eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27. Mai 19366. S. 2
85. Eine Anzeige nach 8 2 Abs. 2 und 3 der Dritten Durch⸗ führungsverordnung und z 1 der Fünften Durchführungs⸗ verordnung und eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine Devisenbank an sie eingesandte oder bei ihr eingereichte Reichsmarknoten oder inländische Scheidemünzen dem Einsender oder Einreicher auf einem Sortensperrguthaben gutschreibt. dem Einsender in das Ausland zurücksendet oder auf einem Hinter⸗ legungskonto bei der Deutschen Golddiskontbank einzahlt.“
Berlin, den 26. Mai 1936.
Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Hartenstein.
Bekanntmachung KP 141 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 26. Mai 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt— machungen KP 137 vom 8. Mai 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 107 vom 9. Mai 1936 und KP 140 vom 22. Mai 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe 111): Blei, nicht legiert (Klasse IA) . . . ... RM 19, 50 bis Hartblei (1Antimonblei) (Klasse 1B) .... „ 22, — ö Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) . RM öl, 50 bis Zint (Klassengruppe XIX): Feinzink (Klasse XIXA) RM 22, — bis Rohzink (Klasse XIX C) „18, - „
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26. Mai 1936.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.
20,50 235,
oz, So 28
19, — Ver⸗
wertes ihres Nennbetrages einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den hinterlegten Geldwert verwiesen werden.
Für fehlende Binsscheine wird der auf den einzelnen Zinsschein entfallende Geldwert in Abzug gebracht.
Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht bis spätestens am 1. August 1936 eingeliefert sind, wird ihr Geldwert auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfandbriefsinhaber bei der Verwahrungsstelle der Märkischen Landschaft hinterlegt und die vorstehend angedrohte Ausschließung und Verweisung durch einen Beschluß festgesetzt werden.
Berlin, den 23. Mai 1936.
Die Märlische Generallandschaftsdireltion.
. 6 GM Buchstabe A 108, 118, 123, 183, 143, 153, 163, 78, 183.
300 GM Buchstabe B 102, 112, 122, 182.
120 GM Buchstabe OC 1, 11.
100 GM Buchstabe D 327, 337, 357.
50 GM Buchstabe E 106.
30 GM Buchstabe F 203, 213, 223, 233, 243, 253.
Nichtamtliches.
Vertkehrswesen.
Sonder postamt auf dem Internationalen Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz Berlin 1. bis 6. Suni 1936.
Die Deutsche Reichspost richtet anläßlich des Internatio⸗ nalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz in der Krolloper iin die Zeit vom 1.6. Juni ein Sonderpostamt ein. Es befaßt ich mit dem Verkauf von Postwertzeichen und Formblättern, mit der ö von Postsendungen jeder Art und von Telegrammen, mit der Vermittlung von Ferngesprächen, mit der Ausgabe von postlagernden Sendungen, die an das Kongreßamt gerichtet sind, und mit der Auszahlung von Beträgen auf fn ef er Das Sonderpostamt verwendet einen besonderen Tagesstempel mit der Inschrift: Berlin NW 40 Int. Kongreß für gewerblichen Rechts⸗
Aus der Verwaltung.
Wegen Candesverrats verurteilt.
Die Justi pressestelle Berlin teilt mit:
Der Dun ie, Herhert Preuß aus Tilsit ist durch Urt 4. Senats des Volksgerichtshofs wegen Landesverrat ; langem Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen 8 rechte verurteilt worden. Preuß hat im Somme! 1935 ir hren⸗ trage einer ausländischen Macht , . über Did Auj⸗ Verteilung der Wehrmacht in Sstpreußen, insbesondere . un Zusammensetzung und Bewaffnung der Garnison einer destiet die ostpreußischen Stadt gesammelt. Bei dem Versuch, diese mr richten in das Ausland zu bringen, ist der Verurteille in ola ah Wachsamkeit der Polizei festgenommen worden, so daß hh der Ausführung seines verbrecherischen Vorhabens nicht gelun ö ö
Ferner ist der A jährige Max Wittich aus Neiße bin h i des 4 Senats des Volksgerichtshofs wegen Landesverrat zu . Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Wegen der von i uin wiesenen ehrlosen Gesinnung und der Gemein efährlichkeit se e⸗ Treibens sind ihm gleichzeitig die bürgerlichen Ehrenrechte lng
eil d zu leren
Dauer von zehn Jahren aberkannt und . für zulis
erklärt worden. Der Vexurteilte hat im Jahre 1935 im Auftra einer ausländischen Macht versucht, Stärke, Ausrüstung und 96 sammensetzung der Garnison einer Stadt Schlesiens zu err zwecken in Erfahrung zu bringen. ;
Aus nahmesonntage vor Weihnachten 1936.
Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat am 19. Mal 1936 einen Erlaß an die Sozialministerien der Länder und an die preußischen Regierungspraͤsidenten gerichtet, in dem die Freigabe der Ausnahmesonntage vor Weihnachten für diefes Jahr geregelt wird. Die Herausgabe des Erlasses erfolgt deshalb so frülhzel g damit die Verwaltungbehörden übersehen können, wiebiel Aug nahmesonntage zur Freigabe aus anderen Anlässen noch zur Ver, fügung stehen. Inhaltlich übernimmt der Erlaß die bereit vor einigen Fahren in Preußen ein eführte und im Jahre 1935 erst malig im ganzen Reich durch ih Regelung, wonach die zwi⸗ schen dem 8. und 24. Dezember liegenden Sonntage freigegeben werden sollen. Danach kommt für das Jahr 1936 nur die Freigabe von 2 Ausnahmesonntagen vor Weihnachten in Frage. Die Frej⸗ gabe der zwischen dem 8. und 24. Dezember en Sonntage beruht auf dem Gedanken, daß der Wert des goldenen Sonntag für den Einzelhandel um so mehr abnimmt, je näher er an den 24. Dezember heranrückt und daß seine Bedeutung um so größer
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 1891 vom 27. Mai 1936. S. 3
ß
ctatfftt der nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen 8 20 Abf. 1 Vuchstabe e und ber Ersten Bekanntmachung bes Reichskommissars für das
Monatsausweise von Zentralkafsen und Kreditgenossenschaften
Beträge in 1000 RM
vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichten
vom 30. April 1936 Attiva
Kreditwesen
mm,
—
.
(deut Bezeichnung ländis
Kassen⸗ bestand
s und aus⸗
Zahlungs⸗ mittel
auf che
giro⸗ und
che
Gut⸗ haben
Reichs⸗ bank⸗
Postscheck⸗
konto
Fällige Zins⸗ und Divi⸗ denden⸗
scheine
Wechsel
des Bank⸗
z 31 Abs. 2 wechsel im Sinne von §5 16Abs. 2
davon ent⸗ in g en
en Bestim⸗ mungen
gesetzes Handels⸗
KWG)
Schatz wechsel u. unverzinsl. Schatz⸗ anweisungen des Reichs u. der Länder
Gigene Wertpapiere
davon entfallen
welche die Reich s⸗
beleihen
au solche, bank
darf
Anleihen und ver⸗ zintliche Schatz⸗ anwel⸗ sungen des Reichs und der Länder
b) sonstige
V 1
2
44
9
sonstige gange
berzins⸗
o)
börsen⸗ fest⸗ liche
Wert⸗ papiere
sonstige börsen⸗ gãngige Di vi⸗ denden⸗ werte
e)
papiere
sonstige Wert⸗ 66S
intè⸗ gesamt
Zentral⸗
Guthaben unzweifelhaster
Bonität und Liquidität
—̃ bei Kreditinstituten r
—
a) mit einer Fälligkeit bis zu 3 Monaten
. be et
genossen⸗
schaft⸗ lichen
kredit⸗
instituten
zu⸗ sammen
sonstigen Kredit instituten u.
(Sp. 15
16)
.
—
3 ländliche Zentralkassen ... 2 16 gewerbliche Zentralkassen ..
565 4183
2317 762
12 40 24 123
b4 188 32251
43 or 47679
17294
102 263
83 645
048
3079
66593
86 439
91 356
40015
2551
185 53068
41 Zentralkassen. .. 3
1 ländliche Genossenschaften .. zh Arbeitnehmer⸗Genossenschaften 1 16 gewerbliche Genossenschaften. 5
255 026 952
191 1035 2423
1121 2s 16 244
47535
2314 66 104844
2822
37 488 2224
1932 6 231 16 806
483
12 002 31 705
14 127 1520
1204
12
1
8
25185 107 259
51 651 )
2 8656 113 440
58 519
23 Genossenschaften ... 7
233
3649
139
48089
47 589 107 224
737
2749
24 969
44190
1651
1262
188
( 9
161 427
174 814
Noch : Guthaben
unzweifel hafter Bonität und Liquidität bei Kreditinstituten
Schuldner
b) sonstige Schuldner
von der
Dauernde Beteili⸗ gungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertvyapiere
Grund⸗ stücke,
Rũck⸗
ständige
Stinner. wird, je weiter er vom 24. Dezember entfernt ist. Deshalb werden
in den Jahren, in denen der 24. Dezember auf einen Sonntag, Montag oder ,, . 3 rn ntgse . ö . hn 2 Sonntage freigegeben. it dieser Regelung, die sich auch bis— ; 6 ⸗
her in der . im allgemeinen bewährt? hat, 1 angestrett Bezeichnung kls ben insgesamt gredit worden, die Frage, ob 2 oder 3 Sonntage freizugeben sind, nah ĩ bei der praktischen Bedeutung zu entscheiden, die dem goldenen Sonn= igli genoffen· (Sp; 17 institute tag nach seiner Lage in den einzelnen Jahren zukommt. 1 . 9 6 ii gen u. 19)
Nostro⸗ entral⸗
kredit⸗ guthaben) instituten
b) 1 2
fest be⸗ fristete Darlehen
schutz Berlin 1—6. Juni 1936.
Anordnung der Ueberwachungsftelle „Chemie“ Postamt im Oiympischen Dorf. (Verwendung von Terpentinõl zur Erzeugung von Schuh⸗, Die Deutsche Reichspost eröffnet am 27. Mai das im Ein— Leder⸗, Möbel⸗ und Fußbodenpflegemitteln). a , n des Dinh if en Dorfes gelegene Postamt. Es be⸗ wn e n rtr ,, , rde, ,,,
4. September 1934 (Reichsgesetzbl. „SI16) in Verbindung . ; 1 mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ Velcrammen, sowig mit zer, Annahme urid Vermittlung von
Einzah⸗ lungen auf Ge⸗ schãfts⸗ anteile
Gebãude, Ge⸗ schãfts· und Betrieba⸗ indentar
von der Gesamt⸗ summe
Durch⸗ laufende Kredite
Summe der Aktiva
Ge samt⸗ summe (Sp. 25) sind gedeckt
davon Beteili⸗ gungen bei anderen Kredit⸗ instituten
Sonstige
länger⸗ in Aktiva
insgesamt
(Sp. 21 u. 24)
zu⸗ sammen
Sp. 22 9 23)
laufender Rech⸗ nung
insgesamt
tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger rn n,, e, n,, n, nm,
kr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Verbrauchsbeschränkung. .
() Zur Herstellung von Möbel- und Fußbodenpflegemitteln ilt die Berhenduzg. hen. Jergentin6l untersagt;. 60 vH. Terpentinöl enthalten, ist zur Herstellung von Schuh⸗ und Lederpflegemitteln untersagt.
—
Lagerhaltung. § 2.
Die Lagerung von Terpentinölmengen im eigenen oder remden Lagerraum, die über den vierten Teil des Verbrauchs m Jahre 1935 hinausgehen, ist den Herstellern von a bodenpflegemitteln untersagt.
Ausfuhr.
Leder“, Möbel⸗ und Fu
83. Die Vorschriften des 5 1 gelten nicht für Schuh⸗, Leder⸗ Möbel- und Fußbodenpflegemittel, die für Zwecke der Ausfuhr hergestellt werden. ie hierfür benötigten Mengen von Terpentinöl sind der Ueberwachungsstelle Chemie“, Berlin W 35, Sigismundstraße 5, auf bei ihr erhältlichen Vordrucken FA zu melden.
Strafvorschriften.
vorschriften der Sz 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 Seite 816). Schlußbestimmung.
§ 5.
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Der Reichsbeauftragte für die Ueberwachungsstelle „Chemie“, Dr. Claus Ungewitter.
§ 4. . r, , gegen diese Anordnung fallen unter die tra
Preußen.
Auftündig ung 5 * Kur⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher Goldpfand⸗ briefe (Abfindungspfandbriefe) zur Barzahlung ihres Nenn⸗ wertes.
Gemäß F 7 des Nachtrages vom 8. Oktober 1928 zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur- und Neumärki— schen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts (Gesetzsamml. S. 214) (jetzt Märkische Landschaft) sollen die in dem nach⸗ stehenden Nummernverzeichnis aufgeführten 5 8 Kur- und Neumärtischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefe (Abfin⸗ dungspfandbriefe) über insgesamt 6470 Goldmark
am 1. Juli 1936 von der Märkischen Generallandschaftsdirektion zur Bar⸗ zahlung ihres Nennwertes eingelöst werden.
Wir fordern daher die Inhaber auf, diese Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 16 bis 19 und mit den Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustand zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. August 1936 für Rechnung der Märkischen Generalland— schaftskasse an die Landschaftliche Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗
Bank), Berlin W 8, Wilhelmplatz 6, mit einem dreifachen Nummernverzeichnis Formulare hierzu sind bei der Landschaftlichen Bank für Brandenburg unentgeltlich zu haben — gegen Empfangnahme des Geld⸗
lympisches Dorf.
——
Eine beachtenswerte Neuerung im Uebersee⸗ fernsprechverkehr.
mit der Inschrift: Berlin
ö
9
Ein neuer Gebührenstempet in Absender⸗ freistemplern.
Nachdem die Form des neuen Hoheitszeichens des Reichs . eff worden ist, hat auch der Gebührenstempel in den Abfender— ,,, eine andere Form erhalten. Die fun g lautet künftig „Deutsche Reichspost“; über dem Viereck mit der Ge⸗ bührenangabe befindet fi die obere Hälfte des neuen Reichs⸗ adlers. Der Entwurf stammt von Prof. Richard Klein in München.
—
GSefälligteitsstemplungen von Postwertzeichen. Den vielfachen Wünschen um Gefälligkeitsstempel auf Post⸗— wertzeichen kommt die Deutsche Reichspost in einer neuen Anord— nung im Amtsblatt des , entgegen. Danach können lose oder auf Papier geklebte Postwertzeichen sowie frei⸗ gemachte Postkarten, Seren dlfn usw., auch wenn sie nicht ur Postbeförderung aufgegeben werden, von den bei großen rr en, Ausstellungen usw. eingerichteten Sonder⸗ eren talten mit Sonde rstempeln bedruckt werden. Derartige bstemplungen sind bei allen anderen Postanstalten aber nicht zugelassen.
X del 6a
Net *
srörrr
Krankenkassen melden 623 000 Meuversicherte gegen den Vormonat.
Während nach den Meldungen der Arbeitsämter die Zahl der Erwerbslosen am 309. April um 174 346 auf rund 157 Millionen egenüber dem 31. März 1936 zurückgegangen war, zeigt die soehen . Krankenkassenmitgliederstatistik erst mit voler Deutlichkeit, in wie starkem Ausmaß tatsächlich nach den winter— ichen LZiefstanden die Aroeitsuusnahnie mwtever . . konnte. Ez waren nämlich am 30. April 1956 rund 17.088 Millionen Arbeiter und Angestellte bei den Krankenkassen versichert gegenüber rum 16415 Millionen am 81. März 1936. Mithin 623 173 Volksgenossen mehr in Lohn und Brot als einen Mongi
vorher.
Kunft und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 28. Mai.
Staatsoper: Gastspiel Jan Kiepura. Rigolett o. Musilalischt Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. .
Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Scribe Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Das kleine Hoftkonzert— Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impekoben. Beginn: 20 Uhr.
Vorlesungsbeginne an den Hochschulen.
Der Reichs- und Preu e Erziehungsminister teilt mit, daß an den Universitäten, Hochschulen und Akademien die Vorlesungen und Uebungen des Wintersemesters 1936/37 am 2. November 19h, im Sommersemester 1937 am 1. April 19357 beginnen. Daß Wintersemester endet am 22. Februar, das Sommersemester am 30. Juni 19537. Die i ren een für das Wintersemester finden in der Zeit vom 10. Oktober bis 7. November 1936 für das 1e gt Sommersemester in der Zeit vom 15. März bis 6. April 1937 siatt.
Aus den Staatlichen Museen. Vorträge und Führungen.
In, der Zeit vom 2. bis 6 Juni 1936 finden in den Staat lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Dienstag, den 2. Juni. , 12—13 im Vorderasiatischen Museum, Islam. Abt.: Rundgang
durch die Islamische Abteilung. . ö 12 —13 im, Kaiser Friebrich⸗Mufeum;: Vlämische Malerei. Dr.
Troche. Mittwoch, den 3. Juni
— 2 ö. . Hufen Inn Abt. Fayence und Glas m alten Aegypten. Dr. Cramer. ; ; tze 11256 im Muselm für Tor und Frühgeschichte: Die Lausiher Kultur Ostdeutschlands. Dr. Doppelfeld. deutscher 18—18 in der Nationalgalerie: Das Bildnis in der 5 Malerei und Plastik des 19. Jahrhunderts. Dr.
Donnerstag, den 4. Juni. 19 — 3 im inn, ö. , Dr. Hentzen reitag, den uni. . 1 —1 im Muleum . Dentsche Volkskunde: Deutsche Bauern möbel. Dr. Otto.
Sonnabend, den 6. Jum. Amarna⸗ 11—12, 29 im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung:
zeit. Przybylla. ⸗ 2 2 : tag von Im Pergamon⸗Museum finden täglich außer Mon , 11— * . 1 Uhr, in der Ie e , d. lunst“ im Museum für Teuttche Volkskunde jeden Mi Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.
Handelsteil auf der vierten Seite.
tanden am 830. April
18
.
20 21
22
23 24
25
26
30
31
32 33
34
25 ländliche Zentralkassen ... 20
lb gewerbliche Zentralfassen .. 72
hö4 495
24
102 287
84 021
2537 164 33429
188 701 18295
41 987
1893
230 688 20188
467 852 53 617
211 ö. 42110
11602 1710
11716 1357
10287 287
S02 96 2749 252 846 57
41 Zentralkassen. .. 93
949
400 1
S6 308
270593
206 996
43 880
260 876
521 469
253 847
1331
13 0973
131
1065441
2806
lb ländliche Genossenschaften .. z zb Arbeitnehmer⸗Genossenschaften 105 lbl gewerbliche Genossenschaften . 19
046 812 313
1
7198 14167 60 641
289 263 362 853
20 702 5 161
66 409 16644
2322
23 024 70 570 379497
23
73 460 38226
15 906 68 665 360 283
681 1343 1932
1 120 10 487 23 360
372 270 1093
51 00 278 197 71228
25 415 730
Az Genossenschaften ... 126
Beträge in 1000 RM
171
1
S2 006
5 673] 3886 716
4 375 73 09
Passiva
78 764
444 854
3 966
465 496
17 365] 101474
7739
Gläubiger
a) aufgenommene Gelder und Kredite
(Nostroverpflichtungen)
Bezeichnung
sascan genossenschaft⸗ lichen Zentral⸗
kredit
1
instituten
bei sonstigen Stellen
2)
(Sp.
zusammen
39 u. 40)
b)
Einlagen deutscher
Kreditinstitute
e)
sonstige Glaͤubiger
Summe b) o) (Sp. 42 u. 43)
insgesamt
(Sp. 41 u. 44)
von der Summe b) 4 é) (Sp. 44) entfallen auf
1) jederzeit f llige Gelder
/
2)
feste Gelder und Gelder auf Kündigung
Eigene Akzeyte
und
Solawechsel
im
Umlauf
——
—
39
10
41
42
43
44
45
46
47
ᷣ lãndliche Zentralkassen ... lb gewerbliche Zentralkassen ..
96 952 2340
7900 3257
104 8652 12597
348 390 169 864
105 744 37283
464 134 207147
bh 8 986 219 744
72 140
96
738
281 170 66 409
41 Zentralkassen ...
106 292
11157
117449
518 264
143 027
661 281
7738 730
313
702
347579
lb landliche Genossenschaften .. zb Arbeitnehmer Genossenschaften lll gewerbliche Genossenschaften .
3 401 281 8012
1097 488 3699
4 498 769 11711
19 674 108 184 327118
19 674 108 346 329 270
24 172 109 115 340981
10 672 95 594
13
351
9002 12752 195919
213 Genossenschaften ...
. —
11694
h 284
16978
Spareinlagen
Bezeichnung
fri w
ss
gesetzlicher Kündi⸗ gungs⸗ g
st
b) mit
besonders
ver⸗
einbarter Kündi⸗
i
insgesamt
(Sy. 49 u. b0)
Hypotheken
Durch⸗ laufende Kredite
4154 976
457 290
474 268
239 517
217673
Geschãfts⸗ guthaben
Reserven im Sinne von § 11 KWG
Sonstige Rücklagen, Delkredere⸗ reserven und Wert⸗ berichti⸗ gungs⸗ posten
Sonstige Passiva
Summe der
Passiva
Eigene Ziehungen im Umlauf
AuZu ßerdem
Aval⸗
Giro⸗
Bürgschafts⸗ verbindlich⸗
und Garantie⸗ ver⸗
keiten aus weiter⸗ begebenen
pflichtungen Wechseln
9
50
51
b
55
56
57
58
59
60
— *
ö 4
. lãndliche Zentralkassen ... 1 gewerbliche Zentralkassen ..
71647 3393
30 022 1093
47 669 4396
78 020 14667
18 253 1294
22 229 1823
22 087 2780
dor 96 252 845
45 086 620
7o 600 12199
38 383 17606
41 Zentralkassen . .. 2
1040
31025
52065
92687
22547
24 052
24867
10655441
45706
82799
55 989
ö lãndliche Genossenschaften .. nubelnnehmer. Genossenschaften b dewerbliche Genossenschaften . 1
3 547 2437 28631
6779 db 078 112295
10 326 137 6515 229 925
2996 14 947 7136568
2 545 4443 26599
2152 3 294 26 832
2 652 5 223 10751
o1 002 278 197 712280
4807
3404
413 3585 14987
1978
16893
213 Genossenschaften ... 17
3615
204 1952
377767
Zugang: 2 gewerbliche Kreditgenossenschaften. Berlin, den 27. Mai 1936
S9 J0l
35 587
32278
18 626
1041479
8 211
18 985
Büro des Aufsichts amts für das Kreditwesen Dr. Döring
18 871