1936 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21. April 1936. S. 2

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Beaussichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen.

Vom 21. April 1936.

Auf Grund des 5 146 Abs. 1 des Gesetzes über die Beauf⸗ sichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 315) wird verordnet:

Artikel 1. .

Zu den Beständen des Deckungsstocks gehören auch die Nutzungen (3insen, Miet- und Pachtzinsen. usw.), die die zum Deckungsstock gehörenden Vermögensgegenstände gewähren. Die Ansprüche auf solche Nutzungen brauchen in das Deckungsstock⸗

verzeichnis nicht eingetragen zu werden.

Artikel 2.

Der Vorschrift des 8 66 Abs. 1 Satz 14 des Gesetzes steht nicht entgegen, daß schon vor dem Schlusse des Geschäfts jahres und vor Aufstellung der Berechnung der Deckungsrücklage Beträge dem

Deckungsstock zugeführt werden. ;

ö. Die He n re. über den Deckungsstock gelten 9. alle Ver⸗ mögensgegenstände, die in das Verzeichnis der Bestände des Deckungsstocks eingetragen sind.

Artikel 3.

Bestellt die Aufsichtsbehörde auf Grund der S8 81 oder 89 des Gesetzes einen Sonderbeauftragten zur Wahrung der Belange der Versicherten, b kann sie diesem alle Rechte und Befugnisse übertragen, die den Organen der Unternehmung, bei aus ländischen Versicherungsunternehmungen auch dem nach 106 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes bestellten Hauptbevoll mächtigten., nach Gesetz oder Satzung zustehen. Die durch die Bestellung des Sonderbeauftragten entstehenden Kosten e, . der diesem u gewährenden Vergütung, die die Aufsichtsbehörde festsetzt, fallen 9 Versicherungsunternehmung zur Last.

Artikel 4.

Im Falle der Uebertragung eines Versicherungsbestandes (86 14 des Gesetzes) kann die ÄAufsichtsbehörde anordnen, daß eine nach 8 8 Abs. 2 des Gesetzes gestellte Sicherheit für den über⸗ nommenen Bestand bestehen bleibt.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Po s se.

Bekanntmachung KP 1830

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 20. April 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt— machungen KP 127 vom 8. April 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936) und KP 129 vom 16. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 89 vom 17. April 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs⸗ preise festgesetzt: e

Blei (Klassengruppe 111): Blei, nicht legiert (Klasse IA. .. . RM 19,50 bis 20,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse IM B)... , 22. Ibwv2Szz,—

Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) .... RM 52, bis 54,

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ bffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. April 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

t Anordnung Nr. 31 der Ueberwachungsftelle für Kautschurk und Asbest

(Regelung des Einkaufs, des Verkaufs und der Verarbeitung von Kautschukmischungen und Kautschuklösungen).

Vom 21. April 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr dom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 209 vom J. September 1934) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Geltungsbereich.

§ 1.

(6) Kautschukmischungen im Sinne dieser Anordnung sind unvulkanisierte Mischungen, zu deren Herstellung Rohkautschuk verwandt worden ist. Als Kautschukmischungen in diesem Sinne . auch unvulkanisierte Kautschukmischungsstreifen (sogenannte

ohlaufstreifen).

(2) Kautschuklösungen im Sinne dieser Anordnung sind Kaut⸗ schukauflösungen oder Kautschukaufquellungen jeder Art.

Ein⸗ und Verkaufsregelung.

83 7

(I) Der Kauf von Kautschukmischungen oder Kautschuklösun⸗ gen im Inlande oder Auslande ist nur mit vorheriger Zustim⸗ mung der Ueberwachungsstelle (Einkaufsbewilligung) zulässig.

(2) Sofern die Abnahme von Kautschulmischungen und von Kautschuklösungen nicht in Erfüllung von Kaufverträgen der in Absatz 1 genannten Art erfolgt und eine Einkaufsbewilligung daher nicht vorliegt, ist sie nur mit vorheriger Zustimmung der Ueberwachungsstelle (Abnahmebewilligung) zulässig.

(3) Das gleiche gilt für die Abnahme von Kautschukmischungen und Kautschuklösungen in Erfüllung von Kaufverträgen oder e, e. Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung m Inland oder Ausland geschlossen worden sind.

§ 3.

Von Käufen (6 2 Abs. 1) hat der Käufer der Ueberwachungs⸗ telle unter Angabe des Verkäufers, der Menge, des Preises und es Rohkautschukanteils der Ware unverzüglich nach Abschluß des Kaufvertrages Mitteilung zu machen.

.

I) Verarbeiter von Kautschukmischungen, die im Monat nicht mehr als 100 6 Kautschulmischungen verarbeiten, können auf Antrag von der Einhaltung der Vorschriften der 85 2 und 3 be⸗ freit werden (Freigrenzebewilli un

(2) Verarbeiter von Kautschufmischungen, denen die Ueber⸗ wachungsstelle eine Freigrenzebewilligung erteilt hat, find ver⸗

flichtet, beim Bezug von r . dem Lieferer der ge fre ig schriftlich zu erklären, daß sie im Besitze einer Frei⸗ grenzebewilligung der ueberwachungẽstelle sind.

85.

Der Erwerb von . en in Tuben oder in 1 Behältnissen mit einem ain gs erm hen von nicht mehr als 3 Liter oder in Mengen von nicht mehr als monatlich 500 kg unterliegt nicht den Vorschriften der 58 2 und 3. Die Ueber bachungsstelle kann weitergehende Ausnahmen zulassen.

§ 6.

Die Abgabe von Kautschukmischungen ist nur jg gegen Aushändigung einer Einkaufsbewilligung C 2 Abs. 1) oder einer Abnahmebewilligung 6 2 Abs. 2) oder einer schriftlichen Erklä⸗ rung des Abnehmers, daß er im Besitz einer insoweit noch nicht ausgenutzten Freigrenzebewilligung (6 4 Abs. I) ist.

Verarbeitungsregelung.

§ 7.

() Verarbeiter von Kautschukmischungen und von Kautschuk⸗ lösungen dürfen Kautschukmischungen und Kautschuklösungen, die nicht im eigenen Betriebe hergestellt sind, nur in Mengen ver⸗ arbeiten (Verarbeitungsmenge), die die Ueberwachungsstelle durch schriftlichen Bescheid zur Verarbeitung freigegeben hat (Verarbei⸗

tungsbewilligung). ; ö einer größeren als der nach Absatz 1

() Die Verarbeitun . Menge ist auch dann verboten, wenn sie aus vor⸗

andenen Lägern entnommen werden kann. .

G6) Verarbeitungsbewilligungen sind nicht übertragbar.

(äh Die einem Verarbeiter zur Verarbeitung freigegebenen Mengen dürfen außerhalb des Betriebes des Vergrbeiters nur mit vorheriger Zustimmung der Ueberwachungsstelle verarbeitet

werden. 8 8.

Verarbeiter von Kautschukmischungen, die im Monat nicht mehr als 100 kg Kautschukmischungen, sowie Verarbeiter von Kautschuklösungen, die im Monat nicht mehr als b00 kg Kautschuklöfungen verarbeiten, unterliegen nicht der Vorschrift des 57 Abf. 1. Die Ueberwachungsstelle kann weitergehende Aus⸗ nahmen zulassen. 54

G Die Verarbeitungsmenge (65 7 Abs. ) wird jeweils für ein Vierteljahr in , des Rohkautschukanteils der⸗ jenigen Menge festgesetzt, die der Verarbeiter vierteljährlich im Durchschnitt des Jahres 1935 (Vergleichszeit) in seinem Betriebe verarbeitet hat (Grundmenge).

(2) Grundmengen und Verarbeitungsmengen werden den Verarbeitern schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung der Ver⸗ arbeitungsmenge erfolgt jeweils spätestens 2 Wochen vor Beginn eines jeden Vierteljahres. Für das zweite Vierteljahr 1936 wird die Verarbeitungsmenge auf 100 3 der Grundmenge fest⸗ 96 t. Eine besondere Mitteilung an die einzelnen Verarbeiter erfolgt insoweit nicht mehr.

(3) Vorgriffe auf einen späteren als den in der Ver⸗ arbeitungsbewilligung angegebenen . sind nicht zulässig. Soweit die für ein Vierteljahr festgesetzte Verarbeitungsmenge in diesem Vierteljahr nicht verarbeitet wird, darf sie bis zur Hh von 25 9, dieser Verarbeitungsmenge im nächsten Vierteljahr zusätzlich verarbeitet werden.

(4) Die Ueberwachungsstelle kann in Ausnahmefällen Grund⸗ menge oder Verarbeitungsmenge in Abweichung der Vorschriften des 5]? Abs. 1 und des 5 9 Abs. j festsetzen.

§ 10. .

(I) Wird die Verarbeitungsmenge unter die Grundmenge kern bse et, so wird der auf die Ausfuhr entfallende Anteil der Grundmenge nur insoweit von der Herabsetzung betroffen, als die Ausfuhr des Verarbeiters gegenüber dem entsprechenden Viertel⸗ jahr der Vergleichszeit unter Zugrundelegung des Rohkautschuk⸗ anteils mengenmäßig zurückgegangen ist. .

(2) Verarbeitern, die zur Herstellung von Waren, die nach⸗ weislich zur . gelangen, während eines Vierteljahres eine größere Menge Kautschukmischungen oder Kautschuklösungen ver⸗ arbeiten als in dem entsprechenden Vierteljahr der Vergleichszeit, werden von der Ueberwachungsstelle auf . zusätzlich zu der Verarbeitungsmenge mindestens diejenigen engen zur Ver⸗ arbeitung freigegeben, die der Steigerung der kus hr ent⸗

sprechen. Meldepflicht. § 11.

Verarbeiter von Kautschukmischungen und Kautschuklösungen haben innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser An⸗ ordnung der Ueberwachungsstelle die Lagerbestände nach dem Stand vom 31. Dezember 1935 und die in jedem Vierteljahr des Jahres 1935 verarbeiteten Mengen zu melden, soweit diese nicht im eigenen Betrieb hergestellt worden sind. Sie haben weiter der Ueberwachungsstelle bis zum 5. Mai 1936 für die Monate Januar, Februar, März und April 1936 die in e, dieser Monate verarbeiteten Mengen und die Höhe der Lagerbestände nach dem Stand vom 39. April 1936, ferner anschließend jeweils bis zum 5 eines jeden Monats die im abgelaufenen Monat ver⸗ arbeiteten Mengen und die . der Lagerbestände am Monats⸗ ende zu melden. Aus den Meldungen muß die Höhe des Noh⸗ kautschukanteils der Mischungen und Lösungen ersichtlich sein.

.

Bon der Meldepflicht des 5 11 sind diejenigen Verarbeiter befreit, die gemäß § 8 einer Verarbeitungsbewilligung für Kautschukmischungen und Kautschuklösungen nicht bedürfen.

§5 13.

Lieferer von Kautschukmischungen haben der Ueberwachungs⸗

2. den Empfänger, die an sie gelieferten Mengen und den

, der auf die Mischungen entfällt, zu melden. Lieferungen an Inhaber einer Freigrenze n . G 4 Abs. 1) . esondert aufzuführen. Die Meldungen haben erstmalig für ie Monate Januar, Februar, März und April 1936 bis zum 5. Mai 1936 und dann fortlaufend bis zum 5. eines jeden Monats für den vorhergehenden Monat zu erfolgen.

§ 14.

Für Meldungen nach den 6 3, 1 und 13 und für Anträge auf Erteilung von Einkaufsbewilligungen und Abnahme⸗ bewilligungen nach 5 2 Abs. J und 2 sind Vordrucke zu benutzen, die bei der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Aspbest, Berlin W ö0, Augsburger Straße 38, erhältlich sind.

Zuwider handlungen. 5 16.

Zuwiderhandlungen en die Vorschriften dieser Anordnung fallen unter die , . der s§5 19, 12 bis 15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 14. September 1934. ;

Inkrafttreten. 5 16.

(ö) Die Anordnung tritt mit Ausnahme der S5 2 bis 6 am Tage nach ihrer K in Kraft. () Tie 55 2 bis 6 treten am 1. Mai 1936 in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Aspbest. Nachtigäller.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Botschaftsrat Lubomirstki hat nach seiner g. die Leitung der polnischen Botschaft als hefcha fte iin der übernommen. r

Der chilenische Botschafter Luis B. de .

66 ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die h der Botschaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

Umfang des Postscheckverkehrs im Mz

Die Zahl der Postscheckkonten ist im März um 2388 9 auf Lolß Fiß gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei g lionen Buchungen 11097 Millionen RM umgesetzt; dabhn 2218 Millionen RM oder 831 * bargeldlos beglichen m Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monn 595,9 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 589,7 Millionen

Cuftpoftsendungen nach den Kanarischen g

Luftpostsendungen nach den Kanarischen Inseln werden 19. April an außer mit der deutschen Luf . nach Südn (ab Berlin Mittwoch 23.35, ab Frankfurt (Main) Donnerzn an Las Palmas Freitag) auch mit den Flügen Berlin— ö und Madrid -Gando (Las Palmas) beförden ieser Leitung treffen Sendungen, die von Berlin am Frein 7.40 mit Luftpost abgesandt werden, bereits am Sonnaben 18.30 in Gando ein. ; ;

Ueber die letzten Absendegelegenheiten und die zu entz den Luftpostzuschläge geben die Postanstalten Auskunft.

Cuftpoftsendungen nach Erythrea und de Somalitãndern.

Luftpostsendungen nach Erythreg und den Somalill GBritisch Somaliland, der Französischen Somaliküste un k— 53 Somaliküste) werden künftig der, Lu ftpost Ha

ünchen Rom zu ö. zwecks Weiterbeförderung mi italienischen Iuftß* om Tripolis Asmarq Djiboutz bera=Mogadiscio. An Luftpostzuschlägen sind für Post und für Briefsendungen für je 5 g 30 Rpf. zu entrichten. Beförderungsdauer von Berlin bis Mogadiscio beträgt etm Tage. Auskunft über die letzten Absendegelegenheiten erteih Postanstalten. .

Serngespräͤche mit Tasmanien.

Der Fernsprechverkehr mit dem Australischen Bund London wird von spofort an auf alle Orte der Insel Tas ausgedehnt. Die Gebühr für Gespräche mit Tasmanien i selbe wie für 6 mit dem Australischen Bund. Ein minutengespräch kostet Montag bis Freitag 1065 RM, an abenden nur 74 RM. An Sonn⸗ und Feiertagen ruht der der Funkverbindung London Sydney.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater,.

Mittwoch, den 22. April. Staatsoper: Cosi fan tutte („So machen's alle“). kalische Leitung: Krauß. Beginn 20 Uhr. Schauspielhaus: riedri Wilhelm 1. Schauspie . . yr . 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Hofkon Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Immht Beginn: 20 Uhr.

Handelsteil.

Die Güterversicherung des Reichs⸗Kraftw Betriebs verbandes.

Nach dem Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kum zeugen vom 26. 6. 1935, das am 1. 4 1936 in Kraft get gchort zu den Aufgaben des e m , ,, ,

1

es u. a. die 266 erung der von den Mitgliedern des des beförderten Gilter gegen Schaden. Diese Versichern der Rö. bei einer Gruppe von 16 Versicherungs⸗Gesels . die sich unter dem Namen „Versicherungsgemeinsht en Kraͤftwagen⸗-Güterfernverkehr“ zusamniengeschlossen habt ind in dieser ,,,. , . die unter der er Badischen Assecuranz⸗Gesellschaft steht, insbesondere solt ellschaften vertreten, die sich in den vergangenen . iv mit der Transport⸗Verficherung des gewerblichen K kehrs befaßt haben. Nach den Vorschriften des vorerwãhnt 6 entspricht die Versicherung in ihrem Umfange den pflichten, welche dem Unternehmer in der Kraftverkehrszß (KVO.) auferlegt sind. Grundsätzlich ist . zu sagen, Ersatzpflichten des Unternehmers in der KVO. weit gezog

von der weitgehenden Wiedergutmachung aller Schäden q ist, welche durch die dem Lan ö eigen tümlicht den Schienenverkehr nicht vorhandenen Gefahren ( können. Die KVS. einschließlich ihren Bestimmungen Ersatzpflicht des Unternehmers wurde Ende März vom verkehrsministerium genehmigt, nachdem Reichsbahn und Kraftwagen⸗Betriebsberband über ihren Inhalt. sich , en Mit dieser Güterversicherung des RB; ist die bi nübersichtlichfeit in der Versicherung des freiwirtsch⸗ Güterfernverkehrs beseitigt. Jeder Benußer desselben i in der Lage, durch Einsichinahme in die KC. sich über die leistungsbestimmungen zu informieren, , . gleich eitij wißheit, daß entsprechend der gesetzlichen Auflage im dieser Ersatlleistungsbestimmungen Versicherungsschutz du B, bei einer Gruppe leistungssähiger Transport-Ve erstellt ist.

Neue unverzinsliche Neichsschatzanweisut

Infolge der gußerordentlich flüssigen Verfassung des marlies 6 zufolge heute die gie re re, 1 auf 27 Y. herabgefetzt wurden, zeigte sich schon in den letzten verstärkles Interesse für verzinsliche und unwerzinelic schatzanweisungen. Nach Ausverkauf der bisher zur e estellten Serle 37 wHiger Abschnitte per 15. März 1963 ki Begebung neuer hn ite per 15. ril 1937 zum änderten Diskontsatz, desgleichen . die m g; per bruar 1535 zu 37. Hr, eine neue Serie per 15. März!

ebenfalls underänderten Satz.

weil die Lebensfähigkeit des freiwirtschaftlichen Güterfernn

Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 9e vom 21. Aprit 1936. 6.

om 27. Juli bis 8. August Sommerschluß verkauf.

Aber in Berlin späterer Termin.

um Miß u vermeiden, weist die Wirtschafts⸗ h esetzlichen Regelung 1

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Kürschnertag in Leipzig.

Auf dem Kürschnertag, den der Reichsinnungsverband des chner⸗ Hut- und Handschuhma ö in Gemeinschaft der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze der Wirtschaftsgruppe „Ein- und Ausfuhrhandel am Montag abend veranstaltete, nach der Eröffnungsansprache des Reichsinnungsmeisters der hnerschaft Hein ke der Präsident der Reichsgemeinschaft der birtschaft Generalkonsul Dr. Paul Hollender, Leipzig, siede, in der er zunächst auf die Leistungen der be rifg . hnerschaft hinwies, die in den auf der Neuheitenschau ge— en Modellen sichtbaren Ausdruck finden. Weiterhin zeigte er chwierigkeiten auf, die sich daraus ergäben, daß Pelz vielfach für einen Luxusartike Kn. werde. Ein Ausgleich sei dank den Anstrengungen der Branche sehr wohl möglich,

dafür gesorgt werde, daß auch die Ausfuhr Fortschritte Der Rauchwarengroßhandel habe für die Londoner Rauch⸗ versteigerungen wieder Mittel bereitgestellt erhalten, um Waren einkaufen zu können. Wahrscheinlich werde es auch m gelingen, Ware aus Rußland und aus anderen Ländern zu en, und zwar in einem Umfange, der auch der Leipziger Ver⸗ gsindustrie neue Arbeitsmöglichkeiten gebe. Die Qualität

zirtschaft des Auslandes.

der schweizerische Außenhandel im ersten Vierteljahr 1936.

sel, 20. April. Der schweizerische Außenhandel im ersten ljahr 1936 zeigt bei der Einfuhr gegenüber der Vergleichs⸗ ks Vorjahrs einen Rückgang von 4,7 auf 268,5 Mill. sfrs., ie Ausfuhr einen Rückgang von 7,6 auf 192,4 Mill. ffrs. 'kinfuhr aus Deutschland ging dabei von 74,5 auf 70,4 ffrs, die Ausfuhr nach Deutschland von 49 auf 40,8 Mill. sfrs.

sfuhr und Einfuhr Aegyptens im Januar und Ssebruar 1936.

giro, 20. April. In den Monaten Januar und Februar betrug die Gesamteinfuhr Aegyptens 5 241 167 icht che Im gleichen Zeitraum des Vorjahres n. ie Ge⸗ fuhr 5 56 900 ägyptische ö s heißt die Einf

1ü833 ägptische Pfund gefallen.

ie Ausführ an in Aegypten fabrizierten Textilwaren betrug 2 Monaten 4 412118 ägyptische Pfund gegen 4 726 073 im n Zeitraum des Vorjahres. Die Zigarettenausfuhr betrug gegen 88 180 ägyptische Pfund im Vorjahr. Die Ausfuhr discher Waren erhöhte sich auf 230 0 gegen S8 734 sche Pfund im Vorjahre.

uhr ist

inzelheiten über die Abesfinien⸗Anleihe.

bndon, 20. April. Ueber die Anleihe von 500 000 Lstg, die gierung von Abessinien mit Hilfe der Bank von Abessinien m Londoner Geldmarkt aufzulegen begbsichtigt, werden noch de Einzelheiten bekannt: Die Anleihestücke werden zu g5 9. heben und bei der Tilgung zu Pari zurückgezahlt. Der Zins⸗ rägt 6 75. Die Anleihezertifikate der abessinischen Regie⸗ verden die Unterschrift des Finanzministers tragen, die don mk von Abessinien gegengezeichnet ist. Der Gouverneur der pon Abessinien ist ein Engländer, namens Collier, der sich it in England aufhält. Seine beiden Hauptmitarbeiter sind ll Engländer. Der „Evening Standard“ bemerkt dazu, n bei if n, der Anleihe ohne Rücksicht auf den Aus⸗ es italieni an fiche Konfliktes von der ,, ', daß Abessinien unter den Völkerbundssatzungen eine ängigkeit nicht verlieren werde. Kapital und Zinsen würden m Kaiser und seiner Regierung als Schulden angesehen ene, dem Grundsatz von Ire und Glauben getilgt müßten.

Tagung des Internationalen Vehälter⸗Vüros.

Ham 21. bis 24. April findet, wie bereits gemeldet, in Frank⸗ Mi. die Milgliederversammlung des Internationalen Be⸗ üros bei der Interngtionalen Handelskammer Paris) Tas Internationale Behälter⸗Büro wurde vor drei Jahren Führung der Internationalen Handelskammer, Paris, det. Vorsitzender ist der Senator des Königreichs Italien sespi. Die Gründer waren die Eisenbahnen von Belgien, land. Frankreich, Großbritannien, Italien. Oesterreich, Portugal, Schweiz, Tschechoslowatei, Saargebiet, die Save Abria⸗Bahnen, ferner der Internationale Eisen= erband, der Internationale Verband der Straßenbahnen, hnen und öffentlichen e , ,,, a ge uternationale Büro der Automobilindustrie, die Int ̃ le Vereinigung der Rutz raftwagen-Besitzer⸗Verbände, die stignale, Vereinigung der Spediteure u. a. m. ( Arbeitsgebiet des Internationalen Behälter⸗Büros be⸗ e, Zusammenarbeit ni chen Eisenbahn, Kraftwagen und hrt. Zunächst wurden als Aufgaben ins Auge Lech eine teweitgehende Rormalisterung der Behälteriypen fowohl Binnenverkehr als auch für den internationalen Verkehr, ische und wirtschaftliche Entwicklung der Behälter und Ferwendung, eine möglichst rationelle Ausnutzung des onalen Behälterverkehrs, die Vereinfachung der Zoll⸗ ung die Durcharbeitung von Tarifsystemen usw. r rnatisnale Behälter⸗-Büro hat bereits vor einigen 1 Mailand und im letzten Jahr in Paris getagt. Die . Witgliederversammlung in Frankfurt 4. M. dient der e ltunz über die bisherigen Arbeiten, der praktischen J. von Behältern, von Filmen über mit dem Behälter—⸗ zusammen ängende Fragen u. a. m. Die Eröffnungs⸗ . am Dienstag, den 21. April, vormittags in der und Handelskanimer Frankfurt a. M. Sie findet

der Leipziger Sortimente sei unerreicht. Diesem nag habe es auch die Kürschnerschaft zu verdanken, daß sie der zukünftigen Ge⸗ schäftsentwicklung mit Ruhe entgegensehen könne. Als einen der besten Wege, deutsche Pelzwaren im Auslande abzusetzen, be⸗ . der Redner die Leistungssteigerung, wie sie in der Arbeit es deutschen Kürschners zum Ausdruck komme. Leipzig sei eine alte Pelzzentrale, die nicht unterzukriegen sei. Sie sei ent⸗ schlossen, um ihre Stellung im internationalen Rauchwarenhandel zu kämpfen. Der Redner schloß mit einem Dank an den Führer, der der Pelzwirtschaft die Möglichkeiten für ihre weitere Be⸗ tätigung gegeben habe.

Arbeitstagung der Weinaus fuhr⸗ Aus schüsse der Außenhandelsstellen.

Die Weinausfuhr-Ausschüsse der Beiräte der Außenhandels⸗ ellen für das Rhein⸗Main⸗-Gebiet, Frankfurt a. M., für das Rheinland, Köln und für Baden, Pfalz und Saarland, Mann⸗ heim, befgßten sich in einer Arbeitstagung in Wiesbaden unter dem Vorsitz von Gerhardt Wegeler, Koblenz, mit einer Reihe wichtiger Fragen der Ausfuhr deutscher Weine. Auch die an diesen Fragen interessierten Vertreter des Reichsnährstandes sowie der Reichsstelle für den Außenhandel ö an dieser Sitzung teil. Es berichteten 6. Wagner, Frankfurt 4. M., und der Leiter der Weinausfuhrstelle Frankfurt a. M., Dr. Fahrn⸗ schon, deren umfassende Ausführungen an zuständiger Stelle weiter verwertet werden sollen. Des weiteren wurde eine Reihe technischer Fragen im Zusammenhang mit der Weinexportförde⸗ rung eingehend erörtert, wobei neben Fragen der Ausgestaltung des Nachrichtendienstes vor allem Probleme der Werbung für deutsche Weine im Ausland im Vordergrund standen. Im übri⸗ en waren die Ausführungen getragen von dem gemeinsamen

illen aller Beteiligten, aufs engste im Interesse der 6 rung des deutschen Weinabsatzes im Ausland , ,, uarbeiten. Während die Außenhandelsstellen sich in ihrer Arbeit e mit dem Auskunfts- und Nachrichtenwesen auf dem Gebiete der Wein⸗ exportförderung befassen werden, fallen Angelegenheiten der Markt⸗ und Preisregelung auf diesem Gebiete in den Zuständig⸗ keitsbereich der Organisation des Reichsnährstandes, insbesondere der Hauptvereinigung der deutschen Garten⸗ und Weinbauwirt⸗ Haß. deren Arbeit im Dienste der Absatzförderung deutscher

eine im Ausland bei den interessierten Exportkreisen volle An⸗ erkennung findet. Durch diese in der r . der beteiligten Organisationen liegende Arbeitsteilung wird erfreulicherweise jede Doppelarbeit vermieden.

unter Anwesenheit von Generaldirektor Dr. Do rpm ülüler, Reichsstatthalter J. Sprenger, A. Frowein . dent der Internationalen Handelskammer), Professor Dr. C. Lüer (Präͤsident der Industrie⸗ und Handelskammer Frankfurt a. Mainz, Pierre Vasseur (Generalsekretär der Internatio⸗ nalen idr e mne, Paris) und zahlreicher weiterer Ehrengäste statt. Für die Tagung ö. zahlreiche Anmeldungen vor, ins⸗ besondere aus & der Waggonbauindustrie und der Benutzer von Behältern.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrłkten.

Devisen.

Danzig, 20. April. (D. N. B.) Alles in Danziger Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,8090 G., 109,20 B., 100 Deutsche Reichsmark G., B., Amerikanische (6⸗ bis 106⸗Stücke —— G., B. Schecks: London —— G., —— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99, 89 G., 100,20 B. Telegraphische: London 26,19 G., 26.29 B., Paris 34,963 G., 385,07 B., New York 5,2975 G., 5,3185 B., Berlin 213, 66 G., 2i3, S7 B.

Wien, 20. April. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelegring. Briefl. Auszahl. Amsterdam 3665,05, Berlin 216,08, Brüssel Fo, 90, Ludah Bukarest Kopen⸗ hagen 118,40, London 26,59, Madrid 69, 18, Mailand 42, 07, New

ork 537,31, Oslo 133,27, Paris 35,52, Prag 21, 89, Sofia —,

tockwolm 136,79, Warschau 101,29, Zürich 175,35. Briefl. Zahlung oder Scheck New York 5832,50.

Prag, 20. April. D. N. B.) Amsterdam 164144, Berlin O72, 75, Zürich 788,15, Oslo 601, 00, Kopenhagen 534.50, London 119,70, Madrid 331, 06, Mailand 192, 00, New Jork 242243, Paris 159,50, Stockholm 616,560, Wien 569,90 nom., Polnische Noten 460, 00, Belgrad 55,5116 nom., Danzig 457.00, Warschau 456,00.

Bu dape st, 20. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. J Wien S0, 454, Berlin 186,20, Zürich 11,2273, Belgrad 7, 85.

London, 21. April. (D. N. B.) New Jork 4941/6, Paris Id, 94, Amsterdam 728,25, Brüssel 29, 203, Italien 62.63, Berlin 12,28, Schweiz 15,16, Spanien 36,16, Lissabon 1101, Kopen⸗ hagen 22, 40, Wien 26,81 B., Istanbul 615,00 B., Warschau 26, 26, Buenos Aires in E 15,00 B., Rio de Janeiro 412, 00 B.

Paris, 20. April. (D. N. B.) (Schlußturse, amtlich. Deutsch⸗ land London 74,98, New York 15,17, Belgien 2566 /, Spanien 207,25, Italien 120,00, Schweiz 494 50, Kopenhagen 334,25, Holland 1059,50, Oslo 375.50, Stockholm 386,75, Prag 62,70, Rumänien —, Wien —— Belgrad —, Warschau 285,75.

Paris, 20. April. (D. N. B.) 1Anfangsnotierungen, Frei- verkehr. Deutschland ——, Bukarest ——, Prag ——, Wien Amerika 165,17, England 7496, Belgien 2563/8, Holland 1029,25, Jialien —— Schweiz 4946 /, Spanien 207, 25, Warschau Kopenhagen 334,25, Oslo —— Stockholm Belgrad

Am sterd am, 20. April. (D. N. B.) Amtlich. Berlin 59, 27, London 7.28. New Jork 14/9, Paris 9, 714, Brüssel 24.933, Schweiz * Maß. Italien“ = Wahrid Zö, 13. Seo g gd fenen g ee dsr Stockholm 3755. Wien ——, Budapest —„

ag „00.

Zürich, 21. April. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 20, 223, London 15,6. New York 3065/s, Brüssel 51,9, Mailand 24, 15, . di, 9', Berlin 123, 40, Wien (Noten) 56, 60 Istanbul

Kopenhagen, 20. April. (D. N. B.) London 22, 40, New . 464, 75, erlin 182, 40, Paris 80, 00, Antwerpen 76,80,

ürich 148,065, Rom 37,15 nom., Amsterdam 308. 25, Stockholm 115,65, Oslo 112,70 Helsingfors 9, 95, Prag 18,95, Wien —, Warschau S6, 95. !

Stochholm, 20. April. (D. N. B.) London 19,403. Berlin 158,50. Paris 25,95, Brüssel 66,15, Schweiz. Plä 128, 2s, Amsterdam 267,00, Kopenhagen 86,65. Oslo 97, 60. Washington 393, 00, Helsingfors 8, 60, Rom 32,50. Prag 16,60, Wien Warschau 74,25.

Oslo, 20. April. (D. N. B) London 19,90, Berlin 163,50. Paris 26,75, New York 405,00, Amsterdam 274,75, Zürich 132,50, Helsingfors 8, 99, Antwerpen 69,00, Stockholm 1028,85, Kopen— hagen 89, 25, Rom 38,30, Prag 16,95. Wien —, Warschau 77.00.

London, 20. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20,59, Silber fein prompt 22166, Silber auf Lieferung Barren 20,50, Silber auf Lieferung fein 221/g, Gold 140/10.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

Berliner Börse am 21. April.

Aktien fest, Renten still.

Bei weiter anhaltenden Publikumskäufen setzte die Börse die mit dem Wochenbeginn aufgenommene Befestigung weiter fort. Da abgesehen von einigem Material, das der berufsmäßige Börsen—⸗ er , hergab, kaum Angebot vorhanden war, onnte der in verschiedenen Werten vorhandene Bedarf z. T. wieder nur unter Schwierigkeiten befriedigt werden. Diese Materialknapp- eit hatte vielfach wieder kräftige Kurssteigerungen zur Folge. Am Nontanmarkt setzten Rheinstahl 1 0, Hoesch und Maxhütte je 76 26, Klöckner * . und Ver. Stahlwerke 3 5 höher ein. Ausnahmen bildeten Harpener mit * und Mansfelder Bergbau, die eine anfängliche Einbuße von 2 2, später allerdings zur Hälfte wieder aufholen konnten. Von Braunkohlenaktien sind Eintracht mit * 11 75, von Kaliwerten Aschersleben mit * 6 zu erwähnen. Farben wurden zunächst * JP höher mit 16678 bewertet, zogen aber sogleich weiter R æ an. Harburger Gummi wurden von be⸗ stimmter Seite weiter gesucht und erneut 1 höher bezahlt. Von Elektro- und Tarifwerten fielen Disch. Atlanten mit 4 131, La meyer und Accumulatoren mit je 141, Dess. Gas und RWE mit je 4 6 P auf. Am Autoaktienmarkt wurden BMW. auf optimistische Abschlußerwartungen erneut „ü * höher bewertet, im gleichen Ausmaß verbesserten auch Daimler ihren Kursstand. Sehr fest lagen, allerdings auf kleinen Bedarf, Ber⸗ liner Maschinen mit 2M ». Schubert K Salzer waren um 1* 65 erholt, Rheinmetall Borsig setzten ö. Aufwärtsbewegung um 1 * fort. Interesse bestand ferner für Metall- und Bauwerte, von denen Metallgesellschaft mit 4 15 und Julius Berger mit * 155 die . a, Am Textilaktienmarkt konnten Bemberg eine 1 *ige Er olung verzeichnen, Stoehr Kammgarn zogen in Erwartung der heutigen Aufsichtsratsbeschlüsse weiter um 1 * an. Von den übrigen Märkten sind noch Aschaff. Zellstoff mit 11, Engelhardt mit 4 1, Allg. Lok. u. Kraft mit 36, Reichsbankanteile sowie Braubank mit je 36 a als kräftiger ver⸗ ändert zu nennen.

Im Verlauf war die Bewegung an den Aktienmärkten nicht ganz einheitlich. In verschidenen Papieren waren Gewinnmit— nahmen zu beobachten, die vereinzelt zu Abschwächungen im Aus⸗ maß der vorher erzielten Steigerung führten. Farben wurden im Verlauf wieder mit 16475 nach 1657 gehandelt; Schubert & Salzer sowie Conti⸗Gummi ermäßigten sich um je 3 * gegen den Anfangskurs,. Holzmann und Vogel Draht verloren je * *. Dagegen vermochten Bemberg ihre Auftwã rte bewggung nach Be⸗ seitigung des Kursdrucks durch die anhaltenden Verkäufe weiter um 1 „* fortzusetzen. Dtsch. Atlanten erhöhten den Anfangs⸗ gewinn von 1 * auf 3 35.

Am Rentenmarkt setzten Reichsaltbesitz mit unverändert 111,60 ein, ebenso wurde die Umsch.⸗Anleihe unverändert mit 8 3. notiert. Wiederaufbauzuschläge 1946 18 gewannen ½, z. Von Auslandsrenten wurden Mexicaner etwas höher notiert.

Am Kassarentenmarkt, herrschte wieder weitestgehende Ge⸗ schäftsstille. Hyp.⸗Pfandbriefe, Liqu-⸗Pfandbriefe und Kom -⸗Obli⸗ gationen waren nur ganz vereinzelt um * * * nach beiden Seiten verändert. Am Markt der Stadtanleihen waren kaum über S hinausgehende Veränderungen festzustellen: Essener und Duisburger gaben um diesen Prozentbruchteil nach. Von landschaftlichen Goldpfandbriefen vermochten sich Pommern um 60 30 Pfg. zu erholen. Provinzanleihen waren auf gestriger Basis gut behauptet. Die fünfte Elektrizitätsverbandsanleihe Reihe 5 zog um 1 25 an. Neue Hamburger gewannen O15 3. Von Länderanleihen waren lediglich 28er Lübeck mit 4 O30 nennenswert verändert. Im variablen Verkehr befestigten sich Reichsaltbesitz unwesentlich auf 11155 23. Von industriellen Schuldverschreibungen fielen Farbenbonds mit 35. Dtsch. Lino⸗ leum mit 4 R und Hamburger Elektrizitätswerke mit 13 auf. Verhältnismäßig geringes Angebot, dem aber keine Auf= nahmeneigung 2, veranlaßte bei Arbed⸗Bonds eine Strichnotiz, der Kurs wurde etwa 83 niedriger angenommen.

w . unverändert 233 2 35.

m Valutamarkt errechnete sich das engl. Pfund i 12,01, der Dollar mit 2,49. ö. ö 2.

H / —᷑ —— ä

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

ZLierseuchenstand am 15. April (Rstermond) 1936.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nach den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend sind die Namen derienigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Ser d g Lungenseuche des Rindviehs, Vocken euche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den nn ehen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um- fassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte. in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu a m. Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. )

Maul⸗ und Klanensenche (Aphthae epizootieae).

173 Pinneberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Segeberg 7.7 E, 2), Steinburg 44 4 Stormarn 3, 3. 24: Ahaus 1, 1 4, 15. 589: Malchin 1, 1 (1, I), Rostock I, 1 (1, II. 67: 3. 3 (i, 5.

Schwei nepest (Pestis suum).

3: Lyck 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Ortelsburg 1, 1 (neu). 5: 5. Kreis- tierarztbezirk 1 Geh. 6: Oberbarnim 1 Gem., 1 Geh. 7: Guben 1, 1. 8: Anklam 1, 1, Greifenberg 1, 1, Randow 1, 1 (1, L), Saatzig 2, 2. 9: Dramburg 1, 1 (1, D. 10: Bomst 15, 1. 11: Militsch 2, 2 (2, 2), Ohlau 2, 2 (2, 2), Trebnitz 1‚, 1. 12: Rothenburg i. O. L. 1, 1. 18: Neu- stadt O.S. 1, 1. 15: Eckartsberga 1, 1 (1, D. 18: Springe 1, 1. 24: Ahaus 1, 1 (1, M, Coesfeld 1, 1. 29: Cochem 2, 3. 33: Aachen 1, 1. 35: Miesbach 1, 1 (1, 1). 38: Hilpoltstein 1, 1. 41: Marien berg 1,1. 42: Bautzen 1‚, 1. 51: Pforzheim 2, 2. 52: Mannheim 1,ů 1. 54: Offenbach 1, 1. 58: Saarbrücken Stadt 1, 2, St. Wendel 1, 1. 59: Parchim 1, 1.

Milzbrand (Anthrax).

S; Anklam 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 9: Belgard 1. 1. 19: Flatow 1,R1. 11: Brieg 1, 1 (neu), Glatz 1, 1. 12: Glogau 1, 1 (1, D. E14: Je- richow 11, 1 (1, I). 15: Merseburg 1, 1 (1, H, Querfurt 2, 2 (2, 2), Torgau 1, 1. 17: Flensburg 1, 1, Herzogt. Lauenburg 1, 1 (1. V. Süderdithmarschen 1, 1 (1, 15. 18: Grafsch. Hoya 2. 2 (2, 2), Nien burg 1, 1 (1, I. 19: Alfeld 1,1 (1, D. 20: Darburg 1, 1 (4, , Soltau 1, 1 (1, ID. 21: Bremervörde 1, 1 (1, 1). 22: Grafsch. Benut- heim 1, 1 , IM, Melle 1, 1 (1, I). 24: Ahaus 1, 1 (1, U, Coesfeld 1.1 (1, ID). 25: Herford 1, i (1, I), Wiedenbrück 1, 1 (1, IJ. 27: Dersch. Schmalkalden 1, 1 (1, M, Hünfeld 1, 1 (, I), Wolspagen 1, 1. 42:

) An Stelle der Namen der Regierung. usw. Bezirke ist die 21. . laufende Rummer aus der nachste denden Tabelle aufgeführt.