1936 / 121 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 May 1936 18:00:01 GMT) scan diff

eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27. Mai 19366. S. 2

85. Eine Anzeige nach 8 2 Abs. 2 und 3 der Dritten Durch⸗ führungsverordnung und z 1 der Fünften Durchführungs⸗ verordnung und eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine Devisenbank an sie eingesandte oder bei ihr eingereichte Reichsmarknoten oder inländische Scheidemünzen dem Einsender oder Einreicher auf einem Sortensperrguthaben gutschreibt. dem Einsender in das Ausland zurücksendet oder auf einem Hinter⸗ legungskonto bei der Deutschen Golddiskontbank einzahlt.“

Berlin, den 26. Mai 1936.

Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Hartenstein.

Bekanntmachung KP 141 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 26. Mai 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt— machungen KP 137 vom 8. Mai 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 107 vom 9. Mai 1936 und KP 140 vom 22. Mai 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Blei (Klassengruppe 111): Blei, nicht legiert (Klasse IA) . . . ... RM 19, 50 bis Hartblei (1Antimonblei) (Klasse 1B) .... 22, ö Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) . RM öl, 50 bis Zint (Klassengruppe XIX): Feinzink (Klasse XIXA) RM 22, bis Rohzink (Klasse XIX C) „18, -

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 26. Mai 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.

20,50 235,

oz, So 28

19, Ver⸗

wertes ihres Nennbetrages einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den hinterlegten Geldwert verwiesen werden.

Für fehlende Binsscheine wird der auf den einzelnen Zinsschein entfallende Geldwert in Abzug gebracht.

Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht bis spätestens am 1. August 1936 eingeliefert sind, wird ihr Geldwert auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfandbriefsinhaber bei der Verwahrungsstelle der Märkischen Landschaft hinterlegt und die vorstehend angedrohte Ausschließung und Verweisung durch einen Beschluß festgesetzt werden.

Berlin, den 23. Mai 1936.

Die Märlische Generallandschaftsdireltion.

. 6 GM Buchstabe A 108, 118, 123, 183, 143, 153, 163, 78, 183.

300 GM Buchstabe B 102, 112, 122, 182.

120 GM Buchstabe OC 1, 11.

100 GM Buchstabe D 327, 337, 357.

50 GM Buchstabe E 106.

30 GM Buchstabe F 203, 213, 223, 233, 243, 253.

Nichtamtliches.

Vertkehrswesen.

Sonder postamt auf dem Internationalen Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz Berlin 1. bis 6. Suni 1936.

Die Deutsche Reichspost richtet anläßlich des Internatio⸗ nalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz in der Krolloper iin die Zeit vom 1.6. Juni ein Sonderpostamt ein. Es befaßt ich mit dem Verkauf von Postwertzeichen und Formblättern, mit der ö von Postsendungen jeder Art und von Telegrammen, mit der Vermittlung von Ferngesprächen, mit der Ausgabe von postlagernden Sendungen, die an das Kongreßamt gerichtet sind, und mit der Auszahlung von Beträgen auf fn ef er Das Sonderpostamt verwendet einen besonderen Tagesstempel mit der Inschrift: Berlin NW 40 Int. Kongreß für gewerblichen Rechts⸗

Aus der Verwaltung.

Wegen Candesverrats verurteilt.

Die Justi pressestelle Berlin teilt mit:

Der Dun ie, Herhert Preuß aus Tilsit ist durch Urt 4. Senats des Volksgerichtshofs wegen Landesverrat ; langem Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen 8 rechte verurteilt worden. Preuß hat im Somme! 1935 ir hren⸗ trage einer ausländischen Macht , . über Did Auj⸗ Verteilung der Wehrmacht in Sstpreußen, insbesondere . un Zusammensetzung und Bewaffnung der Garnison einer destiet die ostpreußischen Stadt gesammelt. Bei dem Versuch, diese mr richten in das Ausland zu bringen, ist der Verurteille in ola ah Wachsamkeit der Polizei festgenommen worden, so daß hh der Ausführung seines verbrecherischen Vorhabens nicht gelun ö ö

Ferner ist der A jährige Max Wittich aus Neiße bin h i des 4 Senats des Volksgerichtshofs wegen Landesverrat zu . Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Wegen der von i uin wiesenen ehrlosen Gesinnung und der Gemein efährlichkeit se e⸗ Treibens sind ihm gleichzeitig die bürgerlichen Ehrenrechte lng

eil d zu leren

Dauer von zehn Jahren aberkannt und . für zulis

erklärt worden. Der Vexurteilte hat im Jahre 1935 im Auftra einer ausländischen Macht versucht, Stärke, Ausrüstung und 96 sammensetzung der Garnison einer Stadt Schlesiens zu err zwecken in Erfahrung zu bringen. ;

Aus nahmesonntage vor Weihnachten 1936.

Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat am 19. Mal 1936 einen Erlaß an die Sozialministerien der Länder und an die preußischen Regierungspraͤsidenten gerichtet, in dem die Freigabe der Ausnahmesonntage vor Weihnachten für diefes Jahr geregelt wird. Die Herausgabe des Erlasses erfolgt deshalb so frülhzel g damit die Verwaltungbehörden übersehen können, wiebiel Aug nahmesonntage zur Freigabe aus anderen Anlässen noch zur Ver, fügung stehen. Inhaltlich übernimmt der Erlaß die bereit vor einigen Fahren in Preußen ein eführte und im Jahre 1935 erst malig im ganzen Reich durch ih Regelung, wonach die zwi⸗ schen dem 8. und 24. Dezember liegenden Sonntage freigegeben werden sollen. Danach kommt für das Jahr 1936 nur die Freigabe von 2 Ausnahmesonntagen vor Weihnachten in Frage. Die Frej⸗ gabe der zwischen dem 8. und 24. Dezember en Sonntage beruht auf dem Gedanken, daß der Wert des goldenen Sonntag für den Einzelhandel um so mehr abnimmt, je näher er an den 24. Dezember heranrückt und daß seine Bedeutung um so größer

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 1891 vom 27. Mai 1936. S. 3

ß

ctatfftt der nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen 8 20 Abf. 1 Vuchstabe e und ber Ersten Bekanntmachung bes Reichskommissars für das

Monatsausweise von Zentralkafsen und Kreditgenossenschaften

Beträge in 1000 RM

vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichten

vom 30. April 1936 Attiva

Kreditwesen

mm,

.

(deut Bezeichnung ländis

Kassen⸗ bestand

s und aus⸗

Zahlungs⸗ mittel

auf che

giro⸗ und

che

Gut⸗ haben

Reichs⸗ bank⸗

Postscheck⸗

konto

Fällige Zins⸗ und Divi⸗ denden⸗

scheine

Wechsel

des Bank⸗

z 31 Abs. 2 wechsel im Sinne von §5 16Abs. 2

davon ent⸗ in g en

en Bestim⸗ mungen

gesetzes Handels⸗

KWG)

Schatz wechsel u. unverzinsl. Schatz⸗ anweisungen des Reichs u. der Länder

Gigene Wertpapiere

davon entfallen

welche die Reich s⸗

beleihen

au solche, bank

darf

Anleihen und ver⸗ zintliche Schatz⸗ anwel⸗ sungen des Reichs und der Länder

b) sonstige

V 1

2

44

9

sonstige gange

berzins⸗

o)

börsen⸗ fest⸗ liche

Wert⸗ papiere

sonstige börsen⸗ gãngige Di vi⸗ denden⸗ werte

e)

papiere

sonstige Wert⸗ 66S

intè⸗ gesamt

Zentral⸗

Guthaben unzweifelhaster

Bonität und Liquidität

—̃ bei Kreditinstituten r

a) mit einer Fälligkeit bis zu 3 Monaten

. be et

genossen⸗

schaft⸗ lichen

kredit⸗

instituten

zu⸗ sammen

sonstigen Kredit instituten u.

(Sp. 15

16)

.

3 ländliche Zentralkassen ... 2 16 gewerbliche Zentralkassen ..

565 4183

2317 762

12 40 24 123

b4 188 32251

43 or 47679

17294

102 263

83 645

048

3079

66593

86 439

91 356

40015

2551

185 53068

41 Zentralkassen. .. 3

1 ländliche Genossenschaften .. zh Arbeitnehmer⸗Genossenschaften 1 16 gewerbliche Genossenschaften. 5

255 026 952

191 1035 2423

1121 2s 16 244

47535

2314 66 104844

2822

37 488 2224

1932 6 231 16 806

483

12 002 31 705

14 127 1520

1204

12

1

8

25185 107 259

51 651 )

2 8656 113 440

58 519

23 Genossenschaften ... 7

233

3649

139

48089

47 589 107 224

737

2749

24 969

44190

1651

1262

188

( 9

161 427

174 814

Noch : Guthaben

unzweifel hafter Bonität und Liquidität bei Kreditinstituten

Schuldner

b) sonstige Schuldner

von der

Dauernde Beteili⸗ gungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertvyapiere

Grund⸗ stücke,

Rũck⸗

ständige

Stinner. wird, je weiter er vom 24. Dezember entfernt ist. Deshalb werden

in den Jahren, in denen der 24. Dezember auf einen Sonntag, Montag oder ,, . 3 rn ntgse . ö . hn 2 Sonntage freigegeben. it dieser Regelung, die sich auch bis— ; 6

her in der . im allgemeinen bewährt? hat, 1 angestrett Bezeichnung kls ben insgesamt gredit worden, die Frage, ob 2 oder 3 Sonntage freizugeben sind, nah ĩ bei der praktischen Bedeutung zu entscheiden, die dem goldenen Sonn= igli genoffen· (Sp; 17 institute tag nach seiner Lage in den einzelnen Jahren zukommt. 1 . 9 6 ii gen u. 19)

Nostro⸗ entral⸗

kredit⸗ guthaben) instituten

b) 1 2

fest be⸗ fristete Darlehen

schutz Berlin 1—6. Juni 1936.

Anordnung der Ueberwachungsftelle „Chemie“ Postamt im Oiympischen Dorf. (Verwendung von Terpentinõl zur Erzeugung von Schuh⸗, Die Deutsche Reichspost eröffnet am 27. Mai das im Ein— Leder⸗, Möbel⸗ und Fußbodenpflegemitteln). a , n des Dinh if en Dorfes gelegene Postamt. Es be⸗ wn e n rtr ,, , rde, ,,,

4. September 1934 (Reichsgesetzbl. „SI16) in Verbindung . ; 1 mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ Velcrammen, sowig mit zer, Annahme urid Vermittlung von

Einzah⸗ lungen auf Ge⸗ schãfts⸗ anteile

Gebãude, Ge⸗ schãfts· und Betrieba⸗ indentar

von der Gesamt⸗ summe

Durch⸗ laufende Kredite

Summe der Aktiva

Ge samt⸗ summe (Sp. 25) sind gedeckt

davon Beteili⸗ gungen bei anderen Kredit⸗ instituten

Sonstige

länger⸗ in Aktiva

insgesamt

(Sp. 21 u. 24)

zu⸗ sammen

Sp. 22 9 23)

laufender Rech⸗ nung

insgesamt

tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger rn n,, e, n,, n, nm,

kr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Verbrauchsbeschränkung. .

() Zur Herstellung von Möbel- und Fußbodenpflegemitteln ilt die Berhenduzg. hen. Jergentin6l untersagt;. 60 vH. Terpentinöl enthalten, ist zur Herstellung von Schuh⸗ und Lederpflegemitteln untersagt.

Lagerhaltung. § 2.

Die Lagerung von Terpentinölmengen im eigenen oder remden Lagerraum, die über den vierten Teil des Verbrauchs m Jahre 1935 hinausgehen, ist den Herstellern von a bodenpflegemitteln untersagt.

Ausfuhr.

Leder“, Möbel⸗ und Fu

83. Die Vorschriften des 5 1 gelten nicht für Schuh⸗, Leder⸗ Möbel- und Fußbodenpflegemittel, die für Zwecke der Ausfuhr hergestellt werden. ie hierfür benötigten Mengen von Terpentinöl sind der Ueberwachungsstelle Chemie“, Berlin W 35, Sigismundstraße 5, auf bei ihr erhältlichen Vordrucken FA zu melden.

Strafvorschriften.

vorschriften der Sz 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 Seite 816). Schlußbestimmung.

§ 5.

Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für die Ueberwachungsstelle „Chemie“, Dr. Claus Ungewitter.

§ 4. . r, , gegen diese Anordnung fallen unter die tra

Preußen.

Auftündig ung 5 * Kur⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher Goldpfand⸗ briefe (Abfindungspfandbriefe) zur Barzahlung ihres Nenn⸗ wertes.

Gemäß F 7 des Nachtrages vom 8. Oktober 1928 zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur- und Neumärki— schen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts (Gesetzsamml. S. 214) (jetzt Märkische Landschaft) sollen die in dem nach⸗ stehenden Nummernverzeichnis aufgeführten 5 8 Kur- und Neumärtischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefe (Abfin⸗ dungspfandbriefe) über insgesamt 6470 Goldmark

am 1. Juli 1936 von der Märkischen Generallandschaftsdirektion zur Bar⸗ zahlung ihres Nennwertes eingelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, diese Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 16 bis 19 und mit den Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustand zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. August 1936 für Rechnung der Märkischen Generalland— schaftskasse an die Landschaftliche Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗

Bank), Berlin W 8, Wilhelmplatz 6, mit einem dreifachen Nummernverzeichnis Formulare hierzu sind bei der Landschaftlichen Bank für Brandenburg unentgeltlich zu haben gegen Empfangnahme des Geld⸗

lympisches Dorf.

——

Eine beachtenswerte Neuerung im Uebersee⸗ fernsprechverkehr.

mit der Inschrift: Berlin

ö

9

Ein neuer Gebührenstempet in Absender⸗ freistemplern.

Nachdem die Form des neuen Hoheitszeichens des Reichs . eff worden ist, hat auch der Gebührenstempel in den Abfender— ,,, eine andere Form erhalten. Die fun g lautet künftig „Deutsche Reichspost“; über dem Viereck mit der Ge⸗ bührenangabe befindet fi die obere Hälfte des neuen Reichs⸗ adlers. Der Entwurf stammt von Prof. Richard Klein in München.

GSefälligteitsstemplungen von Postwertzeichen. Den vielfachen Wünschen um Gefälligkeitsstempel auf Post⸗— wertzeichen kommt die Deutsche Reichspost in einer neuen Anord— nung im Amtsblatt des , entgegen. Danach können lose oder auf Papier geklebte Postwertzeichen sowie frei⸗ gemachte Postkarten, Seren dlfn usw., auch wenn sie nicht ur Postbeförderung aufgegeben werden, von den bei großen rr en, Ausstellungen usw. eingerichteten Sonder⸗ eren talten mit Sonde rstempeln bedruckt werden. Derartige bstemplungen sind bei allen anderen Postanstalten aber nicht zugelassen.

X del 6a

Net *

srörrr

Krankenkassen melden 623 000 Meuversicherte gegen den Vormonat.

Während nach den Meldungen der Arbeitsämter die Zahl der Erwerbslosen am 309. April um 174 346 auf rund 157 Millionen egenüber dem 31. März 1936 zurückgegangen war, zeigt die soehen . Krankenkassenmitgliederstatistik erst mit voler Deutlichkeit, in wie starkem Ausmaß tatsächlich nach den winter— ichen LZiefstanden die Aroeitsuusnahnie mwtever . . konnte. Ez waren nämlich am 30. April 1956 rund 17.088 Millionen Arbeiter und Angestellte bei den Krankenkassen versichert gegenüber rum 16415 Millionen am 81. März 1936. Mithin 623 173 Volksgenossen mehr in Lohn und Brot als einen Mongi

vorher.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 28. Mai.

Staatsoper: Gastspiel Jan Kiepura. Rigolett o. Musilalischt Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. .

Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Scribe Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Hoftkonzert— Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impekoben. Beginn: 20 Uhr.

Vorlesungsbeginne an den Hochschulen.

Der Reichs- und Preu e Erziehungsminister teilt mit, daß an den Universitäten, Hochschulen und Akademien die Vorlesungen und Uebungen des Wintersemesters 1936/37 am 2. November 19h, im Sommersemester 1937 am 1. April 19357 beginnen. Daß Wintersemester endet am 22. Februar, das Sommersemester am 30. Juni 19537. Die i ren een für das Wintersemester finden in der Zeit vom 10. Oktober bis 7. November 1936 für das 1e gt Sommersemester in der Zeit vom 15. März bis 6. April 1937 siatt.

Aus den Staatlichen Museen. Vorträge und Führungen.

In, der Zeit vom 2. bis 6 Juni 1936 finden in den Staat lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Dienstag, den 2. Juni. , 12—13 im Vorderasiatischen Museum, Islam. Abt.: Rundgang

durch die Islamische Abteilung. . ö 12 —13 im, Kaiser Friebrich⸗Mufeum;: Vlämische Malerei. Dr.

Troche. Mittwoch, den 3. Juni

2 ö. . Hufen Inn Abt. Fayence und Glas m alten Aegypten. Dr. Cramer. ; ; tze 11256 im Muselm für Tor und Frühgeschichte: Die Lausiher Kultur Ostdeutschlands. Dr. Doppelfeld. deutscher 18—18 in der Nationalgalerie: Das Bildnis in der 5 Malerei und Plastik des 19. Jahrhunderts. Dr.

Donnerstag, den 4. Juni. 19 3 im inn, ö. , Dr. Hentzen reitag, den uni. . 1 —1 im Muleum . Dentsche Volkskunde: Deutsche Bauern möbel. Dr. Otto.

Sonnabend, den 6. Jum. Amarna⸗ 11—12, 29 im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung:

zeit. Przybylla. 2 2 : tag von Im Pergamon⸗Museum finden täglich außer Mon , 11— * . 1 Uhr, in der Ie e , d. lunst“ im Museum für Teuttche Volkskunde jeden Mi Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.

Handelsteil auf der vierten Seite.

tanden am 830. April

18

.

20 21

22

23 24

25

26

30

31

32 33

34

25 ländliche Zentralkassen ... 20

lb gewerbliche Zentralfassen .. 72

hö4 495

24

102 287

84 021

2537 164 33429

188 701 18295

41 987

1893

230 688 20188

467 852 53 617

211 ö. 42110

11602 1710

11716 1357

10287 287

S02 96 2749 252 846 57

41 Zentralkassen. .. 93

949

400 1

S6 308

270593

206 996

43 880

260 876

521 469

253 847

1331

13 0973

131

1065441

2806

lb ländliche Genossenschaften .. z zb Arbeitnehmer⸗Genossenschaften 105 lbl gewerbliche Genossenschaften . 19

046 812 313

1

7198 14167 60 641

289 263 362 853

20 702 5 161

66 409 16644

2322

23 024 70 570 379497

23

73 460 38226

15 906 68 665 360 283

681 1343 1932

1 120 10 487 23 360

372 270 1093

51 00 278 197 71228

25 415 730

Az Genossenschaften ... 126

Beträge in 1000 RM

171

1

S2 006

5 673] 3886 716

4 375 73 09

Passiva

78 764

444 854

3 966

465 496

17 365] 101474

7739

Gläubiger

a) aufgenommene Gelder und Kredite

(Nostroverpflichtungen)

Bezeichnung

sascan genossenschaft⸗ lichen Zentral⸗

kredit

1

instituten

bei sonstigen Stellen

2)

(Sp.

zusammen

39 u. 40)

b)

Einlagen deutscher

Kreditinstitute

e)

sonstige Glaͤubiger

Summe b) o) (Sp. 42 u. 43)

insgesamt

(Sp. 41 u. 44)

von der Summe b) 4 é) (Sp. 44) entfallen auf

1) jederzeit f llige Gelder

/

2)

feste Gelder und Gelder auf Kündigung

Eigene Akzeyte

und

Solawechsel

im

Umlauf

——

39

10

41

42

43

44

45

46

47

lãndliche Zentralkassen ... lb gewerbliche Zentralkassen ..

96 952 2340

7900 3257

104 8652 12597

348 390 169 864

105 744 37283

464 134 207147

bh 8 986 219 744

72 140

96

738

281 170 66 409

41 Zentralkassen ...

106 292

11157

117449

518 264

143 027

661 281

7738 730

313

702

347579

lb landliche Genossenschaften .. zb Arbeitnehmer Genossenschaften lll gewerbliche Genossenschaften .

3 401 281 8012

1097 488 3699

4 498 769 11711

19 674 108 184 327118

19 674 108 346 329 270

24 172 109 115 340981

10 672 95 594

13

351

9002 12752 195919

213 Genossenschaften ...

.

11694

h 284

16978

Spareinlagen

Bezeichnung

fri w

ss

gesetzlicher Kündi⸗ gungs⸗ g

st

b) mit

besonders

ver⸗

einbarter Kündi⸗

i

insgesamt

(Sy. 49 u. b0)

Hypotheken

Durch⸗ laufende Kredite

4154 976

457 290

474 268

239 517

217673

Geschãfts⸗ guthaben

Reserven im Sinne von § 11 KWG

Sonstige Rücklagen, Delkredere⸗ reserven und Wert⸗ berichti⸗ gungs⸗ posten

Sonstige Passiva

Summe der

Passiva

Eigene Ziehungen im Umlauf

AuZu ßerdem

Aval⸗

Giro⸗

Bürgschafts⸗ verbindlich⸗

und Garantie⸗ ver⸗

keiten aus weiter⸗ begebenen

pflichtungen Wechseln

9

50

51

b

55

56

57

58

59

60

*

ö 4

. lãndliche Zentralkassen ... 1 gewerbliche Zentralkassen ..

71647 3393

30 022 1093

47 669 4396

78 020 14667

18 253 1294

22 229 1823

22 087 2780

dor 96 252 845

45 086 620

7o 600 12199

38 383 17606

41 Zentralkassen . .. 2

1040

31025

52065

92687

22547

24 052

24867

10655441

45706

82799

55 989

ö lãndliche Genossenschaften .. nubelnnehmer. Genossenschaften b dewerbliche Genossenschaften . 1

3 547 2437 28631

6779 db 078 112295

10 326 137 6515 229 925

2996 14 947 7136568

2 545 4443 26599

2152 3 294 26 832

2 652 5 223 10751

o1 002 278 197 712280

4807

3404

413 3585 14987

1978

16893

213 Genossenschaften ... 17

3615

204 1952

377767

Zugang: 2 gewerbliche Kreditgenossenschaften. Berlin, den 27. Mai 1936

S9 J0l

35 587

32278

18 626

1041479

8 211

18 985

Büro des Aufsichts amts für das Kreditwesen Dr. Döring

18 871