Neichs- und Staatsanze jer Nr. 113 Tom 16. Mai 1936. S. 2
Muster 3 Nachweisung der Leistungsfälle im Fahre 193.
Neorsicher 8 . . Versicherungs Sogial⸗
Der Mexikanische Gesandte ; , Almaz än ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung
der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Dr. Leonides Andreu
berechtigte Mitglieder (freiwillig Versicherte)
versicherungs⸗ fremde Mitglieder
Versicherungs⸗ pflichtige Mitglieder
Zusammen Insgesamt
Bezeichnung
Krankenhilfe der Mitglieder:
1'a) Versicherungsfällen insgesamt (einschl. 1IP) der Männer. w der Frauen?.
b) darunter Zahnbehandlungsfälle der Männer. der Frauen... 2a) mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Krank⸗ heitsfälle?) (ohne 4a, aber einschl. 26) der Männer. der Frauen... b) darunter Krankenhausfälle der Männer . J der Frauen... 3 a) Krankheitstage (ausschl. Wartetage), für die Krankengeld gezahlt wurde (ohne 3b, 3 und 46) der Männer. G der Frauen p) Krankheitstage (ausschl. Wartetage), für die trotz vorhandener Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld gezahlt wurde (ohne 360 und 46) ö der Männer ö der Frauen... e) Krankenhaustage (3 184 RVO. ))
J .
— 2. 1 2 2 * 2 1
der Männer .
der Frauen... ö
4a) Zahl der in Erholungs⸗ oder Genesungs⸗ heimen auf Grund des z 187 Zisf. 2 und untergebrachten Personen) (ohne 2a) Männer. w Frauen
p) Verpflegungstage in Erholungs- oder Ge⸗ nesungsheimen auf Grund des 187 Ziff. 2 und 4 (ohne 30) Männer .. Faannen
2 9
. fälle ist alei itgli oͤsten gebührenpflichtigen Krankenscheine zuzüglich 1) Die Zahl der Versicherungsfälle ist gleich der Zahl der von den Mitgliedern gelös⸗ c r ,. der ga . Krankenscheine, die auf Grund von s 187 gebührenfrei abgegeben wurden. Fälle, in denen die Krankenscheingebüh gestundet oder erlassen worden ist, sind mitzuzählen.
—— 2 * 1 * * 2 * * * M 22 * eld 2) Als „mit Arbeitsfähigkeit verbundene Krankheitsfälle“ sind diejenigen Erkrankungen der Mitglieder zu zählen, für die Krankengeld,
Fälle, in denen Krankengeld nur
treters ; in der „Deutschen Juristen⸗-Zeitung“. ; und nach dem Gesetz vom 1. Dezember 1933 eine Einheit. Das be⸗ deute, daß es einen Zwies
geben solle, dürfe und könne. dene Aufgaben und deshalb auch getrennte Verwaltung und ge⸗
trenntes Recht. Die Grenzen der Aufgaben von Partei und Staat habe der Führer in der Schlußrede des Parteikongresses 1935 aufge⸗ zeigt. z ;
Staatsrechts. Die Partei habe die Aufgabe, die Men und so zu erziehen,
Erreichung seiner Ziele brauche. Stac ufgab der Verwaltung, die ausdrücklich von Eingriffen der Partei frei⸗
gestellt sei. Eine Einflußnahme der Partei auf die staatliche Verwaltung der Führer solange für gegeben an noch nicht völlig im Sinne der Partei umgestaltet sei. Willen des Führers dürfe die etzlich geordneten Formen einwirken. . ͤ seien über den vom Führer berufenen Mittler zwis . und Staat, seinen Stellvertreter,
zuständigen Reichsminister zu leiten. Staatsverwaltung, sich na
ges
Worten des Führers, notfalls überhaupt der Partei zu übertragen. nicht nötig gewesen, diese Worte zu vollziehen. treter des Führers Staatsverwaltung erhalten. Er sei mit Reichsgesetzgebung und bei der sämtlichen höheren Beamten. daß sich Nationalsozialismus vollziehe. der Partei durch personelle Verbindunge Reichsminister seien Parteigenossen, ebenso
halter, wie überhaupt die . ; Mehrzahl mit alten bewährten Parteigenossen besetzt seien.
Aus der Verwaltung. Das Verhältnis von Partei und Staat.
Grundlagen des künftigen deutschen Staatsrechts.
Eine klare Darstellung des Verhältnisses von Partei und Staat veröffentlicht der Hauptamtsleiter im Stabe des Stellver⸗
des Führers, Min.-Direktor Walter Somm er, Partei und Staat seien palt zwischen Partei und Staat nicht Partei und Staat hätten erschie⸗
Diese Erklärungen seien die Grundlage des künftigen deutschen
schen zu führen wie der nationalsozialistische Staat dies zur Der Staat habe die Aufgabe
sei aber für eine Uebergangszeit sichergestellt, die
sehe, als der Staatsapparat
Nach dem
Partei auf den Staat aber nur in
Alle Beanstandungen chen Partei den Reichsminister Heß, an die Der stärkste Druck auf die ch der Partei auszurichten, liege in den s, Aufgaben, die der Staat nicht lösen könne, Bisher sei es Der Stellver⸗ habe den denkbar stärksten Einfluß auf die beteiligt an der gesamten Ernennung und Beförderung von Dies werde sich dahin auswirken, der Umbau des Staates immer mehr im Sinne des Aeußerst wichtig sei der Einfluß n. Ein großer Teil der sämtliche Reichsstatt⸗ Stellen der politischen Beamten in der
spfle 9818 e satzleis i ü ä krankenhilfe gezahlt wurden. Krankenhauspflege (5 184) oder Ersatzleistungen an Dritte für gewährte Kranken t ; dech uicht , wurde, weil der Versicherte Arbeitsentgelt erhielt, sind gleichfalls , Eine neue ist nur dann als besonderer Krankheitsfall anzusehen, wenn ein neuer Versicherungsfall vor iegt. . ö, 3) Auch Verpflegungstage arbeitsunfähiger Mitglieder in Kur⸗ und Genesungsheimen, soweit die Leistung au
erfolgt ist. ; ; ĩ ʒ ) Fälle, in denen nur ein Teil der Kosten von der Krankenkasse getragen wird, sind (als ganze Fälle) mitzuzählen.
Erkrankung eines Mitglieds
Noch Muster 3 2. Slatt der Anlage zu I15 2221 11.36 — 66 —.
Fortsetzung der Nachweisung der Leistungsfälle im Jahre 193 ...
Versicherungs⸗ berechtigte Mitglieder (freiwillig Versicherte)
So zial⸗
versicherungs⸗ fremde
Mitglieder
Versicherungs⸗ pflichtige Mitglieder
Zusammen Insgesamt
Bezeichnung
B. Krankenpflege für Familienangehörige la) Versicherungsfällen) insgesamt (einschl. 1b): Erwachsene ö V. Kinder (bis 13 Jahre) ... 19) darunter Zahnbehandlungsfälle: Gem ahfenne- Kinder (bis 18 Jahre) . 2a) Zahl der in Krankenhäusern, Kur⸗, Erholungs⸗ oder Genesungsheimen untergebrachten Per⸗ sonen?) Erwachsene ᷓ. Kinder (bis 18 Jahre) ö 29) Vervpflegungstage in Krankenhäusern, Kur⸗ Erholungs⸗ oder Genesungsheimen?): Erwachsene wd Kinder (bis 18 Jahre))...
C. Wochenhilfe 1. Wochenhilfsfälles) der Mitglieder der Familienangehörigen (6 205) 2a) Wochengeldtage (ohne 26 der Mitglieder.. der Familienangehörigen 26) Wöchnerinnenheimtage der Mitglieder.. der Familienangehörige 3. Stillgeldtage der Mitglieder. der Familienangehörige
Sterbefälle von männlichen Mitgliedern von weiblichen Mitgliedern von Familienangehörigen
Die 8 si sfälle i i ̃ ili öri 6 bührenpflichtigen Krankenscheine 1 Die Zahl der Versicherungsfälle ist gleich der Zahl der von Familienangehörigen gelösten gel ; n. K ne agu alic der 333 derjenigen Krankenscheine, die auf Grund von z 1876 gebührenfrei abgegeben wurden. Fälle, in denen die Krankenschein gebühr gestundet oder erlassen worden ist, sind mitzuzählen. . . x J
2) Fälle, in denen nur ein Teil der Kosten von der Krankenkasse getragen wird, sind (als ganze Fälle) mitzuzählen.
3) Zahlungen verschiedener Art (Schwangerengeld, Wochengeld und Stillgeld bei dem gleichen Wochenbette) sind nur als ein Wochen⸗
hilfsfall anzusehen.
Sonntag, den 17. Mai. Oberon. Musikal. Leitung: Montag, den 1 Dienstèg den 195. Mai. Madame Mittwoch, den 20. Mai. Oth ello. Mu Donnerstag, den 21. Mai. Freitag. den 22. Sonnabend, den 23. Mai. Sonntag, den 24. Mai,
Montag, den 25. Mai.
Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. bis 25. Mai.
Staatsoper. Heger.
inn: 20 Uhr. . . ö 8. nh Lohengrin. Musikal. Leitung: Schüler Butterfly. Musikal. Lei⸗
38 sty. Beginn: 20 Uhr. ; , . sikal. Leitung: Swarow⸗
Beginn: 194 Uhr.
inn: 20 Uhr. . ;
. ; Unter ö des Komponisten: Die bergeige. Beginn: 20 Uhr.
33 . Unter Leitung des Komponisten: Donna
inn: 20 Uhr. j Beginn aht h gn er. Musikal. Leitung:
⸗ inn: 1995 Uhr. ;
Heger. Beginn *. J ö , ö. 7 sikai. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr.
ö. ö 5 94 do u r. Musikal. Leitung: Heger.
Diana.
1az zo.
Beginn: 20 Uhr.
Staatliches Schauspielhaus . Sonntag, den 17. Mai. Hamlet. Beginn; 1953 Uhr. via. den 18. Mai. Friedrich ilhelm J.
20 Uhr. . Dienstag, . 19. Mai. Egmont. Beginn; 20 Uhr. Mittwoch, 20. Mai. Fa u st l. Beginn: 19 Uhr. ö. Donnerstag, den ö. K . J. , w hr. 22. Mai. Hamlet. Beginn: 14 ( ö
, den 23. Mai. Das Glas Wasser. Beginn:
z6 Ühr. . Sonntag, den 24. Mai. Hamlet. Beginn; 1954 Uhr. y 75. Mai. Friedrich Wilhelm J.
30 Uhr.
Beginn:
Beginn:
Staatstheater Aleines Haus
Sonntag, den 11. Mai. Sonne für Renate. 26 Uhr. ö
Montag, ö. 18. Mai. Das kleine Hofkonzert.
20 Uhr. z Dienstag, den 19. Mai. Sonne für Renate. 26 U
9 r. Mittwoch, ö. 20. Mai. Das kleine Hofkonzert.
26 ühr. ᷣ . 3. . 21. Mai. Der Ministerpräsident. Be, nate. Beginn: 20 Uhr.
1 . i ᷣ. ne nn Freitag, den 22. Ma o Hofkonzert. Beginn:
Demmm den 23. Mai. Das kleine 20 7 ö . Sonntag, . 24. Ma. Sonne für Renate. Beginn:
26 Uhr. ; ö Montag, . 25. Mä. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr.
Beginn: Beginn: Beginn: Beginn:
Werdet Mitglied der N- S- Voltswohlfahrt!
Reichõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 113 vom 16. Mai 1936. S. 3
Handelsteil.
Arbeitsbericht 1935/66 der Wirtschafts gruppe Einzelhandel.
Der soeben veröfentlichte Arbeitsbericht der Wirtschaftsgrup Einzelhandel für 1935/36 gibt neben . neben tie. . Aufbau der Wirtschaftsgruppe interessantes Material über die Umsätze und beschäftigten Personen im Ein; elhandel. Die Wirt⸗ schaftsgruppe Einzelhandel ist die größte r sisg ep. der Drganisation der gewerblichen Wirtschaft. Ihr volkswirtschaft⸗ liches Gewicht wird sichtbar aus der Tatsache, daß rund 25 Milliar⸗ den Reichsmark, also. etwa die Hälfte des deutschen Volkseinkom— mens, durch die Kassen des Einzelhandels gehen. 1,8 Millionen Personen sind im deutschen Einzelhandel beschäftigt. Berücksichtigt man die Familiengngehörigen, so kann man ahn, daß der Ein⸗ zelhandel etwa 4 Millionen Menschen Arbeit und Brot gibt. Der Einzelhandel hat dabei ein ausgesprochen mittelständisches Ge⸗ präge. Nach der letzten amtlichen Betriebszählung von 1933 wurden in 90,3 6 aller Einzelhandelsbetriebe nur 13 Personen beschäftigt, in weiteren 6 25 lag die Beschäftigtenzahl zwischen 4 und 5 Personen je Betrieb. Nur 1,2 3 aller Einzelhandels⸗ betriebe beschäftigten mehr als 11 Personen einschl. des Inhabers. Für die soziale Schichtung ist bedeutsam, daß 42,1 35 aller im Einzelhandel Beschäftigten selbständige Kaufleute, 18,4 M mit⸗ helfende Familienmitglieder sind. Ein weiteres Kapitel ist den für den Einzelhandel wichtigen Steuerfragen gewidmet. Aus⸗ führlicher werden Fragen des Gewerberechts und des Wettbewerbs— wesens behandelt. Hier wird der Problemkreis der Winter- und Sommerschlußverkäufe und ähnlicher Sonderveranstaltungen, das Zugaherecht sowie das Rabattrecht untersucht. Zum letzteren wird ausgeführt, daß die Auslegung der 1934 in Kraft getretenen raba trechtlichen Bestimmungen die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel im vergangenen Jahr viel beschäftigt hätte. Immer wieder mußten Zweifelsfragen geklärt werden, wann eine Preisankündigung als Freisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes anzusehen fei; eine Neihe von Erhebungen waren darüber anzustellen, ob ein Mengennachlaß oder bestimmte Sondernachlässe ihrer Art und Höhe nach als handelsüblich anzusehen sind. Auch die Frage der Rabattgewährung auf. Markenartikel sowie die Einräumung rabattrechtlicher Vergünstigungen durch Konsumvereine war Gegenstand häufiger Erörterungen. Auf dem Gebiet des Lebens⸗ mitteleinzelhandels spielt, wie schon angedeutet, die Frage des Nabatts eine besonders entscheidende Rolle, weil die durch die Marktordnung des Reichsnährstandes zum Teil ganz außerordent— lich verkürzten Spannen die Existenz einer Unzahl von kleinen, ja auch mittleren Lebensmittelgeschäften gefährden.
Die Kreditfragen werden durch die Tatsache verdeutlicht, da der Einzelhandel jährlich etwa 1 Milliarde . . dites gewährt, was auf eine geradezu lebensgefährliche Ausbreitung des Borgunwesens hinweist. Grundsätzlich steht die Wirtschafts⸗ grupye Einzelhandel auf dem Standpunkt, daß bei der Vermittlung don Waren an den letzten Verbraucher der Kredit überhaupt keinen Platz haben dürfte. Die Arbeitslosigkeit der Vergangenheit und die wirtschaftlich schwierigen Uebergangsjahre nach der Machter— greifung ließen dieses Ideal aber zunächst als unerreichbar er⸗ scheinen. So mußte sich die Hauptarbeit der Wirtschaftsgruppe darauf beschränken, dazu beizutragen, daß der unorganisierte Kredit in einen organisierten Kredit überführt würde. Bei der Gewäh⸗ rung organisierten Kredits durch Kreditunternehmungen ist wiederum dem volkswirtschaftlich richtigen Gedanken Rechnung zu tragen, daß der Verbraucher für die ihm gewährte Kreditleistung auch eine entsprechende Gegenleistung durch Uebernahme der Kreditkosten zu übernehmen habe; der organisierte Kredit im Einzelhandel leidet vornehmlich darunter, daß die Hauptlast der Einzelhändler selbst zu tragen hat. In Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsorganisationen stellte die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel im vergangenen Jahr Richtlinien für die Kunden⸗ lreditgewährung im Einzelhandel und Grundsätze für die Errich⸗ tung von Teilzahlungs⸗Kreditunternehmungen auf. Grundgedanke dieser Richtlinien ist, daß der Verkauf im Einzelhandel an sich im Wege der Barzahlung zu erfolgen hat und daß der Einzel⸗ händler durch die Kundenkreditgewährung nicht mit zusätzlichen Unkosten belastet werden dürfe, die sich ja wieder in der Preis⸗ gestaltung auswirken müßten. Es wurde der Standpunkt ver⸗ treten, daß nur solche Teilzahlungs-Kreditunternehmungen Da⸗ kinsberechtigung hätten, die dem Einzelhändler tatsächlich die Finanzierung der Kreditgewährung abnehmen und daß alle Unter⸗ nehmungen abzulehnen seien, die sich lediglich auf die Vermittlung von Kreditkunden beschränken. Die Kommission für Wirtschafts—⸗ politik der NSDAP. hat sich für den Kampf gegen das Borg⸗ unwesen von jeher stark interessiert. Das nächste Jahr wird den Kampf gegen das Borgunwesen in doppelter Front weiterbringen: Einmal durch die Aufklärung der Verbraucher, besonders der Beamtenfrauen und der Frauen wirtschaftlich gut gestellter Be⸗ dölkerungskreise, dann aber durch Aufklärung und Mobilisierung des Einzelhändlers. Es wird weiter darauf hingewiesen, daß das Einzelhandelsschutzgesetz in seiner Fortentwicklung zum Berufs⸗ gesetz des Einzelhandels werden soll. Dies ist besonders deshalb J begrüßen, weil die Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Handwerks im Hinhlick auf die Frage der handwerk⸗ lichen Nebenbetriebe außer den organisatorischen auch schwer⸗ wiegende sachliche Ueberschneidungen mit Einzelhandelsfragen ergab. Zu den Verkehrsfragen wird bemerkt, daß die 5 „ige Eisenbahngütertarif⸗Erhöhung vom März d. J. für einzelne Wirt⸗ haftsʒweige des Einzelhandels deswegen hätte gefährlich werden önnen, weil bei der Abwälzung dieser Erhöhung durch die Indu⸗ strie besonders die Handelszweige betroffen worden wären, die mit wassengütern und sperrigen Gütern handeln. Besonders stark wäre der Kohleneinzelhandel in Mitleidenschaft gezogen worden. . Wirtschafts gruppe hat sich durch schnelle Fühlungnahme mit . i . 3 niz *. dafür ,, aß e Tariferhöhung zu keiner Preiserhöhung für Einzelhändl Verbraucher 6 soll. . ö. 6. . Die Entwicklung des Einzelhandels im Rahmen der Volkswirt⸗ schaft war laufend zu verfolgen. Zielgebend für die Arbeit war u. 4. das Bestreben, die Auswirkungen des Arbeitsbeschaffungs⸗ pragramms in der Verbrauchsgüterwirtschaft zu beobachten und helfend einzugreifen, wenn Störungen auftraten. Das war 3 B. er Fall, als allzu starke Kartellierungstendenzen in einigen Liefe—⸗ uten teisen die Preise er. artig ansteigen ließen, so daß die e ngenkonjunttur durch sie gefährdet wurde; das gleiche galt, als i ,, Rohstoffverknappungen die Umsätze, Lagervorräte 9. Auftragserteilungen im Textileinzelhandel eine Zeitlang be⸗ hn iserregend anschwellen ließen. Auch die Fettknappheit des ergangenen Winters stellte ähnliche Aufgaben an die statistische XCrolgung der Einzelhandelsumsätze und preise. — Von großem . waren für die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel die Unter⸗ m ungsergebnisse der Forschungsstelle für den Handel, mit der ö ) . vergangenen Jahre eng zusammengearbeitet wurde. Es 1 ge ungen, weitere dandels beige dem Betriebsvergleich uzu⸗ hien und die Zahl der Teilnehmer innerhalb der einzelnen Fach— . gn steigern. Neben dein Betriebsvergleich wurde gemein- . mit der Forschungsstelle die Turchführung von Spezialunter⸗ lichungen eingeleitet. Ein Beispiel hierfür sind die Ermittlungen ,, Entwicklung der Preise und Handelsspannen im Lebens— sitteleinzelhandel. 6 die Erhaltung niedriger Preise im Verdergrund zu stehen ite anden die oft unter 6 des Einzelhandels geschaffenen
tordnungen nicht immer die Lösung, die man für den künfti—⸗
gen Aufbau der Marktordnung für notwendig er Si der 9 g erachtet. Sie hatte mehr den Charakter schnell. gefundener Notlösungen, . . mindesten insofern nützlich, als sie der zerstörenden Preis- schleuderei ein Ende bereiteten. Maßgebende Gesichtspunkte für k 36. vorzuschlagende Marktordnung sind folgende: Tie Marktordnung muß allmählich zu einer Aufl cker ; der Bindungen und Erstarrungen führen. . ö . nicht aus Wettbewerbsgründen gegeben werden, sondern der wirtschaftlichen Leistung desjeni ; k der Sonderrabatte . ö „Die Leistung darf nicht ausschließlich an kapitalmäßig si t 1 ar ) äßig sicht⸗ . nr fh r v nn. gemessen werden. . Schließlich wird noch auf die öffentliche Auftragsvergeb i, , . ,. 5 , n, fr n , genosse en und eine sich u. U. daraus Auss des Einzelhandels , J
Arbeitstagung und Beirats sitzung der Wirt⸗ schaftsgruppe Einzelhandel.
Der Beirat der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hiel 13. Mai 1936 in. Bad Freienwalde / Oder . bih ihrn Sitzu ng unter Leitung von Dr. Franz Haylecr ab Nach ausführlicher Darlegung der Etat⸗ und Finanzlage berichtete der Hauptgeschäftsführer Br. Wie sse r, zusammenfassend Über die bisherigen Arbeiten des Geschäftsjahres. Entsprechend den gesetz⸗ ichen Vorschriften wurde hierauf die Vertrauensfrage für den Leiter der Wirtschaftsgruppe gestellt; in geheimer Abstimmung wurde Dr. Franz Hayler einstimmig das Vertrauen des Bei' rats ausgesprochen. Die Versammlung erteilte ferner nach ein— 5 Beratung ihre Zustimmung zu den Richtlinien, die von der Wirtschaftsgruppe über die zweckmäßigste Zusammenarbeit ihre fachlichen und regionalen Gliederungen wurden.
Nach der Beiratssitzung fand in Bad Freienwalde / Oder eine mehrtägige Arbeitstagung der Vertreter samtlicher Gliede⸗ rungen statt. Die Versammlung befaßte sich im Anschluß an die vom Beirat gebilligten Richtlinien zunächst mit verschiedenen Ein⸗ zelfragen der Beratung und Betreuung der Mitglieder, die durch das Gesetz vom 27. 2. und die Durchführungs-Verordnung vom 27. 11. 34 der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel als Aufgabe zu⸗ eren ist. Als Grundlage dieser Beratungen diente die gemein— ame, Auffassung, daß unter dem Begriff „Beratung und Betreu⸗ ung“ sowohl die . des Kaufmanns als auch alle Maßnahmen zu verstehen sind, die der beruflichen Förderung und Leistungssteigerung des Einzelhandels dienlich sind. .
Besonderes Interesse beanspruchte die umfassende Rede, in der der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Dr. . r, Sinn und Wesen der künftigen Arbeit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel sowie die Grundfãtze der Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Organisationen vor den versammelten Kaufleuten und Ge⸗ schäftsführern erläuterte. In dieser Ansprache beschäftigte sich Dr. Hayler auch mit der Frage, durch welche Formen der Be—= treuung und Beratung die lebendige Mitarbeit der Kaufleute des Einzelhandels an ihrer Berufsvertretung gesichert werden kann. Die Pflichtorganisation soll nicht als eine gesetzliche „Zwangs⸗ organisation“ empfunden werden, sondern bis ein notwendiges Hilfsmittel zur Hebung der Betriebsleistung, als ein Organ der Selbstverwaltung, das zugleich berufen ist, den Einzelhandel zu einer einsatzfähigen Gruppe für die wechselnden Aufgaben der Wirtschaftslenkung im nationalsozialistischen Staat zu machen.
Der Arbeitstagung wurden ferner eine Anzahl von gesetzgebe— rischen und praktischen Fragen vorgelegt, die für die Verwirklichung einer neuen Berufsordnung im Einzelhandel von Bedeutung sind. Insbesondere wurden der notwendige Ausbau des Einzelhandels— schutzgesetzez und ergänzende Bestimmungen im Rahmen des Ge— werberechts erörtert. Eingehend war auch die Behandlung der verschiedenen Arbeitsaufgaben zur Förderung eines leistungsfähi⸗ gen Berufsnachwuchses. Neben der Fortbildung und Betriebs eratung, die in den einzelnen fachlichen Organisationen in ver— schiedenem Umfang begonnen werden konnten, wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Frage verwandt, wie durch Kredithiffe vorwärtsstrebenden und berufskundigen Kaufmannsgehilfen bei der Uebernahme oder Eröffnung von Einzelhandelsunternehmun— gen geholfen werden kann, wenn sie selbst bereits über ein gewisses Eigenkapital verfügen.
Ausführlich wurden auch Wettbewerbs- und Werbungsfragen des Einzelhandels erörtert. Der seit Jahren erfolgreich arbeitende Sonderausschuß zur Regelung von Wettbewerbsfragen im Einzel⸗ . soll nunmehr in eine engere Arbeitsverbindung mit dem
erberat der Deutschen Wirtschaft gebracht werden; die Versamm⸗ lung nahm mit Befriedigung davon Kenntnis, daß der stellver⸗ tretende Präsident des Werberats, Gauwirtschaftsberater Prof. Hunke, die Leitung des Sonderausschusses übernehmen wird. Einzelfragen auf dem Gebiet des Zugaberechts und des Rabatt⸗ wesens, die in der letzten Zeit teilweise den Einzelhandel stärker befaßt haben, wurden ebenso besprochen wie verschiedene Formen der regulären Einzelhandelswerbung. Die eingeleitete engere Zu— hn ar ne srishen den Gliederungen des Reichsverbandes der Deutschen Zeitungsverleger und der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗ handel fand allgemeine Billigung.
Die Versammlung beschäftigte sich eingehend mit einheitlichen Grundsätzen, die der Einzelhandel bei marktregelnden Verein— barungen mit den Vorstufen in der Erzeugungswirtschaft zur An⸗ erkennung bringen muß. Mit einer vollständigen und einwand⸗ freien Ausübung der Handelsfunktionen durch den Kaufmann ist es insbesondere nicht vereinbar, daß die Einkaufsrabatte nur ein⸗ seitig nach der Menge des Einkaufs und ohne Berücksichtigung der vielfältigen sachlichen Leistungen, die der Handelsbetrieb jeder Größe beim Warenabsatz zu bewältigen hat, bestimmt werden. In Einzelreferaten und Beratungen wurden noch die Bekämpfung des Borgunwesens und die Herausgabe einheitlicher Richtlinien für Lundenkredite, Direktverkauf und Behördenlieferungen erörtert. Ferner befaßte sich die Versammlung mit Genossenschaftsfragen und dem gegenwärtigen Stand der Umgestaltung von Verbraucher⸗ genossenschaften.
- — ——
Verhandlungen über das Internationale Speditionsrecht.
Das Juristenkomitee der Internationalen Föderation der Spediteurorganisationen, der 18 Verbände des internationalen Speditionsgewerbes angehören, hielt in den Tagen vom 11. bis 13. Mai d. J in Berlin in den Geschaftsräumen der Reichsver⸗ g g. Spedition und Lagerei eine Sitzung ab, bei der wich⸗ tige Probleme des internationalen Speditionsrechts erörtert wur⸗ den. Die Sitzung fand unter Leitung des Vorsitzenden des Juristenkomitees, Herrn Generalkonsul Obergerichtsnwalt Dr. Ingwersen⸗Kopenhagen statt. Der Präsident der Internationalen Förderation, Herr de Lausnay⸗Antwerpen, sowie der Leiter der
herausgegeben
Berliner Börse am 16. Mai.
Aktien und Renten fest.
9 nor M 1 1 5. ö 1
. wurde die feste Haltung der Vor— er, . t wobei in starkerem Ausmaße als bisher auch der . ern s ichen Werte an dieser Entwicklung beteiligt kia end ien, gl tentu n cha hatte unter dem Eindruck wieder vor— ö. 3 n . Wirtschafts meldungen — man verwies u. a. ee . erichte der Rohstoff Großkonzerne Saletfurth un fia n. er, ere ersterer eine außergewöhnlich gute Li— eder, , h . * ige Umsatzsteigerung verzeichnen bei Hilgers . BTiederaufnahme der Dividendenzahlung eig ile „Und dul die Tividendenerhöhung von Hein, Lehmann * ms erneut Kaufaufträge an den Marft gelegt, enen sich der . 35 weiterer Anschaffungen n! Seite anjchloß. Starke Beachtung fanden? ie Aus führungen Graf Schwerin ö ö . . se, , Berücksichtigung der densschen , gebung, — Eine auffällige Bewegung verzeichneten Reich aktien, die den Vortagsschlußkurs 63 5 , ,, mit einen neuen Höchstkurs von 1921. y errei ten. ten . trat sogleich nach Festsetzung des erften n, . 1 . . maßigung ein. Besondere Gründe für die e, e, e, . die mie wurde sie lediglich durch Naterialfnap heit 1 dingt. An den übrigen Märkten hielten sich die Steiger nen m Rahmen von * bis 1 755. Von Montanwerten fielen Stolberge Zink mit 4 1 und Mansfeld mit 4 234 . stahl kamen 116, Buderus 15. 9. höher 66 hrend Maxhütte um 1 * zurückgingen. Braunköhlenaktien 2 wesentlichen Umsatz und kursmäßig kaum verändert Taliwerten hatte der schon erwähnte Salzdetfurthbericht Steigerung der Altie selbst um 23 und von Westeregeln 1 * zur Folge. Am chemischen Markt eröffneten Farben? höher mit 175 */. —ͤ Gehen satz
von
1*R 1111
J. e. ellstoff X 1 5
We 1, Aschersleben — Z an, Lahmeyer und Felten wannen je Rà, Muag 235. Dagegen erlitten AEG. eine schwächung bis auf 5633, d. h. gegen den Vortag um 14 3 konnten sich aber später auf 3757 erholen. Reichsbankanteile gaben von dem großen Anfangsgewinn später 22 her. ö Am Rentenmarkt setzten Umschuldungsanleihe unter Hinweis auf die am 1. Okt. erstmalig stattfindende Auslofung I. 9. höher mit, S. * 3 ein, Reichsaltbesitz erhöhten einen Anfangsgewinn von 2 26 sogleich auf * 6 (114A). Zinsvergütungsscheine gewannen G.l5, die variablen Industrie⸗Obl. M bis . . Reichs bahnvor⸗ züge, die erstmals ausschließlich 31 “ Halbjahrsdividende gehan— delt wurden, konnten unter Berücksichtigung des Abschlags , * gewinnen. .
Am Kassarentenmarkt erstreckte sich das wieder recht lebhafte Kaufinteresse vorzugsweise auf Hypotheken- und Liquidations— Pfandbr., bei denen vielfach Kurssteigerungen um „ bis * 23 zu vermerken waren. Auch Stadtanleihen wurden, allerdings in kleineren Beträgen. aufgenommen und n bis n *., höher bewertet. Von landschaftl. Goldpfandbriefen waren Ostpreußen ca. 5 bis 19 Pfg. fester, während Pommern geringfügig zurückgingen. Von Provinzanleihen sind er Ostpreußen mit „ und W er Nieder—= schlesien mit 4 * 7 zu erwähnen. Durchweg fester lagen Länder. anleihen, insbesondere die Mecklenburger Serien, von denen 2ger Meckl. Schwerin 5 . gewannen. Weniger beachtet wurden indu⸗ strielle Schuldverschreibungen, die meist zu Vortagskursen um— gingen.
Blanko⸗Tagesgeld ermäßigte sich auf 234 bis 275 3.
Am Valutenmarkt errechnete sich das Pfund mit 1235 unver- ändert, der Dollar mit 2,483 * etwas schwächer.
i — ——
Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei, Herr Dr. Doeberl⸗ München, nahmen an den Besprechungen teil.
Zur Erörterung stand in erster Linie das wichtige Thema der „Angleichung der internationalen Spediteurbedingungen“, mit dem sich auch die letzten Generalversammlungen der Internatio- nalen Förderation in Budapest (1933) und in Brüssel (1935) be⸗ schäftigt hatten. Es wurde hierzu beschlossen, in den wichtigsten Punkten, betreffend Haftungsbeschränkung des Spediteurs, Pfand⸗ und Zurückbehaltungsrecht, Währungsklausel usw', den inter⸗ nationalen Spediteurbedingungen eine einheitliche Fassung u geben und die Vorschläge hierfür der am 8 — 11. Juni d. J. in London stattfindenden Vorstandssitzung zu unterbreiten. Des weiteren wurde über das Devisenrecht im Transithandel, über Versicherungsfragen sowie über einen Informationsdienst, der bei der Geschäftsstelle der Internationalen Föderation in Wien ein⸗ gerichtet werden soll, verhandelt. Auch zu diesen Punkten wurden wichtige Beschlüsse gefaßt, die der Londoner Vorstandssitzung zur endgültigen Entscheidung unterbreitet werden sollen. j Im Rahmen der geselligen Darbietungen fand eine Besich⸗ tigung des Reichssportfeldes für die olympischen Spiele sowie des Olympischen Dorfes statt, die den Teilnehmern einen starken Ein⸗ druck über die Vorbereitungen für die olympischen Spiele bot.
Ankündigung von Teilzahlungsverkäufen „ohne Anzahlung“ unzuläffig.
* Das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie⸗ und Handelskammer zu Stettin hat auf Veranlassung der Bezirksgruppe Pommern der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Teilzahlungsverkäufe, bei denen keine Anzahlung zu leisten ist, zulässig sind. Das Eini⸗ gungsamt ist in seinem Gutachten in Anlehnung an ähnliche ntscheidungen der Einigungsämter in Berlin und München zu dem Ergebnis gekommen, daß derartige Verkäufe gegen die guten Sitten verstoßen und demnach gem. F 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterbunden werden können. Das Gut⸗ achten ist u. a. wie folgt begründet: Das Einigungsamt in Stettin steht ebenso wie die Einigungsämter für Wettbewerbs⸗ streitigkeiten zu Berlin und München auf dem Standpunkt, daß die Anpreisung „ohne Anzahlung“ für die Verbraucherschaft einen Anreiz zum Schuldenmachen bedeutet. Die Bestrebungen gehen heute aber mit Recht auf eine weite Anwendung des Barkaufs. Angesick's dieser berechtigten Auffassung, daß Kreditverkäufe möglichst zu vermeiden sind, muß es als besonders wirtschafts⸗ schädlich bezeichnet werden, wenn Kreditverkäufe „ohne Anzah⸗ lung“ angeboten werden. Die Ankündigung ohne Anzablung“ verleitet gerade wirtschaftlich schwachgestellte Volksgenossen leicht zu unüberlegten und unnützen Käufen; deshalb ist die Anpreisung unlauter im Sinne des 5 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wie in dem Gutachten weiter ausgeführt wird, dürfte es vielleicht nicht als unlauter betrachtet werden wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Kreditverkäufe ohne Anzahlung“ ab⸗ geschlossen werden. Etwas anderes aber ist es, wenn die Bereit- willigkeit zum Abschluß dieser Verkäufe in der Werbung aus⸗ drücklich angekündigt und damit der Anreiz, solche ungesunden Käufe zu tätigen, ausdrücklich geschaffen wird.