1936 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 27. April 1936. S. 2

übrigen Unterlagen prüft das Gauheimstättenamt die Eignun der Siedler und erteilt gegebenenfalls die Eignungsscheine na Muster E.

5. Der Eignungsschein hat die Bedeutung einer gutachtlichen Aeußerung des Gauheimstättenamts, daß gegen die Ansetzung des Siedlungsbewerbers und seiner Familie als Kleinsiedler in poli⸗ tischer und charakterlicher, gesundheitlicher und erbbiologischer Hinsicht und gegen die siedlerische Befähigung keine Bedenken be⸗ stehen. Durch die Erteilung eines Eignungsscheines erlangt der Siedlungsbewerber keinen Anspruch auf Zuteilung einer Siedlerstelle.

Die Gemeindebehörden und die Gauheimstättenämter achten gemeinsam darauf, daß nur so viel Siedlungsbewerber mit einem Eignungsschein versehen werden, als voraussichtlich in absehbarer Zeit in Siedlerstellen angesetzt werden können.

6. Die Prüfung der Siedler in sonstiger Hinsicht (Ein⸗ kommens- und Vermögensverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse Stammarbeiter, Vollarbeiter, Kurzarbeiter, Saisonarbeiter, vorübergehend Erwerbslose ) usw. und ihre endgültige Aus⸗ wahl für ein bestimmtes Siedlungsvorhaben ist Sache des für die Durchführung der Siedlung verantwortlichen Trägers (vgl. Nr. 39 Abs. 1 der „Bestimmungen“). Die Träger sind indes gehalten, aus dem Kreise der Bewerber nur solche zu berücksichtigen, die im Besitze eines Eignungsscheines sind.

Die Gauheimstättenämter sind auf Antrag der Siedlungs⸗ träger bereit, ihnen eine Liste der für die Ansetzung bei einem bestimmten Siedlungsvorhaben in Betracht kommenden, mit einem Eignungsschein versehenen Bewerber mitzuteilen. Sie überlassen den Trägern auch die Siedlerfragebogen nebst den zugehörigen Unterlagen zur Einsicht. Die Siedlungsträger teilen den Gau⸗ heimstättenämtern die Namen der für ein bestimmtes Siedlungs⸗ vorhaben ausgewählten Siedler mit.

II.

7. Das Eignungsscheinverfahren darf nicht zu einer Ver⸗ zögerung oder Erschwerung führen.

Voraussetzung ist daher, daß die Vorprüfungsausschüsse in allen in Betracht kommenden Gemeinden alsbald gebildet und daß von den Gauheimstättenämtern zur Beschleunigung und Erleichte⸗ rung des Prfungsverfahrens, soweit noch nicht geschehen, allent⸗ halben mindestens in jedem Stadt- und Landkreise örtliche Beauftragte (Kreisberater) bestellt werden. Das Reichsheimstätten⸗ amt wird in dieser Hinsicht das Erforderliche veranlassen.

Solange und soweit die entsprechenden Einrichtungen noch nicht vorhanden sind, kann die Siedlerauswahl in der bisherigen Weise erfolgen.

2) Erwerbslose, die in absehbarer Zeit, etwa bis zur Fertig⸗ stellung der Siedlung, in ein gesichertes Arbeitsverhältnis gebracht werden können, sollen von der Kleinsiedlung nicht ausgeschlossen sein.

Verordnung

zur Ergänzung der Verordnung über Kurzarbeiterunter⸗ stützung vom 27. August 1931 (RaꝛlBl. S. JL 203) in der Fassung vom 1. Juli 1932 (RABl. S. 1 139.

Vom 25. April 1936.

Auf Grund des 5 130 des Gesetzes über Arbeitsvermitt⸗ lung und Arbeitslosenversicherung verordne ich mit Zustim— mung des Reichsarbeitsministers:

1. In Artikel 1 der Verordnung über Kurzarbeiterunter⸗ stützung vom 27. August 1931 in der Fassung vom 1. Juli 1932 wird dem Absatz 4 folgender 2. Satz angefügt:

. 3„Ist der nationale Feiertag des den fe Holtes (1. Mai) nach dem Arbeitsplan eines kurzarbeitenden Betriebes als Werktag arbeite ei, wird aber gleich⸗ wohl vom Unternehmer Arbertsentgelt gezahlt, so bleibt dieses Arbeitsentgelt bei der Feststellung, ob eine entsprechende Verringerung des Arbeitsentgelts vor⸗ liegt, außer Betracht.“

2. Diese Verordnung tritt am 26. April 1936 in Kraft.

Berlin, den 25. April 1936.

Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. J. V.: Dr. Rachner.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 22. April 1936. 1913 100

1936 15. April 22. April

Ver⸗ änderung in oso

Indergruppen

I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel .. S ,, 3. Vieherzeugnisse. ... Futtermittel

Agrarstoffe zu sammen .. Kolonialwaren LE. Judustrielle Rohstoffe und Halbwaren. Fh, Eisenrohstoffe und Eisen ... Metalle (außer Eisen) 3... 9. Textilien 0. Häute und Leder y. Chemifalien) .... 2. Künstliche Düngemittel ... 3. Kraftöle und Schmierstoffe .. Kautschuk 5. Papierhalbwaren und Papier. 3. Baustoffe Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. Produktionsmittel .. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ lammen Gesamtinder

Monats durchschnitt März.

Die für den 22. April berechnete Indexziffer der Groß⸗ handelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert. Von den Hauptgruppen hat die Indexziffer für Agrarstoffe leicht nachgegeben, während die Indexziffern für industrielle Rohstoffe und Halbwaren und für industrielle Fertigwaren unverändert waren,

Im einzelnen sind bei den Agrarstoffen vor allem Preis⸗ abschwächungen für Kälber und Schafe zu erwähnen.

In der Indexziffer für Kohle wirkte sich ein Rückgang der Preise für englische Kohle aus. An den Märkten der Nichteisenmetalle haben die Preise für Blei, Zink und Zinn nachgegeben; die Kupferpreise haben etwas angezogen. In

115,6 89,7 107,4 109,9 105,ů3 343

115,5 89, 107,5 109,9 105, 84,8

113,5 1024 563 S7 4 ; 577 w 553 9438 14.5 102.3 111.785

1133 10624 566 575 8 160155 535 943 1455 10633 175

O 8

DO d 0 D d

der Gruppe Textilien stand einem leichten Anziehen der Preise für 89 ein Rückgang der Preise für Rohseide gegenüber. Die Steigerung der Indexziffer für Häute und Leder ist durch weitere Preiserhöhungen für Unter⸗ und Oberleder bedingt; die Preife für ausländische Rindshäute haben nachgegeben. Unter den Baustoffen lagen zum Teil Mauersteine (Berlin) und Leinölfirnis im Preis höher als in der Vorwoche. Berlin, den 25. April 1936. Statistisches Reichsamt.

Verordnung

über das Setzen von , . auf Kanälen, die mit der Ems und den Nebenflüssen el Stromes in Verbindung stehen.

Auf Grund des 52 der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 11. März 1933 über das Setzen von Zoll⸗ zeichen auf dem Rhein und der Ems (Reichsministerialbl. S. 78) in der Fassung der Verordnung vom 15. November 1934 (Reichsministerialbl. S. 703) wird bestimmt:

Die im § 1 der genannten 6 aufgestellte Voraus⸗ . ist mit Wirkuͤng vom 1. Mai 1956 auch für folgende Kanäle im Bezirk des Landesfinanzamts Weser⸗Ems gegeben:

a) Elisabethfehn⸗Kanal,

b) Küsten⸗Kanal. ..

Auf diesen Kanälen haben Schiffe, die Zoll⸗ oder Steuergut

befördern, vom 1. Mai 1935 ab Zollzeichen gemäß § 1 der ge⸗ nannten Verordnung zu führen.

Bremen, den 25. April 1936. Der Präsident des Landesfinanzamts Weser⸗Ems. Dr. Carl.

Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie in der Provinz Vestfalen.

Auf Grund der Verordnungen des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) und vom 7. August 1930 (Reichsministerialblatt S. 502) wird gemäß S8 16 Abs. 3, 119 Abs. 1, 124 Vereinszollgesetz vom; J. 7. 1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:

1. Im Grenzbezirk der Provinz Westfalen verläuft die Binnen⸗ linie wie folgt: Ste beginnt im Anschluß an die Binnenlinie des Fegierungsbezirks Düsseldorf bei der Brücke über die kleine Issel westlich des Dorfes Dingden, folgt dann der rheinisch⸗westfälischen Vrovinzgrenze bis zur Landstraße Wesel— Haltern östlich des Dorfes Altschermbeck, sodann der Landstraße ostwärts bis zum Dorfe Wulfen, dieses einschließend, und weiter der Eisenbahn⸗ linie Dorsten Coesfeld bis zur Landstraße Groß⸗Reken⸗ Dülmen. Von hier verläuft sie auf der Straße Dülmen Groß⸗Reken west⸗ wärts und biegt mit der Landstraße Groß⸗Reken Coesfeld nach Norden ab. Bei Höhe 70, verläßt sie die Landstraße und führt nordwärts an der Moddelerstiege entlang bis zur Landstraße Coes⸗ feld Velen, der sie westwärts folgt. Zwischen kim 87 und 8,8 biegt sie mit dem Landweg. der an der Wassermühle Egberding, an der Kapelle Tungerloh⸗Capellen und über die Höhe 72.3 an der Schule , vorbeiführt, nordwärts ab. Bei Höhe 71,3 erreicht sie den Landweg Gescher Holtwick, an dem sie bis zum Bahnhof Holtwick, diesen einschließend, entlang geht. Von

hier verläuft, sie nordwestwärts längs der Eisenbahnlinie Holt⸗ wick Legden bis zum, Landweg Gescher Legden, diesem in Rich⸗ bis zum ö Von

km 27,1 auf der Landstraße Legden Coesfeld verläuft die Binnen⸗ linie auf dem Landweg, der an dem Gehöft Berger, dieses aus⸗ schließend, vorbeiführt, und überquert bei km 97 die Landstraße Legden —Osterwick. Ihren weiteren Verlauf bestimmen der alte Ofterwickerdamm bis zum Gehöft Leivermann, der a , . weg nach dem Gehöft Lenfert, die Landstraße Legden Asbeck bis km 12,5 kurz vor Asbeck, der Margarethendamm bis zum Friedhof und die Landstraße Osterwick Asbeck =- Heek bis zur Dinkelbrücke südlich Heek. Von der Dinkelbrücke folgt sie der Dinkel abwärts bis zur Brücke südlich Nienborg, dann nord⸗ostwärts bis zum Schnittpunkt des Schöppingerdammes mit dem nach dem Gehöft Laumann führenden Wege und weiter nord⸗nordostwärts bis zu der Wegegabelung beim Gehöft Heying. Sie folgt alsdann dem Feldweg, der an der Windmühle Nienborg ve delfi gr und mündet zwischen km 10,3 und 102 in die Landstraße Nienborg —=Ochtruy. Auf dieser Landstraße verläuft sie bis Ochtrup, erreicht über die Spinnerei⸗ und die Schützenstraße die Landstraße Ochtrup— Langenhorst und folgt dieser in Richtung Ochtrup bis zu dem zwischen köm 41,3 und 41,4 nordostwärts abzweigenden Feldweg. Ihren weiteren Verlauf bestimmen dieser Feldweg bis zu seiner Einmündung bei km 140 in die ,,, Ochtrup Bilk, als⸗ dann diese Landstraße bis zur Bilkerbrücke und von da ab der Vechtefluß bis zu seinem Eintritt in die Provinz Hannover.

Die Wege, Eifenbahnkörper und Gewässer, die den Lauf der Binnenlinie bezeichnen, gehören zum Grenzbezirk.

2. Die Bestimmungen in 8§5 2 bis 11 der ,,. für die Provinz Westfalen vom 3. Oktober 1931 (Deutscher Reichs- anzeiger vom 9. 10. 1931 Nr. 236) finden keine Anwendung auf das Gebiet, das begrenzt wird .

von der neuen Binnenlinie von Alt⸗-Schermbeck bis Klein⸗ Reken, der rheinisch⸗westfälischen Provinzgrenze und

einer Linie, die, von der Provinzgrenze zwischen den zur Rheinprobinz gehörigen Bauernschaften Havelick und Dämmerwald ausgehend, etwa 2 km südlich des Dorfes Raesfeld die Landstraße Borken Dorsten überschreitet, die Bahnlinie Borken Dorsten kreuzt, nördlich der Bauer⸗ schaft Wessendorf vorbeigeht und bei dem Dorf Klein⸗ Reken, dieses einschließend, die Bahnlinie Dorsten Coes⸗ feld erreicht (bisherige Binnenlinie).

3. Die Verordnung tritt am 1. Juni 1936 in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten 5 1 Abs. 2 und 3 der nnn m n für die Pro⸗ vinz Westfalen vom 8. 10. 1931 (Deutscher Reichsanzeiger vom 9g. 10. 1931 Nr. 236) und die Verordnung über eine Aenderung des Grenzbezirks vom 6. 8. 1932 (Deutscher Reichsanzeiger vom 11. 8. 1932 Nr. 187) außer Kraft.

Münster (Westf), den 21. April 1936. Der Präsident des Landesfinanzamts.

Bekanntmachung.

Die am 24. April 1936 ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesetzblatts, Teil U, enthält:

Verordnung zur Ergänzung des Reichsbesoldungs⸗ Reichs⸗ haushalts⸗ und Reichsbeamtenrechts. Vom 22. April 1936.

esetz über die Gewährung von Straffreiheit. 23 April 1936.

Verordnung über die Aenderung des Reichsmietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes. Vom 20. April 1936.

Ausführungsberordnung zum Reichsmietengesetz. 20. April 1936. Dritte Verordnung verwaltung. Vom 21. April 1936.

Vom

Vom

über den Aufbau der Reichsluftfahrt⸗

Verordnun währung von Straffreiheit. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 15 RM. Vostven dungsgebühren: 64 RM für ein Stück bei oreinsendi her Berlin NW 40, den 25. April 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

zur Durchführung des Gesetzes über di nge eecpeifs r, iber ve

Bekanntmachung.

Die am 25. April 1936 ausgegebene Nummer 43 Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

Gesetz über die vorläufige Reichsarbeitsdienstversorgung. z 23. April 1936. ö. ö

Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung dez setzes über die vorläufige Reichsarbeiksdienstversorgung. g, 24. April 1936.

Umfang: 15 Bogen. Verkaufspreis: 030 RM. ostuey dungsgebühren: O94 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 27. April 1936. t

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 24. April 1936 ausgegebene Nummer 15 Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer dert jugoslawischen her hg ng zur Aenderung und Ergãnzun Händelsvertrags. Vom 18. April 19536,

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer speng deutsch⸗jugoslawischen Vereinbarung zur Aenderung und bin zung des Handelsvertrags. Vom 20. April 1936. .

Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen zur kämpfung der Falschmünzerei (Ratifikation durch Italienj. 14. Aprit 1936.

Zweite Bekanntmachung zum Notenwechsel über die M n, zwischen Deutschland und den Gebieten, enen Frankreich ein Mandat anvertraut ist. Vom 17. April h

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Muß und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 17. April 19

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueben kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 21. April 1935.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 15 RM. Vostben dungsgebühren: 05 RM für ein Stück bei Voreinsendung

Berlin NW 40, den 25. April 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich ungarische Gesandte Döme Sztößahy nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesm schaft wieder übernommen.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1656 folgenden Inhalt: Teil i Amtlicher Teil. J. Allgemein ö sen, Erlasse: Deutsche Heilstätten in d Schweiz. II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbe dienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: abrechnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; hier: Deckung? Kosten für Planung, Bauleitung und Grundnutzung (sog. „n Lasten“ aus den Arbeitsbeschaffungsdarlehen Verzinsung w zeitig abgerufener Darlehnsbeträge. Len ch. en e kf Verel barung über die Zulassung von Gastarbeitnehmern im Hotel-n Gastwirtsgewerbe vom 23. Mai 1932 (Reichsarbeitsbl. 19326 208). Bereitstellung von Arbeitskräften für die Erzeuqgm schlacht 1936. (Berufsfremde Jugendliche, Landhilsfe, h , für weibliche Kräfte). III. Sozialverfassu Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: At einsicht des Verteidigers im Ehrengerichtsverfahren. Fin; Verordnung zur Ueberleitung des Arbeitsrechts im Sagrh Vom 17. April 1936. ,, an Heimarbeiter 1. Mai. Ausnahmeregelung für Entgeltbelegführung beim? sticken von Schals und Langwaren indischer Art. Anordm über die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten, Wirtschaftsgebiet Hessen. V. Siedlungswesen, Wohnungzmhe und Städtebau. Gefetze, Verordnungen, Erlasse: Dritte Venn nung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zur rung des Wohnungsbaues. Vom 27. März 1936. Fördemm der Kleinsiedlung durch Sparkassendarlehen; Behebung der hem nisse aus der Kommunalkreditsperre. Entscheidung Nummer] des Spruchfenats für die Arbeitslosenversicherung siehe Teil! Seite 128 ff. dieses Heftes.

Aus der Verwaltung.

Zahtungserleichterungen für landwirtschaftli Siedler. .

Bereits im November 1933 ist durch großzügige Hilfsm nahmen eine wirischaftliche Gesundung der in der Zeit vom! 1934 bis zum 31. 12. 1933 angefetzten landwirtschaftlichen Sit eingeleitet worden. Um diese endgültig zu gestalten, soll nunm im Einverständnis mit den Finanzverwaltungen eine Einzeln prüfung aller mit öffentlichen Mitteln beliehenen Neu siedlersti⸗ die von ihren Käufern innerhalb des oben gedachten Zeitram übernommen worden sind, durch die Siedlungsbehörden i Mitwirkung des Reichsnährstandes durchgeführt werden. Hier werden noch besondere Anweisungen ergehen. Bis zum Ab h der Nachprüfung werden durch einen soeben im Reichs min itz! blatt der Landwirtschaftlichen Berwaltung veröffentlichten En vom 20. 4. die Zahlungen, die von den in Frage kommenden ür wirtschaftlichen Siedlern zu leisten sind, geregelt. Dieser Cn

aßt nach n , den Umfang der 3 der Leistun i ll der Betriebe an.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 28. April. . Staatsoper: Die Entführung aus dem Serail. Nu —ᷣ kalische Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Friedrich Wilhelm J. Schauspiel von dt Rehberg. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater., Kleines Haus: Das kleine Hoftkonzth

Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impekoven.

ginn: 20 Uhr. .

——

Reich

Entsyannte Versorgungslage bis zur neuen Ernte.

Die Erhebungen des Reichsnährstandes vom 31 ö usammen mit den gleichzeitigen ö des g i gn, ke rns amtes über die Vorräte bei den Erzeugern sowie in den Mühlen und Lagerhäusern einen sehr guten und sicheren Ueber blick über die weitere Versorgungslage für die menschliche und tierische Ernährung bis ö. neuen Ernte. Es hat sich trotz der eitweise angespannten Lage infolge der knappen Futtermittel— Ei ein durchaus Huh gerne auß in diefckz; Wörtichafte ahr zurchgefetzt. Diese Entwicklung ist nicht zum wenigsten auf die Fontingentierung zurückzuführen, die jedem Erzeuger schon zu Beginn der Marktversorgung des laufenden Wirtschaftsjahreg sr; Möglichkeit gab, die Ablieferung seiner Vorräte nach eigener Ein—⸗ scht und , Vermögen einzuteilen und durchzuführen. Es dürfte auch für die Restmonate das gleiche Verhalten wie bisher erwarten sein. Nach der im Monat März bereits geringeren Abnahme der Brotgetreidebestände in erster und zweiter Hand ist mit einem feinen Üeberschuß bei Roggen und Weizen bei Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zu rechnen.

In Hundertteilen der Ernte zeigten di st 31. März folgendes Bild: ; . J

Bestand Abnahme Abnahme Bestand Abnahme

31. März im März im Febr. 31. März im n

19836 19365 1936 1935 1935 Roggen .. 20 9 10 6 B. Weizen. 16 7 9 6 . Reizen 25 . 14 C. Gerte 1 5 3 G. Gerste 18 19 7 hefer . 33 12 9 12 gartoffeln 30 9 8 7

Der Bestand an Roggen in den Händer der Erzeuger in höhe von 20 2. der Ernte ist nach den amtlichen Ernteermitt— ungen auf rund 1,5 Mill. t anzusetzen. Damit liegt der Be⸗ tand um etwa 80000 t über dem des Vorjahres. 640 000 t betrug die Abnahme im März und ist somit üm rund 130 000 t gegenüber der des Vormonats . Die Gründe hier⸗ sür sind in einer etwas geringeren Verfütterung in der eigenen Wirtschaft und in einer gleichzeitig etwas geringeren Ablieferung für den Marktbedarf zu suchen. Zusammen mit den Beständen in den Mühlen und Lagerhäusern in Höhe von 980 000 t be⸗

siffert sich der Gesamtvorrvat an Roggen auf annähernd 25 Mill.

Tonnen gegenüber 2,9 Mill. t vor einem Jahr. Die Abnahme der Bestände in der zweiten Hand ist mit 75 000 t verhältnis⸗ mäßig gering. Von den Mühlen sind im März etwa 390 0001 t verarbeitet worden. 75 00 t beträgt der Abgang aus der zweiten Hand, die rechnerisch von der Gesamtvermahlung abzusetzen sind, um zu den Lieferungen der ersten Hand für die Vermahlung zu ommen. Das sind also 315 000 t. Demnach verbleibt für den Verbrauch in der Landwirtschaft selbst im Monat März ein zwar noch verhältnismäßig hoher, gegenüber dem Vormonat aber be— eits geringerer Rest. An Hand dieses Rückganges vom Februar zum März läßt sich auf einen zwanglas verbleihenden . beim Uebergang ins neue Wirtschaftsjahr schließen, der zwar bei

weitem nicht den Ueberschuß des Vorjahres erreicht, aber in An⸗ betracht der geringeñ Futterernte durchaus , kann.

Die Winterweizen vorrãte in der ersten Hand in Söhe von 15 3. der Ernte belaufen sich auf 630 660 t, die Som merweizenvorräte in Höhe von 23 3 auf g0 000 t, zusammen also rund 720 O00 t. Daraus ergibt sich ein geringer Mehrbestand von etwa 20 000 t gegen über dem Vorjahr. Ründ 380 900 t betrug die Abnahme im März gegenüber 440 00090 t im Monat vorher. Zieht man die zweithändigen Bestände hinzu, die 1.27 Mill. t betragen, dann ergibt sich ein Gesamtvorrat von rund 2 Mill. t. Der Bestand des Vorjahres lag um etwa 500 000 t darüber. Zur Verarbeitung in den Mühlen gelangten 345 000 t, von denen an Hand der ziffernmäßigen Abnahme der zweithändigen Bestände etwa 35 900m t aus Lägern und Mühlen genommen wurden und der Rest in Böhe von 319 990 t seitens der Landwirtschaft geliefert wurde. Der Rest in Höhe von 70 000m t wurde in der Landwirt— schaft selbst verbraucht. Im Endergebnis zeigt der Weizen an⸗ nähernd das gleiche Bild wie der Roggen, wenn auch der Verlauf anders gestaltet war. Jedenfalls werden vor der neuen Ernte noch ausreichend J zur Verfügung stehen. Weder beim Weizen noch beim Roggen sind in der nächsten Zeit Schwierigkeiten bei der Bedarfsdeckung der Mühlen zu erwarten, die mehr als eine mengenmäßig geringe und örtlich sehr be— grenzte Bedeutung haben.

Die Vorräte an Wintergerste (12 33) und Sommergerste (1876) belaufen sich insgesamt auf 559 000 t. Im Jahr vorher waren annähernd 20 009 t mehr vorhanden. Die höhere Ab⸗ nahme im März ist auf jahreszeitliche Ursachen, vor allem den Beginn der Aussaat, zurückzuführen. Sie beläuft sich auf 270 000t gegenüber 200 9000 t im Februar. Im Vorjahr waren es 240009 :t. Mit den zweithändigen Beständen zusammen, die sich auf 90 9900 t beziffern, ist mit einem Gesamtvorrat von rund 640 000 t Ende März zu rechnen.

Aehnlich verhält es sich mit den Vorräten bei Hafer. Mit 33 75 der Ernte belief sich der Bestand Ende März auf annähernd 18 Mill. t. Zur gleichen Zeit des Vorjahres lag er um etwa 90 009 bis 100 000 t darüber. Die Abnahme errechnet sich somit auf 80 000 t gegenüber 470 9000 t im Februar. Annähernd 650 000 t betrug die Abnahme im März des Vorjahres. In den Lägern be⸗ fanden sich 154000 t nach den Meldungen des Statistischen Reichsamtes, so daß insgesamt noch 1,92 Mill. t gegenüber 1,97 Mill. t im Vorjahr zur . standen. Bei dem zu er⸗ wartenden frühzeitigen Weidegang in diesem Jahr ist sehr bald . einer starken Abnahme des Bedarfs an Futtergetreide zu rechnen.

Die Kartoffelvorräte betrugen 12,1 Mill. t, die infolge des Ernteausfalls der Ernte 1935 immer noch 2.65 Mill. t unter den Vorräten des Vorjahres liegen. Die Abnahme im März ist mit 3,5 Mill. t anzunehmen gegenüber reichlich 3 Millionen im Fe⸗ bruar und 3,15 Mill. ? im März des Vorjahres. Für den weiteren Verbrauch ist von Bedeutung, daß die Mietenverluste im vergangenen Winter erheblich niedriger eingeschätzt werden als im Winter 1934135. Sie werden auf nur 2.8 * der einge⸗ mieteten Menge gegenüber 42 3 im Jahre vorher geschätzt,

Als besondere Futterreserve wenigstens für den. Verlauf des Monats April kann wohl der Heuvorrat am 31. März angesehen werden, der mit 1775 gegenüber 15 3 zur gleichen Zeit des Vor⸗ jahres auf Grund der erheblich größeren Ernte 1635 an Hand

der amtlichen Ernteziffern auf rund 5, Mill. t gegenüber 3,9 Mill. t im Vorjahr anzusetzen war.

1

Vom deutschen Schiffbau. Weiterer Aufschwung.

Am 1. April 1936 befanden sich nach einer Zusammenstellung des Hamburger Fremdenblattes bei den deutschen Werften in Bau oder in Auftrag 171 Schiffe mit 0, 59d Mill. BRT gegen 157 Schiffe mit 532 Mill. BRT am 1 Januar 19365 und nur 95 Schiffe mit 319 Mill. BRT am 1. April 1935. Hiervon entfielen auf deutsche Rechnung 90 Schiffe mit 0, 249 Mill. BRT gegen 76 Schiffe ar Mill. BRT) am 1. Januar 1935 und 64 Schiffe (0474 Mill. BhsT) am 1. April 1935. Für das Ausland stellte sich die Ziffer nuf 81 Schiffe (O, 345 Mill. BRT) gegen gleichfalls 81 Schiffe (311 Mill. BRT) bzw. 29 Schiffe (0, 1465 Mill. BRT). In den rsten Wochen des Monats April sind weitere Neubanbestellungen kei den deutschen Werften eingegangen, so daß die 0, 60 Mill. BRT⸗ Hrenze bereits wesentlich überschritten werden konnte.

die Entscheidung des Reichsgerichts zur recht⸗ ichen Bedeutung der Goldwertklausel vertagt.

Der JV. Zivilsenat des Reichsgerichts hatte sich am 12. März

im Rechtsstreit der Kreissparkasse Aachen gegen den Deutschen Eparkassen⸗ und Giroverband mit der für Anleihebesitzer so be⸗ deutungsvollen Frage zu befassen, ob Bondsinhaber Papier- oder Bolddollarforderungen beanspruchen können. Es handelte sich um äe Frage der Anwendbarkeit der am 5. Juni 1933 von den beiden pesezgebenden Körperschaften in Washington beschlossenen joint

sesolution, durch die zwingend alle Goldwertklauseln außer Kraft.

gesetzzs wurden und der Grundsatz „Dollar Dollar“ aufgestellt

worden ist. Das Reichsgericht hat jetzt die für den 27. April

Ei te Verkündung feiner Entscheidung auf den 28. Mai d. J. agt.

eue Cinheitsbe dingungen der deutschen Textil⸗ industrie.

Anwendung ab 27. April 1936. Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, haben die Ein⸗

hits bedingungen der deutschen Textilindustrie auf Grund von Feeinbarungen der beteiligten Lieferantenverbände einerseits und 9 Reichsverbandes der deutschen Bekleidungsindustrie des sverbandes des Textilgroß⸗ und Exporthandels, des Reichs undes des Tertileinzelhandess, der Reichsverhandes der Mittel . Großbetriebe des deutschen Einzelhandels und des Reichs erbandes des deutschen Tuchgroßhandels andererseits, eine neue asuung svom 2. April) erhalten.“ .

zen Auf sämtliche Kbschlüsfe, die ab 27. April 1936 getätigt wer, en finden die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie * er, neuen Fassung Anwendung, während für die laufenden ashlüfe für die die bisherigen Bestimmungen der Einheits⸗

ingungen vereinbart sind, diese in Geltung bleiben.

Geordnetes Lieferungswesen im Handwert.

ie Reichszentrale für Sandwerkslieferungen veröffentlicht . icht . 2 he , Die Gründung erfolgte derfslsigen, Jahre im Zuge einer völligen Neuordnung des hand⸗ ür hen Lieferwesens, um die organisatorischen Voraussetzungen hene nn Einschaltung des Handwerks in die . dar ebe haf ung zu schaffen. Als irn wurde ihr zuge⸗ en, alle grundsätzlichen Fragen der Ar

tits beschaffung mit den l

behördlichen Auftragsstellen durch Verhandlungen zu klären sowie die angeschlossenen Landeslieferungs-Genossenschaften laufend zu überwachen und für eine einwandfreie und pünktliche Lieferung Sorge zu tragen. Durch eine umfassende Schulungs- und Er⸗ ziehungsarbeit hat sich die Leistungsfähigkeit der handwerklichen Lieferungsgenossenschaften erheblich erhöht. Der Bericht stellt ab⸗ 6 fest, daß der im Jahre 1935 beschrittene * richtig gewesen ist, was durch die steigenden Umsätze der Lieferungs⸗ genossenschaften bewiesen werde.

Wirtschaft des Auslandes.

Polen führt die Devisenkontrolle ein.

Erklärung der polnischen Regierung.

Warschau, 27. April. Mit dem heutigen Tage ist durch Ver— ordnung des polnischen Staatspräsidenten und auf Grund einer Ausfühtungsberordnung des Finanzministers der freie Verkehr mit ausländischen Devisen und Gold verboten worden.

In einer Erklärung der Regierung wird hervorgehoben, . teilweise unter dem Einfluß der außenpolitischen Vorgänge un teilweise infolge einer unbegründeten Unruhestimmung im In⸗ lande sich in letzter Zeit ein h umfangreicher Aufkauf von Gold und ausländischen Valuten zu Zwecken der Hortung gezeigt habe. Dadurch würden die Reserven der Notenbank geschwächt und gleichzeitig dem Wirtschaftsprozeß Kapital entzogen, was die Ver⸗ wirklichung der Regierungspläne zur Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit erschwere. Die Regierung habe sich daher verpflichtet ge⸗ sehen, eine Kontrolle des a,, und des Verkehrs mit aus⸗ ländischen Valuten einzuführen. Die Erklärung der Regierung

ebt weiter hervor, daß die Devisenkontrolle den normalen Wirt⸗

et, , mit dem Auslande sowie die Bersorgung mit Roh⸗ stoffen, Maschinen und Werkzeugen nicht behindern werde. Die polnischen Verpflichtungen aus dem Außenhandel ebenso wie die polnischen Kreditverpflichtungen werden weiterhin eingehalten werden. Die Regierung betont schließlich, daß sie die vorüber⸗ gehende Devisenkontrolle nur als Schutzmaßnahme gegen die Spe⸗ 6 und gegen die wirtschaftliche iesmacherei einführe.

Die Verordnung über die Devisenkontrolle, die heute ver⸗ öffentlicht wird, bestimmt im wesentlichen die Exrichtung einer Devisenkommission bei der Bank von Polen, die die Genehmigungen für den Verkehr mit Devisen und Gold erteilen kann, n . gungspflichtig ist der Ankauf ausländischer Valuten, ihre Ausfuhr und ihre Ueberweisung ins Ausland. Ferner dürfen 6 mittel und Kredite Ausländern nur mit Genehmigung der De⸗ visenkommission zur er , gestellt werden. Genehmigungs⸗ pflichtig ist weiter der Handel mit Gold, die Ausfuhr und die Einfuhr von Gold. Der Hanxel mit ausländischen Zahlungs⸗ mitteln darf nur von der Bank von Polen und einer Reihe be—⸗ stimmter Devisenbanken getätigt werden. Ausländische Forde⸗ rungen, insbesondere auch für den Warenverkauf ins Ausland, müsfen der Bank von Polen oder den Devisenbanken zum Ankauf angeboten werden. Ausländer dürfen nur bei Devisenbanken so⸗ genannte „Auslandsrechnungen“ unterhalten, die je nach Herkunft ber Summen entweder als „freies“ oder als „Sperrkonto“ be⸗ andelt werden. Genehmigungspflichtige Zahlungen können bei . des Gläubigers in polnischer Valuta auf Sperrkonto des irn ligen gezahlt werden. Für alle Verrechnungen in aus⸗ ländischen Zahlungsmitteln gelten die Kurse der Warschauer Börse bzw. der Bank von Polen.

. Von

diesen Betrieben festgestellt, da

Berliner Börse am 27. April.

Aktien weiter fest. Am Rentenmarkt Altbesitz weiter gesucht.

Die aufwärts gerichtete Tendenz kennzeichnete auch den Ver⸗ kehr zum Wochenbeginn. Sowohl die Bankenkundschaft als auch der berufsmäßige Börsenhandel treten mit Neuanschaffungen au, die mangels Jusreichenden Angebots die schon in der letzten Woche wiederholt zu beobachtende Materialknappheit auslöste, Vielfach waren infolgedessen schon geringste Umsätze für. kräftige Kurs⸗ steigerungen verantwortlich, eine Entwicklung, die Veranlassung

eben dürfte, bei nicht immer sachlich begründeten Käufen zur orsicht zu mahnen. In vielen Fällen kann natürlich noch nicht von einer Kursübersteigerung gesprochen werden, es gibt aber Papiere, die ihren Höchststand bereits mehr als notwendig über⸗ schritten haben. Im Vordergrund des Interesses lagen heute wieder Montanwerte unter Führung von Mannesmann, die in weiterer Nachwirkung der in der Aufsichtsratssitzung gemachten Ausführungen erneut 195 3, gewannen. Harpener und Vex— einigte Stahlwerke waren 6, Klöckner und Buderus je * 3 fester. Ausnahmen bildeten Stolberger Zink mit 17 sowie Laurahütte, die auf Abgaben der Spelulation 1 * einbüßten. Von Braunkohlenwerten konnten die Ilse⸗Aktien, die heute aus- schließlich Dividende gehandelt wurden, etwa „½ bis 1 fester ankommen. Dagegen ermäßigten sich Leopoldgrube gegen letzte Notiz um I6 3. Von Kaliwerten waren Aschersleben und Wester⸗ egeln um je 165 3 gedrückt. In der chemischen Gruppe ver⸗ loören von Heyden auf die Verlautbarung, daß wieder nur 43 Dwidende gezahlt würden, 3 3, da man sich der Hoffnung auf eine Erhöhung des Satzes hingegeben hatte. Farben setzten * 33 höher ein und zogen bei verhältnismäßig lebhaften Umsätzen sehr bald bis auf 1657 an. Harburger Gummi und Conti Linoleum stiegen weiter um je 1 23 an. Von Elektro⸗ werten, die kaum größere Schwankungen zu verzeichnen hatten, sind Accumulatoren mit 4 1 und Licht⸗Kraft mit * 6, dagegen Dte. Atlanten mit 1945 8 zu erwähnen. Von Versorgungs⸗ werten setzten Dessauer Gas ihre Aufwärtsbewegung erneut um 11 3 fort. Von den in der Vorwoche begehrten Papieren konnten Daimler nochmals S gewinnen. An den übrigen Märkten fielen Bemberg mit einer Steigerung von 195, All⸗ gemeine Lokal u. Kraft sowie Braubank mit einer solchen von je 15 auf. ö. Schiffahrtswerte, insbesondere Hapag und Lloyd hält die Kaufneigung an.

Im Verlauf blieb die Tendenz an den Aktienmärkten weiter fest. Der bei den polnischen Werten eingetretene Kurseinbruch auf Grund der neuen polnischen Devisenbestimmungen setzte sich nur noch bei Laurahütte mit 13 fort. Siemens, Schuckert, Metallges. und Klöckner gewannen gegen den ersten Kurs je , Schubert u. Salzer und Ilse Bergbau je 275. Farben konnten den erreichten Höchstkurs von 167 nicht ganz behaupten (16676).

Am Rentenmarkt, dem auch Reichsbahnvorzugsaktien zu⸗ zurechnen sind, herrscht ein freundlicher Grundton. Das letzt⸗

enannte Papier erhöhte den Kurs weiter um auf 126355 3. ebhafte Nachfrage besteht für Altbesitz, die mit einem Gewinn von 30 Pfg. einen Kurs von 113,66 erreichten.

Am Kassarentenmarkt blieben die Umsätze wiederum auf ein Mindestmaß beschränkt. Liquidat.Pfandbriefe lagen eher im An⸗ gebot, so bei Rhein-Westf. Boden, Braunschweig⸗Hannoversche, Preuß. Pfandbriefbank u. a. mit je „z und bei Schlesische Boden mit 35 33. Auch Kommunal⸗Obl. waren eher gedrückt. Von Pfandbr. sind Hannov. Boden mit 4 n * zu erwähnen. Stadtanleihen wiesen kaum Veränderungen von Belang auf. 26 er Emden ermäßigten sich um 2, II. Dekosama um 6 2, während Duisburger und Düsseldorfer im letzteren Ausmaß zurückgingen. Von Provinzanleihen sind 28 er Pommern mit ö zu erwähnen. Länderanleihen tendierten freundlich. 29 er , n , zogen um 0,50, 28 er Lübeck um U 23 an.

Reichsanleihen setzten Altbesitz im variablen Verkehr ihre Aufwärtsbewegung bis auf 11375 fort. 40 er Postschätze gaben um 10 Pfg. nach. Von Industrie⸗Obl. waren Arbed weiter um 14 erholt, hagen ermäßigten sich Markhagen II auf kleines Angebot um 11 3.

Privatdiskontsatz unverändert 3 25.

Blanko⸗Tagesgeld erforderte 24 bis 3 3.

Von Valuten errechnete sich das engl. Pfund mit 12,283, der Dollar mit 2,488.

750 0090 mehr Beschäftigte im März.

Rekordzahlen der Arbeitsvermittlung.

Während nach den Berichten der Arbeitsämter der starke Arbeitseinsatz im März einen Rückgang der gemeldeten Arbeits⸗ losen um 578 900 herbeiführte, war die ö der Beschäftigten nach den Ergebnissen der Krankenkassenmitglieder⸗Statistik noch er⸗ heblich höher. Sie erfuhr im März eine Zunahme um 740 8ö56, Gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres ist die Zahl der Be⸗ schäftigten um rund 1,K14 Millionen höher. Auch die Statistik über die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter bringt im März Rekordzahlen. Der Abgang an Arbeitsuchenden erreichte mit mehr als 1,K,1 Millionen eine in den letzten drei Jahren noch nicht beobachtete Höhe. n , des Zugangs betrug die Gesamt⸗ bewegung an Arbeitsuchenden fast 1,ůö Millionen. Etwa zwei Drittel der Abgangs entfielen auf die Saisonaußenberufe und auf die Unge⸗ lernten. Aber auch die mehr konjunkturabhängigen Berufe haben weitere erhebliche Aufnahmefähigkeit gezeigt. Die Gesamtzahl der Arbeitskräfte, bei deren Einstellung die Arbeitsämter mitgewirkt haben, betrug im März rund 970 900. Besonders groß war dies⸗ mal die Zahl der Vermittlungen in Dauerstellungen. Insgesamt konnten rund 630 000 Volksgenossen im März in Dauerbeschäfti⸗ gung untergebracht werden. Der an manchen Orten auftretende Facharbeitermangel konnte durch zwischenbezirkliche Vermittlung ausgeglichen werden.

Die Bilanz der Aktion „Gutes Licht Gute Arbeit“. Bis zu 90 Prozent der Betriebe haben schlechte Lichtverhältniffe.

In einem Rückblick auf die im letzten Herbst durchgeführte Aktion „Gutes Licht Gute Arbeit“ macht der , . Schönheit der Arbeit“, Dipl-Ing. Steinwarz, im Amtsblatt des Reichserziehungsministers aufschlußreĩche Angaben über die Licht⸗ verhältnisse in den deutschen Betrieben. esonders erfolgreich waren die im Rahmen der Aktion durchgeführten Betriebsbesichti⸗ gungen. Bis Mitte Dezember wurden rund 1500 Betriebe be⸗ sichtigt, von denen etwa 609 Verbesserungen der Beleuchtung sofort durchführten und weitere 500 Verbesserungen im Laufe der nächsten Mongte zusagten. Die Verbesserungen bezogen sich nicht nur auf die künstliche Beleuchtung, sondern vor allem auch auf die natür— liche Beleuchtung. In Gegenden, in denen besonders große Industriewerke sind, betrug die ermittelte Zahl der schlechk be⸗ leuchteten Betriebe 72 und die der gut beleuchteten 238 Prozent. In anderen Gegenden war das 3 90 Prozent zu 10 Pro⸗ . Besonders wurde auch bei Behörden schlechte eleuchtung festgestellt. Ebenso schlecht waren die Lichtverhältnisse vor allem in mittleren, kleinen und . 1 Meist wurde in l ie Arbeitsplätze etwa , bis 1 der von der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft als Norm be. zeichneten Beleuchtungsstärken gufwiesen. Der Referent erklärt, daß die geplante Wiederholung der Aktion noch weit größere prak⸗

tische Ergebnisse erzielen werde und kündigt an, daß das Amt

„Schönhent der Arbeit“ die Ergebnisse für eine gesetzliche Re lung der notwendigen cl ng e etch e rn 2 2