Reichs⸗ und Staatsanze ger Nr. 132 vom 10. Juni 1936. S. 2
Buchst. A. zu 12,50 RM. 30224 529007 67855 76561 S6365 126291 165831 209970 241124 509 311710 320330 331 321591 332866 334397 395641 481918 5529065 598774 599161 1008920 1016753 1059554 1065939 1117390 915 1142227 1152625 1171966 1193707 1199518 1239792 1261820 1286171 1292298 134710 1065 14415645 1491171 1506262 1584808 - 8i1 1598673 1601250 1629684 1631962 1648813 1675927 17909354 1945227 228 1949706 707 2080240 2123801 2129340 2177911 912 914 2231489 2234173 2250261 2317628 2365132 2439586 2759801 2764170 2771302.
Buchst. B. zu 25 RMI. 13853 33259 71138 73968 126313 169155 188527 211223 220063 239975 244210
Buchst. A. zu 12,50 RMI. Nr. 224 (Gruppe 2). 291 5) 1124 (9) 1509 (O) 1625 (34 2868 12) 4397 (12 4939 85 S56ll 9 T7835 (6) 76520 (9) Iizio (it5 13707 85) 12905 (19) 15171 638) 15755 (29 1583 C6 1610 * 1610665 (46 16561 (3) 18548 (35) 20330 (15 20331 (11 26528 (ii 20820 G7 20968 (34 21227 S3) 212898 S6) 21551 (1 22007 (3j 26365 G3) 263360 (82) 26710 (ish 26915 (G25 27531 (3) 28100 (6) 28554 (G36) 38774 (260) 28797 (G36 29161 (3 30250 ( 30962 (8; 31911 830) 319517 G86 3191 (Go) 376501 (2c) 3913532 (3h 46471 6) 433410 (28) 43808 - 811 K 44227 9 44228 (189 44261 65 14527 S 47815 (5) 48354 Gio) 8706 (183) 48707 is 51638 (22 54240 (26) 54615 (6) 55262 (65 55489 815 57673 (6) 58173 (3 58681 (3.
Buchst. B. zu 25 RM. Ur. 288 (Gruppe 40 1223 6 1572 (16) 1953 (16) 2698 - 703 (41) 27065 (41) 83250 (2 3501 (12 3613 (14) A167 (0) 4210 6 121 Gs) 5366 (15
Berlin, den 8. Juni 1936.
aufgeboten worden.!
a) Schuldverschreibungen:
2427938 250079 323415 328515 715 333504 340999 347863 393613 415282 451572 953 488674 545364 546098 553179 567853 587756 598269 s34 19720415 1103576 1140618 1141488 1172825 1296981 1297116 1245221 1257508 1289563 1301 1305167 1333698 = 703 7065 1379989 1382566 1432857 1469010 1595155 1597149 1654236 1749639 849 661 1751448 1755775 1761041 1778282 1786839 1804157 18127513 1828293 1890418 2009690 20912893 2924701 70 2032431 215456, 2255129 2395716 2814913.
Buchst. C. zu 50 Ru. 13518 25599 85584 52529
59681 67432 S6482 93797 101308 1244861 161967 198610
b) Auslosungsschoins:
6098 (19 6348 (6) 7988 (O) S527 () 9oto (45) 10079 & 10999 (137 11045 (357 11i8s (3) 11852 (C4) 12576 (880 13179 (19 13853 6 13968 683) 16508 (385 17333 (10 17756 (20) 17863 (1) 18563 (865 18989 (3) 19618 G64 20488 (34 21566 (435 21825 (35 23415 (ii) 3606 (i 25282 (165 L5981 (86 26116 (865 26552 (855 27853 (1
382569 (C20 28515 ih 28715 ih 2S85a Ee) g6gzS 66) S618 (5) 53701 (i 337 (3 647, ( 356835 h 37568 ü zÿsss/ Cech zo7is Cc 460 o 145 .
58157 (io7 53236 (6; 54155 G8; 56149 ( 5S6389 (8) SS49 (8) 5S651 (8) 63918 (2.
Buchst. C. zu 509 RM. Nr. Solis (Gruppe 21) 8797 (64) 4484 9 5584 (2 6277 (28) 6389 (99 7432 (3) 9179 (21 9997 (24 11308 ( 11949 (25) 13518 (19) . 5 15661 (50 18559 (30) 18610 (5 196938 (16) LOs78 (6)
2170 3; 48690 (175 49129 (29) 49418 65) 33. 6
Aufgebotstermin und Geschäftszeichen des Amtsgerichts Berlin snd von der Kontrolle der Reichspaplere in Berlln SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erfahren.
Roĩohs s ohulel nus altunmg.
Hachstehentle Schuldverschreibungsn und Auslosungssocheine der AnlaihsablösumgasohüulctIfüil- des Deutschen Reichs sind bis zum 28. Mai 1936 vom Amtsgericht Berlin zum Zweche der Kraftlosor klärung
2305878 231659 237337 239180 240217 289693 3695343 ö85 911726 922516 ges679 948529 1919497 1195777 1123178 1175161 1178059 1256602 1312667 1330293 1356826 1419499 1464976 1466923 1496998 1540053 1705034 17081638 18839382 2161242.
Buchst. D. zu 100 RM. 10192 12526 55926 115748 150428 165400 184773 186704 705 839 840 190182 185 95833 260033 2952235 227 3090244 1154960 1167331 182569 1246839 840 1426847 1519098 1543499 1609721 72 1630944 1654229 1762323 1777043 044 6585 178031— 314 1799369 1878061 1966344 345 1973727.
Buchst. E. zu 200 RM. 50922 093 S35945 994053 054.
Loyog (8) 21650 (8) 22228 (20) 22529 (2) 23678 (28)
Löbgg (ih 26482 8) 27337 (89 29029 (zi) 29180 (6) Höß (25 80534 (19) 32498 (12) 33167 (h 35476 69) 7102 E25 324233 (9) 45552 (13) 47326 (65 49999 (5) 96 4 59432 ed) 61742 6j. .
Buchst. D. zu 1090 RM. Nr. 531 (gruppe 21) 4773 (7) boi () 6705 (7) 6839 (3 68io h dan ch 1618 *) 183 C7) 10195 (i 15526 (6) 15100 (6 15769 (2 j 18160 (26) L00338 (9) 20089 (25 2909010 (23) 265 ( ) LZözz7 (10) 25926 ( 32569 fis 57429 (6) (ich 4öz*4d (1) 4085s (14) 4352-514 (14) 4444 () 4654 (22) 6545 (32) 46699 (0 48261 (19 le, ih 52rd Gj 52921 Gs) 52922 (G) 53927 23)
Buchst. E. zu S900 BM. Nr. 5092 (Gruppe 1) 5093 (1) 42345 (1) 50458 (6) 650454 (6.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 9. Juni 1936.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 Vierter Teil (Zoll⸗ änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt⸗ schaftsabtommen) § 1 (Reichsgesetzbl. 1 S. 121, 126) sowie auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über außer⸗ ordentliche Zollmaßnahmen vom 18. Januar 1932 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 27) wird folgendes verordnet:
§1. Der Zolltarif wird wie folgt geändert: 1. In der Tarifnr. 12 Abs. 1 Futter⸗(Pferde⸗ usw.) Bohnen, Lupinen] ist folgende Anmerkung anzufügen: Anmerkung. Der Reichsminister der Finanzen ist ermächtigt, für besondere Fälle Ausnahmen von dem Zoll für Lupinen zu bewilligen.
2. In der Tarifnr. 49 (Anderes Obst, gemahlen usw.) find folgende Aenderungen vorzunehmen: a) in Abs. 2 (Himbeeren) ist die Anmerkung zu streichen; b) in Abs. 3 (Pflaumen ohne Zucker eingekocht usw.) ist in der Anmerkung an Stelle von „30. Juni 19356“ zu setzen „30. September 1936 e) in Abs. 4 (anderes Obst) erhält die Anmerkung folgende
Fassung:
Anmerkung. Erdbeerpülpe in Fässern und Stachelbeerpülpe in Fässern, wenn diese Waren von Stellen abge⸗ nommen werden, die der Reichs⸗ minister für Ernährung und Land⸗
/ 5
3. In der Tarifnr. 50 (Bananen usw.) ist in den Anmer— kungen 2 und 3 jeweils an Stelle von „30. Juni 1936!“ zu setzen „31. Dezember 1936“. .
4. In der Tarifnr. 75 (Bau⸗ und Nutzholz, in der Längs⸗ richtung beschlagen usp.) Abs. 2 (weich) erhält Unterabs. 2 sol⸗ gende Fassung:
Nadelholz: nicht über 1m lang und nicht unter 15 em am schwächeren Ende starkss für 142 für 1 d zur Herstellung von Dachspänen im 0, 50 2 eigenen Betriebe unter Zollsiche⸗ oder oder e für 1m für 1m 3 12 für 144 für 1 d2 1,50 2 puh eee, , oder oder für 11m für 1m 12
5. In der Tarifnr. 108 (Fleisch usw.) ist in der Anmerkun zu Abs. 1 und 2 an Stelle von „15. gin 1936“ zu he,. „30. Juni 1937“.
6. In der Tarifnr. 126 (Schmalz usw.) ist in den Anmerkun⸗ gen 2 und 3 jeweils an Stelle von „50. Juni 1936“ zu setzen „31. März 1937*.
J. In der Tarifnr. 128 (Flomen uswn ist in der Anmer⸗ kung 1 an Stelle von „30. Juni 1936“ zu setzen „31. März 1937“.
8. In der , . 129 (Talg von Rindern usw.) i in der J an Stelle von „30. Juni 1936“ zu setzen „31. März
937“.
J. In der Tarifnr,. 161 Abs. 3 (Fischmehl usw.) ist an Stelle von „die bei der Transiederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von Dorsch⸗ und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge), sowie derartige Rückstände von Fisch⸗ speck und Robbenspeck;“ zu setzen:
die bei der Tian de l abfallenden, lediglich zur Vieh⸗
fütterung oder zur Düngung verwendbaren ic nde von
Dorsch⸗ oder Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge),
an f se Rückstände von Fischspeck, Robbenspeck oder alfischspeck;
10. Die Anmerkung zu Tarifnr. 640 ist durch folgende Vor⸗ schrift zu ersetzen:
Anmerkung zu Nr. 639 und 640. Kinofilme, auch abgenutzt oder beschä⸗ . digt oder in Abschnitten, alle diese . auch, wenn die Emulsionsschicht ent= fernt ist, zur Herstellung von Lacken und Klebemitteln unter Zollsicherung frei Die Zollfreiheit ist auch zu ge⸗ währen, wenn die in Abs. ! bezeich⸗ neten Waren vor der Weitergabe zur Herstellung von Lacken und Klebe⸗ mitteln in besonderen Betrieben unter Zollsicherung von der Emul⸗ sionsschicht befreit werden.
16
. . . ( .
ö —— —=— — —— —
mam
11. In der Tarifnr. 760 (Glasflüsse usw.) sind hinter Glas, flüsse“ die Worte „(unechte Edelsteine), bleihaltig oder blerfrei⸗ und hinter „bearbeitet“ der Klammerzusatz „(geschliffen usw.)“ zu streichen.
12. In der Tarifnr. 844 Abs. 1 (Aluminium in rohem Zu⸗ stand) ist die Anmerkung zu streichen.
13. Die Tarifnr. 933 erhält folgende Fassung:
933 Teile von Taschenuhren aus unedlen
Metallen oder aus Legierungen un⸗
edler Metalle, vorstehend nicht ge⸗ nannt:
Werkböden, auch
mit Steinen:
kreisrund mit einem Kreis⸗
durchmesser von mehr als
2,5 em, von anderer Form
mit einem kleinsten Durch⸗
messer von mehr als 2 om
in Verbindung für 1 Stück
0,50 2 für 142 für 142 gane, 200 800
Anmerkung. Bei Werk⸗ böden aller Art bleiben etwaige an den Rändern der Werk⸗ böden vorhandene Ausschnitte
auf die Verzollung ohne Ein⸗
uß. gil 400 800 Steinlagerschrauben, auch in Ver⸗
bindung mit Steinen.... 240 860 andere 1 1 2 1 1 L 1 2 1 1 6 200 800
8 2.
§z 2 der Verordnung über Zolländerungen vom 28. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 535) ist wie folgt zu ändern:
In der Nummer des Zolltarifs aus 161 ist in Abs. 2 an Stelle von „die bei der Transiederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von Dorsch⸗ und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge), sowie derartige Rückstände von Fischspeck und Robbenspeck;“ zu setzen:
die bei der Transiederei abfallenden, lediglich zur Vieh⸗
fütterung oder zur Düngung verwendbaren uch dd von
Dorsch⸗ oder Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge),
66 derartige Rückstände von Fischspeck, Robbenspeck oder alfischspeck; 83
Diese Verordnung tritt am 16. Juni 1936 in Kraft. Berlin, 9. Juni 1936. Der Reichsminister der Finanzen: Graf Schwerin von Krosigk.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Po sse. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Walter. Der Reichsforstmeister. J. A.: Parch mann.
Anordnung über die Gliederung der Reichsverkehrsgruppen.
Auf Grund der §S§ 2, 3, 5, 6, 7, 37 der Verordnung über den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1169) bestimme ich:
J. J. Die Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt gliedert sich in die ech , . eeder (Verband Deutscher Reeder), Schiffsmakler, KLüstenschiffer, 6. äfen⸗ und Umschlagbetriebe, otsen, Selbständige Schiffahrts⸗Sachverständige (Sachverstän⸗ dige, Inspektoren, Experten, Dispacheure, nautische und technische Aufsichtspersonen). Die ,,,, Reeder gliedert sich in die Fachuntergruppen: Große Linienfahrt Mittlere Linienfahrt, Nord- und Ostsee-Linienfahrt, Deutsche Küstenfahrt und Seebäderdienst, Große und mittlere Trampfahrt, Nord⸗ und O e rene h! . . Tankfahrt. ; 23 Fachgruppe Reeder kann sich bei Bedarf auch bezirklich gliedern.
2. Den unter 1 . sechs Fachgruppen und den nachstehend genannten e re der ö Lotsen verleihe ich Rechtsfähigkeit gemäß 5 65 der VO. vom 25. Sep tember 19355 rückwirkend ab 1. Oktober 1935:
Bezirksgruppe Ems (Emslotsenschaft), Sitz Emden, d , . Weser⸗Bremerhaven ¶ (eserseelotsenschafth ö. remerhaven, Bezirksgruppe Weser⸗Bremen (Weserflußlotsengesellschaft itz Bremen, Be ö Cuxhaven (Cuxhavener Lotsenschaft), Eit uxhaven,
Bezirksgruppe Elbe (Allgemeiner Elblotsen⸗Verein), Eit amburg⸗Altona, ö Bezirksgruppe Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal k. (Lotsenbrüderschaft Brunsbüttelkoog), Sitz Brunsbüttel⸗
koog, B i gruppe ö Holtenau (Loötsen; brüderschaft Holtenau), Sitz Kiel⸗Holtenau.
3. Im Hinblick auf die , n der Rechtsfähigkeit an
die in 3 DW erwähnten Gliederungen de
ordne ich folgendes an: — ;
a) Zu § 6 Abs. 2 der VO. : .
Das Betriebsvermögen der Elblotsen ist auf die Be—
irksgruppe Elbe überzuleiten. Die Pensionskassen und ie Einrichtungsgegenstände der Elblotsenbrüderschasten bleiben von dem Uebergang auf die Bezirksgruppe Elb ausgenommen.
b) Zu §8 7 Abs. 1 der VO.:— . Die Unternehmer und Unternehmen der Seeschiffahrt (natürliche und juristische Personen) sind jeweils Mit= lieder der für ihre . zuständigen untersten rechts⸗ ähigen Gliederung der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahtt. Die rechtsfähigen Gliederungen sind jeweils Mitglieder det übergeordneten Gliederung. e) Zu 59 der VO. : Die Befugnis des Leiters der Reichsverkehrsgrupht gilt auch gegenüber den Mitgliedern rechtsfähiger Gliede= rungen.
d) Zu § 12 der VO. :
Der Leiter einer rechtsfähigen Gliederun Satzung mit Zustimmung des Leiters der gruppe. Sie bedarf meiner Einwilligung.
e) 5 14 Abs. 2 und 5 19 Abs. 2, 2. Halbsatz der VO. , finden auch auf die rechtsfähigen Gliederungen sinngemäß Am wendung.
) Zu § 15 der VO. (zu Abs. 2):
Innerhalb der Reichsverkehrsgruppe wird der Beitrch der Mitglieder jeweils durch die unterste rechtsfähige
Gliederung erhoben.
Jede a, ,, e Gliederung der Reichsverkehrt— ruppe ordnet ihre Finanzgebarung nach einem eigenen u bal tee ier der vom Leiter der uͤbergeordneten Grupht zu genehmigen ist. .
Die Reichsverkehrsgruppe erhebt ihre Beiträge bon den Fachgruppen, die Fachgruppen erheben die Beiträge, soweit die Bezirksgruppen rechtsfähig sind, von diesen.
Erstreckt fich er he ch e r eines Unternehmer oder Unternehmens auf mehrere rechtsfähige Gliederungen der Seeschiffahrt, so wird der Unternehmer oder da Unternehmen bei allen beteiligten Gliederungen Mitglied die auf den Unternehmer oder das Unternehmen ent⸗ fallenden Beiträge dürfen von jeder rechtsfähigen Gliederung besonders veranlagt werden. Die Gliederungen haben sich über die Vermeidung von Ueberbelastungen . Mitglieder zu verständigen. Im Nichteinigungsfalle un auf Beschwerden der Mitglieder entscheidet der Leiter de nächst höheren Gliederung. Der Leiter der Reichsverlehrs⸗ gruppe hat zur Vermeidung von Ueberbelastungen n jedem Fall das Recht, unmittelbar zu entscheiden.
Zu Abs. 4 - 6: n Erstreckt sich der Geschäftsbereich eines Unternehmer oder 1 auch auf andere Reichsverlehr⸗ ruppen, so haben die rechtsfähigen Gliederungen inner, . der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt den andern eichsverkehrsgruppen gegenüber in bezug auf Den, und Betreuung des Mitglieds die Stellung von ie ß verkehrsgruppen im Sinne von 3 15 Abs. 4 — 5 der ie. ordnung vom 25. September 1935. Ist die Reichs erleht , Seeschiffahrt Betreuungsgruppe, ö bestimmt dere eiter die für die Betreuung ustendig; achgruppe. Unter den Fachgruppen der eichs berlehre gin Seeschiffahrt wird ziwischen Betreuungs⸗ und andere Gruppen nicht unterschieden. g) Zu § 16 Abs. 2 der VO. : th . Innerhalb der n, , . Reeder grenzt der , ruppenleiter die Zuständigkeit der fachlichen und ben ichen Untergliederungen ab.
erläßt deren eichs verkehrt⸗
r Reichs verkehrsgruppe
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 1090. Juni 1936.
S. 3
II. Die Reichsverkehrsgruppe Binnenschiffahrt gliedert die vier Fachgruppen Reeder Kleinschiffer, Hafen⸗ und Umschlagbetriebe Sondergewerbe der innenschiffahrt.
sich in
Die Fachgruppe Sondergewerbe gliedert sich in die sechs Fach⸗
ttergruppen uutergt! gn enschiffahrt, Fährbetriebe, Lot en und Haupter, Flößerei, Befrachter und Makler, Selbständige Schiffahrtsachverständige.
Der Reichsverkehrsgruppe gehören auch die Unternehmer und sinternehmen an, die mit Fahrzeugen der Binnenschiffahrt einen
Perkverkehr unterhalten. III. Die Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe gliedert
die sechs Fachgruppen Personenwagenverkehr, Privater Kraftomnibusverkehr.
sich in
Kommunaler und gemischtwirtschaftlicher Kraftomnibus⸗
verkehr, Güternahverkehr, Güterfernverkehr, Kraftfahrlehrer.
Der Reichs⸗Kraftwagen⸗Betriebsverband (Gesetz über den Güter⸗
fernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 26. Juni 1935 —
Reichs⸗
gesetzbl. J S. 7859 — ist körperschaftliches Mitglied der Reichs⸗ berkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe; er ist zugleich die Fachgruppe
Güterfernverkehr.
Die Mitglieder des Reichs⸗Kraftwagen⸗Be⸗
triebsverbandes sind — abweichend von 57 Abs. 1 der VO. vom 25. September 1935 — nicht Einzelmitglieder der Reichsverkehrs⸗
gruphe.
Die Unternehmer und Unternehmen des kommunalen und gemischtwirtschaftlichen Kraftomnibusverkehrs sind verpflichtet, dem Verband Deutscher Kraftverkehrsgesellschaften in Dortmund für die Erledigung technischer und wirtschaftlicher Fragen als
Mitglieder anzugehören.
Sie zahlen ihren Beitrag an diesen
Verband, nicht unmittelbar an die . Der
Verband ist finanzieller Träger der Fachgruppe
ommunaler und
gemischtwirtschaftlicher Kraftomnibusverkehr und körperschaftliches
Mitglied der Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe.
IV.
Die Reichsverkehrsgruppe Fuhrgewerbe wird, statt in folgende Bezirksgruppen gegliedert:
Ostpreußen, Schlesien, Brandenburg, Pommern, Nordmark, Rheinland, Hessen, Mitteldeutschland, Bayern, Südwestdeutschland, Niedersachsen, Sehe, Westfalen, Weser⸗Ems, Saar⸗Pfalz.
Die Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen gliedert die vier Fachgruppen Private Bahnen des allgemeinen Verkehrs, Nebenbahnähnliche Kleinbahnen, Privatanschlußbahnen, Straßenbahnen. VI
Die Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei sich in die drei Fachgruppen
Spedition,
Möbeltransport,
Lagerei.
fachlich,
sich in
gliedert
Die Fachgruppe Spedition gliedert sich in die sechs Fachunter⸗
aruppen Auftrag⸗ und Vollmachtspedition, Bahnspedition, Binnenumschlagspedition, Kraftwagenspedition,
Sammelspedition, Seehafenspedition.
Zur Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei, Fach⸗ gruppe Auftrag⸗ und Vollmachtspedition, gehören auch die selbständigen Unternehmer und Unternehmen auf dem Gebiete der Frachtennachprüfung (Frachtenkontrollbüros).
VII. Die Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs gliedert
lich in die zwei Fachgruppen Reisevermittlung, Schlaf⸗ und Speisewagenbetriebe.
Der Reichs⸗ und Preußische Verkehrsminister. J. V.: Koenigs.
Betkanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 2. Juni 1936 (Reichsanzeiger Nr. 125 vom 2. Juni 1936,
Neichssteuerblatt S. 628)
ür die Umsätze im Monat
Mai 1936 wie folgt festgefetzt:
kfd. Nr Staat Einheit RM 1ẽArgentinien 100 Goldpesos 155,94 Britisch⸗ Hongkong 100 Dollar 80.97 ö Britisch⸗Indien 100 Rupien 93,42 Britisch⸗Straits⸗ Settlements 100 Dollar 145,12 8õ Chile 100 Pesos 9.25 S China⸗ Shanghai 100 guan 74,5 Mexiko 100 Pe os 69, 1 8 Peru l00 Sole 62.39 38 Südafrikanische Union 1 Psund 12551 l0 Union der Sozialisti⸗ schen Sowjetrepubliken 100 Sowietrubel 49, 16 G franz. Franes — 1 Sowsetrubel) 60 neue Rubel — 10 Tscherwonetz] — 216 RM)
Berlin, den 9g. Juni 19386.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Schlüter. ;
Bekanntmachung KP 148 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 9. Juni 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Neber—⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger
Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekanntmachun⸗ gen KP 145 vom 3. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 127 vom 4. Juni 1936) und KP 147 vom 5. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1936) fest⸗ gesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe 111):
Blei, nicht legiert (KlLĩsse NIA)... .. . RM 19,50 bis 20,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse IB) .... , 22, — 23, — Aus: Zinn (Klassengruppe XX):
Zinn, nicht legiert (Klasse WXA) .... RM 223,50 bis 243,50 Banka⸗Zinn in Blöcken... . , 245,50 „ 256, 50 . L2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 9. Juni 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. * Stinner.
Bekanntmachung.
Die am 9. Juni 1936 ausgegebene Nummer 53 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Schäd⸗ lingsbekämpfung mit hoch iti n Stoffen. Vom 20. Mai 1936.
Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über . . von Aethhylenoxyyd zur Schädlingsbekämpfung. Vom 20. Mai .
Vierte e gh n enn. zum Gesetz über Ver⸗ u,, aften. Vom 26. Mai 1936. erordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes
über die Zinsen für den landwirtschaftlichen Realkredit. om 4. Juni 1936.
Bekanntmachung über den Verkehr schwedischer Personen⸗ kraftfahrzeuge im Deutschen . deutscher Personenkraft⸗ fahrzeuge in Schweden. Vom 28. Mai 1936.
Umfang: „5. Bogen. Verkaufspreis: O, 5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 6 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 10. Juni 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Bekanntmachung.
Die am 9. Juni 1936 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung über die Bildung des Sude⸗Rögnitz⸗Verbandes. Vom 39. Mai 1936.
Bekanntmachung über den deutsch⸗irakischen Handelsvertrag. Vom 30. Mai 1936.
Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 5. Juni 1936.
Umfang: 1 Bogen. . o, 5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 10. Juni 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen.
Ver füg ung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. S. 293) in Verbindung mit 51 der Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und dem Gesetze über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. JI S. 479) werden nachfolgend aufgeführte Vermögenswerte in der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger . Vermögenswerte Eigentum des Preußischen Staates werden:
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
a) Ferl Gustav, ehem. M. d. R., z. Zt. unbekannten Auf⸗
enthalts in Belgien 60, — RM,
b) Neubeck Hans, z. Zt. Paris, 147, — RM,
c) Simon Ernst, z. Zt. Brüssel, 1 Personenkraftwagen,
Opel, 6 Zyl., 1X 110416.
Düsseldorf, den 3. Juni 1936. Der Regierungspräsident.
J BV.: Hild.
WMichtamtliches.
Verkehrswesen.
Zahl der Nundfunkteilnehmer am 1. Juni.
Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. Juni 1936 7517 240 gegenüber T5699 2528 am 1. Mai. Im Laufe des Monats Mai ist mithin eine Abnahme von 8012 Teilnehmern (— 11 ) eingetreten. Unter der Gesamtzahl am 1. Juni befanden sich 568 224 Teilnehmer, denen die Rundfunk⸗ gebühren erlassen sind.
Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
. Donnerstag, den 11. Juni. Staatsoper: Carmen. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: 1915 Uhr. Schauspielhaus: Der tolle Ta igaros Hochzeit). Komödie 9 n . R K*. rn Staatstheater — Kteines Haus: Der Ministerpräsident. Schauspiel von Wolfgang Goetz. Beginn: 20 Uhr.
Han delsteil.
Berliner Börse am 10. Juni. Aktien zunächst fester, dann abgeschwächt — Renten freundlich.
Unentwegt steigen die Kurse an den Aktienmärkten weiter. Maßgebend dafür bleibt immer derselbe Grund: Geldfülle einer⸗ ie Stückeknappheit andererseits. Die aus Kreisen des
ublikums und der Industrie stammenden Kaufaufträge betreffen ausnahmslos alle Marktgebiete, nur vereinzelt waren auf Grund besonderer Vorgänge Abschwächungen festzustellen. Letzteres galt insbesondere für Orenstein, da hier der wieder dividendenlose Ab⸗ schluß stark enttäuschte; die Aktie ging daher zunächst um 195 und im Verlauf nochmals um „ * zurück. Bei Schlesische Zink war ebenfalls eine Einbuße von 2 „ zu verzeichnen, da die im Ge⸗ e , e, ausgewiesene Minderung des Rohertrags und eine
erluststeigerung verstimmend wirkten. Sonst waren am Montan⸗ markt zwischen z bis 1 liegende Kurssteigerungen zu beob⸗ achten, wobei Mansfelder und Mannesmann die Führung hatten. Von Braunkohlenwerten zogen Rheinebraun um 733, Eintracht und Ilse Bergbau sowie Niederlaus. um je 3 5 an. Von Kali⸗ aktien waren Salzdetfurth 2 5, die übrigen Werte des Marktes ca. 1 3 fester. Von chemischen Papieren setzten Farben 25 3. höher mit 17455 3, ein, gaben aber später auf 17335 nach. Conti waren um 3 3 gebessert.
Von Elektro⸗ und Versorgungswerten begegneten insbeson⸗ dere letztere lebhafterem Kaufinteresse. Rheag zogen um 21,
Elektro⸗Schlesien um 11, Schlesische Gas um 135 an. Bei den Autowerten setzten Daimler ihre Steigerung um 1 * fort. Sonst
. noch Dt. Eisenhandel, Schubert K Salzer, Aku und West⸗ eutsche Kaufhof mit je 4 1 zu erwähnen; bei letzteren wurde die ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung mit Befriedi⸗ gung aufgenommen. Eine , , g. Aufwärtsbewegung zeigten auch heute wieder Reichsbankanteile, die mit einer Steigerun von 2 * erstmals die 200⸗Prozent⸗Grenze überschritten. . Ablauf der ersten halben Stunde wurde das Geschäft ruhiger, . Teil erfolgten Realisationen, die leichte Kurseinbuße aus⸗ en.
Gegen Ende der ersten Börsenstunde erfolgte ein kräftigerer Rückschlag. Auf Gewinnmitnahmen und Glattstellungen, ssst qusschließlich von seiten der Kulisse, gab das Kursnieveau all— ßemein nach, wobei die Einbußen zum Teil beträchtliches Ausmaß annahmen. So gaben Rhein. Braunkohlen nach der kräftigen Anfangssteigerung 53 wieder her. Waldhof ermäßigten sich um 233, Vereinigte Stahlwerke um 125, Rütgers um 1, Hoesch und Reichsbank um 111, Daimler und Felten um je 13.
Am Rentenmarkt konnten Reichsaltbesitz die nach der 336 erlittene Einhuße weiter aufholen (13,40 nach 115).
ie Umschuldungsanleihe wurde mit 89535 ebenfalls etwas höher notiert. Von industriellen Schuldverschreibungen zogen die 4*⸗ bzw. 47 Rigen Stahl vereinbonds um 13 bzw. 25 * an.
Am Kassamarkt blieben die Umsätze wieder nur sehr gering. Etwas Anlageinteresse zeigte sich für einzelne Stadtanleihen, von denen 28er Elberfeld gewannen. Die beiden Duis⸗ burger gaben den Vortagegewinn wieder her. Dekosama Neu⸗ besitz setzten ihre Steigerung um A, J. Dekosama um O, 30 . fort. Von landschaftl. Goldpfandbr. zogen ger Pommern um * an, während dto. Abfindung im gleichen Ausmaß zurückgingen. Provinzanleihen lagen freundlich. 8er Schleswig⸗Holst. Elek⸗ trizitätsverband 4 J . Am Markt der Länderanleihen waren beide Braunschweig. um je 0,22 3, neue Hamburger um 4 3 höher. Von industriellen Schuldverschreibungen sind Aschinger mit 4 z und Harpener mit 4 S 2 zu erwähnen.
Blanko⸗Tagesgeld verteuerte sich im Zusammenhang mit dem heutigen Steuertermin auf 235 bis 278 735.
Von Valuten errechnete sich das engl. Pfund in Berlin mit 12,474 etwas fester, der Dollar mit 2,48 33 unverändert und der franz. Franken mit 16,37 schwächer.
Vörsenkennziffern für die Woche vom 1. bis 6. Juni.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 1. bis 6. Juni im Vergleich zur Vor⸗ woche wie folgt:
Wechendurchschnitt Monats⸗ vom 1. 6. vom 25. 5. Ddurchschnitt Aktienkurse (Inder 1924 bis 6. 6. bis 30. 5. Mai bis ids S 1065h) ; Bergbau und Schwerindustrie 110,50 108. 87 10771 Verarbeitende Industrie . 95.05 93,49 229 Handel und Verkeht .. 106562 104 80 10983 58 Gesamt .. 101, 84 100,44 99, 25 sursnivean der 41 90 igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken.. 96,77 96, 67 96 48 Pijandbriese der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten 6,8 95,58 95,41 Communalobligationen 94 24 84, 19 94,09 Anleihen der Länder und Gemeinden.... 94/38 94 265 93.99 Durchschnitt ... 96,75 85,67 95,19 Außerdem: — 60 / ige Induftrieobligationen 103,12 103,43 103,27 40/91ige Gemeinde⸗ . . umschuldungsanleibe . 89,39 88. 80 87, 70
Devisenbewirtschaftung.
Reue Beftimmungen über eine einheitliche Abfassung und Gliederung der Devisenerlaffe.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch RC. Nr. I/ 86 D. St. 25/86 Ue. St. neue Bestimmungen über eine einheitliche Abfassung und Gliederung der Runderlasse und Allgemeinen Erlasse der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung nach den darin behandelten Sachgebieten getroffen. Durch diese neue Anordnung wird es noch mehr als bisher ermöglicht
bzw. erleichtert, über die für jedes Sachgebiet in Form von Rund⸗
erlassen und Allgemeinen Erlassen ergangenen devisenrechtlichen Bestimmungen eine genaue Uebersicht zu erhalten und eine nach Sachgebieten geordnete Aufbewahrung der einzelnen Erlasse vor— zunehmen.
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