Zentralhanudelsregisterbeilage zum NReichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 79 vom L. April 1936. S. 6
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zevenm. 172, In das hiesige Handelsregister Abt. A Nr. 120 ist heute die Firma Heinrich Schween in Zeven und als deren In— haber der Kaufmann Heinrich Schween in Zeven eingetragen worden. Amlsgericht Zeven, den 26. März 1936.
Tit ta in. 173
In das hiesige Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:
j. am 26. 3. 1936 auf Blatt 1635, betr. die Firma Curt Eisold in Zittau: Die Firma lautet künftig: Curt Eisold Zahnwaren-Großhandlung.
2. am 27. 3. 1936 auf Blatt 773, betr. die Firma Adolf Sauerbier in Zittau: Der Kaufmann Adolf Wilhelm Sauer⸗ bier ist infolge Ablebens ausgeschieden. Der Kaufmann Walter Wilhelm Lange in Zittau ist Inhaber.
Amtsgericht Zittau, den 28. März 1936.
4. Genosfenschafts⸗ register.
Alfeld, Leine 1991
Am 23. März 1936 ist im Genossen⸗ schaftsregister Nr. 76 bei der Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft Limmer eGmbvy. in Limmer eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 27. Februar 1936 ist eine neue Satzung angenommen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromvertei⸗ lungsnetzes.
Amtsgericht Alfeld / .
Alver dissen. 200
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. T daselbst eingetrage⸗ nen Molkerei und Müllerei Verein Alverdissen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Alver⸗ dissen, eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. Februar 1936 ist das Statut neu gefaßt worden. Die Firma „Molkerei und Müllerei Verein“ ist in „Molkerei und Mällerei Genossenschaft“ geändert. Der Geschäfts⸗ betrieb umfaßt jetzt auch das Schroten und Mahlen von Korn und die Ver⸗ mittlung von Futtermitteln.
Alverdissen, den 30. März 1936.
Das Amtsgericht. Hernan b. KEerlin. 201
In unser Genossenschaftsregister Nr. 24 ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Bernau bei Berlin eingetragen worden:
Das neue Statut datiert vom 13. April 1935. Die Firma lautet jetzt: Bernauer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Bernau bei Ber⸗ lin. Kreis Niederbarnim.
Haftsumme: 500, — RM. der Geschäftsanteile: 5.
Gegenstand des Unternehmens:
1. Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und Förderung des Sparsinns,
2. Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse),
3. Förderung der Maschinenbenutzung.
Bernau bei Berlin, 26. März 1936.
Amtsgericht.
Höchstzahl
CoscI. O. S. Bekanntmachung. [1202
Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 98 bei der Elektrizitäts⸗Genossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Lenschütz, Kreis Cosel, O. S., am 16. Dezember 1935 eingetragen worden:
Es gilt jetzt die neue 21. Juli 1935.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Ver⸗ teilung elektrischer Energie, die Be⸗ schaffung und Erhaltung eines Strom— verteilungsnetzes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Ge⸗ räten.
Cosel, O. S., den 21. November 1935. Das Amtsgericht. PDessau- It Osslan. 2031 In der Genossenschaft Eimiko Groß⸗ handelsgesellschaft e. G. m. b. H. in Dessau⸗Roßlau ist die Vertretungs⸗
befugnis der Liquidatoren beendet.
Dessau, den 27. März 1936.
Das Amtsgericht Dessau⸗Roßlau.
Qu erFfurt. 204 Veröffentlichung. In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 39 die Genossenschaft „Saatgutbereitungsgenossenschaft Quer⸗ furt, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Querfurt“ mit em Sitze in Querfurt eingetragen. Das Statut ist am 4. Februar 1936 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Saatgutbereitung. Querfurt, den 27. März 1936. Das Amtsgericht.
Satzung vom
N iæil lingen. 205
Eintrag beim Darlehenskassenverein ,, e. G. m. u. H. vom 25. 3. 936:
Firma jetzt: Spar⸗ u. Darlehenskasse, e. G. m. u. H.: Zur bisherigen Pflege des Geld Kredit- und Warenverkehrs tritt die Förderung der Maschinenbenutzung.
Amtsgericht Riedlingen. Württ.
Wärrstacdt. 206]
Landwirischaftlicher Konsumverein e. G. m. b. H. zu Ensheim. Neues Statut vom 2. Februar 1936. Gegenstand des Unternehmens: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen— ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Stär⸗ kung der wirtschaftlich Schwachen, Förderung des geistigen und sittlichen Wohles der Genossen nach dem Grund⸗ satz Gemeinnutz geht vor Eigennutz'.
Wörrstadt, den 18. März 1936.
Amtsgericht.
Wusterhausen, Posse. 207]
Gu. R. 21, Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Plänitz. Eintragung: Firma und Sitz sind geändert in: Plä⸗ nitzer Spar- und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Berlin N 4, Chaussee⸗ straße 106.
Amtsgericht Wusterhausen a. D., 25. März 1936.
5. Musterregister.
IHermsdorf, IE ynast. 208 In unser Musterschutzregister ist am 9. März 19366 folgendes eingetragen worden: Nr. 157. Josephinenhütte Akt. Ges. Kristallglaswerke, Petersdorf i. R.: Die Verlängerung der Schutzfrist für das Trinkglas Service „Roxy“ Weingläser usw. ist am 6. 3. 1936, 9 Uhr, auf drei Jahre angemeldet worden. Amtsgericht Hermsdorf (Kynast).
ildesheim. 209
In das Musterregister ist am 26. März 1936, betr. das unter lfd. Nr. 167 bezeich⸗ nete Muster der Voßwerke Aktiengesell⸗ schaft, Sarstedt, folgendes eingetragen worden: Angemeldet am 21. März 1936 um 8,30 Uhr, Schutzfrist um weitere drei Jahre verlängert. Amtsgericht Hildesheim. 25. März 1936. HR athenow. 210
In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 29, Firma Emil Busch, Aktiengesell⸗ schaft, Optische Industrie, in Rathenow, 1 Leseglas mit Stiel, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 6072, Schutzfrist 10 Jahre, angemeldet am 365. Februar 1936, vormittags 10 Uhr 50 Minuten.
Rathenow, den 27. März 1936.
Amtsgericht.
zittau. 211 In das hiesige Musterregister ist am 28. 3. 1936 eingetragen worden: Nr. 1957. Mechanische Weberei u. Druckerei F. A. Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Olbersdorf, ein mit Klebstoff und 4 Siegeln verschlossener Brief⸗ umschlag, enthaltend ein Muster für ein Olympiatuch, Fabriknummer 294, Flä⸗ chenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. März 1936, vormit⸗ tags 1 Uhr 30 Minuten. Amtsgericht Zittau, den 30. März 1936.
J. Konkurse und Vergleichssachen.
422
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Müller in Aachen, Eilfschorn⸗ steinstraße 21—23, ist am 30. März 1936, 9 Uhr, das Anschlußkonkursver⸗
Aachen. Konkurseröffnung.
fahren eröffnet worden. Verwalter ist der. Rechtsanwalt Poll in Aachen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22. April 1936. Ablauf der Anmeldefrist: 15. Mai 1936. Erste Gläubigerversammlung am 28. April 1936, 10 Uhr, und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 29. Mai 1936, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle. Aachen, den 30. März 1936. Amtsgericht. Abt. .
Braunschweig. 1423
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Felix Schlam in Braunschweig, Breite Straße 9, Möbelhandlung, ist heute, am 28. März 1936, 12,330 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Direktor i. R. Wilhelm Hin⸗ kel, hier, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 72. Konkursforderungen sind bis zum 21. April 1936 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im z 132 K.⸗O. bezeich⸗ neten Gegenstände am 28. April 1936, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 28. Mai 1926, 19 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 21. April 1936. Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.
¶ umi nnen. 1424
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Drabe in Gumbinnen, Friedrich⸗ straße 10, ist am 28. März 1936, 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Kaufmann Adolf Meckel⸗ burg aus Gumbinnen, Roonstraße.
Anmeldefrist bis zum 12. Mai 193536.
Erste Gläubigerversammlung und allge⸗ meiner r fr stermin am 26. Mai 1936, 9 Uhr. ffener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 123. Mai 1936. Amtsgericht Gumbinnen. Halle, Sna al. (125 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wilhelm in Halle. S., Leipziger Straße 7, ist heute, 10 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Adolf Gebauer in Halle, S, Viktor -Scheffel⸗Straße 6. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. April 1936 und Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen bis 28. April 1935. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 30. April 1936, 9g Uhr, ÄAdolf⸗Hitler⸗Ring 13, Zimmer 42. Halle, S., den 30. März 1936. Das Amtsgericht. Abt. J.
HE öthen, Anhalt. 435 Konkurs J. C. Föge, Juh. Fritz Köhne, Köthen: Besonderer Prü⸗ fungstermin zur Prüfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen am s. April 1936, früh 11 Uhr. Amtsgericht Köthen, den 24. März 1936. Schwabach. 1426 Bekanntmachung. Das Amtsgericht Schwabach hat am 30. März 19565, vorm. 10 Uhr, die Ex⸗ öffnung des Konkurses über den Nach—⸗ laß des am 9. Juni 1935 verstorbenen Ingenieurs Christ. Friedr. Wilhelm Wandel in Schwabach beschlossen. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Hechtel in Schwabach. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters, Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Donnerstag, 14. Mai 1936, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal 13. Offener Arrest und Anzeigefrist und Endtermin für Forderungsanmeldungen: 30. April 1936. Wechsel und sonstige Urkunden sind in Urschrift vorzulegen. Schwabach, den 30. März 1936. Der Urk- Beamte der Gesch.⸗Stelle des Amtgerichts.
REerlin. 1427 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kauffrau Sofie Israel geb. Fiedelholz, bisher wohnhaft in Berlin FW S7, Ältonaer Str. 36, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, ist infolge Schluß⸗ verteilung nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden. Berlin, den 20. März 1936. Amtsgerlscht Berlin. Abteilung 352. 1428
Berlin. ö In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Deutschen Geflügelfarm e. G. m. b. H., Berlin-Steglitz, Ahorn⸗ straße 18, ist Termin zur Erklärung über die Ergänzung der Vorschußberech⸗ nung und über die Nachschußberechnung, welche in der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten ausliegen, auf den 17. April 1936, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin N 65, Gericht— straße 25, III. Stock, Zimmer 342, an⸗ beraumt. ö Amtsgericht Berlin. Abteilung 355. Bünde, Westf. 121851 In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Zimmer⸗ meifters Heinrich Beinke aus Schwen—⸗ ningdorf wird das Verfahren nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Bünde, den 27. März 1936. Amtsgericht.
Runzlan. 1429
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutsbesitzers Alfred Porak in Waldau, S. L., ist an Stelle des verstorbenen Konkursverwalters Pfeifer der Rechtsanwalt Stroth in Bunzlau zum Konkursverwalter bestellt. In dieser Sache ist eine Gläubigerver⸗ sammlung zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des neu ernannten oder die Wahl eines anderen Konkursver⸗ walters auf den 18. April 1936, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Zimmer 20, anberaumt. . Amtsgericht Bunzlau, 30. März 1936. Duishurg. 430
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Fa. Hohorst & Metzges, In⸗ haber Walter Zeug in Duisburg, wird, nachdem der im Termin vom 16. März 19565 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 10. März 1936 bestätigt worden ist, auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Duisburg.
Franlerurt, Main. 14631 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Cohn in Frankfurt a. M., Alte Gasse 27129, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben. ö Frankfurt a. M., den 26. März 1936. Amtsgericht. Abteilung 42.
¶ QꝘSIar. 132 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Prior, Vienenburg, Inhaber der Firma „Be⸗ kleidungswerk Niedersachsen“, Inhaber Fritz Prior, Vienenburg“, wird einge— stellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor⸗ . ist. . Imtsgericht Goslar, den 30. März 1936.
Ham kur. . 14331
Das Fonkursverfahren über das Nachlaßvermögen des am 19. Juli 1935 tot , , de. Kaufmanns Wilhelm Ernst Karl Rukopf, alleinigen Inhabers der i Firnia Lil soig. Jtumpff. Doig= bearbeltungsfabrik in Wandsbek, g . burger Straße 110, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Hamburger Straße 135 II, ist nach Abhaltung des Schlußtermins am 30. März 1936 auf⸗ gehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
IIcidlelherꝶ. 80351 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberrechnungsrats a. T. Adolf Bossert in Heidelberg wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Heidelberg, den 21. März 1936. Amtsgericht. A. 1.
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IImenau. Konkursverfahren. 434 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Architekten Alfred Stein⸗ brecher, früher in Ilmenau, jetzt in Regis⸗Breitingen i. Sa., wird nach rechtskräftiger Bestätigung des heute abgeschlossenen Zwangsvergleichs aufge⸗ hoben. Ilmenau, den 2. März 1936. Amtsgericht. Müller.
HK yritz, Prignitx. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Land⸗ und Gastwirts Erwin Busch in Neu Roddahn ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 28. April 1936, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Kyritz bestimmt. . - Amtsgericht Kyritz, den 30. März 1936. Leipzig. 1437 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Mitteldeutsche Fluggenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft— pflicht in Liquidation in Leipzig, Göschenstraße 9, vertreten durch ihre Liquidatoren: 1. Diplomvolkswirt Bern⸗ hard Korn in Leipzig, Neumarkt 40, und 2. Direktor Will Kahlmann in Leipzig C 1, Göschenstraße 9, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch
aufgehoben.
Amtsgericht Leipzig, Abt. 108,
am 28. März 19836.
i36
Veustadt, Walldnankh. 438 Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wald⸗ naab hat mit Beschluß vom 25. März 1935 das Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Gebrüder Stein⸗ hardtöis Söhne, Spiegelglasfabriken, A. G. Sitz Altenhammer, Zweignieder⸗ lassung Fürth i. B., nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung aufgehoben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Waldnaab.
Frenzlau. Bekanntmachung. 1139
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Karl Müller, Prenzlau, Alleininhabers der Firma gleichen Namens, ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 5. Mai 1936, 11 Uhr, bestimmt.
Prenzlau, 27. März 1936.
Amtsgericht.
Saalfeld, Saale. 1440 Das Nachlaßkonkursverfahren Jo⸗ hannes Wehmeher in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Saalfeld / Saale, den 28. März 1936. Das Amtsgericht.
Schwerin, Meckelb. 80357 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Industriehalle e. G. m. u. H. in Schwerin, Burgstraße 8, wird nach Durchführung des rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleichs hierdurch auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Schwerin, Mecklb.
Tilsit. 144i
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Erich Riegert in Tilsit, Elausiusstr. 135, wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis sowie zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Außenstände auf den 18. April 1936, 11 uhr, Zimmer 157 (Neu⸗ bau), bestimmt. Dieser Termin ist gleichzeitig Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Konkurs⸗ forderungen.
Tilsit, 25. März 1936.
Amtsgericht.
Wiesbaden. ö 442
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen ,, in Firma Conrad Vulpius (Strumpf⸗ waren und Trikotagen) in Wiesbaden,
Neugasse 26, ist nach rechtskräftig be, stätigtem Zwangsvergleich elf hoch, worden. Wiesbaden, den 25. März 1935. Amtsgericht. Abt. 6b.
Wiesbaden. 14 Das Konkursverfahren über das Ver. mögen der Chemischen und Wie f , Laboratorien Dr. Boerlage, Gesellschast mit beschränkter Haftung in Wiesbaden Kleine Frankfurter Straße 5 4 8, is mangels Masse eingestellt worden. Wiesbaden, den 25. März 1936. Amtsgericht. Abt. 6b.
Wiesbaden. 4419
Das Konkursverfahren über den Nach.
laß des im Oktober 1934 verstorbenen Althändlers Heinrich Wiegand, zuletzt in Wiesbaden, Dotzheimer Straße 54, wohn= haft, ist mangels Masse eingestellt worden.
Wiesbaden, den 25. März 1936.
Amtsgericht. Abt. 6b.
Wu ppertal-Earmen. 445
Das Konkursverfahren über das Ver, mögen der Margarete Hofmann in Wup— erkal⸗Barmen, Viktorstr. 7, Allein, inhaberin der handelsgerichtlich einge= tragenen Firma Genck & Bockemühl Wuppertal⸗Barmen, Peterstr. 8, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermini am 28. 3. 1936 aufgehoben worden. Amtsgericht, Abt. 2, Wuppertal-Barmen.
Witten. Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanni Adolf Goldblum, früher in Witten, Bahnhofstraße 25, jetzt wohnhaft in Wat— tenscheid, Oststr. 29, bei Salomon, ist am 25. März 1936, 17,5 Uhr, das Ver— gleichsverfahren zur Abwendung dei Konkurses eröffnet worden. Der Rechts anwalt Schlichtherle in Witten ist zum Vergleichsverwalter ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorschlag wird auf Mittwoch, den 22. April 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Witten, Zimmer Nr. 18, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt— lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einficht der Beteiligten niedergelegt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald bei dem obenbezeich= neten Gericht anzumelden.
Witten, den 26. März 1936.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Hamhburꝶ. . 1448 Vergleichs verfahren. Die Firma W. Au & Co. Komman— dit⸗Gesellschaft, Hamburg, Fuhlentwiett Nr. 511535, Glanzasbest⸗Platten⸗Werke hat durch einen am 31. März 1936 ein, gegangenen Antrag die Eröffnung de; Vergleichsverfahrens zur Abwendung dei Konkurses über ihr Vermögen bean— tragt. Gemäß § 11 der Vergleichsord— nung wird bis zur Entscheidung über dit Eröffnung des e g , nnn, der Wirtschaftsprüfer Arthur Bartels, Ham burg, Ferdinandstraße 291, zum vor— läufigen Verwalter bestellt. Hamburg, 31. März 1936. Das Amtsgericht. Neustadt, O. S. n In Verfolg des Antrages des Uhr— machermeisters Artur Riedel aus Neu, stadt (Vogteiplatz Nĩ 4) vom 27. 3. 193. auf Eröffnung des Vergleichsverfahrenz und der diesbezüglichen Ergänzungen, die am 27. 3. sowie am 28. und 29. 3. er beim Amtsgericht Neustadt eingegangen sind, wird der Buchprüfer Wilhelm Sie— gel aus Neustadt, wohnhaft Obere Mühl⸗ straße 32, als vorläufiger Verwalter be— stimmt. — 3 N. V. 136. Amtsgericht Neustadt, O. S., den 29. März 1936.
Reichelsheim, Oden ald. 5]
Der Manufakturwarenhändler Wil— helm Bechtel, Inhaber der Firma Mar⸗ tin Bechtel II. in Reichelsheim i. Odw‚ hat am 28. März 1936 die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt. Vorläufiger Vergleichs verwalter ist Georg Hotz IV. in Frän— kisch⸗Crumbach.
Reichelsheim i. Ddw., 30. März 1936
Amtsgericht.
Buxtehude. 419 Das Vergleichsverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Johann Stüve in Harfefeld ist nach Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 21. Mär 1935 angenommenen Vergleichs auf⸗ gehoben. Amtsgericht Buxtehude, 28. März 1936
Essen, Run. 450
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Nolte in Essen, Gildehofstr. 6, alleinigen In— habers der handelsgerichtlich eingetra— 3646 Firma Kaufmann Peter Nolte, Mechanische Berufskleider⸗ und Wäsche— fabrik, Lohnkonfektion in Essen, wird aufgehoben, weil der Schuldner sich ge, mãß z 91 der Ueberwachung durch einen im ,, bezeichneten Sach; walter bis zur Erfüllung des Vergleicht unterworfen hat.
Essen, den 29. März 1936.
Amtsgericht.
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 M einschließlich 0,48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 c monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8sW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Me, einzelne Beilagen 10 Gul. Sie werden nur ndung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr; A 9 (Blücher) 3333. 3
9 O
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2
Rgeichsbankgirokonto
Nr. 89
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Begründung zum Gesetz über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936.
Begründung zum Gesetz über die Unterstützung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen und Arbeitsdienstpflichtigen Familienunterstützungsgesetz; vom 30 März 1936.
Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle. .
Bekanntmachungen über die Ausgabe der Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil l, und der Nummer 13 des Reichs— gesetzblatts, Teil II.
Amtliches.
Deutsches Reich.
vełkanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß z 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Holdmarh lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. April 1935 . * mn i ke . . 23 — 140 eh 7 4. in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 3. April ö Ug9565 mit RM 12,335 umgerechnet.. — RM ob Hh? für ein Framm Feingold demnach... = ene 3 ä, in deutsche Währung umgerechnet.... — 5 2.78619. Berlin, den Z. April 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank.
Speer.
— —
Begründung zum Gesetze über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936 (Reichsgesetzbl., 1 Seite 279.
Durch das am 23. . 1933 erlassene Gesetz über den Reichsausschuß für Fremdenverkehr (Reichsgesetzll 1 S. 395) ist bereits eine weitgehende Zusammenfassung der Maßnahmen zur Forderung des Fremdenverkehrs durchgeführt worden. Es ist ins besondere 3 dieses Gesetz eine Einschaltung derjenigen Reichs- und Landesbehörden, die am Fremdenverkehr inter⸗ essiert sind, gewährleistet. Gestört wurden die Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs jedoch mehrfach dadurch, daß keine gesetzliche Handhabe besteht, um die Gemeinden, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen, gleichmäßig zu erfassen, zu Abgaben heranzuziehen und bei den von ihnen zu treffenden Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremden ver⸗ kehrs einheitlich zu führen. Das Gesetz schafft deshalb den Rechtsbegriff der Fremdenverkehrsgemeinde (Sz 10). Die Frem⸗ denverkehrs gemeinden geschlossener Verkehrsgebiete werden in Landesfremdenverkehrsverbänden zusammengefaßt G3 Abs. I). Diese sind Vereine des bürgerlichen Rechts und unter⸗ stehen der Aufsicht der Landesregierung oder der von dieser bestimmten Stelle 9 3). Sie sind zugleich Rechtsnachfolger der durch das Gesetz aufgelösten früheren Landesverkehrsverbände und, bilden zusammen den Reichsfremdenverkehrsverbagnd, Dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht
der Aufsicht des Reichsministers für Volksaufklärung und
Propaganda (G 1). Dadurch, daß das Gesetz die Möglichkeit bietet, auch solche Gemeinden, die zu einem Beitritt zu ihrem zuständigen Landesfremdenverkehrsverband nicht 5 wei⸗ teres bereit sind, durch Erklärung der Aufsichtsbehörde in diesen zwangsweise einzugliedern ( 19 Abs. Y, ist eine gleich⸗ mäßige Erfassung sämtlicher am Fremdenverkehr interessierter
emeinden gewährleistet. Die Mittel für die Unterhaltung des Reichsfremdenverkehrsverbandes werden durch Unilagen unter den Landesfremdenverkehrsverbänden aufgebracht (8 7); diese ihrerseits können Beiträge von den , Fremdenverkehrsgemeinden erheben (6 I. Die Ümlagen⸗ und Beitrags regelung wird von den i ministern überwacht. Der Präsident des Reichsfremdenver⸗ kehrsverbandes wird vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt (6 3), dessen Aufsicht er untersteht; er selbst ernennt die Leiter derLandesfremdenverkehrsvomrbände, wobei jedoch die Landes regierungen Lin BVarschlags echt haben 8 5ßs1. Im übrigen wird das Verhältnis des Reichsfremden⸗ veriehrsderbandes gegenüber den Landesfremdenverkehrsver⸗ bänden durch eine Satzung geregelt, die der , , des Reichsministers für VBolksgufklärung und Propaganda und des Reichsministers des Innern bedarf. Die Satzung der Lan— desfremdenverkehrsberbände wiederum bedarf der Genehmi⸗
366
beteiligten Reichs ⸗
Berlin, Freitag, den 3. April, abends
O Postscheckkonto: Berlin 41821 1936
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ung der zuständigen Aufsichtsbehörde (G 6). Die durch diesen
Aufbau bedingte Zusammenfassung der gesamten Fremden-
verkehrsarbeit ist in Anbetracht der Anforderungen, die sich
angesichts des sich immer mehr steigernden Reiseverkehrs vor—
aussichtlich ergeben werden, eine unabweisbare Notwendigkeit.
(Veröffentlicht vom Reichs ministerium für Volksaufklärung und Propaganda.)
Begründung zum Gesetz über die Unterstützung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen und Arbeitsdienstpflichtigen (Familienunterstützungsgesetz) vom 30. März 1936 . 1 S. 327).
Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 609) und die Einführung der Arbeitsdienstpflicht durch das Reichsarbeitsdienstgesetz om 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 769) erfordern eine Regelung der Fürsorge für die An⸗ gehörigen der Einberufenen während der Dauer der Dienst⸗ leistung, soweit ihr notwendiger Lebenshedarf nicht ge⸗ sichert ist. .
Ein Unterstützungsbedürfnis trat zuerst für die An⸗ gehörigen der zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen hervor. Die auf Grund der Ermächtigung des 3 37 Abs.?2 des Wehrgesetzes erlassene Verordnung über die Einberufung zu Uebungen der Wehrmacht (Uebungsverordnung vom
25. November 1935 (Reichmnesetzbl. J S. 1358) regelte der
Eilbedürftigkeit wegen dieses Teilgebiet in ihrem 5 4 vorweg. Sie übernahm die Unterstützungsgrundsätze der Verordnung zum Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Ar⸗ beitern zum Zwecke der Leibeserziehung (Leibeserziehungs⸗ verordnung) vom 19. März 1935 (Reichsgesetzbl. ! S. 332) und übertrug die Durchführung in Uebereinstimmung mit der Leibeserziehungsverordnung auf die Arbeitsämter unter Er⸗ stattung der Kosten durch die Wehrmacht.
Naͤch Beginn der Einberufungen zur Erfüllung der ak⸗ tiven Dan pfl und der Arbeitsdiensspflicht trat alsbald die Notwendigkeit hervor, auch die Fürsorge für die Angehörigen dieses Personenkreises zu regeln. Das geschah durch die auf Grund der Ermächtigung des 5 37 Abs. 2 des Wehrgesetzes und des 5 26 des Reichsarbeitsdienstgesetzes erlassene Ver⸗ ordnung über die Unterstützung der Angehörigen der zur Er⸗ füllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen
und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen (Familienunter⸗
stützungsverordnung) vom 19. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl.! S. 1551). Die Durchführung wurde den Stadt- und Land⸗ kreisen als staatliche Aufgabe auf Kosten des Reiches über⸗ tragen. Die Einzelheiten regeln die Durchführungsvor⸗ schriften des Reichsministers des Innern (Familienunter⸗ stützungsvorschriften) vom 19. Dezember 1935 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1511). . Die auf der zeitlichen Entwicklung beruhende unterschied⸗
liche Regelung für die zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und die einberufenen Arbeits⸗
dienstpflichtigen einerseits, die zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen andererseits war nur für eine Uebergangszeit edacht. Sie sollte in Anbetracht der Wichtigkeit der Regelung ür die Erfüllung der Aufgaben der Wehrmacht und des Ar⸗
beitsdienstes durch ein am 1. April 1936 in Kraft tretendes
Familienunterstützungsgesetz ersetzt werden, welches das Auf⸗
gabengebiet für den gesamten Personenkreis hinsichtlich der .
Ünterstützungsgrundsätze und der Durchführungsbehörden
übereinstimmend regelt.
Der Gesẽtzentryurf bringt diese einheitliche Regelung. Er
übernimmt unter Berücksichtigung der inzwischen gemachten Erfahrungen im wesentlichen das Recht der Familienunter⸗ stützzungsverordnung vom 19. Dezember 1935. Diese Verx⸗ ordnung beruht in ihren Grundgedanken auf den Gesetz⸗
gebungswerken und Erfahrungen aus der Zeit vor und wäh⸗
rend des Weltkrieges.
Vor Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Gesetz vom 21. August 1920 (Reichsgesetzbl. S. 1608) waren geregelt: ; .
a) die Familienunterstützung für den Kriegsfall
durch das Gesetz, betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Fe⸗ bruar 1888 (Reichsgesetzbl. S. 50) in der Fassung vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 332 und 30. Sep⸗ tember 1915 (Reichsgesetzbl. S. 629), sowie durch die Bundesratsbekanntmachung, betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften vom 21. Januar 1916 (Reichsgesetzbl. S. S5) in der Fassung vom 3. Tezember 1916 , S. 13235) und 20. April 1917 (Reichsgesetzbl. S. 371), b) die Familienunterstützung bei Einberufungen zu Friedensübungen, durch das Gesetz, betr. Unterstützung
der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften vom 10. Mai 1892 Reichsgesetzbl. S. 661) und die Bundesrats bekanntmachung vom 2. Juni 1892 (Reichs⸗ en. S. 668),
c) für die in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht im Frieden dienenden Mannschaften bestand in der Vorkriegszeit keine besondere Regelung. Während des Weltkrieges wurde jedoch durch 5 1 der Bundesratsve rordnung vom 21. Januar 1916 die Familienunterstützung auf die Familien der Mannschaften, die sich in Erfüllung ihrer gesetzlichen aktiven Dienstpflicht befanden, und der Frei⸗ willigen auf Kriegsdauer (Kriegsfreiwillige) aus⸗ gedehnt.
Die frühere Regelung der Kriegsfamilienunterstützung beruhte auf folgenden Grundgedanken:
Eine Unterstützungspflicht bestand nur im Falle der Bedürftigkeit. Mit dem schon im Geiste der alten Heeresverfassung liegenden Grundsatz, daß die Wehr— pflicht als „staatsbürgerliche Ehrenpflicht“ unentgeltlich abzuleisten sei, war eine allgemeine, von der Be⸗ dürftigkeit unabhängige Gewährung der Unterstützung nicht tend t
Der Personenkreis der unterstützungsberechtigten An⸗ gehörigen der in den Dienst eingetretenen Mannschaften umfaßte zwei Gruppen. Die nächsten Angehörigen des Eintretenden, insbesondere die . und die Kinder unter 5 Jahren, waren im Falle der Bedürftigkeit ohne weiteres unterstützungsberechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob der Eingetretene ihnen bis zum Diensteintritt tatsächlich Unterhalt gewährt hatte oder nicht. Eine zweite Gruppe von üngehörigen, zu denen in erster Linie die Verwandten aufsteigender Linie gehörten, war nur unter der Voraussetzung unterstützungsberech⸗ tigt, daß sie von dem Eingetretenen unterhalten wurden, oder daß das Unterhaltungsbedürfnis erst nach erfolg⸗ tem Diensteintritt hervortrat. Für diesen Personen⸗ kreis wurde somit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Diensteintritt und dem Unterstützungs⸗ bedürfnis gefordert.
3. Die Familienunterstützung hatte, da sie in Erfüllung
einer vaterländischen Pflicht gegeben wurde, nicht den Charakter der öffentlichen Fürsorge (Armenfür⸗ sorge). Sie war nicht zurückzuerstatten.
Für die Höhe der Unterstützung stellte das Gesetz Mindestsätze auf, die einheitlich für das Reichsgebiet alten. Tarüber hinaus waren die Träger der Unter⸗ ng zu Mehrleistungen verpflichtet, die nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensverhältnifse zu bemessen waren.
„Die Durchführung der Familienunterstützung war Auf⸗ gabe der nach dem Gesetz über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichsgesetzbl. S. 129) gebildeten Liefe⸗
rungsverbände. Sie waren große kommunale Selbst⸗ verwaltungskörper, die sich in den größeren Ländern mit den Stadt- und Landkreisen deckten. Sie waren — im Gegensatz zu den Einzelgemeinden auf dem Lande — verwaltungsmäßig und finanziell genügend leistungs⸗ fähig, um einerseits die ordnungsmäßige Erfüllung einer mittelbar der Sicherung der Kriegsführung die⸗ nenden Reichsaufgabe zu gewährleisten, andererseits dem Reiche für den Kriegsfall im Wege der Vorleistun die Finanzierung einer Aufgabe abzunehmen, die na ihrem Umfang geeignet war, seine Finanzkraft auf dem eigentlichen Gebiete der Kriegsführung zu schwächen. Sie waren zugleich befähigt, die aus Anlaß des Krieges erforderlichen zusätzlichen Leistungen der kommunalen Kriegswohlfahrtspflege durchzuführen und die mit der Kriegsernährungswirtschaft zusammenhängenden Fra⸗ gen zu lösen. Die Uebertragung der Familienunter⸗ . auf große kommunale Selbstverwaltungsksrper hat sich unter diesen Gesichtspunkten im Welttrieg bewährt.
„Die Unterstützungspflicht war eine Mili tär!a st der Lieferungsverbände. Die erforderlichen Mittel waren
von ihnen aufzubringen. Das Reich leistete ihnen in Höhe der festgesetzten Mindestsätze Ersatz. Der Zeit⸗ punkt der Erstattungen war jedesmal durch besonderes Gesetz zu bestimmen. Während des Weltkrieges leistete das Reich den Lieferungsverbänden auch Beihilfen zu den Zuschlägen, die sie nach Maßgabe des Bedürfnisses u den Mindestsätzen zu gewähren hatten. Eine ab⸗ rie ende Regelung der Kostentragung durch das Reich erfolgte durch 5 59 des Landessteuergesetzes vom 36. März 1930 (Reichsgesetzbl. S. 402, dem jetzigen 60 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der
ekanntmachung vom 27. April 1926 (Reichsgesetzbl. 1
S. 208).