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Berlin
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 QM einschließlich , 48 Rao Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.50 QAM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Gt, einzelne Beilagen 10 Gÿ. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A9 (Blücher) 3333. 4
Anzeiger
6 Mr. 101 Reichs bankgirokonto
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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirtschaft über
die Zulassung von Anzeigenmittlern.
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf
Reichsmark für die Umsätze im Monat April 1936.
Bekanntmachung KP 134 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Mai 1936 über Kurspreise für unedle
Metalle. —
K für die Lebenshaltungskosten im April
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsbank über den Aufruf, und die Vernichtung der Banknoten der
die Einziehung Bayerischen Notenbank.
Bekanntmachung der Sächsischen Bank zu Dresden über den
Umtausch der Sächsischen Banknoten.
Bekanntmachung der Württembergischen Notenbank über den
Umtausch der Württembergischen Banknoten.
Amtliches;
Deutsches Reich.
Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen Jacques Da⸗ vignon zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
Königlich belgischen Gesandten Vicomte
Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen Gesandten von Niearagua Tomas Franeisco Medina zur
Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und Feingold (Goldmark)
sonstigen Ansprüchen, die auf lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1936 für eine Unze ,. . = 140 sh 10 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 2. Mai 1936 mit RM 1230 umgerechnet.. — RM 86,6125, für ein Gramm Feingold demnach... — Pence 5 3347, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2.78465.
Berlin, den 2. Mai 1936.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
ulassung von Anzeigenmittlern.
Auf Grund des 577 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung' vom 27. Oktober 1933 (Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 791) wird folgen⸗ des bekanntgegeben:
Die nachstehend aufgeführten Anzeigenmittler haben schriftlichen Bescheid über ihre Zulassung zur Vermittlung von Anzeigenaufträgen für in Deutschland erscheinende Druckschriften erhalten:
ö. E. Loesdau erlin⸗Wilmersdorf, Eugen Dankhoff, Halle.
Die nachstehenden Unternehmen sind künftig nicht mehr als . ugelassen; ‚.
ax Weinsziehr, Düsseldorf, Carl Pottier, Berlin.
Die nachstehend aufgeführten, bereits zugelassenen Anzeigen mittler führen in inn die folgenden geänderten Firmen⸗ namen:
J. Dahlgrün C Schoeler, ar Annoncen⸗Expedition Edivin Müller K.-G., Fachbüro für Anzeigenwerbung und Plakatanschlag, Dresden-A. 1.
Berlin, den 24. April 1936. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Reinhard.
.
u. Müller⸗Raabe,
glaatsanzeiger
Anzeigenyreis für den Raum einer fů it 3 r, , i n, de, ee ee, , m .
, . erlin Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, 6 ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperr druck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befri stete Anzeigen mũssen Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
seiti
einer dreigespaltenen 3 mm hohen und
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
Berlin, Sonnabend, den 2. Mai, abends
Bekanntmachung.
. Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die . im Monat April 1936 6 auf Absatz 1 Satz 2 des , . vom
) la .
zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 9g47)
Grund von 85 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 94] mit § 40 der Durchführungsbestimmungen
wie folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. Staat Einheit RM . Aegypten 1 Pfund 1260 Argentinien 100 Papierpesos 68,47 3 Belgien 100 Belga (600 Fres.) 42,11 1 Irasilien 100 Milreis 13,92 5 Bulgarien 100 Lewa 3, 9h Janada 1ẽDollar 248 õ! Dänemark 100 Kronen 54,93 8 Denzig 100 Gulden 46,85 3 6SE5*ind 100 Kronen 65,90
10 3 land 100 Mark 5,42 11 Frankreich 100 Francs 16,40 12 Griechenland 100 Drachmen 236 13 Iraßbritannien 1ẽ Pfund Sterling 1230 14 Holland 100 Gulden 168,97 15 Iran 100 Rials 15,29 16 Island 100 Kronen 55 l7
17 Italien 100 Lire 119657
13 apa 100 Ven 169 19 Jugoslawien 100 Dinar 2,66 20 Lettland 100 Lat . 1,00 21 Litauen 100 Litas 41,93 22 Luxemburg 500 Franes 52,63 23 Norwegen 100 Kronen hl, 81 24 ODesterreich 100 Schilling 49.90 25 Polen 100 Zloty 46,85 26 Portugal 100 Eskudos 11,16 27 Rumänien 100 Lei 2.49 28 Schweden 100 Kronen 63,41 29 Schweiz 100 Franken 8106 30 Spanien 100 Neseten 33,98 31 ATschechoslowakei 100 Kronen 1028 32 Türkei 1ẽPfund 1,98 33 Ungarn 1090 Pengö 73,42 34 Uruguay 1 . 117 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar 249 von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in . 6 ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am
Berlin, den 2. Mai 1936.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
Bekanntmachung KP 184
der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Mai 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in der Bekannt⸗ machung KP 133 vom 29. April 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 100 vom 30. April 1936) festgesetzten Kurs⸗
preise die folgenden Kurspreise festgesetzt: r
Zint (Kiassengruppe XIX):
Felngtnt (aiase Re,, . RM 22, o bis 23, 50 Rohzink (Klasse XIX CO) ...... ... ö
18,50 , 19,50 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 1. Mai 1936.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1936. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt
sich für den Durchschnitt des Monats April 1956 auf 124,3 (191314 — 100; sie hat sich gegenüber dem Vormonat (124,2) kaum verändert.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 02 vH auf
122,4 erhöht, und zwar haben die Preise für Gemüse, Kar⸗ toffeln und fehlen, im Durchschnitt etwas angezogen. Die an n für
teilweisen Ri
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Pohsftschecktonto: Verlin 41821 1936 — 8 — —
zurückgegangen. Die Indexziffern für die übrigen Bedarfs⸗ gruppen waren unverändert: sie betrugen für Bekleidung 118,7, Wohnung 121,3 und für „Verschiedenes“ 141,3. Berlin, den 30. April 1936. Statistisches Reichsamt.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Reichs- und Preußischen
Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und
die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom
21. Dezember 1935 wurden sämtliche von der Bayerischen
Notenbank ausgegebene Banknoten zur Einziehung au gerufen
und haben mit dem Ablauf des 2. April 1956 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren.
Die Besitzer der Noten können sie aber noch bis zum
2. Juli 1936 bei den Kassen der Bayerischen Staatsbank als
der Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Notenbank in Zahlung
geben oder gegen Reichsbanknoten umtauschen. Mit diesem
Zeitpunkt werden die aufgerufenen Noten sodann kraftlos
und es erlischt damit auch die Einlösungspflicht der Baye⸗
rischen Staatsbank. München, den 2. Mai 1936. Bayerische Staatsbank München Zweigstelle Ludwigstr. 1 (vorm. Bayerische ch ank) En
poffmann. u ber. Bekanntmachung. Die Sächsischen Banknoten — ausgestellt am
11. Oktober 1924 — werden bis zum 2. Jul i 1936 bei unseren Kassen in: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen i / V., Zwickau i. Sa, Reichenbach i. V., Zittau und Annaberg iErzgeb. in Zahlung ge⸗ nommen oder in Reichsbanknoten umgetauscht. Nach dem 2. Juli 1936 werden die Noten kraftlos; es erlischt damit auch unsere Einlösungspflicht. Sächsische Bank zu Dresden. Dr. Dehne. Heusch kel.
Bekanntmachung.
Am 30. Dezember 1935 haben wir sämtliche von uns ausgegebenen Reichsmarknoten zur Einziehung auf⸗ gerufen.
Diese Reichsmarknoten haben am 2. April 1936 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren, werden aber an unserer Kasse noch bis zum 2. Juli 1936 in Zahlung ge⸗ nommen oder gegen Reichsbanknoten umgetauscht. .
Nach Ablauf des 2. Juli 1936 werden die aufgerufenen Noten kraftlos, es erlischt damit auch unsere Einlösungspflicht.
Hiervon geben wir gemäß §3 der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 Kenntnis.
Stuttgart, den 2. Mai 1936.
Württembergische Notenbank. Der Vorstand.
WMichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Oesterreichische Gesandte Stefan Tauschitz ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Der Königlich schwedische Gesandte C. E. Th. af Wir⸗ s6n hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 20 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 29. April 1936 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 20. 4. 36, Kohlenbeschaffung 1935. — RdErl. 21. 4. 36, Benutzung v. Akten diplomatischer Herkunft f. Forschungszwecke. —
18. 4. 36. Neuabgrenz. d. Personenkreises d. RdErl. 18. 4. 36, e m n,, Woche f. Kommunal⸗
RdErl. 25. 4. 36, . Leistungen. — Komm n= nalverbände. RdErl. 17. 4. 36, Lohnsummensteuer. — RdErl. Sonderaktion. — beamte. — RdErl. 21. 4.
6, Steuerverteilungen f. 1935. —
f eizung und Beleuchtung ist infolge RdErl. 24. 4 35. Angleich. d. Besold. d. Beamten d. Gemeinden ückgangs der Kohlenpreise um 665 vH auf 126, ꝑ— ( (GB.) ufw. an die Besold. d. Reichsbeamten. — Beschl. 31. 3. 36,
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