber das Vermögen der Frau Hed⸗ wig Niemetz, geb. Schober in Ratibor, zugleich als Inhaberin der Besohlanstalt Niemetz, Schuhwarenreparaturen und Maßwerkstatt sowie Lederhandelsgeschäft in Ratibor, Lange Straße 49, ist am Iz. März 19366 üm 12 Uhr das Kon⸗ kursverfahren eröffnet worden. Kon⸗ kursverwalter: Bücherrevisor Georg Kunz in Ratibor, Lange Straße 36. Frist zur Anmeldung der Konkursforderun—⸗ gen bis einschließlich den 8. April 1936. Gläubigerversammlung zur Beschluß⸗ fassung über a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses. e) die Hinter⸗ legungsstelle für die Konkursmassen⸗ gelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, qc) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkurssrdnung und Prüfungster⸗ min am 16. April ig8ß um 9 Uhr vor dem Amtsgericht hier, Neue Straße 265, Zimmer Nr. 21 im 1. Stock. Offener Ärrest mit Anzeigepflicht bis 8. April 1936 einschließlich. 3 N da / 86. Amtsgericht Ratibor, 16. März 1936.

Rostoch-t, Meck lb. 77757] Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 1. 11. 1935 verstorbenen Kaufmanns Otto Heiden⸗ reich in Rostock wird heute, am 13. März 1936, nachmittags 127 Uhr, das Kon⸗ kursberfahren eröffnet. Konkursver— walter: Rechtsanwalt Maaß in Rostock. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. April 1935. Erste Gläubigerversammlung und all⸗ gemeiner Prüfungstermin am g. April 1936, vormittags 19 Uhr, Staatsver— waltungsgebäude (Ständehaus), Zim⸗ mer Nr. 36. .

Rostock, den 13. März 1936.

Amtsgericht.

Aachen. Konkursverfahren. 77581 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhhändlers Wilhelm Paß⸗ mann in Aachen, Stiftstraße 2, handelnd unter der Firma „Schuhhaus Wilhelm Paßmann“ ebenda, wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben. Aachen, den 13. März 1936. Amtsgericht. Abt. 7.

——

Altenburg, Thür. 77759] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Holzgroßhändlers Friedrich Eduard Meißner in Altenburg, Inhabers der Firma Friedrich E. Meißner daselbst, wird nach der Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Altenburg, den 16. März 1936.

Das Amtsgericht.

Arnsberꝶ. 177 zo

Konkursverfahren. ; In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Cosack sche Papier⸗ fabrik G. m. b. H. in Arnsberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der n wn. zu berücksichtigenden For⸗ derungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die ,. einer Vergü⸗ tung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin auf. den 6. April 1936, mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Eichholz⸗ straße 1, Zimmer 5, bestimmt. Arnsberg, den 12. März 1935. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Aschaffenburg. 77761] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat in dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Abewag“ Aschaffenburger Bekleidungswerk⸗ statt Akt. Ges. in Aschaffenburg zur Prüfung allenfallsiger nachträglich ange⸗ meldeter Forderungen, Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis und die k zur Beschluß⸗ fassung über die nichtverwertbaren Ver⸗ mögensstücke sowie zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses Schluß⸗ termin bestimmt auf Mittwoch, den 8. April 1935, nachmittags 3 Uhr, Zimmer Nr. 98 des Amtsgerichts. Die Schlußrechnung nebst Belegen und das Schlußverzeichnis sind auf der Geschäfts⸗ stelle, Zimmer Nr. 84, niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Konkurs⸗ verwalters sind in der Höhe, wie in der

Schlußrechnung eingestellt, antragsgemäß H

festgesetzt. Aschaffenburg, den 14. März 1936. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

NRautzen. 77762

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Reichsbahnassistenten August Mros in Soritz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Bautzen, den 14. März 1936.

Fest enberꝶ. 177763 Das , über das Ver⸗ mögen des Tischlermeisters Wilhelm

Moch in Festenberg wird gemäß 8 204 K.-O. eingestellt, weil eine den Kosten

des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. ö Amtsgericht Festenberg, 12. März 1936.

Fürth, Rayern. 77764

N 736. Bas Amtsgericht Fürth i. Bayern hat mit Beschluß vom 5. März 19366 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Fritz Neger C Co, offene Handelsgesellschaft, Glasschleiferei, Spiegelfabrik und Silber⸗ belege in Fürth i. B., Balbiererstr. 7I9, mangels Masse gemäß § 204 der K.O. eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Goldap. 77765

3 N. 5/33. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Dampfmühle Goldap A. G. in Goldap wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Goldap, den 12. März 1936. Goldberg, MNecke Ib. T7766] Beschlusz.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 6. Juni 1934 in Gold⸗ berg verstorbenen Schuhmachers Hugo Karnatz in Goldberg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins auf— gehoben.

Goldberg, Meckl., den 13. März 1936.

Amtsgericht.

Gr ossschönau, Sachsen. I777I67 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gastwirts und Inhabers eines Kleinhandelsgeschäfts für Kolo⸗ nialwaren, Hermann Theodor Schubert in Seifhennersdorf, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Großschönau, S., den 6. März 1936. Das Amtsgericht. Halberstadt. Beschluß. 7768] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 10. April 1935 zu alberstadt verstorbenen Witwe Luise heermann, geb. Sechting wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Halberstadt, den 13. März 1936. Das Amtsgericht.

Halle, Saale. I77I69] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Allgemeinen Konsum-Ver⸗ eins zu Nietleben, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Nietleben bei Halle a. S. wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Halle a. S., den 14. März 1936.

Das Amtsgericht. Abt. .

Hirschberg, Riesengeb. I77I7o Besshlust.

9. N. 18 as35. Das Konkursverfahren

über den Nachlaß der am 4. Mai 1932

in Hirschberg im Riesengebirge ver⸗

storbenen Marie Haberkorn aus Hirsch⸗

berg im Riesengebirge wird nach er⸗

folgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben.

Firschberg im Riesengebirge, den

28. Februar 1936.

ö. Amtsgericht.

Husum. 177771] Das Konkursverfahren über, den Nachlaß des verstorbenen Peter Fieland wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs— masse nicht vorhanden ist. Husum, den 37. Februar 1936. Das Amtsgericht.

Leipzig. 77772] 107 XN 336. Das Konkursverfahren über das Vermögen der in Auflösung begriffenen offenen Handelsgesellschaft unter der im Handelsregister eingetra⸗ genen Firma „Robert . Nachf.“ 'nicht Robert Degener Nachf. G. m. b. H.) en, mit Drogen, Be⸗ triebftoffen und elen in Leipzig. Bitterfelder Straße 12, vertreten durch den Gesellschafter Kaufmann Gustav Heerwald und Rechtsanwalt Dr. Büch⸗ ner in Leipzig als Nachlaßpfleger des verstorbenen Kaufmanns und Mitgesell⸗ schafters Gustav Otto Schneider, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. 10, am 11. März 1936.

Leipzig. 777731 1K 3II/-33. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma

„Deutsche Treue“ Revisions⸗ und Treuhand⸗Gesellschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Liquidation in Leipzig, früher Härtelstraße 14 jetzt Salomon traße 14 bei Käßner, Liquidatoren: Kaufmann . Stto Stein inüller und Willibald Mohr, beide in Leipzig, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins und Durch⸗ ki ng des Nachschußverfahrens hier⸗ urch aufgehoben. ö Amtsgericht Leipzig, Abt. 10, am 13. März 1936.

Schalleau. 14 Konkursverfahren Max Leuthäu⸗ ser, Rauenstein. Nach abgehaltenem Schlußtermin und vollzogener Schluß⸗ verteilung wird das Verfahren aufge⸗ hoben. Schalkau, den 9. März 1936.

Das Amtsgericht. Fran ke.

Sgnnebergz; Ehür. 777 Konkurs Seelemann, Sonneber

Schlußtermin zur Abnahme der Ver. waltungsschlußrechnung, nachträglicher Prüfungstermin, Erhebungen von En. wendungen gegen das Schlußverzeichniz zur Beschlußfassung der Gläubiger lber die nicht verwertbaren Vermögensstüce wird auf 6. April 1936, U Uhr Zimmer 19 bestimmt. Sonneberg, den 11. März 1936.

Amtsgericht. Abt. V.

Dr. Venter i. V

Wurm en. 77m In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberpostinspektors Juliuz Alfred Grummet in Wurzen wird Ter— min zur Abnahme der Schlußrechnung zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Be— schlußfassung der Gläubiger über die nichtberwertbaren Vermögensstücke auf den 9. April 1936, nach ne etc 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Schloßgebäude, Sitzungssaal, be—⸗ stimmt. 3 Kis36. ö Amtsgericht Wurzen, 15. März 1935.

Fürstenwalde, Spree. 77mm Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma

J. W. Martini Nachfl., Inh. Käthe Linke in Fürstenwalde, Spree, ist am 16. März 1936, 16 Uhr, das Vergleichs. verfahren zur Abwendung des Kon— kurses eröffnet worden. Vergleichsver—⸗ walter: Bücherrevisor R. Meyer in Fürstenwalde, Spree, Denkmalsplatz !. Vergleichstermin am 18. April 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Fürstenwalde, J. Stockwerk, Zimmer Rr. 20. Die Gläubiger werden n gefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Der Antrag auf Eröff, nung des Verfahrens . seinen An lagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts— stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. ö. Fürstenwalde, den 16. März 1926. Die Geschäͤftsstelle des Amtsgerichts. Paderborm. 7778s Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der im Theodor Wirowsty, Automobile, ader⸗ born, Inhaber Automechaniker n Wirowsky in Paderborn, Bahn of⸗ straße 58, wird heute, 1 Uhr, das Ver— gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Sparkassen⸗ direktor i. R. Franz Filter, Steuer— und Wirtschaftsberater in Paderborn, Husener Str, s. wird zum Vergleichs; verwalter beftellt. Ein Gläubigerbeirat wird nicht bestellt. Alle Gläubiger Wer den aufgefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Termin zur Ver, handlung über den Vergleichsvoꝛschlag wird auf den 16. April 1936, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer js, anbt— raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zut Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Paderborn, den 14. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Saar br ichen. 777M Vergleich sverfahren. . Der Kaufmann Edmund Klassen in Saarbrücken, Jakob⸗Johannes⸗Straße J Inhaber eines Eisenwaren- und Haus Haltungsgeschäfts, hat am 14. Mär 1936 bei Gericht den Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichs verfahrens zut Abwendung des Konkurses gestellt Zum vorläufigen Verwalter ist der Rechtsanwalt, Dr. Weber in. Saar⸗ brücken bestellt worden. Saarbrücken, den 14. März 1936. Das Amtsgericht. Abt. 18.

Schmälln, Thür. 77 dss Vergleichs verfahren. . Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Elsa Riedel in Gößnitz, Inhaberin der nich eingetragenen Firma Josef Gräfe Möbelwerkstätten in Gößnitz, ist nach Bestätigung des angenommenen Ver⸗ gleichs am 11. März 1936 aufgehoben worden. ö Schmölln, den 14. März 1936. Das Amtsgericht.

Beschtuß. .

In dem Vergleichsverfahren übet das Vermögen des Kolonialwaren händlers Albert Czarnetzki in Waren Müritz), Eichholzstr. 1: 1. Der in 3 Vergleichstermin vom 11. März 19 angenommene Vergleich wird hierdurt bestätigt. 2. Infolge der Bestätigunß des Vergleichs wird das Verfahren auf

Waren.

ehoben. - ! n, Mürte, den 11. März 1936. Amtsgericht. Verantwortlich

für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht amtlicher Teil) Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Sch la ni in Potsdam; . für den Handelsteil und den erf redaktionellen Teil; Rudolf Lantz in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗

und Verlags Attiengefellschaft, Berlin Kin er er, 32.

Gräfe geh

*

Deutscher Reichs anzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die monatlich 2.30 eK einschließlich 0,48 MM Zeitungsgebühr, aber

Ausgabe kosten 30 C,

Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 hl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333. h

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eile j,5 a. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

Berlin, Freitag, den 20. März, abends

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1936

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Jegründung zum Gesetz über den Grunderwerb für die

Kanalisierung der Mittelweser.

Fekanntmachung über die Anmeldung von deutschen Auslands⸗ forderungen.

Verordnung über Landungsplätze im Bezirk des Landesfinanz⸗ amts Karlsruhe.

Fekanntmachung über die Ausgabe der Nummer 24 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil J.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Hekanntmachung des Polizeipräsidenten in Berlin über Be⸗ schlaznahme von Büchern in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand. Bekanntmachung über die Ausgabe Preußischen Gesetzsammlung.

mm e rm mer rr m,

Amtliches.

eO e nt iche s Neict⸗ .

gekanntmachung über den Londoner Goldprei

gemäß z 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur üenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold ( Soldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 20. März 1936 für eine Unze . . 5 140 ah 11 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 20. März 1936 mit . 17,2385 umgerechnet. . RM 86 5h63! für ein Gramm Feingold demnach... Pence 6h 3669, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2, 7S290. Berlin, den 20. März 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

der Nummer 9 der

Begründung zum Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser.

Die Weser ist auf der Strecke zwischen Minden und Bremen fast regelmäßig mehrere Monate im Jahr für die Schiffahrt nur mit verminderter Tauchtiefe befahrbar. In . eiten müssen die vom Ems⸗Weser⸗Kanal und von en fertiggestellten Strecken des Weser⸗Elbe⸗Kanals in der Richtung nach Bremen auf die Weser übergehenden Schiffe in Minden ableichtern, wodurch unwirtschaftliche Kosten entstehen. Dieser Mangel, der sich bei Vollendung des Rittellandkanals in verstärktem Maße zeigen wird, bedeutet eine starke Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs nach dem Seehafen Bremen. Er kann nur durch Kanalisierung der Mittelweser zwischen Minden und Brenien behoben werden. Die Kanalisierung bringt auch die günstigste Lösung für die Lieferung des erforderlichen Speisewassers für den Mittel⸗ landkanal. Sie soll beschleunigt durchgeführt werden.

Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von fünf neuen Staustufen vor. Zwei Staustufen sind bei Dörverden und bemelingen schon früher gebaut worden. Nach Durch⸗ führung der geplanten Bauten werden auf, der Weser zwischen Bremen und Minden regelmäßi . Meter tief⸗ Fhende Schiffe verkehren können. . Verbesserung der Grundwasserstände für die anliegenden Ländereien sowie durch die Möglichkeit ihrer Entwässerung und Bewässerung wird die Kanalisierung der Mittelweser auch erhebliche landeskulturelle Vorteile bringen. Auf der anderen Seite werden durch die Schleusenkanäle der Staustufen vielfach wertvolle landwirtschaftliche Flächen ungünstig durchschnitten . kleinbäuerliche Anwesen in ihrem wirtschaftlichen Be— land gefährdet. Es ist daher die Forderung erhoben worden, a die Landabtretung nicht durch Geld abgegolten, sondern urch Gutelung von Ersatzland ausgeglichen wird. Der

unsch ist berechtigt. Da das Ersatzland freihändig nicht in ier iche ndem k zu erhalten ist, muß die Möglich eit bestehen, es zu enteignen. Soweit erforderlich, soll mit 36 Ausweifung des Erfatzlandes eine Verbesserung in der ächenaufteilung verbunden werden. Da die er lnger, estimmungen nicht ausreichen, um bei der Kanalisierung er Mittelweser Land anders als gegen Entschädigung in eld zu enteignen, die Enteignung von Entschädigungsland

nicht beschafft werd

nicht ohne weiteres angängig erscheint, und die bestehenden Bestimmungen über die Umlegung landwirtschaftlicher Grundstücke die Ausweisung von Land für andere Zwecke als für die verbesserte Flächenaufteilung nicht zulassen, bedarf es eines Sondergesetzes.

Zu 144.

Das preußische Enteignungsrecht geht davon aus, daß der Enteignete für den ihm enteigneten Grundbesitz eine die Entziehung oder Beeinträchtigung des Eigentums voll ab⸗ geltende Entschädigung in Geld erhält. Es beschränkt die Enteignung auf das zur Herstellung des enteignungs⸗ berechtigten Unternehmens unmittelbar benötigte Grund⸗ eigentum. Demgegenüber sieht das gegenwärtige Gesetz in Uebereinstimmung mit inzwischen ergangenen anderen . gesetzlichen Regelungen die Gewährung einer „angeme senen“ , en vor und stellt in 5 3 im Einklang mit dem auf die Erhaltung eines freien und gesunden deutschen Bauern⸗ tums gerichteten Bestreben des nationalsozialistischen Staates den Grundsatz auf, daß die Entschädigung ür enteignetes Grundeigentum in Land gewährt wird. Die Durchführung dieses Grundsatzes wird allerdings nicht lückenlos möglich und auch nicht immer erforderlich oder zweckmäßig sein.

Die K ist zunächst davon abhängig, daß

eeignetes Ersatzland e . ist. Selbst wenn dies der gl ist, kann Land für Enischädigungszwecke häufig zu an= gemessenen Bedingungen im Wege des freihändigen Erwerbs Töses Hindernis wird durch die Ausdehnung des Enteiziungsrechtes auf das Entschädigungs⸗ land beseitigt wie es in 81 Abs. 1 vorgesehen ist. Hierbei ist es im Interesse aller Beteiligten geboten, das zur Ent⸗ eignung vorgesehene Gebiet räumlich auf einen Bezirk zu begrenzen, wie er in 5 1 Abs. 2 unischrieben ist, Dadurch wird gewährleistet, daß der Kreis der zur Landabgabe Ver⸗ pflichteten k bleibt und daß der Allgemeinheit bei der Durchführung der Entschädigung keine unverhältnis⸗ mäßigen Kosten auferlegt werden. Eine Abweichung von §z 1 Abs. 2 ist lediglich im Rahmen des § 14 Abs, 2 aus den zur Begründung dieser Vorschrift angegebenen Gründen vorgesehen. Im übrigen muß bei der Entziehung von Grundeigentum zur Beschaffung von Entschädigungsland ver= mieden werden, daß Erbhöfe oder andere Betriebe in ihrem Bestand gefährdet werden. Die Entscheidung liegt bei Erb⸗ höfen dem Landesbauernführer, sonst der Enteignungs⸗ behörde ob.

Zu einer Landentschädigung wird zumeist dann kein hinreichender Grund vorliegen, wenn nur geringe Teile eines größeren Grundbesitzes in Anspruch genommen werden, durch deren Hergabe die Bewirtschaftung des Restes nicht nennenswert erschwert wird. Auch kann es im Einzelfalle die Rücksicht auf die landwirtschaftliche Erzeugung wünschens⸗ wert erscheinen lassen, daß durch die Gewährung eines Geld⸗ betrages der Bauer zur Verbesserung seines landwirtschaft⸗ lichen Betriebes in die Lage versetzt wird. Bei Erbhöfen ist die Zulässigkeit einer anderen Entschädigung als in Land von der . des Landesbauernführers abhängig, daß die Enteignung den Erbhof in seinem Bestande nicht ge⸗ fährdet.

Verfahrensmäßig hält 5 2 den geltenden preußischen Rechtszustand nach Möglichkeit aufrecht. Insbesondere können die Bestimmungen über das Planfeststellungsver⸗ fahren unverändert Anwendung finden. Dagegen bedarf es für das Entschädigungsfeststellungsverfahren insoweit einer teilweise abweichenden Regelung, als es zur Durchführung der Entschädigung in Land erforderlich ist. Hierfür stellt der Entwurf zwei Wege zur Verfügung, die im 3 4 grundsätz⸗ lich festgelegt werden und in den besonderen Bestimmungen eine 6 Ausführung finden. Welcher dieser beiden Wege im Einzelfall zur Anwendung gelangt, hängt von den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen ab und wird durch ge⸗ gemeinfame Entscheidung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers angeordnet.

Zu §§ 5 = 13.

Der nach § 5. vorzulegende Landentschädigungsplan, dessen Feststellung Teil des enteignungsrechtlichen Ent⸗ schädigungsfeststellungsverfahrens ist, dient dazu, die zur Entschädigung in Land vorgesehenen Grundstücke, zu be⸗ zeichnen Und anzugeben, wie diese auf die Entschädigungs⸗ berechtigten verteilt und zur landwirtschaftlichen Nutzung hergerichtet werden sollen. In ihm werden auch die erforder⸗ lichen Veränderungen an Wegen sowie Maßnahmen zur Regelung der Vorflut und zur Erstellung etwa notwendig werdender Anlagen und Einrichtungen in Vorschlag zu bringen sein. Seine Aufstellung erfolgt durch den örtlich zu⸗ ständigen Kulturamtsvorsteher, dessen Befugnisse sich im einzelnen aus 6 ergeben. Die Beteiligten und der Landes⸗ bauernführer sind anzuhören.

Die Feststellung des Landentschädigungsplanes, die nach Fz 8 durch die Enteignungsbehörde erfolgt, muß mit mög⸗ lichster Beschleunigung durchgeführt werden. Ein Rechts— mittel gegen den Plan ist nicht vorgesehen, weil er ein ein⸗ heitliches Ganzes darstellt und weil die Möglichkeit, ihn nach- träglich in Einzelheiten abzuändern, dazu führen würde, daß das Verfahren meist in vollem Umfange neu durchgeführt werden müßte. In dem Plan ist der Zeitpunkt zu bestim— men, zu dem die Beteiligten in den Besitz des ihnen zuge⸗ teilten Landes eingewiesen werden. Die Besitzeinweisung erfolgt kraft Gesetzes, ohne daß es eines besonderen Ein⸗ weisungsaktes bedarf. Bei der Bestimmung des Zeitpunktes wird auch auf den Stand der Saaten und die Möglichkeit einer alsbaldigen Aberntung der Feldfrüchte Rücksicht zu nehmen sein, wie es überhaupt vermieden werden muß, durch , n. Besitzeinweisung berechtigte Interessen der Be⸗ teiligten zu beeinträchtigen. In besonderen Fällen hat der Kulturamtsvorsteher nach 5 8 Abs. 3 die Befugnis, eine vor⸗ läufige Besitzeinweisung schon vor der Entscheidung der Ent⸗ eignungsbehörde über den Landentschädigungsplan anzu⸗ ordnen. Hierbei ist an Fälle gedacht, in denen der Ent⸗ ere n rn g. in die Lage versetzt werden muß, das ür ihn in Aussicht genommene Land alsbald zu bestellen oder sonst wirtschaftlich zu nutzen. Schließt sich die Ent⸗ eignungsbehörde bei Feststellung des Landentschädigungs⸗ planes den Vorschlägen des Kulturamtsvorstehers nicht an, so steht dem vorläufig in den Besitz eingewiesenen Ent⸗

schädigungsberechtigten wegen seines besonderen Schadens

ein Ersatzanspruch gegen das Reich nach Maßgabe des 85 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 zu. 6 i ;

Nach i , mn des Landentschädigungsplanes ist das Entschädigungsfeststellungsverfahren tunlchst bald zum Ab⸗ schluß zu bringen. Die Enteignungsbehörde legt hierbei ihrer Entscheidung den Landentschädigungsplan zugrunde und prüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe noch eine zu⸗ sätzliche Entschädigung in Geld zu gewähren ist. Gegen die Entscheidung steht der Rechtsweg nach dem Preußischen Ent⸗ eignungsgesetz offen. Im Rechtsweg kann jedoch nur geltend gemacht werden, daß die festgesetzte Geldentschädigung den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht oder daß, um diesen gerecht zu werden, eine Geldentschädigung hätte aus⸗ geworfen werden müssen. Die Entscheidung über die Land⸗ uweifung ist für die Gerichte bindend, jedoch sind sie bei der Bewertung des zugewiesenen Landes, die der Berechnung einer etwaigen zufätzlichen Geldentschädigung zugrunde zu legen ist, frei.

Abweichend vom Preußischen Recht wird die Enteignung nach 11 bereits dann ausgesprochen, wenn die Entscheidung über die Entschädigung den zu Enteignenden zugestellt ist und die in ihr festgestellten Geldentschädigungen gejzahlt oder hinterlegt sind. Der Aufschub der Enteignung bis zur Er⸗ ledigung des Rechtsweges würde in der Herbeiführung der endgültigen Eigentumsverhältnisse eine Verzögerung be⸗ dingen, die um so weniger gerechtfertigt ist, als der wesent⸗ liche Teil der Entscheidung die Landzuweisung nicht der Abänderung durch Entscheidung der Gerichte unterliegt. Die Enteigneten sind durch 5 11 hinreichend gesichert, da Unternehmer das Reich ist und deshalb eine Gefährdung der Ansprüche auf Auszahlung einer im Rechtswege etwa noch erwirkten weiteren Geldentschädigung nicht zu besorgen ist.

Zu Sz§ 14 —66.

Das Verfahren der Enteignung mit Landabfindungs⸗ plan wird nicht in allen Fällen geeignet sein, eine be⸗ friedigende Regelung für die Beteiligten herbeizuführen. Es wird vornehmlich dann eine nur unvollkommene Lösung dar⸗ stellen, wenn die Schleusenkanäle oder Teile von ihnen ohne⸗ dies schon ungünstig aufgeteilte landwirtschaftliche Pläne durchschneiden ünd die bloße Zuteilung von Entschädigungs⸗ land keine Erleichterung für die wirtschaftliche Nutzung her⸗ beiführen würde. In derartigen f . müßte im Anschluß an die Landentschädigung eine Umlegung erfolgen. Um un⸗ wirtschaftliche Kosten und eine Beunruhigung der Beteiligten zu vermeiden, die durch mehrfachen Wechsel im Landbesitz entstehen würden, empfiehlt es sich, das Enteignungsver⸗ fahren mit dem Umlegungsverfahren zu verbinden. Hierbei können die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Hauptsache unverändert Anwendung finden. Die wesentliche, durch den Zweck des Gesetzes bedingte Aenderung liegt darin, daß im Gegensatz zu dem herkömmlichen Umlegungsverfahren die Flächen, die für die Schleusenkanäle und ihre Neben⸗ anlagen benötigt werden, in der Umlegung ausgeschieden werden müssen. Dabei wird jeder Teilnehmer am Um⸗ legungsverfahren gemäß 8 14 Abs. 1 Satz 2 bei der Auf⸗ bringüng des nach 585 1—3 zu eutschädigenden Flächenver⸗ lustes zu einem für ihn wittschaftlich tragbaren Anteil herangezogen. ; Wird das Umlegungsverfahren durchgeführt, so können sich bei starrer Einhaltung der räumlichen Grenze des 5 1

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