Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S0 vom 3. April 1936. S. 2 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S0 vom 3. April 1936. S. 3 2 at sa T 9 2 1 * *
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Berliner Börse am 3. April.
Aktien überwiegend fester, Renten freundlich.
Die Börse eröffnete auch heute wieder in überwiegend festerer Haltung. Einige der in den letzten Tagen bevgrzugten schweren Werte gaben auf teilweise Glattstellungen allerdings leicht nach, so u. a. Farben um „ auf 16478 R, Siemens um 195. Ebenso zeigten einige Stromversorgungswerte eher nach⸗ gebende Tendenz, insbesondere SEW mit — * 23, was mit einer angeblich beabsichtigten Strompreissenkung in Verbindung ge⸗ brächt wird. Durchschnittlich s 2, fester eröffneten dagegen Montanwerte. Mansfelder gewannen sogar 2 *, Buderus 2 und Maxhütte 1 53. Von Braunkohlenwerten. sind Leopoldgrube mit IM und Eintracht mit 4 1 35 zu erwähnen. Kaliwerte kamen fast durchweg 1— 1 355 höher an. Bei den Gummi⸗ und rinoleumattien erhält fich Interesse für Conti⸗Gummi * 1), Dtsch. Linoleum (4 1M) und Conti⸗Linoleum (4. 21 3). Gut erholt waren am! Automarkt Böhm mit * 13 . gesucht waren hier auch Taimler (4 115 3). Am Markt der Maschinen⸗ fabriken konnten Muag unter Hinweis auf den Dividendenvor⸗ schlag der Demag um zirta 3 3 anziehen. Tie Dividenden⸗ erhöhung bei Zellstoff⸗Waldhof hatte sowohl bei dem Papier felbst als auch bei den übrigen Werten des Marltes Steige⸗ rungen von zirka 135 zur Folge. Von Verkehrswerten blieben Ach. f. Verkehr sowie Eisenbahnverkehr weiter, beachtet; erstere kamen zirka 1, letztere 13 über Vortagsschluß zur Notiz. Schiffahrtsaktien waren weiter erholt, insbesondere Nordd. Floyd um SS 3. Im Verlauf wurde die Entwicklung etwaz un⸗ einheitlich, wobei indessen zunächst nach wie vor eher leichte Kurs⸗
—
über hinaus hat der Reichsminister der Finanzen zugleich im . des Reichsministers des Innern und des Nel. er ite!
Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: nisters in einem Schreiken an die Regierungen, der Länder
e Gesetz über die Haußhaltsfü j aq zm ahmen getroffen, durch die einerseits Mieterhöhungen aus⸗ jahre H Vom r i r, ng iht Lirich im Nechnmmn. a e 3 andererseits unbillige Härten für die Hausbesitzer
Bekanntmachung zum Interngtionalen Uebereinkommen ü mieden werden. Die Maßnahmen bestehen darin, daß in den den Freibord der Kauffahrteischiffe , zeln, in denen die Mehrbelastung durch die Gemeindegrund⸗ Australien). Vom 256. März 195. h feuer im ,,,. , , ö. J,, ll. .
Umfang: 1 B 3 spreis: — . egenkommen bei der Verzinsung der Wo nungsbaudarlehen, die P . 5 ier fen e m. . k 4 ber Gebäudeentschuldungstener gegeben worden sind gewährt
Berli ⸗ Rr * * sendung. wird. Wo diese Maßnahme nicht ausreicht oder deshalb nicht
erlin XV. 40, den 2. April 1936, muglich ist, weil keine solchen Wohnungsbaudarlehen bestehen, ist Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
n b. r bi ; 3 Für die zweite Gruppe von Angehörigen (6 2 unter II
des Entwurfs) ist die Unterstützungsberechtigung davon ab⸗ hängig, daß der Einberufene bis zur Aushändigung des Gestellungsbefehls ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Ernährer gewesen . h. sie ganz oder zu einem wesentlichen Teil aus eigenen Mitteln und Kräften unterhalten hat. Eine genaue Bestimmung darüber, welcher Teil als wesentlich zu gelten hat werden die Durchführungsvorschriften bringen.
Für diese Gruppe wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Einberufung und Unterstützungsbedürfnis gefordert. Bei ihr liegt Unterstützungsberechtigun nicht vor, wenn der Angehörige den Lebensunterhalt ngen ohne Unterhalts⸗ leistungen des Einberufenen bestritten hat. Sie ist u. a. zu verneinen, wenn der Angehörige bis zur Einberufung den Lebensunterhalt aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge er⸗ halten hat, ohne daß der Einberufene zu seinem Unterhalt in wesentlichem Umfange beigetragen hat.
Zu 8 3. w Der Gesetzentwurf überträgt die Aufgaben der Familien⸗ unterstützung auf die Stadt⸗ und indir als staatliche Auf⸗ gabe. Für das Anwendungsgebiet der Uebungsverordnung geht damit die Zuständigkeit von den Arbeitsämtern auf die Stadt- und Landkreise über. .
Zu 5§ 4. 3.
In engem Zusammenhang mit der Erklärung der Fa⸗
Bekanntmachung.
; z die Bewerber Voraussetzungen gestellt werden, die der heutigen Zeit Die am 1. April 1936 ausgegebene Nummer 13 dez *
nicht mehr entsprechen, z. daß der Bewerber ledig sein, daß er einer bestimmten Konfession angehören müsse usw. Der Reichs⸗ ninister bittet darum, daß solche Anforderungen an Bewerber um Amtsstellen nicht mehr gestellt werden, wenn nicht ein ganz be⸗ sonders zwingender Grund dafür vorliegt. Die Verwaltungen der amtlichen Veröffentlichungsblätter sind anzuweisen, so schließt der Minister, die Stellenausschreibungen daraufhin zu prüfen.
Die Unterstützung der Angehörigen der zu Fri J übungen einberufenen we , fr k. vom 10. Mai 1892 richtete sich im wesentlichen eben⸗ falls nach den Gründfätzen des Gesetzes über die Kriegs⸗ familienunterstützung vom 28. Februar 1888. Die Unterstützungshöhe war jedoch nicht nach Mindestsätzen, sondern nach Prozentsätzen des ortsüblichen Tagelohnes . zu bemessen. Die Kosten erstattete das Reich. In den Grundgedanken der während des Weltkrieges be—⸗ währten Regelung liegen wesentliche Ansatzpunkte für die jetzt notwendige Neuregelung der Familienunterstützung. In einem wichtigen Punkte weicht jedoch die Familien unter⸗ stützungsverordnung vom 19. Dezember 1935 — und in Ueber⸗ ö ihr der Gesetzentwurf — von der früheren fassung ab. Es ist notwendig, die Angehörigen der zur
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
ö Sonnabend, den 4. April.
Staatsoper: Margarete. Musikalische Leitung: Blech. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: König Lear. Von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.
der Betrag, um den sich die Gemeindegrundsteuer erhöht, unter Umständen zu erlassen.
unzeitgemätrze Voraussetzungen bei Stellen⸗ ausschreibungen: „Ledige bevorzugt?“
In einem Erlaß an die Landesregierungen, Kommunalaufsichts⸗ schötlden, Gemeinden und Gemeindeverbände stellt der Reichs⸗ jnnenminister fest, daß aus Stellenausschreibungen in den amtlichen Danffentlichungsblättern immer wieder zu enknehmen sei, daß an
Handelsteil.
Au Erfüllung der aktiven Dienstpflicht und der Ürbeitsdienstpflicht Einberufenen auch im Frieden in die , eiuzubeziehen. Denn Wehrdienst und Arbeitsdienst sind Ehrendienst am deutschen Volke. Wer seiner Verpflichtung zur Dienstleistung für das Vaterland nachkommt, dem ist auch das Vaterland verpflichtet. Infolge der völligen Umschichtung der wirtichaftlichen und sozialen Verhältnisse durch den Weltkrieg, die Inflation und die nachfolgenden Wirtschaftskrisen muß ferner damit gerechnet werden, daß sich jetzt unter den Ein⸗ berufenen weit mehr Ernährer unterhaltsberechtigter Ange— höriger, die durch die Einberufung in eine bedraͤngte Lage
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Das Nautische Jahrbuch oder Ephemeriden und Tafel für das Jahr 19537 zur . der Zeit, Länge .
Breite zur See nach astronomischen Beobachtungen ist in Carl Heymanns Verlag in Berlin W 8, Mauerstr. 44, soeben er— schienen. Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei unmittelbarer Bestellung sowie den Wiederverkäufern zum Preise von 1,50 RM für das Stück vom Verleger geliefert. Im
Staatstheater — Kleines Haus: Der Ministerpräsident. Schauspiel von Wolfgang Goetz. Beginn: 20 Uhr.
kommen, befinden, als früher, zumal die Einberufung zum aktiven Wehrdienst sich heute auch auf ältere ö streckt. Für den einzelnen Dienstpflichtigen ist die Erfüllung des Ehrendienstes in der Wehrmacht und im Arbeitsdienst für die künftige Berufslaufbahn von solcher Bedeutung, daß den Hurückstellungen aus häuslichen Gründen nur beschränkte Bedeutung zukommt. Die Fürsorge für die Angehörigen der zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht und der Ärbeitsdienst— . n ö der Dauer der Einberufung entspricht daher einer vom Staate zu erfüllen 8 ich der Volksgemeinschaft. J . . Den Entwurf des Familienunterstützungsgesetzes enthält insbesondere die Abgrenzung des Personenkreises der Ein— berufenen und der unterstützungsberechtigten Angehörigen die Feststellung des Charakters derFamilienunterstützung als Sonderfürsorgexrecht des Reiches unter Ausschluß der Erstat⸗ tungspflicht des Unterstützten, die Bestimmung der Durch— führungsbehörden und die Feststellung des Umfangs der Er—
stattungspflicht des Reiches. In Uebereinstimmung mit der
Familienunterstützungsverordnung vom 19. Dezember 1935 äberlaßt er den Erlaß von Bestimmungen über Voraussetzung, . 63. ö un n nn, sowie über Zuständigkeit und Verfahren den vom Reichsminister des Innern zu erkassend Durchführungsvorschriften. ö ; . , Zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs im einz
' 2 ö elne ist folgendes zu bemerken: ht f ö
Zu S§ 1 Abs. 1. Der Personenkreis der Einberufenen umfaßt alle zur Er— füllung der aktiven Dienstpflicht oder zu , reh e, oder Uebungen der Wehrmacht oder zur Erfüllung der Arbeits—⸗ dienstpflicht Einberxufenen, einschließlich der auf Grund frei⸗ williger Meldung Einberufenen. Zu den letzteren sind sowohl die borzeitig (vor Einberufung ihres e,, . nenden als auch Wehrpflichtige und Arbeitsdienstpflichtige zu rechnen, deren Geburtsjahrgang infolge besonderer Anord⸗ nung zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht oder Arbeits— dienstpflicht nicht mehr herangezogen wird. Bei den Wehr— pflichtigen, die sich freiwillig auf länger als ein Jahr zum aktiven Wehrdienst verpflichten, hat das exste Dienstjahr als Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu gelten; bei Arbeitsdienst⸗ pflichtigen, die sich freiwillig auf laͤnger als ein halbes Jahr zum Reichsarbeitsdienst verpflichten, ist das erste halbe Jahr als Erfüllung der Arbeitsdienstpflicht anzusehen.
Sachliche Voraussetzung der Familienunterstützung ist in Uebereinstimmung mit der Vorkriegsregelung das Fehlen aus— reichender Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs. Die näheren Bestimmungen über Voraussetzung, Art und Maß , n . sind den Durchführungsvorschriften vorbe⸗
Zu 8 1 Abs. 2
Der Gesetzentwurf bestimmt in Uebereinstimmung mit der Vorkriegsregelung, daß die ,,,, Leistung der öffentlichen Fürsorge ist, und daß sie im Gegen⸗ sctz zu dieser keine Erstattungspflicht des Unterstützten be⸗ gründet. Diese für den Unterstützten wichtige Abweichung vom Vecht der öffentlichen Fürsorge ist darin begründet, daß die Familienunterstützung auf einer Ehrenpflicht der Volksgemein⸗ schaft gegenüber den Angehörigen der Einberufenen beruht.
Zu § 2.
Der Personenkreis der unterstützungsberechtigten An⸗ gehörigen zerfällt nach dem i n, . kö Die engere Familie des Einberufenen (die Ehefrau und die ehelichen und für ehelich erklärten Kinder) ist ohne weiteres unterstützungsberechtigt, wenn ihr notwendiger Lebensbedarf während der Dauer der Einberufung nicht gesichert ist. Für sie genügt in Uebereinstimmung mit der Familienunker⸗ stüͤtzungsverordnung vom 19. Dezember 1935 die Eigenschaft ines Angehörigen des Einberufenen als Voraussetzung der Unterstützungs berechtigung. Die Beibehaltung dieser erleich⸗ terten Voraussetzung der Familienunterftützung für die engere Familie des Einberufenen entspricht der Billigkeit. Die nächsten Angehörigen müssen, auch wenn sie bis zur Ein⸗ berufung in öffentlicher Fürsorge gestanden haben, während der Dauer der Einberufung in jedem Falle vor der In⸗ gnspruchnahme öffentlicher Fürsorge bewahrt werden. Anderenfalls würde nicht nur die Ehefrau, sondern auch der Einberufene selbst nach Beendigung der Dienstleiftung zum, Kostenersatz für die der Ehefrau, und den Kindern gewährte Unterstützung nach S5 25, 25 a der Fürsorgepflichtvẽrordnunßg verpflichtet sein, ein Ergebnis, das weder im Interesse der 9 . . s. Wehrmacht und des Reichs⸗
eitsdienstes noch des Einberufen iner öͤri verantwortet werden kann. JJ
In die erste Gruppe (8 2 unter J des Entwurfs serner die vor Aushändigung des * n m, , Kindes Statt angenommenen Kinder und die mit der Ehefrau zusammen lebenden Stiefkinder des Einberufenen einbezogen damit innerhalb des engeren Familienverbandes eine Auf⸗ spaltung der Fürsorge zwischen Familienunterstützung und
ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Kosten der staatlichen Polizei. trauensräte.
ö Aenderung des Besoldungsgesetzes. Vom 30. März
Reichsärztesrdnung,
3 Gebiet des Straßenwesens im Saarland.
leitung des Arbeitsrechts im Saarland.
Reichsfremdenverkehrsvverband.
sendungsgebühren: — 04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
milienunterstützung zur staatlichen Aufgabe steht die Fest— stellung des Umfangs der Erstattungspflicht 3 hei 3 wird — abweichend von der Familienunterstützungsverord⸗ nung vom 19. , 1935 — mit Rücksicht auf die für die öffentliche Fürsorge durch die Familienunterstützung ein⸗ tretende Entlastung auf vier Fünftel des reinen Ünter— stützungsaufwandes begrenzt. Ein Fünftel des Unterstützungs⸗ aufwandes und der persönliche und sächliche Verwaltungs⸗ aufwand fallen den Stadt⸗ und Landkreisen zur Last.
Zu 86, ; . Durch die Uebergangsvorschrift des 5 5 Abs. 1 soll den⸗
treten des Gesetzes Familienunterstützung nach den bisheri Vorschriften erhalten, infolge der . aber die Unterstützungsberechtigung verlieren würden — ins⸗ besondere trifft das für Verwandte der aufsteigenden Linie zu —, die Unterstützungsberechtigung erhalten werden. Vor— aussetzung, Art und Maß der Unterstützung sollen sich jedoch auch in diesen Fällen nach neuem Recht richten. In den Durch k wird dies noch besonders klargestellt Abs. 2 enthält eine entsprechende Uebergangsvorschri für die Uebungsverordnung. Hier sollen bis . . der Uebung die Arbeitsämter zuständig bleiben. .
Zu §6. Nach § 6 Abs. 1 sollen als Ersatzzeiten für die Erhaltun der Anwmartschaft in der Invalidenversicherung und . ,,,. i, . Zeiten, . die ein Angehöriger eines
en aus der Famili ützu nterstü
ö e. Familienunterstützung unterstützt Die Abs. 2 und 3 regeln die Ersatzansprüche des Rei als Träger der ö, . 9 . e e re nf und Arbeitslosenversicherung. Bei der Geltendmachung solcher Ersaͤtzansprüche foll das Reich durch die Stadt- und Landkreise vertreten werden. Die Durchfüh⸗ rungsvorschriften werden hierüber eine nähere Regelung bringen.
Veröffentlicht durch Reichs- und Preuß. ͤMinistexium des Innern.)
Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in r , mit der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungs⸗ stelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 261 vom J. November 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, ö und . vom 9. Januar 1936 (Deutscher eichsanzeiger Nr. vom J ie fo k g 11. Januar 19586) wie folgt I
5 . ö. fe I g
„Die Gebühr für die Erteilung von Bescheinigungen auf dem
Gebiet der Rohstoffbewirtschaftung (Verkehrsgebü ä J
des Betrages, auf den die , nn, n ö ö . ö
Die Aenderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach
Berlin, den 1. April 1933.
Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle. 4 Hagemann. ö. .
. Bekanntmachung. e Die am 1. April 1936 ausgegebene Nummer 34 des Gefetz über den Poltzeikostenbeitrag der Gemeinden zu den 1. Vom 51. März 1936. Gesetz über die Verlängerung der ,, . der Ver⸗ Vom 31. März 1936. Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die vier—
Erste Verordnung zur Durchführun, und Ergänzung Vom 31. März 6 Ergänzung der
Verordnung über das Inkrafttteten von Vorschriften auf
Vom 31. März
Anordnung über Aufhebung der , ur Ueber⸗ i om 31. März 1936. Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes er den Vom 1. April 1936.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: — 15 RM. Postver⸗
Berlin NWä40, den 2. April 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
öffentlicher Fürsorge vermieden wird.
jenigen Angehörigen eines Einberufenen, die beim Inkraft-⸗
ausdrücklich
Buchhandel ist es zum Preise von 2, — RM für das Stück zu beziehen. ö
a,,.
Nummer 146 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Pr n bischen Ninisteriums des Innern vom 1. 2 gg 3e . . Fnhalt:; Allgemeine Verwaltung.. RdErl. . 3. 36, Vernichtung v. Stimmzetteln der Volksabstimmung 3 — NdErl; 2jñ. 3. 36. Stellenvorbehalt 6 Versorgungs⸗ Anw. — RdErl. 25. 3 36, Urlaub f. Lehrlinge u. Jungarbeiter. — J Kassen⸗ u. Rechnungswefen.
dErl. 26. 3. 36. Kassenanschläge f. 1935. — Kommunal—⸗ verbände, RdErl. 18. 3. 36, Veränderungsnachw. zu d. Landes derteilungs h ü seln f. d. Einkommen- u. Körperschaftssteuer f. 1935. — RdErl. 19. 3. 36, Foren senverzeichnisse. — RdErl XV. 3. 36, Steuerverteilungen f. 1935. Rdärl. 23. 3. ö, Ftellenausschreibun en. — Gemeindebestand⸗ und Sris namen Aenderungen, — Wohlfahrtspflege u. Jug endwohl⸗ ĩ ahnt. RdErl. 21. 3. 36, Kölner Dombaulotterle. — RdErl. 39. ö 36, Badische Rote⸗Kreuz⸗Lotterie. Polizei ver⸗
a. tun g. RdErl. 20. 3. 36, Zulass. mechanisch betrieb. Spiel⸗ geräte, — RdErl. 23. 3. 36, Schutz d. Sonn⸗ u. Feiertage. — . 24. 3. 36, Pauschvergütung f. Gefangenentransporte. — RdErl. 26. 3. 36, Feuerwehrehrentafel. — RdErl. 25. 3. 36, Ein⸗ wanderer u. Devisenbewirtschaft. — Prüfungszeugnisse f. Licht⸗ ielvarführer. RdErl. 18. 3. 36. Zivilversorg. v. Pol. eamten. — RdErl. 23. 3. 36, Nichtbeamt. Hilfskräfte d. Zeschäftszimmerdienstes. — RdErl. 24. 3. 36, Stellenbesetz in d. Demeindebollzugz hol. — RdErl. 25. 3. 36, Generalmajore d. 96 — RdErl. 21. 3. 36, Polizeifünfkampf. — RdErl. . 3. 36, Vereinszeitungen d. Pol. Sportvereine. — RdErl. w 36, Ueberprüfungslehrg. f. Majoranw. d. Schutzpol. — . rl. 35. 3. 35, Fahrradhaltung in d. Gendarmerie. — RdErl. ' 3 36, Bekleid. d. Pol. — Verkehr swese n. RdErl. . 6 Verkehrs eichen an Reichsautobahnen. — RdErl. 4. 3. 36 , ,, t d. Reisebüros als Unternehmer v. Gelegen⸗ heitsverkehr, — RdErl. 26 3. 36, Benennung v. Reichs wa ser, straßen. — Personenstands an gekege nch e ite nd RdErl. 21 3. 269 Standesamtl. Vordrucke. — RdErl. 24. 3. 36 Ergãnz. d Ausf=⸗ Anw. zu § 3 d. Ersten VO. zur Ausf. d. Gef. zum Schutze d. dt, Blutes u. d. dt. Ehre. — Wehrangelegen⸗ heiten. RdErl. 28. 3. 365, Abschluß d. Erfasfungsverfahrens f. nichter faßte Dienstpflichtige. — Volksgesundheit. Beschk. WT, 36, Landesgesundheitsrat. — RdErl. 21, 3. 36, Rassenpolit. Schulung v. Gesundheitspflegerinnen. — RdErl. 26. 3. 35 Ge⸗ bührenerhebung durch d. Gesundheitsämter. — RdErl. 26 3. Ih Einführung v. Dessertweinen. — RdErl. 24. 3. 36, Seru mdiagnose d; Spphilis. — Uehertragbare Krankheiten d. 0 Woche? — B ecerinärangelegsnheiten. RdErl. 26. 3. 36, Einfuhr v. Pferden zur Slympiade. — RdErl. 2. 3. 36, Schlachtvieh⸗ beschau auf Schlacht- u. Viehhöfen. — Sandschriftkiche Ber chtfsiß na che n, — Neuerscheinungen. — Stel , . en v. Gemeindebeam ten. Zu eziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag 6 , . ;, Vierteljährlich 1.565 RM für Aus r, em, g bedruckt) und 2230 RM für Ausgabe B (ein⸗
Aus der Verwaltung.
Neue Vorschriften über die Steuerbefreiung Des Neuhaus befitzes. . Das Reichsfinanzministerium teilt mit:
Nach den bisherigen Vorschriften über die St ĩ
; euerb ,, Kleinwohnungen waren nur solche . . die bis zum 31. März 1936, u. U. bis zum 31. Mai 1536 ezugsfertig werden. Durch das neue Gesetz vom 2. April 1936
ist die Frist für das Bezugsfertigwerden um ein Jahr verlängert
worden. Es sind also nunmehr auch solche Klei ,, die bis zum 31. März 1937 ,, die Frist verlängert sich bis zum 31. Mai 1937 für solche Klein—⸗ wohnungen, die bis zum 31. Dezember 1936 im Rohbau vollendet werden. In der Begründung zum Gesetz vom Z. Äpril 1936 ist h dlich hervorgehoben worden, daß eine weitere Verlängerung der Frist für das Bezugsfertigwerden nicht in Aussicht genommen ist. — Zur Permeidung von Mißverständniffen wird darauf hin⸗
gewiesen, daß die Dau er der Steuerbefreiung für die Klein⸗ wohnungen nicht verlängert worden ist. ng ,, — endet auch für die Kleinwöhnungen, die bis zum 31. März (Mai 1937 bezugsfertig werden, bei der Vermögensteuer und der Grund-
steuer am 31. März 1939 und bei der Einkommens 31. Dezember 1938 (oder am Schluß des Bir n mlt h, h Das neue Gesetz vom 2. April 1936 beschäftigt sich weiterhin
mit dem „älteren Neuhausbesitz! Es versteht darunter die Wohn⸗
gebäude, die in der Zeit vom 1. April 1918 bis zum 31. Mä gz bezugsfertig geworden sind. Die S , , , n. le hae f e. 9e teuerbefreiung des älteren
voön der Grundsteuer richtete sich bisher i
wesentlichen nach Landesrecht. 4 . , halb des Reichs die größten Verschiedenheiten. Das Gefetz vom; 2WApril 19366 dient dem Zweck, die Befreiungsvorschriften möglichst zu vereinheitlichen. Es bestimmt, daß bei' der Landes—⸗ grundsteuer die Befreiungen, die am 31. März 1936 galten noch ein weiteres Jahr, d. h. bis . 81. März 1937 bestehen bleiben Während bei zVandesgrun steuer eine völlige Vereinheitlichung 1 noch nicht erreicht wiyd, ist er Gedanke der Verein? eitlichung bei der Gemeindegrundsteuer streng durchgeführt. Nach dem neuen Gesetz ist der 66 Neuhausbesitz ab 1. Aprii 1936 zur Gemeindegrundstener eranzuziehen. Für das Rechnungsjahr 1936 werden jedoch weitgehende Erleichterungen gewährt. So sieht das Gesetz vor, daß der Betrag, um den sich die Gemeindegrund⸗
steuer gegenüber dem bisherigen Zustand erhöht, kei e de sr fr rn der e e n. k
Geringere Konjuntturempfindlichteit der Braunkohlenbritettwirtschaft.
Die Braunkohlenbrikettindus
schung der letzten Jahre nicht in de
bie anderen Zweige der Kohlenwirtschaft.
trie hat an dem Konjunkturauf⸗ m Maße teilgenommen, wie Während nach Aus- im Wochen⸗
führungen des Instituts für Konjunkturforschung
bericht Nr. 13 von 1932 bis 1935 der Verbrauch von Steinko um 32 25, der Koksverbrauch um Btaunkohlen um 45 35 anstieg, Braunkohlenbriketts nur um sihten, daß das Braunkohlen den kaum konjunkturempfindlichen Ha Turchschnitt dex letzten Jahre wurden
10 3. Dies is
sI 25 und der Verbrauch roher erhöhte sich der Verbrauch von. t darauf zurückzu⸗ brikett zum überwiegenden Teil in usbrand gelangt: rund zwei Drittel des
Frikettabsatzes über den Platzhandel geleitet.
Im abgelaufenen Jahre hat die Produktion von Braun⸗ ö gegenüber 1954 um Ffast. 5. 3
daß die Briketthers nicht und im zweiten nur um en Zeitabschnitten des Vorjahres; is Dezember 1935 dagegen wurden s zur gleichen Zeit 1934. der geleisteten Lohnschichten ist Jahresdrittel — gestiegen.
ö im ver⸗
e
lohlenpreßko Dabei ist bemerkenswert,
Jahresdrittel fast gar
par als in den entsprechend in den Monaten September h 10, mehr Briketts gepreßt al der beschäftigten Arbeiter und ebenfalls — namentlich im letzten
Die Nachfrage auf dem
Brikettmarkt war au
ar fenen Jahre wieder lebhafter als im Vorjahx.
andel erhöhte seine Abruf hältnismäßig stark — um run der Industrie zu. Die Ausfuhr von mit 1,2 Mill. t etwa ebenso groß wi den Goldblocklär Italien und Braunkohlenbriketts nten weiten Hälfte des abgelaufenen Jahres erheblich niedriger ge⸗ alten werden als im Vorjahr. Ri
ftel der Men
Hauptabnehmern —
Ausfuhren nach Dänemark, Die Vorräte an
gegenüber.
s5ß5sszs nur noch rund zwei Fün 1930 bei den Brikettfabriken
Saargruben und NRumhrkohlensynditat.
Saargruben mit dem Rheinisch⸗= t die Möglichkeit, nach dem ung verschiedener Punkte erwaltung und dem zur Zeit die Vertrages im
Der Beitrittsvertrag der Westfälischen Kohlensyndikat biete ersten Vertragsjahr über eine Aender Zwischen der Saargrubenverwm Informationen des DHD.
zu verhandeln. Kohlensyndikat sind nach Verhandlungen über
Gange, die in der Haupts Saargruben
6 Zanspruchs der
syndikat auf 6,5 Mill. t. berwaltung
äftigungsanspruch belie gehörigkeit der Saargruben zum
augenblicklich mit
lagerte.
derartige Aenderungen des ache die ö des
betreffen sich für das ers Rheinisch⸗Wes
e um schätzungsweise 5 —–- 65 3. d 8 — nahmen die Bestellungen Braunkohlenpre e 1934. Einbu idern — standen erhöhte der Tschechoslowakei s konnten in der
ie betrugen um die Wende ge, die im Dezember
Erneuerung der Kohlenlieferungsverträge.
Rräftige Belebung in der deutschen Stein⸗
industrie. in der Steinindustrie setzte in diesem Jahre Die Monate Dezember, Januar und nd im März ziemlich allgemein eine Für die künftigen
Die Belebung
umeist etwas später ein. Februar lagen ruhiger, währe erung eintrat.
traflige Abfatzstei
mst einem Anhalten der Belebung bezw; mit einer
schöftigungszunghme in Belebung im Straßen Auftragserteilung der
* 2
vergebenen Aufträge
etwa gleicher Höhe wie in den Jahren
mals die Gesamtaufträge für die 9 Mill. To. erhöhten, wird von
der Steinindustrie zu re bau, die Abrufe der Reichsbahn und die Reichsautobahn für ihre Deckenbauten ziem⸗ lich gleichmäßig zusammentrafen,.
Die von den zuständigen Be halten sich, nach für das Jahr 1936 zwischen 6— Mill. To. . es Vorjahres.
monaten und im Herbst abhängen.
Vtarktvertehr mit Vieh vom 22. bis 28. März 1986. (lach Angaben der 49 wichtigeren Vieb⸗ und Schlacht hofverwaltungen.)
Tiergattungen
schaffungsstellen der Reichsbahn Informationen des DHD.
Damit liegen sie auf Ob noch zusätzliche 1933 und 1934 gegeben werden, in denen da⸗ Sleinindustrie sich auf 10 bezw. der Lage in den Spätsommer⸗
zugenommen. tellung im ersten 3 36 größer
kohlen war en bei den
sollen. te Jahr der Zu⸗ tfälischen Kohlen⸗ Außerdem verhandelt die Saargruben⸗ den Saarwerken über
Mongte wird weiteren Be⸗ chnen sein, da die
len
Im
Die Zahl
r Platz⸗ Ver⸗
Beschäfti⸗ Dieser
eine
Aufträge
der diesjährigen Neuordnung der deutschen Zementindustrie wieder
Ohne an die Bereinigung seiner eigenen Außenseiterfrage zu gehen,
lonnte inzwischen aber nur für ein Jahr in Kraft gesetzt werden, behördliche Maßnahmen wurden nur befristet. drei süddeutschen Firmen Versandes, einen Änteil Wunsche von Dyckerhoff, stimmen, nicht stattgegeben. 1936 nur bis 31. Westdeut
Ueber die Entwicklung der Versand in den ersten drei Monaten 1936 im Durchschnitt bis
April und Mai stünde eine weitere gün
Auch der Süddeutsche Zementverband jetzt nur um ein Jahr verlängert. Der Süddeutsche ,, in Heidelberg hatte sich bei
als erster zu einer Verlängerung seiner Bindungen entschlossen. hat er die Verbandserneuerung auf im wesentlichen bisheriger Grundlage um 10 . bis Ende 1945 ausgesprochen, allerdings unter verschiedenen Vorbehaltsklauseln, so der Neuordnun im Westen und der zwischenverbandlichen Regelung über den nteil am deutschen Absatz. Der Verbandsvertrag der neuen Westzement G. m. b. H., Verkaufsvereinigung westdeutscher Zementwerke,
bis zum 31. Oktober 1936 Die Tyckerhoff⸗Wicking A—-G. besitzt als eine der größten im Südverband einen Anteil von und zwar mit dem bedeutendsten Teil ihres von etwas über 30 33 im Westdeutschen Verband, ist also im Westen nur für ein Jahr gebunden. Wie' der DHD erfährt, hat der Heidelberger Verband dem im Süden der 2 . Verbands⸗ Verlängerung nur unter dem Vorbehalte, daß auch im Westen die nächsten Jahre wieder eine Einigung erzielt werde, zuzu⸗ Vielmehr wurde der Beschluß, den Süddeutschen Verband 10 Jahre zu verlängern, . und ein neuer Beschluß gefaßt, den Verband rückwirkend ab 1, Januar ezember 1936 auf. der bisherigen Grundlage u verlängern. Innerhalb der deutschen Zementverbände trat amit . eine Verbands⸗Verlängerung um ein Jahr ein beim chen, beim Süddeutschen und beim Hüttenzementverband, nur der Norddeutsche Verband ist bei der weiterhin offenen Frage seines großen Außenseiterwerkes um zwei Jahre verlängert. — des g nern hf fe hört der DSD, daß
15,83 35, gleichzeitig,
zu 30 3 über der gleichen Jeit des Vorjahres liege, Diese Absatz⸗
steigerung treffe auf die meisten Gebiete zu. . die Monate
3 ntwicklung und Erhöhung der Abrufe zu erwarten. 2 ö
m
gGnergietagung „Die Kohle“ in Essen.
Am 21. und 22. April wird die in Essen stattfindende große Veranstaltung „Die Kohle“ als dritte und abschließende der drei Essener Energietagungen durchgeführt. Veranstalter sind die vier westdeutschen Aemter für Technik der NSDAP. in Verbindung mit dem Haus der . dem Ruhrbezirksverein des VTJ. und
der Deutschen Arbeitsfront, Betriebsgemeinschaft Bergbau. . Das Programm sieht folgende Vorträge vor: Tienstagvor⸗ mittag (J. Teil: „Kohle und Mensch“), Begrüßung durch Berg⸗ assessor a4. D. Pg. Kellermann, Oberhausen; „Kohle und Mensch“, Pg. Padberg, Reichsamtsleiter und RBG. -Leiter Bergbau; „Grundlagen nationalsozialistischer Arbeitsführung und Berufs⸗
erziehung im Bergbau“ Prof. Dr.⸗Ing. e. h. 4. Arnhold, Berlin, Reichsamtsleiter und Leiter des Amtes für Arbeitsführung und Berufserziehung in der DAF; „Worte eines unbekannten Berg— mannes“ und Schlußwort und glusblick von Pg. Fischer, Essen, Gaustabsleiter der NSDAP. Gau Essen. Dienstagnachmittag (I. Teil: „Kohle und Wirtschaft “); „Die Kohle in der nationalsyozialistischen Wirtschaftsführung und WKirtschaftsauffassung“, Prof. Dr. Ing. e. h. Bg. Arnhold, Berlin; Die wirtschaftliche Bedeutung der Steinkohle“, Bergassessor a. D. Pg. Kellermann, Oberhausen; „Die Entstehungsgeschichte eines Sseinkohlenflözes“ (Mwissenschaftlicher Trickfilm), Prof. Bergassessor . D. Dr. Kukuk, Bochum; „Bergleute bei der Arbeit“ (Tonfilm).
Mittwochnachmittag (II. Teil: Kohle und Technik“), Die Steinkohle im Haushalt“, Obering. Br. Ing. Wiedemann, . „Die Steinkohle in der deutschen Treibstoffwirtschaft“, Prof. Dr.= Ing. Pg. Ubbelohde, Berlin; „Die Steinkohle als Energiequelle“, Dir. Dr.Ing. e. . Dipl.-Ing. Pg. Schulte, Essen, und „Rück⸗ blick auf die drei Essener Energietagungen und Ausrichtung der Ergebnisse auf die Gestaltung der deutschen Energiewirtschaft“,
Stäatskommissar Oberbürgermeister Pg. Dillgardt, Duisburg.
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Berlin, den 2. Ar 1936.
auf Seegrenzschlachthöfe: 163 Ochsen, 1984 Kühe. — ?) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in
2537
2
20 8560 3218 2340
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besserungen überwogen.
Zu Beginn der zweiten Börsenstunde trat an den Aktien mãrkten eine allgemeine Abschwächung ein. Man verwies dabei auf den Artikel einer wirischaftlichen Wochenschrift, der sich gegen die von Zeit zu Zeit auftauchenden Abwertungsgerüchte wendet. Hierdurch fahen sich die bei den in der letzten Zeit eingetretenen Kurssteige⸗ rungen am Aktienmarkt vorhandenen Mitläufer veranlaßt, weit⸗ gehend Glattstellungen vorzunehmen, Farben ermäßigten sich gegen den ersten Kurs um 1 auf 153 70, Siemens verloren 2M, Har⸗ pener 2, Reichsbank 115, Hoesch 1 *, Zellstoff Waldhof 1 30. Am Rentenmarkt zeigte sich wieder geringes Anlageinteresse. Reichs alt⸗ besitz kamen S 50 höher mit 111 5 auf Tablou, die Kom. Um⸗ schuldungsanleihe erholte sich um „ auf 87 R, verschiedene variabel gehandelte Industrieobligationen zogen um ca. „„ — * 3 an.
Bei den Kassarenten waren nennenswerte Veränderungen nur in einzelnen Werten zu beobachten. Tiqu.⸗Pfandhriefe lagen eher bis „ 3 schwächer, auch in einzelnen Hyp.Pfandbriefen, so bei Hannoversche Boden, traten geringe Einbußen ein. Stadt⸗ anleihen zogen vereinzelt etwas an, so 28er Duisburger und 2zer Elberfelder um je Rü Y, 2tzer Dresdner um 6 25. Von Provinzanleihen sind 28er Niederschlesien mit — 3 R und 30er Pommern mit 4. z 23 hervorzuheben. Thüringer, Altbesitz ge⸗ wannen „S5, Hamburger Althesitz v X, Kasseler Bezirksverbands⸗ anleihe 5 23. Reichsbahnschätzt gaben um * Vfg. nach. Die süngste Emission der 4 igen Reichsbahnschatzanweisungen von 1935 gelangt am Montag, dem 6. 4, zur ersten Notiz. Von Länderanleihen sind Bayernserien mit — 0,32 3, 2er Thüringer, mit 4 0,22 35 zu erwähnen. Am Markt der Industrieobligationen zogen Ludwig Loewe um 1 3 an, während Farbenbonds um „ 956 zurückgingen.
Blanko⸗Tagesgeld erfuhr eine weitere Verbilligung auf 3 bis 3 35.
Am Balutenmarkt errechnete sich das engl. Pfund in Berlin mit 12,33, der Dollar mit 2,457. .
Beirats sitzung des Großhandels.
Zum Abschluß des Geschäftsjahres 1934335 trat der Beirat der wirtschaftsgruppe Groß, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in Berlin zu einer Arbeitstagung zusammen. Sämtliche Leiter und Ge⸗ schäftsführer der Bezirks- sowie der Fach⸗ und Fachuntergruppen der Wirtschaftsgruppe aus dem ganzen Reich waren hierzu er⸗ schienen. Auf Einladung des Leiters der Wirtschaftsgruppe hielt der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel, G. Feld- mann, ein Referat über Genossenschaftsfragen, das im Mittel⸗ punkt des Interesses stand. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Wilhelm Rumpf, Frankfurt / M, und der Hauptgeschäftsführer, Fdmund von Selur, Berlin. und andere Herren der Ge⸗ schäftsführung behandelten in ausführlichen Referaten die berufs⸗ ständischen und volkswirtschaftlichen Aufgaben, die dem deutschen Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel gestellt sind. Baurat Berghoff, der Stellvertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe für Finanz⸗ und Organisationsfragen, erstattete über das am 31. März abge⸗ schlossene e nenn, einen vorläufigen Finanzbericht, aus dem sich ergab, 7 der Haushalt der Wirtschaftsgruppe Groß, Ein⸗ und AÄusfuhrhandel' trotz erhöhter Arbeitsanferderungen und vieler zusätzlicher Leistungen vollkommen ausgeglichen ist. Auch die Bezirks- und Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe haben im vergangenen Geschäftssahr mit ihren Etats in der vorgesehenen Form hausgehalten. Baurat Berghoff legte dann den neuen Etat für das Geschäftsjahr 1936/37 vor, der von dem Beirat ein⸗ stimmig genehmigt wurde.
Formalitäten im deutsch⸗polnischen Waren⸗ verkehr.
Die Deutsche Handelstammer für Polen, Berlin MW 7, teilt mit: Die Abwicklung des deutsch-⸗polnischen Warenverkehrs im Rahmen des deutsch-polnischen Wirtschaftsablommens vom 4, No⸗ vember 1935 wird vielfach dadurch verzögert, daß die vorgeschrie⸗ benen Formalitäten von den beteiligten Firmen nicht genau befolgt werden? Besonders häufig kommt es vor, daß die Rechnungen der deutschen Lieferfirmen den Bestimmungen des Vertrages nicht ent⸗ sprechen. Es wird daher erneut auf folgende Gesichts punkte hin⸗ gewiesen: ö den Bestimmungen des deutsch⸗polnischen Waren⸗ abkommens erfolgen die beiderseitigen Lieferungen frei Grenze un⸗ verzollt. Bei Lieferungen von Deutschland nach Polen müssen dem⸗ nach die Transportkosten vom Verladeort bis zur deutsch⸗polnischen Grenze von der deutschen Lieferfirma verauslagt werden, Die Er⸗ hebung der Frachtkosten durch Nachnahme ist unzulässig. Der deutsche Lieferant stellt die Frachtkosten dem polnischen Abnehmer in Rechnung und erhält den verauslagten tri im Verxechnungs⸗ wege zusammen mit dem Rechnungsbetrag. Bei Kreditgeschäften kann die deutsche Lieferfirma verlangen, daß die verauslagten Fracht⸗ kosten sofort im Verrechnungswege erstattet werden, diese Forderung muß jedoch auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt werden. Ferner ist zu beachten, daß bei Kreditgeschäften die Zahlungstermine und Bedingungen genau angegeben werden müssen (die Zahlen in Worten). Die Rechnungen und ihre Abschriften müssen mit dem Firmenstempel und einer gültigen Unterschrift des Ausführers ver⸗ sehen sein. Weiterhin haben die Rechnungen eine genaue Auf⸗ stellung der einzelnen Waren mit Bezeichnung der Warengattungen und der Einzelpreise zu enthalten. Es ist erwünscht, daß alle Nebenkosten in der Rechnung gesondert angegeben werden, des⸗ gleichen Brutto⸗ und Nettogewicht.
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Statistisches Reichsamt.